Protocol of the Session on September 11, 2019

Ich möchte mal ein Zitat aus der Anhörung bringen – vom Verein der Thüringer Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter e. V., der in seiner Stel

lungnahme Folgendes mitteilt – ich zitiere –: „Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der vorliegende Entwurf eines Transparenzgesetzes das Regelungsziel einer bürgerfreundlichen Verwaltung konterkariert.“ Ich denke, dem ist nichts hinzuzufügen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Für die Fraktion Die Linke spricht Herr Abgeordneter Dittes.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kellner, es gibt zwei Gründe, weswegen man ein Gesetz novellieren und überarbeiten kann. Das eine haben Sie genannt: weil es nicht funktioniert. Der andere Grund ist – und der ist hier eigentlich der maßgebliche –: weil ein Gesetz nicht mehr auf der Höhe der Zeit ist. Und das Informationsfreiheitsgesetz war eben nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Um das aus meiner Sicht noch mal deutlich zu sagen: Es war eigentlich nie auf der Höhe der Zeit.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen war es Zeit, dieses Gesetz endlich zu einem wirklichen Transparenzgesetz weiterzuentwickeln. Und wenn Sie heute dagegen stimmen, dann zeigen Sie, dass Sie im Prinzip stehen geblieben sind. Denn auf der Höhe der Zeit ist: Beteiligung von Menschen an Entscheidungsprozessen, auch an politischen Entscheidungsprozessen in der Kommune, im Land, und das setzt eines voraus: dass Menschen Informationen haben, über die sie verfügen müssen, wenn sie tatsächlich mitreden, mitdiskutieren, mitgestalten und schließlich auch mitentscheiden wollen. Und wenn der Zugang zu Informationen bislang verwehrt oder einem sehr komplizierten Antragsverfahren unterworfen war, dann müssen wir uns Gedanken machen, wie wir den Menschen in diesem Land Informationen zugänglich machen. Und das heißt eben: proaktive Veröffentlichung von Informationen. Das heißt, die Menschen nicht zum Bittsteller gegenüber Verwaltungen zu machen, sondern die Verwaltungen in die Situation zu versetzen, selbst proaktiv für Transparenz zu sorgen

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

und dabei aber selbstverständlich auch Schutzrechte von beispielsweise Unternehmens-, Betriebsund Geschäftsgeheimnissen oder personenbezogener Daten zu gewährleisten. Genau das macht das Transparenzgesetz und damit ist es eben auf der

Höhe der Zeit und bewegt sich denn auch auf dem Niveau der Länder Hamburg und Rheinland-Pfalz. Aber wir haben es hier natürlich – und das merken Sie auch an der Genese der Änderungsanträge und auch an der Genese des Gesetzentwurfes selbst – mit einem Paradigmenwechsel zu tun, der – und das haben wir auch in Ihrem Redebeitrag gehört – in der Verwaltung selbst noch nicht nachvollzogen wird, denn da wird Transparenz tatsächlich auch oftmals als entgegengebrachtes Misstrauen missverstanden. Deswegen will ich noch mal daran erinnern: Bereits im Mai 2016 hat der Landtag dem Innenministerium den Auftrag gegeben, einen entsprechenden Gesetzentwurf innerhalb eines Jahres vorzulegen. Im Januar 2019 war es dann endlich so weit, und jetzt haben wir noch mal neun Monate gebraucht, um eine Beschlussempfehlung zu erarbeiten. Dann waren wir aber auch noch nicht fertig, denn dann haben wir gesagt: Wir müssen noch mal gemeinsam in die Diskussion eintreten und noch mal Veränderungen herbeiführen mit dem vorliegenden Änderungsantrag. Das zeigt eben, dass es ein Ringen um Transparenz ist, dass es ein Ringen um Verständnis ist. Und das ist, glaube ich, eine vordringliche politische Aufgabe, die wir alle in diesem Haus haben, gemeinsam aber auch mit der Landesregierung, mit den Ministerien, dass wir, wenn das Gesetz heute beschlossen wird, auch für die Transparenz werben, und zwar einerseits bei den Bürgerinnen und Bürgern, diese Transparenz für politische Mitbestimmung zu nutzen, aber andererseits auch in den Verwaltungen diesen Paradigmenwechsel nachvollziehen zu können, dass Transparenz eben nicht als Misstrauen, sondern als eine Basis des gemeinsamen Gestaltens von Gesellschaft verstanden wird.

(Beifall DIE LINKE)

Da, sage ich, haben wir in den letzten Monaten durchaus auch Beispiele in Debatten erlebt, die das bislang noch nicht so sichtbar machen.

Ich will auf einige Punkte des Transparenzgesetzes kurz eingehen und auch auf die Änderungen, die nachvollzogen worden sind durch den Ausschuss und durch die Koalitionsfraktionen, und will aber auch noch mal auf das Kernstück des Transparenzgesetzes verweisen, nämlich die Einführung des Transparenzportals, also der Teil, wo Behörden zukünftig kostenfrei, ohne Registrierungszwang für Bürgerinnen und Bürger Informationen proaktiv der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Das wird in dem Gesetz realisiert und macht den Paradigmenwechsel tatsächlich sichtbar.

Deswegen waren die Änderungen gegenüber dem Informationsfreiheitsgesetz durch den Gesetzentwurf der Landesregierung schon wesentlich. Alle öf

(Abg. Kellner)

fentlichen Stellen sind grundsätzlich aufgefordert, für die Öffentlichkeit geeignete Informationen in eben diesem kostenfreien Transparenzportal zugänglich zu machen. Veröffentlichungspflichten auf der Landesebene wurden integriert und es wurden umfangreiche Verknüpfungen vorgenommen.

Und, Herr Kellner: Bereits im ersten Gesetzentwurf ist die Einführung eines kommunalen Modellprojekts zur Einbeziehung der Kommunen enthalten. Wenn Sie hier den Gemeinde- und Städtebund zitieren und sagen, die haben sich beschwert, weil die Kosten, die auf sie zukommen, und die neuen gesetzlichen Pflichten überhaupt nicht bezifferbar sind, muss ich noch mal auf Sie reagieren. Das hat der Gemeinde- und Städtebund tatsächlich gesagt, Herr Kellner. Was mich wirklich ärgert, ist, dass Sie das hier einfach unreflektiert wiederholen. In der öffentlichen Ausschusssitzung wurde eindeutig klar, dass der Gemeinde- und Städtebund und die Kommunen eine Regelung, die es seit 2012 im Informationsfreiheitsgesetz gibt, als eine mit diesem Gesetzentwurf neu eingeführte Regelung verstanden haben.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es wurde im Prinzip vollkommen missachtet, dass die Veröffentlichungspflichten in § 5 Abs. 1 des Transparenzgesetzes, die die Kommunen so kritisiert haben, die Kommunen bereits seit 2012 zur Veröffentlichung von Informationen verpflichten. Das heißt, in dem Bereich ändert sich für die Kommunen gar nichts. Durch deren Kritik wurde bloß offenbar, dass die Kommunen in der Regel das Gesetz nicht angewandt haben und ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nachgekommen sind. Deswegen hat sich tatsächlich diese Kritik in der Ausschusssitzung einfach zerschlagen.

Ich bin froh darüber, dass der Informationsfreiheitsbeauftragte Herr Dr. Hasse – der kein Misstrauen gegenüber der Verwaltung darstellt, sondern auch schon durch das Informationsfreiheitsgesetz geschaffen worden ist –, nun einen Beirat zur Seite gestellt bekommt. Der Beirat wird um Vertreterinnen von gemeinnützigen Organisationen ergänzt, die sich mit der Transparenz und der Antikorruption befassen, um den Sachverstand in diesem doch in vielen Bereichen neuen Rechtssachverhalt zu erweitern. Bereits der Gesetzentwurf der Landesregierung sah vor, dass Ablehnungsgründe minimiert werden.

Aber dennoch – das machten die Anhörung von mehr als 25 Anzuhörenden und die Beratung im Innen- und Kommunalausschuss deutlich – war der Gesetzentwurf noch nicht bis zum Ende so, wie sich diejenigen, die für Transparenz kämpfen, einen

solchen Gesetzentwurf vorstellen. Insbesondere weil wir mit Rheinland-Pfalz – auch ein Flächenland – ein Vorbild haben. Rheinland-Pfalz bringt schon die Erfahrungen von einigen wenigen Jahren in die Transparenzpolitik ein. Wir haben natürlich durchaus den Anspruch, diese Erfahrungen weiterzuentwickeln. Das ist uns nicht in allen Fällen gelungen; das werde ich an anderer Stelle noch mal sagen. Die Ergänzung gerade der Veröffentlichungspflichten, die Einbeziehung weiterer Portale, Leitlinien, Wissenschaft, Kultur und das Wissensportal Thüringen, die klarere Bestimmung des Rechts auf Zugang zu Informationen – gerade die Ausweitung auf nicht rechtsfähige Vereinigung von Bürgerinnen und Bürgern, Herr Kellner –, das macht nämlich deutlich, dass wir mit diesem Gesetzentwurf dem Rechnung tragen, was sich draußen im Land tatsächlich gerade politisch vollzieht: Menschen finden sich themenbezogen zeitlich begrenzt zusammen, wollen mitentscheiden und mitdiskutieren, ohne sich in einem eingetragenen Verein zu organisieren. Sie verstehen sich als politische Bürgerinitiativen. Das heißt natürlich auch, wir müssen diese Bürgerinitiativen in die Situation versetzen, die für ihr Mitbestimmungsrecht notwendigen Informationen zu erhalten. Das ist mit der Konkretisierung in § 3 durch die Beschlussempfehlung auch erfolgt.

Ich denke, die Erweiterung um Studien zu den Veröffentlichungstatbeständen, die Übersicht zu Finanzhilfen des Landes, macht in Zukunft transparent, welche konkreten Regelungen auch auf Landesebene getroffen werden, die Auswirkungen auf die Menschen in diesem Land haben.

Ich will – weil Sie es angesprochen haben, Herr Kellner – auch noch mal wieder mit einer falschen Information von Ihnen aufräumen: Sie haben gesagt, wir hätten jetzt im Gesetzentwurf den Kostendeckel von 500 Euro eingeführt. Das ist nur die halbe Wahrheit. Eigentlich ist es nicht richtig, Herr Kellner. Wir hatten im Prinzip hier eine sehr gute Regelung zur Kostendeckung, zu den Verwaltungsgebühren drin. Diese haben wir auch hin- und herdiskutiert. Das Kostendeckungsprinzip, das von Anfang an im Gesetzentwurf stand, haben wir im Gesetzentwurf belassen, weil wir uns davon haben überzeugen lassen, dass dadurch im Prinzip gerade bei geringfügigen Auskünften keine Verwaltungsgebühren nach dem Äquivalenzprinzip erhoben werden. Der Kostendeckel von 500 Euro stand schon in der Begründung als Maßgabe für die Erarbeitung der Kostenrichtlinie durch das Ministerium. Wir haben uns bloß überzeugen lassen, dass es sinnvoller und eben auch im Sinne der Transparenz richtiger ist, wenn dies im Gesetz selbst steht. Das ist im Prinzip die Änderung, die wir hier vorgenom

men haben. Damit ist sichergestellt, dass der Informationszugang nicht an den Verwaltungskosten, an den Verwaltungsgebühren scheitert, sondern der Sinn des Gesetzes tatsächlich realisiert wird.

Letzter Satz – meine Uhr, mit der halben Redezeit komme ich wirklich kaum zurecht, Frau Präsidentin. Deswegen letzter Satz – meine Kollegen der Koalition werden dazu noch etwas sagen –: Natürlich sind nicht alle Wünsche umgesetzt worden, nicht unsere Wünsche, nicht die des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit, nicht die der Vereine, die sich mit Transparenz beschäftigen. Die Evaluierungsklausel mit wissenschaftlicher Begleitung versetzt uns aber in die Situation, die Diskussion auf der Grundlage des jetzigen Transparenzgesetzes in der nächsten Legislaturperiode wirklich fortzusetzen. Darum werbe ich, einerseits die Anerkennung für Transparenz zu schaffen und auf der anderen Seite aber auch die Arbeit am Gesetzentwurf in der praktischen Umsetzung weiter fortzuführen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich erinnere nur daran, dass Sie im Ältestenrat, glaube ich, mit für die verkürzte Redezeit gestimmt hatten.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Ich auch?)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir setzen die Aussprache fort. Als Nächster hat Abgeordneter Henke von der Fraktion der AfD das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, werte Gäste, der uns heute hier vorliegende Entwurf für ein Transparenzgesetz verfolgt ein Anliegen, welches auch von unserer Fraktion grundsätzlich befürwortet wird, denn diese mit diesem Gesetz bezweckte Verbesserung und Stärkung der Transparenz sowie der Bürgerfreundlichkeit der Thüringer Verwaltung eröffnet den betroffenen Bürgern die Möglichkeit, sich umfassend über die Grundlagen und Hintergründe bestimmter Entscheidungsfindungsprozesse zu informieren. Ein gut informierter und mündiger Bürger ist zugleich auch die Grundlage einer intakten demokratischen Gesellschaft. Es ist somit die Aufgabe von Staat und Politik, durch die Veröffentlichung der relevanten Informationen ihre Vorhaben und Entscheidungen den Bürgern zu erklären und nachvollziehbar zu machen.

Die mit diesem Gesetz primär verfolgte proaktive, also insbesondere ohne vorherige Antragstellung erfolgende Bereitstellung von Informationen durch öffentliche Stellen ist dabei grundsätzlich auch geeignet, um dieses Anliegen zu erreichen. Der vorliegende Gesetzentwurf lässt dabei jedoch außer Acht, dass sich hieraus insbesondere für die kommunalen Gebietskörperschaften zugleich auch ein erheblicher Verwaltungsmehraufwand ergeben wird, welcher sich zwangsläufig auch in erhöhten Kosten niederschlagen muss. Das ist auch in der öffentlichen Anhörung mehrfach so benannt worden.

(Beifall AfD)

Deutlich wird dies vor allem an der Regelung des § 5 des Gesetzentwurfs, durch welchen den betroffenen Stellen eine umfängliche Prüfung auferlegt wird, um feststellen zu können, ob die Veröffentlichungspflicht einschlägig ist. Im Einzelnen heißt das, dass die betroffenen Stellen zukünftig in jedem Einzelfall zunächst einmal prüfen müssen, ob es sich bei einer bestimmten Information um eine sogenannte Information von allgemeinem Interesse für die Öffentlichkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 des Gesetzentwurfs handelt.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das müssen sie jetzt auch schon!)

Sollte dies der Fall sein, so muss anschließend in einem zweiten Schritt auch noch geprüft werden, ob nicht Gründe vorliegen, die eine Ausnahme von der Veröffentlichungspflicht rechtfertigen könnten. Nach Abschluss dieser Prüfung muss zudem noch die betreffende Information auf das Transparenzportal eingestellt sowie im Nachgang bei Bedarf aktualisiert, angepasst oder gelöscht werden.

Wie man also sieht, wird durch die Einführung der proaktiven Veröffentlichungspflicht ein nicht unerheblicher Verwaltungsmehraufwand entstehen, der von den Bediensteten nicht einfach so nebenbei mit erledigt werden kann. Es ist damit bereits jetzt absehbar, dass man für die Bewältigung dieser Aufgabe qualifiziertes Personal wird einstellen müssen und dadurch zwangsläufig auch zusätzliche Kosten für die von dem Gesetz betroffenen Stellen entstehen werden. Insbesondere im Bereich der Gemeinden finden diese Mehrausgaben in dem Gesetzentwurf jedoch keine angemessene Berücksichtigung, zumal es dort nur lapidar heißt, dass für diese durch das Gesetz keine haushaltswirksamen Kosten entstehen werden. Die permanente Abwälzung zusätzlicher Aufgaben auf die Kommunen, ohne hierfür auch einen angemessenen Mehrbelastungs

(Abg. Dittes)

ausgleich vorzusehen, ist ein Verstoß gegen § 23 Abs. 5 des Thüringer Finanzausgleichgesetzes

(Beifall AfD)

und wird auf Dauer zu einer Überbelastung der Verwaltung vor allem in kleineren Gemeinden führen. Auch wenn wir als AfD-Fraktion, wie bereits eingangs erwähnt, eine Stärkung der Transparenz staatlichen Handelns gutheißen, werden wir diese ausgleichslose Mehrbelastung für die Gemeinden nicht mittragen und daher gegen den vorliegenden Gesetzentwurf stimmen. Vielen Dank!

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Was denn! Sie haben doch gesagt, Sie sind dafür!)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Abgeordnete Henfling.

Meine sehr geehrten Damen und Herren hier auf der Tribüne, aber auch am Livestream, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Präsidentin!

Habemus Transparenzgesetz! Kollege Dittes hat es schon gesagt: Von der Bitte des Landtags, ein Transparenzgesetz auf den Weg zu bringen, bis zum heutigen Tag sind dreieinhalb Jahre vergangen und wir halten fest, das Gutes manchmal länger braucht. Wir halten auch fest, dass auch diese Koalition zumindest immer versucht, zu einem guten Ende zu kommen, auch wenn sie vielleicht nicht immer derselben Meinung ist.

In der Organisationssoziologie ist es mit der Transparenz eigentlich relativ einfach. Nach ihr geht es darum, Daten über die eigene Organisation und der geleisteten Arbeit zu veröffentlichen und zu berichten. So kurz, so einfach! Wie Sie sehen, war das beim Transparenzgesetz gar nicht so einfach, unter anderem, weil wir verschiedene Interessen gegeneinander abwägen mussten. Es gibt natürlich berechtigte Interessen der Verwaltung sowohl auf der Landes- als auch auf der Kommunalebene. Es gibt berechtigte Interessen der Bürgerinnen und Bürger in Thüringen, die sehr wohl ein Recht darauf haben, zu wissen, was mit ihren Steuergeldern in den Verwaltungen getan wird. Das ist kein Misstrauen gegenüber der Verwaltung, sondern es geht darum, eine andere Kultur anzustreben, ein anderes Verhältnis zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und dem Staat, und das ist Kernziel dessen, was wir

hier mit diesem Transparenzgesetz erreichen wollen.

Kollege Dittes hat gesagt, wir wollen eben nicht, dass Bürgerinnen und Bürger Bittsteller/-innen gegenüber dem Staat sind, sondern dass sie ganz selbstverständlich Einblick bekommen können in das, was der Staat tut, und es vor allen Dingen besser nachvollziehen können.

Wir haben bis zur letzten Minute über dieses Transparenzgesetz diskutiert. Auch deswegen liegen Ihnen heute noch mal unterschiedliche Anträge dazu vor. Ich will auch noch mal auf das eingehen, was Kollege Kellner angeführt hat. In der Anhörung ist ziemlich deutlich geworden, dass die Kommunen das jetzige Informationsfreiheitsgesetz, ganz konkret in § 11 Abs. 2 Satz 2, schlicht und ergreifend ignorieren. Herr Henke von der AfD hat gerade behauptet, sie müssten jetzt erst mit dem Transparenzgesetz prüfen, was veröffentlichungswürdig ist und was nicht. Das ist falsch.