Protocol of the Session on July 5, 2019

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13

(Minister Tiefensee)

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/7401 - Neufassung - ERSTE BERATUNG

Wünschen die einbringenden Fraktionen das Wort zur Begründung? Ja, bitte schön, Herr Dr. Pidde.

(Unruhe im Hause)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte um Aufmerksamkeit für den Redner.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, meine Aufgabe soll es sein, den vorgelegten Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen hier ins Hohe Haus einzubringen. Mit dem Gesetzentwurf in Drucksache 6/7401 wollen wir die staatliche Glücksspielorganisation besser und zukunftssicher aufstellen. Konkret geht es darum, die bisher zweistufig organisierte Struktur aus Thüringer Lotterieverwaltung, angesiedelt als Referat im Finanzministerium, und der Lotterie-Treuhandgesellschaft in Suhl in einer Anstalt öffentlichen Rechts „Staatslotterie“ zusammenzuführen. Die Ziele sind einfach und nachvollziehbar. Es werden Verwaltungsstrukturen gestrafft, Aufgabendoppelungen abgebaut und Sicherheiten in Fragen des Steuerrechts für den Freistaat geschaffen. Der Sitz der Lotterieanstalt soll weiterhin Suhl bleiben. Die Angestellten werden gemäß dem vorliegenden Gesetzentwurf übernommen. Insgesamt gehen alle Vermögensbestände und ‑verbindlichkeiten auf die Anstalt über. Sie bleibt weiterhin zu 100 Prozent in der Hand des Landes. Gleichzeitig schaffen wir mit Blick auf die Zukunft Sicherheit, sollte der Bund zu einer Neuinterpretation im Umsatzsteuerrecht kommen. Die bisherige Struktur lässt einige Unsicherheiten offen, wie mit einer GmbH, die im Auftrag einer staatlichen Einrichtung agiert, umsatzsteuerrechtlich umzugehen ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte doch um Ruhe und Aufmerksamkeit für den Redner.

(Unruhe Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich! Bitte, Herr Abgeordneter.

Meine Damen und Herren, der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein logischer Schritt, wenn man die Mittel, die durch das staatliche Glücksspiel erwirtschaftet werden, dem Gemeinwohl in Thüringen rechtssicher und effizient zur Verfügung stellen will.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das sind seit dem 25-jährigen Bestehen von Lotto Thüringen immerhin insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro gewesen.

Ich freue mich auf eine angeregte Debatte zu diesem Gesetzentwurf.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Dann eröffne ich die Debatte. Als Erster hat Abgeordneter Kowalleck von der CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Pidde hat ja jetzt zur Begründung schon einige Worte gesagt. Grundsätzlich muss man sagen, dieses Gesetzgebungsdurcheinander der rot-rot-grünen Koalition verwundert einen schon.

(Beifall CDU)

Wir haben das schon an anderen Beispielen in den vergangenen Jahren gesehen. Irgendwo fehlen in den bestimmten Bereichen einfach das System und auch die handwerklichen Fähigkeiten.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das sagen diejenigen, die von sich aus kein Gesetz geschrieben ha- ben!)

Wir sehen das jetzt auch wieder beim Gesetzentwurf des Fünften Gesetzes zur Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes. Ich möchte daran erinnern, wir haben erst zum Vierten Gesetz zur Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes diskutiert. Dieses wurde am 7. Juni im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. Nunmehr liegt uns das Fünfte Gesetz zur Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes vom 20. Juni vor. Sie sehen also: nur wenige Tage nach der Verkündung schon das nächste Gesetz. Da muss ich sagen: Vom Vorgehen ist das schon alles sehr fraglich, wie Sie hier auch das Parlament beschäftigen. Das muss an dieser Stelle

(Präsidentin Diezel)

eben auch gesagt werden und wir werden uns dann auch entsprechend damit beschäftigen.

Was wird geändert? Die bestehende gesetzliche Definition staatlicher Glücksspiele soll aufgehoben werden. Diese wird bisher in der Form von Sportwetten und Lotterien angeboten. Wir haben auch schon lernen müssen gerade auch in der Diskussion um die neue Einführung der Lose „Grünes Herz“, dass auch hier eine richtige Struktur nicht erkennbar ist. Gerade was die Politik im Rahmen des Glücksspielgesetzes der rot-rot-grünen Koalition angeht, muss ich hier auch noch mal unsere Kritik ganz deutlich anbringen. Unserer Meinung nach geht dieses Vorgehen zur Einbringung der Lotterie „Grünes Herz“ so nicht. Wir hatten ja auch die Argumente der verschiedenen Anzuhörenden an dieser Stelle vorgebracht. Da muss man auch sagen: Dieses Ganze geschieht ohne jede Verbesserung beim Schutz der Spieler, ohne jede Verbesserung beim Schutz der Kinder und Jugendlichen in diesem Bereich und auch gegen die Kritik vonseiten der Suchthilfe und der Wohlfahrtsverbände. Wir sind an dieser Stelle auch gespannt, was wir noch erwarten dürfen. Auf jeden Fall werden wir den Antrag stellen, den vorliegenden Gesetzentwurf im Haushalts- und Finanzausschuss zu beraten.

Wir haben auch gesehen, dass das Thüringer Sozialministerium bereits eine Initiative ergriffen hat, um Abstandsregelungen und weitere Auflagen für Sportanbieter durchzusetzen. Die Koalition – das habe ich eben schon gesagt – hat ihr Gesetz bereits am 7. Juni 2019 verkünden lassen. Darin ist auch enthalten, dass mobile Lottoannahmestellen gerade in der Nähe oder bei öffentlichen Veranstaltungen vorhanden sein sollen. Wir haben – genauso wie die Anzuhörenden – diese Nähe zu Volksfesten und Sportveranstaltungen kritisiert, weil hier auch von den Anzuhörenden Bedenken wegen dieser Nähe gerade zu Kindern und Jugendlichen kamen und damit dann auch die Grenzen überschritten werden, gerade was den Bereich Glücksspiel angeht.

Stattdessen geht es Rot-Rot-Grün bei diesem Gesetzentwurf um Datenschutzprobleme von Lotto Thüringen, um Umsatzsteuerprobleme und auch – wie eben schon genannt – um den Dokumentationsaufwand. Aber wir sehen hier keine qualitative Verbesserung beim Spielerschutz, auch nicht beim Kinder- und Jugendschutz. Wir mahnen an, dass die Koalitionsfraktionen und insbesondere die Landesregierung hier handeln müssen, denn das ist eben auch ein Feld, wo wir Verantwortung haben und wo das Land und Thüringen insgesamt Verantwortung hat.

Meine Damen und Herren, ich habe es eben schon gesagt: Wir werden ausführlich im Haushalts- und Finanzausschuss über diese Thematik reden, beantragen hiermit die Überweisung. Wir beantragen auch die Überweisung an den Innenausschuss zur Mitberatung, weil ich denke, das ist auch ein wichtiges Thema für die Kollegen aus dem Innenbereich. Wir haben ja jetzt auch schon vorgesehen, dass eine Haushalts- und Finanzausschusssitzung einberufen wird. Hierzu werden wir unsere Vorschläge zur Anhörung machen und die Anzuhörenden mit einbeziehen, damit wir das Thema ausführlich diskutieren können. Danke schön an dieser Stelle.

(Beifall CDU)

Danke schön. Für die Fraktion Die Linke spricht Abgeordneter Hande.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Gäste, es wurde zu dem vorliegenden Gesetzentwurf hier schon einiges gesagt, ich versuche mich daher kurzzufassen.

Es sollen nunmehr die Thüringer Lotterieverwaltung und die Lotterie-Treuhandgesellschaft in Suhl zu einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR), der Thüringer Staatslotterie, zusammengeführt werden. Sitz bleibt nach wie vor Suhl und die Anstalt tritt somit in die Fußstapfen der TLV und der LTG, auch was das Vermögen und die Verbindlichkeiten betrifft. Aus unserer Sicht, aus Sicht der Fraktion Die Linke, aber auch natürlich der Koalition ist auch der Punkt bedeutend, dass die Anstalt ebenso in alle Arbeitsverhältnisse eintritt und alle Beschäftigten damit auch in Zukunft Sicherheit haben. Die Lotterie oder das staatliche Lotto, die AöR, bleibt daher auch weiterhin vollständig in Hand und Trägerschaft des Landes Thüringen.

Herr Kowalleck, einen Satz möchte ich gern noch zu Ihrer Kritik an dem Gesetzgebungsverfahren an sich sagen: Wir hatten, wie Sie richtig benannt haben, ja erst das vierte Änderungsgesetz, das ist klar. Theoretisch wäre es natürlich möglich gewesen, diesen Punkt der Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts auch in dieses vierte Gesetz bereits einzuarbeiten. Aber aus unserer Sicht war es wichtig und geboten, diese Errichtung einer solchen Anstalt nicht in einem Schnellschuss zu bewerkstelligen, sondern entsprechend auch die gebotene Achtsamkeit und auch die gebotene Diskussion natürlich bei der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs dort mit einfließen zu lassen und deshalb ein weite

(Abg. Kowalleck)

res, ein fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Glücksspiels auf den Weg zu bringen.

Mit dieser Änderung werden die bestehenden Aufgabendoppelungen zwischen der TLV und der LTG beseitigt. Dies dient der Straffung des Verwaltungsaufwands und die zum Teil langen Entscheidungswege werden so auch vermindert und ebenfalls weiter effektiviert. Im Rahmen der Änderungen zum Datenschutz, der Datenschutz-Grundverordnung wie auch der Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Behandlung einer Organschaft ist diese Umstrukturierung ebenfalls geboten und notwendig. Der hohe Verwaltungsaufwand in der Dokumentation – das wurde schon angesprochen – steuerlicher und datenschutzrechtlicher Belange entfällt, da nunmehr Veranstalter und Durchführer nicht mehr getrennt sind. Die Spieler und alle anderen Beteiligten erhalten klare und einheitliche Ansprechpartner in allen Belangen, da Durchführung und Veranstaltung eben in einer Hand liegen.

Auch für die Destinatäre ändert sich nichts. Sie erhalten weiterhin ihre gesetzlich zugesagten Beträge in den bisherigen Höhen, und aus den bisherigen Abführungen der LTG an die TLV und diese wiederum an das Land werden künftige Konzessionsabgaben, die ohne Umwege über die TLV an das Land abgeführt werden. Wie bisher verbleibt der LTG wie auch dann der AöR ein angemessener Unternehmensgewinn, der bei der LTG bisher unter der fixen Vergütung der Gesellschaft aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag zu finden ist. Insoweit ändert sich auch hier nichts.

Mit der Umwandlung der beiden, TLV und LTG, wird Aufgabenklarheit hergestellt, eine sichere und verbesserte Aufsicht gewährleistet, der Haushaltsbeitrag ohne Schmälerung durch zusätzliche Steuerbelastung erhalten. Die Thüringer Staatslotterie ist gegenüber dem bisherigen Konstrukt wettbewerbsfähiger, da schneller und oft kooperationsfähiger, da sie eine eigenständige Rechtspersönlichkeit besitzt. Bisher durfte die LTG nur mit Zustimmung der TLV handeln. Eine Anstalt öffentlichen Rechts, die Thüringer Staatslotterie, kann im deutschen Lotto-Toto-Block zum Beispiel besser und flexibler agieren, auf Unvorhergesehenes schneller reagieren, als das das bisherige Konstrukt konnte. Insoweit ist der Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen richtig und geboten, um die Organisation von Lotto Thüringen zu verbessern. Ich freue mich auf die Behandlung im Haushalts- und Finanzausschuss, die Überweisung wurde ja bereits beantragt. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Danke schön. Für die AfD-Fraktion spricht jetzt Herr Abgeordneter Kießling. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne und auch im Netz, vor nicht mal zwei Monaten haben wir hier im Plenum über das Vierte Gesetz zur Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes gesprochen – oder soll ich vielleicht besser sagen: das rot-rot-grüne Lobbygesetz? Es geht Schlag auf Schlag in diesem Plenum und jetzt sind wir bei der nunmehr fünften Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes. Dieses sieht vor, dass die LotterieTreuhandgesellschaft mbH Thüringen und der Landesbetrieb Thüringer Lotterieverwaltung in der Thüringer Staatslotterie vereint werden sollen.

(Beifall DIE LINKE)

Mit der Errichtung der Thüringer Staatslotterie als Anstalt des öffentlichen Rechts werden der Veranstalter und die Durchführungsaufgabe zusammengeführt. Damit soll weiter sichergestellt werden, dass die Aufgabe durch eine staatliche Verwaltung ausgeführt wird. Die Abstimmungsschwierigkeiten zwischen zwei Gesellschaften werden dadurch auch abgebaut, wenn künftig nur noch eine Gesellschaft über die Veranstaltung, Vermittlung und Durchführung staatlich-öffentlicher Glücksspiele entscheidet. Das ist hier mal positiv.

Prinzipiell befürworten wir als AfD-Fraktion, dass eine Verwaltung vereinfacht und Bürokratie abgebaut wird, jedoch ist die Einsparung bei den Verwaltungs- und Personalkosten derzeit nicht erkennbar. Wenn man nämlich einen Blick in den Haushaltsplan 2020 wirft, dann steigen nämlich die Verwaltungskosten komischerweise. Da frage ich mich schon: Was ist das hier für ein Gesetz?

Problematischer sind die Reinerlöse für den Landeshaushalt, denn diese sinken im Wirtschaftsplan trotz steigender Lottoeinnahmen zum Beispiel im Jahr 2020 um 5,27 Millionen Euro gegenüber 2020.

Die Verhandlungen hier rechts sind relativ laut.

Meine Damen auf der Regierungsbank, ich bitte um etwas Aufmerksamkeit für den Redner.

(Abg. Hande)

Danke, Frau Präsidentin. Bereits bei den Beratungen zum Landeshaushalt haben wir von der AfDFraktion genauso wie der Rechnungshof im Haushalts- und Finanzausschuss immer wieder darauf hingewiesen, dass die Landeseinnahmen durch die Überschüsse aus den Staatslotterien eingebrochen sind. Um das mal in Zahlen auszudrücken: Im Jahr 2016 betrugen die Landeseinnahmen aus der Lotterie noch 19,03 Millionen Euro, 2018 noch 17,8 Millionen Euro, Frau Taubert, und im Plan 2019 ist der Ansatz auf 12,6 Millionen Euro zurückgegangen. Und nun? Im Ansatz für das Jahr 2020 sind wir gerade mal bei 10,16 Millionen Euro für den Landeshaushalt Thüringen, von ehemals 19 Millionen Euro. Ich frage mich, wo die 9 Millionen Euro wohl hin sind.

Das heißt nichts anderes, als dass innerhalb von zwei Jahren die erwarteten Einnahmen aus den Staatslotterien um circa 40 Prozent eingebrochen sind. Einen Grund dafür sehen wir zum Beispiel in der Tatsache, dass mit dem zusätzlichen Glücksspiel „Grünes Herz“, was jetzt erst eingeführt worden ist, Gelder in andere Kanäle umgeleitet worden sind, die Rot-Rot-Grün lieber sind. Somit werden Gelder und weniger Gewinn für den Haushalt erwirtschaftet. Immerhin werden die Zuwender nicht mit 10 Prozent vom Gewinn, sondern mit 10 Prozent vom Einsatz der Lottomittel bedacht. Dadurch bleibt natürlich auch nicht mehr viel Geld für den Landeshaushalt übrig.

Aber kommen wir noch einmal kurz zu dem hier vorliegenden Entwurf. Was uns stört, ist die Tatsache, dass sich die Änderung nur auf die Symptome beschränkt, sich aber nicht mit den Ursachen der immer weiter sinkenden Einkünfte auseinandersetzt. Die Ursache haben Sie, verehrte Vertreter von Rot-Rot-Grün, mit der vierten Änderung dieses Gesetzes mit zu verantworten. Waren die Ausgaben 2018 und 2019 noch fast konstant, so sollen diese 2020 um 7,6 Millionen Euro gegenüber 2019 steigen. Sie von der Linken-Fraktion hatten vorhin gerade ausgeführt, dass sich da nichts groß ändert. Ich weiß nicht, ob 7,6 Millionen Euro keine Änderungen sind. Also ich sehe das anders.

Einen Großteil davon machen die Geschäftsbesorgungsvergütungen aus, welche vom Jahr 2019 um 2,25 Millionen Euro im Jahr 2020 auf insgesamt 20,973 Millionen Euro steigen. Also dafür, dass Sie, meine Damen und Herren, Lotto spielen, kriegt ein anderer 20,973 Millionen Euro, damit er das Geschäft besorgt über den sogenannten Geschäftsbesorgungsvertrag – tolle Gewinnmarge.