Ähnliches gilt bei Frau Berninger. Frau Berninger hat vorhin dargestellt, es sei die Falschbehauptung aufgestellt worden, dass der Datenschutzbeauftragte nicht beteiligt worden sei. Auch da kam der Hinweis von Frau Berninger, im März 2019 sei die Information bereits an den Landesdatenschutzbeauftragten gegangen. Ich gestatte mir, aus einer MDRBerichterstattung vom 03.05.2019 unter der Überschrift „Nach Kritik stoppt Landesregierung Diversitäts-Studie“ ganz kurz zu zitieren – wie gesagt, 03.05.2019 –, dort heißt es: „Seine Aufmerksamkeit“ – gemeint ist die des Datenschutzbeauftragten – „weckten die Strategen der Thüringer Staatskanzlei im Entwurf des Fragebogens. In diesem vermerkten sie auf Seite 1, dass die Zustimmung des Thüringer Datenschutzbeauftragten zu den Fragen vorliege. Dieser Entwurf ging Anfang April an die Hauptpersonalräte, da diese vor Umfragestart gefragt werden müssen. Davon bekam Hasse offenbar Wind. Er bestätigte auf Nachfrage“ –
Nachfrage vom Mai 2019 des MDR –, „dass er zu diesem Zeitpunkt weder etwas von der Umfrage wusste, noch dass er in irgendeiner Form seine Zustimmung gegeben habe.“ So viel zur Sachverhaltsdarstellung, wie Sie es gerade gemacht haben, im März soll alles bekannt gewesen sein. Nur eines von beiden kann stimmen. Vielen Dank.
Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann frage ich: Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer I des Antrags erfüllt ist?
Dann möchten Sie die Fortsetzung der Beratung zum Sofortbericht im entsprechenden Fachausschuss beantragen?
Im Gleichstellungsausschuss. Die CDU-Fraktion beantragt die Fortsetzung der Beratung zum Sofortbericht im Gleichstellungsausschuss. Dann müssen wir darüber abstimmen. Ach so, es muss erst mal darüber abgestimmt werden, ob das Berichtsersuchen erfüllt ist. Entschuldigung! Es ist so selten, dass nach so einem ausführlichen Bericht Widerspruch kommt.
Also wir stimmen jetzt über die Erfüllung des Berichtsersuchens gemäß § 106 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung ab. Wer ist der Meinung, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer widerspricht dem? Das sind die CDUFraktion und die AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sehe ich nicht. Dann ist das Parlament aber mehrheitlich der Meinung, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist.
Ja, aber ich habe die Landtagsverwaltung gefragt und man kann trotzdem die Fortsetzung der Beratung zum Sofortbericht im entsprechenden Fachausschuss beantragen. Das hat die CDU getan und dann stimmen wir darüber auch noch mal ab.
Über den Antrag der CDU, den Bericht an den Ausschuss für Gleichstellung zu überweisen, stimme ich jetzt ab. Wer ist für diesen Antrag? Das sind die Abgeordneten der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Wer ist gegen diesen Antrag? Das sind die Koalitionsfraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen? Die sehe ich nicht. Damit ist der Antrag auf Überweisung abgelehnt.
Dann kommen wir zur Abstimmung zu den Nummern II und III des Antrags. Hier ist keine Überweisung beantragt. Da keine Überweisung an einen Ausschuss beantragt ist, stimmen wir direkt über die Nummern II und III des Antrags der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/7192 ab. Wer stimmt für diese beiden Abschnitte des Antrags? Das sind die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Wer stimmt gegen diese Ziffern? Das sind die Mitglieder der Koalitionsfraktionen. Damit ist das mehrheitlich abgelehnt.
Ich schließe damit auch diesen Tagesordnungspunkt und das heutige Plenum und wünsche Ihnen allen einen angenehmen Sommer und einen schönen Urlaub, sofern Sie den machen werden. Wir sehen uns dann hoffentlich alle gesund und munter Ende August bzw. zum nächsten Plenum erst im September hier in diesem Haus wieder. Die nächsten Plenarsitzungen finden am 11., 12. und 13. September 2019 statt.