Dennoch gilt es, im Rahmen der Bestenauslese dafür Sorge zu tragen, dass Benachteiligungen bei den Auswahlkriterien in Einstellungsbedingungen und/oder Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen eben nicht zum Tragen kommen, dass wir uns solchen Bedingungen bewusst werden und sie außer Kraft setzen. § 1 AGG sagt aus, dass Benachteiligung aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verboten sind, und zwar gilt das für alle gesellschaftlichen Bereiche, auch für die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst.
§ 5 AGG sieht vor, dass durch geeignete und angemessene Maßnahmen bestehende Nachteile wegen einer der in § 1 AGG genannten Gründe verhindert oder ausgeglichen werden sollen. Ich könnte jetzt weitere Regelungen wie § 2 Abs. 2 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes oder § 1 ThürGIG
aufzählen. Der öffentliche Dienst kann und wird nie – genauso wenig wie dieser Landtag beispielsweise – eine exakte Abbildung der sozialen Gruppen unserer Bevölkerung sein und das kann auch nicht das erstrebenswerte Ziel sein. Weil ich das jetzt gefühlt hundertmal in dieser Diskussion schon deutlich gemacht habe, sage ich es hier auch noch einmal: Es geht nicht darum und es soll und kann auch nicht darum gehen, den öffentlichen Dienst oder andere gesellschaftliche Bereiche in einer exakten Kopie gesellschaftlicher sozialer Gruppen abzubilden. Wer das behauptet, dass das eine Zielstellung ist, der streut aus meiner Sicht wirklich Sand einer Öffentlichkeit in die Augen in einer Diskussion, in der es um diesen Punkt nie ging.
Insofern glaube ich, dass es nicht um die Repräsentation all dieser Gruppen in angemessener Form im öffentlichen Dienst geht, sondern es geht darum, dass keine dieser Gruppen Benachteiligungen in einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst erfahren soll. Nur darum geht es.
Seit September 2018 wurden – wie ich bereits an unterschiedlichen Stellen gegenüber den Ausschüssen dieses Landtags ausgeführt hatte – 183.291 Euro für Maßnahmen des Forschungsvorhabens ausgezahlt: Vorbereitung der Befragung, Auftragsklärung, Klärung der Prozessinfrastruktur, der genauen Zielgruppe, Abstimmung zu Zielen, Inhalten und Ablauf der Umfrage, Kontext der Erhebung, Zeitplan und Zugang zu Befragten, Einbindung unterschiedlicher Akteure, Kommunikation intern/extern zur geplanten Erhebung, Anpassung des Fragebogens an die Zielgruppe, Errichtung, Weiterentwicklung neuer Items unter Einbeziehung weiterer Expertinnen und Experten, Übersetzung der Organisationsstruktur der Landesverwaltung Thüringens in eine Fragebogenmatrix, Entwicklung und Aufbau des Fragebogens, zum Beispiel Filterfragen, Bereitstellen der Infrastruktur wie zum Beispiel die Klärung der spezifischen Grundgesamtheit und des technischen Zugangs zu den Befragten wie E-Mail-Weiterleitung etc., Umsetzung, Programmierung des Fragebogens mit der Open-Source-Umfragesoftware LimeSurvey, Test des Fragebogens, Pretest und Feedback-Verfahren unter den Beschäftigten, Einrichtung eines Servers für das Umfrageinstrument, Umsetzung des Datenschutzes wie Klärung datenschutzspezifischer Besonderheiten, unter anderem Datenschutz-Grundverordnung, technisch-organisatorische Maßnahmen, Verfahrensbeschreibung, Datenschutzfolgeabschätzung,
Vorbereitung der Auswertung, Entwicklung einer Auswertungsinfrastruktur mit der Open-Source-Statistik-Software R.
Zu näheren Einzelheiten würde ich auf detaillierte Ausführungen gegenüber dem Haushalts- und Finanzausschuss des Thüringer Landtags am 7. Juni 2019 verweisen.
Es war eine geschlossene Sitzung, insofern kann das Protokoll in dieser Sitzung heute hier wahrscheinlich nicht verlesen werden.
Lassen Sie mich abschließend noch kurz auf die Teile II und III des CDU-Antrags eingehen. Soweit vom Thüringer Landtag durch die CDU-Fraktion die Feststellung begehrt wird, dass Befähigung und Eignung die ausschlaggebenden Kriterien für Einstellungen und die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst des Freistaats Thüringen sind und auch bleiben sollen, mag dahinstehen, ob man diese Feststellung treffen will, weil sie insofern inhaltsleer ist, da sie unsere verfassungsrechtliche Grundlage ist.
Wenn aber die CDU-Fraktion begehrt, dass sich dieser Landtag mit den Stimmen aller Fraktionen noch einmal ausdrücklich im 70. Jahr nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes zum Grundgesetz bekennt, dann mag der Landtag entscheiden, ob er dies in diesem Punkt für notwendig hält. Soweit festgestellt wird, dass sexuelle Orientierung, ethnische Herkunft, soziale Verhältnisse und sonstige Identitätsmerkmale keinen Einfluss für den Zugang zum öffentlichen Dienst des Freistaats Thüringen haben sollen, wäre das wiederum aus dem von mir skizzierten gesetzlichen Rahmen ein Aufruf, gegen gesetzliche Vorgaben zu verstoßen, wie ich am Beispiel AGG und anderen Beispielen bereits deutlich gemacht habe.
Nichts anderes gilt auch, soweit man, wie von der Fraktion der CDU beantragt, für den Freistaat Thüringen festschreiben will, dass es kein Ziel sein soll, die Personalstruktur des Landes an der Repräsentation von Gruppen im öffentlichen Dienst auszurichten, die nach sexuellen, ethnischen oder sonstigen Identitätsmerkmalen definiert werden. Ich will das hier noch einmal deutlich machen: Es geht nicht um die Repräsentation, aber es wäre schon schön, wenn auch im Antrag der CDU-Fraktion deutlich werden würde, dass auch Sie alles daran
setzen, dass die hier von mir eben genannten Gruppen in ihren Zugangsmöglichkeiten zum öffentlichen Dienst nicht durch Diskriminierungstatbestände gehindert werden.
Und allein diese Feststellung wäre schön; die ist in der Diskussion – zumindest meinerseits – durch Sie nicht wahrgenommen worden. Insofern danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe, Ihrem Auskunftsbegehren Rechnung getragen zu haben.
Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung werden Beratungen zu Berichten der Landesregierung grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit verhandelt. Unter Berücksichtigung unseres Ältestenratsbeschlusses bedeutet das jetzt hier, dass die einfache Redezeit zur Verfügung steht. Ich frage: Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags?
Das sind mehrere Fraktionen. Dann eröffne ich auf Verlangen der Fraktionen die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags und gleichzeitig eröffne ich auch die Aussprache zu den Nummern II und III des Antrags und gebe das Wort zunächst Abgeordneter Holzapfel von der Fraktion der CDU.
Gut. Anstelle der im Redezettel notierten Rednerin spricht Herr Abgeordneter Worm für die CDU-Fraktion. Bitte.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe es schon in der Einbringung des Antrags gesagt und es kann nicht oft genug betont werden: „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte“, so schreibt es Artikel 33 Abs. 2 unseres Grundgesetzes. Ein Grundgesetz, wie es jetzt auch angesprochen wurde, das nunmehr 70 Jahre existiert und die beste und am längsten währende demokratische Verfassung ist, die es auf dem deutschen Boden jemals gab. „Das Grundgesetz sagt, was nicht verhandelbar ist in unserer Demokratie“, das sagte anlässlich
von 70 Jahren Grundgesetz unser Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Eignung, Befähigung und fachliche Leistung sind für uns als Christdemokraten als Anhänger dieser freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht verhandelbar.
Und es ist befremdlich und auch verfassungsrechtlich problematisch, die Personalstruktur des öffentlichen Dienstes an einer gleichmäßigen Repräsentation von Gruppen auszurichten, die nach Identitätskriterien definiert werden.
Als CDU – und das möchte ich an diese Stelle noch mal deutlich machen – sind wir absolut nicht gegen Diversität, ganz im Gegenteil. Wir lehnen es allerdings ab, wenn sachfremde Kriterien Grundlage für Personalentwicklungskonzepte werden. Niemand darf wegen seiner sexuellen Orientierung, ethnischen Herkunft oder Behinderung benachteiligt werden. Allerdings darf auch niemand diesbezüglich bevorteilt oder, wie es in der Fachsprache heißt, positiv diskriminiert werden.
Die nur vorerst gestoppte sogenannte Diversitätsstudie ist aus unserer Sicht durchaus rechtlich problematisch und es gibt auch verschiedene offene Fragen. Auch wenn das in verschiedenen Ausschüssen durchaus dargelegt wurde, ist hier die eine spannende Frage gewesen: Woher stammt das Geld für die Studie? Wie bislang nur aus Presseberichten zu entnehmen war, soll die Finanzierung des gesamten Projekts bereits in der Planungsphase im Sommer 2018 innerhalb der Staatskanzlei umstritten gewesen sein. Es soll vor allem haushaltsrechtliche Bedenken dahin gehend gegeben haben, dass für die Studie 312.000 Euro aus Mitteln des Thüringer Integrationskonzepts entnommen wurden. Dieses Konzept, wie Minister Hoff in seinen Ausführungen dargelegt hat, war von der Landesregierung 2017 aufgelegt worden, um Flüchtlingen in Thüringen mit verschiedenen Förderprogrammen bei der Integration zu helfen. Unter anderem sollten damit Sprachkurse finanziert werden. In internen Vermerken soll sich, so die Presseberichterstattung, der Hinweis finden, dass Bedenken bestehen, ob das Projekt tatsächlich unter den eigentlichen Zweck des Integrationskonzepts subsumiert werden kann.
Auch ein entsprechendes Werbevideo für die Studie mit Ministerpräsident Ramelow, Sozialministerin Werner und Innenminister Maier mit Kosten in Höhe von 9.000 Euro wurde gedreht. Hinsichtlich der aufgewandten Mittel für die vorerst gestoppte Studie stellen sich verschiedene Fragen, auf die ich
jetzt an dieser Stelle nicht tiefgründiger eingehen will, weil tatsächlich in den zuständigen Ausschüssen hier bereits umfangreich Bericht erstattet wurde.
Aber ich will noch mal betonen, was ich bei der Begründung des Antrags gesagt habe: Eignung, Befähigung, fachliche Leistungen sind und bleiben für uns als CDU die einzig ausschlaggebenden Kriterien für die Einstellung in den öffentlichen Dienst.
Ich kann Sie, werte Damen und Herren der Landesregierung, nur auffordern, die Diversitätsstudie „Vielfalt entscheidet Thüringen“ endgültig zu stoppen und sich zu den Kriterien zu bekennen. Verzichten Sie bitte auch zukünftig darauf, sozialwissenschaftliche Erhebungen zur sexuellen Orientierung, ethnischen Herkunft oder zu sonstigen Identitätsmerkmalen der Landesbediensteten durchzuführen. Die Intimsphäre der Thüringer Bediensteten geht niemanden etwas an.
und umfassende gesetzliche Mechanismen zur Verhinderung von Diskriminierung existieren, auch keine statistischen Erhebungen.
(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Darüber hinaus fordern Sie die Abschaffung des Allgemeinen Gleichbehandlungsge- setzes!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren der demokratischen Fraktionen, wenn man das ernst nimmt, was Herr Worm gerade zu Anfang seiner Rede gesagt hat, dann bekommt man den Eindruck, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Gleichstellungsgesetz und alle gesetzlichen Regelungen, die die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen regeln, müssten abgeschafft werden, wenn es nach der CDU Thüringen geht.