sen. Aber was mir jetzt nach fast zwei Jahren Ministertätigkeit in Thüringen auffällt, ist, dass es zwei Sichten auf den Freistaat gibt.
Die eine Sicht, die die Koalition hat, die andere Sicht, die jetzt mit dem Antrag der CDU noch mal deutlich geworden ist. Ich höre immer, diese Koalition Rot-Rot-Grün macht einen Angriff auf die Gymnasien durch die Gemeinschaftsschulen. Dann höre ich wieder, diese Koalition Rot-Rot-Grün greift die Regelschulen an. Sie wissen ja, dass wir den Dialog „Zukunft Schule“ geführt haben, dass wir dort auch mit den Leiterinnen und Leitern der Regelschulen gesprochen haben, auch mit den Vertreterinnen und Vertretern, die in örtlichen Personalräten und anderen Personalräten tätig sind. Von denen, die dort gesprochen haben, habe ich nie gehört, dass es irgendeinen Angriff auf eine Regelschule gibt. Im Gegenteil, wir haben darüber gesprochen, was denn für Bedingungen geschaffen werden müssen, damit die Regelschule in Thüringen gestärkt wird.
Nun haben die Vorrednerinnen und Vorredner und die geschätzte Frau Taubert heute Vormittag schon die vielen Punkte angesprochen, die könnte ich jetzt alle noch mal wiederholen. Wir haben uns entschieden, Herr Tischner, das war auch Ihr Anliegen, dass Ein-Fach-Lehrer aus DDR-Zeiten gleichgestellt werden, was mit dem heutigen Beschluss ja erreicht wurde. Es ging immer darum, dass die Bezahlung der Regelschullehrerinnen und Regelschullehrer in der A13 erfolgen soll, was heute Morgen entschieden wurde.
Wir haben mit meinem Amtsantritt entschieden und das auch vorbereitet, dass Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer in Regelschulen verbeamtet werden können. Wir haben eine Imagekampagne, eine Marketingkampagne für den Lehrerberuf in Thüringen gestartet, nicht nur für die Regelschulen. Wir werben regelrecht für Lehrerinnen und Lehrer. Ich kann heute sagen, jeder, der in einer Regelschule anfangen will, kann in der Regelschule anfangen. Ich gebe hier eine Garantie.
Meine Damen und Herren der CDU, Herr Tischner, da gebe ich Thomas Hartung vollkommen recht, und natürlich auch den anderen Rednerinnen und Rednern der Koalition: Wir haben uns mit dem Schulgesetz eindeutig zu allen Schularten in Thüringen bekannt. Das eine sind Sprüche, die irgendwo abgelassen werden. Das will ich mal so deutlich sagen. Aber am Ende zählt doch, was in diesem
Parlament entschieden wird. Wir haben entschieden, dass alle Schularten in Thüringen eine Zukunft haben. Und dazu gehört auch die Regelschule. Ein klares Signal. Wir haben als Koalition immer wieder deutlich gemacht, dass die Regelschule ein wichtiger Bestandteil des Thüringer Schulwesens ist. Wir müssen Schluss machen mit der These, möglichst viele sollen Abitur machen, möglichst viele sollen ans Gymnasium gehen. Das haben ja viele der Kolleginnen und Kollegen bereits gesagt. Die Ursache dafür, Herr Tischner – da waren Sie vielleicht noch nicht hier in der Politik –, haben Ihre Kolleginnen und Kollegen, Ihre Vorgängerinnen und Vorgänger der CDU in Thüringen und anderswo gelegt, indem sie orientiert haben, „Leute, macht Abitur, macht Abitur“. Sie haben heute noch mal wiederholt, dass Sie zu dem dreigliedrigen, zu dem gegliederten Schulsystem stehen. Ich kann nur wiederholen: Sie setzen mit diesem dreigliedrigen Schulsystem auf Entscheidungen der Eltern, dass in der 4. Klasse nicht nur die Bildungslaufbahn, sondern auch die Erwerbsbiografie der jungen Leute bereits vorgegeben wird.
Das hat nichts mit meiner DDR-Biografie zu tun, sondern das hat mit meiner Überzeugung zu tun, dass alle Kinder gleichberechtigte Chancen in der Schule und später im beruflichen Leben haben sollen.
Eine weitere Anmerkung will ich machen: Sie haben mit diesem Antrag Anforderungen an Regelschulen formuliert, mit denen Sie sich selbst widersprechen. Sie erwarten von der Regelschule, dass dort Aufgaben und Bedingungen erfüllt werden, die in Gemeinschaftsschulen zu suchen sind oder im Gymnasium zu finden sind.
Dann muss ich Sie mal fragen, ob Sie denn zu der Art der Regelschule, so wie Sie sie einst mal definiert haben, eigentlich noch stehen. Sie fordern mit Ihrem Antrag faktisch dazu auf, die Schule als Regelschule abzuschaffen, das ist Ihr Antrag, meine Damen und Herren der CDU.
Doch, doch, Herr Tischner. Deswegen müssen Sie mal in sich gehen. Sie haben ja jetzt demnächst auch Parlamentsferien. Gehen Sie mal in sich, ob der Antrag wirklich dem Charakter der Regelschulen gerecht wird.
Sie versuchen mit Durchlässigkeit, Sie versuchen mit Ansprüchen, die an die Gemeinschaftsschulen gestellt werden, etwas in die Regelschulen hineinzutragen. Da bin ich der Überzeugung, das können Regelschulen tatsächlich nicht leisten.
Meine Damen und Herren der CDU, Sie versuchen, hier etwas zu suggerieren, und Sie versuchen, etwas zu erreichen, das meines Erachtens ins Leere führen wird. Denn wir sind – als Rot-Rot-Grün und auch ich als Bildungsminister – mit den Kammern im Gespräch, mit den Handwerkskammern und den Industrie- und Handelskammern und auch mit der Bundesagentur für Arbeit, wie wir die berufliche Orientierung in Thüringen inhaltlich und finanziell neu ausrichten. Wir haben – Herr Wolf ist darauf eingegangen, § 47 Schulgesetz – die berufliche Orientierung als eigenständigen Paragrafen in das Schulgesetz aufgenommen. Das war ein Vorschlag der Industrie- und Handelskammer Südthüringen in Abstimmung mit den anderen Kammern gewesen. Wir haben dort eng mit den Kammern zusammengearbeitet. Der Wirtschaft ist vollkommen klar, wenn Wirtschaft und Schule nicht enger zusammenrücken, dann wird die Frage der Abdeckung des Fachkräftebedarfs in der Wirtschaft und anderswo – übrigens auch im öffentlichen Dienst – eines Tages nicht mehr beantwortet werden können. Deswegen brauchen wir die berufliche Orientierung nicht nur in den Regelschulen, wir brauchen die berufliche Orientierung beginnend in der Grundschule bis zum Gymnasium, damit alle von der Arbeitswelt eine Ahnung haben und eine bewusste Berufswahloder Studienwahlentscheidung treffen können.
Wir haben aber die gesetzlichen Bedingungen bereits geschaffen. Sie hätten nach Verabschiedung des Schulgesetzes im vergangenen Monat Ihren Antrag entweder zurückziehen oder neu überarbeiten müssen. Das haben Sie nicht getan. Deswegen
Abschließend, Frau Präsidentin, sei es mir erlaubt, weil morgen der letzte Schultag ist: Ich möchte erstens allen Lehrerinnen und Lehrern für ein engagiertes Schuljahr unter schwierigen Bedingungen danken. Herzlichen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen,
dafür, dass Sie in den letzten Monaten das Beste und das Außergewöhnliche gegeben haben. Und zweitens wünsche ich den Schülerinnen und Schülern morgen beste Zeugnisse – ganz klar – und auch allen angenehme Ferien, damit wir dann gemeinsam einen erfolgreichen Schulstart im August hinlegen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt worden. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die CDU-Fraktion, die AfDFraktion und Herr Gentele. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir stimmen über den Antrag direkt ab. Wer dem Antrag die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? Herr Abgeordneter Gentele. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Bericht der Landesregierung zu ihren Aktivitäten auf dem Gebiet der Aufarbeitung der SED-Diktatur in Thüringen für den Zeitraum März 2018 bis Februar 2019 Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/7089 -
Das kann ich jetzt nicht erkennen. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zum Antrag. Ich erteile Herrn Minister Prof. Dr. Hoff für die Landesregierung das Wort.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, auch in diesem Jahr haben wir dem Landtag einen Bericht über die Aktivitäten der Landesregierung im Bereich der Aufarbeitung des SED-Unrechts vorgelegt. Der Bericht liegt Ihnen vor, ich werde jetzt auch mit Blick auf die Redezeit, auf die sich der Landtag verständigt hat, darauf verzichten, in meiner Rede eine Art Lesung dieses Papiers vorzunehmen, sondern vor allem über die Aktivitäten berichten, in denen es auch zwischen dem Vorlegen des Berichts und politischen Entscheidungen noch mal Veränderungen gegeben hat, die für die Debatte hier von Relevanz sind.
Lassen Sie mich dazu insbesondere auf die Tagesordnungspunkte 33 und 35 der jüngsten Bundesratssitzung vom vergangenen Freitag aufmerksam machen, in denen sowohl das Gesetz über die Verlängerung der Überprüfung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst auf eine frühere Tätigkeit im MfS im Bundesrat behandelt wurde und in denen die gesetzlichen Regelungen zur verbesserten Situation der Rehabilitierung von DDR-Heimkindern behandelt worden sind – beides gesetzliche Regelungen, die von der vormaligen Bundesjustizministerin Katarina Barley, der ich in ihrer neuen Funktion als Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments viel Erfolg wünsche, und vom BMJV auf den Weg gebracht wurden, von der Bundesregierung in den Bundestag eingebracht und dann dem Bundesrat vorgelegt wurden.
Insofern hat sich gezeigt, dass das Engagement, das auch der Freistaat Thüringen und insbesondere wir im Rahmen unserer Tätigkeit als Vorsitzland der MPK Ost an den Tag gelegt haben, hier tatsächlich praktische Wirkung gehabt hat. Der im März angekündigte entsprechende Entwurf zur Entfristung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze aus dem Bundesjustizministerium greift eine unserer Kernforderungen auf, und zwar fast wörtlich die Forderungen, die wir gestellt haben. Das zeigt, dass die von uns mit initiierte Entschließung des Bundesrats aus dem Februar 2018 entsprechende Wirkung gezeigt hat. Ich bin auf das Stasi-Unterlagen-Gesetz bereits eingegangen und auch auf die Unterstützung der Rehabilitierung von DDR-Heimkindern. Hier gibt es einen entsprechenden Auftrag aus dem Koalitionsvertrag dieser Wahlperiode, die in das Regierungs
programm aufgenommen worden ist, die Rechtsstellung ehemaliger DDR-Heimkinder im Rahmen der angestrengten strafrechtlich Rehabilitationsverfahren zu verbessern. Am 15. März 2019 wurde der Referentenentwurf vorgelegt und hat jetzt im Bundesrat entsprechende Behandlung gefunden.
Sie sprechen in dem Antrag die Situation der Haftopfer und die soziale Lage anerkannter politisch Verfolgter an, die auch in diesem Bericht eine entsprechende Berücksichtigung gefunden haben. Lassen Sie mich darauf hinweisen, dass der von Ihnen unter Ziffer III.4 vorgesehene Prüfauftrag bereits seit Oktober 2018 auf dem Weg ist. Insofern würde ein jetzt vom Parlament verabschiedeter Prüfauftrag etwas aufgreifen, was wir bereits tun, denn auf Initiative der Länder Brandenburg, Berlin und Thüringen hin hat der Bundesrat im Oktober 2018 eine Entschließung zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politischer Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze, auf die ich bereits eingegangen bin, eine Beschlussfassung gefunden; ich habe auf diese Entschließung mit Schreiben vom Februar 2019 an den Chef des Bundeskanzleramtes noch einmal hingewiesen und darum gebeten, dass es hier eine entsprechende Unterstützung verschiedener Initiativen zur Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen für die Opfer der SED-Diktatur geben soll.
Sofern Sie von der Landesregierung unter Ziffer III. 5 fordern, die soziale Lage anerkannter politisch Verfolgter zu verbessern, können Sie den vier Berichten der Landesregierung, die wir in den vergangenen Jahren vorgelegt haben, auch entnehmen, was wir in diesem Bereich tatsächlich getan haben. Es ist dann heute schon an anderer Stelle – nämlich als es um die Beauftragten ging – das Thema des Härtefallfonds angesprochen worden. Das ist ein wichtiger Punkt, Herr Wirkner. Ich bin froh, dass Sie das immer wieder ansprechen, möchte aber auch auf folgenden Sachverhalt hinweisen.
Für die Einrichtung eines Härtefallfonds SED-Unrecht aus den Mitteln des Bundes für bisher nicht berücksichtigte Opfergruppen, mit dem unter anderem auch Gerechtigkeitslücken bei der Wiedergutmachung von erlittenem Unrecht der Zwangsausgesiedelten aus dem Grenzgebiet der DDR geschlossen werden sollen, hat es jüngst in der Ministerpräsidentenkonferenz Ost hier in Neudietendorf auf Initiative Thüringens hin einen entsprechenden Beschluss der Ost-Ministerpräsidenten gegeben, in dem wir sagen, die Bundesregierung soll sich entsprechend dafür einsetzen.
Noch vor einem Jahr hatte dieser Vorschlag in der MPK Ost keine Mehrheit. In diesem Jahr hat er eine