Protocol of the Session on July 4, 2019

(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Im Ände- rungsantrag steht es nicht drin!)

Wir haben uns ein anderes Ziel gesetzt, nämlich Anreize zu schaffen, damit die Kommunen kommunale hauptamtliche Behindertenbeauftragte tatsächlich auch einstellen. Dafür haben wir auch durch den Landesgesetzgeber im Haushalt 700.000 Euro jährlich eingestellt bekommen und wir haben eine Förderrichtlinie entsprechend erarbeitet, die Landkreise informiert, dass sie Anträge zur Kofinanzie

(Ministerin Werner)

rung von hauptamtlichen Behindertenbeauftragten stellen können. Inzwischen sind schon acht Anträge aus Landkreisen und kreisfreien Städten bei uns eingegangen, die dann ab Mai bzw. Juni in den Fällen auch entsprechend finanziert werden. Das ist, denke ich, ein ganz wichtiger und guter Weg, um die Kommunen und die Landkreise zu stärken, damit Barrierefreiheit in den Landkreisen und kreisfreien Städten tatsächlich auch umgesetzt werden kann.

Frau Meißner, ich nehme Sie jetzt noch mal beim Wort. Sie haben gesagt, wenn die Fraktionen Ihrem Antrag zustimmen, dann wäre alles gut. Dem Antrag wird nicht zugestimmt, aber das heißt, dass fast alles gut ist, insofern herzlichen Dank. Ich empfinde es als ein großes Lob und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Als Erstes stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 6/7449 ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktion der CDU und die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich? Es enthält sich niemand. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Als Zweites stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/7453 ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der CDU. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich? Es enthält sich die AfD-Fraktion. Damit ist dieser Änderungsantrag auch abgelehnt.

Wir stimmen über die Beschussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit in der Drucksache 6/7433 unter Berücksichtigung der Ergebnisse in der Abstimmung über die Änderungsanträge ab. Wer für diese Beschlussempfehlung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? Ich sehe keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Es enthalten sich die Fraktionen der CDU und der AfD. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir stimmen jetzt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/6825 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses aus der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? Dagegen sind keine Stimmen.

Wer enthält sich? Es enthalten sich die Fraktionen der CDU und der AfD.

Nun zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich jetzt von den Plätzen zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktionen. Danke schön. Wer ist dagegen? Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Das sind die Fraktionen der CDU und der AfD. Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 4

Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen sowie zur Änderung des Thüringer E-Government-Gesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6686 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/7319 -

ZWEITE BERATUNG

Ich weise darauf hin, dass auch diese Diskussion von den Gebärden- und Schriftdolmetschern übersetzt wird. Ich bitte Herrn Abgeordneten Emde um die Berichterstattung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen sowie zur Änderung des Thüringer E-Government-Gesetzes wurde federführend im Haushalts- und Finanzausschuss beraten sowie im Januar dieses Jahres begleitend an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.

Der federführende Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 66. Sitzung, in seiner 70. Sitzung und in seiner 73. Sitzung beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 79. Sitzung beraten.

(Ministerin Werner)

Im Laufe der Anhörungen kam es zu Änderungen, die liegen Ihnen in der Drucksache 6/7319 vor. Die Empfehlung lautet, den Gesetzentwurf mit diesen vorliegenden Änderungen anzunehmen. So ist es mehrheitlich im federführenden Ausschuss vorgeschlagen worden. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Danke schön. Ich eröffne die Aussprache. Als Erste spricht Frau Abgeordnete Schulze von der CDUFraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer, mit diesem uns heute vorliegenden Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten, mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen sowie zur Änderung des Thüringer E-Government-Gesetzes wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Mit dieser Richtlinie sollen den Menschen mit Behinderungen die Anwendungen öffentlicher Stellen besser zugänglich gemacht werden. Es werden Anforderungen an die Ausgestaltung und an die Umsetzung definiert. Dieser gesetzliche Regelungsbedarf in diesem Bereich hat sich bereits ab dem 23.12.2016 ergeben. Zu diesem Zeitpunkt wurde die EU-Richtlinie 2016/2102 verabschiedet. Zweck der Richtlinie ist es, dass digitale Produkte und Dienstleistungen öffentlicher Stellen für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich sind. Thüringen ist hier bei der Umsetzung schon lange in Verzug. Die Umsetzungsfrist ist bereits am 23. September 2018 abgelaufen. Es war genügend Zeit. Die CDU-Fraktion hat bereits mit ihrem Antrag vom 23. August 2017 auf die Umsetzung gedrungen, aber die Landesregierung hat nicht gehandelt.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Digitalisierung ist aus unser aller Leben nicht mehr wegzudenken. Wenn wir hier nicht für Barrierefreiheit sorgen, dann machen wir einen riesigen Fehler. Es ist wichtig, da gerade ein Mensch mit Behinderung noch mehr als jeder andere auf die Nutzung des Internets angewiesen ist. Ich will hier ausdrücklich betonen, dass Barrierefreiheit sehr wichtig ist und bei uns auch Unterstützung findet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Ablauf: In der Europäischen Union wurde aufgrund der Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten bei der Spezifikation und den Vorschriften für einen barrierefreien Zugang ein Regelungsbedarf gesehen. Auf Vorschlag der Europäischen Kommission haben das Europäische Parlament und der Rat am 02.12.2016 die EU-Richtlinie über den barrierefrei

en Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen veröffentlicht. Durch diese EU-Richtlinie wird den EU-Bürgern, insbesondere jenen mit einer Behinderung, ein besserer Zugang ermöglicht. Die EU-Richtlinie verpflichtet öffentliche Stellen von der Bundes- über die Landesbis zur kommunalen Ebene zu barrierefreien Angeboten, das heißt, dass sich Verwaltung, beispielsweise Gerichte, Polizeistellen, öffentliche Krankenhäuser, Universitäten und Bibliotheken um die Barrierefreiheit intensiv kümmern müssen – und dies nach den Vorgaben der EU-Richtlinie im gesamten Gebiet der Europäischen Union.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Umsetzung in die Bundesgesetzgebung erfolgte bereits am 14.06.2018 im Bundestag. Die Umsetzung in einigen Bundesländern begann bereits im Jahr 2018. In Sachsen wurde am 18.04.2019 das barrierefreie Web-Gesetz verabschiedet. Darin ist keine Kostenerstattung für Kommunen vorgesehen. Dies führte zu einer heftigen Kritik aus der Fraktion der Linken in Sachsen. Die Abgeordnete spricht hier von Verfassungswidrigkeit, weil die Mehrbelastungen der Kommunen nicht ausgeglichen werden. In Sachsen-Anhalt wurde das Behindertengleichstellungsgesetz geändert und eine Kostenerstattung für Kommunen vorgesehen. Schleswig-Holstein hat die Änderung zum Landesbehindertengesetz bereits am 11. September 2018 vorgelegt. Zu der Thematik „Kosten“ trifft man dort die Aussage: Es werden Kosten für Verwaltungsaufwand entstehen.

Mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ist eine Umsetzung in Landesrecht beabsichtigt. In diesem Gesetz werden verschiedene Gesetze geändert: das Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen, das Thüringer E-GovernmentGesetz, eine Verordnung wird mit Artikel 3 geändert. In Artikel 1 wird festgelegt, dass das Finanzministerium die Überwachungsstelle übernimmt, der Thüringer Bürgerbeauftragte die Aufgaben der sogenannten Durchsetzungsstelle, und die Berichtspflicht an den Bund wird näher definiert.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung hat die rechtzeitige Umsetzung der EU-Vorgaben verpasst. Allein zur Vermeidung eines drohenden Vertragsverletzungsverfahrens haben statt der Landesregierung die Koalitionsfraktionen den vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht. Die sonst erforderliche zweimalige Kabinettsbefassung hätte eine rechtzeitige Verabschiedung dieses Umsetzungsgesetzes verhindert und es wäre vermutlich zu einem Vertragsverletzungsverfahren gekommen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das ist jetzt Spekulation!)

(Abg. Emde)

Die CDU-Fraktion hat bereits ab 2017 mit Plenaranträgen mehrfach darauf gedrungen, die EU-Richtlinie umzusetzen. Nun haben wir heute ein weiteres Gesetz vorliegen, das im Eiltempo durch den Landtag gebracht wird. Der erforderliche Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum eigenen Gesetzentwurf zeigt – wie auch bei anderen Gesetzentwürfen der Koalitionsfraktionen –, dass die nötige Sorgfalt und umfassende Betrachtung fehlen, so zum Beispiel bei der Aussage zu den Kosten. Da eine Überweisung an den Sozialausschuss zur Mitberatung von den Koalitionsfraktionen abgelehnt wurde und der Haushalts- und Finanzausschuss zuständig ist, betrachten wir dies auch von dieser Seite.

Dem Zweck nicht dienlich finde ich im Gesetzentwurf die Aussage zu den Kosten. Unter dem Abschnitt zu den Kosten geben Sie an, ich zitiere: „Der Freistaat kommt seiner Verpflichtung zur Umsetzung der EU-Richtlinie im Rahmen seiner bestehenden Ressourcen nach.“ Bestehende Ressourcen – das hatte ich im letzten Haushaltsausschuss schon einmal angesprochen: Also wenn Personal-, Sachkosten frei gewesen wären vor dieser Aufgabe, dann hätte mich das gewundert.

Selbst die Bundesregierung führt in dem Gesetzentwurf zu Drucksache 19/2072 zur Umsetzung der EU-Richtlinie unter dem Punkt E 3 den Erfüllungsaufwand der Verwaltung für alle öffentlichen Stellen auf. Und weiter heißt es dort, ich zitiere: „Für die Länder entsteht alle drei Jahre Erfüllungsaufwand im Rahmen der Übermittlung des Berichts an den Bund in Höhe von geschätzt 640 Arbeitsstunden pro Bundesland, die zusammengenommen geschätzt Kosten in Höhe von voraussichtlich 420.000 Euro pro Bericht, also 140.000 Euro jährlich, verursachen.“ Der Behindertenbeauftragte gibt in seiner Zuschrift eine Aufstellung der zusätzlichen Kosten an. Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen kritisiert in seiner Stellungnahme, dass es im Gesetz keine Folgenabschätzung und keine Kostenerstattungsregelung gibt, und verweist auf die Nachbarländer Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, bei denen die Kostenfolgeabschätzung enthalten war, und dass in Sachsen-Anhalt eine Kostenerstattungsregelung für die Kommunen aufgenommen wurde. Er forderte so auch eine Erstattung der nachgewiesenen erforderlichen Aufwendungen.

Bei der Kostenaussage hätte ich mir mehr Ehrlichkeit oder Gründlichkeit in der Gesetzesvorlage gewünscht. Höhere Standards und mehr Berichtspflichten erzeugen auch einen Kostenanstieg, weil der Aufwand steigt. Die inhaltliche Umsetzung der Richtlinie zum barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stel

len für Menschen mit Behinderungen unterstützen wir ausdrücklich.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie muss jetzt erfolgen, das ist Fakt. Sonst hat es Konsequenzen für Thüringen. Die Umsetzung ist für alle Menschen mit Behinderungen sehr wichtig. Aber bei der Betrachtung der Kostenfrage und Kostenerstattung an Gemeinden gibt es unterschiedliche Auffassungen. Zur Haushaltswahrheit und ‑klarheit gehört, dass man dies auch realistisch tut. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Danke schön. Als Nächster hat Abgeordneter Kuschel von der Fraktion Die Linke das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Schulze, das Gesetz richtet sich vorrangig, aber nicht nur, an Menschen mit Behinderungen, sondern an alle. Es geht um einen barrierefreien Zugang zu Dokumenten, einmal populär-wissenschaftlich gesprochen, im Internet – elektronischer Zugang. Das ist eine Herausforderung. Da sind viele gegenwärtig überfordert. Von daher muss es so gestaltet sein, dass man auch diese Form der Information für sich selbst erschließen kann.

Dass Menschen mit Handicaps besondere Anforderungen brauchen, ist dabei unstrittig. Ich kann es nur noch einmal wiederholen, es geht insgesamt um diesen barrierefreien Zugang. Wir setzen damit eine EU-Richtlinie um. Wann hier ein Vertragsverletzungsverfahren droht und in welchem Umfang, ist spekulativ. Wir regeln es jetzt. Insofern braucht man sich darüber nicht mehr groß zu verständigen. Wo Sie natürlich recht haben: Die ursprünglich von der EU vorgegebene Frist – das war Ende 2018 – ist verstrichen. Aber andererseits gibt es bisher auch noch keine Aktivitäten seitens der EU – und klar, unser Ziel war es schon, noch vor Ende dieser Legislaturperiode die entsprechende Umsetzung in nationales oder Landesrecht zu vollziehen.

Meine Damen und Herren, es geht also um die Bereitstellung detaillierter und umfassender Barrierefreiheit und um die barrierefreie Möglichkeit auch der elektronischen Kontaktaufnahme mit Landesund Kommunalbehörden. Wer das gegenwärtig schon einmal versucht, verzweifelt bei einigen – gerade bei den kleinen Kommunalbehörden. Das wird die große Herausforderung sein. Wir haben nach wie vor eine Kommunalstruktur, die sehr kleingliedrig ist. Ob die kleinen Gemeinden wirklich in der Lage sein werden, das zu bewältigen und zu sichern,

(Abg. Schulze)

ist eher zweifelhaft. Sie müssen sich oftmals externen Sachverstand einkaufen, und damit entsteht natürlich eine hohe Abhängigkeit von Externen, wenn das nicht in der eigenen Verwaltung vorgehalten werden kann.

Es geht darüber hinaus um eine Überwachungsund Durchsetzungsstelle, die jetzt beim Thüringer Finanzministerium eingerichtet wird. Das ist sicherlich vernünftig, weil dort auch der Beauftragte für ITTechnik sitzt, derzeit der gegenwärtige Staatssekretär. Insofern haben wir uns dazu entschlossen, hier nicht eine Doppelstruktur auf Landesebene aufzubauen, sondern dort auf eine schon vorhandene Kompetenz im Finanzministerium zurückzugreifen.

Nach der Beratung im Ausschuss sind einige Punkte modifiziert worden, so unter anderem bei Ausnahmetatbeständen, was die Reproduktion von Kulturerbesammlungen betrifft. In dem Punkt besagt jetzt die neue Regelung, dass die Umstände für die Ausnahme alle drei Jahre überprüft werden sollen. Auch das ist sicherlich eine Frist, die erst den Praxistest bestehen muss, aber sie ist als Kompromiss so entstanden, weil es von vielen Faktoren abhängig ist, unter anderem auch von der Entwicklung von Hard- und Software. Von daher sind Dinge, die heute noch fast unmöglich erscheinen, möglicherweise in einigen Jahren eine Selbstverständlichkeit.

Weiterhin sollen Inhalte, die gegenwärtig nur einer geschlossenen Nutzergruppe zugänglich sind, nach fünf Jahren überprüft werden, und auch dort wird dann entsprechend die Barrierefreiheit angestrebt. Sieht eine öffentliche Stelle von diesem barrierefreien Zugang ab, sind wir als Fraktion der Meinung, dass die Gründe dafür zu dokumentieren sind und eben auch periodisch überprüft werden muss, ob diese Gründe dann noch vorliegen. Deshalb zielt eine Änderung auch auf dieses Verfahren ab. Wir haben aber auch einen Hinweis des Wissenschaftlichen Dienstes aufgenommen, den Landtag aus der gesetzlichen Regelung herauszunehmen, weil der Landtag selbst nicht als Behörde gilt. Der Appell ist natürlich an uns, im Landtag gemeinsam mit der Landtagsverwaltung gleiche Standards zu sichern wie bei den Landesbehörden und den Kommunalbehörden, nicht nur beispielhaft, sondern wir haben selbst Interesse, dass das, was wir hier machen, auch barrierefrei elektronisch zugänglich ist. Aber in einem Gesetz ist das nicht regelbar, sondern das müssen wir für uns selbst regeln. Ich bin aber davon überzeugt, das wird hier nicht auf Widerstände stoßen.

Eine letzte Anmerkung zu der reflexartigen Ausführung der CDU, was die Kostenfolgebetrachtung betrifft. Da darf ich noch mal daran erinnern, wir ha

ben in Thüringen eine Besonderheit, die eben so in den anderen 12 Flächenbundesländern und den drei Stadtstaaten nicht gilt: Wir haben einen Finanzausgleich, der sich an den Bedarfen orientiert. In keinem anderen Bundesland gibt es eine solche Ausrichtung des Finanzausgleichs, sondern in den anderen Bundesländern gilt die sogenannte Verbundquotenmethode. Das heißt, da legt der Landtag einfach politisch fest, welcher Anteil der Landeseinnahmen in die kommunale Ebene fließt. Wir müssen – dazu sind wir verpflichtend durch Vorgaben des Verfassungsgerichts angehalten – periodisch die Bedarfe ermitteln. Natürlich sind wir bei gesetzlichen Veränderungen und bei der nächsten Revision beim Finanzausgleich und bei der Ermittlung der angemessenen Finanzmasse verpflichtet, dann diese gesetzlichen Regelungen, die jetzt neu kommen und möglicherweise Mehraufwendungen verursachen, mit zu berücksichtigen. Das ist aber Aufgabe der Revision im Finanzausgleich. Das ist der Vorteil dieses Systems, das wir haben. Kommunen können auch darauf vertrauen, dass wir – alle zwei Jahre kleine Revision, alle vier Jahre große Revision – diese Veränderungen dann fast spitz abgerechnet berücksichtigen können. Das ist besser, als jetzt zu spekulieren, welche Aufwendungen entstehen. Es kann niemand seriös die jetzigen Aufwendungen definieren. Niemand kann das seriös.

Insofern hier noch mal ein deutliches Signal an die kommunale Ebene: Es ist klar, entstehen Mehraufwendungen, dann werden die bei der nächsten Revision, Finanzausgleichsgesetz und Finanzmasse berücksichtigt. Darüber hinaus gehe ich davon aus, dass auch jede kommunale Behörde daran interessiert ist, erstens, dass ihre Informationen barrierefrei über das Netz zu beziehen sind, und zweitens, dass jeder Bürger von außerhalb einen elektronischen Zugang zur Behörde haben kann. Insofern muss man hier auch eine, wie ich es immer nenne, kommunale Eigeninteressenquote mit unterstellen. Sie machen nicht nur etwas in unserem Auftrag, sondern eben auch im eigenen Interesse, weil dieser elektronische Zugang insbesondere die Dienstleistungsfunktion der kommunalen Ebene erhöht. Danke.