Protocol of the Session on July 4, 2019

und ist gesellschaftlich insgesamt nicht zu schaffen.

(Abg. Stange)

In unserem Änderungsantrag haben wir auf zwei weitere Schwachstellen dieses Gesetzentwurfs hingewiesen. Sie kommen ja im Großen und Ganzen, im Einzelnen und Besonderen nie wieder ohne Genderbegrifflichkeiten aus und so fand der Genderwahn natürlich auch in dem hier vorliegenden Entwurf intensive Beachtung. Wenn sie gestatten, Frau Präsidentin, ich zitiere hier einmal: „[...] ist die erhöhte Gefahr einer Intersektionalität von Frauen mit Behinderungen besonders zu berücksichtigen [...].“ Der Begriff der Intersektionalität ist eine Erfindung aus dem angelsächsischen Sprach- und sogenannten Wissenschaftsraum zur Gendertheorie und Ähnlichem und beschreibt eine Erfahrung schwarzer lesbischer Frauen, die sich im Feminismus westlicher, weißer Mittelschichtsfrauen nicht wiederfanden. Das hat also auch nichts mit Behinderung zu tun.

(Beifall AfD)

Es braucht also schon viel Fantasie, den Bogen zu dem hier zu regelnden Sachverhalt zu spannen, zumal, wenn verschiedene Erhebungen es nahelegen, dass Männer mit Behinderungen in bestimmten Lebensbereichen sogar in stärkerem Maße von Gewalt und Diskriminierung betroffen sind als Frauen. Außerdem soll es sowieso viel mehr behinderte Männer als Frauen geben. Wie und warum also die Belange von Frauen besonders zu berücksichtigen sind, erschließt sich mir nicht. Benachteiligungen gegenüber Menschen mit Behinderungen müssen unabhängig von Geschlecht beseitigt werden.

(Beifall AfD)

Thüringen ist bekanntermaßen ländlich geprägt. Wir wissen auch, dass gerade der ländliche Raum von demografischen Prozessen im besonderen Maß betroffen ist. Die Schaffung von barrierefreiem und rollstuhlgerechtem Wohnraum sowie die Gewährleistung eines barrierefreien Zugangs zu öffentlichen Einrichtungen oder zum öffentlichen Nahverkehr, der dazu auch erhalten werden muss, kann älteren Menschen einen längeren Verbleib in den eigenen vier Wänden ermöglichen und eine stationäre Pflege vermeiden helfen. Deswegen haben wir in unserem Änderungsantrag auch gefordert, bei der Erarbeitung der Thüringer Richtlinien und Konzeptionen zur ländlichen Entwicklung und Förderung des ländlichen Raums verstärkt Kriterien der baulichen Barrierefreiheit zu berücksichtigen und mit Blick auf den Ärztemangel im ländlichen Raum den barrierefreien Um- und Neubau von Arztpraxen sowie den wohnortnahen Zugang zu Ärzten zu fördern. Die Zuwendungen, die über die Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum abgeru

fen werden können, reichen da überhaupt nicht aus. Das ist ein Tropfen auf den heißen Stein.

Zum Abschluss noch eine aktuelle Initiative. Ich möchte auf unsere Kollegen im Bundestag verweisen. In dem Antrag schlagen wir die Einführung eines Bonussystems zur Schaffung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen als Gegenentwurf zu den bisher immer üblichen Strafzahlungen vor. Unternehmen sollen für die Schaffung von Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte dann belohnt werden, wenn sie mehr Schwerbehinderte einstellen, als sie per Gesetz verpflichtet sind, und wenn sie Ausbildungsplätze für Schwerbehinderte schaffen. So einen Vorschlag vermissen wir in Ihrem Gesetzentwurf. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Als nächste Rednerin hat Frau Abgeordnete Pfefferlein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Pfeffer, sehr geehrte Gäste! Was lange währt, wird wohl heute endlich abgeschlossen. Wir haben uns das nicht leicht gemacht, das kann ich an dieser Stelle nur wiederholen. Dialoge, Verständigung, Rückfragen, verschiedene Sichtweisen und das Einarbeiten vieler berechtigter Forderungen brauchen eben Zeit. Ich hätte mir auch gewünscht, das Gesetz schon vor zwei Jahren zu verabschieden, aber heute ist der große Tag und darüber freue ich mich.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS/90 DIE GRÜNEN)

Ich möchte an dieser Stelle – das möchte ich natürlich nicht vergessen – erst einmal allen danken, die sich an diesem Prozess beteiligt haben. Die Zusammenarbeit mit der Landesregierung war wirklich während des ganzen Prozesses angenehm und von dem gemeinsamen Wunsch geprägt, dieses Gesetz zu einem guten Abschluss zu führen. Dieser liegt nun heute vor uns. Vielen herzlichen Dank an das zuständige Ministerium, an die Ministerin, an die Staatssekretärin, die Fachabteilungen und die Arbeitsgruppen. Vielen Dank auch an Herrn Leibiger, an die Vereine und Verbände, die diesen Prozess fachseitig und kompetent begleitet haben. Wenn auch die Diskussion nicht immer einfach und selten ohne Widerspruch war, so liegt doch heute eine Fassung vor, in der viel Arbeit und viel Fach

(Abg. Herold)

wissen steckt. Sie alle haben umfassend auf Augenhöhe am Umsetzungsprozess mitgearbeitet und ihn mitgestaltet. Nun bin ich froh, dass wir heute hier im Landtag das Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen beraten und wohl beschließen können. Damit sind wir dem großen Ziel ein Stück nähergekommen, in Thüringen ein modernes Teilhaberecht im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu realisieren. Sicher, wir stehen auch damit noch ganz am Anfang der Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft. Da liegen noch große Baustellen vor uns. Ja, Frau Meißner, ich gebe Ihnen recht, das ist ein Anfang. Ich glaube, Sie ärgern sich, weil Sie es selbst nicht hinbekommen haben.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Rot-Rot-Grün hat es geschafft. Darauf können wir stolz sein und das ist jetzt so.

(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Stimmen Sie doch einfach unserem Antrag zu, dann ist alles gut!)

Nein, Ihrem Antrag stimmen wir nicht zu, das kann ich an dieser Stelle schon sagen. Er ist auch ein bisschen kurzfristig gekommen.

Der Weg zur Verwirklichung von Selbstbestimmung und gleichberechtigter Teilhabe ist gerade für Menschen mit Behinderungen voller Hemmschwellen, Stolpersteine und Schranken. Mit diesem vorliegenden Gesetzentwurf aber sind wir ein Stück näher daran, diese Hindernisse ein wenig überwindbarer zu machen und Menschen mit Behinderungen die notwendige Unterstützung zur Teilhabe zu geben. Wenn wir heute das vorliegende Gesetz verabschieden, erfüllen wir damit eine Forderung aus dem Koalitionsvertrag. In dieser Legislatur stand die Überarbeitung des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen an. Das können wir nun beschließen. Unser gemeinsamer Weg zu einer wirklich inklusiven Gesellschaft ist aber eine Mammutaufgabe, die auch noch vor uns liegt. Das haben wir erst erreicht, wenn alle Menschen sich gleichermaßen bewegen können. Dazu gehören Zugänge zu Gebäuden genauso wie die Lesbarkeit von Formularen, die Suche nach der passenden Wohnung oder Wohnform oder Kino- oder Theaterbesuche, Zugreisen und Bildung und Ausbildung für alle.

Viele Ausgrenzungen geschehen aus Unachtsamkeit und Unwissenheit. Deshalb brauchen wir eine differenzierte Wahrnehmung der Bedürfnisse von Menschen mit sichtbaren und unsichtbaren Behinderungen. In einer Gesellschaft, die vorrangig auf

Aussonderung und Sonderbehandlung setzt, wird körperliche, geistige und seelische Vielfalt nicht als normaler Bestandteil, sondern vorrangig als Makel wahrgenommen. Das muss sich ändern. Wir von Bündnis 90/Die Grünen wollen, dass alle Menschen die Rahmenbedingungen vorfinden, die sie brauchen, um in allen Lebensbereichen selbstbestimmt entscheiden und handeln zu können.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir müssen noch daran arbeiten, dass sich daran etwas ändert. „Ziel des Gesetzes ist es, durch die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen […] den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern. Dabei wird ihren besonderen Bedarfen Rechnung getragen.“ Es wurden hier auch schon viele Beispiele genannt. Ich möchte auch noch mal die Stärkung des Behindertenbeauftragten erwähnen, die kommunalen Behindertenbeauftragten, das Geld, das wir zur Verfügung gestellt haben. Viele Punkte wurden schon genannt und ich habe auch leider nicht so viel Redezeit. Deshalb habe ich das jetzt noch mal grob zusammengefasst.

Dass es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und unserer alternden Gesellschaft auch in besonderer Weise gilt, steht für uns außer Frage. Rund 13 Prozent – das möchte ich an der Stelle noch mal sagen – der Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung. 9,4 Prozent der gesamten Bevölkerung Deutschlands leben mit einer Schwerbehinderung. In Thüringen sind es derzeit – Herr Pfeffer würde sicherlich sagen, es sind schon wieder mehr geworden, leider – 380.000 Menschen mit amtlich festgestellten Behinderungen. Davon haben circa 229.100 schwerbehinderte Menschen einen Grad der Behinderung von 50 bis 100 und circa 150.900 behinderte Menschen einen festgestellten Grad der Behinderung von 20 bis 40. Mehr als die Hälfte, 51 Prozent, sind Männer und 49 Prozent Frauen.

Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sehen also, dass dieses Gesetz ein wichtiges Gesetz ist. Es betrifft hier einen großen Teil der Bevölkerung. Ich habe noch eine schöne Definition gefunden und die möchte ich Ihnen gerne – wenn Sie gestatten, Frau Präsidentin – vortragen: „Jeder Mensch ist einzigartig. In dieser Vielfalt von Talenten, Fähigkeiten, Erfahrungen und Zielen liegt die Stärke unserer Gesellschaft. Wir müssen allen Menschen die Chance geben, ihr Leben inmitten der Gesellschaft selbst zu gestalten, egal ob sie mit einer dauerhaften, ei

ner vorübergehenden oder keiner Behinderung leben.“ Ich bitte Sie, dass Sie diesem Gesetz zustimmen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Dann erhält die Landesregierung das Wort. Frau Ministerin Werner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, gestatten Sie mir am Anfang ein persönliches Wort, weil für mich das heute wirklich ein großer und auch ein bewegender Tag ist.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will es erläutern, denn mit dem, hoffentlich, Abschluss der Beratungen des Gesetzentwurfs beschließen wir eine ganze Reihe von Maßnahmen, die wir in den letzten viereinhalb/fünf Jahren gemeinsam auf den Weg gebracht haben für Menschen mit Behinderungen, um deren Leben zu verbessern. Mich erfüllt das wirklich mit großem Stolz, weil wir sehr, sehr viel erreicht haben.

Wir wissen hier aber auch: Der Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft ist ein weiter Weg. Da sind sehr viele Barrieren, Hürden noch zu überwinden und trotzdem haben wir – denke ich – auf diesem Weg eine ganze Menge an Hürden abgebaut und geschafft.

Ich möchte das an vier oder fünf Punkten erläutern.

Wir haben ganz konkret die Situation von Menschen mit Behinderungen verbessert beispielsweise durch die Ausweitung des Sinnesbehindertengeldes, damit die Menschen mit Sinnesbehinderungen endlich mehr Geld in der Tasche haben, um Nachteile ausgleichen zu können. Wir haben auch im Sinne der Einbeziehung der Betroffenen – also nicht für die Menschen Politik zu machen, sondern Menschen, die selber Politik machen können – beispielsweise die Beratungsstellen geöffnet. Mehr Menschen mit Behinderungen können jetzt Beratungsstellen, Beratungsangebote für Betroffene nutzen. Und das – denke ich – sind ganz, ganz große und wichtige Errungenschaften gewesen, genauso dass wir jetzt eine Liga der Selbstvertretung haben, dass Menschen mit Behinderungen sich selbst vertreten können und aktiv Einfluss auf Politik nehmen können. Wir haben auf dem Weg zu einer inklusi

ven Gesellschaft gemeinsam den Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Das ist ein ganz wichtiger Maßnahmenplan, weil er zusammen mit den Betroffenen erarbeitet wurde und weil – Frau Meißner, das ist sehr wichtig – tatsächlich jährlich Bericht erstattet werden soll im Kabinett, das heißt, die Ressorts müssen im Kabinett Bericht erstatten, wie der Maßnahmenplan umgesetzt wurde. Das sind natürlich ganz viele Dinge, die wir hier im Gesetz haben, die sich im Maßnahmenplan wiederfinden. Dieser Maßnahmenplan wird dynamisch weiterentwickelt. Die Arbeitsgruppen werden weiter tagen, und die Menschen mit Behinderung können ganz konkret in den Ressorts sagen, diese Maßnahme wird umgesetzt, diese Maßnahme wurde nicht umgesetzt. Hier müssen wir noch viel mehr erreichen. Das ist ganz konkrete Politik, die Menschen tatsächlich Mitbestimmung ermöglicht. Wir haben ganz konkrete Dinge auf den Weg gebracht, insbesondere mit unserem Inklusionsgesetz.

Ja, natürlich kann sich jeder von uns noch eine ganze Menge mehr vorstellen. Aber ich muss es so sagen: Wir haben eine ganze Menge Baustellen übernommen, die wir jetzt nicht einfach nur zuschütten konnten, sondern wo wir Brücken bauen mussten. Ich denke, wir haben eine Menge geschafft. Ich will auch sagen, das hat natürlich nicht nur eine Landesregierung oder der Landtag geschafft; wir waren nicht allein. Auch deswegen, denke ich, haben wir so viel auf den Weg bringen können.

An der Stelle will ich den Dank unbedingt weitergeben. Ich will zunächst den Dank an die Ministerien weitergeben, die sich sehr konstruktiv eingebracht haben. Ich will mich ganz besonders bei meinem Haus bedanken, bei meiner Staatssekretärin. Es war in den letzten Jahren ein intensives Arbeiten. Ich will mich bei den Abgeordneten des Landtags bedanken. Insbesondere ist der Änderungsantrag, der jetzt eingebracht wurde, noch mal eine wichtige Ergänzung unseres Gesetzesentwurfs der Landesregierung gewesen. Aber ich will mich natürlich ganz besonders bei der Zivilgesellschaft und bei den Betroffenen bedanken, die sich immer wieder eingebracht haben, die immer wieder Anregungen gegeben haben. Nur durch die Einbeziehung und die Anregungen und die Arbeit der Betroffenen und der Zivilgesellschaft konnten wir so gute Dinge gemeinsam erarbeiten und haben ein, denke ich, wirklich wichtiges Inklusionsgesetz auf den Tisch gelegt. Ich will mich natürlich ganz besonders – da reihe ich mich ein in den Dank der anderen – bei unserem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, bei Herrn Leibiger, bedanken,

(Abg. Pfefferlein)

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

der in den letzten Jahren eine wirklich wichtige Arbeit geleistet hat. Ich habe es beim letzten Mal schon gesagt: Natürlich war das für uns nicht immer einfach im Haus. Denn wenn der Beauftragte direkt im Haus sitzt, erhält man immer auch ganz direkt die Anregungen, Kritiken und so weiter. Insofern werden wir den Beauftragten vermissen. Aber ich weiß, dass die neue Ansiedlung im Landtag ein ganz wichtiger Schritt ist, den wir sehr begrüßen und sehr gern auch mit auf den Weg gebracht haben.

Was uns alle gemeinsam eint, das ist die Frage der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Es geht darum, dass alle Menschen gleiche und unveräußerliche Rechte haben. Deswegen noch mal an die Adresse der AfD, weil Sie, glaube ich, noch nicht verstanden haben, was das bedeutet, Frau Herold: Es geht nicht darum, dass der Mensch mit seiner Behinderung, mit seinem Handicap das Problem ist und dass man ihn ertüchtigen muss oder dass man ihn mehr betreut, dass er dadurch sozusagen anders teilhaben kann in der Gesellschaft. Vielmehr geht es darum, dass wir die Barrieren abbauen müssen, damit Menschen mit Behinderung an der Gesellschaft teilhaben können, und zwar voll, wirksam und in allen Bereichen. Das ist das, was Sie, glaube ich, nicht verstehen. Sie sagen immer, was für jemanden vielleicht das Beste sein könnte. Sie wollen, wie Sie es gerade eben zitiert oder selbst gesagt haben, jeden Einzelnen ertüchtigen. Das genau aber ist nicht Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Es wurden jetzt schon einige Dinge gesagt, die wir mit unserem Gesetz auf den Weg bringen möchten. Ich will wenige Punkte herausgreifen. Das eine ist die Stärkung der Selbstbestimmungsrechte der Betroffenen. Es wurde schon gesagt, der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wird nun im Landtag angesiedelt sein. Wir werden einen Landesbehindertenbeirat haben, in dem nur Menschen, die betroffen sind, Mitbestimmungsrechte haben. Andere, die vielleicht Leistungserbringer sind oder in Ministerien sitzen, werden nur beratend am Landesbehindertenbeirat teilhaben. Wir haben das Verbandsklagerecht im Gesetzentwurf. Das ist ganz wichtig, um tatsächlich Rechte für die Menschen mit Behinderung einklagen zu können. Wir haben die Verpflichtung, dass Landkreise und kreisfreie Städte Maßnahmenpläne erstellen müssen. Wir haben den Finanzvorbehalt für die Kommunen gestrichen. Wir haben eingeführt, dass es auch die Ver

pflichtung gibt, dass es auch für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen entsprechende Verbesserungen gibt, wenn es beispielsweise um Dokumente, um Barrierefreiheit in Verwaltungen geht. Wir wollen gemeinsam die Landesliegenschaften des Landes überprüfen und das als Grundlage nutzen, um Barrierefreiheit in allen Bereichen herzustellen. Das ist nicht nur die Grundlage dafür, dass Menschen in die Gebäude kommen, sondern dass sie vor allem auch darin arbeiten können. Wir wollen natürlich auch, dass das Thema „Inklusion“ in allen Berufen und in der Ausbildung eine Rolle spielt, also auch in den Sozial-, Lehr- und Gesundheitsberufen, auch das ist neu im Gesetz festgelegt. Und, das haben wir auch gesagt, wir wollen natürlich den Landesdienst ertüchtigen – an der Stelle ist es, denke ich, das richtige Wort –, indem wir beispielsweise derzeit schon gemeinsam in den Ministerien daran arbeiten. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schulen sich in leichter Sprache, schulen sich, um Instrumente zu haben, um barrierefreie Dokumente herstellen zu können. Wir werden mit dem nächsten Haushalt auch die Möglichkeit haben, in unseren Ressorts entsprechende Hörschleifen beispielsweise und andere Investitionen leisten zu können. Das ist wichtig, damit Menschen mit Behinderungen, auch mit Sinnesbehinderungen, teilhaben können – und hier an der Stelle auch noch mal herzlichen Dank an die Gebärdendolmetscherinnen und ‑dolmetscher und an die Schriftdolmetscher, die uns immer wieder begleiten und dafür sorgen, dass andere Menschen auch teilhaben können.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lassen Sie mich ganz zum Schluss noch etwas zu den hauptamtlichen kommunalen Beauftragten sagen. Ich finde es sehr spannend, Frau Meißner, das Sie heute sagen, alle Kommunen müssen verpflichtet werden, hauptamtliche kommunale Beauftragte einzusetzen.

(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Das habe ich nicht so gesagt!)

Aus Ihrem Antrag lese ich das so heraus.

(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Im Ände- rungsantrag steht es nicht drin!)