Protocol of the Session on July 3, 2019

Was ich mir wünsche, ist, dass am Wochenende möglichst viele Demokratinnen und Demokraten nach Themar gehen und dort für Toleranz, für Menschenwürde demonstrieren und zeigen, dass die Demokratinnen und Demokraten in Thüringen geschlossen stehen und dafür kämpfen, dass wir hier in einem guten Bundesland und gut miteinander leben können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Für die Landesregierung erhält das Wort Herr Minister Maier.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die flächendeckende Verbreitung rechtsextremistischer Musikveranstaltungen im gesamten Bundesgebiet zeigt, dass sich die die Szene stabilisierende und mobilisierende Funktion rechtsextremistischer Musik – in welcher Form und Veranstaltungsart auch immer – in den vergangenen Jahrzehnten stark ausgebaut hat.

Wie bereits in den letzten Jahren fanden auch im Jahr 2018 die großen Musik- und Rednerveranstaltungen der rechtsextremistischen Szene im Bundesgebiet beinahe ausschließlich in Sachsen und Thüringen statt. Mit Bedauern ist festzustellen, dass unser Freistaat auch aufgrund seiner zentralen Lage und hier ansässiger Veranstalter auch weiterhin Austragungsort für derartige Großveranstaltungen mit Rechtsrockcharakter ist. Es ist dennoch nicht hinnehmbar, dass sich weiterhin Neonazis bei sogenannten Konzerten unbehelligt versammeln und zusammen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung und die in ihr lebenden Menschen hetzen. Dasselbe gilt natürlich für die zahlreichen kleineren Veranstaltungen, die wir ebenfalls im Auge haben. Die rechtsextremistischen Musikveranstaltungen, die sogenannten Rechtsrockkonzerte, sind zwar nur eine Ausprägung extremistischer Umtriebe, zeigen aber das hohe Mobilisierungspotenzial und – ganz wichtig – die Finanzkraft und die Gesinnung der Szene.

Die Attraktivität dieser Musikveranstaltungen resultiert aus ihrer weitgehenden Verbotsfestigkeit. Die vermehrte Paarung von Musik und Redebeiträgen bezweckt einerseits, die Attraktivität gegenüber den reinen Vortragsveranstaltungen zu steigern und so politische Reden vor einem tendenziell größeren Publikum zum Vortrag bringen zu können. Zum anderen dienen die Redebeiträge dazu, die Veranstaltung unter den Schutz der grundgesetzlich garantierten Versammlungsfreiheit zu stellen. Die damit verbundenen Erschwerungen von behördlichen Auflagen und Verboten sind besonders für Großveranstaltungen von essenzieller Bedeutung, denn diese Veranstaltungen werden gerichtlich häufig als Versammlung nach Artikel 8 Grundgesetz bewertet und stehen unter diesem Schutz. Durch die angemeldeten Auftritte von Rednern erhalten die Veranstaltungen den Charakter einer politischen Versammlung und sind im Gegensatz zu rein kommerziellen Musikveranstaltungen kaum zu verbieten, sondern werden in der Regel mit Auflagen versehen. Der Rechtsstaat, seine Vertreter und die Gesamtgesellschaft müssen hier ansetzen und die Verbreitung rechtsextremen Gedankenguts verhin

(Abg. Lehmann)

dern. Rechtsextremisten sind in die Schranken des Rechts zu verweisen.

Der Handlungsspielraum der Landesregierung sowie der jeweils zuständigen Behörden ergibt sich aus den rechtlichen Vorgaben des Versammlungsgesetzes und wird in vollem Umfang zur Begrenzung solcher Aktivitäten ausgeschöpft. So hat sich die Landesregierung nachdrücklich dafür eingesetzt, die Rahmenbedingungen für rechtsextremistische Aktivitäten in Thüringen zu erschweren. Wesentlicher Punkt ist dabei die heute schon öfter angesprochene Einrichtung der Taskforce „Versammlungslagen“ im Thüringer Innenministerium, die die Versammlungsbehörden der Kreise bei der Bescheiderstellung unterstützt. Sie bündelt zentral die Informationen von Versammlungsbehörden, Polizei, Landesverwaltungsamt, Amt für Verfassungsschutz, den Vertretern des öffentlichen Interesses und betroffenen Gemeinden in einem Netzwerk, bei Bedarf weiterer Ministerien und Behörden. Sie beobachtet das Versammlungsgeschehen, wertet es rechtlich und operativ aus, erarbeitet innovative Lösungsansätze, unterstützt die Versammlungsbehörden bei komplexen Versammlungslagen, koordiniert als Schaltstelle die Zusammenarbeit von Versammlungsbehörden, Gemeinden, Städten, Landesverwaltungsamt, Polizei, Verfassungsschutz und anderen Fachbehörden. Die Taskforce nimmt eigene Vor-Ort-Termine gemeinsam mit den zuständigen Behörden wahr. Sie nimmt regelmäßig an der Beratung der wöchentlichen Sicherheitslage in der Landespolizeidirektion, an den Sitzungen in der Thüringer Informations- und Auswertungszentrale von Polizei und Amt für Verfassungsschutz und anderen Dienstberatungen teil. Zudem begleitet die Taskforce Klage- und Eilverfahren bei den Verwaltungsund Zivilgerichten und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder zur grundsätzlichen Klärung offener Rechtsfragen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, einen ersten, wie ich finde, durchaus bemerkenswerten Erfolg konnte die Taskforce im aktuellen Fall Themar erringen. Das erstinstanzliche Urteil – ich betone, es war die erste Instanz, natürlich ist das Urteil anfechtbar bzw. noch nicht rechtskräftig, durch höhere Instanzen wird das wahrscheinlich noch mal beschieden –, das VG Meiningen, bestätigte erstmals mehrheitlich die erteilten Auflagen im Rahmen des Versammlungsgesetzes. Von besonderer Bedeutung ist hierbei insbesondere das strikte Alkoholverbot. Darüber hinaus ist die Feststellung des Gerichts, dass es sich um eine „Versammlung unter freiem Himmel“ handelt, von entscheidender Bedeutung. Es klingt wie ein juristisches Detail, ist aber von großer Bedeutung. Wäre das Gericht dem

Versuch der Anmelder, die Veranstaltung als „Versammlung in geschlossenen Räumen“ zu deklarieren, gefolgt, wären Auflagen auch bei zukünftigen Veranstaltungen nur noch sehr eingeschränkt möglich gewesen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Sicherheitsbehörden beobachten die Lage und Entwicklung und halten den hohen behördlichen Druck auf die rechtsextremistische Szene weiter aufrecht. Auch führt die Landesregierung zugleich ihre Aktivitäten, die auf die Verdrängung von rechtsextremistischem Gedankengut in der Gesellschaft gerichtet sind, fort.

Erlauben Sie mir noch einen Nachsatz an die Adresse der Rechtsextremisten: Dass ein Innenminister auch mal Emotionen zeigt, heißt nicht, dass er im Kampf gegen Rechtsextremismus weich wird. Das Gegenteil ist der Fall. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt.

Bevor ich das Plenum schließe, weise ich Sie noch einmal darauf hin, dass morgen früh um 8.00 Uhr der Untersuchungsausschuss 6/3 zu einer außerplanmäßigen Sitzung im Raum F202 zusammentritt.

Ich schließe jetzt die Plenarsitzung und darf Sie morgen früh um 9.00 Uhr alle wohlbehalten hier wieder begrüßen. Einen guten Abend.

Ende: 18.52 Uhr