haben auf Naturverjüngung gesetzt und nicht mehr umgehauen und neu gepflanzt. Seit 1990 verfolgen wir diese Politik. Und Sie erzählen uns, das wäre bis heute nicht der Fall, wir würden bis heute nach den alten Methoden arbeiten. Das ist so was von weltfremd. Das zeigt ganz eindeutig, dass Sie nicht im Wald sind, sondern dass Sie mit dem Fahrrad
überall nur durch die Stadt fahren. Ihre Wähler sitzen ja auch in der Stadt und haben sich für die Natur und für das Dorf und das ländliche Leben noch nie interessiert und interessieren sich auch nicht dafür, sondern nur für Ideologie. Das ist aus meiner Sicht ein Fehler.
Meine Damen und Herren, Sie sagen, es darf keine Technik rein, es muss anders gehen, leichter. Wissen Sie, was das bedeutet, wenn eine hundertjährige Buche gefällt werden muss? Die fällt um und zerstäubt. Wer da in der Nähe ist, ist hin. Das geht nur mit Technik. Wollen Sie es denn nur nicht verstehen? Wollen Sie wirklich Waldarbeiter mit Rückepferden dort hinschicken, die Buchen umlegen sollen? Ist das wirklich Ihr Ernst? Ist das Ihr Streben? Das kann nicht Ihr Ansinnen sein. Das kann doch nicht wahr sein, dass Sie hier so etwas erzählen.
Dass Sie erzählen, die Fichte gehört hier nicht her, ist genauso ein großer Blödsinn. In den Höhenlagen wächst die Fichte. Es ist die Fichte, die der Brotbaum in Deutschland ist und darüber hinaus. Ohne geht es nicht. Kein Waldbesitzer kann nur überleben, indem er zwei Buchen stehen hat oder vielleicht eine Birke. Das wird nicht sein.
Es wächst am meisten die Fichte nach. Wir müssen nur standortgetreue Fichten haben, die auch hierher passen. Da war es nun mal 1947 nach dieser Kalamität so, dass nichts an Pflanzgut da war. Da musste eben das Pflanzgut aus dem Flachland genommen werden, was heute sehr anfällig ist. Das wurde 1947 dann angepflanzt und hat natürlich heute die Probleme. Aber wenn das standortgetreu erkundet ist, welche Baumarten hierher passen, auch die Fichte, welche Sorte Fichte passt hierher, dann ist das Problem überhaupt nicht vorhanden. Das müssen wir doch irgendwann mal begreifen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Aber einfach nur zu sagen, alles ist falsch, das hat alles seit 1990 die CDU zu verantworten, jetzt sind wir Grünen im Ministerium und schon läuft alles viel besser –
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Das ist kein Thema für gegenseitige Schuldzuweisungen und Parteienhickhack. Wenn man sich die Geschichte unseres Waldes ansieht, dann ist die eigentlich vor reichlich 300 Jahren neu geschrieben worden, weil ein paar Förster gesagt haben, es geht so nicht weiter. Die Ausplünderung, die damals stattgefunden hat, zugunsten von Glasindustrie, von Keramikindustrie, als Holz die einzige Energiequelle war, führte dazu, dass der Thüringer Wald nahezu entwaldet war. Damals hat man das Modell der Nachhaltigkeit kreiert. Damals ist ein Wirtschaftswald angepflanzt worden, damit es überhaupt wieder einen Wald gibt. So haben folgende Generationen immer versucht, irgendwie das Machbare mit gigantischen Aufwendungen und Leistungen für die damalige Zeit zu kreieren.
Wir haben sicherlich alle zusammen die Situation unterschätzt. Wenn ich daran denke, wie in den zurückliegenden Legislaturperioden der notwendige Waldumbau beschrieben wurde, wie aber die Mittel dafür eingestellt wurden, dass man – ja klar, man hatte auch damals nicht wirklich Geld, aber Waldumbau auf 400 Jahre anzulegen, das ist auch noch bis in diese Legislatur fortgeschrieben worden. Es war klar, dass das mit den Prognosen des Klimawandels nicht einhergeht. Dass es so drastisch kommt, wie wir es im letzten Jahr erleben mussten, wie wir es in diesem Jahr schon wieder erleben, das hatte doch bitte schön niemand hier auf dem Schirm. Deshalb müssen wir jetzt sehen – das ist unsere gemeinsame Verantwortung –, wie wir hier eine gemeinsame Lösung hinbekommen. Wenn wir wirklich in dieser Legislatur noch gemeinsam etwas tun wollen, dann müssen wir uns alle zusammensetzen und müssen sagen, wie es gehen soll.
Fakt ist, das, was wir hier tun – habe ich vorhin gesagt –, regelt die hoheitlichen Aufgaben. Wir haben noch nicht darüber geredet, was wir machen, wenn ThüringenForst, weil sie in diesem Jahr kein Wirtschaftsergebnis mehr haben werden, in die roten Zahlen rutscht. Da hat zum Glück das Land die Gewährträgerfunktion. Das ist damals beim Errichtungsgesetz hineingeschrieben worden. Das Land gleicht den Haushalt jede Nacht wieder auf null aus. Aber wo die Landesgelder herkommen, wie,
unter welchen Bedingungen dieses Geld gezahlt wird, welche Antragsgegebenheiten die Anstalt da mit sich bringen muss, das ist dabei noch nicht so wirklich besprochen. Das ist noch nicht so richtig geklärt. ThüringenForst geht es noch gut mit einem Gewährträger in der Hinterhand. Ich sage mal, großen Städten, wo die Waldeinnahmen nur einen geringen Anteil ausmachen, denen geht es da vielleicht auch noch gut, die können auch noch etwas zuschießen. Die kleinen Dörfer, die ich bei mir in der Umgebung kenne, bei denen der Großteil der kommunalen Einnahmen bisher aus dem Wald kam, die ihren Haushalt darauf aufgebaut haben, da sieht es schon ganz anders aus. Da ist vom Privatwaldeigentümer, der vielleicht nebenbei eine 400-Euro-Rente kriegt, gar nicht mehr zu reden.
Dafür müssen wir eine Lösung finden. Die liegt aber heute nicht vor. Das ist heute nicht Gegenstand dieser Gesetzgebung. Gegenstand dieser Gesetzgebung ist, das notwendige Konstrukt zu schaffen, dass ThüringenForst die hoheitlichen Aufgaben erledigen kann, damit es rundherum ins Laufen kommt. Wir schaffen die organisatorische Voraussetzung, die Durchführung fehlt noch. Da müssen wir sehen, inwieweit wir sie mit Umgruppierungen im Haushalt, mit überplanmäßigen Ausgaben regeln können. Dann muss aber noch eine entsprechende gesetzliche Regelung hin, die hier die notwendige Hilfe ermöglicht. Das ist eine Aufgabe, die steht vor diesem Haus. Ich habe leider bisher noch keinen konkreten Vorschlag gehört, wo das Geld herkommen soll. Aber darüber sollten wir in den nächsten Wochen reden. Danke.
Vielen Dank. Ich sehe seitens der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr. Für die Regierung spricht Frau Ministerin Keller. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, erlauben Sie mir vorab einige deutliche Worte zur aktuellen Lage. Ich will hier nicht verhehlen, dass ich versuche, die Fassung zu halten.
Wir alle reden über den Wald, seit Wochen, seit Monaten. Wir haben versucht, im Haushalt 2020 Geld für die Rettung des Walds einzustellen. Im Ergebnis haben wir keinen Euro vom Parlament erhalten, selbst zu einem Leertitel hat es nicht gereicht.
Nun stehe ich wieder hier. Ich stehe hier und bitte um Ihre Zustimmung zum Errichtungsgesetz. Es ist an der Zeit, wie ich finde, Farbe zu bekennen, Zuständigkeitsdebatten zu beenden, Eigeninteressen hintanzustellen und endlich einen geschlossenen Beitrag als Parlament zu leisten, um unsere Lebensgrundlagen, die uns alle angehen, zu erhalten.
Derzeit befinden sich die Wälder und die Forstwirtschaft in Thüringen in einer wirklich sehr kritischen Lage. Es gibt nicht wenige, die sagen, wir befinden uns am Beginn einer der größten Katastrophen in unseren Wäldern seit Menschengedenken. Ich finde, sie haben recht, denn ich war in den letzten Wochen mit den Forstleuten draußen und habe mir das angesehen. Ich habe es mir am Sonntag noch mal angesehen, ganz privat, weil ich mir gern immer auch ein eigenes Bild von den Dingen mache.
Der Klimawandel sorgt dafür, dass wir in wenigen Jahren unsere Wälder nicht wiedererkennen. Abgestorbene Bäume, weite kahle Flächen werden das Bild bestimmen. Wenn ich nur daran denke, was auf unsere Wälder, auf unser Land zukommt, könnte ich wirklich weinen. Das meine ich ernst!
Sehr geehrte Damen und Herren, aber ich sage auch: In dieser Katastrophe liegt natürlich eine Herausforderung. Es ist eine Herausforderung, die wir zu meistern haben und die wir auch meistern können. Sie heißt: Waldumbau. Das ist die Aufgabe, die in den kommenden Jahren vor uns steht, und dieser Aufgabe werden wir uns mit all unserer Kraft, mit Millionen von Euro Förder- und Investitionsmitteln und natürlich auch dem Einsatz von vielen Tausend haupt- und ehrenamtlich Tätigen stellen müssen. Wir werden das sicher schaffen. Der Ausgangspunkt für die heutige Situation liegt aber eben nicht in der Gesetzesänderung von 2017, das ist wirklich Quatsch. Der Ausgangspunkt liegt in den Sturmereignissen mit hohem Schadholzaufkommen bereits im Winter 2017/18. Ich habe darüber im Übrigen mehrfach und ausführlich berichtet, Sie alle kennen das. Im Jahr 2018 sind eigentumsübergreifend bereits 800.000 Festmeter wertgemindertes Käferholz angefallen. Über alle Waldeigentumsarten hinweg ist von weiteren 2,5 bis 3 Millionen Festmetern Kiefernholz bis zum Jahresende 2019 auszugehen.
Hinzu kommen bisher in dieser Form nie beobachtete flächige und rasant verlaufende Trockenheitsausfälle bei der Buche. Das hat bislang zu 440.000 Festmetern Schadholz im Gesamtwald Thüringens geführt – vor anderthalb Wochen war noch von 200.000 Festmetern die Rede.
Märkten, welches zudem häufig noch qualitätsgemindert ist und somit fortschreitend deutliche Preisabschläge nach sich zieht. Das führt in der Forstwirtschaft zu Umsatzeinbußen im Holzverkauf. Beispielsweise ist der durchschnittliche Holzpreis für Fichtenrundholz von 79 Euro je Festmeter im Januar 2018 auf nunmehr 56 Euro je Festmeter im Mai 2019 gefallen. Ich habe gehört, die vier großen Säger haben sich getroffen und darüber gesprochen, bis wohin man das vielleicht noch alles bringen könnte. Ich habe da eine Zahl von 35 Euro gehört – also gnade uns Gott.
Dies ist ein Preisrückgang, den wir bisher haben, von 30 Prozent allein beim Fichtenrundholz. Daneben ist der Absatz von Fichtenholz über die vertraglich gebundenen Mengen hinaus nur noch schwer bis gar nicht möglich. Deshalb müssen wir uns strategisch Gedanken darüber machen, wie wir die Thüringer Forstwirtschaft breiter aufstellen, um die hohe Abhängigkeit vom Holzmarkt zu entschärfen. Davon war hier auch die Rede. Ich glaube, das ist auch der richtige Weg. Nur so kann der Wald in Thüringen auch dauerhaft stabil bestehen.
Das Schadensausmaß in Thüringen liegt bereits bei circa 1.300 Hektar Kahlflächen, circa 2.000 Hektar stark verlichteten Wäldern und Ausfällen neu begründeter Kulturen von mindestens weiteren 500 Hektar. Allein diese bekannten Schäden verursachen vor dem Hintergrund der entstandenen wiederaufzuforstenden Kahlflächen einen Investitionsbedarf in Höhe von rund 20 Millionen Euro. Die Waldbesitzer aller Eigentumsformen und die Forstverwaltung stehen deshalb vor bisher nicht gekannten Herausforderungen. Sie warten dringlich auf unsere Hilfe und haben kein Verständnis für die bisher ausgebliebenen Resultate all unserer parlamentarischen Arbeit. Als Forstministerin bitte ich Sie mit demselben Herzblut, mit dem Förster und Waldbesitzer um ihren Wald kämpfen, sich mit Ihrer Zustimmung zum Änderungsentwurf des Errichtungsgesetzes zu bekennen und weitere Unterstützung hier zu erarbeiten und zuzuerkennen. Die Sanierung und der klimagerechte Waldumbau der betroffenen Waldbestände sind dauerhaft abzusichern. Hierfür ist das neue Errichtungsgesetz ein erster Schritt für Privat- und Kommunalwald.
Ich erinnere mich sehr genau an die wortreichen Ausführungen anlässlich der letzten Änderung des Errichtungsgesetzes, in der über alle Fraktionen hinweg immer wieder das Bekenntnis zur Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst und zum Wald zum Ausdruck gebracht wurde. Aber lassen Sie uns heute hier Taten folgen. Die Chance ist heute schon da. Die Zeit für weitere Debatten ist vorbei. Wir brauchen eine starke Anstalt öffentlichen Rechts,
Kommen wir nun zum konkreten Gesetz. Sehr geehrte Damen und Herren, mit der hier vorliegenden Änderung des § 12 des Errichtungsgesetzes erhält die Landesforstanstalt eine zweckgebundene Finanzzuführung, um ihre hoheitlichen Aufgaben zur Bewältigung der durch die Extremwetterereignisse verursachten Schäden wahrnehmen zu können. Der bisher normierte Zuführungsbetrag deckt die zusätzliche Belastung der Landesforstanstalt durch die Extremwetterereignisse nicht ab. Um für derartige Schadensfälle, die typischerweise mangels Vorhersehbarkeit nicht im Zuführungsbetrag enthalten sind, eine Ausgleichsoption zu schaffen, ist deshalb der vorgeschlagene neue Absatz eingefügt worden. In diesem Zusammenhang hoffe ich auf eine Zustimmung.
Ich hatte im Übrigen auch dafür geworben, einen Paragrafen einzufügen, der eine mögliche Kreditaufnahme für die Anstalt öffentlichen Rechts zulässt. Das hätte man über parlamentarische Kontrolle, über den Haushalts- und Finanzausschuss und die gesetzgeberische Kompetenz und die Kontrolle des Parlaments auch tun können. Ich denke, wir werden hier bald über ganz andere Maßnahmen zu reden haben. Mit der hier durch die Drucksache vorgeschlagenen Gesetzesänderung wird aber ein erster wichtiger Baustein geschaffen, um die gegenwärtigen Probleme im Wald zu lösen.
Aber ich sage es Ihnen hier und heute ausdrücklich und ganz deutlich: Dies kann und darf nur ein Anfang sein. Die hier in Rede stehenden Finanzmittel decken keinesfalls die über Jahre nachfolgenden Kosten für den Waldumbau ab. Der Wald, das grüne Herz Deutschlands, kann nicht vor dem Landtag demonstrieren. Man kann auch nicht hören, wie er leidet. Allenfalls das versierte Auge, aber ich denke, inzwischen auch das Laienauge, nimmt wahr, dass die Katastrophe weit vorangeschritten ist. Es liegt an uns, dies zu ändern, und zwar mit den Möglichkeiten, die wir haben.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Wald erlebt diese dramatische Art und Weise, er erlebt die Folgen des Klimawandels, der sich nicht irgendwo, sondern sich ganz konkret vor unserer Haustür abspielt. Ich glaube, da sind wir uns auch alle sehr einig. Unsere Bäume kämpfen mit andauernder Dürre und den zu hohen Temperaturen. Dies mindert die Widerstandsfähigkeit unserer Wälder. Konkret sind aktuell die Fichte vom Borkenkäfer, das Laubholz vom Schwammspinner und die Buche von Trockenheitsausfällen betroffen. Die 180.000 Thüringer Waldbesitzer und die Förster können dagegen nicht alleine kämpfen und bestehen. Sie brauchen die
Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, können durch diese Gesetzesänderung eine gezielte Finanzzuführung sicherstellen, sodass die Landesforstanstalt eine umfassende Hilfe im Privatund Kommunalwald leisten kann. Das hat mit Gießkanne wirklich ganz und gar nichts zu tun.
Ich will Ihnen gerne einige Maßnahmen, die wir inzwischen schon ergriffen haben, noch mal mit auf den Weg geben.
Bislang wurde die Errichtung eines Koordinierungsstabs „Waldschäden“ in meinem Ressort im September 2018 auf den Weg gebracht bzw. auch realisiert, um mit allen Akteuren auf kurzem Wege notwendige Entscheidungen und Regelungen abstimmen zu können. Bereits 2018 erfolgte eine Prüfung und Umsetzung der Optimierung der bestehenden Förderrichtlinie forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Hinblick auf die Kalamität. Unter anderem wurden die bestehenden Fördermöglichkeiten der Vorbeugung gegen Kalamitäten, der Wiederaufforstung, des forstwirtschaftlichen Wegebaus auf die Bekämpfung der Kalamität ausgerichtet. Es wurde die Bewältigung von Extremwetterereignissen in die Förderung zum 1. Juli 2019 eingeführt. Hierfür wurden bereits vorab im April 2019 die Formulare zur Anzeige der Schadholzaufbereitung veröffentlicht, wodurch die Waldbesitzer mit den Maßnahmen förderunschädlich beginnen konnten. Zudem gab und gibt es vielfältige Hilfeleistungen der Landesforstanstalt, wie beispielsweise den Einschlagstopp im Nadelfrischholz.
Im Jahr 2018 wurden bereits Fördermittel in Höhe von 2,3 Millionen Euro zur Bewältigung der Kalamitätslage ausgezahlt. In diesem Jahr stehen für die Fördermaßnahmen der Landesregierung planmäßig 4,5 Millionen Euro zugunsten des Privat- und Körperschaftswalds zur Verfügung. Zusätzlich wurden im Rahmen von Anträgen auf außerplanmäßige Ausgaben Mittel in Höhe von 4 Millionen Euro für 2019 und 7,5 Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigungen bis 2022 aus dem Einzelplan 10 bewältigt. Hinzu kommen jetzt in geänderter Fassung, also die geänderte Zahl, 4 Millionen Euro für vier Jahre, also 16 Millionen Euro. Damit werden dringend benötigte Mittel für Fördermaßnahmen im Rahmen der neuen Maßnahme K für den Privatund Körperschaftswald bereitgestellt und ein zusätzliches Landesprogramm, unter anderem für Wiederaufforstungen im kleinen Privatwald, ermöglicht.
lionen Euro im Jahr 2019, 4 Millionen Euro im Jahr 2020 sowie bei Fortbestand der Sondersituation weitere 4 Millionen Euro 2021 und 2022. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln sichern wir insbesondere die Einstellung von dringend notwendigem Fachpersonal, das die Förster vor Ort tatkräftig unterstützen kann. Ich hoffe, dass uns das gelingt, dass wir also auch Menschen am Markt finden, die wir einstellen können.
An dieser Stelle möchte ich auch ausdrücklich betonen – vielleicht verstehen Sie dann inzwischen meine etwas aufgeregte Rede zum Errichtungsgesetz –, dass die bisherigen Bewilligungen der außerplanmäßigen Finanzmittel ausschließlich zulasten meines Ressorthaushalts gehen. Dies ist angesichts der vor uns stehenden Aufgaben, für die wir alle eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung tragen, völlig inakzeptabel und objektiv auch nicht leistbar. Ich hielte es auch für unverantwortbar, dies zulasten des Wohnungs-, des Schulbaus, des ÖPNV, der Radwege oder auch der Landwirtschaft zu tun, um nur einige Beispiele hier zu nennen. Ich erwarte klare Entscheidungen, die den Einzelplan nicht weiter belasten.
Sehr geehrte Damen und Herren, zusammen mit den zuvor benannten Fördergeldern stünden im Ergebnis also 32 Millionen Euro für die Beseitigung der Schäden zur Verfügung. Damit können wir in diesem und im kommenden Jahr arbeiten. Aber nach allem, was ich weiß, wird dies nicht reichen. Vor allem reichen die Mittel nicht, um unsere Wälder klimafest zu machen. Mit den heute vorliegenden Erkenntnissen und den erst in den letzten Jahren sicht- und spürbaren Folgen des Klimawandels ist es weder legitim noch hilfreich, die Verantwortung oder gar die Schuld dafür bei den heutigen Waldbesitzern zu suchen. Die Lage ist zu ernst für motivierte Schuldzuweisungen. Deshalb bin ich sehr dankbar für die Debatte von einigen Abgeordneten hier von der Regierungskoalition bis zur Opposition.