Wir haben diese Punkte auch im Finanzausschuss entsprechend angesprochen, neben den Qualifikationen der Aufsichtsräte, und einen Änderungsantrag hierzu eingereicht. Doch wie es immer so ist, wenn die AfD sich fachlich inhaltlich beteiligt, werden die Vorschläge ohne Diskussion und Begründung gern abgelehnt.
Sachlichkeit sieht anders aus, meine Damen und Herren. Aus den genannten Punkten und aufgrund der strikten Weigerung von Rot-Rot-Grün, die von uns gemachten Änderungsanträge einzuarbeiten, können wir als AfD-Fraktion daher diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Da der Gesetzentwurf in Teilen nicht gut gemacht wurde, werden wir uns bei der Abstimmung enthalten müssen.
Und, Herr Harzer, auch Ihre Bemerkungen machen das Ganze nicht besser. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem wir also jetzt auch geklärt haben, wo der Fehler für uns oder für mich als Berichterstatter gelegen hat – der lag also bei uns innerhalb der Fraktion –, möchte ich mich an der Stelle noch mal dafür entschuldigen.
Nichtsdestotrotz würde ich ganz gern diesen Teil einmal nachholen wollen: Durch Beschluss des Landtags in seiner 131. Sitzung am 8. November 2018 wurde der Gesetzentwurf an den Haushaltsund Finanzausschuss – federführend – sowie an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen.
Der federführende Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 63. Sitzung am 30. November 2018, in seiner 65. Sitzung am
25. Januar 2019, in seiner 70. Sitzung am 22. März 2019, in seiner 72. Sitzung am 3. Mai 2019 und in seiner 73. Sitzung am 4. Juni 2019 beraten, ein erstes schriftliches Anhörungsverfahren zu dem Gesetzentwurf und zu dem Änderungsantrag in Vorlage 6/5152 sowie ein ergänzendes schriftliches Anhörungsverfahren zu dem Änderungsantrag in Vorlage 6/5152 – Neufassung – durchgeführt.
Der mitberatende Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 73. Sitzung am 6. Juni 2019 beraten.
Der zuständige Haushalts- und Finanzausschuss hat eine Beschlussempfehlung ausgesprochen, dem vorliegenden Gesetzentwurf mit seinen Änderungsanträgen zuzustimmen.
Vor dem Hintergrund dieses Verfahrens haben sich einige Änderungen ergeben und Änderungsanträge sind durch uns als Rot-Rot-Grün auf den Weg gebracht worden. Durch die Änderungsanträge haben sich einige Fragen zur Veröffentlichung der Bezüge der Sparkassenvorstände ergeben, zum Prozedere bei der Auflösung des Verwaltungsrats und in Bezug auf die Festschreibung eines Jedermann-Kontos. Die Änderungen wurden durch den Haushaltsund Finanzausschuss beschlossen und in die Beschlussempfehlung mit aufgenommen. Mit den Änderungen tragen wir außerdem den gesetzlichen Erfordernissen bei der Umsetzung europarechtlicher Vorschriften Rechnung. Ich bitte Sie daher um Zustimmung und Verabschiedung des Gesetzentwurfs. Vielen Dank.
wenn Sie in Ihrer Rede auf mich eingehen, dann müssen Sie mir auch zuhören, was ich gesagt habe. Ich habe nicht gesagt, dass Sie mit dem Gesetz die kommunalen Träger zur Veröffentlichung verpflichten. Ich habe gesagt, Sie verpflichten die kommunalen Träger mit einer Aufgabe. Sie übertragen gesetzlich eine Aufgabe zur Hinwirkung auf die Veröffentlichung. Das ist ein Unterschied. Ich kann auch sagen, Sie zwingen oder drängen das auf oder Sie bürden denen gesetzlich etwas auf. Ich
Dann noch mal zur Sache von Herrn Dr. Pidde: Wir hatten uns schon mal kurz dazu abgesprochen. Es ist klar, dass eine Verordnung ein Gesetz ausgestalten kann. Aber wir haben an der Stelle die Bedenken, dass jetzt in das Sparkassengesetz das Girokonto verpflichtend aufgenommen wird, damit das Gesetz über eine bundesrechtliche Regelung hinausgeht, weil es an anderer Stelle im Sparkassengesetz noch nicht ausgestaltet ist, und dass zu Recht in einer der Zuschriften gesagt wurde, wie die letztendliche Ausgestaltung zwischen dem neuen Gesetz und der Verordnung sein wird. Darauf kommt es an, ob das rechtlich und inhaltlich haltbar ist, denn jetzt haben wir die Regelung in der Sparkassenverordnung für sich in § 12. Die neue Verordnung müsste ja dann auf das Gesetz eingehen. Das waren die inhaltlichen Bedenken, ob das Landesgesetz dann bundesrechtlichen Regelungen widerspricht.
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Dann erhält jetzt für die Landesregierung Frau Finanzministerin Taubert das Wort, bitte.
Ganz herzlichen Dank. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich hätte gar nicht gedacht, dass das Sparkassengesetz hier bei den vielen Formalismen, die wir an der Stelle ändern, so viel Zeit in Anspruch nimmt. Deswegen möchte ich gar nicht auf die Dinge eingehen, die wir als Landesregierung mit dem Änderungsgesetz eingebracht haben. Ich denke, die sind auch umfassend im HuFA besprochen worden.
Ich möchte gern bei Frau Floßmann anknüpfen. Sie hat zitiert, was der Sparkassen- und Giroverband an Bedenken bezüglich der Veröffentlichung angemeldet hat, also Hinwirkung auf die Veröffentlichung der Gehälter. Ich kann jetzt zusammenfassend sagen, um jetzt die anderen nicht im Detail zu langweilen: Wir können in allen Punkten sagen, dass wir, obwohl wir gut mit dem SGVHT zusammenarbeiten, an der Stelle eine andere Meinung haben. Sie berufen sich da auf die Wirtschaft und wir sagen: Es ist aber Landeshoheit. Wir sind ja im Bereich des Rechts der Sparkassenorganisation und deswegen können wir das so tun. Und da es diese Abgrenzungen gibt – Sie hatten es selbst jetzt noch einmal erwähnt, es geht um die Hinwir
kung auf die Offenlegung –, halten wir das alles für gerechtfertigt. Ich will dazu auch noch sagen: Wir haben ja selbst einen Kodex der guten Unternehmungsführung in Thüringen. Das heißt, wir verpflichten unsere neuen Geschäftsführer, die wir einstellen, natürlich auch, ihre Gehälter offenzulegen, und ich finde, das ist auch in Ordnung. Vieles wird mit Steuergeldern gemacht. Dort sind es die Groschen der Sparer. Es ist durchaus noch etwas anderes, als wenn ich in einer Privatbank bin. Insofern glaube ich, ist es zumutbar, dass auch die Vorstände ihre Gehälter offenlegen.
Das sehe ich so. Auf die Parallele hat auch Herr Kuschel schon hingewiesen. Jeder Bürgermeister muss offenlegen und muss sich damit auseinandersetzen, dass jemand sagt: Du bekommst doch so und so viel, ob es 500 oder 5.000 Euro sind. Insofern sollten sich die Vorstände da nicht hinter Regelungen verstecken, die nicht vorhanden sind. Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank, Frau Ministerin. Wir kommen dann zur Abstimmung zunächst über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 6/7301. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? Das sind die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen. Wer stimmt gegen die Beschlussempfehlung? Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Fraktionen von CDU und AfD. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Wir kommen dann zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 6/6293 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt für diesen Gesetzentwurf? Das sind die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen. Wer stimmt gegen diesen Gesetzentwurf? Das ist die CDU-Fraktion. Wer enthält sich? Das sind die Abgeordneten der AfD-Fraktion. Der Gesetzentwurf ist mehrheitlich angenommen.
Dann kommen wir schon zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer das Gesetz auch in der Schlussabstimmung beschließen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? Das sind die Abgeordneten aus der CDU-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Abgeordneten der AfD
Fraktion. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und auch die Sitzung punktgenau um 18.00 Uhr.
Wir sehen uns wieder hier in diesem Rund am 3., 4. und 5. Juli zur nächsten Plenarsitzung. Ich wünsche Ihnen bis dahin alles Gute.