Protocol of the Session on June 14, 2019

Danke schön, Frau Präsidentin.

Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Grumbach/Stadt Wurzbach

Laut einem Beitrag der „Ostthüringer Zeitung“ vom 21. Mai 2019 sollen in Grumbach – ein Ortsteil der Stadt Wurzbach – Straßenausbaubeiträge für eine Baumaßnahme aus den Jahren 1994 und 1995 erhoben werden. Demnach wurden Straßen nach dem Verlegen von Schmutzwasserkanälen erneuert. Der Freistaat Bayern hatte die Kosten zu 100 Prozent übernommen.

Laut dem Beitrag wurden in den Jahren 1994/1995 Schmutzwasserkanäle zur neuen Kläranlage bei Wurzbach verlegt. Da das eine Maßnahme zum Schutz der Trinkwasserversorgung in Oberfranken sein sollte, förderte der Freistaat Bayern diese mit Mitteln in Millionenhöhe. Die in diesem Zusammenhang vorgenommene Wiederherstellung der Straßen war Bestandteil der Fördermaßnahme. Die damals eigenständige Gemeinde Grumbach wurde erst im Jahr 1999 in die Stadt Wurzbach eingemeindet, sodass die Stadt Wurzbach für die Straßenbaumaßnahme keinerlei Zahlungen geleistet hatte. Die Stadt Wurzbach unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes.

Ich frage die Landesregierung:

1. Mit welchem Investitionsaufwand hat die Gemeinde Grumbach in den Jahren 1994 und 1995 die Straßen nach dem Verlegen der Schmutzwasserkanäle erneuert?

2. In welcher Höhe wurde mit welcher Zielstellung von wem der nachgefragte Straßenausbau gefördert?

3. In welcher Höhe hat die Stadt Wurzbach nunmehr für den nachgefragten Straßenausbau mit welcher Begründung Straßenausbaubeiträge festgesetzt und erhoben?

4. Welche rechtsaufsichtlichen Maßnahmen hält die Landesregierung in diesem Zusammenhang gegebenenfalls für geboten?

Danke.

Es antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Staatssekretär Götze.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kalich beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Gemäß Mitteilung der Stadt Wurzbach ist der zu diesem Zeitpunkt noch selbstständigen Gemeinde Grumbach für den Straßenbau folgender Investitionsaufwand entstanden: Für den Nordhalbener Weg ein Investitionsaufwand in Höhe von 410.559,73 DM – damals noch D-Mark – und für den Tschirner Weg in Höhe von 296.314,38 DM.

Zu Frage 2: Es erfolgte keine Förderung des Straßenbaus. Nach Auskunft der Stadt Wurzbach hat der Freistaat Bayern die Kosten für die Realisierung der Schmutzwasserkanäle übernommen. Diese Kanäle sind jedoch kein Anlagenbestandteil im Sinne des Straßenausbaubeitragsrechts.

Zu Frage 3: Die Stadt Wurzbach teilte mit, dass der Beitragssatz 1,48273114 Euro je Quadratmeter gewichtete Grundstücksfläche beträgt. Die Stadt Wurzbach ist nach Maßgabe der §§ 7 Abs. 1 und 7 a Thüringer Kommunalabgabengesetz verpflichtet, die Straßenausbaubeiträge zu erheben.

Zu Frage 4: Wie in der Antwort zu Frage 2 ausgeführt erfolgt gemäß der Stellungnahme der Stadt Wurzbach keine Förderung der Straßenausbaumaßnahmen. Somit ergeben sich aus der Veröffentlichung in der „Ostthüringer Zeitung“ keine Anhaltspunkte für spezielles rechtsaufsichtliches Handeln. Eine abschließende Prüfung durch die Rechtsaufsichtsbehörde erfolgt im Rahmen von anhängigen Widerspruchsverfahren.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Dann rufe ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel, Die Linke, in Drucksache 6/7242 auf.

Danke, Frau Präsidentin, auch für den Tausch der beiden Anfragen.

Kahlschlag an der Landesstraße 1048 zwischen Marlishausen und Stadtilm

(Vizepräsidentin Jung)

An der Landesstraße 1048 zwischen Marlishausen und Stadtilm wurden im April dieses Jahres durch eine Firma im Auftrag des Landesamts für Bau und Verkehr Bäume ausgeästet und gefällt – vergleiche Bericht in der „Thüringer Allgemeinen“ vom 17. Mai 2019. Bei vielen Bürgerinnen und Bürgern sorgte diese Maßnahme für Unverständnis. Das Thema spielte auch im Stadtrat Arnstadt eine Rolle. Demnach wusste die Stadtverwaltung nichts von den Fällungen. Auch die untere Naturschutzbehörde war nicht beteiligt. Laut dem Landratsamt seien in den Jahren zuvor die an den Bundes- und Landesstraßen erforderlichen Fällungen durch das Straßenbauamt Mittelthüringen angezeigt und abgestimmt worden. Im Jahr 2019 habe die Naturschutzbehörde auch den Austausch gesucht, der allerdings bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht zustande kam. Laut dem Zeitungsbericht sieht die untere Naturschutzbehörde in Arnstadt den massiven Eingriff in die Landschaft und die Rechtsauffassung des Landesamts bezüglich der vorgenommenen Fällungen kritisch. Man lasse diese jetzt durch die obere Naturschutzbehörde überprüfen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen wurden an der Landesstraße 1048 zwischen Marlishausen und Stadtilm im April dieses Jahres durch eine Firma im Auftrag des Landesamtes für Bau und Verkehr Bäume in welchem Umfang ausgeästet und gefällt?

2. In welcher Form waren sowohl die Stadtverwaltung Arnstadt wie auch die untere Naturschutzbehörde über diese vorgenommene Maßnahme informiert und in diese eingebunden?

3. Aus welchen Gründen erfolgte diese Information und Einbindung gegebenenfalls nicht?

4. Sind für die vorgenommenen Baumfällungen Ersatzpflanzungen in welcher Größenordnung zu welchem Zeitpunkt vorgesehen und wenn nein, warum nicht?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Staatssekretär Dr. Sühl.

Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Frank Kuschel beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht hat der Straßenbaulastträger jährlich die Straßengehölze im belaubten und unbelaubten Zustand zu kontrollieren. Diese Kontrollen nimmt das

vom Landesamt für Bau und Verkehr beauftragte Fachpersonal vor. Aus dem für jeden Bau dokumentierten Befund leiten sich erforderliche Unterhaltungsmaßnahmen ab. Ist beispielsweise wegen großflächiger Faulstellen, fortgeschrittener Wurzelfäule oder abgestorbener Kronen die Stand- und Bruchsicherheit des Baumes nicht gegeben, muss der Straßenbaulastträger im Rahmen seiner Verkehrssicherheitspflicht handeln und den entsprechenden Baum kurzfristig nach der Zustandsfeststellung entnehmen.

Im Ergebnis der durchgeführten Zustandskontrollen wurden im hier nachgefragten Bereich nach dem heißen und trockenen Sommer im Jahr 2018 an 25 Bäumen Schäden festgestellt, die die Standsicherheit der Bäume beeinträchtigten. Da dies die Verkehrssicherheit gefährdete, war das Fällen dieser Bäume nach Einschätzung des Landesamts für Bau und Verkehr unvermeidbar.

Zu Frage 2: Eine Vorabstimmung der Straßenbaubehörde zu den beabsichtigten Verkehrssicherungsmaßnahmen mit der unteren Naturschutzbehörde im Ilm-Kreis und der Stadtverwaltung Arnstadt gab es in diesem Fall nicht. Die untere Naturschutzbehörde hat hiervon erst nach Durchführung der Maßnahme durch Dritte Kenntnis erlangt.

Zu Frage 3: Die Stadt- und Gemeindeverwaltungen haben keine Zuständigkeit bezüglich der Unterhaltung von Straßengehölzen, wenn ihnen die Verkehrssicherungspflicht nicht obliegt. Insofern bedurfte es keiner Beteiligung der Gemeinden in der jeweiligen Gemarkung. Eine Information der unteren Naturschutzbehörde über geplante Durchführungen von Verkehrssicherungsmaßnahmen ist üblich, aber im vorliegenden Fall bedauerlicherweise unterblieben. Die Straßenbauverwaltung ist angewiesen, dafür Sorge zu tragen, dass die Information künftig rechtzeitig erfolgt.

Zu Frage 4: Das Landesamt für Bau und Verkehr ist beauftragt, die Frage der Ersatzpflanzung mit der unteren Naturschutzbehörde des Ilm-Kreises zu klären.

Gibt es Nachfragen? Herr Abgeordneter Kuschel.

Danke, Frau Präsidentin. Danke, Herr Staatssekretär. Bis wann ist denn abgeklärt, in welchem Umfang, in welcher Größenordnung, in welchen Zeiträumen die Ersatzpflanzungen erfolgen? Und darf ich gleich noch die zweite Frage stellen, Frau Präsidentin?

Ja.

Wäre es nicht anzuraten aufgrund der Erfahrungen in diesem Fall und auch in anderen Fällen, künftig auch mit den betroffenen Städten und Gemeinden eine Abstimmung vorzunehmen, zumindest einen Informationsaustausch, sodass erst gar nicht solche Irritationen auftreten, wenn an klassifizierten Landes- und Bundesstraßen, wo wir als Land zuständig sind, derartige Baumfällungen stattfinden? Das wäre eine Bitte, auch wenn es nicht rechtlich vorgeschrieben ist, aber dass man das gegebenenfalls durchstellt. Ich denke, das würde manches an Irritationen möglicherweise künftig ausschließen.

Auf Ihre erste Zusatzfrage: Ich gehe davon aus, dass die Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde zeitnah stattfindet und auch zeitnah eine Regelung gefunden wird, wo Ersatzpflanzungen vorgenommen werden.

Die Antwort zu Ihrer zweiten Frage: Ich stimme Ihnen zu und halte es im Rahmen einer guten Zusammenarbeit zwischen Landesbehörden und kommunalen Behörden auch für angemessen, dass die Landesbehörden die kommunale Seite zumindest über die vorgesehenen Maßnahmen informieren. Ich werde mich mit dem Landesamt für Bau und Verkehr entsprechend unterhalten.

Ich rufe auf die Anfrage der Abgeordneten Skibbe, Die Linke, in Drucksache 6/7274.

Danke, Frau Präsidentin.

Azubi-Ticket auch im Landkreis Greiz?

Jugendliche aus dem Landkreis Greiz haben mit Posteingang vom 29. April 2019 ein Bürgerbegehren zur Einführung des Azubi-Tickets im Landkreis Greiz beantragt. Mit Schreiben vom 27. Mai 2019 wurde dieser Antrag aufgrund von Zweifeln an einer hinreichenden Begründung vom Landratsamt Greiz abgelehnt. Ablehnungsgründe seien die bis zum 31. Dezember 2019 zeitliche Begrenzung des Pilotprojekts sowie die vermeintliche Vorenthaltung entscheidungsrelevanter wesentlicher Tatsacheninformationen. In der Begründung des Landkreises wurde angeführt, dass der Landkreis Greiz von der Ein

führung des Azubi-Tickets eine nicht unerhebliche Kostenlast trüge und diese mit finanziellem Aufwand erkauft werden müsste. Ebenso wäre es dem Freistaat Thüringen unbenommen, das Azubi-Ticket mit den Geschäftsführern der im Landkreis Greiz beauftragten Personennahverkehrsgesellschaften unmittelbar zu vereinbaren, wenn ein gegebenenfalls entstehender finanzieller Schaden, so zum Beispiel an entgehenden Fahrgeldeinnahmen von monatlich rund 39.500 Euro, vollumfänglich ersetzt würde. Weiterhin würde der Landkreis Greiz bei den durch den Verkehrsverbund Mittelthüringen erzielten Einnahmen aus dem Verkauf von Tickets an Auszubildende unberücksichtigt bleiben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Schritte sind nach dem Ende des bis zum 31. Dezember 2019 begrenzten Pilotprojekts zur Einführung des Azubi-Tickets geplant bzw. werden vorbereitet und durchgeführt?

2. Könnte der Freistaat Thüringen mit den Geschäftsführern der im Landkreis Greiz beauftragten Personennahverkehrsgesellschaften unmittelbar die Einführung des Azubi-Tickets vereinbaren und wie könnte dies gegebenenfalls aussehen?

3. Haben die anderen am Pilotprojekt teilnehmenden Landkreise ähnliche Verluste wie der Geschäftsführer der im Landkreis Greiz beauftragten Personennahverkehrsgesellschaften signalisiert und wenn nein, welche Vereinbarungen wurden in den teilnehmenden Landkreisen diesbezüglich getroffen?