In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch mal auf den Entschließungsantrag hinweisen. In dem wird festgelegt, dass die Entwicklung der Widersprüche gegen Verwaltungsakte der unteren Tierschutzbehörden in Thüringen evaluiert wird und bis zum 1. April 2021 dem zuständigen Ausschuss für Tiergesundheit berichtet wird. Denn dann gibt es auch die Chance, auf der Basis belastbarer Zahlen eine Bewertung abzugeben, mit der dann weitergearbeitet werden kann. Denn eine reine Fallzahlanalyse, ohne zu hinterfragen, um wen und was es geht, ist nicht immer zielführend. Und ohne hier etwas zu unterstellen, möchte ich doch festhalten, dass es in anderen Bereichen oft mechanisch zur Ablehnung von Widersprüchen kommt, ohne dass die Sachlage genauer angeschaut wird, obwohl ich davon ausgehe, dass dies im Tierschutzbereich nicht der Fall ist. Aber trotzdem werden sich die
Kolleginnen und Kollegen freuen, wenn sie in dieser Abteilung im Landesamt Verstärkung kriegen. Zudem höre ich öfter mal, dass unter Landwirten unterschiedliche Verfahrensweisen der unteren Behörden diskutiert werden. Auch dem kann mit einer ordentlichen Evaluierung entgegengehalten werden.
Im Gesetz geht es weiterhin um Bestimmungen im Bereich der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes, zum Beispiel bei Anpassungen an das neue Tabakgesetz. Das sind im Endeffekt überwiegend Anpassungen, die sich aus Gesetzesänderungen auf anderer Ebene ergeben.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass das vorliegende Gesetz den Tierschutz, Entbürokratisierung, die Lebensmittelsicherheit voranbringt. Da die Linke eindeutig für Tierhaltung und Tierschutz steht, da die Linke eindeutig für Seuchenvorsorge und Seuchenbekämpfung steht, da die Linke eindeutig für Lebensmittelsicherheit steht und daher auch das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit stärkt und wir demokratische Rechte verteidigen, möchte ich alle im Hause bitten, diesem Gesetz und dem Entschließungsantrag der rot-rot-grünen Koalition zuzustimmen.
Ich muss anmerken, es hat mich schon enttäuscht, dass sich die CDU-Fraktion im Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft enthalten hat und jetzt auch angekündigt wurde, sich zu enthalten, denn jetzt ist das Gesetz so rund, dass wirklich alle im Hause diesem Gesetz zustimmen könnten. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, manchmal ist es so, dass gut Ding auch Weile haben will. Wir sind in einer Dreierkonstellation und da müssen Sie uns schon zugestehen, Herr Thamm, dass es unterschiedliche Meinungen gibt. Das muss nicht schlecht sein, wenn die unterschiedlichen Meinungen dann in einem Diskussionsprozess zueinanderkommen. Wir hatten eben unterschiedliche Ansichten.
Das ist doch nicht das eine Wort. Es ging darum, ob die Widersprüche abgeschafft werden sollen oder nicht.
Es ging darum, dass wir in der SPD-Fraktion der Meinung waren, wir möchten die Widersprüche nicht abschaffen. Der Artikel 3 soll gestrichen werden. Die Grünen und die Linken hatten damit ihre Schwierigkeiten. Also gehen wir in einen Prozess und diskutieren darüber, was jetzt die Lösung ist, und wir haben mit diesem Entschließungsantrag eine Lösung gefunden, die wir alle mittragen können. Deshalb kann ich nicht verstehen, wieso Sie sich nun enthalten. Es war doch Ihr Hauptanliegen, dass die Widersprüche nicht abgeschafft werden. Das haben wir jetzt. Im Gesetzestext werden die Widersprüche nicht abgeschafft, Artikel 3 wird gestrichen. Alles gut, also können Sie auch zustimmen. Kann ich nicht verstehen. Diese Schlängelei von Ihnen ist doch viel schlimmer als unser Diskussionsprozess, bis wir zu einem Punkt kommen. Ich bin auch nicht der Meinung von Babett Pfefferlein, dass dadurch, dass die Widersprüche jetzt nicht abgeschafft werden, das Tierwohl gefährdet ist. Das ist nicht so. ich sage immer wieder: Wir stehen genauso für das Tierwohl, aber die Widersprüche sind ein demokratischer Prozess und ich bin dagegen, demokratische Grundlagen in diesem Land abzuschaffen. Das wird manchmal gemacht, darauf habe ich keinen Einfluss, aber da, wo ich Einfluss habe, möchte ich den geltend machen. Deshalb habe ich so dafür gekämpft, dass die Widersprüche nicht abgeschafft werden.
Zum Tierwohl stehen wir trotzdem und wir sagen auch: Wo Gefahr in Verzug ist, ist das immer machbar, da braucht man nicht die Abschaffung des Widerspruchs. Ein Problem ist noch, dass die Gerichtsverfahren sehr lange dauern, das ist ein Problem, dafür haben wir unseren Entschließungsantrag, damit wir das aufarbeiten können, aber im Großen und Ganzen ist das ein gutes Gesetz und wir können dem jetzt zustimmen.
Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann hat Frau Ministerin Werner das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ja, ich habe den Gesetzentwurf bereits am 13. Dezember 2017 hier in den Landtag eingebracht, aber ich muss ganz ehrlich sagen: Herr Thamm, lieber eine längere Beratung und eine gute Beratung als gar keine Beschlussfassung. Ich bin sehr froh, dass durch die kollektive Weisheit der Regierungsfraktionen jetzt hier ein Kompromiss aufgelegt wurde, gemeinsam beschlossen werden soll, der, denke ich, den Gesetzentwurf jetzt in eine gute Richtung führt. Dafür möchte ich mich zuallererst sehr herzlich bedanken.
Ich will jetzt nur noch auf wenige Regelungsinhalte des Gesetzes eingehen, aber auf einige ganz kurz, weil die mir doch besonders wichtig sind. Ich möchte zunächst noch mal herausstellen, dass unser Gesetzentwurf dazu beiträgt, einer Forderung aus dem Koalitionsvertrag Rechnung zu tragen, nämlich dafür Sorge zu tragen, dass die amtliche Veterinärund Lebensmittelüberwachung ihre für den Verbraucherschutz wichtigen Aufgaben wirkungsvoller ausführen kann. Das halte ich für sehr wichtig. Insbesondere dient diesem Ziel die Aufnahme einer Regelung zur Vorhaltung einer Zentralen Kontrolleinheit Veterinärüberwachung beim Landesamt für Verbraucherschutz. Es war natürlich notwendig, flankierend Betretungs- und Einsichtsrechte für die in der Kontrolleinheit tätigen Tierärztinnen und Tierärzte zu verankern. Durch die Zentrale Kontrolleinheit werden zwei Dinge ermöglicht: Zum einen wird die Fachaufsicht des Landesamts für Verbraucherschutz gestärkt, weil es jetzt eine ständige einsatzfähige Sachverständigengruppe gibt, und zum Zweiten wird dadurch auch die Krisenreaktionsfähigkeit des Landes bei Tierseuchenausbrüchen, Tierschutzproblemen und Lebensmittelkrisen nachhaltig gestärkt werden. Ein bedeutsamer Schritt ist dies für die Sicherheit im Gesundheits- und Verbraucherschutz und ganz explizit auch als Unterstützung für Kommunen in ihren Aufgaben.
Es waren des Weiteren noch kleine Änderungen erforderlich, die sich im Vollzug des Ausführungsgesetzes als notwendig erwiesen haben. Es sind zum Beispiel Regelungen zur weiteren Verwaltungsver
einfachung, also Entbürokratisierung im Zusammenhang mit der jährlichen amtlichen Tierbestandserhebung durch die Thüringer Tierseuchenkasse.
In der Verbandsanhörung durch den Landtag – das ist auch schon erwähnt worden – sind teilweise Befürchtungen geäußert worden, es könnten im Fall der Beteiligung der Zentralen Kontrolleinheit an den Kontrollen der unteren Veterinärbehörden Kompetenzstreitigkeiten entstehen. Ich sage aber noch einmal: Diese Sorge ist unbegründet und diese Unklarheiten konnten inzwischen in Fachgesprächen ausgeräumt werden. Die Zuständigkeit für die Überwachung der Betriebe einschließlich der zu treffenden Vollzugsmaßnahmen bleibt vollständig bei der bisher zuständigen Behörde. Das sind die unteren Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Darauf wird ausdrücklich auch in der Begründung des Gesetzentwurfs hingewiesen. Soweit der Gesetzentwurf der Zentralen Kontrolleinheit ermöglicht, Schwerpunktkontrollen als Teamkontrollen mit den unteren Veterinärbehörden durchzuführen, geschieht dies nach dem Wortlaut des Gesetzentwurfs gemeinsam mit den unteren Veterinärbehörden zu deren fachlicher Unterstützung. Das ist – denke ich – wichtig, weil wir wissen, dass es die Forderung nach einheitlichen Kontrollen gab. Das wird durch diese gemeinsame Arbeit, durch die Teamkontrollen verbessert und wir haben auch die Möglichkeit, gerade bei großen Unternehmen, wo es auch komplexe Sachverhalte gibt, hier entsprechend diese Teamkontrollen in komplexen Sachverhalten umsetzen zu können. Auch dafür ist es gut, dass wir jetzt diese Zentrale Kontrolleinheit haben. Wir wissen aus Erfahrungen in der Lebensmittelüberwachung, in der es seit Jahren auch so eine Kontrolleinheit „Lebensmittelsicherheit“ gibt, dass das am Ende erfolgreich und im Interesse aller Verbraucherinnen und Verbraucher ist.
Lassen Sie mich noch kurz auf den Artikel 3 eingehen, der jetzt hier auch schon etwas ausführlicher diskutiert wurde. Mit diesem Artikel 3 sollte es einen teilweisen Ausschluss von Widerspruchsverfahren geben und gleich der Klageweg eröffnet werden. Das gilt bei Verwaltungsakten, die sich auf die Einhaltung tierschutzrechtlicher Anforderungen der Haltung von oder den sonstigen Umgang mit im Tiergesundheitsgesetz als Vieh bezeichneten Tieren richten. Ich will der Abgeordneten Pfefferlein danken, weil sie sehr gut das Dilemma dargestellt hat, in dem wir uns befinden. In der Begründung zum Gesetzentwurf haben wir auf die mehrjährigen Erfahrungen der Tierschutzbehörden hingewiesen. Hintergrund ist, dass bestimmte, eine kleine Anzahl von Haltern von Vieh immer wieder zum Widerspruchsverfahren gegriffen hat, auch oft wiederholt
bei gleichen Sachverhalten, obwohl wir in dem Fall angemessene Fristen ausgesprochen haben, was dazu geführt hat, dass diese Tierschutzverstöße eben nicht abgestellt wurden. Solche Verwaltungsakte dauern eine ganze Weile. Und ich halte es – ehrlich gesagt – auch für eine Frage der Gerechtigkeit, wenn nicht einzelne Halter sich immer wieder davor drücken können, tierschutzrechtliche Maßnahmen zu ergreifen, wobei sich die übergroße Mehrheit an Tierschutz und an Gesetz und Recht hält.
Insofern hatten wir also mit der Zielstellung von Artikel 3 eine beschleunigte Wiederherstellung tierschutzkonformer Zustände herstellen wollen. Ihr Bezug auf diesen Sofortvollzug zieht eben nicht, denn nicht alle Dinge können im Sofortvollzug vollzogen werden. Deswegen gibt es diese Aufforderung, Tierschutzverstöße in angemessenen Fristen abzustellen, und genau das wurde immer wieder von Einzelnen unterlaufen. In der Verbandsanhörung, aber auch in den Beratungen zum Gesetzentwurf hat sich gezeigt, dass bei der Abwägung des Für und Widers zum Verzicht auf das Vorverfahren in dem hier gesehenen Teilbereich kein Konsens zu erzielen war.
Herr Thamm, es wurde jetzt ein Kompromiss gefunden. Es geht eben nicht nur wie in Ihrem alten Antrag um ein Wort, das sich vielleicht geändert hat, sondern es wurde begleitend ein Entschließungsantrag erarbeitet, der das Gesetz nun begleiten und dabei unterstützen wird, dass hier Tierschutz tatsächlich schneller wiederhergestellt werden kann. Dazu trägt zum einen bei, dass es eine Evaluierung der Widerspruchsbehörde bzw. der Verwaltungsakte geben wird, und es wurden gleichzeitig auch jetzt durch die Koalitionsfraktionen im Haushaltsgesetz 2020 zusätzliche Stellen für den Tierschutz in der Kontrolleinheit geschaffen. Ich freue mich sehr, dass nach den vielen Beratungen und langen Diskussionsrunden dieser Kompromiss gefunden wurde, dass der Rechtsbehelf des Widerspruchs nun weiter angewandt wird, aber eben auch die Belange des Tierschutzes im Blick sind und dazu diese Evaluierung der Anwendung der Widersprüche erfolgt. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Ministerin. Ich habe nur noch eine Frage. Nochmals: Sie sind jetzt gar nicht auf die zwei Worte „Standardarbeitsanweisung“ und „Verfahrensanweisung“ eingegangen. Das wollte ich eigentlich Frau Becker fragen. Aber ist es nicht richtig, dass Sie, wenn Sie unserem Antrag zugestimmt hätten, der sich ja nur durch diese Wortänderung unterscheidet, trotz alledem ein Entschließungsantrag möglich gewesen wäre?
Ich habe das schon erläutert. Es ging genau darum, nicht einfach nur ein Wort zu ändern oder einen Absatz abzuschaffen. Es ging darum, dem Anliegen des Gesetzes, nämlich schnell tierschutzkonforme Regelungen wiederherzustellen, Rechnung zu tragen. Dies wird durch den Entschließungsantrag, für den sich die Fraktionen – denke ich – gut beraten haben und gute Dinge auf den Weg gebracht haben, tatsächlich unterstützt. Insofern kann ich nur noch mal sagen: Das war wichtig und richtig, hier gemeinsam und so lange zu diskutieren und tatsächlich auch die richtigen Regelungen zu treffen.
Herr Thamm hat noch eine Frage, aber wir machen eigentlich kein Zwiegespräch. Sie können gern hier vorn reden, Herr Thamm, Sie haben noch Redezeit. Möchten Sie trotzdem, Frau Ministerin, ich muss Sie das fragen, noch eine Frage des Herrn Abgeordneten beantworten?
Ich habe meine Frage vielleicht nicht richtig ausgedrückt. Mir ging es darum: Wenn der Ausschuss unserem Antrag zugestimmt hätte, wäre doch trotz alledem ein Entschließungsantrag zum Gesetz möglich gewesen.
Da kann ich noch einmal sagen, dass natürlich im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen tatsächlich mehr geregelt war, der war weitergehend. Insofern ist es ganz richtig, dem zuerst zuzustimmen.
Ich schließe jetzt die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung zu dem Gesetzentwurf, zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit in Drucksache 6/7339. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Das sind die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Und wir stimmen über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 6/4763 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussempfehlung ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Da gibt es keine. Stimmenthaltungen? Die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Und wir stimmen ab über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dafür ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Solche kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Die CDUFraktion und die AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.
Wir stimmen über den Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/7270 ab. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Das sind die CDUFraktion und die AfD-Fraktion. Damit ist der Entschließungsantrag angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Bevor ich Sie in die Mittagspause bis 14.00 Uhr entlasse, möchte ich noch sagen, dass sich der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit in 5 Minuten im Raum F 202 trifft und der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz im Raum F 004. Nach der Mittagspause geht es mit der Fragestunde weiter, danach kommen die Wahlen und danach der Tagesordnungspunkt 9.
Da der Fragesteller der ersten Frage noch nicht anwesend ist, beginnen wir mit der zweiten in Drucksache 6/7262, eine Frage des Abgeordneten Kalich, Fraktion Die Linke.