Und wir haben – jawohl – einen ersten Schritt getan – und da muss ich dich ein bisschen korrigieren – im Krankenhausgesetz. Wir wollten es gern ins Krankenhausgesetz haben. Das hat der eine Koalitionspartner bei euch nicht gewollt. Deshalb haben wir das jetzt mit der Richtlinie gemacht. Und die fachliche Grundlage dafür, die Arztquote bedeutet für jede Fachabteilung 5,5 Ärzte und davon 3 Fachärzte. Diese Zahlen sind belegbar. Das heißt nämlich, eine Abteilung in einem Krankenhaus muss 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr für die Patienten einsatzbereit sein. Und ich sage Ihnen, bei unserer Verordnung zur Strukturqualität, Facharztquote und auch bei diesem Gesetz geht es uns in erster Linie um eine qualitätsgerechte Behandlung der Patienten. Der Patient steht nämlich im Mittelpunkt
Ja, genauso ist es und dafür, das ist belegbar, brauche ich eine gewisse Anzahl von Ärzten. Das haben wir festgeschrieben.
(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Nein, eben nicht!)
Ich schaue erst, was kommt vorne raus, und stelle fest: Oh Mist, da müssen wir doch mal nachsehen, warum die Patienten mit Dekubitus aus dem Krankenhaus rauskommen.
(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Blutige Patienten!)
Das hat jetzt zwar nicht unbedingt was mit Ärzten zu tun, sondern mit Pflegepersonal und dem Pflegepersonalschlüssel, aber eben auch – der blutige Patient, hat Frau Ministerin eingeworfen. Dafür haben natürlich auch die Fallpauschalen gesorgt. Aber hier gehen wir schon zu weit.
Man kann doch nicht erst warten, was hinten rauskommt, und sieht dann mal nach: Oh, da ist ein Fehler passiert, das ist Mist, wir müssen mal vorn nachdenken und was ändern. Nein, umgedreht. Ich muss zuerst die Struktur haben, dann kann ich einen ordentlichen Behandlungsprozess führen und bekomme auch ein ordentliches Ergebnis. So weit zu dieser Facharztquote. Dabei will ich es dann auch bewenden lassen.
Um was es hier in diesem Gesetz geht, dass der GBA jetzt schon Qualitätsindikatoren festgelegt hat, die für bestimmte, Fachbereiche bereits gültig sind. Die Krankenhäuser müssen jetzt schon darüber berichten. Das ist Ergebnisqualität auf Grundlage eines Prozesses, der stattfindet. Es geht in diesem Gesetz einfach darum, was jetzt möglich wäre, was uns der Bundesgesetzgeber vorgegeben hat: Wir übernehmen dies als planungsrelevant, das heißt, dann müsste dies automatisch in die Krankenhausplanung hinein. Der Gesetzgeber hat uns aber auch offen gelassen, dass wir diesen Automatismus nicht machen und selbst Regelungen treffen können.
Der erste Gesetzentwurf der Landesregierung – um dazu zu kommen, wie wir uns nach Ihrer Darstellung hier geprügelt und geschlagen haben – hat vorgesehen, dass wir den Automatismus nicht übernehmen. Darüber waren wir uns in der Koalition einig. Und dabei waren auch Sie in der ersten Debatte mit im Boot, muss ich an dieser Stelle sagen. Wir haben aber damals schon erlebt: Es gibt auch zwei Interessengruppen. Sie haben nämlich bei der Anhörung nur die einen, die Leistungserbringer, genannt. Auf der anderen Seite haben wir auch die Kostenträger angehört, die nämlich die Behandlung bezahlen. Was wir nicht angehört haben, ist ein Patientenvertreter. Das muss ich heute kritisch sagen, das hätten wir vielleicht auch machen sollen. Und es gab natürlich Diskussionen.
Die Kostenträger wollten den Automatismus, weil sie damit auch einen Planungsregulierungsmechanismus gesehen haben. Und wir haben gesagt, wir wollen als Land aber trotzdem die Hoheit über die Krankenhausplanung haben. Das war der Entwurf des Ministeriums. Dazu haben wir als Koalition gesagt – Babett Pfefferlein, Thomas Hartung, meine Wenigkeit, wir haben es zu dritt geschrieben: Das kann es eigentlich auch nicht sein, denn wenn wir schon Strukturqualitätsmaßnahmen festlegen, dann müssen wir auch in die Prozessqualität eingreifen, weil nämlich die Indikatoren zwar ein Ergebnis erfassen, was aber in einem Prozess entwickelt wird. Die schreiben nämlich fest, wie bestimmte Behandlungen usw. gemacht werden müssen, unter welchen Kriterien, in welcher Zeit usw. Dazu haben wir gesagt, man kann nicht einfach nur sagen, wir übernehmen die nicht automatisch, sondern wir haben gesagt, wenn da wirklich Planungsindikatoren dabei sind, wo wir sagen, die sind gut und sind im Interesse der Patienten für eine hohe Qualität der Behandlung, dann möchten wir schon, dass die in die Krankenhausplanung aufgenommen werden. Daher legen wir in dem Gesetz fest, dass das das Fachministerium gemeinsam mit dem Planungsausschuss zu evaluieren und zu untersuchen hat und dann zu entscheiden hat, ob das als planungsrelevantes Element in die Krankenhausplanung reinkommt. Und dann haben die Krankenhäuser nach dieser Entscheidung ein Jahr Zeit, sich darauf einzustellen. So ist das und so haben wir das gemacht und dabei bleibt es.
Und da haben Sie ganz geschickt um die Ecke die Facharztquote reingebracht. Das ist Ihr gutes Recht, aber das eine hat mit dem anderen was zu tun, ergänzt sich aber, steht nicht gegeneinander, sondern ergänzt sich. Da können wir heute reden, wie wir wollen. Herr Zippel, ich weiß, ich überzeuge Sie nicht, starrsinniges Kind, aber mich überzeugen Sie auch nicht, Altersstarrsinn.
So, das ist der Ausgangspunkt bei dieser Sache. Und die Anhörung, die Sie – Minderheitenrecht – auch gemacht haben, da habe ich Ihnen aber schon im Vorfeld das Ergebnis gesagt. Wir stehen auch ein bisschen zwischen den Stühlen. Nämlich die Kassen sagen: Unbedingt Automatismus und wir gehen nicht weit genug mit unserem Antrag. Und die anderen sagen: Ach, viel zu weit, Eingriff in die Hoheit usw.
Also es wird bei dieser Beschlussempfehlung bleiben. Wir werden das im Interesse der Patienten machen.
Jetzt einen letzten Satz, den kann ich mir nicht verkneifen, oder die letzte Bemerkung: Die Grund dafür, dass wir überhaupt über so was reden müssen,
ist doch, meine Damen und Herren, dass das Gesundheitswesen auch marktreguliert wird, und Gesundheit hat eigentlich auf einem Markt nichts zu suchen, und
dass alles nur noch mit Geld und Kosten verbunden ist. Das ist eigentlich die Hauptursache. Das ist die Hauptursache, warum wir uns über solche Sachen streiten. Es müsste einfach selbstverständlich sein, eine gewisse Anzahl von Fachärzten, genauso wie es selbstverständlich sein müsste, dass ein Schlüssel für Pflegepersonal vorhanden sein muss.
Das Problem, was ich nur dabei habe, ist – wir brauchen Personal, Pflegepersonalschlüssel oder egal wie ich das Ding nenne –, das sage ich hier ganz ehrlich: Ich weiß nicht, wo wir das Personal hernehmen sollen. Das ist mein Problem, was ich an der Stelle habe.
Aber eine hohe Qualität in der medizinischen Versorgung sicherzustellen – und nur darum geht es hier in diesem Gesetz – ist die Verantwortung, die der Staat für seine Menschen hat. Und deshalb haben wir diesen Gesetzentwurf hier heute zur Abstimmung gestellt. Danke.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Besucher auf der Tribüne und Zuschauer im Netz, mit der vorliegenden Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes soll eine Änderung beschlossen werden, die eindeutig zulasten der Patienten in Thüringer Krankenhäusern gehen wird.
Die Landesregierung setzt die automatische Geltung der vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen Qualitätsindikatoren außer Kraft, die von einem Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenhäuser in Deutschland mit dem Ziel erarbeitet worden sind, messbare Kriterien in die Behandlung und Heilung von Patienten zu implementieren.
Deutschland pumpt jedes Jahr riesige Summen in das Gesundheitswesen und gehört damit im internationalen Vergleich zur Spitzengruppe, bei der Qualität jedoch leider nur zum Mittelfeld. Jede dritte Klinik macht in Thüringen schwere Operationen zu selten. Gerade im Bereich der Geburtshilfe, bei gynäkologischen Eingriffen und bei Brustkrebsoperationen kommt es immer wieder zu Missständen; Fälle, bei denen Frauen die Eierstöcke vollständig operativ entfernt wurden, ohne vorher abgeklärt zu haben, ob die festgestellten Wucherungen wirklich bösartig seien. Planungsrelevante Qualitätsindikatoren können Frauen vor diesem Schicksal bewahren.
Die Landesregierung argumentiert an dieser Stelle mit ihrer eingeführten Facharztquote. In Thüringen müssen Krankenhäuser seit 2018 ihre Fachabteilungen mit mindestens 5,5 Arztstellen, darunter 3 Fachärzten, ausstatten, wenn sie Bestand haben wollen. Das Problem hierbei ist jedoch: Anstelle Probleme zu lösen, werden neue geschaffen, denn Dutzende Kliniken haben beim Gesundheitsministerium Ausnahmeanträge gestellt, weil sie die Quoten nicht erfüllen können. Ganz grundsätzlich zeigt sich hier mal wieder, dass Quoten wahrscheinlich tendenziell eher Unfug sind.
Die Frage taucht auch auf, auf welche wissenschaftliche Grundlage sich diese Quote stützt. Es ist eine willkürliche Annahme, sagen wir, für die es keinen wissenschaftlichen Beleg gibt. Es gibt auch keine Erhebung, die belegt, dass damit wirklich die Behandlungsqualität gesteigert wird.
Die Kliniken werben sich untereinander die Ärzte ab und es kommt am Ende zu einer Konzentration von Fachärzten an zahlungskräftigen und wirtschaftlich interessanten Krankenhausstandorten. Es ist scheinheilig, wenn damit den Bürgern von dem zuständigen Ministerium suggeriert wird, dass mit der Facharztquote eine umfassende gesundheitliche Versorgung auch im ländlichen Raum sichergestellt werden würde. Es ist Gesundheitspolitik durch die Hintertür und halbherzig.
Es besteht die reale Gefahr, dass kleinere Kliniken zur Schließung von Fachabteilungen gedrängt werden, was ja durch die Aussetzung der Qualitätsindikatoren angeblich unbedingt vermieden werden soll. Wir von der AfD-Fraktion sprechen uns deutlich für eine automatische Geltung der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren des Gemeinsamen
Die Indikatoren ermöglichen es, Missstände bei der Behandlungsqualität aufzudecken, Transparenz zu schaffen und damit das Wohl der Patienten zu schützen. Die Landesregierung schürt hier Ängste vor einer Art Zweiklassenversorgung. Wie viel Geld Thüringer Krankenhäuser zum Beispiel von der Planungsbehörde bekommen, sollte sich zukünftig auch danach richten, wie gut sie ihre Patienten behandelt. Es besteht ja auch die Möglichkeit, diese Qualitätsindikatoren dahin gehend zu nutzen, den Kliniken für die Verbesserung ihrer Qualität mehr Geld zuzuweisen. Die Planungsbehörde kann den Geldhahn schließlich ja nicht nur zu-, sondern auch aufdrehen. Es geht hier nicht darum, einen Strukturwandel herbeizuführen und Schließungen zu befördern. Kleinere Facharztabteilungen dürfen jedoch durch die Facharztquote auch nicht künstlich aufgebläht werden, um irgendwie Wirtschaftlichkeit herzustellen, weil man sonst die 5,5 Arztstellen nicht finanziert bekommt. Das würde möglicherweise eine unnötige Leistungsmengenausweitung bringen und kleine Krankenhäuser würden weiterhin dazu tendieren, komplizierte Behandlungen anzubieten, obwohl die Fallzahlen hierfür deutlich zu gering sind. Die Mitarbeiter hätten kaum die Möglichkeit, die nötige Routine zu entwickeln. Diese Fälle gibt es ja bereits. Wo Mindestzahlen mit Qualitätsindikatoren erreicht werden – und das ist nachgewiesen –, da sinkt zum Beispiel die Mortalität. Deswegen treten wir als AfD-Fraktion dafür ein, die Grund- und Notfallversorgung in Thüringen flächendeckend zu gewährleisten. Planbare Operationen sollten jedoch in entsprechenden Spezialkliniken durchgeführt werden. Dort hat das Ärzteteam die notwendige Erfahrung auch im Fall und besonders bei Komplikationen.
Teure Geräte können besser eingesetzt werden und eine adäquate Versorgungsstruktur kann entwickelt und vorgehalten werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Steigerung der Qualität ist angesichts der sehr ausreichenden Ausstattung Thüringens mit Krankenhäusern und Betten das vorrangige Ziel zum Wohl der Patienten. Alles andere ergibt sich bei entsprechender verlässlicher und partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen Krankenhausträgern und Politik. Ein Desaster wie das für die Manniske Klinik in Bad Frankenhausen darf sich nicht wiederholen. Vielen Dank.
(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Das hat gar nichts damit zu tun!)