Das Wort hat Abgeordneter Warnecke aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf zum Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2019 bis 2021 in Drucksache 6/6962 – 2. Neufassung – wurde am 28. März 2019 in der 143. Sitzung des Thüringer Landtags durch die Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht und einstimmig an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.
Der Ausschuss hat sich insgesamt in drei Sitzungen mit dem Gesetzentwurf befasst. Ziel des Gesetzentwurfs ist, das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst systemgerecht, inhaltsgleich und zeitgleich auf die Beamtenbesoldung zu übertragen. Der Ausschuss hat am 12. April 2019 in seiner 71. Sitzung erstmals über den Gesetzentwurf beraten. Beantragt wurde durch die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU eine schriftliche Anhörung gemäß § 79 Abs. 1 der Geschäftsordnung.
Beide Anträge – Vorlagen 6/5449 und 6/5465 – und die mündliche Ergänzung um den Thüringer Feuerwehrverband wurden zusammengeführt und als gemeinsame Anhörung mit einer Frist bis zum 17. Mai 2019 beschlossen. Angehört wurden unter anderem die kommunalen Spitzenverbände, der Thüringer Beamtenbund sowie die verschiedenen Fachgewerkschaften und Berufsverbände. In der benannten 71. Sitzung des HuFA wurde darüber hinaus durch die Koalitionsfraktionen ein Änderungsantrag zur Änderung der Zulagenregelung für Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes als Tischvorlage eingebracht. Diese erhielt zunächst die Vorlagennummer 6/5481 und war Bestandteil der beschlossenen Anhörung.
Im weiteren Verfahren reichten die Koalitionsfraktionen einen weiteren Änderungsantrag unter der Vorlagennummer 6/5547 ein, welcher die Aufhebung der Beförderungsgrenze des mittleren Polizeivoll
zugsdienstes zum Ziel hatte. Dieser Änderungsantrag wurde am 3. Mai 2017 im Rahmen einer Ergänzung zur Tagesordnung in der 72. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses als neuer Tagesordnungspunkt 6 a beraten. Im Zuge dessen vereinbarte der Ausschuss einstimmig eine ergänzende schriftliche Anhörung, verlängerte die Frist der laufenden Anhörung bis zum 31. Mai 2019 und erweiterte den Kreis der Anzuhörenden gemäß Vorlage 6/5548.
Die Landtagsverwaltung schlug in diesem Zusammenhang vor, eine rechtsförmlich angepasste, konsolidierte Fassung der eingereichten Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zum Gesetzentwurf zu erstellen. Diese liegt nunmehr in der Vorlage 6/5674 vor.
Insgesamt haben im Rahmen der schriftlichen Anhörung zehn Anzuhörende eine Stellungnahme in den Ausschuss übermittelt, darunter auch die beiden kommunalen Spitzenverbände. Darin wurde die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamtenbesoldung mehrheitlich begrüßt. Unter anderem traten der Feuerwehrverband, der Landkreistag und der Gemeinde- und Städtebund dem Änderungsvorschlag der Koalitionsfraktionen zur Ausweitung der Zulage für Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes ohne Einschränkung bei.
Abschließend befasste sich der Haushaltsausschuss in seiner 74. Sitzung am 7. Juni 2019 mit dem Gesetzentwurf sowie den vorgelegten und angehörten Änderungsanträgen. Im Ergebnis wurden sowohl die Änderungen als auch der Gesetzentwurf einstimmig angenommen und der Ausschuss empfiehlt dem Thüringer Landtag der vorliegenden Beschlussempfehlung zuzustimmen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für die Berichterstattung. Wir kommen zur Aussprache und als Erste hat Frau Abgeordnete Floßmann von der CDU-Fraktion das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen sowie Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, uns liegen ein Gesetzentwurf der Landesregierung und Änderungsanträge zum Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2019 bis 2021 vor. Wir haben es gehört: Wir haben den Gesetzentwurf und die Änderungsanträge im Haushalts- und Fi
nanzausschuss beraten. Es gab viele Zuschriften diesbezüglich. Es gab viele gute Anmerkungen, aber auch viele kritische Stellungnahmen.
Mit Blick auf die Spielräume, die sich andere Bundesländer genommen haben, sind immer noch Schritte zur Verbesserung der Besoldung möglich. Ich denke da beispielsweise an die Bayern, die eine Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage haben. Aber wir haben uns hier auf eine Vorgehensweise verständigt, dass wir hier gemeinsam diesen Weg mit den beiden Änderungsanträgen gehen. Wir werden Ihrem Gesetzentwurf zustimmen.
Aber für die Zukunft bleiben natürlich weitere Themenfelder offen. Wenn beispielsweise von einer im Wesentlichen systemgerechten Übernahme für Beamtinnen und Beamte die Rede ist, muss hier auch berücksichtigt werden, dass es einzelne Beamtinnen und Beamte gibt, die je nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe bei der Umsetzung des Tarifergebnisses doch erheblichen Differenzen ausgesetzt sind. Hier hat der Beamtenbund vorgeschlagen, zukünftig das beamtenrechtliche Abstandsgebot dahin gehend zu überdenken, dass zumindest eine Neueinschätzung bestimmter Ämter, Wertigkeiten oder eine Neustrukturierung des Besoldungsgefüges eine Lösung bieten könnte. Eine andere Lösung wären auch Hebungen von Stellenzulagen. Das sind einzelne Kritikpunkte. Der Thüringer Feuerwehrverband hat auch noch angeregt, dass die Besoldung der Notfallsanitäter überdacht werden sollte. Das alles ist Zukunftsmusik, aber wir sollten das Ganze gemeinsam im Auge behalten.
Zu den Änderungsanträgen lässt sich Folgendes sagen: Wir sehen den geänderten § 23 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, mit dem die Stellenobergrenze für Beförderungen für den mittleren Polizeivollzugsdienst aufgehoben wird, positiv und stimmen dem ausdrücklich zu. Die Tätigkeit im Polizeivollzugsdienst ist nicht nur anspruchsvoll, die Ausübung des Berufs bedeutet auch immer wieder, dass Beamtinnen und Beamte vor erhebliches Konfliktpotenzial gestellt werden. In vielen Bereichen entspricht die aktuelle Stellenausstattung nicht mehr den Anforderungen der von Polizeivollzugsbeamten in den letzten Jahren tatsächlich im Dienst erbrachten Leistungen. Die Möglichkeit, mit der Abschaffung der Obergrenze hier flexibler reagieren zu können, sehen wir positiv.
Ein weiterer Schritt – auch Zukunftsmusik, worüber wir gemeinsam reden müssten – wäre die Aufhebung der Stellenobergrenze für den gehobenen Polizeivollzugsdienst oder eine komplette Abschaffung des § 23 Thüringer Besoldungsgesetz, wie es beispielsweise die Polizeigewerkschaft oder der Thüringer Beamtenbund fordert. Es ist ein gemeinsa
mes Ziel, das wir hier haben, um im bundesweiten Wettbewerb um gut qualifiziertes Personal bestehen zu können. Deshalb würde eine Abschaffung der Stellenobergrenzen generell ein Stück weit mehr Flexibilität ermöglichen.
Eine Änderung, die wir begrüßen, ist der Punkt, dem wir zustimmen, die für den Einsatzdienst vorgesehene Stellenzulage zukünftig funktionsbezogen auszugestalten, die sogenannte Feuerwehrzulage. Dafür soll sozusagen der Anspruch mit der Zugehörigkeit zur Laufbahn des feuerwehrtechnischen Dienstes eröffnet werden. Hier geht man dann grundsätzlich von einer einsatzprägenden Verwendung aus, wie das auch bei Polizeivollzugsbeamten der Fall ist.
In Gänze stehen wir dem Gesetzentwurf und auch den Änderungsanträgen positiv gegenüber. Eine unserer wesentlichen Forderungen, die wir hatten, wurde aufgenommen, und zwar die zeitgleiche und auch die im Wesentlichen systemgerechte Umsetzung der Tarifergebnisse auch im Beamtenrecht. Wir werden dem Ganzen zustimmen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen haben sich mit dem Gesetzentwurf vorgenommen, die guten und soliden Leistungen der Beamten, Richter, Anwärter und Versorgungsempfänger im Land auch angemessen zu vergüten. Das möchte ich noch mal darstellen: Die Bezüge sowohl beim Land als auch bei den Kommunen werden in Anlehnung an das Tarifergebnis einheitlich um 3,2 Prozent angehoben.
In weiteren Schritten werden die Grundgehälter zum 1. Januar 2020 um weitere 3,2 Prozent sowie zum 1. Januar 2021 um 1,4 Prozent erhöht. Die prozentualen Anhebungen erfolgen auch für den Familienzuschlag, die Amtszulagen und die allgemeine Zulage sowie für bestimmte Erschwerniszulagen und die Mehrarbeitsvergütung. Ebenfalls erhöhen sich die Beträge der verschiedenen Zuschläge und des Überleitungsausgleichs in der Anlage des Thüringer Beamtenversorgungsgesetzes. Darüber hinaus werden die Besoldungsanpassungen auf die Stundensätze der Mehrarbeitsvergütung sowie bestimmte Erschwerniszulagen übertragen. Ebenfalls erhöhen sich die Beträge des Kinderzu
Meine Damen und Herren, der Berichterstatter Kollege Warnecke hat schon auf die beiden Änderungsanträge, die Linke, Grüne und SPD noch dazu eingereicht haben, hingewiesen und Frau Floßmann ist auch schon darauf eingegangen. Es geht erstens darum: Die bisherige Zulage für Berufsfeuerwehrleute im Außendienst wird auf alle Berufsfeuerwehrleute, sowohl die Landesbeamten als auch die Kommunalbeamten, ausgedehnt. Die kommunalen Spitzenverbände haben dem in der Anhörung vorbehaltlos zugestimmt. Zweitens: Die Beförderungsobergrenze für den mittleren Polizeivollzugsdienst wird aufgehoben. Damit soll dem Beförderungsstau in der Polizei langfristig entgegengewirkt werden.
Meine Damen und Herren, zusammenfassend kann gesagt werden: Wir schaffen die Versorgung und die Bezüge analog dem Tarifergebnis. Wir übernehmen das Ganze zeitgleich, das heißt rückwirkend zum 01.01.2019, sodass die Beamten, Richter und Anwärter eine ordentliche Nachzahlung für dieses Jahr bekommen,
und wir schaffen zusätzliche Verbesserungen bei Polizei und Feuerwehr. Deshalb bitten wir Sie um Ihre Zustimmung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, werte Gäste auf der Tribüne und auch im Netz, im vorliegenden Gesetzentwurf wird das Ergebnis der Tarifrunde 2019 für die Angestellten auch auf die Beamten übertragen. Bemerkenswert und richtig ist die zeitund inhaltsgleiche Übernahme für die Landesbeamten im Freistaat. Mit der zeit- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifabschlusses würdigt der Dienstherr die geleistete Arbeit der Beamten.
Das war in der Vergangenheit selten genug der Fall. Es ist eine der wenigen Möglichkeiten, einmal allen Thüringer Beamten Danke zu sagen, danke für die geleistete Arbeit, danke den Polizeibeamten, die 24 Stunden und 365 Tage für Thüringen da sind,
den Lehrern, die mit immer schwieriger werdenden Bedingung an den Schulen zu kämpfen haben, oder auch allen anderen Beamten, ohne die unsere Gesellschaft nicht so funktionieren würde, wie sie es noch tut. Danke dafür, danke für Ihren Einsatz.
Meine Vorredner sind schon auf die grundsätzlichen Änderungen im Gesetz eingegangen, das möchte ich jetzt nicht im Detail wiederholen. Ich möchte nur mal einen speziellen Punkt herausgreifen, den ich gern noch einmal näher erörtern möchte. In der Beschlussempfehlung des HuFA wird unter anderem die Obergrenze, die Beförderungsämter A 9 gestrichen. Ich habe dem im Ausschuss auch zugestimmt. Das heißt nichts anderes, als ab sofort die Knebelung der Landespolizei hinsichtlich der Dienstpostenbewertung für Dienstposten des mittleren Polizeivollzugsdienstes wegfällt
mit Blick auf das Kienbaum-Gutachten, das einige Jahre – Sie können sich gern noch mal melden – auf dem Buckel hat. Jeder weiß, dass die Polizeiarbeit in den letzten Jahren nicht weniger komplex geworden ist, die Dienstposten des mittleren Dienstes sind bei anforderungsgerechter Bewertung zum überwiegenden Teil nach A 9 zu bewerten.
Mit dieser einfachen Streichung in § 23 des Thüringer Besoldungsgesetzes wird aber keiner mehr als bisher in die Besoldungsgruppe A 9 aufsteigen, weil es im Haushalt nicht unterlegt wird. Wenn es wirklich um eine Verbesserung der finanziellen Situation gehen würde, hätten auch gleichzeitig entsprechende Haushaltsstellen geschaffen werden müssen. Alles andere macht aus der Sicht der Thüringer Polizeibeamten des mittleren Dienstes keinen Sinn.
Ein Blick in den Haushalt: Ja, die Lehrer werden zukünftig nach A 13 besoldet, was auch richtig ist. Das wurde in ein Gesetz gegossen und die Stellen werden im Haushalt entsprechend auch geschaffen. So ist es richtig und nur so geht es auch. Die einfache Streichung der Stellenoberbegrenzung ohne die Anpassung des Stellenplans im Haushalt bringt für die Thüringer Polizei gar nichts – nicht eine Beförderung mehr, nur 1.000 Polizeibeamte, die nach einer Anpassung des ODP einen A-9er
Und noch mal: Bei den Lehrern sind die Stellen geschaffen worden, bei den Polizeibeamten eben nicht. Das geht so nicht und muss, wie gesagt, nachgebessert werden. Natürlich kann man sagen, dass die Polizei erst ihren ODP ändern muss und dann die Stellen geschaffen werden. Aber hier und gestern bestand eben die Möglichkeit, Nägel mit Köpfen zu machen und für den mittleren Polizeivollzugsdienst eine spürbare materielle Verbesserung zu erreichen. Man kann nicht sagen: Theoretisch können alle Polizeibeamten des mittleren Dienstes bis zur A 9 aufsteigen, weil es keine Obergrenze mehr gibt, und dann praktisch nicht mehr A-9-Stellen als bisher vorhanden sind, im Stellenplan hinterlegt sind.