Protocol of the Session on June 13, 2019

Genau an diesem Vorgehen der rot-rot-grünen Landesregierung wird deutlich, dass sie in Wahrheit gar nicht daran interessiert ist, dass unsere Polizeikräfte im Freistaat allzu effektiv werden. Diese Absicht kann auch nicht dadurch kaschiert werden, dass ausweislich des vorliegenden Haushalts jetzt im Wahljahr schlagartig die Anzahl der neu einzustellenden Polizeianwärter auf 300 pro Jahr erhöht werden soll,

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, kontinuierlich! In jedem Haushalt ein paar mehr!)

obwohl dies die Kapazität der Polizeischule in Meiningen überschreitet. Da müsste man baulich erst einmal anfangen, etwas zu machen, bevor man mit diesen Zahlen ins Rennen geht.

(Beifall AfD)

Wir als AfD-Fraktion sind an solchen fadenscheinigen Wahlkampfmanövern nicht interessiert, sondern beabsichtigen eine nachhaltige Stärkung der Polizei im Freistaat.

(Beifall AfD)

Aus diesem Grund haben wir auch einen Änderungsantrag eingebracht, welcher die finanziellen

(Abg. Dittes)

Voraussetzungen für die Durchführung eines Modellprojekts zur Erprobung von Distanz-Tasern schaffen würde. Wie ein Blick in andere Bundesländer beweist, wo diese Geräte getestet bzw. bereits regulär im Einsatz verwendet werden, hätte man auf diese Weise unseren Beamten eine einfache Möglichkeit zur Verfügung stellen können, um sich effektiv verteidigen zu können, ohne dass dies an allzu hohe Voraussetzungen gebunden wäre.

(Beifall AfD)

Umso bedauerlicher ist es, dass dieser Änderungsantrag von allen Parteien im Rahmen des Haushalts- und Finanzausschusses geschlossen abgelehnt wurde. Ebenso wie den vorgenannten Antrag haben Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten von den angeblich so demokratischen Parteien, unsere Anträge zur Stärkung der freiwilligen Feuerwehren in der besagten Ausschusssitzung abgelehnt. Da uns bewusst ist, dass die freiwilligen Feuerwehren für die Gefahrenabwehr und damit für den Erhalt der inneren Sicherheit in Thüringen mindestens ebenso wichtig sind wie die Polizeikräfte, waren wir bereit, auch in diesem Bereich umfängliche Investitionen für das Jahr 2020 zu tätigen.

Herr Abgeordneter Henke, gestatten Sie eine Anfrage der Abgeordneten Marx?

Nein, da reicht die Zeit jetzt nicht mehr. Danke.

Ich möchte hier erinnern: Ich hatte am 05.06. einen Termin mit dem Herrn Ministerpräsidenten Ramelow und dem Innenminister in der Feuerwehrschule Bad Köstritz. Dort wurde uns die ganze Lage etwas anders geschildert, als ich es jetzt hier so gehört habe. Die Bautermine werden sich bis 2022 hinausschieben. Das ist uns dort ganz klar gesagt worden. Das hat natürlich direkte Auswirkungen auf die Ausbildung der freiwilligen Feuerwehrleute vor Ort. Das heißt, wir werden nicht adäquat ausbilden können. Herr Henze hat uns klipp und klar gesagt, 1.000 Feuerwehrleute konnten im letzten Jahr nicht ausgebildet werden. Das heißt, wir erleben einen rapiden Verfall der Sicherheit in unserem Staat, in unserem Land.

(Beifall AfD)

Ich muss dazu sagen, wir hatten unwahrscheinliches Glück, dass wir im letzten Jahr keine größeren Brände bei der Trockenheit hatten. Wir hatten Glück in diesem April, dass nichts weiter Gröberes passiert ist als die Waldbrände, die wir hatten. Ich

wage mir gar nicht vorzustellen, wie wir das mit nicht ausgebildeten Feuerwehrleuten managen wollen.

Als Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung für den jahrzehntelangen Einsatz der ehrenamtlich Tätigen in der freiwilligen Feuerwehr beabsichtigen wir, den Haushaltsansatz für die Feuerwehrrente um 6,4 Millionen Euro auf insgesamt 11 Millionen Euro anzuheben.

(Beifall AfD)

Das hat einen Grund. Jemand, der 30, 40 Jahre ehrenamtlich bei einer Feuerwehr tätig war oder woanders ehrenamtlich tätig war, muss dafür auch eine Anerkennung bekommen. Das kann nicht nur eine einfache Urkunde sein. Wenn wir die jungen Leute heranziehen wollen, die dann hier für die älteren einspringen sollen, müssen wir Anreize schaffen. Herr Fiedler hat es angesprochen, man kann es mit einer Prämie machen, man kann es über die Rente machen. Ich finde, das ist ein wichtiger Baustein, um junge Leute in das Ehrenamt einzuführen.

(Beifall AfD)

Darüber hinaus würde durch unsere Änderungsanträge auch ein komplett neuer Titel geschaffen werden, durch welchen 10 Millionen Euro bereitgestellt werden können, die einzig und allein dafür gedacht wären, die ehrenamtlich Tätigen beim Erwerb ihrer Schutzausrüstung finanziell zu unterstützen. Das wurde im Haushalts- und Finanzausschuss von den übrigen Parteien auch einstimmig abgelehnt.

Schlussendlich wurde selbst unser Antrag zur Erhöhung der Finanzmittel im Landesausgleichsstock um 28 Millionen Euro auf 60 Millionen Euro abgelehnt, obwohl davon so manche klamme Kommune, von denen es – weiß Gott – genug in Thüringen gibt, erheblich profitiert hätte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen, wir bedauern es sehr, dass Sie im Rahmen der Ausschusssitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses jeden einzelnen unserer Änderungsanträge zur Stärkung der Polizei, der Feuerwehren und der Kommunen abgelehnt haben.

(Beifall AfD)

Ich bitte Sie daher: Setzen Sie sich zumindest hier und jetzt im Rahmen der Plenardebatte inhaltlich mit unseren Anträgen auseinander und lehnen Sie sie nicht einfach ab, weil sie von der AfD kommen. Beweisen Sie, dass Ihnen das Wohl der Bürger dieses Landes wichtiger ist als Ihre Aversion uns gegenüber. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Als nächster Redner hat Abgeordneter Kalich, Fraktion Die Linke, das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben von Frau Holbe hier am Anfang wieder den Generalangriff gegen den Kommunalen Finanzausgleich gehört. Das haben wir in den letzten Jahren seit 2015 in dieser Form eigentlich immer gehört, aber letztendlich lässt sie bei ihrem Angriff die gesamten Zahlenkolonnen weg, die heute auch in der Tagespresse veröffentlicht worden sind. Deswegen kann ich Ihnen das eigentlich nicht ersparen. Das Volumen des Kommunalen Finanzausgleichs hat 2014 unter der letzten CDU-geführten Landesregierung circa 1,85 Milliarden Euro betragen. Im Jahr 2017 war das bereits auf 1,901 Milliarden Euro angewachsen. Und wenn ich mir 2018/2019 anschaue, sind wir bei 2 Milliarden Euro. 2020 sind wir bei 2,1 Milliarden Euro. Das ist für mich schon mal eine Steigerung. Das möchte man bitte schön an dieser Stelle dann auch mal sagen. Außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs sind weitere 1,3 Milliarden Euro an die Kommunen geflossen. Auch das sollte man an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen. Dazu steigen die Steuereinnahmen der Kommunen. Auch das ist eigentlich beachtlich. Im Jahr 2014 betrugen diese 1,3 Milliarden Euro und im Jahr 2019 circa 1,8 Milliarden Euro. Somit sind unter Rot-Rot-Grün kontinuierlich die kommunalen Einnahmen insgesamt gestiegen, und das immerhin jährlich um 500 Millionen Euro. Wir haben die finanzielle Situation der Kommunen in den letzten Jahren nachhaltig verbessert. Dass einige Landkreise und Kommunen weniger Schlüsselzuweisungen erhalten, hat mit dem veränderten horizontalen Verteilmechanismus sowie den sinkenden Einwohnerzahlen, aber auch mit den gestiegenen Steuereinnahmen, auf die ich schon verwiesen habe, zu tun. Wir schaffen mit einer angemessenen Finanzausstattung die Voraussetzung für starke Kommunen und kommunale Selbstverwaltung.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf verweisen, dass vor der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2020 gutachterlich eine angemessene Finanzausstattung in Höhe von 1,8 Milliarden Euro ermittelt worden ist. Letztendlich reichen wir 2,1 Milliarden Euro aus, das sind 300 Millionen Euro mehr.

Herr Kowalleck, an Sie vielleicht auch mal ein Hinweis: Auch Saalfeld profitiert davon als Kurstadt.

Das ist nicht Ihr Verdienst, sondern das der jetzigen Regierung, die diese 10 Millionen Euro in den Kommunalen Finanzausgleich eingestellt hat.

(Beifall DIE LINKE)

Ich werde auch nicht müde, darauf zu verweisen, dass es sich bei dem Kommunalen Finanzausgleich um ein Ausgleichssystem handelt. Schlüsselzuweisungen werden steuerkraftabhängig ausgezahlt, Kommunen mit geringen Steuereinnahmen erhalten vergleichsweise mehr Schlüsselzuweisungen als Kommunen mit vergleichsweise hohen Steuereinnahmen. Aus so einer Kommune komme ich selbst. Wie in der Vergangenheit will die CDU mit ihrem unterbreiteten Vorschlag zur Änderung der Hauptansatzstaffel auch künftig die Kleingliedrigkeit der Thüringer Gemeinden zulasten der Städte und der größeren Kommunen mit zusätzlichen Finanzmitteln alimentieren. Bereits 2017 wurde durch das sogenannte Steinbeis-Gutachten gutachterlich festgestellt, dass die Städte bisher bei den Landeszuweisungen benachteiligt wurden. Mit dem Haushalt 2018/2019 hat Rot-Rot-Grün diese Unwucht im Finanzausgleich behoben. Die Städte erhielten mehr Geld, ohne dass die kleinen Gemeinden Kürzungen hinnehmen mussten. Diesen Kompromiss will jetzt die CDU aufkündigen und den Städten Landeszuweisungen entziehen. Die CDU verschärft damit wieder Finanzkonflikte auf der kommunalen Ebene.

Mit Blick auf den Umstand, dass die CDU 100 Millionen Euro pauschal aus Landesmitteln den Kommunen zur Verfügung zu stellen gedenkt, möchte ich nur kurz anmerken: Es ist für die größte Oppositionsfraktion ein Armutszeugnis, dass sie ungedeckte Schecks verteilt, ohne seriöse Deckungsquellen in ihrem Antrag zu nennen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Herr Kowalleck, Sie haben vorhin gesagt, das ließe sich ohne Probleme finden. Die Suche ist wahrscheinlich noch nicht abgeschlossen. Deswegen gibt es eben keinen seriösen Deckungsvorschlag. Nicht Rot-Rot-Grün betreibt – wie von der Union behauptet – eine ungezügelte Ausgabenpolitik, sondern die CDU handelt in diesem Zusammenhang verantwortungslos.

(Beifall DIE LINKE)

Mit Blick auf die Zukunft bleibt festzustellen: Wir werden die angemessene Finanzausstattung der Kommunen weiter gewährleisten und den Kommunalen Finanzausgleich weiterentwickeln. Die Verteilmechanismen zwischen den Kommunen werden mit Blick auf ihre Aufgaben und ihre eigene Finanz

kraft ständig berücksichtigt. Wir wollen die Thüringer Kommunen auf ein solches finanzielles Fundament stellen, dass zukünftig auf sogenannte kommunale Hilfsprogramme, die nicht Bestandteil des Kommunalen Finanzausgleichs sind, verzichtet werden kann. Denn das ist auch ein Stück Seriosität in der Finanzpolitik. Mit einer differenzierten Kreisumlage werden wir sicherstellen, dass größere Städte und Landkreise Aufgaben nicht mehrfach finanzieren, wenn sie selbst erbracht werden. Um den finanziellen Spielraum der Kommunen nachhaltig zu erhöhen, muss der Prozess zur Schaffung von leistungsfähigen kommunalen Strukturen auf der Basis der Freiwilligkeit konsequent weitergeführt werden.

(Beifall DIE LINKE)

Das ist eine zentrale Aufgabe, die der nächsten Landesregierung auf jeden Fall in die Bücher geschrieben wird. Die Bildung zukunftsfähiger Gemeindestrukturen werden wir unterstützen. Ebenso muss die Übertragung von Landkreisaufgaben auf die gemeindlichen Ebenen geprüft und dann eingeleitet werden, wenn die zu lösenden Fragen und Probleme unmittelbar vor Ort besser entschieden und gelöst werden können.

(Beifall DIE LINKE)

Und jetzt noch mal zu einem Änderungsantrag der AfD, die ja jetzt hier sehr auf die Tränendrüse gedrückt hat. Auch wenn Sie jetzt in Ihrer Drucksache 6/7342 die Zahlen geändert haben, meine Herren und Damen, letztendlich bleibt es ein Verstoß gegen die Haushaltsordnung, denn hier einfach eine Deckung mit der Entnahme aus der Rücklage anzuführen, ist wohl nicht ganz seriös.

Ich denke, wir haben hier ein sehr gutes Gesetz vorgelegt. Wir haben den KFA wirklich reformiert. Wir haben in den letzten Jahren die Selbstständigkeit der Kommunen gestärkt. Wir werden den auch so beschließen und ich bitte um Ihre Zustimmung. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Landesregierung hat Staatssekretär Götze das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit der Debatte zum Einzelplan 03 des Haushaltsplanentwurfs 2020 berät der Thüringer Landtag über einen umfangreichen Teilbereich der Landesverwaltung. Der Einzel

plan des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales umfasst Ausgaben in Höhe von 645 Millionen Euro. Damit steigen die veranschlagten Ausgaben gegenüber dem Vorjahr um 15 Millionen Euro.

Ein Blick auf die Gliederung des Einzelplans macht deutlich, welche Aufgabenfülle dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales als oberster Landesbehörde zukommt. In den Verantwortungsbereich des Ministeriums fallen neben der Polizei, dem Verfassungsschutz und der Landesfeuerwehrschule das Landesverwaltungsamt, aber auch das Landesamt für Statistik, das Bildungszentrum in Gotha und die ressortübergreifende Fortbildung. Mit circa 8.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im eigenen Geschäftsbereich trägt das Innenministerium eine überaus große Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Thüringer Landesverwaltung.