Sie werden es sicherlich nicht mehr hören können, aber Fakt ist eines: Es ist schon beachtlich, dass wir hier einen Haushalt beraten, der Weichenstellungen für einen neu zu wählenden Landtag vornimmt. Das ist wirklich auch aus meiner Sicht ein Eingriff in das Budgetrecht des neu zu wählenden Landtags. Ich bedauere das sehr, denn das ist nicht sehr demokratiefreundlich.
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Alle, die Geld aus dem Haushalt bekommen, wer- den es begrüßen. Deren Bedauern hält sich in Grenzen!)
Als CDU-Fraktion haben wir eine große Anzahl von Anträgen für die Mittelfristige Finanzplanung mit sinnvollen Schwerpunkten vorgelegt. Unsere Entschließungen zielen allgemein auf mehr Investitionen in die Schule, mehr Schuldentilgung, mehr Geld für den Wald, mehr Referendarstellen an Thüringer Schulen und mehr Geld für die Kommunen. Wir wollen die Kommunen in die Lage versetzen, ihre eigene Entwicklung zu bestimmen, und wollen kein Absterben des ländlichen Raums zulassen.
Dazu gehören auch die Anträge, die wir im Sozialbereich im Haushalts- und Finanzausschuss gestellt haben. Der Einzelplan 08 orientiert sich in weiten Teilen am Vorjahreshaushalt. Weitestgehend werden die Planansätze des Jahres 2019 übernommen. Von den 649,2 Millionen Euro für das Aufgabenbudget ist ein großer Teil rechtlich fixiert. So sind zum Beispiel allein 291 Millionen Euro Ver
Nun aufgrund der begrenzten Zeit zu unseren Änderungsanträgen bzw. zu den Schwerpunkten, die wir hier im Einzelplan 08 sehen: Viele unserer Änderungsanträge – um nicht zu sagen alle – wurden im Haushalts- und Finanzausschuss von der rot-rotgrünen Regierungskoalition abgelehnt. Deswegen liegt Ihnen heute hier noch ein Entschließungsantrag mit dem Titel „Barrierefreiheit fördern, Kommunen und Menschen mit Behinderung entlasten“ vor. Auf diesen möchte ich daher zunächst eingehen.
Auch bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention dürfen die Kommunen nicht vom Land allein gelassen werden. Natürlich ist Barrierefreiheit und die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention ein Thema, was alle betrifft. Vom Bund übers Land und auch die Kommunen sind alle zu dieser Umsetzung verpflichtet. Aber wir sind der Meinung, wenn man es mit Barrierefreiheit ernst meint, dann muss man auch alle in die Lage versetzen, dass in allen Regionen Barrierefreiheit erreicht werden kann.
Die Umsetzung darf nicht dazu führen, dass in unseren Städten und Gemeinden andere wichtige Projekte nicht umgesetzt werden können und gerade deswegen wollen wir ein neues Landesprogramm. Wir plädieren dafür, ein Landesprogramm ähnlich wie in Sachsen unter dem Titel „Lieblingsplätze für alle in Thüringen“ einzuführen. Dieses Programm ist aber letztendlich auch nicht nur für Menschen mit Behinderungen gedacht, sondern davon könnten viele profitieren. Denn es soll den Zugang zu öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen wie Freibädern, Museen, Sportstätten oder Seniorenbegegnungsstätten erleichtern. Das ist elementar, um Menschen verschiedener Zielgruppen am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen. Das betrifft nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch Schwangere, Eltern und Senioren. Profitieren wird davon die Rentnerin, die mit dem Rollator keine Stufe überwinden kann, profitieren wird die Mutter oder der Vater, die mit dem Kinderwagen nicht über die Treppe kommen, profitieren wird auch die Hochschwangere, die ohne Fahrstuhl nur schwer in die dritte Etage einer Behörde kommt. Deswegen wollten wir mit unserem Landesprogramm hier eine Erleichterung für die Umsetzung der Barrierefreiheit auf der kommunalen Ebene schaffen, um auch den Schwächsten in der Gesellschaft die Möglichkeit zur Teilhabe zur geben. Das leitet uns als Christdemokraten und deswegen haben wir vorgeschlagen, insgesamt 2,2 Millionen Euro in diesem Landesprogramm einzusetzen, um die Barrierefreiheit in Thüringen zu fördern.
Ich könnte beim Thema „Behindertenpolitik“ noch vieles Weitere anführen, aber uns beschäftigt ja derzeit im Hohen Hause auch das Thüringer Gleichstellungsgesetz, wo es insbesondere beim Thema „Behindertenbeauftragter“ viele Probleme gibt, auf die haushaltsrechtlich ein Blick geworfen werden sollte. Ich will das an dieser Stelle nicht vertiefen, aber es ist schon beachtlich, dass der Behindertenbeauftragte zukünftig beim Thüringer Landtag angesiedelt werden soll – was wir ja schon vor einigen Jahren gefordert hatten, was damals noch abgelehnt wurde –, aber dass der Behindertenbeauftragte nicht die notwendigen Sachmittel bekommt, die er braucht, um seine Aufgabe erfüllen zu können. Hinzu kommt, dass auch seine Eingruppierung verändert wird, und das trägt vor dem Hintergrund, dass man ihm mehr Aufgaben überträgt, nicht dazu bei, dass Behindertenpolitik in Thüringen wirklich gut umgesetzt werden kann.
Da ja hier auch immer die Frage zur Gegenfinanzierung kommt und Minister Tiefensee vorhin so schön sagte, „Fakten auf den Tisch“: Zur Gegenfinanzierung des Programms haben wir vorgeschlagen, dass die arbeitsmarkt- und berufspolitischen Programme um 2,2 Millionen Euro gekürzt werden. Wenn jetzt der große Aufschrei kommt, dann will ich gleich sagen, wir haben diese Zahl mit Bedacht gewählt, denn die Planung der Landesregierung sieht vor, dass 8,7 Millionen Euro eingestellt werden sollen, obwohl das Ist aus dem Jahr 2018 lediglich 6,4 Millionen Euro beträgt. Das heißt, dieser Aufwuchs ist für uns nicht nachvollziehbar und deswegen haben wir diesen Posten um 1,2 Millionen Euro kürzen wollen.
Wir schlagen vor, dass die Förderung öffentlich geförderter Beschäftigung und gemeinwohlorientierter Arbeit sowie das Landesarbeitsmarktprogramm „Arbeit für Thüringen“ auf die rechtlich gebundenen Ausgaben reduziert wird. Denn ich denke, unser aller Ziel muss es sein, dass die Menschen wieder in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden, und dem sollte sich alles unterordnen.
Eine wirkliche Perspektive und Zukunft haben Langzeitarbeitslose nur auf dem ersten Arbeitsmarkt. Nur das ist gerecht und nur auf diesem existiert die Grundlage für langfristig sichere und fair bezahlte Arbeit. Deswegen haben wir auch diese Änderungsanträge zu diesem Arbeitsmarktprogramm im Haushalts- und Finanzausschuss wieder eingebracht, wie wir es auch bei den letzten Haushalten getan haben. Diese Arbeitsmarktprogramme gehören endlich auf einen kritischen Prüfstand, denn wir müssen uns wirklich mal vor Augen füh
Das sind aufgrund der niedrigen Teilnehmerzahlen so hohe Kosten, dass man sich wirklich die Frage stellen muss, ob es langfristig gesehen der richtige Weg ist. Auch der Frage, ob wir mit dem Landesarbeitsmarktprogramm noch die richtigen Zielgruppen erreichen, sollten wir uns endlich vergewissern.
Ein weiterer Punkt des Einzelplans 08, dem ich an dieser Stelle besondere Aufmerksamkeit schenken will, ist das Drug-Checking. Auch hierzu haben wir einen Änderungsantrag eingereicht, der leider abgelehnt wurde, auf den ich hier aber eingehen möchte. Die Landesregierung plant im vorliegenden Haushalt, 100.000 Euro für die chemische Untersuchung illegaler Substanzen auszugeben. Damit könnten Dealer und Kleinkriminelle ihre Drogen vom unabhängigen Makler „Regierung“ begutachten lassen. Für diese rot-rot-grüne Serviceleistung bringen wir wenig Begeisterung auf, denn seit Jahren steigt in Thüringen die Zahl der Drogenkonsumenten sowie die Zahl der konsumierten Drogen, insbesondere beim Thema „Crystal Meth“. Ich glaube, ich brauche an dieser Stelle nicht noch mal auf die Abwasseranalysen hier in unserer Landeshauptstadt hinzuweisen. Diese Drogen nun chemisch zu analysieren und den potenziellen Händlern den Reinheitsgrad zu zertifizieren, trägt nicht dazu bei, diese Situation zu verbessern. Deswegen sind wir der Auffassung, die Landesregierung sollte diese 100.000 Euro lieber für die Drogenprävention einsetzen, statt Qualitätssiegel für gesundheitsgefährdende Substanzen zu verteilen.
Unser Vorschlag, die 100.000 Euro für die Suchtprävention auszugeben, kommt damit den potenziellen Opfern dieser Substanzen definitiv eher zunutze.
Zum Abschluss meiner Rede – ich habe nur noch 1 Minute – möchte ich noch ein Thema erwähnen, das uns schon hart getroffen hat. Wir hatten auch einen Änderungsantrag eingebracht, der vorgesehen hat, dass der Bund der Vertriebenen in Thüringen 50.000 Euro mehr bekommen soll. 50.000 Euro mehr für die Menschen, die unseren Freistaat mit aufgebaut haben und die sich hier ehrenamtlich für unsere Senioren bemühen.
Wir lehnen diesen Haushalt ab, weil er nicht unserer Verfassung entspricht und weil wir als zukünftige regierungstragende Fraktion andere Schwerpunkte setzen wollen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie werden mir nachsehen, da ich sehr viel weniger Redezeit als die Kollegin Vorrednerin habe, kann ich leider nicht auf alles eingehen, was Sie angesprochen haben, was mir jetzt richtig Spaß machen würde. Aber Sie haben ja von Anfang an Klage gegen diesen Haushalt angedroht, verfassungsmäßig alles infrage gestellt, Gutachten eingefordert und, und, und. Insofern ist es ja schon fast eine Überraschung, dass Sie doch noch ein bisschen mitgespielt haben. Es ist ein Sammelsurium von Überlegungen, die aber letztendlich das, was unsere Zielsetzungen sind, konterkarieren. Auf diese Zielsetzungen des Haushalts möchte ich noch mal relativ kurz eingehen.
Viele Dinge haben wir schon an anderer Stelle intensiv diskutiert. Sie haben sich für den Bereich der Behindertenpolitik noch mal viel Zeit genommen, das haben wir hier in diesem Hause und auch im Ausschuss intensiv diskutiert. Die Auseinandersetzung über die Frage der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes haben wir hier auch geführt. Insofern will ich aus Zeitgründen darauf nicht eingehen.
Vielleicht noch mal einige Erläuterungen, was den Sozialbereich und den Sozialhaushalt angeht. Es wird ja immer so gesagt, es gibt ganz viele Spielräume im Sozialhaushalt – die Ministerin guckt schon gleich entsetzt. Dem ist natürlich nicht so. Der Sozialhaushalt enthält leider nicht immer so viele Spielräume, wie wir sie uns wünschen würden. Viele Haushaltstitel, die im Moment ganz groß aussehen, wo andere meinen, Soziales bindet unheimlich viel Geld, sind Erstattungen des Bundes, beispielsweise über das Unterhaltsvorschussgesetz oder auch die Frage der Grundsicherung im Alter und andere Dinge. Nichtsdestotrotz haben wir Spielräume genutzt und haben Ansätze erhöht, wo es uns als Koalition wichtig ist, um deutlich zu machen, welche Bereiche besondere Aufmerksamkeit
Dann lassen Sie mich auch noch mal eine Bemerkung hier loswerden, denn es wird den Sozialpolitikern und -politikerinnen immer unterstellt, das seien diejenigen, die immer nur Geld ausgeben wollen. Das ist eine Kritik, die wir von Finanzministerund -ministerinnenseite eigentlich auch gewohnt sind. Das wird uns immer gesagt. Aber natürlich vergessen auch diejenigen nicht – und alle wissen es –, dass genau der soziale Bereich entscheidend ist, wenn es darum geht, Städte und Dörfer lebenswert zu machen.
Nur wenn Menschen sich in ihrer Umgebung wohlfühlen, wenn sie gute Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder haben, wenn sie eine gute Gesundheitsversorgung haben, wenn Menschen mit Pflegebedarf versorgt werden können, dann wollen Menschen auch an diesen Orten leben. Dann gehen sie ihrer Arbeit nach, dann gehen sie auch einkaufen und zahlen Steuern. Ich will das einfach nur mal gesagt haben, weil wir Sozialpolitiker, die sich im Übrigen auch oftmals parteiübergreifend sehr einig sind, dann immer mal mit diesen Vorurteilen zu kämpfen haben.
Aber einige wenige Schwerpunkte aus diesem Bereich – und ich will nicht wiederholen, was schon gesagt worden ist –: Für uns ist die Fortführung einer erfolgreichen Arbeitsmarktpolitik ganz besonders wichtig, also genau das Landesarbeitsmarktprogramm und die öffentlich geförderte Beschäftigung,
die Maßnahmen zur Integration und zur Prävention im Rahmen des Operationellen Programms des Europäischen Sozialfonds – auch hier wird es aus unserer Sicht keine Abstriche geben. Wer immer anders denkt, der möge das denken, dann müssen wir darüber diskutieren und letztendlich abstimmen. Denn selbst wenn es so ist, dass sich der Arbeitsmarkt hier in den letzten Jahren in Thüringen gut entwickelt hat – das wissen wir alle –, und dass wir mit 5,2 Prozent die niedrigste Arbeitslosenquote in den neuen Ländern haben, haben wir es trotzdem immer noch mit einer großen Zahl von Langzeitarbeitslosen zu tun. Die liegt immer noch etwa bei 20.000 Personen. Genau für diese Menschen, die wir nicht zurücklassen wollen, brauchen wir eine aktive Arbeitsmarktpolitik.
Und einige wenige Sätze: Das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ ist in vielen Orten bereits erfolgreich angelaufen und – auch darüber haben wir schon viel diskutiert – wir werden es noch umfangreicher mit Finanzmitteln ausstatten, denn gerade der Unterstützungsbedarf bei der Sozialplanung, der Erfüllung der Bedarfe usw. in vielen Regionen ist enorm. Wir haben deshalb einen entsprechenden Änderungsantrag zum Haushaltsentwurf erarbeitet. Auch der Ausbau von Kindertageseinrichtungen zu Eltern-Kind-Zentren, nämlich ThEKiZ – das haben wir auch oft hier beraten und diskutiert –, soll fortgeführt und mit zusätzlichen Mitteln unterstützt werden.
Mit unserem Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ und dem Programm „ThEKiZ“ investieren wir eben genau in die sozialen Strukturen vor Ort, da, wo die Menschen wissen, was gemacht werden muss. Damit unterstützen wir eine leistungsfähige soziale Infrastruktur in ganz Thüringen, die allen Menschen, egal welchen Alters, eine gute Wohn- und Lebenssituation ermöglicht.
Zur Förderung dieser sozialen Strukturen gehört auch die verstärkte Förderung der Thüringer Familienverbände. Hier haben wir bereits im letzten Jahr das Gesetz zur Neustrukturierung der Familienförderung verabschiedet, in dem wir die Landespauschale in Höhe von 10 Millionen Euro festgeschrieben haben. Wir haben auch als Rot-Rot-Grün einen Änderungsantrag zum Haushalt 2020 eingebracht, der die Förderung der Arbeit der Familienverbände mit 280.000 Euro zusätzlich unterstützt. Mit diesen zusätzlichen Mitteln, was die Thüringer Familienverbände angeht, wollen wir natürlich deren Arbeit intensiv unterstützen und wir ermöglichen auch die Aufnahme zusätzlicher Verbände in die Förderung. Das ist längst überfällig. Wir müssen uns an diesem Punkt nicht einschränken.
Die Geschäftsstelle des einzurichtenden Landesfamilienrats soll mit 120.000 Euro gefördert werden. Letztendlich eine Familienpolitik, der eben ein moderner und breit angelegter Familienbegriff zugrunde liegt. Auch über den haben wir sehr lange diskutiert, der muss auf professionelle Strukturen zurückgreifen können und wir wollen dieses sicherstellen.
Ein weiterer Bereich, der uns besonders wichtig ist, ist natürlich die Pflege, die Versorgung der zu Pflegenden und die Sicherung des hohen Fachkräftebedarfs. Neben zusätzlichen 1,9 Millionen Euro, die im Haushaltsentwurf zur Unterstützung von Pfle
gestrukturen im ländlichen Raum eingestellt sind, haben wir auch einen Änderungsantrag eingebracht, der im Bereich Pflege weitere 2,5 Millionen Euro im Haushalt einstellt. Die eben sind notwendig, um Anstrengungen in diesem Bereich für die Weiterbildung zu verstärken und die Umsetzung des Pflegeberufegesetzes zu begleiten. Es geht hier zum Beispiel um die generalisierte Ausbildung, um einen verstärkten Bedarf an Praxisanleitern, einen erhöhten Koordinierungsbedarf der Ausbildungsstätten untereinander und auch um die Abschaffung – und das ist mir ganz besonders wichtig – des Schulgelds, und zwar bevor die Bundesregelung greift. Genau das tun wir.