Protocol of the Session on June 13, 2019

Wenn Sie sich nämlich anschauen, wie diese bewertet werden – schauen Sie sich doch mal die an, die es gibt, auch in Bayern –, dann ist genau dieses Vorgehen krachend gescheitert, das kann man nur ganz deutlich sagen. Das ist das Gegenteil von dem, was man erreichen wollte.

Wir setzen auf menschenwürdige Unterbringung, wir setzen darauf, dass alle Menschen ein Recht darauf haben, menschenwürdig zu leben, dass sie selbstverständlich auch den Zugang zu medizinischer Versorgung brauchen, dass sie entsprechende Unterstützung bekommen, wenn es darum geht, dass es beispielsweise Dolmetscherleistungen braucht. Wir setzen auf das Recht auf Bildung für alle, wir setzen darauf, dass wir auch zukünftig Fachkräfte brauchen, egal, woher sie kommen, und egal, wohin sie vielleicht irgendwann gehen. Wir setzen auf ein gutes Miteinander und sind damit das Gegenteil von dem, was sich hier eben am Pult abgespielt hat. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Danke, dass Sie das noch mal so sagen!)

Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat Abgeordneter Dr. Hartung das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich habe nur 2 Minuten, deswegen werde ich nicht alles zum Integrationsetat ausführen. Ich möchte nur – und das hat mich vorgetrieben – ein bisschen von dem Unsinn korrigieren, den Herr Möller hier von sich gegeben hat. Ich fange bei der elektronischen Gesundheitskarte an und schaue mal, wie lange die Zeit reicht.

Die elektronische Gesundheitskarte räumt dem Geflüchteten mitnichten denselben Anspruch auf Be

(Abg. Rothe-Beinlich)

treuung ein, wie ihn ein Deutscher hat. Das ist einfach die Unwahrheit, man könnte auch draußen vor diesem Haus sagen, das ist eine Lüge, weil die Leistungen, die der Asylbewerber erhalten kann, im Asylbewerberleistungsgesetz festgeschrieben sind – es sind Notfallleistungen. Das Einzige, was diese elektronische Gesundheitskarte macht, ist, dass sie Bürokratie abbaut.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Sie senkt im Notfall die Schranken, eine Leistung zu erhalten, und sie gibt eine gewisse Sicherheit, dass überall dasselbe Recht Anwendung findet.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Sie wider- sprechen sich selbst!)

Nein, ich widerspreche mir nicht, ich widerspreche nur Ihnen.

Ich will das kurz erläutern: Die Kommunen haben also einen deutlich geringeren Aufwand, die Bürokratie abzuwickeln, weil sie nicht mehr für jeden einzelnen Fall einen Behandlungsschein ausstellen müssen. Sie können jetzt im Prinzip diese Sache an die entsprechende Karte abgeben. Die Asylbewerber müssen nicht für jede einzelne Leistung bei der Kommune Schlange stehen. Die Ärzte müssen nicht jeden einzelnen Schein einreichen, sondern sie können das über die Karte abrechnen. Der Leistungsumfang – ich habe es gesagt – bleibt trotzdem derselbe.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Im Regelfall!)

Nein, es ist nicht der Regelfall, es ist der Notfall. Nur der Notfall kann behandelt werden, Herr Möller. Schauen Sie ins Gesetz, das soll die Rechtsfindung erleichtern. Das müssten Sie als Jurist eigentlich kennen.

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Notfall ist relativ!)

Das Zweite ist, was ich eben schon sagte, dass der Asylbewerber im Prinzip überall gleich behandelt wird. Wir hatten bis zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte Landkreise, da war der Sachbearbeiter Diabetiker, da bekam der Asylbewerber auch die Diabetesleistung genehmigt, und in anderen war es Bluthochdruck, da bekam er hierfür die Medikation. Jetzt bekommt er überall dasselbe genehmigt.

Herr Abgeordneter, bitte.

Und deswegen ist die eGK eine Verbesserung für alle Seiten. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Seitens der Landesregierung hat Minister Lauinger das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, der Einzelplan 05 bildet gemäß dem Ressortzuschnitt meines Hauses die Aufgabenbereiche Migration, Justiz und Verbraucherschutz ab. Der Einzelplan 05 legt die finanziellen Grundlagen für eine effiziente Rechtsprechung, eine effektive Strafverfolgung sowie für einen sicheren und funktionierenden Justizvollzug. Dies sind Garanten dafür, dass das Vertrauen der Thüringerinnen und Thüringer in den Rechtsstaat erhalten bleibt und – ich werde hierauf noch eingehen – weiter gestärkt werden kann. Daneben bilden die Ansätze des Einzelplans 05 die sich aus der humanitären Pflicht ergebende Aufgabe ab, Geflüchteten in ihrer Not zu helfen und sie dementsprechend unterzubringen, zu betreuen, zu versorgen und die Hierbleibenden zu integrieren. Und schließlich – das darf man nicht vergessen – soll der Einzelplan auch die finanzielle Basis dafür bilden, dass die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes in ihrer Rolle als Verbraucher und Dienstleistungsempfänger gestärkt werden können.

Insgesamt ist das Ressortbudget mit rund 517 Millionen Euro ausgestattet worden. Dies sind 8 Millionen Euro mehr als im Haushalt des laufenden Jahres. Höhere Ausgaben – und darauf werde ich gleich zu sprechen kommen – sind insbesondere für den größeren Personalkörper der Thüringer Justiz erforderlich.

Der Einzelplan 05 ist insgesamt dennoch ein Haushalt der Kontinuität und Verlässlichkeit.

Lassen Sie mich mit dem Bereich Justiz beginnen. Fachliche und inhaltliche Schwerpunkte des Einzelplans 05 stellen die Thüringer Gerichtsbarkeiten, die Staatsanwaltschaften und der Justizvollzug dar. Gerade die personelle, aber auch die sachliche Ausstattung der Thüringer Gerichtsbarkeiten, der Staatsanwaltschaften und des Justizvollzugs war mir Ende des Jahres 2014, als ich das Amt übernommen habe, mit die wichtigste Aufgabe für die

(Abg. Dr. Hartung)

Thüringer Justiz. Und alle, die die Thüringer Justiz kennen, wissen – und da bin ich mit Ihnen einig, Herr Scherer – um die demografische Situation in der Thüringer Justiz, die darauf beruht – da haben Sie vollkommen recht –, dass nach 1990 eine große Zahl junger Richterinnen und Richter eingestellt worden ist, die jetzt alle so langsam Ende 50 sind. Wir haben eine Situation, dass innerhalb von fünf, sechs, sieben Jahren nahezu zwei Drittel der Thüringer Richter und Staatsanwälte, Richterinnen und Staatsanwältinnen in den Ruhestand gehen werden. Genau dieser Probleme haben wir uns massiv mit Beginn dieser Legislaturperiode angenommen. Wir sind inzwischen bei einer Einstellungszahl von weit über 120 Richterinnen und Richtern, die wir neu als Proberichter in Thüringen eingestellt haben. Wenn man weiß, dass es in den vergangenen Jahren oft vier bis fünf im Jahr, also vielleicht 20 in einer Legislaturperiode waren, dann ist das eine Verfünffachung dessen, was in den letzten Legislaturperioden gemacht worden ist. Und genau das begegnet dieser demografischen Situation, die Sie angesprochen haben.

Unabhängig davon ist es natürlich so – und da waren sich auch die 16 Justizminister aller Länder einig –, dass wir eine Situation haben, in der die Justiz insgesamt eine personelle Stärkung braucht. Unter meinem Vorsitz der Justizministerkonferenz haben wir nahezu ein Jahr lang mit dem Bund darüber verhandelt, dass dieser Pakt für den Rechtsstaat auch tatsächlich kommt. Es ist ein gutes und richtiges und wichtiges Signal, dass diese Entscheidung zwischen Bund und Ländern gefallen ist, tatsächlich 2.000 Stellen insgesamt bundesweit zu schaffen. Auf Thüringen runtergebrochen bedeutet dies 53 Stellen, die Thüringen im Zeitraum 2017 bis 2021 schaffen muss – das ist die Verpflichtung. Dafür hat der Bund zwei Tranchen á 3 Millionen Euro zugesagt, die er uns hierfür zur Verfügung stellt. Diese 53 Stellen müssen wir schaffen und genau das tun wir in diesem Haushalt. Ich bin den Fraktionen außerordentlich dankbar dafür, dass aufgrund der Tatsache, dass sich dieser Pakt für den Rechtsstaat wirklich länger hingezogen hat als gedacht, als dann bei einem Treffen der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin im Januar tatsächlich diese Entscheidung gefallen war, das tatsächlich gemeinsam zu tragen und zu unterzeichnen, die Fraktionen das dann zu einem Zeitpunkt, als das Kabinett schon über den Haushaltsentwurf beraten hatte, aufgegriffen und tatsächlich auch umgesetzt haben, was in diesem Pakt für den Rechtsstaat vereinbart wurde, nämlich auf die bereits geschaffenen und auch im Haushaltsentwurf des Kabinetts vorgesehenen neun Stellen noch einmal diese 21 weiteren Stellen draufzupacken, sodass wir als Thüringer sagen

können: Wir erfüllen schon mit dem Haushalt 2020 tatsächlich sämtliche Verpflichtungen aus dem Pakt für den Rechtsstaat, obwohl die Verpflichtung bis 2021 läuft.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und dies bedeutet eben nicht nur, dass wir diese 53 Stellen schaffen – insgesamt sind es übrigens dann sogar 59 Stellen, weil wir schon 2015 damit begonnen haben – nur für Richterinnen und Staatsanwälte plus – auch das wurde schon erwähnt und das ist mir ganz besonders wichtig – auch 38 Stellen für den sogenannten nicht richterlichen Bereich, also 12 Stellen für den Rechtspflegerdienst, 21 Stellen für den Büro- und Kanzleidienst und noch mal fünf Stellen für den Justizwachtmeisterdienst, sodass man sagen kann: Insgesamt hat diese Landesregierung in dieser Legislaturperiode nahezu 100 neue Stellen in der Justiz für Richterinnen und Richter, für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, aber auch für diesen nicht richterlichen Bereich geschaffen. Wenn man sich noch mal vergegenwärtigt, was in den letzten Jahren davor passiert ist, dann ist dies ein Investitionsprogramm in die Thüringer Justiz, wie wir es seit 1990 nicht mehr erlebt haben, meine Damen und Herren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dies ist zusammen mit den zahlreichen Einstellungen, die wir vorgenommen haben, genau das Mittel, um dieser demografischen Situation – noch mal, wo wir uns einig sind – tatsächlich zu begegnen.

Sie haben es angesprochen, es gibt ein zweites großes Projekt für die Justiz, das ist die Einführung der elektronischen Akte. Damit wird eine jahrhundertelange Tradition der Papierakte in der Justiz abgeschafft. Ja, es gibt Schritte auf diesem Weg. Den ersten Schritt haben wir erfolgreich geschafft, dass nämlich inzwischen mit den Gerichten digital kommuniziert werden kann. Der zweite Schritt steht an, wonach dann die eingehenden Klagen auch digital weiterverarbeitet werden. Noch ist es zutreffend, dass wir diesen Schritt noch nicht gegangen sind, sondern die digital eingehenden Akten im Moment tatsächlich noch in Papierform weiterverarbeitet werden. Aber – auch darauf wurde hingewiesen – die Frist dafür läuft bis 2026. Da ist also noch ein bisschen Zeit. Aber natürlich müssen wir Anstrengungen darauf setzen, möglichst schnell diesen Systembruch zu vermeiden, denn natürlich ist es auf Dauer keine sinnvolle Form der Aktenverwaltung, wenn wir mit den Anwälten digital kommunizieren, aber an den Gerichten intern noch weiter mit Papier arbeiten. Deshalb auch Dank für die Mittel, die im Einzelplan zur Verfügung gestellt werden,

(Minister Lauinger)

um die Digitalisierung der Justiz weiter voranzutreiben. Thüringen war in diesem Bereich zu Beginn dieser Legislaturperiode nicht gerade unter den Ländern, die da weit vorangegangen waren. Ich glaube, da haben wir sehr aufgeholt.

Der dritte Bereich, der mir für die Justiz sehr wichtig ist, ist die Sicherheit in der Justiz. Auch an dieser Stelle bin ich dankbar, dass wir einen Haushalt haben, der es ermöglicht, dass wir inzwischen Zugangskontrollen zu allen Justizgebäuden haben, dass wir die Schutzausrüstung von Justizwachtmeistern und Gerichtsvollziehern verbessert haben und, wie gesagt, inzwischen alle Thüringer Gerichte über eine Eingangskontrolle verfügen.

Im Justizvollzug – auch das lassen Sie mich klar und deutlich betonen – besteht unser Problem im Moment tatsächlich in der Ausbildung und der Gewinnung von Menschen, die wir für diese Ausbildung begeistern können. Das heißt, im Moment nützt uns – und darauf habe ich immer wieder hingewiesen – eine Erhöhung der Stellen nur bedingt etwas, wenn wir es nicht schaffen, die noch freien Stellen tatsächlich durch Ausbildung zu besetzen. Von daher war der Schwerpunkt und der Fokus des Ministeriums in den letzten Jahren natürlich, wieder zur Ausbildung zu kommen. Auch darauf habe ich in vergangenen Reden in diesem Haus immer wieder hingewiesen. Unser Problem ist, dass in der letzten Legislaturperiode auch vonseiten der CDU oder unter CDU-Führung praktisch gar nicht ausgebildet worden ist. Das fällt uns natürlich jetzt auf die Füße. Dass wir an dieser Stelle mit mehr Ausbildung das Problem angehen, ist richtig. Gut ist auch, dass wir durch den jetzt vorliegenden Entwurf zum Haushalt auch noch mal 20 Stellenhebungen haben. Das wirkt sich motivierend für die Menschen im Justizvollzug aus.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Insgesamt ist das damit ein Paket für die Justiz, das sich, glaube ich, sehen lassen kann. Ich habe auch mit sehr vielen Richterinnen und Richtern gesprochen, die gar nicht glauben konnten, dass es um so viele neue Stellen geht. Von daher, Herr Helmerich, an dieser Stelle einen kleinen Widerspruch: Ich glaube, die Justiz ist extrem dankbar dafür, dass es kommt und sieht sich mit diesen neuen Stellen durchaus in der Lage, die Aufgaben zu bewältigen, die auf Thüringen zukommen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lassen Sie mich zum Bereich Migration Folgendes sagen: Die Strukturen der Aufnahme, Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten sollen im Wesentlichen auf dem guten Stand verbleiben, den wir schon 2018/2019 eingeführt haben. Die Kapazität

der Erstaufnahme haben wir tatsächlich, nachdem wir sie sehr hochfahren mussten, auch wieder zurückgefahren und sind im Moment mit der Erstaufnahme in Suhl gut aufgestellt. Mehr braucht Thüringen bei einer durchschnittlichen Zahl von 200 bis 300 Menschen, die monatlich hier ankommen, im Moment nicht. Also auch da, muss ich sagen, ist es uns gelungen, das, was wir sehr schnell aufstocken mussten, dann bei einer zurückgehenden Zahl auch wieder abzubauen.

Herr Scherer, gestatten Sie mir an dem Punkt eine Bemerkung. Völlige Zustimmung zu Ihrem Satz, dass hier in diesem Land die Regeln dieses Landes gelten. Das haben wir aber auch niemals infrage gestellt. Dennoch bleibt Integration eines der zentralen Aufgabenfelder für diese Landesregierung, denn – und diesen Satz, den Frau Rothe-Beinlich gesagt hat, möchte ich noch mal ausdrücklich unterstreichen – Thüringen braucht Zuwanderung!

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wenn man wie die AfD der Meinung ist, man muss sich hier abschotten und man muss dafür sorgen, dass Menschen aus anderen Ländern hier nichts zu suchen haben, dann ruinieren Sie Thüringen auf Dauer. Wenn Sie sehen, wie die Situation in der Wirtschaft ist, wie viele Betriebe händeringend Arbeitskräfte suchen, wissend, dass sie das mit den Arbeitskräften, die wir hier in den nächsten Jahren aus Schule und Ausbildung auf den Arbeitsmarkt bringen, nicht im Ansatz werden erfüllen können, dann wissen Sie, dass Thüringen unbedingt Zuwanderung braucht. Das ist kein multikultureller Umbau, das ist eine dringende Notwendigkeit, die dieses Land braucht.

Ich habe mir auch noch mal unter dem Stichpunkt „Gesundheitskarte“ aufgeschrieben, dass ich etwas zu dem Unsinn sagen wollte, der hier zur Gesundheitskarte verzapft worden ist. Da kann ich mich hier jetzt eigentlich nur noch dem anschließen, was Herr Hartung gesagt hat. Die Gesundheitskarte ist Bürokratieabbau gewesen.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ja, ja!)

Und wenn Sie mit den Landräten und den Landkreisen reden, die diese haben, dann sagen die Ihnen: Gott sei Dank gibt es die,