Wenn ich mir ansehe, was in der Anhörung zur Situation der Gewässerunterhaltung, zur Umsetzung und zu den Vorstellungen, wie es denn laufen könnte, deutlich geworden ist. Frau Tasch, die Defizite sind beschrieben worden, ganz klar. Die hat jeder im Raum gesehen. Die kommunale Seite hat gesagt: Bloß keine Pflichtverbände. Als ich gefragt habe: Wie wäre es denn mit einem Eigenbetrieb des Landes? – Ja, das wäre eigentlich die beste Lösung, aber das geht ja jetzt nicht mehr. Der Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, Frau Tasch, das war die Übertragung der Zuständigkeit für die Gewässer zweiter Ordnung zu Beginn der Tätigkeit des Thüringer Landtags nach der Wende. Das ist der Punkt, wo der eigentliche Knackpunkt stattfand. Sie haben den Kommunen die notwendigen Mittel damals nicht mitgegeben – und das war unter CDU-Verantwortung. Und das, was man sich dann in der Folge ansehen kann, was an Gewässerunterhaltung passiert ist, die Defizite, die wir bei den Hochwässern schmerzlich gemerkt haben, das ist die Folge, die wir heute klären müssen. Da der Eigenbetrieb mehrheitlich nicht durchsetzbar war – ein Landesbetrieb, was sicherlich auch zu einer bestmöglichen Nutzung des vorhandenen Personals geführt hätte –, haben wir gesagt: Okay, die Kreise sollten es auch nicht sein – das war auch mal die Diskussion –, wir gehen jetzt den Weg von Pflichtverbänden nach Bundesrecht. Diesen Weg
beschreiten wir. Wir haben uns bei der Größe der Pflichtverbände an der Kleinteiligkeit Thüringens orientiert. Ich hätte mir da auch etwas anderes gewünscht, aber es war der Wunsch der Handelnden vor Ort, die gesagt haben: Macht es bitte so kleinteilig wie möglich. Deshalb haben wir jetzt relativ viele Verbände. Ich wünsche mir ganz dringend, dass diese Verbände auch das notwendige Personal finden. Wir werden da sicherlich in der Zukunft noch einige Probleme haben. Aber wir haben jetzt die Finanzen eingestellt.
Ich danke auch dem Umweltministerium, Herrn Diening – den sehe ich auch gerade –, der sich auf den Weg gemacht hat, noch bevor das Gesetz verabschiedet wurde, diese Verbandsgründungen vorzubereiten und Leute zu suchen, die gesagt haben: Ja, okay, ich ziehe mir das Heft des Handelns auf den Tisch, damit es eben noch funktioniert. Denn wenn wir es in diesem Jahr nicht hinbekommen, dann können wir die finanziellen Rahmenbedingungen in dieser Legislatur nicht mehr sichern. Das war der zentrale Punkt: dass wir nicht am Ende der Legislatur wieder mit der Gesetzgebung zum Wasserrecht scheitern.
Meine Damen und Herren, wir haben auch geschafft, dass die Aufgabe der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie – was Gewässerstruktur und Ähnliches angeht – auf die Gewässerunterhaltungsverbände übertragen werden kann – bei Vollfinanzierung des Landes. Bisher gab es dort eine hohe Förderung. Ich denke, allein die Abwicklung der Förderung hat mehr Aufwand mit sich gebracht, als jetzt die Übernahme der Vollfinanzierung an zusätzlichen Kosten für das Land mit sich bringt. Es wird damit einiges einfacher werden. Aber es ist auch noch eine große Aufgabe, die die Verbände dann leisten müssen, die mit ihrer Gründung unmittelbar bevorsteht. Trotzdem denke ich, das ist der richtige Weg.
Wir haben uns insgesamt mit den Aufgaben der Gewässerunterhaltung auch sehr intensiv beschäftigt. Und zu den Aufgaben der Gewässerunterhaltung gehört es eben nicht, sich um Anlagen im Gewässer zu kümmern. Das ist auch noch einmal deutlich gemacht worden. Ich denke, es ist gut, dass wir eine Regelung haben, dass die Verbände sich künftig auch um Gewässer erster Ordnung kümmern können. Wenn sie denn die Leistungsfähigkeit erreicht haben, sollte das der übliche Weg sein, denn im Koalitionsvertrag steht nicht umsonst, dass Gewässer aus einem Stück bearbeitet werden sollen. Die Gewässerunterhaltung muss eben an allen Gewässern in einem Guss laufen.
wir in der letzten Zeit eine sehr intensive Diskussion darüber hatten, wer denn hier Dienstleister sein kann. Wir hatten in der Vergangenheit schon Fälle in Thüringen, wo es Dienstleister für Kommunen gab. Ich denke da zum Beispiel an den KGUS in Hildburghausen, wo angedockt an einen Wasser-/ Abwasserverband die Gewässerunterhaltung organisiert wurde. Man brauchte keinen neuen Geschäftsführer. Das ist ja eine Angst, die einige haben, dass wir hier einen neuen Wasserkopf errichten. Nein, es ging anders. Wir haben auch versucht, die weitestgehenden Möglichkeiten zu schaffen, damit die Leistungsfähigen auch Aufgaben übernehmen können, die die weniger Leistungsfähigen in der Vergangenheit nicht wahrnehmen konnten, sodass wir eine effiziente Struktur hinbekommen. Da gab es die Diskussion: Wie weit darf man denn gehen? Ich möchte hier feststellen, dass Gewässerunterhaltung nach meiner Überzeugung keine wirtschaftliche Tätigkeit ist. Gewässerunterhaltung ist eine hoheitliche Aufgabe. Von der Warte her bin ich der Überzeugung, dass Kommunen auch für andere außerhalb ihres Wirkungskreises handeln können, weil sie eben in dem Sinne nicht wirtschaftlich tätig werden. Das ist ganz wichtig, wenn man sich vor dem Hintergrund der Städte Erfurt und Jena anschaut, dass diese Städte auch aufgrund der verbauten Gewässer, aufgrund der sehr intensiv genutzten Infrastruktur natürlich ganz anders aufgestellt sind als der ländliche Raum. Diese Städte haben das Potenzial, die Aufgaben für den Pflichtverband, auch um sich herum, in einer hervorragenden Qualität in weiten Teilen wahrnehmen zu können. Das braucht natürlich die Abstimmung in den Verbänden. Aber ich denke, das ist auf einem guten Weg und das muss das Prinzip sein, dass die Leistungsfähigen hier auch die wesentlichen Aufgaben tragen und dafür auch die Landesfinanzierung so bekommen, dass keinem Nachteile entstehen. Das müssen wir auch mit den noch anstehenden Verwaltungsvorschriften in dem Zusammenhang umsetzen. Aber ich bin mir sicher, dass wir dort auf einem guten Weg sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will mal kurz einen Satz zu den Erschwerern sagen. Das war ja auch eine heiße Diskussion, ob denn nicht über die Hintertür, dass der Erschwerer der Gewässerunterhaltung mit zur Kasse zu bitten ist, hier der Grundstückseigentümer herangezogen werden kann. Das ist gerade nicht das Anliegen dieser Regelung. Wir hatten den Vergleich, auch mit Brandenburg. In Brandenburg werden 5 Prozent der Kosten der Gewässerunterhaltung durch Erschwerer getragen. Den größten Anteil daran trägt die Braunkohle durch die Braunkohletagebauflutung. Das heißt, ein Erschwerer ist derjenige, der
eine Anlage in einem Gewässer hat, wo ich zur Gewässerunterhaltung nicht wirklich gut beikomme, und dafür muss er einen Obolus bezahlen – solche Dinge stehen mit an –, oder jemand, der Zeug in ein Gewässer einleitet, was darin eigentlich nichts verloren hat und damit Anforderungen an das Gewässer stellt, die eine besondere Gewässerunterhaltung erfordern. Von der Seite her muss sich kein Grundstückseigentümer Gedanken machen, kein Waldbesitzer Gedanken machen, dass er über die Erschwererregelung herangezogen wird, wenn er eine normale Grundstücksnutzung hat.
Meine Damen und Herren, ich will in dem Zusammenhang auch sagen: Frau Tasch, Sie hatten Ihre Ablehnung hier deutlich gemacht. Ich hätte mir einen Änderungsvorschlag der CDU-Fraktion zu dem Thema gewünscht.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Erstens ha- ben wir einen gemacht, und zweitens waren Sie nicht bereit, darüber zu reden!)
Wir haben hier wirklich sehr intensiv diskutiert, Frau Tasch. Wie Sie es regeln wollten, hat sich mir nicht erschlossen. Ich sehe auch den Antrag nicht.
Zur Abwasserentsorgung: Unser Ziel zu Beginn der Legislatur war es, im ländlichen Raum das Solidarprinzip wieder einzuführen. Das war die wesentliche Aussage. Ich gebe zu, ich habe in dem Prozess leider viel lernen müssen. Ich hätte mir gewünscht, wir hätten gleich zu Beginn der Legislatur für den Abwasserbereich einen kurzen Gesetzentwurf gemacht, der relativ schnell greift, bevor noch mehr Kleinkläranlagen von den Zweckverbänden, von den unteren Wasserbehörden auf den Weg gebracht worden sind. Okay, es gab die Entscheidung, wir machen das Wassergesetz in einem Guss. Wenn ich mir anschaue, was wir im Verfahren lernen mussten, sage ich mal, war es wahrscheinlich auch der richtige Weg. Denn das, was sich in der Anhörung vonseiten der Zweckverbände, aber eben auch durch das tägliche Erleben in Thüringen, dargestellt hat, zeigt mir eines: Wir haben viele Zweckverbände, wo wir kein Problem haben. Frau Tasch hat das Eichsfeld vorhin angesprochen; es gibt auch andere Zweckverbände, bei denen die Dinge in der Vergangenheit ordentlich liefen. Wir haben aber auch Zweckverbände, die aus dem Blick verloren haben, dass sie Dienstleister für den Bürger sind. Das ist der Punkt, bei dem ich sage: Auch mit den Regelungen, die wir jetzt treffen,
die sicherlich ein Stück weit das Solidarprinzip wieder auf den Weg bringen, werden wir es trotzdem nicht vollständig umsetzen können, wenn sich die Zweckverbände nicht wieder als Dienstleister verstehen – und das müssen wir ihnen ins Hausaufgabenheft schreiben.
Wenn ich mir anschaue, was die bisherige Lösung war, da muss ich sagen: Bei 1.500 Euro Kleinkläranlagenförderung, die es unter der CDU-Verantwortung in der letzten Legislatur gab, sind wir jetzt wieder bei einem Förderprogramm für den ländlichen Raum. Wir haben 2.500 Euro Förderung für Kleinkläranlagen, wir haben eine Förderung für private Gruppenlösungen. Ich habe neulich eine Veranstaltung gehabt, bei der Leute aus Sachsen beschrieben haben, wie sie eine eigene Firma gegründet und private Gruppenlösungen, zugeschnitten für mehrere Ortschaften, herbeigeführt und geschaut haben, was brauchen die Bürger, wohin entwässert hier was, wie stricken wir am besten ein Konzept. So etwas würde ich mir mal von einem Zweckverband wünschen.
Sie waren am Ende bei Kosten, die im Durchschnitt unter denen der Zweckverbände liegen, obwohl wir ja sagen, der Anschluss des letzten Einwohners kostet das Siebenfache von dem, was uns der Anschluss des Einwohners in großen Städten gekostet hat. Das ist Dienstleistung! Hier haben es Bürger selbst in die Hand genommen. Was wir aber nicht machen können, ist, dass wir es dort, wo es Bürger selbst in die Hand genommen haben, mit dieser Gesetzgebung wieder rückabwickeln. Und das ist der Punkt, bei dem man eben auch schauen muss: Wie kriegen wir Gerechtigkeit bei der ganzen Geschichte hin? Ich glaube, wir haben dahin gehend viel geschafft, dass wir gesagt haben: Es gilt nach wie vor der Grundsatz, dass man nur bei unverhältnismäßig hohem Aufwand überhaupt von der öffentlichen Kläranlage weggehen kann, und nur, wenn es die wasserwirtschaftlichen Gründe auch ermöglichen.
Der unverhältnismäßig hohe Aufwand musste bisher nicht weiter definiert werden, und er ist in Thüringen vielfach missbraucht worden. Wir schreiben jetzt eine Wirtschaftlichkeitsprüfung vor. Und ich sage: Wenn die nicht ordentlich läuft, werden wir vielleicht auch noch vorschreiben müssen, wer die Wirtschaftlichkeitsprüfung sachgerecht vornehmen darf. Aber sie wird uns helfen zu sehen, ob es denn wirklich ein unverhältnismäßig hoher Aufwand ist. Wir sagen auch klar, wie Grundstückseigentümer
beraten werden sollen, wir sagen auch klar, dass sie frühzeitig informiert werden sollen, damit sie sich vorbereiten können, damit sie sich fit machen können, damit sie sich auch mal wehren können. All das regeln wir in diesem Gesetz und ich denke, es bringt ein Stück weit Bürgernähe mit sich.
Ich will zu Ihrem Antrag, Herr Kießling, auch noch eines sagen, denn der Antrag ist nicht schlecht – Sie haben ja auch gesagt, er ist zusammen mit der Bürgerallianz erarbeitet worden –, er verkennt aber eines: Sie erreichen auch damit nicht das Solidarprinzip bei den Zweckverbänden im ländlichen Raum, die sich eben nicht als Dienstleister für Bürger verstehen. Warum nicht? Jeder, der eine Verbandskläranlage auf seinem Grundstück erhalten wird, wird bei diesen Zweckverbänden eine eigene Stromversorgung für diese Kläranlage errichten müssen. Das heißt, er bezahlt eine Anschlussgebühr, er zahlt eine Zählergebühr an den Energieversorger. Die Zählergebühr bezahlt er regelmäßig, wie Sie das von zu Hause auch kennen. Die zweite Geschichte ist, dass die Zweckverbände die Möglichkeit haben, einen separaten Einrichtungsbegriff zu erheben. Das heißt, für alle Kleinkläranlagen, die Sie öffentlich in Ihrem Verbandsgebiet betreiben, werden eine separate Gebühr und ein separater Anschlussbeitrag erhoben. Damit ist es nicht so, dass die Gesamtheit des Verbands solidarisch die Kosten für diejenigen trägt, bei denen es besonders teuer wird, sondern diejenigen, bei denen es besonders teuer wird, tragen die Kosten solidarisch nur noch untereinander. Damit verfehlen wir das Solidarprinzip. Das war die Herangehensweise, die uns die Zweckverbände dargestellt haben, wo ich gesagt habe, damit erreichen wir das Solidarprinzip nicht, deshalb tut es mir leid, aber so geht es nicht.
Ich will noch schnell etwas zu den Fragen zum Uferrandstreifen sagen, die Rheinland-Pfalz-Geschichte ist vorhin angesprochen worden. Als uns der Landkreistag in der Anhörung deutlich gemacht hat, wie er die bisherige Uferrandstreifenregelung kontrolliert hat – nämlich gar nicht –, ist klar geworden, dass unsere unteren Wasserbehörden mit der Umsetzung des Rheinland-Pfalz-Modells überfordert wären. Deshalb hätten wir damit nicht die Lösung für das Problem bekommen, weil es ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union bezüglich der Nitratbelastung gibt. Deshalb müssen wir anders handeln.
Aber das, was wir jetzt gemacht haben, die Möglichkeit des 5 Meter begrünten Dauergrünstreifens, wo nach vier Jahren der Umbruch erfolgen kann, damit der Landwirt den Grundstücksbesitzer, der früher einen Acker hatte, nicht entschädigen muss, weil der Acker zu Dauergrünland geworden ist, die
se Regelung unterscheidet sich nicht wesentlich zu dem, was wir bisher hatten. Denn bisher galt landwirtschaftliches Fachrecht und da musste ich im Regelfall auch beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln mindestens 3 Meter von der Uferkante wegbleiben. Das Einzige, was hier wirklich ein massiver Eingriff ist, ist, dass Menschen nicht mehr das Kulturlandschaftsprogramm kriegen können. Deshalb, haben wir gesagt, tritt diese Regelung später in Kraft, sodass das KULAP, was dieses Jahr ausläuft, noch vollständig in Anspruch genommen werden kann. Wir haben somit eine recht geringe Betroffenheit. Eine Betroffenheit gibt es trotzdem, aber sie ist recht gering.
Meine Damen und Herren, wir haben noch eine ganze Reihe anderer Anregungen aufgenommen; ich bin vorhin bei der Beschlussempfehlung darauf eingegangen. Ich hoffe, dass wir damit viele Probleme auch wirklich ausgeräumt haben und dass wir auch auf viele Anzuhörende eingegangen sind – ob es das Vorkaufsrecht angeht, ob das die Frage angeht, dass das landwirtschaftliche Abwasserprivileg wieder eingeführt wurde, die Entschädigung bei Deichrückverlegung usw. Das sind wichtige Dinge, wo ich denke, wir haben den ländlichen Raum hier auch weiterhin gestärkt. Von der Warte her empfehle ich Ihnen die Annahme dieses Gesetzentwurfs. Herzlichen Dank, auch für die geleistete Arbeit.
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor. Doch, Abgeordneter Kießling von der AfD-Fraktion, bitte.
Vielen Dank, Herr Kummer, für die Ausführungen, vielen Dank auch, dass Sie noch mal kurz auf unseren Änderungsantrag eingegangen sind. Ich hätte mir natürlich gewünscht, wir hätten auch im Ausschuss noch über den Änderungsantrag gesprochen, denn dort wurde er einfach so abgebügelt. Zum Beispiel das Argument, dass die einen eigenen Stromanschluss herstellen müssen: Strom brauchen wir so oder so. Wenn die einzelne Anlage bei dem einzelnen Nutzer auf dem Grundstück ist, muss der so oder so einen Stromanschluss haben – ob der diese Kleinkläranlage nun selbst errichtet hat oder ob es der Verband gemacht hat.
Was wir aber favorisieren – Sie haben es schon selbst in Ihrer Begründung angeführt: Es gibt andere Verbände, beispielsweise in Sachsen, die sich auf den Weg gemacht haben, selbst eine Gruppen
lösung für ihre Bürger zu erstellen, die sogar noch günstiger sind. Ich hoffe, dass Ihre Lösung auch bezüglich der Kalkulation geprüft wird, inwiefern alternative Lösungen für den ländlichen Raum möglich sind, damit dort die Kosten nicht explodieren. Man kann sich ja zusammentun, so wie es in Sachsen auch möglich ist, und die Kosten im Rahmen halten. Das heißt, das Argument zu bringen und zu sagen, da muss ein Stromanschluss gemacht werden, das wäre zu teuer etc., das ist Quatsch. Wir wollten nur den Bürgern über diese Möglichkeit ermöglichen, dass sie – sofern es sich zum Beispiel um eine ältere Dame handelt, die von Kleinkläranlagen nichts versteht, von der Errichtung nichts versteht –, über die erforderten Abwasserzweckverbände quasi Einkaufsgemeinschaften haben, die das entsprechend kostengünstiger bewerkstelligen können.
Vor allem auch, wenn man immer bei der Ökologie ist: Wir müssen ja nicht überall Löcher buddeln und Kleinkläranlagen versenken. Man kann ja ein etwas größeres Loch buddeln, wo man das entsprechend zentral abwickelt. Das wäre günstiger. Deswegen noch mal unsere Bitte, diesen Änderungsantrag hier vielleicht noch mit aufzunehmen. Vielen Dank.
Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, so ein Gesetzentwurf einer Koalition ist immer ein Kompromiss. Auch innerhalb unserer Fraktion haben wir über einzelne Punkte gestritten und nach Lösungen gerungen. Ich sage gleich: Die jetzt gefundene Lösung findet auch meine persönliche Zustimmung. Aber an zwei Punkten – darauf will ich verweisen – habe ich eine etwas abweichende Meinung und die will ich zumindest zur Debatte stellen, weil uns das auch künftig noch begleiten wird.
Zum Ersten bilden wir jetzt 20 Pflichtverbände, weil wir zu der Auffassung kommen, dass die Gemeinden in der jetzigen Struktur nicht in der Lage sind, diese Aufgabe zu lösen. Eine Übertragung auf das Land – wie es mein Kollege Tilo Kummer in Erwägung gezogen hat – halte ich nicht für die Lösung, sondern ich bin eher dafür, die gemeindlichen Strukturen zukunftsfähig zu gestalten, sodass sie ihre Aufgaben erfüllen können. Da sind wir in einem Widerspruch, dass wir jetzt einerseits Pflichtverbände bilden, andererseits bei der Gebietsreform aus
schließlich das Prinzip der Freiwilligkeit verfolgen – selbst dort, wo die Thüringer Kommunalordnung normiert, dass wir eingreifen müssten, zum Beispiel nach § 46 Abs. 3. Das ist ein Widerspruch, damit werden wir vor Ort konfrontiert und damit müssen wir uns weiter auseinandersetzen.
Ich habe dieselbe Einschätzung wie das Ministerium: In der jetzigen Struktur sind die Gemeinden nicht in der Lage, diese Aufgabe sachgerecht zu erfüllen. Die hundertprozentige Finanzierung der Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung halte ich aus verfassungsrechtlichen Gründen tatsächlich für etwas problematisch. Weil wenn wir es zu 100 Prozent finanzieren, ist es eher eine Landesaufgabe, wo wir uns der Zweckverbände oder der Verbände nur noch als Beliehener bedienen. Auch damit müssen wir uns beschäftigen.
Und das Zweite sind die Kleinkläranlagen. Dort bedaure ich, dass wenige Zweckverbände der Abwasserentsorgung hier dieses Modell, auf das wir uns ursprünglich verständigt haben, nicht mitgetragen haben, und ich appelliere nur daran, wir müssen mal mit den Zweckverbänden reden. Das hatten wir heute schon mal an einer anderen Stelle. Für wen sind sie denn eigentlich da? Ich sage: für Bürgerinnen und Bürger und nicht für sich selbst.
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das wäre auch schlecht möglich, weil die Redezeiten fast alle restlos erschöpft sind. Dann erhält das Wort Frau Ministerin Siegesmund vom Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Gäste! Das ist ein besonderer Moment, denn wir reden über die Zielgerade, auf der wir uns bei der Novelle des Thüringer Wassergesetzes befinden.
Ja, es war ein Kraftakt und ich möchte zu Beginn vor allen Dingen den Umweltpolitikerinnen und ‑politikern sehr herzlich danken, die im Ausschuss eifrig mitdiskutiert haben, aber genauso sehr den Innenpolitikern und Innenpolitikerinnen, genau das Gleiche gilt natürlich für den mitberatenden Land
wirtschaftsausschuss, den Finanzausschuss, all jene, die sich damit befasst haben, denn es ist ein komplexes Gesetz und die Debatte hat gezeigt, dass komplexe Fragen auch nicht einfache Antworten erfordern, sondern auch komplexe Antworten. Ich denke, der Entwurf gibt diese Antworten, meine sehr geehrten Damen und Herren.