Protocol of the Session on March 29, 2019

Herr Abgeordneter Emde, Sie haben das Wort.

Ja, man erlebt es ja recht selten, dass Herrn Adams das Lächeln vergeht. Aber was gesagt werden muss, muss gesagt werden.

(Beifall CDU)

Hier stehe ich und kann nicht anders.

(Unruhe DIE LINKE)

Eingeweihtes Gewissen; das ist auch ein Zitat aus diesem Untersuchungsausschuss und kein Zitat von mir.

Also der Chef in der Staatskanzlei hält es nicht für nötig, die zuständige Bildungsministerin so ganz kollegial mal zu informieren und zu ihr Kontakt aufzunehmen. Den Ministerpräsidenten zu informieren, hielt er erst recht nicht für notwendig. Aber dann kommt im Plenarsaal Ministerin Klaubert selbst auf ihn zu, weil sie unter Druck steht, und bittet den Staatskanzleichef um Hilfe bei der Suche nach einer stichhaltigen Begründung, mit der das Anliegen von Familie Lauinger nun doch noch erfüllt werden kann. Der Chef der Staatskanzlei sagt das zu und beauftragt einen Mitarbeiter damit, dass er eine rechtliche Bewertung in der Staatskanzlei anfertigen lassen solle. Der konkrete Arbeitsauftrag dazu erfolgt mündlich. Genauso mündlich wird er auch in der Staatskanzlei am darauffolgenden Montag weitergegeben. Wie der Arbeitsauftrag konkret lautete, kann von den Zeugen nicht wiedergegeben werden.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Aber Sie haben es herausgelesen und gedeutet!)

Der Hausjurist in der Staatskanzlei wird also mündlich instruiert. Er erhält um die Mittagszeit per EMail zwei bis drei Vermerke aus dem Bildungsministerium und setzt sich daran, eine juristische Bewertung des Falls abzugeben. Rücksprachen dazu mit den Fachreferenten hielt er nicht für nötig. Weitere Dokumente und Unterlagen forderte er nicht an. Ein später eingehendes Basisdokument, welches den vermeintlichen Bescheid der Schule enthielt, wurde ihm dabei nicht weitergegeben. In Ju

ristendeutsch nennt man das „unzureichende Tatsachengrundlage“.

Im Gegensatz zum Anwalt Metz hält das den Hausjuristen jedoch nicht davon ab, eine halbseitige Mail mit einer juristischen Position zu verfassen. Am frühen Nachmittag war die Sache zur Zufriedenheit per Mail erledigt. Darin heißt es: „Die schriftliche Bescheinigung der Schule“ – das alles übrigens auch noch mit Rechtschreibfehlern versehen – „stellt einen hoheitlichen Verwaltungsakt dar, sodass die Eltern auf die geschaffene Rechts- und Sachlage vertrauen können.“ Kein Wort davon, dass falsch ausgefertigte Bescheide ihre Rechtswirkung nicht entfalten und zurückzunehmen sind. Und so kommt es, dass am folgenden Tag auf Weisung der Ministerin das Zeugnis für den LauingerSohn zurückdatiert auf den 24. Juni mit den Formulierungen, so wie es die Familie Lauinger favorisiert hatte, ausgefertigt wurde.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Alles Behauptungen!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Drama hat damit aber immer noch kein Ende gefunden.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Es ist mega spannend, Herr Emde!)

Ja, es ist selten so viel Ruhe hier drin, Frau KönigPreuss.

Angesichts offenkundiger Fehler und Mängel in der Wahrnehmung der Schulaufsicht genehmigte Ministerin Klaubert den Vorschlag aus ihrem Haus zu einer intensiven schulaufsichtlichen Prüfung der ganzen Angelegenheit. Staatssekretärin Ohler unterbindet diese von der Ministerin angeordnete schulaufsichtliche Überprüfung. Den Beamten wird zuerst die Zuständigkeit entzogen, dann werden die Beamten innerhalb des Ministeriums versetzt, schließlich wird das Verfahren komplett eingestellt.

Wenn Minister Holter jetzt hier wäre, würde ich ihm sagen: Herr Minister Holter, Sie können einen riesigen Beitrag dazu leisten, dass solche gravierenden schulaufsichtlichen Fehlleistungen künftig nicht mehr vorkommen. Ordnen Sie die Überprüfung dieser Sache erneut an und sorgen Sie für Ordnung!

(Beifall CDU, AfD)

Meine Damen und Herren, wir erleben hier einen unwürdigen Versuch, Verantwortung abzuwälzen und die Öffentlichkeit auf die falsche Fährte zu locken.

(Beifall CDU)

Statt die politische Konsequenz aus dem Fehlverhalten eines Justizministers zu ziehen, der seine Aufgabe nicht darin sieht, Gesetze zu wahren, sondern sie zu seinem Vorteil zu beugen, statt einen Minister zu entlassen, der der Unverfrorenheit besitzt, unbescholtene Beamte unter Druck zu setzen und in aller Öffentlichkeit die Unwahrheit zu sagen, wird hier auf Kosten loyaler und kompetenter Mitarbeiter ein Reinwaschungsversuch unternommen.

Meine Damen und Herren, bei mir ist längst der Eindruck entstanden, dass Die Linke und die SPD längst die Nase gestrichen voll haben von dem Erpressungsgebahren der Grünen, aber sie üben sich wie der treue Siegfried in Koalitionsdisziplin. Meine Damen und Herren, heute wäre Gelegenheit, dem ein Ende zu bereiten.

(Beifall CDU)

Und abschließend: Selbst die grünen Spezies haben Dieter Lauinger längst auf das Abseitsgleis gestellt. Nach der nächsten Landtagswahl soll er keine Rolle mehr im politischen Thüringen spielen. Herr Minister Lauinger, besser aber ist es, Sie geben den Bürgern heute noch ein Gefühl, ein letztes Gefühl von Gerechtigkeit und funktionierendem Rechtsstaat. Herr Minister Lauinger, am besten Sie nehmen heute schon Ihren Hut.

(Beifall CDU, AfD)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste! Zugegebenermaßen hatte ich gerade, als der neue Obmann der CDU vorgetragen hat, ein wenig den Eindruck, ich würde mich in einem Geschichtenerzählerwettbewerb befinden. Da sind wir aber nicht. Denn das, was Sie hier vorn berichtet haben, hatte nichts – um nicht zu sagen, gar nichts – mit dem Untersuchungsausschusszwischenbericht zu tun, der insgesamt 488 Seiten umfasst. Das, was Sie berichtet haben, werter Herr Emde, war gerade mal Stoff aus den letzten zwei Sitzungen, die überhaupt nicht Teil des Zwischenberichts sind.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

(Unruhe CDU)

Und weil Sie es sonst sehr gern immer so korrekt haben: Hier haben aus unserer Sicht gerade meh

rere Verstöße gegen das Untersuchungsausschussgesetz stattgefunden, da der Zwischenbericht zum Zeitpunkt 30. August hier vom Thüringer Landtag beschlossen wurde. Damit ist festgelegt, dass nur festgehalten werden kann – und nur das –, was bis dahin im Untersuchungsausschuss behandelt wurde. Nur das kann Teil des Zwischenberichts sein.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Nun haben Sie von der CDU Ihre Mitarbeiter und auch die Mitglieder im Untersuchungsausschuss selbst so oft gewechselt, dass das vielleicht der Grund dafür ist, dass hier nur die letzten zwei Sitzungen eine Rolle gespielt haben. Vielleicht wollten Sie sich aber auch nicht mit dem umfangreichen Material auseinandersetzen.

Ich will das hier noch mal ganz deutlich sagen: Wir als Teil der Regierungskoalition nehmen es sehr ernst, wenn eine Oppositionsfraktion – und das ist ihr gutes Recht – einen Untersuchungsausschuss einrichtet. Das haben Sie getan, mit 85 Fragen. Wir haben gesagt, wir wollen die Aufklärung in dieser Sache vorantreiben, und zwar ohne Ansehen der Person. Das gilt für alle, ja, tatsächlich für alle. Wir haben uns dessen angenommen und tun das auch immer noch.

Knut Korschewsky hat – finde ich – in sehr sachlicher Art und Weise in seinem Bericht als Vorsitzender ausgeführt, welche Teile des Einsetzungsbeschlusses bislang abgearbeitet werden konnten. Wir haben für die, die es gern etwas einfacher haben, mal eine Art Ampelfassung des Einsetzungsbeschlusses erstellt. Wir haben grün all das gekennzeichnet, was bereits abgearbeitet wurde, gelb, was sich sozusagen noch in der Bearbeitung befindet – wir haben übrigens eine vierte Farbe eingeführt, das ist rosa, für alles, was zwar noch nicht behandelt wird, aber wofür es zumindest schon Anträge gibt –, und rot für alles, wozu noch nicht einmal Anträge vorliegen. Ich muss es so direkt formulieren: Offenkundig gibt es von der CDU gar kein Interesse, den Einsetzungsbeschluss vollumfänglich abzuarbeiten.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das geht so aber nicht, weil wir als Ausschuss das ernst nehmen müssen, was uns vorgegeben wurde. Ich kann Ihnen versichern, das ist auch und gerade für uns nicht immer vergnügungssteuerpflichtig. Aber es ist unsere verdammte Pflicht, in diesem Untersuchungsausschuss alle 85 Fragen abzuarbeiten. Ich sage es auch noch einmal zugespitzt: Ich frage mich langsam, ob wir auch noch die An

(Abg. Emde)

träge für Sie von der CDU schreiben müssen, um die Fragen tatsächlich abarbeiten zu können, weil wir selbstverständlich nicht zu einem Abschluss kommen können – schauen Sie in das Untersuchungsausschussgesetz –, wenn der Einsetzungsbeschluss nicht vollumfänglich abgearbeitet ist.

Jetzt zu einigen Ausführungen von meinem Vorredner Herrn Emde: Bei der Schule, die Sie hier benannt haben, handelt es sich nicht um eine Privatschule, sondern um eine Schule in freier Trägerschaft, nämlich die Edith-Stein-Schule, die zur Katholischen Kirche gehört. Der Schulbesuch des besagten Schülers oder die Zeit in Neuseeland diente nicht etwa einem schönen Sommerausflug unter Palmen, sondern tatsächlich dem Besuch der dortigen Schule. Das machen ja immer mal wieder Schülerinnen und Schüler, dass sie ein Jahr oder auch einen kürzeren Zeitraum eine Schule in einem anderen Land besuchen. Ich frage auch noch mal – und will damit ein Stück weit auf den Boden der Tatsachen zurückführen –: Was tue ich, wenn ich als Eltern überlege, mein Kind für einige Zeit ins Ausland auf eine andere Schule zu geben? Ich frage in der Schule, ob dies möglich ist. Die Schule hat dazu eine Klassenkonferenz einberufen. Die Klassenkonferenz hat sich dazu verständigt und die Schule hat der Familie einen schriftlichen Bescheid gegeben. Es war allen bewusst, dass es ein relativ schwieriger Zeitpunkt ist, weil genau in der 10. Klasse bekanntermaßen die BLF geschrieben wird. Deswegen wurde die Familie auch darauf hingewiesen, dass, wenn der Junge diese Zeit nicht anwesend ist, in der die BLF geschrieben wird, dann diese Prüfung als nicht absolviert angesehen werden kann und die Gefahr besteht, sollte er beispielsweise das Abitur nicht erreichen, ohne Schulabschluss dazustehen. So wurden die Eltern belehrt und so hat es die Mutter des Schülers auf dem Bescheid unterschrieben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das war der Bescheid, von dem hier ja auch immer wieder die Rede war. Dieser Bescheid ist niemals zurückgenommen worden.

Nun noch kurz zum sogenannten braunen Papier, was Sie hier immer mal wieder so gern bemühen. Zur Wahrheit gehört, dass dieses sogenannte braune Papier außer einem Mitarbeiter im Ministerium – Herzlich Willkommen Herr Dr. Deppe! – niemand kennt. Keiner der Zeugen, die wir befragt haben, keiner außer ihm hat es jemals gesehen. Es wurde von Herrn Dr. Deppe, der sehr gewissenhaft ist und beispielsweise eine Chronologie über sämtliche Dinge, die damit zu tun haben, erstellt hat, auch nicht etwa mit abgegeben zu dem Zeitpunkt, als er alle Unterlagen abgegeben hat. Nein. Ausgerech

net dieses braune Blatt Papier war zufällig in eine andere Akte gerutscht. Später ist es ihm dann wieder eingefallen, er hat es nachgereicht. Plötzlich wollte er auch sehr genau wissen, wie dieses Papier zu ihm gekommen ist. Er sagte nämlich, es sei ihm quasi übergeben worden, nur weiß niemand von wem, keiner kann dies bestätigen.

Jetzt noch einmal etwas ausführlicher zu Dingen, die genau damit zu tun haben, wie die Hausspitze beraten wurde. Auch darauf ist Knut Korschewsky schon eingegangen. Ich will dazu auch einiges sagen. Im Mai 2016 traf die damalige Hausspitze des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport im vorliegenden Fall eine Entscheidung. Hierbei mussten sich die Ministerin und die Staatssekretärin selbstverständlich auf die Beratung durch ihre Beamtinnen und Beamten verlassen. Es gehört zu den wichtigsten Aufgaben von Beamtinnen und Beamten, an der sachgerechten Entscheidung von Vorgesetzten mitzuwirken. So steht es übrigens auch im Bundesbeamtengesetz, und zwar als Pflicht der Beamten zur Beratung und Unterstützung der Vorgesetzten. Die Beratung der Vorgesetzten bedeutet das Vermitteln eigenen Wissens. Das heißt, die Beratung bezieht sich zunächst auf den Zuständigkeitsbereich der Beamtinnen und Beamten und das insoweit vorhandene Wissen. Vorhanden ist das bei Beamten aktuell präsente sowie das in den Akten niedergelegte Wissen. Was also wusste die Fachebene des TMBJS, als sie die Hausspitze im Mai 2016 bei der Entscheidung über den weiteren schulischen Verlauf des Sohnes der Familie Lauinger beraten musste? Der Untersuchungsausschuss hat hierzu eine umfangreiche Beweisaufnahme durchgeführt und zahlreiche Zeuginnen und Zeugen gehört. Hierbei hat sich gezeigt, dass die Fachebene die Hausleitung im Mai 2016 über ihren damaligen Kenntnisstand informiert hat. Die Informationen sind allerdings nicht umfassend gewesen. Die Information an die Leitungsebene erfolgte bereits vor der Rückmeldung des Staatlichen Schulamtes Mittelthüringen in dieser Sache. Zuvor wurde allerdings dem Staatlichen Schulamt die Zuständigkeit im gesamten Verlauf des Vorgangs durch die Beamtinnen und Beamten des Bildungsministeriums zugeschrieben. Ich kann es daher nur als sorgfaltswidrig bezeichnen, dass die Fachebene die Hausleitung des Ministeriums ohne Kenntnis der Informationen aus dem Staatlichen Schulamt Mittelthüringen informierte. Auch ist die übereilte Meinungsbildung der Fachebene nicht nachvollziehbar. Der Schüler, um den es hier ging, war im Ausland und seine Rückkehr war erst mehrere Wochen später zu erwarten. Gleichwohl gaben die Beamtinnen und Beamten der Fachebene mit erheblicher Aufregung lediglich grobe Informationen an die

Ministerin und die Staatssekretärin. Dieser lag übrigens weder der Antrag der Familie Lauinger auf Beurlaubung des Sohnes und dem eingeschlossenen Antrag auf Befreiung von der Besonderen Leistungsfeststellung noch die Entscheidung der Klassenkonferenz und ebenso wenig der konkrete Bescheid der Schule auf Befreiung von der BLF und Beurlaubung vor. In der Beweisaufnahme konnte nicht abschließend geklärt werden, warum die Beamtinnen und Beamten der Fachebene die Hausspitze nicht vollständig informiert haben. Grund mag dafür eine schon fast irrationale Aufgeregtheit gewesen sein. Die erforderliche Sorgfalt, mit der Beamtinnen und Beamten ihren Dienst zu versehen und – wie ich eingangs ausführte – ihre Vorgesetzten zu beraten und zu unterstützen haben, ist mit dieser Nachlässigkeit jedenfalls verletzt. Die erste Entscheidung der Hausleitung im Mai 2016, dass die Besondere Leistungsfeststellung nachzuschreiben sei, beruhte daher auf einer pflichtwidrig, unvollständig erbrachten Beratungstätigkeit der Beamtinnen und Beamten im TMBJS.

Fraglich ist, ob die Beamtinnen und Beamten aus ihrer Sicht politischen Handlungsbedarf wahrnahmen und ob sich die Beratungspflicht auch auf den politischen Bereich bezieht. Der vor wenigen Wochen verstorbene, ehemalige Bundesverfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde war der Auffassung, dass Behördenleitung nur offen und mit demokratischer Legitimation politisch beraten werden dürfen. Er räumte allerdings ein, dass die Praxis leicht geneigt sei, diese Grenze zu überschreiten. Man wird daher feststellen dürfen, dass sich die Beratungspflicht von Beamtinnen und Beamten, insbesondere von Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern, auch auf die politische Seite erstreckt. In diesem Fall reicht es jedoch nicht, Bedenken vorzutragen, sondern es müssen auch konstruktive Vorschläge gemacht werden, wie die Bedenken überwunden werden können. Im vorliegenden Fall ist von der Fachebene möglicherweise im Hinblick auf politische Konsequenzen zwar der ausdrückliche Vorschlag zum Nachschreiben der BLF gemacht worden, dies entpflichtete jedoch nicht von der umfassenden Informationspflicht zum Sachverhalt, und das ist, wie ausgeführt, nicht geschehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hätte wahrlich großes Interesse an einem Sondervotum oder an einer Einschätzung der CDU-Fraktion am Zwischenbericht gehabt. Dass von der AfD nichts kommt, das wissen wir.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da hat es bisher nicht einen einzigen Antrag gegeben. Leider hat die CDU bis heute, außer, wovon sie selber nicht so recht wusste, was es ist, einer

Stellungnahme oder vielleicht doch einem Sondervotum in Form von acht Seiten mit einer Diskreditierung des Vorsitzenden nichts geliefert. Ich bedaure das ausdrücklich.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)