Des Weiteren ist ein wichtiger Punkt, dass wir im Waldgesetz erstmalig die Aufgabe des Klimaschutzes mit hineingebracht haben. An einer kleinen Maßnahme lässt sich ganz deutlich sehen, was man auch mit einer Veränderung erreichen kann. Wir haben nämlich ganz konkret – als Grüne haben wir das vor allem vorangebracht – in einem Musterrevier mal getestet, wie es aussieht, einen Wald etwas anders zu bewirtschaften, naturnaher, wie es andere Bundesländer auch schon machen. Da muss auch nicht unbedingt ein FSC-Label draufstehen, das können wir auch mit eigenen kleineren Schritten schon selbst tun. Aber es muss ein Waldumbau stattfinden. Dazu gehört zum Beispiel, dass wir den Wald nicht mehr in ganz dichten – die Zuhörerinnen und Zuhörer können vielleicht mit dem Begriff „Rückegassen“ nichts anfangen; das ist ungefähr so, dass die Maschinen in einem gewissen Raster in den Wald fahren, jetzt ist es so, alle 20 Meter. Wir haben am Ettersberg getestet mit Unterstützung/mit Landesgeldern aus dem Haushalt, wie das aussieht, wenn es alle 40 Meter getan wird. Das klingt jetzt so, als wenn das kein großer Unterschied ist, aber es bedeutet, dass dann auch Rückegassen wegfallen, diese wieder dauerhaft mit Wald bepflanzt werden können und dies auch einen gewissen Wert darstellt. Wir wären doch verrückt, jetzt in Zeiten, wo die Preise am Boden liegen, so viel wie möglich aus dem Wald herauszuholen, um uns dann zu ärgern, wenn die Preise wieder steigen, in fünf Jahren, in zehn Jahren, vielleicht auch wenn die nächste Generation Holz braucht, dann nicht mehr genug Wald zu haben, um daran zu partizipieren. Deswegen ist es ein besserer Ansatz, finden wir, mehr Bäume in dem Wald zu lassen, mehr Naturschutz, mehr für den Klimaschutz zu tun, weil es dort auch eine bessere Vernetzung gibt, eine bodenschonendere Bewirtschaftung. Wir haben das mal ausgerechnet, was das für Flächen sind. Alle 20 Meter was weglassen, klingt ja nicht so viel, aber wenn man das mal über die Flächen von Thüringen addiert und von ThüringenForst, kommen wir auf einen Klimaeffekt, weil ja dann mehr Bäume auch CO2 speichern können, in der Größenordnung von einem Braunkohlekraftwerk. Aber mit einer ein
fachen Maßnahme, die erst mal etwas Geld kostet, weil nicht so viel aus dem Wald herausgeholt werden kann, aber langfristig sogar den Wert steigert, erreichen wir in Thüringen hier mit unserer Politik einen großen Effekt in der Größenordnung, dass ein Braunkohlekraftwerk abgeschaltet wird. Das muss natürlich zusätzlich getan werden, aber da sehen Sie mal die Dimension, was so ein Wald auch für eine Kraft hat als Klimaschutzmaßnahme. Und das sollte es uns auch wert sein. Deswegen stehen wir dafür, dass wir in den nächsten Jahren mehr Mittel für den Waldumbau, nicht pauschal für ThüringenForst, aber zielgerichtet einsetzen, damit andere Bewirtschaftungsformen, sanftere Bewirtschaftungsformen ausgebaut werden, die sowohl schon getestet werden, dass wir zum Beispiel auch andere Technologien wie Seilwinden oder bodenschonende Raupenfahrzeuge einführen, aber auch eine ökologische Bewirtschaftung unterstützen, die aus Pferden besteht. Da haben manche so ein romatisches Bild davon, Pferde schön im Wald, aber es gibt sie noch in Thüringen, die Bedingungen dafür waren lange Zeit nicht sehr gut, aber schrittweise haben wir durch den letzten Haushalt auch begonnen, diese Technik wieder mehr zu nutzen, ThüringenForst zu unterstützen. Und da muss man sagen, vielen Dank an ThüringenForst, dass sie diese Aufgabe ernst genommen haben und dort zum Beispiel am Ettersberg das auch verstärkt eingesetzt haben und jetzt ein Konzept erarbeiten, wie Pferderücker unterstützt werden können, damit die sich Pferde anschaffen können und damit sowohl den Wald schonen als auch mehr Arbeitsplätze schaffen. Und das ist doch ein Ziel, was wir erstmalig, den Begriff, mit ins Waldgesetz reinnehmen, was wir, glaube ich, alle unterstützen sollten. Wenn uns das so gelingt, wie wir das vorhaben, wie wir das auch gerade im Haushalt diskutieren, mehr Zuschüsse an ThüringenForst zweckgebunden zu geben, dann wird es möglich sein, dass diese Branche, die früher übrigens mal – Herr Primas, Sie werden es ja noch aus DDR-Zeiten kennen – sehr groß war, wieder zum Beispiel in sensiblen Naturräumen wichtige Aufgaben übernehmen kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch ein Wort zu den Fahrradfahrern sagen. Das scheint ja ein sehr emotionales Thema gewesen zu sein. Und wenn man die Äußerungen dort auch von der CDU in den letzten Debatten, wo es um die Verwaltungsreform ging, gehört hat, dann kam es mir so vor, als wenn Sie das schon vorhatten, so weit, wie es geht, zu verhindern. Es war ja auch so zum Regierungswechsel, dass dort ganz eindeutig formuliert war: Radfahren ist nur auf befestigten Wegen möglich. Da können Sie sich jetzt vorstellen, das ist entweder asphaltiert – das wollen
viele im Wald nicht haben, asphaltierte Flächen, oder es sind Wege, die geschottert sind, zwei bis drei Meter oder größer, dort sollte Radfahren möglich sein. Herr Malsch, da empfehle ich Ihnen, mal wirklich einen Praxistest zu machen. Anscheinend sind Sie mehr mit dem Auto unterwegs, haben Sie ja auch gesagt – an abfälligen Bemerkungen über den öffentlichen Nahverkehr oder Radfahrer,
da hat man das ja gemerkt –, aber probieren Sie es doch mal auf solchen Wegen ausschließlich mit dem Fahrrad zu fahren. Als Tourismusland Thüringen sind wir doch gerade interessiert, Fahrradfahren zu fördern, und da gehen auch Radwege durch den Wald und es sollte auch für die Freizeit und für die Erholungssuchenden möglich sein, sich großflächig im Wald zu bewegen. Und das heißt ja nicht, dass querfeldein wie ein Verrückter durch den Wald gefahren wird, das sagt ja überhaupt niemand, aber auf festen und befestigten Wegen, und ein fester Weg ist nicht an Breiten gebunden, der ist so – wenn er nicht gerade umgeackert ist –, dass man auf jedem Weg im Wald fahren kann. Das muss Ihnen ja nicht passen, Herr Malsch. Aber es sind viele, sowohl vom Landessportbund als auch von den Radfahrvereinen, an uns herangetreten und wir haben das gern aufgenommen. Es gab da eine Rechtsunsicherheit, es musste dort mit Bußgeld gerechnet werden und wir haben uns aufgemacht und haben jetzt eine eindeutige feste Regelung gefunden. Das kann ich nur sehr begrüßen und bin sehr dankbar, dass wir uns in der Koalition darauf geeignet haben, Thüringen auch tourismusmäßig und im Gesundheitsbereich voranzubringen, und dass mehr Radfahren dann auch wieder möglich ist. Vielleicht können wir ja mal eine Runde drehen nach der Gesetzesänderung und dann ganz offiziell die verschiedenen Wege testen, Herr Malsch.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin sehr froh, dass wir mit unseren Koalitionspartnern SPD und Linke im letzten halben Jahr an dem Waldgesetz intensiv gearbeitet haben und auch ein bisschen stur geblieben sind und gesagt haben, wir wollen dort auch noch Veränderungen erzielen. Frau Becker hat einen Schwerpunkt gesetzt, ich freue mich jetzt auf den Redebeitrag von Tilo Kummer. Ich denke, in den einzelnen Fachbereichen ist klar geworden, es gibt vielleicht unterschiedliche Ausrichtungen, wie man den Wald sieht und was für einen wichtig ist, aber wir stehen als Koalition zusammen und haben hier ein gutes Waldgesetz vorgelegt. Ich freue mich sehr auf die Debatte in den Ausschüssen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste! Es freut mich zu sehen, dass im vorliegenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen dem Ansinnen der AfD-Fraktion, welches bereits in der Drucksache 6/6503 und einer Aktuellen Stunde formuliert wurde, Rechnung getragen wurde und dem verstärkten Ankauf durch forstwirtschaftsfremde Investoren in Thüringen ein Riegel vorgeschoben werden soll. Warum jedoch die Veräußerung von Körperschaftswäldern ab einer Größe von 1 Hektar von einer Genehmigung der obersten Forstbehörde abhängig gemacht werden soll, ist im Ausschuss noch zu klären, stellt die angedachte Regelung doch einen Eingriff in die gesetzlich garantierte Selbstverwaltung der Gemeinden dar. In keinem Fall darf der vorgelegte Gesetzentwurf jedoch dazu führen, dass sich die Thüringer Wälder zu einem Tummelplatz für Windkraftanlagen entwickeln.
Insofern freue ich mich auf sicherlich sehr interessante Anhörungen im Ausschuss und beantrage die Überweisung des Entwurfs an den Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten unter Mitberatung des Kommunal- und des Finanzausschusses. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Rudy, wie sich Windkraftanlagen tummeln sollen, ist mir schleierhaft. Es steht in dem Gesetzentwurf auch kein Wort von Windkraftanlagen drin.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt einen ganz bösen Spruch: Wann ist die deutsche Einheit vollzogen? Wenn der letzte Ostdeutsche aus dem Grundbuch verschwunden ist. – Das ist eine Entwicklung, wozu ich sage, das wollen wir nicht. Wir haben in Thüringen bisher relativ wenig mit dem Phänomen des Land Grabbing zu tun gehabt, weil eben sehr wenig großflächige landwirtschaftliche Flächen zum Verkauf standen. Wir haben in Thüringen ein sehr kleinteiliges Grundeigentum. Der durchschnittliche Waldbesitz liegt bei etwa 1 Hektar pro Eigentümer und beim landwirtschaftlichen Besitz ist es auch so, dass er relativ klein parzelliert ist.
Unsere Agrarbetriebe haben relativ wenig eigene Flächen, die meisten Flächen sind gepachtet. Das heißt, wenn es Landverkehr in Thüringen gibt, wenn Grundstücke verkauft werden, dann ist es im Regelfall so, dass eine Erbengemeinschaft von einem ehemaligen Waldbauern land- und forstwirtschaftliche Grundflächen gemeinsam verkauft. Und das – wenn man sich die Frage Pflege im Moment ansieht – wird häufig notwendig, wenn dann nach dem Versterben eines Angehörigen die Kosten für die Pflege, die er in seinen letzten Lebensjahren brauchte, aufgetrieben werden müssen.
Wer kauft dann solche Flächen? Im Regelfall kein Thüringer, im Regelfall Menschen, die ihr Geld anlegen wollen und die außerhalb Thüringens nicht in land- und forstwirtschaftlichen Bereichen tätig sind. Das ist eine Sache, bei der wir lange darüber nachgedacht haben, was wir hier tun können. Das Problem ist eben, dass das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht gerade dann nicht greift, wenn andere Flächen mitverkauft werden. Und das sind bei den typischen Thüringer Erbengemeinschaften eben forstwirtschaftliche Grundstücke, die mit drinliegen. Die Häuser werden im Regelfall einzeln verkauft.
Das führte zu der Überlegung, ob man nicht parallel zum landwirtschaftlichen Vorkaufsrecht ein forstwirtschaftliches Vorkaufsrecht in der gleichen Art und Weise schaffen kann. Deshalb steht in diesem Gesetzentwurf nur sehr kurz drin, dass es ein Vorkaufsrecht für die Landgesellschaft geben soll, nachdem das Land und die Gemeinden ihr Vorkaufsrecht wahrnehmen konnten, wobei man dazu sagen muss, dass Land und Gemeinden nicht das Vorkaufsrecht einfach zum Kauf von Wirtschaftswald wahrnehmen dürfen. Ein kommunaler Forstbetrieb, der gern seine Flächen arrondieren möchte, der seine Bewirtschaftbarkeit durch den Ankauf von benachbarten Waldflächen verbessern möchte, darf das also nicht. Das ist der Punkt, weshalb wir
gesagt haben, dann gehen wir den Weg, dass wir sagen, die Landgesellschaft soll forstwirtschaftliche oder landwirtschaftliche Flächen, auf denen auch forstwirtschaftliche Flächen mit liegen, aufkaufen dürfen, um sie anschließend an einen regional ansässigen Land- oder Forstwirtschaftsbetrieb zu verkaufen. Dann wird das Ganze noch mit einem Leitbild versehen für den Fall, dass es mehrere gibt, die Interesse bekunden, damit man sagt, demjenigen, dem es am meisten nutzt, demjenigen, wo wir die Bewirtschaftbarkeit am besten herstellen, dem soll das Vorkaufsrecht dann zuteilwerden. Das ist nicht einfach. In der zersplitterten Kleinprivatwaldstruktur, die wir haben, ist eine Bewirtschaftbarkeit kaum gegeben. Wenn Flächen unter einem Hektar groß sind, bekomme ich da keinen Unternehmer hin. Zum Teil komme ich nicht einmal auf mein Grundstück, ohne durch das Nachbargrundstück zu fahren. In diesen Fällen würde es uns helfen, weil der bewirtschaftende Waldbesitzer in die Lage versetzt wird zu erkennen, wenn ein Nachbar verkauft, um dann zu sagen: Hier, ich möchte kaufen, um meinen Betrieb zu arrondieren, um die Bewirtschaftbarkeit meiner Flächen herzustellen. Das ist der Hintergrund bei diesem Ansatz, den wir hier pflegen.
Die Alternative dazu: Wir haben Flurneuordnungsverfahren, die über 30 Jahre dauern. Wir haben das in Thüringen getestet. Das ist ein ausgesprochen schwieriger Weg, der ist ausgesprochen teuer. Der kostet uns im Regelfall mehr, als der Wald am Ende vom Preis her wert wäre.
Meine Damen und Herren, nun hat sich das Verfassungsgericht mit der Frage beschäftigt. Das Verfassungsgericht hat gesagt, das frühere Vorkaufsrecht, was es schon einmal gab, geht so nicht. Es gab früher ein Vorkaufsrecht für den benachbarten Grundstückseigentümer. Aber da hat niemanden interessiert, ob er diesen Wald bewirtschaftet und was er überhaupt macht. Deshalb hat das Verfassungsgericht gesagt, die Zielführung ist zufällig. Es hat gesagt, es ist legitim, ein Vorkaufsrecht zu schaffen, um die Bewirtschaftbarkeit von Wald zu verbessern oder herzustellen, aber die Zielführung war nicht gegeben. Das machen wir jetzt, indem das Vorkaufsrecht für die Landgesellschaft eingeführt wird. Damit wird die Zielführung gewährleistet. Ich denke, dass wir damit dem Verfassungsgericht auch Genüge tun.
Meine Damen und Herren, ich will zu der Frage „Eigentum von Mitgliedern von Waldgenossenschaften“ kommen. Es ist sehr wichtig, dass klar geregelt ist, wer welchen Anteil an einer Waldgenossenschaft hat. Da gibt es im Moment Defizite. Deshalb soll es künftig so sein, dass auf Ersuchen der
obersten Forstbehörde oder auf Antrag aus der Waldgenossenschaft die Anlage eines Anteilsbuchs mit Anteilsblättern erfolgt, wo dann ein Bestandsverzeichnis erstellt wird, wer welchen Anteil vom Gesamteigentum, der Gesamthand, hat, wie es hier in diesem doch schon relativ historischen deutschen Antragstext formuliert ist. Es wird gleichzeitig geregelt, dass für den Fall, dass es Einwendungen gegen das neu erstellte Verzeichnis gibt, eine Mitwirkung der Waldgenossenschaften festgeschrieben wird. Es werden Veröffentlichungsregelungen getroffen, damit wir auf einem demokratischen Weg zu einem bestätigten Verzeichnis der Eigentümer der Waldgenossenschaft mit ihren Mitgliedsanteilen kommen, damit wir hier endlich eine Rechtsklarheit bekommen und damit auch diese Anteile wieder handelbar sind. Diese Sache ist sehr dringend. Ich denke, dass mit dem Gesetzentwurf, wie er hier vorliegt, ein guter Weg gegeben ist, um die dringenden Rechtsfragen zu klären.
Ich möchte im nächsten Punkt zum Kommunalwaldverkauf kommen. Ich schaue in die Richtung von Egon Primas. Nachdem eine Regelung im Kommunalrecht weggefallen war, wo von der Kommunalaufsicht Waldverkauf von Kommunen geprüft wurde, und dann die oberste Forstbehörde dabei mit zu beteiligen war, hat die ganze Frage „Prüfung von Kommunalwaldverkauf“ nicht mehr richtig funktioniert. Wir hatten in der letzten Legislatur versucht, das zu heilen, weil wir fraktionsübergreifend gesagt haben, es darf nicht sein, dass Kommunalwald zum Zweck der Haushaltskonsolidierung verkauft wird. Das bedeutet, wenn eine Kommune finanziell nicht mehr kann, dass ihr die Kommunalaufsicht sagen kann: So, jetzt müsst ihr euren Wald verkaufen. Ich bin froh, dass bei Eisenach noch keiner auf den Gedanken gekommen ist. Die haben 700 Hektar Kommunalwald. Das ist ein Vermögen von über 10 Millionen Euro. Wenn Kommunalaufsichten erst sagen, ihr müsst euren Wald verkaufen – ich hatte Bürgermeister, die mir das erzählt haben, da ist ein Brückenbau von den Kosten her aus dem Ruder gelaufen und da hat ihm die Kommunalaufsicht gesagt: Dann müsst ihr Wald verkaufen.
obwohl das Waldgesetz schon gesagt hat, dass Kommunalwald nur verkauft werden soll zum Zwecke der Mehrung des Kommunalwaldes, nur für den Zweck des Kommunalwaldes. Trotzdem hat es diese Fälle gegeben. Unsere gegenwärtige Regelung
im Waldgesetz ist diesbezüglich ein zahnloser Tiger. Deshalb diese klare Regelung, denn die ist aus meiner Sicht nicht zu umgehen: Kein Waldverkauf zum Zweck der Haushaltskonsolidierung. Das ist aus meiner Sicht ein klares politisches Bekenntnis.
Meine Damen und Herren, noch mal ganz kurz zu der Frage der Borkenkäferproblematik, weil hier von Marcus Malsch gesagt wurde, hier gäbe es Widersprüche. Ja, wir legen den Vorrang auf Naturverjüngung und wir haben bei „Kyrill“ festgestellt, dass nach drei Jahren gepflanzt wurde und nach fünf Jahren die Naturverjüngung über die gepflanzten Pflanzen weggewachsen ist, und die Naturverjüngung war keine schlechte. Auch eine Birke, auch eine Eberesche, die hochkommt im Thüringer Wald, ist erst mal hilfreich, denn sie sorgt auch für eine Bodenverbesserung mit ihrem Laub. Das ist nicht, wie man das früher mal so behandelt hat, Unkraut des Waldes, das sind auch Bäume, die man nutzen kann, und sie liefern eine Basis dafür, dass künftig andere wertvolle Baumarten auf der Fläche wachsen können. Wenn ich nach drei Jahren aber die Vorgabe mache, dass ich bepflanzt haben muss, dann wird in den betriebswirtschaftlichen Abläufen der großen Forstbetriebe diese dreijährige Pflanzung einkalkuliert, und die ist dann unabhängig von der Naturverjüngung durchzusetzen. Das wollen wir nicht mehr.
Die Frage, ob es jetzt ein Widerspruch dazu ist, dass wir die Verpflichtung zur Anlage einer Kultur streichen, Marcus Malsch, kann ich nur mit Nein beantworten. Unser Waldbauziel, das wir gegenwärtig haben, hat nichts mehr mit den Kulturen zu dem Zeitpunkt, wo dieses Waldgesetz geschrieben wurde, was wir jetzt haben, zu tun. Das war noch davon geprägt, dass man einen Kahlschlag gemacht hat, dann hat man wieder einen Wald angepflanzt, so war es früher mal. Wir wollen jetzt einen altersgemischten Wald haben, der viele Baumarten hat und der gleichzeitig auch eine Altersmischung hat. Von der Warte her ist diese klassische Kultur gar nicht mehr Sinn der heutigen Waldbewirtschaftung. Deshalb kann diese Passage gestrichen werden.
Was wir natürlich brauchen, ist, wenn die Naturverjüngung wieder eine reine Fichte ist, dass wir dort eingreifen und sagen, hier muss auch noch ein bisschen was anderes mit rein, zumindest dort, wo die Fichte perspektivisch keine Überlebenschancen hat. Wir müssen den Waldcharakter sichern, sonst werden wir gerade an den Südhängen in einigen Bereichen des Schiefergebirges und anderswo massive Probleme mit Erosionen kriegen, wenn wir den Wald verlieren. Das wird Auswirkungen auf das Kleinklima haben, wir werden mit der Bevölkerung
Schwierigkeiten kriegen, wenn uns der Wald hier verloren geht. Dazu besteht dringender Handlungsbedarf.
Ich denke, gerade was die Frage der Finanzierung angeht: Wir müssen es bei der Programmierung des neuen ELER, des neuen europäischen Fonds, von vornherein mit bedenken, um die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen, denn aus der Landeskasse allein können wir das nicht klären, meine Damen und Herren.
Noch ein kurzer Punkt zu dem Hauptstreitthema in der Öffentlichkeit bei unserem Gesetzentwurf, dem Radfahren. Ich will nur noch darauf eingehen, weil das bisher nicht passierte, wie es in anderen Ländern geregelt ist. Die Bayern zum Beispiel: Reiten auf geeigneten Wegen und Straßen, Radfahren genauso. Die Saarländer: das Gleiche. RheinlandPfalz: Reiten auf Straßen und Waldwegen. Selbst Hamburg hat solche Regelungen. Viele Bundesländer haben eine solche Regelung, wo das üblich ist. Klar ist, damals war es vor allen Dingen Prinz Michael, der gesagt hat, er will hier eine andere Regelung, weil ihn die Reiter im Wald gestört haben. Die Schäden, die uns in der Ausschussberatung damals vorgehalten wurden, waren Schäden, wo Reiter mitten durch den Wald geritten sind. Das sollen sie nicht und das wollen wir auch nicht. Aber das, was daraus geworden ist, dass Reiten auf geschotterten Wegen stattfinden soll: Wenn man sich mal anguckt, wie sich ein Pferd auf einem geschotterten Weg bewegt, dem tun einfach nur die Füße weh. Das ist der Punkt, weshalb man hier mal darüber nachdenken muss.
Roberto Kobelt ist vorhin auf das Radfahren eingegangen. Ich bin mal den Rennsteig-Radweg langgefahren, eine geschotterte Kurve nach unten. Ich habe dann anschließend beim Naturpark Thüringer Wald – da war ich noch nicht der Vorsitzende – gefragt, wie sich das denn auswirkt. Da wurde mir gesagt: Wir holen hier jede Woche einen raus, der gestürzt ist. Das ist doch nicht vernünftig. Das ist ein Punkt, über den wir einfach auch mal reden müssen. Ich verstehe, dass die Waldbesitzer sagen, es darf sich daraus keine gesonderte Verkehrssicherungspflicht ergeben. Das Urteil, das es gegen einen Förster gegeben hat, der einen Zaun gezogen hat, um einen Aufwuchs einzuzäunen, und da ist ein Radfahrer reingeknallt, finde ich auch nicht gut. Aber wir müssen darüber reden, ob wir nicht sagen können, okay, Einzäunungen von Naturverjüngungen und von Anpflanzungen gehören zu waldtypischen Gefahren. Dann könnten wir das aus meiner Sicht ausschließen.
Wir können auch darüber reden, wie breit soll denn der feste Weg sein, der für Radfahren oder Reiten
genehmigt wird. Baden-Württemberg hat zum Beispiel Regelungen getroffen, wo sie gesagt haben, zwei Meter Breite, drei Meter Breite. Auch darüber kann man aus meiner Sicht reden. Aber so, wie es jetzt ist, so kann es nicht gelassen werden. Dazu ist aber von den anderen Kolleginnen und Kollegen schon genug gesagt worden.
Zu der Frage „Waldbrandbeihilfe“ will ich noch ganz kurz sagen, hier schaffen wir einen Fördertatbestand. Die gegenwärtige Waldbrandbeihilfe aber sagt, 75 Prozent müssen verpflichtend bezahlt werden bis hin zu dem Punkt entgangener Zuwachs, Aufforstungskosten, entgangener Verlust, weil ich das Holz nicht ernten konnte. Also, das ist ein Paket, das für den Landeshaushalt oder die Forstanstalt, je nachdem, wer es gerade bezahlen soll, eine immense Gefahr in sich birgt.
Wir schaffen einen Fördertatbestand, wo wir genau das sagen, was vorhin auch von der CDU kam: Wir müssen sicherstellen, dass deshalb keiner in die Privatinsolvenz rutscht, dessen Unternehmen deshalb kaputtgeht. Das können wir mit der Förderung sicherstellen, aber diese Belastung des Landeshaushalts mit der drohenden Gefahr – wir haben im letzten Jahr in Brandenburg gesehen, wie Waldbrände entstehen, die wir in Deutschland gar nicht mehr für möglich gehalten hätten – geht aus meiner Sicht nicht. Hier müssen wir auch an die Zukunft unseres Landes denken.
Meine Damen und Herren, ich wünsche mir die Beratung des Gesetzentwurfs im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten und im Justizausschuss und ich hoffe, dass wir ihn in dieser Legislatur noch zu einem guten Ende bringen. Wir brauchen es dringend, zum Beispiel für die Waldgenossenschaften. Danke.
Ja, Frau Präsidentin, Herr Kollege Malsch hat das meiste aus CDU-Sicht schon dargestellt, aber ich möchte doch noch auf einiges eingehen. Herr Kobelt, wann waren Sie das letzte Mal im Wald?