(Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Warum ha- ben Sie es nicht 2015 geändert, Sie haben fünf Jahre Zeit gehabt?)
Ich habe das ja gerade versucht, ich habe Ihnen gerade versucht zu erklären, Herr Kellner, dass wir einen Diskussionsprozess mit den Kulturakteurinnen und Kulturakteuren hatten, der sozusagen erst im letzten Jahr ergeben hat,
dass wir nicht zu einem Kulturgesetz kommen. Und dass wir eventuell neu über einzelgesetzliche Lösungen diskutieren müssen, das steht sicherlich auf unserer Agenda. Das werden wir aber nicht kurz vor Ende der Legislatur hier noch anfangen, denn dazu gehört aus unserer Sicht tatsächlich ein or
dentlicher Diskussionsprozess, den die AfD ja in ihrem Papier hier anscheinend nicht geführt hat, sonst wären diese groben Schnitzer, die da drin sind, nicht drin.
Noch ganz kurz zwei Sätze zum AfD-Gesetz – Herr Kellner, ich weiß, Sie wollen mich nicht verstehen und Sie wollen das jetzt wieder so labeln, wir machen da ein Wahlgeschenk und bla und blubb. Ja, auf dem Niveau bewegt sich die CDU, das wissen wir ja alle, aber auf diesem Niveau bewegt sich R2G eben nicht.
Wir haben darüber nachgedacht und wir haben mit Akteurinnen gesprochen, das brauche Zeit und es ist eben zu einem anderen Ergebnis gekommen, was sie sich vorstellen. Was ist mit den 5 Millionen? Ja, was ist denn damit? Finden Sie das jetzt doof, dass die 5 Millionen Euro bekommen, sollen wir ihnen weniger geben, weil die CDU das doof findet?
Sollen wir dann draufschreiben, die CDU wollte übrigens, dass wir Ihnen nicht 5 Millionen geben? Das können wir gern machen. Dann haben wir einen schönen Wahlkampf. Nein, also Herr Kellner, wirklich, ich verstehe es einfach nicht, ich verstehe es nicht. Wir bemühen uns hier tatsächlich, dort mehr Geld in das System reinzugeben und Sie stellen sich hier hin und finden das auch immer noch dumm. Das können Sie gern so finden, ich glaube, dass das in der momentanen Situation der richtige Weg ist. Dann können wir gern in der nächsten Legislatur in Ruhe darüber reden, ob wir da gesetzlich noch nachbessern müssen. Aber ich glaube, der Minister Hoff wird nachher vielleicht auch noch was zu den momentan vorliegenden Richtlinien sagen. Daran werde ich mich jetzt nicht abarbeiten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Gesetz, das hier vorliegt – das hatte die Kollegin Mitteldorf schon gesagt –, lässt eben zum Beispiel die Jugendkunstschulen komplett aus. Sie haben ja – das ist ja immer schön überprüfbar, es lebe das Internet – aus anderen Bundesländern wie immer abgeschrieben. Ich weiß, das mit dem Abschreiben können Sie immer ganz gut, das funktioniert dann aber eben nur dann, wenn man auch weiß, was man abschreiben muss.
Das haben Sie früher gemacht, Herr Fiedler. Das ist auch nicht grundsätzlich schlecht, andere Landesparlamente machen ja durchaus auch gute Dinge. Man muss nur beim Abschreiben darauf achten,
dass man die Sachen abschreibt, die auch sinnvoll sind und nicht die, die an dieser Stelle entbehrlich wären. Sie haben eben die Jugendkunstschulen einfach mal vergessen, die sind Ihnen komplett hinten runtergefallen, da schweigt sich das Gesetz komplett aus. Und wir haben auch schon gehört, dass die hier aber mit dazugehören.
Beim Gespräch mit den Musik- und Jugendkunstschulen haben wir als R2G diese Besserstellung in der Vergangenheit zugesagt. Wir haben also übrigens auch schon im letzten Jahr, Herr Kellner – vielleicht haben Sie das nicht mitbekommen; obwohl, wir saßen doch auf dem gleichen Podium, wenn ich mich recht erinnere, in Arnstadt. Eigentlich müssten Sie mitbekommen haben, dass wir auch da schon über eine Besserstellung der Musikund Jugendkunstschulen gesprochen haben und es uns da klar war, dass wir uns in dem folgenden Haushalt dafür einsetzen werden.
Die Rahmenlehrpläne sind hier auch schon erwähnt worden, die in dem AfD-Gesetz nicht wirklich drinstehen. Die werden in anderen Bundesländern vom zuständigen Ministerium geprüft und pädagogische Zielstellungen eingepflegt. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, Frau Muhsal, wollen Sie, dass da jeder machen kann, was er möchte. Das ist erstens pädagogisch nicht sinnvoll und zweitens auch kulturpädagogisch nicht sinnvoll. Deswegen verstehe ich nicht so ganz, warum Sie das so im Ungefähren lassen. Diese Beliebigkeit steht aus meiner Sicht in einem ganz krassen Gegensatz zu den kulturpolitischen Stellungen der Musik- und Jugendkunstschulen. Das hat hier die Kollegin Mitteldorf auch schon ausgeführt. Die fügen sich in die Kulturlandschaft in Thüringen ein und natürlich auch in die kulturpädagogische Landschaft.
Eine Anerkennung als staatliche Musikschule ist im Entwurf der AfD nicht Fördervoraussetzung. Das hat der Kollege Hartung auch schon angesprochen. Damit sollen und können sich die Institutionen nach Vorschlag der AfD ganz aus dem bildungspolitischen Feld heraushalten, sodass es keine inhaltlichen Absprachen geben wird und keine gemeinsamen Zielsetzungen. Es scheint, dass genau das das Bild ist, was die AfD von Musik- und Jugendkunstschulen hat. Da hilft auch ein Intelligenzzitat von Goethe am Anfang der Rede nicht, wenn am Ende sozusagen das Gesetz nicht trägt.
All das zeigt, dass es angeraten gewesen wäre, mit den Beteiligten vorher ins Gespräch zu kommen und tatsächlich mit denen darüber zu sprechen, was für sie sinnvoll ist. Aus meiner Sicht spiegelt das Gesetz nicht einmal den Status quo wider, sondern wäre ein deutlicher Rückschritt. Diesen halb
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste, verehrte Kollegen, ich muss sagen, ich finde es wirklich fast amüsant, wie angestrengt Sie sich drehen und winden, um ein Haar in der Suppe zu finden.
Ich weiß, ehrlich gesagt, gar nicht, wo ich anfangen soll bei all dem Unsinn, den Sie hier verzapft haben. Ich glaube, Frau Henfling, bis Sie einmal irgendetwas verstehen, was ich sage, wird es noch dauern.
Herr Kellner, vielleicht fange ich einfach einmal mit Ihnen an. Sie stellen sich hier hin, Sie kritisieren – meinetwegen zu Recht –, dass Rot-Rot-Grün noch nichts gemacht hat, das kritisiere ich auch, aber Sie sagen gleichzeitig, die CDU hat auch keinen eigenen Vorschlag. Sie sagen dann, die CDU hat keinen eigenen Vorschlag. Wenn Sie einen haben, dann legen Sie ihn doch vor!
Sie haben bis jetzt keinen eigenen Vorschlag vorgelegt und Sie sagen: Wir stehen parlamentarisch lieber mit nichts da, anstatt einen ordentlichen Gesetzentwurf an den Ausschuss zu verweisen. Und das ist schon sehr abenteuerlich.
Dann finde ich es interessant, dass Sie sagen, es sei so ein typisches AfD-Gesetz, was dann eben vor der Wahl mal anstünde. Ich sage Ihnen etwas: Dieses Thema beschäftigt uns als AfD schon sehr lange. Das steht auch in unserem Wahlprogramm von 2014 drin. Das könnten Sie vielleicht einmal lesen. Da stehen noch andere schöne Dinge drin. Wir
freuen uns natürlich, dass wir das jetzt auch aufs Tableau bringen und in dieser Legislatur noch abarbeiten können.
Dann nehme ich mit Interesse zur Kenntnis, dass Sie Frau Mitteldorf von den Linken, zustimmen. Sie sind sich mit ihr einig, haben Sie gesagt. Ich sehe, die Einheitsfront steht. Das mag Sie von der CDU freuen. Ich muss ganz ehrlich sagen, ich finde das bedenklich, insbesondere bedenklich im Hinblick darauf, dass es auch andere Länder gibt, die Musikschulgesetze haben. Und ich sage Ihnen, die wurden nicht unter Beteiligung der AfD beschlossen, ganz einfach, weil das vor unserer Zeit war, sondern die wurden unter Beteiligung mancher der hier anwesenden Fraktionen beschlossen. Und ob Sie sich da hinstellen würden und alles schlechtreden, verzweifelt nach dem Haar in der Suppe suchen würden, das wage ich mal zu bezweifeln.
Ich habe bereits in meiner Einbringungsrede hervorgehoben, dass die Musikschulen bedeutsame kultur- und bildungspolitische Aufgaben in unserem Land erfüllen, und dem wollen wir natürlich gern gerecht werden. Sie übernehmen in Kindergärten und in Schulen und oft natürlich auch in Kooperation mit diesen Institutionen eine wichtige pädagogische und kulturelle Rolle und die wollen wir stärken.
Ich betone auch noch einmal, dass unsere Musikschulen die Persönlichkeitsentwicklung, die persönliche Kreativität, Leistungsbereitschaft, Wettbewerbsgeist, Ausdauer und Konzentration fördern, und das ist ja in der heutigen Zerstreuungsgesellschaft wahrlich nichts Schlechtes. Wegen ihrer kulturellen und gesellschaftlichen Bedeutung ist auch der Freistaat Thüringen in der Pflicht, die Musikschulen nach Kräften zu fördern und zu unterstützen, was durch das Staatsziel der Kulturpflege und Kulturförderung auch in unserer Landesverfassung festgeschrieben wird. Das ist mir auch noch mal wichtig zu betonen. Herr Dr. Hartung, wenn Sie sagen, die Musikschulen seien unverzichtbar, dann sage ich: Nicht nur reden, sondern auch machen!
Ich gebe auch zu, dass es mir persönlich ein großes Anliegen ist, dass wir ein Musikschulgesetz auf den Weg bringen, weil ich selbst in meiner Kindheit/ Jugend sehr viel musiziert habe, mich in verschiedenen Ensembles einbringen konnte und deswegen auch um den Wert dieser ganzen Aktivitäten weiß. Frau Mitteldorf, ich verstehe da, ehrlich gesagt, Ihre Zögerlichkeit nicht. Sie kritisieren einzelne Dinge, da bin ich Ihnen auch sehr dankbar, dass
Sie das teilweise sachlich gemacht haben, aber ich verstehe Ihre Zögerlichkeit nicht. Sie hätten jetzt die Gelegenheit, was zu tun und tun aber nichts.
Bisher wurde das verfassungsrechtliche Ziel der Förderung der Kultur in Bezug auf die Musikschulen eben auch noch nicht konkretisiert, und auch das kann man in einem Gesetz tun. Das wirkt sich negativ auf unsere Musikschulen aus. Nicht umsonst gibt es die Probleme und nicht umsonst wird die Arbeit der Musikschulen seit Jahren durch nicht ausreichende finanzielle Zuwendung bedroht. Zugespitzt hat sich die Situation der Musikschulen bereits 2005 – das wurde auch erwähnt –, denn damals wurden die damaligen zweckgebundenen Zuweisungen an die Musikschulen durch das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs für unvereinbar mit der Verfassung des Freistaats Thüringen erklärt und deswegen gehen die Mittel für die Musikschulen seither in die Schlüsselmasse ein, also seit 2008, und sind also nicht mehr zweckgebunden. Herr Kellner, da müssen Sie sich die Frage auch schon gefallen lassen: Warum hat die CDU einfach zugeguckt und nichts gemacht? Sie waren lange genug noch an der Regierung und haben es einfach schleifen lassen.
Das heißt, die Kommunen bzw. die Kreise können die Mittel an die Musikschulen dann ausgeben oder sie können es eben nicht, und de facto kommen zu wenig Mittel bei den Musikschulen an. Natürlich kann man sich hinstellen wie Frau Mitteldorf und sagen: Ich unterstelle mal, dass die Kommunen genug Geld für die Musikschulen verwenden. – Aber einen sachlichen Beleg dafür haben Sie nicht genannt. Nicht umsonst wurde ja auch selbst gesagt, dass Sie mit den Musikschulen im Gespräch sind.
Zwar gibt es zusätzlich eine Landesförderung, die sich auch im Haushaltsplan findet, aber das ist eben nur eine verordnungsgestützte Projektförderung und die bietet eben nicht genug Planungssicherheit für die Musikschulen. Ihr Einwand, Frau Mitteldorf, dass Sie im Gesetz stehen haben, dass das keine Mehrkosten verursachen würde, den verstehe ich jetzt, ehrlich gesagt, nicht, denn die Projektförderung, ja, dafür ist Geld eingestellt, aber es fehlt eben die gesetzliche Grundlage. Nichtsdestotrotz haben Sie recht, das Geld ist grundsätzlich da. Wir wollen, dass die gesetzliche Grundlage etabliert wird und das Geld auch tatsächlich dafür ausgegeben wird.
Wir von der AfD wollen hier Abhilfe schaffen. Diese parlamentsgesetzliche Grundlage ist uns einfach wichtig. Das Gesetz legt die Kriterien der staatlichen Anerkennung von Musikschulen und die Krite
rien der finanziellen Förderung auch fest sowie bestimmte Kriterien zur Sicherung der Qualität und den sozialen Zugang zu den Musikschulen. Es wurde, glaube ich, auch kritisiert, dass das zwei getrennte Verfahren sind. Auch da muss ich sagen, es kann Musikschulen geben, die sagen, ich möchte nur eine Anerkennung haben als staatlich anerkannte Musikschule. Es kann Musikschulen geben, die möchten eine Förderung haben und eben keine Anerkennung, das mag es geben. Insofern haben wir uns auch an dem, wie es in anderen Bundesländern gehandhabt wird, orientiert, das ist richtig. Ich finde das auch in Ordnung. Wer sagt, nein, das eine soll es ohne das andere nicht geben, das kann man herzlich gern diskutieren und warum nicht im Ausschuss?
Im Einzelnen gibt es in § 1 des Gesetzes eine rechtliche Begriffsbestimmung der Musikschulen und hier wird eben auch festgelegt, dass die Gebührenordnung der Musikschulen mittels Sozialtarifen allen Musikinteressierten unabhängig vom sozialen Hintergrund die Teilnahme am Musikleben ermöglichen können. Auch das finde ich wichtig, gesetzlich festzuschreiben. Besonders wichtig ist uns als AfD-Fraktion eine familienfreundliche Ausgestaltung der Gebührenordnungen, die nämlich dann für Familien mit mehreren Kindern eine Staffelung nach dem Kriterium der Kinderzahl vorzusehen haben. Auch da sehe ich nicht, warum Sie da einfach darüber hinwegsehen.