Danke schön, Herr Abgeordneter. Herr Abgeordneter Henke von der AfD-Fraktion möchte sprechen, bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich muss noch mal nach vorn. Herr Ministerpräsident, Sie haben von der Entwicklung der touristischen Region im Schwarzatal gesprochen. Ja, Sie haben viel Geld in die Hand genommen, um das Schloss Schwarz
burg touristisch aufzuwerten. Was Sie nicht machen: Sie entwickeln die angrenzenden Regionen nicht weiter. Da kommen Sie mit der Gebietsreform um die Ecke, das kann ich nicht verstehen. Und wozu brauchen wir überhaupt eine Gebietsreform? Sie hätten das Geld nehmen können und hätten es den Kommunen auch so geben können.
Aber nein, Sie haben es verknüpft: Gebietsreform mit Geld. Das bringt die Leute im Land auf die Barrikaden – und das verstehen Sie nicht. Deswegen bin ich noch mal nach vorn, das muss ganz klar gesagt werden: Das Geld wäre da, Sie hätten es den Kommunen auch so geben können. Nein, Sie haben es mit der Gebietsreform verknüpft und das bringt die Leute im Land auf! Vielen Dank.
Danke schön, Herr Abgeordneter Henke. Gibt es weitere Wortmeldungen seitens der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Wünscht die Landesregierung noch mal das Wort? Das sehe ich auch nicht.
Dann kommen wir zur Ausschussüberweisung. Ich habe mehrfach Innen- und Kommunalausschuss gehört. Gibt es weitere Ausschüsse, die beantragt werden?
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Ja, der Jus- tizausschuss, weil die Gerichtsstrukturen auch dabei sind!)
Dann stimmen wir über die Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der AfD, der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke und der fraktionslose Abgeordnete Gentele.
Wir stimmen jetzt über die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Der fraktionslose Abgeordnete Gentele, die Fraktion der AfD, die Fraktion der CDU – keine weiteren. Wer stimmt dagegen? Die Fraktion der SPD, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke. Wer enthält sich? Es gibt keine Enthaltungen. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz abgelehnt und an den Innen- und Kommunalausschuss bestätigt.
Gesetz zur Förderung und Anerkennung von Musikschulen im Freistaat Thüringen (Thürin- ger Musikschulgesetz) Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/6936 - ERSTE BERATUNG
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Abgeordnete, liebe Gäste! „Wer Musik nicht liebt, verdient nicht, ein Mensch genannt zu werden, wer sie liebt, ist erst ein halber Mensch, wer sie aber treibt, ist ein ganzer Mensch.“ Meine Damen und Herren, ob wir alle uns diesem Zitat von Johann Wolfgang von Goethe mit gleichem Herzblut anschließen wollen, das lasse ich offen. Fest steht aber, Thüringen kann in der Musik, aber auch in der Kultur im Allgemeinen auf eine reiche und vielfältige Tradition zurückblicken, auf die wir zu Recht stolz sind.
Nicht umsonst ist die Kultur fest in der Verfassung unseres Landes verankert. Die Präambel spricht vom kulturellen Reichtum und in Artikel 30 Abs. 1 heißt es ausdrücklich – ich zitiere –: „Kultur, Kunst, Brauchtum genießen Schutz und Förderung durch das Land und seine Gebietskörperschaften.“ Damit ist die Kultur ein Staatsziel des Freistaats Thüringen und dieses Staatsziel Kultur umfasst eben auch den Schutz und die Förderung der Musik.
Musik wird in Thüringen auf höchstem Niveau gelebt. Das zeigt sich zum Beispiel an unseren vielen Chören und Orchestern. Das zeigt sich an Institutionen mit internationalem Renommee wie der Hochschule für Musik „Franz Liszt“ in Weimar oder auch dem Musikgymnasium Belvedere. Zu dem Musikland Thüringen gehören vor allem aber auch die zahllosen Laienmusiker. Viele Erwachsene, Jugendliche und Kinder musizieren gemeinsam oder allein in ihrer Freizeit. Sie gestalten Konzerte und sie leben so unsere musikalischen Traditionen fort. Denn wie Kultur überhaupt, so lebt natürlich gerade die Musik vom Mitmachen, vom Selbstmachen. Das hat schon Johann Wolfgang von Goethe auf den Punkt gebracht und in diese Tradition sollten wir uns hier in Thüringen stellen.
Musikschulen hier in Thüringen nicht möglich. Kommunale und freie Musikschulen leisten in unserem Freistaat einen unentbehrlichen Beitrag zum Kulturleben und damit zur kulturellen Bildung, und zwar in der Stadt wie auch auf dem Land. Kulturelle Bildung meint dabei nicht nur, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene ein Instrument erlernen. Kulturelle Bildung meint auch, dass sich die Menschen in ihrer Musik begegnen, dass sie miteinander musizieren und dadurch auch ihre Persönlichkeit in kultureller Hinsicht ausbilden. Ohne eine solche kulturelle Bildung, die möglichst in jungen Jahren beginnen sollte, kann es kein Fortleben des kulturellen Lebens geben. Darum sind unsere Musikschulen so wichtig. Ihre Bedeutung und ihr Beitrag zum kulturellen Leben im Freistaat sind unbestritten und, Frau Henfling, ich hoffe, dass das auch heute so bleibt. Allerdings hat es das Land Thüringen bislang nicht vermocht, auch ein Musikschulgesetz auf den Weg zu bringen. Deswegen legen wir heute ein Musikschulgesetz vor und dieses Musikschulgesetz legt die staatliche Anerkennung und die Förderung der Musikschulen sowie entsprechende Qualitätsstandards eben auch gesetzlich fest.
Wichtig ist uns auch, dass der Förderanspruch der Musikschulen gesetzlich festgeschrieben wird, denn auch daran fehlt es. Unser Gesetzentwurf trägt der bislang unbefriedigenden Lage der Musikschulen Rechnung und greift auch die entsprechenden Forderungen der Betroffenen auf. So wie der Thüringer Gesetzgeber durch das Thüringer Sportfördergesetz dem Verfassungsrang aus Artikel 30 Abs. 3 nachgekommen ist, so sollte er auch mit Blick auf die Musikschulen endlich auch dem Verfassungsauftrag aus Artikel 30 Abs. 1 nachkommen und ein längst überfälliges Musikschulgesetz erlassen.
Ich freue mich auf eine angeregte Debatte und bitte schon jetzt um die Überweisung unseres Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien. Herzlichen Dank.
Danke schön. Ich eröffne die Aussprache und als Erste spricht Abgeordnete Mitteldorf von der Fraktion Die Linke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die AfD-Fraktion hat in dieser Legislaturperiode das erste Mal ein kulturpolitisches Thema auf die Agenda gehoben. Die Tatsache, dass sie es kurz vor den Wahlen noch
versucht, finde ich zumindest spannend, will mich aber, weil ich mir tatsächlich intensiv durchgelesen habe, was die AfD-Fraktion in ihrem Gesetzentwurf aufgeschrieben hat, inhaltlich damit auseinandersetzen.
Vielleicht vorweg so viel: Dass die Musikschulen im Freistaat Thüringen – sowohl die kommunal getragenen als auch die privat getragenen – einen essenziellen Bestandteil in der Kulturlandschaft als auch der Bildungslandschaft einnehmen, ist unbenommen. Nicht umsonst ist auch die Arbeit der Musikschulen im Thüringer Bildungsplan als außerschulischer Lernort für kulturelle Bildung verankert. Das trifft in gleichem Maße allerdings auch – und das wird gern vergessen und das hat leider die AfD-Fraktion hier nicht mit aufgenommen – auf die Jugendkunstschulen des Freistaats Thüringen zu, weswegen wir uns auch schon im Koalitionsvertrag darauf verständigt haben, dass wir auf die Gleichstellung von Musikschulen und Jugendkunstschulen bezogen auf die wichtige Arbeit, die sie im Bereich kulturelle Bildung leisten, eingehen wollen. Schon deshalb, sage ich, greift für mich der Gesetzentwurf zu kurz und wir – dazu komme ich später noch – haben natürlich innerhalb der Koalition auch darüber gesprochen, welche Möglichkeiten wir sehen, die Musikschulen und die Jugendkunstschulen im Freistaat Thüringen besser zu fördern.
Sie beziehen sich auf – und völlig zu Recht – die Verfassung des Freistaats Thüringen; Sie haben das in der Einbringung eben auch noch mal vorgelesen. Dabei möchte ich aber auf eines noch mal besonders eingehen, und zwar: „Sie genießen Schutz“ – also Kunst und Kultur – „und Förderung durch das Land und seine Gebietskörperschaften.“ Und da greift zum einen der Punkt, wie Sie auch angesprochen haben, dass die Musikschulen im Freistaat Thüringen zu großen Teilen, aber nicht nur kommunal getragen sind. Dann schaut man sich Ihren Gesetzentwurf an und stellt fest, die kommunalen Träger spielen in Ihrem Gesetzentwurf keine Rolle. Das halte ich für schwierig, zumal, wenn man sich mal ansieht, was Sie in den Vorbemerkungen zu Ihrem Gesetzentwurf unter „D. Kosten“ schreiben: „Durch das Gesetz entstehen dem Freistaat Thüringen keine zusätzlichen Kosten.“ und dann in Ihrem Gesetzentwurf unter § 4 Abs. 2 steht: „Neben der Förderung zur Abdeckung des Grundbedarfes stellt das Land Mittel für die Projektarbeit der Musikschulen bereit.“ Wenn man sich anguckt, wie jetzt die Finanzierung ausgestaltet ist, dann stellt man fest – und auch darauf verweisen Sie in Ihrem Vorblatt –, dass es keine zweckgebundene Förderung im KFA mehr gibt, wie es das bis zum Verfassungsgerichtsurteil gab, und demzufolge der Freistaat Thüringen über Projektförderung die
Musikschulen und Jugendkunstschulen unterstützt. Wenn man jetzt also diesen § 4 liest und dann liest, dass Sie schreiben „Durch das Gesetz entstehen dem Freistaat Thüringen keine zusätzlichen Kosten.“, dann ist das schlichtweg falsch. Demzufolge müsste man also mal ganz ernsthaft darüber nachdenken und sich auch ein bisschen ernsthafter angucken, wie die Zusammensetzung der Finanzierung der Musikschulen aussieht. Ich sage ganz ehrlich, ich lege sehr, sehr großen Wert darauf, dass die kommunalen Träger zum einen auch dafür gewürdigt werden, dass sie, obwohl auch Musikschulen und Jugendkunstschulen eine freiwillige Aufgabe sind, zu großen Teilen auch in angespannten Haushaltslagen für die Musikschulen und Jugendkunstschulen einstehen und die Förderung bereitstellen, inklusive bei kommunalen Musikschulen natürlich auch dafür sorgen, dass Musikschuldozentinnen und -dozenten, Lehrerinnen und Lehrer und auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendkunstschulen bezahlt werden, wenn auch – und das stimmt – leider nicht in der Form fest angestellt, im Verhältnis zu Honorarkräften, wie auch ich mir das wünschen würde. Aber man darf nicht vergessen, dass die Kommunen bereits jetzt einen großen Anteil leisten und dass sie das aus meiner Sicht aber eben auch weiterhin leisten müssen, denn nur zusammen in der Verbindung Freistaat Thüringen und Kommunen ist es aus meiner Sicht sinnvoll, die Musikschulen und eben die Jugendkunstschulen zu finanzieren. Auch deshalb haben wir innerhalb der Koalition sehr lange darüber diskutiert, welche Möglichkeiten wir aufgrund des Wegfalls der Zweckbindung im KFA – wobei das Geld, das schreiben Sie richtig hier rein, weiterhin in der Schlüsselmasse verblieben ist – auch aus Sicht des Freistaats schaffen können, damit das Land wieder offiziell mitfinanziert. Dabei ist es so, dass natürlich eine Finanzierung aus dem KFA dann wenig sinnvoll ist – und das ist auch die Argumentation der Kommunen selbst –, da das Geld, was damals zweckgebunden war, weiterhin in der Schlüsselmasse verblieben ist. Wir haben keinen Einfluss darauf, wofür die Kommunen es ausgeben. Aber ich unterstelle den meisten Kommunen, die die Träger von Musikschulen, auch einiger Jugendkunstschulen sind, dass sie natürlich im Rahmen ihrer Möglichkeiten das Geld genau dafür verwenden. Deswegen haben wir darüber geredet, wie wir trotzdem mitfinanzieren können, und haben – das werden Sie gesehen haben – im Entwurf des Landeshaushalts bereits einen neuen Haushaltstitel eingeführt, in dem 3 Millionen Euro stehen. Wir haben uns als Koalition bereits darauf verständigt, dass wir im Zuge der Haushaltsberatung noch mal eine deutliche Steigerung in diesem Bereich hinbekommen wollen.
Jetzt haben Sie in Ihrem Gesetzentwurf auch Dinge beschrieben, was Musikschulen sind. Und das ist sicherlich auch alles richtig und nicht falsch. Die Frage ist nur: Das, was Sie in dem Gesetzentwurf schreiben, ist im Endeffekt nichts anderes als der Status quo jetzt. Und man muss sich tatsächlich die Frage stellen, welchen Mehrwert ein Gesetzentwurf oder ein Gesetz hat, wenn man es beschließen würde, wenn es eigentlich nur den Status quo beschreibt und quasi keine tatsächliche Verbesserung oder in irgendeiner Form bessere Rahmenbedingungen oder Verpflichtungen hinbekommt, wenn in diesem Gesetzentwurf auch davon geredet wird, dass alles laut Haushaltslage ist. Laut Haushaltslage bedeutet natürlich auch immer im Umkehrschluss in Zeiten, in denen man keine sprudelnden Steuereinnahmen und guten Rahmenbedingungen hat, Sie bekommen weniger Geld. Demzufolge ist aus meinem Dafürhalten der Gesetzentwurf nicht dafür geeignet, das Ziel, was Sie verfolgen, tatsächlich umzusetzen. Das finde ich eben sehr schade.
Wie bereits gesagt fehlt mir in diesem Gesetzentwurf auch die Rolle der Kommunen oder der Träger. Sie haben zu Recht in diesem Gesetzentwurf geschrieben und formuliert, dass es neben den kommunalen Trägern auch private Träger gibt. Und davon gibt es nicht wenige. Aber Sie haben eines so ein bisschen vergessen oder weggelassen, wenn sie über die Qualitätsstandards schreiben, wozu Sie jetzt in Ihrer Einbringung gesagt haben, dass Sie die im Gesetz verankern. Da steht nicht drin, was Sie für Qualitätsstandards verankern wollen. Die Qualitätsstandards, die bereits jetzt eine ganz wesentliche Rolle spielen, sind durch den Verband der Musikschulen sowohl festgelegt als auch werden sie, was die Mitgliedsmusikschulen in dem Verband betrifft, angewandt. Das heißt, die Punkte, die Sie in Ihren Gesetzentwurf hineinschreiben, ohne dezidiert zu sagen, welche Qualitätskriterien für Sie gelten, existieren bereits jetzt in der Umsetzung.
Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, finde ich zwar das Ansinnen komplett richtig und ich sage auch, dass das, was wir innerhalb der Koalition jetzt vereinbart haben, für mich persönlich nur ein erster Schritt sein kann. Aber allein die Tatsache, dass es einiges an Zeit gebraucht hat, sich darauf zu verständigen, zeigt, dass es mehrere unabwendbare rechtliche Vorbehalte auf allen Ebenen gibt, um tatsächlich zu einer Situation zu kommen, die den Musikschulen und den Jugendkunstschulen – und ich betone, dass es für mich da immer nur ein Zusammengehen geben kann und eine Gleichbehandlung und nicht das eine gegen das andere auszuspielen ist –, dass ein Gesetzentwurf nur
dann Sinn macht, wenn er zum einen die kommunale Selbstverwaltung nicht nur unterstützt, sondern auch die Verantwortung der Kommunen beschreibt. Und zum anderen, kann man nicht aus meiner Sicht mit ein paar durchaus nett formulierten Artikeln, ohne dass man sich mit den Verbänden, die es ja gibt und die seit geraumer Zeit auch in der Verhandlung darüber sind, wie die Musikschulfinanzierung des Freistaats Thüringen gewährleistet werden kann, sodass die Schulen selbst etwas davon haben, kann man aus meiner Sicht nicht einfach so hinschreiben. Wie gesagt, das Problem ist, es gibt keinerlei Neuerung in diesem Gesetzentwurf und ich finde das sehr schade, weil es kurz gesprungen ist und es sich aus meiner Sicht nicht mal wirklich lohnt, weiter darüber zu reden, weil es – und das habe ich versucht darzustellen – essenzielle Teile innerhalb dieses Gesetzentwurfs und im Kern in der Frage Musik- und Jugendkunstschulen gibt, die hier überhaupt keine Rolle spielen und demzufolge ich nicht erkennen kann, dass es in irgendeiner Form eine Besserstellung oder eine größere Anerkennung oder eine bessere Förderung geben kann. Demzufolge, sage ich gleich, bin ich nicht für eine Ausschussüberweisung. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Mitteldorf. Ich rufe Abgeordneten Kellner von der CDU-Fraktion auf. Sie haben das Wort, Herr Kellner.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauer auf der Tribüne! Ja, ich kann die Worte von Frau Mitteldorf, die gerade vor mir gesprochen hat, vollumfänglich mit unterstreichen. Da sind wir uns einig, auch wenn wir in der Opposition sind.
Aber an der Stelle geht es um Inhalte, wie gesagt, und da muss ich ganz einfach sagen: Da hat sie in vielen Fällen recht. Auch ich habe mir das Gesetz angeschaut und – ich sage mal – das ist so ein typisches AfD-Gesetz; man nehme ein Problem, was jetzt gerade mal vor der Wahl interessant sein könnte, nimmt zwei, drei Paragrafen und fertig ist die Lösung. Ich habe mir das angesehen, so stelle ich mir vor, was bei Ihnen in der Fraktion so vorgegangen ist. Aber Sie sind am Thema wirklich – Sie haben da eins aufgerufen, was wichtig und richtig ist – Meilen vorbei. Es ist unkonkret, oberflächlich
und was das Schlimmste ist: Die Musikschulen haben dadurch überhaupt keine Planungssicherheit, in keiner Weise.
Und genau das, was die Musikschulen wollen, erreichen Sie mit dem Gesetz nicht. Sie erwecken zwar Hoffnungen, dass Sie für die Musikschulen etwas tun wollen, aber wenn man sich das Gesetz anschaut, das Sie hier vorgelegt haben, muss ich sagen, enttäuscht es doch sehr und die Musikschulen werden es sicherlich auch so entsprechend zu werten haben.
Ich komme gleich auf das Gesetz konkret zurück, und zwar auf Ihren Entwurf. Sie sprechen zu Recht das Verfassungsgerichtsurteil an, das im Juli 2005 gefällt wurde und letztendlich verboten hat, die zukünftigen zweckgebundenen Mittel durch die Landesregierung auszureichen. Das haben wir letztendlich dann 2008 korrigiert und die Mittel wurden im KFA eingebunden. Jetzt kann man natürlich sagen: Die Mittel sind vorhanden und die Kommunen können sie eigentlich auch ausgeben. Das wird zum großen Teil gemacht, das muss ich an der Stelle auch sagen. Auch die Kommunen, die habe ich hier in Ihrem Gesetzentwurf vermisst, spielen überhaupt keine Rolle, die aber in der Regel die Träger von den Musikschulen sind, aber auch die Jugendkunstschulen. Das, was die Frau Mitteldorf gesagt hat, kann ich nur unterstreichen. Die fehlen mir an der Stelle auch. Die Jugendkunstschulen sind in keiner Weise erwähnt und die Kommunen ebenso nicht und die leisten ihren Beitrag. Ich sage jetzt mal, wenn ich jetzt vom Landkreis Gotha ausgehe, finanzieren wir die Musikschulen mit 700.000 Euro jährlich. Das kann natürlich mehr sein, da bin ich auch bei den Musikschulen. Das reicht nicht, wenn man – ich sage mal – noch mehr an Leistungen anbieten will oder ganz einfach das anbieten möchte, was man erwartet. Da ist sicherlich auch Bedarf, aber der ist in erster Linie in den Kommunen zu regeln, sprich bei den Trägern. Die kommunalen Träger sind hier natürlich auch aufgefordert, zu schauen, was möglich ist. Und ein wesentlicher Fakt besteht darin, dass der Kommunale Finanzausgleich so ausgestattet werden muss, dass die Kommunen genügend Spielräume für freiwillige Leistungen erhalten. An der Stelle muss man sagen: Zukünftig sollte der KFA an der Stelle mehr Spielraum für die Kommunen geben, damit sie freiwillige Leistungen nicht als Erstes zusammenstreichen, wenn Pflichtaufgaben überhandnehmen bzw. zu teuer werden. Also hier auf jeden Fall – die Ausstattung über den KFA ist nach meiner Meinung der wesentliche und wichtigere Punkt an der Stelle, wie
Dann habe ich noch § 3 – staatliche Anerkennung –: Auch das hat Frau Mitteldorf schon kritisiert. Sie schreiben das hier zwar rein, die staatliche Anerkennung von Musikschulen, aber das ist bei uns weitestgehend verankert, und wenn ich eine staatliche Anerkennung haben will, also Musikschulen in den Wettbewerb treten – und es geht ja in erster Linie darum, Qualitätssicherung zu haben; deswegen sage ich ja, wir machen die staatliche Anerkennung, ein Prädikat, um das man sich letztendlich bemühen muss und kann und woran auch entsprechende Qualitätskriterien gekoppelt sind –, dann macht das auf jeden Fall Sinn, da bin ich auch ganz bei Ihnen, aber was ich dann nicht mehr verstehe, ist, dass man dies an zukünftige Förderung koppelt und gleichzeitig in § 4 aber sagt: „[…] Die Anerkennung als staatliche Musikschule ist nicht Fördervoraussetzung.“ Also was nun: Braucht man die staatliche Anerkennung, damit man Fördergeld bekommt, wie es in § 3 suggeriert wird, oder nehme ich jetzt den § 4, wo man sagt, dass es nicht Voraussetzung ist, dass ich letztendlich eine staatliche Anerkennung habe? Also mit anderen Worten: Das kann eigentlich jeder machen, jeder kann die Fördermittel kriegen, wenn er nur einen Antrag stellt, unabhängig davon, welche Kriterien er letztendlich erfüllt oder nicht erfüllt. Ansonsten macht das ja alles keinen Sinn, wenn ich vorneweg etwas fordere und hinterher das letztendlich gar nicht berücksichtige. Also hier habe ich nicht verstanden, was Sie damit meinen oder wie Sie das dann umsetzen wollen.
Dass Sie die privaten Musikschulen genauso mitfördern und gleichstellen wollen, halte ich auch für problematisch. Letztendlich richten sich private Musikschulen darauf aus, dass sie auch Geld verdienen und Gewinn erwirtschaften – sie sind letztendlich ein Unternehmen. Das wollen Sie jetzt mit kommunalen Aufgaben gleichstellen. Dabei muss man auch sehen: Private Musikschulen suchen sich natürlich Schüler aus und die müssen das auch gut bezahlen, während unsere Musik- und Jugendkunstschulen schon diesen auch sozialen Anspruch haben, dass jedes Kind die Möglichkeit und den Zugang haben muss, ein Musikinstrument zu lernen, zu malen oder sich ähnlich kulturell ausbilden zu lassen. Unser Anspruch ist ja, dass dies unabhängig vom Geldbeutel der Eltern passieren kann. Also ich denke, da ist noch mal zu überdenken, was Sie letztendlich damit meinen und wie Sie es sich vorstellen, wenn Sie auch private Unternehmen damit fördern wollen. Also dem – das muss ich sagen – können wir an der Stelle nichts abgewinnen.
In erster Linie geht es uns um die Musik- und Jugendkunstschulen, die in kommunaler Trägerschaft sind oder auch in Vereinen – das schließt es ja nicht aus. Wir haben auch Vereine, die sich dieser Aufgabe annehmen; auch die müssen wir zukünftig berücksichtigen. Bei so einem komplexen Thema bedarf es natürlich einer entsprechenden Vorbereitung und vor allen Dingen einer entsprechenden Analyse: Was brauchen wir tatsächlich? Was können die Kommunen tatsächlich leisten? Was kann man über den KFA zur Entlastung beitragen und wo ist das Land gefragt, zusätzlich Mittel in die Hand zu nehmen? Vor dieser Aufgabe stehen wir und wir haben uns als CDU-Fraktion auch schon intensiv damit beschäftigt.