Ah, das sind also die Deutschen. Da gab es in den 30er-Jahren mal so Bestrebungen nach Mustergütern, das schwingt da etwas mit, glaube ich.
Selbst einem Branchenfremden – was auch immer bei Ihnen ein Branchenfremder ist – würde ich noch unterstellen wollen, die Flächen wie gehabt zu nutzen. Wenn Sie dann von traditioneller klein- und mittelständischer Thüringer Landwirtschaft schreiben, frage ich mich, in welchem Paralleluniversum Sie sich eigentlich im Augenblick bewegen.
Haben Sie sich ein einziges Mal mit Faktoren wie Betriebsgrößen und Betriebsformen beschäftigt? Ich nehme Ihnen das Grübeln über diese Frage gern ab. Herr Rudy ist sowieso schon gegangen, schade, aber vielleicht hört er draußen noch zu. Die Frage kann man nämlich wahrscheinlich mit Nein beantworten. Also in die Tiefe der Beschäftigung dürfte es nicht sehr weit gegangen sein. Aber ich helfe Ihnen gern ein bisschen weiter. Zwei Drittel aller landwirtschaftlichen Betriebe in Thüringen werden als juristische Person geführt, 15 Prozent als Personengesellschaft und circa 19 Prozent als Einzelunternehmen. Ungefähr 56 Prozent der Betriebe gehören in die Größenklasse 500 bis 1.000 Hektar. Und im Durchschnitt ist jeder Thüringer Landwirtschaftsbetrieb rund dreimal so groß wie ein Betrieb in den alten Ländern. Diese Erkenntnis, liebe AfD
Fraktion, hätten Sie relativ leicht auch selber erzielen können und vielleicht mal Ihrem Antrag mit zugrunde legen sollen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte es im letzten Plenum bereits ausgeführt: Je größer die Agrarstrukturen, die Agrarbetriebe sind, desto eher wecken sie das Kaufinteresse bei Finanzinvestoren, die sich bemühen, mangels lukrativer alternativer Geldanlagemöglichkeiten in diesem Wirtschaftssegment Fuß fassen zu können und zu investieren. Gemäß Ihren Ausführungen wären Landflächen in Thüringen gar nicht betroffen, weil „klein und mittelständisch“ nicht im Fokus größerer Investorengesellschaften ist, es sei denn, man kommt nach Baden-Württemberg in den deutsch-schweizerischen Grenzraum, da sind tatsächlich auch kleinere Betriebe oder kleinere Flächen betroffen, aber das ist eine Besonderheit.
Wir als Bündnis 90/Die Grünen kritisieren schon seit Jahren den möglichen Verkauf gesamter oder von Anteilen von Betrieben einschließlich der dazugehörigen Grundstücks- und Pachtverträge. Heute ist es so, dass die Öffentlichkeit nur durch Zufall erfährt, wer verkauft und an wen verkauft wird. Nach wie vor besteht keine Melde- oder Anzeigepflicht bei solchen geplanten Verkäufen. Das ist einer der Faktoren, warum wir an einem solchen Gesetz arbeiten, zumindest als ersten Schritt mehr Transparenz in diese Grundstücksverkehrsbereiche zu bekommen. Insbesondere die Share Deals, die in der letzten Zeit häufiger publiziert worden sind, wollen wir damit ans Licht der Öffentlichkeit holen. Mittelfristig wollen wir ein Vorkaufsrecht für die Thüringer Landgesellschaft im Falle dieser Share Deals. Die dabei erworbenen Flächen können wir dann Junglandwirten erneut zur Verfügung stellen.
Sehr geehrte Damen und Herren, da der Antrag von der AfD kommt, sind auch Forderungen wie die unter II.3. nicht sonderlich verwunderlich: Förderung von Jungbauern und die Übernahme soll nur durch einheimische Privatinvestoren erfolgen können. Es ist der übliche und der wiederkehrende Sprech, den ich jetzt seit über dreieinhalb Jahren hier im Landtag erlebe. Nur gut ist das, was deutsch ist. Was sind im Übrigen die hier zitierten mittelständischen Privatinvestoren? Gehört dazu auch der Inhaber einer großen Optiker-Filialkette oder eines Baumarkts, der hier sein Privatvermögen investiert? Einheimisch wären sie ja immerhin.
Wir als Bündnis 90/Die Grünen setzen uns für eine vielfältige Landwirtschaft ein, eine Landwirtschaft,
die die Landschaft prägt und ihren Beitrag zum gesellschaftlichen Wohlergeben liefert und liefern kann. Um dieses zu erfüllen, bedarf es allerdings auch, dass ortsansässige Betriebe mit eigenen Flächen unabhängig ihrer Größe selbstbestimmt und nicht in Abhängigkeit nationaler oder international tätiger Konzerne agieren können.
Sehr geehrte Damen und Herren, allein aufgrund der sich durch den gesamten Antrag ziehenden ausländerfeindlichen, antieuropäischen Formulierungen, von den inhaltlichen Mängeln einmal abgesehen, werden wir diesen Antrag der AfD ablehnen. Vielen Dank.
Aus den Reihen der Abgeordneten liegen keine Wortmeldungen mehr vor – doch, Herr Abgeordneter Henke.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete, werte Gäste, mich hat es noch mal nach vorn getrieben, denn ich bin jemand, der 50 Jahre in der Landwirtschaft verwurzelt ist. Ich habe 50 Jahre Landwirtschaft live erlebt, mitgemacht, dort gearbeitet, heute noch im Nebenerwerb. Ich weiß, dass das ein ganz schwieriges Feld ist. Ich habe leider nur den Rest der Zwangskollektivierung mitbekommen, die damals in der alten DDR-Regierung in den alten Ländern fortgesetzt worden ist. Das ist einer der Gründe dafür, warum wir hier im Osten so große Agrarflächen haben. Aber es gehört zur Gerechtigkeit dazu zu sagen, dass die Agrarbetriebe natürlich ihren Anteilseignern verpflichtet sind und danach auch wirtschaften müssen. Das ist ganz klar.
Ich war mit Herrn Ministerpräsidenten Ramelow in einer Vorzeigeagrargenossenschaft, in der Agrargenossenschaft „Wöllmisse“. Dort hat man uns ganz eindringlich aufgezeigt, wie schwierig die finanzielle Situation der Agrarbetriebe in Thüringen ist. Und das ist einer der Gründe, weshalb ich sage: Hier kommt eine Lawine auf uns zu, die wir wahrscheinlich nicht mehr aufhalten können. Wenn sich diese Firmen finanziell nicht halten, werden sie gekauft. Und deswegen bin ich der Meinung, es ist fünf vor zwölf, wir müssen jetzt handeln und es wäre von Ihnen nicht zu viel verlangt gewesen, wenn Sie unseren Antrag unterstützt hätten und wir hätten den im Ausschuss beraten. Denn ich denke, hier müssen wir unbedingt was bewegen, denn die Landflächen sind ein Stück Heimat und die möchte ich nicht verlieren. Ich selbst bewirtschafte nach wie vor land
wirtschafts- und auch tierproduktionsmäßig Gebiete und Landstücke. Ich weiß, wie schwer das ist, und ich bitte Sie nochmals darum: Gehen Sie in sich und überweisen Sie unseren Antrag an den Ausschuss. Vielen Dank.
Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Malsch, das Problem ist ja, dass die CDU auf Bundesebene alles blockiert. Alle Anträge, alle Vorstöße, die die Linke da eingebracht hat, blockiert Ihre Partei.
(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Anders als im Land! Sie stimmen allem zu, was wir einbringen! – Das war Sarkasmus!)
Nein, aber Sie haben ja nichts eingebracht. Ihre Bundeslandwirtschaftsminister hätten ja auch etwas einbringen können zu dieser Problemlage. Aber es ist eben so, wie der Herr Malsch ausgeführt hat.
Die Bund-Länder-Kommission hat festgestellt: Eigentumsrechte sind ein hohes Gut und dem ordnen sie alles unter. Und dann ist es wohlfeil, sich hier hinzustellen und zu sagen: Dann soll mal die rotrot-grüne-Regierung hier was unternehmen, auf Bundesebene unternehmen wir gar nichts, denn Eigentumsrecht ist ein hohes Gut, das wir ohne Wenn und Aber unterstützen – also die CDU unterstützt es ohne Wenn und Aber. Das geht ja so weit, dass die Sozialpflichtigkeit des Eigentums, wie sie auch im Grundgesetz steht, überhaupt nicht in Betracht gezogen wird. Deswegen ist es wohlfeil, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, sich hier hinzustellen und zu sagen, macht mal was, und sich auf der Bundesebene hinzustellen und alles zu blockieren und nichts selbst auf den Weg zu bringen, ob
Die Thünen-Studie hat die Situation insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern betrachtet. In Thüringen hat sie nur zwei Landkreise betrachtet. Deswegen sagt meine Fraktion: Wir brauchen mehr Informationen. Wir bereiten gerade eine Große Anfrage vor, die genau diese Informationen erst mal zusammenträgt. Natürlich stimmt es: Gerade bei Anteilsverkäufen wird der Tatbestand, dass die Landwirtschaftsämter einbezogen werden, völlig umgangen.
Ja, einen Moment. – Anteilsverkäufe müssen nicht angezeigt werden, weil da der ganze Anteil am Betrieb verkauft wird, mit Grund und Boden. Das ist ein Problem und deswegen wollen wir das ändern. Da bin ich auch ganz bei meinem Kollegen von den Grünen.
Es ist Weiberfastnacht, da darf man mit uns so umgehen. Frau Kollegin, stimmen Sie mir zu, dass seit 2006 die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern ist?
Nicht die gesamte Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich. Es ist durch die Föderalismusreform etwas mehr auf die Länder übertragen worden, aber der Bund spielt eine entscheidende Rolle.
Noch mal, Herr Malsch, wer, bitte sehr, stellt die Bundeslandwirtschaftsminister seit den letzten 14 Jahren? Und welches Parteibuch haben die? Und wer hätte da auf Bundesebene und – wenn Sie das sagen – von 2006 bis 2014 auch hier auf Landesebene auch etwas auf den Weg bringen können? Das ist doch Ihre CDU, ganz einfach. Ganz im Gegenteil, deswegen sage ich das Beispiel auch immer mit der BVVG. Da hat sich die CDU mit Gewalt durchgesetzt, um alles zu privatisieren, Eigentumsrechte, hohes Gut und am besten alles im privaten Eigentum. Das zieht sich wie ein roter Faden durch bei Ihnen, Herr Malsch.
Stimmen Sie mir zu, dass gerade Ihre Fraktion in Regierungsverantwortung gesagt hat: Wir wollen nicht alles anders, aber vieles besser machen, und wenn die Grünen ankündigen, einen Gesetzentwurf einzubringen, dass wir das durchaus ernst nehmen können?
Stimme ich Ihnen zu, dass Herr Bodo Ramelow das als Wahlkampfslogan gehabt hat? Ja. Das habe ich auf diesen großen roten Plakaten gelesen, Sie offensichtlich auch – danke für die Erinnerung, das ist toll. Stimme ich Ihnen zu, dass der Kollege Müller gesagt hat, er will da ein Gesetz erarbeiten? Ja. Ich verrate Ihnen nicht alles im Vorfeld, an was ich alles arbeite und schon gleich gar nicht der Fraktion ganz rechts außen, weil meine Wahrnehmung bei der AfD ist, dass die sich inhaltlich überhaupt nicht auskennen. Und dann ist es so: Aus dem, was man denen alles erzählt, was sie in der Zeitung lesen, stricken die dann was. Wenn sie es nicht in der Zeitung lesen, checken die überhaupt gar nicht, was die Sachlage ist. Deswegen will ich auch nicht alles hier ausbreiten, auch um der AfD da nicht Futter zu geben.
Herr Henke, Sie haben sich da vertan, was Sie gesagt haben zur Kollektivierung. Was Sie dann noch gesagt haben, dass natürlich die Betriebe ihren Anteilseignern verpflichtet sind – ja, genau. Aber das