Diese Verantwortung eines Parlaments endet doch nicht, wenn in neun Monaten, in sechs Monaten oder zwölf Monaten eine Wahl ansteht. Nein, diese Verantwortung haben wir jeden Tag, aber Sie sollten sich dieser Verantwortung nicht aus Oppositionsgedanken heraus verweigern.
Deswegen lassen Sie mich noch ein, zwei Sätze zur CDU sagen. Frau Holbe, wir arbeiten im Innenausschuss sehr kollegial zusammen – jetzt ist sie nicht da –, ich kann Sie einfach nicht verstehen. Ich kann Sie nicht mehr verstehen, Frau Holbe. Sie haben jetzt wieder gegen den Feiertag gesprochen und haben angemahnt, dass wir die wirtschaftlichen Auswirkungen mit berücksichtigen müssen. Sie haben auch die Wirkungen erwähnt, die bei dem Feiertag ausbleiben. Dann will ich vielleicht auch drei Bemerkungen dazu machen: Erstens – und es ist
mir sehr wichtig, das auch zu sagen –, die Tatsache, dass wir heute über einen Feiertag reden, den Weltkindertag, ist erst einmal dem Umstand geschuldet, dass die CDU in Thüringen keine Regierungsverantwortung mehr hat.
Das zeigt sich nämlich auch deutlich daran, dass Sie in Thüringen beispielsweise bei der Diskussion hier, die Überweisung und Beratung dieses Gesetzentwurfs in den zuständigen parlamentarischen Ausschüssen abgelehnt haben. Und ich kann das deshalb nicht verstehen – Frau Pelke hat das, glaube ich, erwähnt –, weil es gerade Ihre Partei war, die in Hamburg, in Bremen, in Schleswig-Holstein initiativ geworden ist, einen zusätzlichen Feiertag jeweils in diesen Bundesländern zu etablieren. Und eines fand ich doch besonders bemerkenswert, nämlich die Aussagen von CDU-Fraktionschef Röwekamp in Bremen, der sogar in Erwiderung auf einen Vorschlag der Linksfraktion, den 8. März als Feiertag einzuführen, dann anregte, den Weltkindertag in Erwägung zu ziehen. Das fand ich dann schon sehr bemerkenswert, das Zitat vom 21. Februar 2018 lautet dann ganz genau: „Warum fordern Sie eigentlich den Weltfrauentag und nicht den Weltkindertag als gesetzlichen Feiertag? Das ist eine Frage, die man durchaus stellen könnte.“ Und Sie sollten mit Herrn Röwekamp in die Diskussion treten, denn ich glaube, wenn er Ihren Redebeitrag gehört hätte, hätte er noch sehr viel mehr Fragen an die CDU in Thüringen als nur diese eine.
Was ich auch nicht verstehe, ist, dass Sie sich im Innenausschuss hinstellen und heute auch hier hinstellen und versuchen, gegen den Feiertag zu argumentieren. Aber Ihr Fraktionsvorsitzender stellt sich, ich glaube vor zwei Wochen, in die Landespressekonferenz und sagt, der Weltkindertag ist kein geeigneter Tag, wir sollten den Buß- und Bettag als Feiertag in Thüringen etablieren.
Das führt doch erstens diese ganze Debatte um wirtschaftliche Auswirkungen tatsächlich ad absurdum, weil der Buß- und Bettag – und das wissen wir noch aus der Vergangenheit, zumindest die Älteren unter uns – immer auf einen Werktag fällt. Das heißt, Sie haben überhaupt kein Regulativ wie bei einem mobilen, dynamischen Feiertag wie dem 20. September, sondern Sie haben permanent, Jahr für Jahr, die gleichartigen und gleichwertigen Auswirkungen auf die Wirtschaft. Wie Sie das mit Ihren Wirtschaftsverbänden diskutieren, das müs
Was Sie in dieser Debatte völlig unberücksichtigt lassen, ist, dass Sie – sage ich mal – mit Ihrem Vorschlag, den Buß- und Bettag als Feiertag einführen zu wollen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer belasten; das wurde, glaube ich, schon von Herrn Adams angesprochen. Der ist weggefallen zur Kompensation der Beitragssteigerung bei der Pflegeversicherung. Wir haben eine eindeutige Regelung in § 58 SGB XI, dass dann, wenn der Bußund Bettag als Feiertag eingeführt wird, die Beiträge für die Arbeitnehmer für die Pflegeversicherung steigen. Das heißt für Thüringerinnen und Thüringer, dass sie 150 Euro pro Jahr mehr für Ihren Vorschlag bezahlen. Da sage ich ganz ehrlich: Unabhängig vom Charakter des Tages ist, glaube ich, der Vorschlag, den die Regierungskoalition hier gemacht hat, wirtschaftlich und sozialpolitisch vertretbar und akzeptabel. Ich verstehe Ihr Rumgeeiere in dieser Frage überhaupt nicht.
Wir haben im Innenausschuss sehr intensiv darüber diskutiert. Ich will nur stichpunktartig einige Rede- oder Wortbeiträge wiedergeben. Die Landeselternvertretung erklärte, mit diesem Feiertag würde deutlich, dass Thüringen ein Land der Kinder und damit der Zukunft sein will. UNICEF gab außerdem die Zusage, dass sie dafür sorgen würde, dass der neue Feiertag in Thüringen auch international wahrgenommen werden würde. Ver.di begrüßte die Erhöhung der Feiertage auf das Niveau anderer Länder und unterstrich den Wert der Arbeitsruhe – das wurde hier verschiedentlich auch schon angesprochen. Die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen begrüßt es, wenn die UN-Kinderrechtskonvention als wichtige Errungenschaft der multilateralen Zusammenarbeit in den Alltag der Menschen in Thüringen integriert wird. Auch die Katholische Kirche, die den Feiertag als Feiertag in ihrer Stellungnahme abgelehnt hat, würdigte im Gesetzentwurf alle Bemühungen, die sozialen Bedürfnisse von Kindern und Familien gesellschaftlich und politisch noch stärker und umfassender in den Blick zu nehmen. Ich will abschließend – man kann vieles noch ergänzen – die Kinder- und Jugendbeauftragte der Stadt Weimar wiedergeben, die sich durchaus kritisch mit dem Vorschlag auseinandergesetzt hat, auch mit dem Feiertag, die auch das Datum hinterfragt und am Ende empfohlen hat, eine Vielzahl von konkreten Schritten zur inhaltlichen Untersetzung des geplanten Feiertags – die in Tei
len in den vorliegenden Entschließungsantrag eingeflossen sind – zu diskutieren und zu initiieren. Das haben wir mit dem Entschließungsantrag gemacht.
Ich will nicht noch mal darauf eingehen, aber ich will doch zumindest in Erwiderung, Frau Holbe, auf Ihren Redebeitrag noch einige Aspekte mehr benennen, weil es eben nicht nur der Feiertag ist, der Entschließungsantrag ist, mit dem Rot-Rot-Grün Kinder- und Jugendrechte stärkt. Frau Pelke hat beispielsweise den Einstieg in die kostenfreie Bildung durch das erste und dann folgende zweite kostenfreie Kita-Jahr angesprochen. Auch mit dem neuen Schulgesetz, was wir gegenwärtig diskutieren, werden Bildungs- und Betreuungsangebote grundlegend verbessert. Wir haben in Thüringen das Wahlalter bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre gesenkt. Gerade die Mitbestimmungsmöglichkeiten, die Interessen von Jugendlichen in politische Entscheidungen einzubeziehen, ist eine wichtige Entscheidung. Ich fordere Sie auf, mit uns gemeinsam – vielleicht – auch die Verfassungsänderung anzugehen, dass wir das Wahlalter ab 16 auf Landesebene für den Thüringer Landtag erhalten.
Ich finde es ganz wichtig, hier noch einmal auf die Erarbeitung der „Landesstrategie Mitbestimmung junger Menschen“ hinzuweisen. Ich finde es auch wichtig – deswegen konnte ich Ihren Redebeitrag nicht verstehen –, auf das eben beschlossene Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz hinzuweisen, wodurch gerade die Mitbestimmungsund Mitwirkungsrechte junger Menschen gestärkt worden sind. Als ich Ihren Redebeitrag zum Feiertagsgesetz gehört habe, habe ich wirklich überhaupt nicht mehr verstanden, warum Sie im vorherigen Tagesordnungspunkt genau diese Ausweitung von Mitbestimmungsrechten nicht mitgetragen haben.
Meine Damen und Herren, ich will abschließend noch mal auf den Abwägungscharakter dieser Entscheidung eingehen, auch die Diskussion im Ausschuss, weil wir uns natürlich auch mit der ökonomischen, volkswirtschaftlichen, wirtschaftlichen Auswirkung eines zusätzlichen Feiertags beschäftigen müssen. Wir haben uns sehr intensiv und sehr kritisch mit den Argumenten aus der Wirtschaft auseinandergesetzt, die auch zur Kenntnis genommen. Ich will noch mal daran erinnern: Als wir die Debatte begonnen haben, da tönte die AfD: „600 Millionen weniger Wirtschaftsleistung […], 600 Millionen“. Dann fügte Herr Höcke noch dazu – das ist
vielleicht eine Ehrlichkeit, die er selten an den Tag legt –: „Das sind jetzt keine Zahlen, die unbedingt intensiveren Berechnungen standhalten“. Ich kann hinzufügen: Diese Zahlen halten überhaupt keiner Berechnung stand, weder intensiveren noch einer oberflächlichen Berechnung.
Denn wir wissen aus der Studie des Instituts für Volkswirtschaftslehre der Helmut-Schmidt-Universität, der Universität der Bundeswehr in Hamburg, dass sich das Bruttoinlandsprodukt durch einen zusätzlichen Feiertag um 0,12 Prozent verändert, und zwar negativ verändert. Das wären für Thüringen ungefähr 70 Millionen Euro. Aber einer der Autoren dieser Studie hat auch in einem Fachbeitrag noch mal geschrieben, dass man dagegen natürlich auch die positiven Effekte noch mit hinzurechnen kann, gerade im Bereich Tourismus, der Freizeit, des Gast- und Hotelgewerbes oder auch steigende Doit-yourself-Umsätze beispielsweise in Baumärkten, wo diese Tage auch genutzt werden, um selbst aktiv zu werden. Aber er würde auch noch auf einen anderen Bereich hinweisen, den man möglichweise nicht so exakt ökonomisch berechnen kann. Da will ich aus diesem Beitrag kurz zitieren: „Weitere Wohlfahrtsgewinne gehen mit dem Erholungseffekt einer kollektiven Unterbrechung der intensiv genutzten Arbeitszeit einher. Feiertage ermöglichen – anders als Urlaubstage – die Stiftung gemeinsamer Identifikation, eine Sozialsynchronisation und kulturelle Rhythmisierung. Rein praktisch gesprochen werden eine zeitliche Koordination und damit die Pflege sozialer Netzwerke und der Familie unterstützt.“ Ich glaube, wir sollten diese Aspekte bei der Diskussion auch mit in den Fokus rücken und nicht zu gering schätzen. Frau Pelke ist darauf eingegangen: Die Wirtschaftsdaten in Thüringen weisen darauf hin, dass wir uns, die Thüringer Wirtschaft, aber vor allem auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diesen Tag sehr wohl leisten können. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben diesen Tag in den letzten Jahren mit insgesamt 11,8 Millionen unbezahlten Überstunden pro Jahr bereits herausgearbeitet.
Dann will ich die Zahlen noch mal entgegenstellen: 70 Millionen Euro vermuteter Rückgang des Bruttoinlandsprodukts in Thüringen, Überstunden, die unbezahlt sind, im Wert von 236 Millionen Euro, die die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jedes Jahr in Thüringen für die Arbeitgeber leisten. Ich denke, wir können uns diesen Feiertag leisten. Er ist eine wichtige politische Entscheidung, er ist ein wichtiges politisches Signal. Er ist vertretbar, er ist
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor. Das Wort bekommt deswegen die Landesregierung. Herr Minister Maier, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, von meiner Seite nur ein paar wenige Sätze. Den Wichtigsten zuerst: Die Landesregierung unterstützt den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vollumfänglich.
Das auch, weil in unserer Verfassung in Artikel 19 explizit das Wohl der Kinder angesprochen ist. Unsere Verfassung ist eine gute Verfassung und deswegen ist sie für uns handlungsleitend. Dort steht nämlich: „Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren und liebe Gäste auf der Tribüne, wir alle wissen, dass der Leistungsdruck insbesondere für Kinder und Jugendliche in den letzten Jahren stark zugenommen hat. Ich möchte ihnen drei Beispiele nennen. Meine jüngste Tochter steckt gerade mitten im Abitur. Gut, Prüfungsstress, das ist immer mit Druck verbunden, aber wir alle wissen, dass dieser Druck, immer wieder Prüfungen zu absolvieren, die Kinder belastet. Meine mittlere Tochter macht eine Ausbildung im Bereich Veranstaltungsmanagement und muss regelmäßig am Wochenende arbeiten. Und mein Sohn macht ein Praktikum bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für kleines Geld. Von ihm wird erwartet, dass er regelmäßig täglich bis zu zehn Stunden arbeitet. Das macht deutlich, was im Bereich der Kinder und Jugendlichen heute das tatsächliche Leben ist. So ein freier Tag verschafft Luft: einfach mal nichts machen, einfach mal faul sein. Das ist ein Wert an sich, der den Kindern und Jugendlichen und natürlich auch den Eltern guttut. Wir sind auch dafür da, den Menschen Gutes zu tun. Und für die, die an diesem Tag nicht faul sein mögen, sollte natürlich auch ein Angebot bestehen, diesen Tag im Sinne des Feiertags mit Leben zu erfüllen. Ich werde in der kommunalen Familie dafür werben, dass auch Angebote gemacht werden und
dass es auch – wenn es die finanzielle Situation erlaubt – die Möglichkeit gibt, gegebenenfalls freien Eintritt zu Freizeiteinrichtungen, zu Sporteinrichtungen zu bekommen, um dem Ganzen auch in der Breite den Sinn zu geben, den dieser Tag haben soll.
Abschließend: Von unserer Seite volle Unterstützung für den Gesetzentwurf und den Entschließungsantrag. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Wir kommen damit zu den Abstimmungen, zunächst zu dem Gesetzentwurf. Gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung wird nur über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen abgestimmt, da die Beschlussempfehlung in der Drucksache 6/6850 des Innen- und Kommunalausschusses die Annahme des Gesetzentwurfs empfiehlt und keine Änderungen vorgenommen hat. Abgestimmt wird jetzt direkt über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/6163 in zweiter Beratung. Wer stimmt für diesen Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen. Wer stimmt gegen diesen Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen der CDUFraktion und der AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung, wobei ich Sie bitte, sich jeweils von den Plätzen zu erheben. Wer ist für diesen Gesetzentwurf? Das sind erneut die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen. Wer stimmt gegen diesen Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung mehrheitlich angenommen.
Wir kommen dann noch zur Abstimmung über den Entschließungsantrag. Eine Ausschussüberweisung war nicht beantragt, deswegen auch hier eine direkte Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/6866. Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Kolleginnen und Kollegen aus den Koalitionsfraktionen. Wer stimmt gegen diesen Entschließungsantrag? Das sind die Mitglieder der CDU- und der AfD-Fraktion. Damit ist
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Harmonisierung des Schulbeginns für Kindeswohl und Lernerfolg Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/6688 - ZWEITE BERATUNG
Ich eröffne die Beratung. Hierzu liegt die Wortmeldung der Kollegin Muhsal aus der AfD-Fraktion vor. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Gäste, heute debattieren wir in zweiter Beratung unseren Gesetzentwurf zur Harmonisierung des Schulbeginns für Kindeswohl und Lernerfolg. Ich gebe zu, ich war positiv überrascht, dass in der ersten Debatte zu diesem Gesetzentwurf von einigen Rednern zumindest oberflächlich versucht wurde, Argumente gegen unseren Gesetzentwurf zu finden, und sich die Debatte nicht auf das übliche „wir finden das doof, weil das von der AfD kommt, und nicht, weil es schlecht ist“ beschränkt hat.
Dennoch haben Sie am Ende den Schwanz eingezogen: Wieder einmal konnten Sie sich nicht überwinden, einen Gesetzesentwurf der AfD an den Ausschuss zu überweisen, obwohl er da doch eigentlich hingehört. Schade.
Eigentlich sollte uns die Frage, wie der Schulbeginn möglichst schülerfreundlich gestaltet werden kann, doch alle beschäftigen. Im Ausschuss hätten wir auch gut in einer Anhörung die Experten zu Wort kommen lassen können, deren Einschätzungen der eine oder andere von Ihnen so leicht vom Tisch gewischt hat. Insbesondere ist interessant, was Schüler-, Eltern- und Lehrerverbände zu einem späteren Schulbeginn sagen, wenn dann tatsächlich ein Gesetzesentwurf dazu auf dem Tisch liegt.
Finden die Schulleitungen es besser, wenn es eine grundsätzliche Regelung gibt, wie wir sie vorschlagen? Oder gibt es tatsächlich auch Schulleiter, die glauben, dass sie eine Umstellung auf eine spätere Schulbeginnzeit auch ohne eine Vorgabe des Landes schaffen? Was sagen die Schüler zu einem späteren Schulbeginn? Sehen sie es wirklich nicht
als realistisch an, dass sie ihren Hobbys auch bei einem späteren Schulbeginn noch nachgehen können, wie einige von Ihnen behauptet haben, oder würden sie sich vielmehr freuen, wenn sie insbesondere in den ländlichen Gebieten nicht mehr in aller Frühe aufstehen müssten, um rechtzeitig in die Schule zu kommen? Was sagen Vertreter des öffentlichen Personennahverkehrs zur dieser Problematik? Dies sind leider Fragen, die wir nicht im Detail beantworten können, weil Sie sich einer Überweisung an den Ausschuss verweigert haben und so natürlich auch keine detaillierte und fundierte Anhörung zu diesem Thema stattfinden kann – schade für Thüringens Schüler.