Protocol of the Session on January 31, 2019

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

dass es unsere Aufgabe ist, in erster Linie dafür zu werben oder dafür auch zu sorgen: Einem gesellschaftlichen Problem – und wir haben ein großes gesellschaftliches Problem mit den Rechtsradikalen, wir haben ein Problem mit diesen Rechtsrockkonzerten – kann nur mit einer gesellschaftlich getragenen Gegenbewegung begegnet werden. Davon bin ich überzeugt. Das heißt aber natürlich nicht, dass ich mich als Innenminister hinstellen und sagen kann: Macht mal, es ist nicht meine Aufgabe! Natürlich ist es meine Aufgabe. Die wehrhafte Demokratie sicherzustellen, ist meine Pflicht, und der muss ich gerecht werden.

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Ja, so ist es!)

Aber da gibt es letztendlich eine ganze Menge von Möglichkeiten, dem gerecht zu werden. Ich erinnere nur daran, dass es uns gelungen ist, Mattstedt zu verhindern. Uns ist es auch gelungen, Magdala zu

verhindern, zwar nicht mit dem Versammlungsrecht, aber auf Basis anderer rechtsstaatlicher Mittel. Das macht noch mal deutlich, dass das Instrumentarium, was wir brauchen, vorhanden ist. Man muss ein Stück weit kreativ sein – da gebe ich Ihnen recht –, aber es gibt Möglichkeiten und diese Möglichkeiten haben wir genutzt. Ich glaube, meine sehr geehrten Damen und Herren, es war gut für unseren Freistaat, dass wir diese beiden Konzerte, insbesondere das in Magdala – man muss sich mal vorstellen, vor der Silhouette von Buchenwald, welche Bilder in die Welt gegangen wären –, verhindern konnten. Dass dieses Thema mittlerweile auch bundesweit auf Interesse stößt und deswegen von hoher Relevanz ist, auch was uns anbelangt – nicht nur deswegen, aber auch –, was das Image von Thüringen anbelangt, ist ja auch deutlich. Es kommen immer mehr Berichte auch in überregionalen Medien, im „Stern“, auf „SPIEGEL online“ usw. Es ist schön zu beobachten, dass der Fokus, auch der überregionale Fokus jetzt auf uns gerichtet ist und diese Erfolge letztendlich auch bekannt wurden.

Ich bin der Meinung, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, auch wenn wir das Gesetz gehabt hätten, was Sie vorschlagen, es hätte uns leider nichts genutzt. Diese Versammlungen hätten trotzdem stattfinden können. Man muss das natürlich immer auch vor dem Hintergrund sehen, was für ein Ergebnis ich mit dem Versammlungsrecht bewirken kann. Weder Ihre Vorschläge, was Ort und Zeit anbelangt, hätten dazu geführt, dass diese Versammlungen hätten verboten werden können. Insofern, muss ich sagen, ist es meines Erachtens nicht zielführend, das jetzt zu machen, was andere Bundesländer gemacht haben. Trotzdem haben wir in Sachsen Rechtsrockkonzerte, es finden trotzdem Konzerte statt, sogar am 20. April hat eines stattgefunden. Ich warne davor, dass man jetzt glaubt, man könne diese Dinge damit wirklich wirksam verhindern. Auch was die Kommerzialisierung anbetrifft: In Ihrem Gesetz ist der Punkt aufgeworfen und als ich Ihren Entwurf gelesen habe, war ich sehr gespannt, was kommt. Aber aus meiner Sicht ist zu wenig gekommen. Was heißt den Kommerzialisierung? Ab welchem Eintrittspreis ist es kommerziell? Es gibt diverse Rechtsprechungen in dem Bereich. Bei dem politischen Aschermittwoch der CSU wird auch ein Eintrittspreis genommen, und der ist nicht ohne.

(Zwischenruf Abg. Geibert, CDU: Oder der Landesparteitag der SPD?)

Oder dort.

Es gibt verschiedene Urteile in diesem Bereich. Und es ist ganz wichtig: Gerichte haben festgestellt, es gibt für politische Versammlungen kein Altruismusgebot. Die müssen nicht kostenlos sein. Wichtig ist, dass jedermann dorthin kann. Und die Gerichte haben auch gesagt, auch wenn er einen Ein

(Minister Maier)

trittspreis bezahlen muss, ist dadurch trotzdem sichergestellt, wenn nicht welche ausgeschlossen werden, dass sie offen für alle sind. Auch der Punkt, bei politischen Versammlungen Gewinne zu erzielen, ist nicht verboten. Es ist sogar legitim.

Kommerzialisierung ist auch in der Petition jetzt das große Thema. Ich habe gerade heute wieder auf Facebook einen Aufruf gelesen, schließt euch der Petition an und dann wird das geregelt. Aber wie soll man das so einfach regeln? Es ein ganz schwieriges Herangehen, die Kommerzialisierung zu definieren. Ich warne davor, wir sollten den Leuten nicht Hoffnungen machen, dass wir das durch die gesetzliche Konkretisierung regeln können. Insofern finde ich die Petition gut, es wird darüber gesprochen. Aber wir müssen das aus meiner Sicht breiter anlegen.

Und auch, wenn jetzt Ratschläge an das Innenministerium erteilt werden – das muss ich jetzt mal so deutlich sagen –, wir sollen doch endlich mal nach Karlsruhe gehen, da möchte ich aber auch mal hören, wie ich das als Innenminister machen soll.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das kann ich Ihnen sagen!)

Dieser Weg steht mir nicht frei. Ich kann doch nicht einfach letztendlich...

(Unruhe DIE LINKE)

In Apolda hätte es den Weg gegeben. Die Nazis haben uns natürlich auch ein Stück weit an der Nase herumgeführt, erst Magdala, dann Apolda usw. Wenn wir Zeit gehabt hätten, hätten wir das mit Apolda vor das Bundesverfassungsgericht bringen können. Dann hätten wir auch das Thema „Kommerzialisierung“ noch mal vor dem Bundesverfassungsgericht auf den Prüfstand stellen können.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Aber dann muss es im Versammlungsbescheid stehen!)

Richtig.

Dann kommen wir zum nächsten Punkt, was zu tun ist, was wir machen müssen, das lasse ich auch für mich gelten. Die Saison läuft doch schon an. Die nächsten großen Konzerte in Themar sind schon wieder angekündigt. Die haben finanzielle Rückschläge erlitten. Wir haben sie getroffen, aber das Problem ist nicht erledigt, sondern die nächsten Dinge stehen auch schon an. Es ist auch bekannt geworden, dass Grundstücke gekauft werden. Das eine konnten wir jetzt wieder verhindern, aber in Brattendorf ist schon wieder was gelaufen – ein großes Grundstück.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Ich hatte das Innenministerium gefragt und da hatten sie keine Ahnung! Entschuldigung!)

Wie bitte?

(Unruhe DIE LINKE)

Ich kann Sie nicht verstehen.

Die Saison läuft an. Was ist zu tun? Da müssen wir vonseiten des Innenministeriums dafür Sorge tragen, dass die Versammlungsbehörden in die Lage versetzt werden, qualitativ hochwertige Auflagenbescheide zu machen. Es gibt natürlich die Möglichkeit, da besser zu werden, schneller zu werden. Da müssen wir natürlich den Versammlungsbehörden unter die Arme greifen, weil das natürlich so eine kleine Versammlungsbehörde ist, die kann – wie soll ich sagen – diesen komplizierten Rechtssachverhalt nicht alleine stemmen – meine Meinung. Deswegen haben wir auch vorgeschlagen, dass das Landesverwaltungsamt ein Selbstwahrnehmungsrecht in Anspruch nimmt, den Fall also an sich ziehen kann, um zu unterstützen.

Ich werbe dafür, dass wir diesen Weg jetzt gehen. Ich werde selbst natürlich das Thema weiterhin eng begleiten. Gegebenenfalls ist es erforderlich, dass wir im Innenministerium auch noch mal eine entsprechende Task Force einrichten, die im letzten Jahr Erfolge erzielt hat. Und dann, glaube ich, können wir da einen Schritt weiterkommen. Mit Ihrem Vorschlag zum Versammlungsrecht haben Sie mich nicht überzeugt. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Redemeldungen sehe ich nicht. Wir kommen dann zur Abstimmung. Es war Ausschussüberweisung seitens der antragstellenden Fraktion beantragt, und zwar zunächst an den Innen- und Kommunalausschuss. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der CDUFraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen und Teile der AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? Ich sehe keine Stimmenthaltungen. Damit ist die Ausschussüberweisung an den Innenund Kommunalausschuss abgelehnt.

Es gab den weiteren Antrag, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zu überweisen. Wer stimmt dieser Überweisung zu? Das ist die CDU-Fraktion. Wer stimmt gegen diese Überweisung? Das sind die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Es enthält sich der fraktionslose Abgeordnete Rietschel. Damit ist auch diese Überweisung abgelehnt und die Beratung für heute geschlossen.

Wir treten jetzt in eine Mittagspause ein. Um 14.20 Uhr geht es weiter mit der Fragestunde. Ich erinnere noch mal daran, dass danach eine Reihe von Wahlen bei uns auf dem Programm stehen.

(Minister Maier)

Wir setzen das Plenum fort und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 31

Fragestunde

Unkonventionellerweise beginnen wir mal mit der zweiten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Bühl von der CDU-Fraktion und die Frage findet sich in der Drucksache 6/6670. Bitte schön, Herr Bühl.

Revitalisierung des Porzellanwerkgeländes in Ilmenau

Das Gelände des alten Porzellanwerks verfällt immer weiter, dabei ist diese Fläche die letzte große Ansiedlungsmöglichkeit für Industrie und Gewerbe im Kerngebiet von Ilmenau. Die Thüringer Aufbaubank ist aufgrund der Insolvenz des Besitzers der wirtschaftliche Eigentümer. Im letzten Jahr wurde gemeinsam mit der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH und der Stadt Ilmenau eine Machbarkeitsstudie zur Revitalisierung des Geländes in Auftrag gegeben. Ergebnisse sollen bis Ende des Jahres 2018 vorliegen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Liegen bereits Erkenntnisse aus dieser Machbarkeitsstudie vor? Wenn ja, welche? Wenn nein, weshalb nicht und wann ist mit Ergebnissen aus der Studie zu rechnen?

2. Welche Vorstellungen hat die Landesregierung zu einer wirtschaftlichen Nutzbarmachung des Geländes?

3. Welche Anstrengungen hat die Landesregierung bisher unternommen, um potenzielle Investoren für die Fläche zu finden bzw. sie in einen vermarktbaren Zustand zu versetzen?

Bevor ich der Landesregierung das Wort erteile, darf ich diese Mitarbeiter hier dazu auffordern, bitte das Filmen einzustellen. Sie haben keine Erlaubnis, hier als Mitarbeiter den Kollegen zu filmen.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Herr Staatssekretär Hoppe.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühl für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Erstellung der Machbarkeitsstudie, die einen höheren Aufwand erfordert als ursprüng

lich angenommen, ist noch nicht abgeschlossen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass sie bis Ende des I. Quartals 2019 vorliegen wird.

Zu Frage 2: Aktuell wird das Gebiet im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen. Einen gültigen Bebauungsplan der Stadt Ilmenau für die Fläche gibt es nach Kenntnis der Landesregierung nicht. In der zu erstellenden Machbarkeitsstudie sollen die verschiedenen Möglichkeiten einer Nachnutzung der Fläche untersucht und aufgezeigt werden. Die Machbarkeitsstudie soll also die Grundlage für weitere Überlegungen, insbesondere der Stadt Ilmenau als Trägerin der Planungshoheit, aber auch des Freistaats Thüringen zur künftigen Entwicklung des Geländes bilden. Es ist davon auszugehen, dass mit umfangreichen Abrissarbeiten und gegebenenfalls auch Altlasten auf dem Gelände zu rechnen ist.

Zu Frage 3: Die Graf von Henneberg Porzellanwerk GmbH i.L., die ihrerseits Insolvenz anmelden musste, ist nach wie vor Eigentümerin des Grundstücks einschließlich der Gebäude. Es ist daher in erster Linie Aufgabe der eingesetzten Insolvenzverwalterin, Investoren für die Fläche zu finden bzw. diese in einen vermarktbaren Zustand zu versetzen. Auch die Stadt Ilmenau als Trägerin der Planungshoheit sollte ein entsprechendes Interesse an einer Nachnutzung der Fläche haben. Ungeachtet dessen haben sich die Thüringer Aufbaubank und das Thüringer Finanzministerium jahrelang um eine Veräußerung des Grundstücks bemüht. Ein Verkauf an mögliche Investoren kam aber unter anderem auch deshalb nicht zustande, weil die Stadt Ilmenau Nutzungskonzepte von potenziellen Investoren als unzureichend erachtete. Insoweit sollte das Ergebnis der gemeinsamen, von Land und Stadt finanzierten und vom Land in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie abgewartet werden.

Vielen Dank.

Gibt es Nachfragen? Gibt es nicht. Dann rufe ich die Frage Nummer 1 auf. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Kuschel, Fraktion Die Linke, mit der Drucksache 6/6667. Bitte schön, Herr Kuschel.

Danke, Frau Präsidentin.

Landwirtschaftsweg zwischen Geschwenda – Landgemeinde Geratal – und Angelroda