Protocol of the Session on December 13, 2018

ladungen, da ja nicht zwingend bei den Eltern kleiner Kinder aus dem Ausland mit ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen gerechnet werden kann.

Zu guter Letzt muss ich hier noch über Geld reden, nämlich über die Bezahlung der Ärzte, die an diesem ganzen Verfahren maßgeblich beteiligt sind, auch wenn das Reden über Geld oder die Geldfrage in dem Zusammenhang nicht die entscheidende Größe sein darf. Ein nicht geringer Anteil von Eltern kommt mit seinen Kindern zu spät zu den Vorsorgeuntersuchungen. Oft ist dabei das gesetzlich festgelegte Zeitfenster für diese Untersuchungen verstrichen und die Kinder sind natürlich gewachsen. Da das Gesetz vorsieht, dass in diesem Falle die Vergütung für die Vorsorgeuntersuchung nicht mehr abgerechnet werden darf, stehen die Ärzte vor dem Dilemma, den Eltern – und damit den Kindern – die gewünschte Untersuchung entweder zu verweigern oder kostenfrei erbringen zu müssen. Beides kann nicht im Sinne des Erfinders sein und ich sehe da im Sinne der Kinder und der Ärzte Nachbesserungsbedarf.

Zu guter Letzt noch eine Bemerkung zur Vergütung bzw. Nichtvergütung der Meldung der durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen an das Kindervorsorgezentrum. Im Jahr 2017 waren das 106.441 durchgeführte Meldungen. Jeder einzelne Versuch verursacht in der Praxis der Kinderärzte Personalaufwand und Portokosten. Der Hinweis der Landesregierung, diese Dienstleistung seitens der Ärzte sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und daher für Gotteslohn zu erbringen, konnte mich nicht überzeugen. Auch heute noch und gerade jetzt, wo wir Christen die Adventszeit begehen: Ein jeder Arbeiter ist seines Lohnes wert. Ich danke Ihnen.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich habe vorhin den Hinweis über die Bildaufnahmen der Tribüne bekommen. Herr Abgeordneter Grob hat mir seine Genehmigung zu Tonaufnahmen und Bildaufnahmen für seine Besuchergruppe gezeigt – das als Hinweis für die Abgeordneten, die mich darauf aufmerksam gemacht haben.

Wir fahren in der Beratung fort. Als Nächste hat Abgeordnete Lehmann von der SPD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Sie haben es schon gehört: Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es im Wesentlichen um die Verlängerung der Gültigkeit des Gesetzes zur Förderung der Teilnahme

(Abg. Herold)

an Früherkennungsuntersuchungen von Kindern. Zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes im Jahr 2008 gab es bundesweit, aber auch hier in Thüringen eine intensive Debatte um die Verbesserung des Kinderschutzes. Anlass waren damals zunehmende Fälle von Vernachlässigung und Kindstötung, eng verbunden mit einer Diskussion um die Überforderung der Jugendämter. In der Folge kam es nicht nur zu diesem Gesetz, sondern auch zu verbesserten, bundesgesetzlichen Regelungen im SGB VIII und vor allen Dingen aber im Bereich der gesamten Jugendhilfe, insbesondere der Jugendämter zu erheblich verstärkter Aufmerksamkeit rund um den Kinderschutz. Die Förderung und der Einsatz von Familienhebammen sind ebenso zu nennen wie aufsuchende und informierende Hausbesuche nach der Geburt, die Arbeit der Thüringer Familienschutzdienste und die Beratungsangebote im Rahmen der Familienhilfe. Heute haben wir, obwohl weniger Kinder und Jugendliche in Thüringen leben, nach wie vor steigende Kosten für die erzieherischen Hilfen. Das ist auch ein Hinweis darauf, dass sich die Aufmerksamkeit rund um den Kinderschutz infolge der damaligen Diskussion nachhaltig positiv entwickelt hat. Dieses Gesetz ist ein Baustein im Rahmen der Verbesserungen des Kinderschutzes – ein, wie wir meinen, bewährter Baustein.

Es liegt in der Natur der Sache, dass sich empirisch nicht präzise nachweisen lässt, in welchem konkreten Umfang Kinder durch dieses Gesetz geschützt werden können. Es wäre meines Erachtens auch zynisch, diesen Nachweis zu fordern. Wird auch nur ein einziges Kind durch das Gesetz vor Vernachlässigung oder gar dem Tod bewahrt, dann ist dieses Gesetz sinnvoll. Wer sich die Daten und den Bericht für das Meldeverfahren vom zuständigen Landesamt für Verbraucherschutz anschaut, der dürfte eigentlich am Sinn des Gesetzes nicht zweifeln. Dennoch werden immer wieder die Komplexität und Praxis des Meldeverfahrens kritisiert. Besonders kritisch äußern sich die beiden kommunalen Spitzenverbände, die gehen sogar so weit, die Abschaffung des Meldeverfahrens vorzuschlagen. Kritisiert werden durch die kommunalen Spitzenverbände der Verwaltungsaufwand und der damit verbundene Zeitaufwand samt der vielen Meldungen, bei denen es lediglich um Terminversäumnisse der Eltern zur Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen geht. Angegeben wird zugleich beispielhaft vom Landkreistag, dass in den Jugendämtern Kyffhäuserkreis und Nordhausen jährlich ein bis zwei Meldungen eingehen, bei denen weitere intensivere Auseinandersetzungen und Prüfungen wegen des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung durchaus gegeben sind. Deshalb wiederhole ich an dieser Stelle: Wäre es bei allen Jugendämtern auch nur ein Fall, dann hat dieses Gesetz Sinn.

All denjenigen in der öffentlichen Verwaltung, die im Kinderschutz auch nur theoretisch sparen wollen, sei gesagt: Dieses Gesetz hilft den Kindern, es hilft zugleich den Jugendämtern und den dort Beschäftigten. Es hilft bei der Aufrechterhaltung der Sensibilität und bei der Verteidigung des notwendigen Personals und der notwendigen Finanzmittel vor allen anderen Interessen in der Kommune. Kinderschutz eignet sich nicht als Spardose.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine Studie der Universität Konstanz hat sich Mitte des Jahres noch einmal mit der personellen Ausstattung des Allgemeinen Sozialen Dienstes bei den Jugendämtern beschäftigt und kam zu folgendem Ergebnis: Die Jugendämter befinden sich in strukturellen Zwängen, weil die Ressourcen, die ihnen zur Verfügung stehen, schlicht nicht reichen. Die Studie zeigt: Bundesweit besteht Handlungsbedarf, und zwar nicht mit dem Ziel des Personalabbaus, sondern mit dem Ziel des Personalaufbaus, insbesondere beim Kinderschutz. Auch deshalb werden wir dieses Gesetz verlängern. Ich hoffe zudem, dass bei der von der Bundesjugendministerin angekündigten Novellierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes auf Bundesebene die Bedarfsberechnung, Ausstattung der Jugendämter mit Personal und Finanzen gesetzlich präzisiert wird.

Natürlich nehmen meine Fraktion und ich die Kritik am Meldeverfahren und der angeblich fehlenden Evaluierung ernst. Dazu bedarf es allerdings auch aus meiner Sicht keiner gesetzlichen Regelung. Das Ministerium hat in der Ausschusssitzung bereits angekündigt, dass es dazu eine Evaluation durchführen wird. Zu dem Meldeverfahren wird außerdem beiden Fachressorts empfohlen, gemeinsam mit den beteiligten Akteuren die Praxis kritisch und konstruktiv zu beleuchten, mit dem Ziel der Verbesserung der Meldeverfahren, aber explizit nicht mit deren Abschaffung. Die angeblich fehlenden Daten liegen aufgrund der Berichterstattung offenkundig beim Landesamt vor. Es scheint, als ob sie zumindest nicht allen beteiligten Akteuren bekannt sind. Sollten sich infolge eines solchen Abstimmungsprozesses Verbesserungsvorschläge für das Meldeverfahren ergeben, dann ist die Landesregierung aufgefordert, auch einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten, den wir dann hier natürlich auch diskutieren können.

Heute gilt aber: Dieses Gesetz dient dem Kinderschutz und deswegen werden wir es um weitere fünf Jahre verlängern. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, das Thüringer Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder soll weitere fünf Jahre, bis zum 31. Dezember 2023, verlängert werden. Dieses Gesetz hat wesentlich zur Verbesserung von Kindergesundheit und Kinderschutz beigetragen. Das derzeit gängige Verfahren soll weiter auf Effizienz und Gewährleistung überprüft werden. Ich bin mir jedoch sicher, dass dies ohnehin passieren wird, allein schon aus Gründen der Abwägung, aus Erfordernissen des Datenschutzes heraus, als auch in der Überprüfung der Anwendbarkeit von Möglichkeiten, welche die fortschreitende Digitalisierung bietet. Sicher gibt es auch berechtigte Kritik am Verfahren, so zum Beispiel die Fehlerquote in der Zustellung der Einladungsbriefe durch fehlerhafte Meldungen bei bzw. durch die Einwohnermeldeämter. Aber Fehlerquote hin oder her: Der Aufwand steht in einem sehr erträglichen Verhältnis zum Nutzen, denn die meisten Eltern nehmen die Einladungen als das, was sie sind: eine wohlgemeinte Erinnerung, wenn im Trubel des Alltags ein Termin verlorengeht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und sicher: Das durch das Gesetz beschriebene System ist ergänzungsbedürftig. Besser wäre, wenn automatisch an alle Untersuchungen bis zur U9 erinnert würde. Es gibt durchaus noch Dinge zu tun, hier müssen wir in der offenen Kommunikation mit allen Beteiligten dabei bleiben. Wir dürfen nicht vorverurteilen; wenn das Angebot der U-Untersuchungen nicht wahrgenommen wird, dann darf den Müttern und Vätern keinesfalls unterstellt werden, dass sie kein Interesse am Wohlergehen ihrer Kinder haben. Die Untersuchungen sind noch immer freiwillig. Wir können aber dafür werben. Die Früherkennungsuntersuchungen bieten die Chance, mögliche Gesundheitsstörungen oder Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen und so schwerwiegende Folgen für die kindliche Entwicklung zu vermeiden oder zumindest zu vermindern. Kinder können so frühzeitig und gezielt gefördert und Eltern unterstützt werden. Einig sollten wir uns dabei sein, dass das Gesetz bei uns in Thüringen bislang eine gute Unterstützung bei der Erkennung von Risiken in Bezug auf die Kindergesundheit geleistet hat. Deshalb ist die Verlängerung um weitere fünf Jahre folgerichtig und sinnvoll.

Und dass wir den CDU-Antrag nicht unterstützen werden, das hat meine Kollegin

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Engel!)

Frau Engel – danke schön, ich habe jetzt „Frau Stange“ sagen wollen, Entschuldigung –, Kati Engel schon begründet. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Frau Abgeordnete Pfefferlein. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Werner das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich bin froh, dass wir heute das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder beschließen können. Frau Engel sei Dank, wir wissen jetzt alle, worüber wir reden, wenn wir über ThürFKG sprechen.

Ich möchte nur kurz auf ein paar wenige Dinge eingehen, zum einen noch mal auf die Ergebnisse der Befragung der Thüringer Jugendämter, die hier von einigen Abgeordneten heute schon angesprochen wurde. Ich finde es bemerkenswert, dass tatsächlich in den letzten Jahren 55 Fälle mit Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung und 826 Fälle von Familien mit Hilfebedarf eruiert werden konnten, hier in den Fokus geraten sind und entsprechend auch Hilfebedarfe einsetzen konnten. Das spricht, denke ich, dafür, dass wir nicht auf Aufwand-Nutzen-Relation schauen dürfen, sondern jedes einzelne Kind ist es uns wert, dass wir solch ein Gesetz haben, mit dem tatsächlich entsprechende Hilfebedarfe auch rechtzeitig erkannt werden können.

Frau Pfefferlein hat es auch schon angesprochen: Wir haben auch Rückmeldungen von vielen Eltern bekommen, die uns gesagt haben, dass sie das sehr gut finden, dass genau in so einer schnelllebigen Zeit die Erinnerungen immer wieder mal ins Haus flattern. Und es gab sogar Rückmeldungen, dass Eltern sich beim Vorsorgezentrum gemeldet und nachgefragt haben, warum denn noch immer nicht die Einladung zur Früherkennungsuntersuchung bei ihnen angekommen sei. Das zeigt also auch, wie wichtig das für die Eltern ist.

Ich will an dieser Stelle nur kurz auf die Anhörung und noch mal auf das Problem der Meldeverfahren eingehen. Es wurde von den kommunalen Spitzenverbänden als einer der Gründe angebracht, warum man sich gegen das Gesetz ausspricht. Wir haben natürlich auch die Gründe für diese Fehler beim

Meldeverfahren analysiert. Die Gründe sind im Wesentlichen: verspätete ärztliche Meldungen an das Vorsorgezentrum, keine ärztlichen Meldungen an das Vorsorgezentrum trotz Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung, Termingewährung für ärztliche Früherkennungsuntersuchungen erst nach Ablauf des nach der Kinder-Richtlinie vorgegebenen Zeitraums, keine aktuellen Meldedaten, Meldedatenänderungen im Landesrechenzentrum und damit auch im Vorsorgezentrum für Kinder und die dadurch verursachten nicht zustellbaren Einladungen und Erinnerungen sowie durch das Vorsorgezentrum erfolgte Meldungen über die Nichtteilnahme an die nicht zuständigen Jugendämter.

Ja, sehr geehrte Damen und Herren, das sind Gründe, die auch die kommunalen Spitzenverbände für die Falschmeldungen angebracht haben. Diese Gründe sind aber nicht durch die Änderungen des ThürFKG, sondern durch andere Dinge abzustellen, beispielsweise durch die korrekte Umsetzung der im ThürFKG ohnehin bereits geregelten ärztlichen Meldeverpflichtungen gegenüber dem Vorsorgezentrum sowie die aktuelle Bereitstellung von Meldedaten, Meldedatenänderungen für das Landesrechenzentrum und damit das Vorsorgezentrum für Kinder als Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Zustellung der Einladungs- und Erinnerungsschreiben. Hier sind die regionalen Einwohnermeldeämter gefragt und damit auch die kommunalen Spitzenverbände selbst.

Die Problematik ist also vielmehr eine Problematik des konkreten und korrekten Vollzugs der landesrechtlichen Vorgaben auf kommunaler Ebene. Wir müssen und werden dazu entsprechend in eine breite Diskussion mit allen am Verfahren Beteiligten eintreten und damit auch der Forderung der Landesärztekammer nach einer offeneren und nach mehr Kommunikation gerecht werden. Dabei werden wir auch die weiteren im Rahmen der Anhörung vorgetragenen Anregungen bzw. Forderungen wie die Bearbeitung der Meldeformulare und die Prüfung der Wiederaufnahme der U9 in das Einladungsverfahrens sowie insbesondere auch eine höhere Teilnahme der in unserem Land lebenden Kinder mit Migrationshintergrund an den Früherkennungsuntersuchungen gemeinsam erörtern.

Wir werden darauf nicht fünf Jahre warten, sondern das soll in naher Zukunft geschehen. Aber diese Fragen, die weiterhin gelöst werden sollen, denke ich, sollten uns nicht davon abhalten, mit der zweiten Novelle dieses Gesetzes die Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder über den 31. Dezember 2018 hinaus zu verlängern. Ich glaube, es gibt keine Alternative dazu, und ich bitte um die Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Beratung und wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/6558. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CDU und der AfD. Wer ist gegen diesen Änderungsantrag? Das sind die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? Ich sehe keine Enthaltung. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/6313 in zweiter Beratung, weil der Änderungsantrag hier abgelehnt wurde. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? Und die AfD ist dafür.

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Und die CDU auch!)

Die CDU auch. Ja, die Hände waren nicht ganz so... Noch mal: Wer stimmt für den Gesetzentwurf? Ich sehe, alle Fraktionen. Wer ist dagegen? Keiner. Wer enthält sich? Keine Enthaltung. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf jetzt seine Zustimmung geben will, den bitte ich, aufzustehen. Danke. Wer ist dagegen? Niemand. Wer enthält sich? Auch niemand. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen worden. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 a

a) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Entwicklung sektorenübergreifender Versorgungsstrukturen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6151 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit - Drucksache 6/6516

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Abgeordneter Kubitzki aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Berichterstattung. Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

(Ministerin Werner)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags am 29. September 2018 nach der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs hat der Landtag diesen Entwurf an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen. In drei Sitzungen dieses Ausschusses am 25.10., am 09.11. und am 06.12.2018 hat der Ausschuss darüber beraten. In seiner Ausschusssitzung am 25.10. beschloss er, eine schriftliche Anhörung durchzuführen. An dieser Anhörung haben zehn Anzuhörende teilgenommen. Vorrangig haben, aber das werden wir dann bei der Debatte erklären, die Mitglieder des 90a-Gremiums an der Anhörung teilgenommen und Stellung genommen. Es gab keine Einwände gegen diesen Gesetzentwurf. In seiner Sitzung am 06.12.2018 hat der Ausschuss die Anhörung ausgewertet und die Beschlussempfehlung getroffen: Der Gesetzentwurf wird angenommen. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. Weil uns Wortmeldungen für den gesamten Punkt 8 vorliegen, wären es wieder dieselben Redner. Dann bitte ich Frau Abgeordnete Meißner – ist dem so? Nein.

(Zwischenruf Abg. Geibert, CDU: Nein, Herr Zippel!)

Bitte sehr, Herr Abgeordneter Zippel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, da es sich hier um ein explizit gesundheitspolitisches Thema handelt, darf ich hier wieder das Wort ergreifen, insbesondere weil es um das gemeinsame Landesgremium geht – ein Gremium, über das wir hier in diesen Reihen schon mehrmals gesprochen haben und von dem die CDU weiterhin überzeugt ist, dass es eine wichtige Rolle spielen kann. Das gemeinsame Landesgremium für sektorenübergreifende Versorgung kann diese wichtige Rolle spielen. Die Betonung liegt wieder einmal auf „kann“, Frau Ministerin.