Protocol of the Session on December 13, 2018

Die Herausforderungen noch mal auf ein paar Punkte gebracht: Digitalisierung, Fachkräftebedarf, demografischer Wandel, veränderte Verbraucherinnen- und Verbrauchererwartung und die Herausforderung des Hase-und-Igel-Wettbewerbs, vor dem die öffentliche Verwaltung häufig steht, indem die Unternehmen sich mit der Verwaltung ein Haseund-Igel-Spiel liefern, bei dem die Verwaltung zum Teil hinterherläuft, während Unternehmen und dann eben zum Teil auch schwarze Schafe in der Unternehmenslandschaft rufen: „Ick bün al hier!“, und hier die Verwaltung auch wettbewerbsfähig zu machen, um darauf reagieren zu können, dass auch die Unternehmensverbände die Garantie haben, dass die, die ehrlich ihre Arbeit als Unternehmen hier im Freistaat Thüringen machen, auch die öffentliche Verwaltung als Partner haben, wenn es darum geht, schwarze Schafe zu überführen. Das ist nicht nur eine reine Frage des Verbraucherinteresses, sondern es ist auch eine Frage von Wettbewerbsgleichheit in der Unternehmenslandschaft. Auch dafür muss die öffentliche Verwaltung fit sein.

(Minister Prof. Dr. Hoff)

Und diese Behördenstrukturreform trägt mit dazu bei.

Wenn ich diese Herausforderung nenne – und dann schaue ich eben noch mal den Rechnungshofpräsidenten an, weil wir darüber ja auch an unterschiedlichen Stellen immer mal wieder diskutiert haben –, geht es eben bei der Bewertung der Behördenstrukturreform nicht allein um den Grad an Einsparung von Personal, sondern es geht um die effiziente Aufgabenerfüllung und die Fähigkeit, im Fachkräftewettbewerb und bei den Herausforderungen des demografischen Wandels und der Digitalisierung auch mithalten zu können und nicht nur mithalten zu können, indem man atemlos hinterherläuft, sondern tatsächlich auch ein Teil dieser 16 Bundesländer zu sein, die diese Herausforderung insgesamt haben. Und dafür muss es diese Behördenstrukturreform geben.

Jetzt komme ich zum Beitrag, den der CDU-Abgeordnete Kowalleck hier gehalten hat. Es reicht nicht aus, wenn man regieren will, zu sagen: Landesregierung, leg mal ein Landesorganisationsgesetz vor. Und auf die Frage, welche Vorschläge haben Sie denn, zu sagen: Na, wir haben doch die Landesregierung aufgefordert, ein Landesorganisationsgesetz vorzulegen. Da beißt sich die Katze in den Schwanz, das ist keine verantwortungsvolle Oppositionspolitik,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

das ist nicht viel. Der Hinweis darauf, dass Sie heute eine komplett andere Position vertreten als zu der Zeit, in der Sie regiert haben, als Sie exakt die Überführung des Landesbergamts in eine Umweltbehörde und die Konzentration von Behörden gefördert haben etc. Und in Ihren Reihen sitzt die verdienstvolle Ministerpräsidentin Lieberknecht, die genau diese Behördenstrukturreform vorbereitet hat, die schon Kabinettsbeschluss hatte, und die dann nicht umgesetzt worden ist. Aber es sind Kabinettsmitglieder der alten Landesregierung in Ihrer Fraktion, die dies getragen haben. Und Sie stellen sich heute hin, behaupten genau das Gegenteil und sagen, dass das gute Politik sei. Ganz ehrlich – mit dieser Form von Voluntarismus können Sie in den Wahlkampf gehen, aber verantwortungsvolle Regierungspolitik, die Sie den Bürgerinnen und Bürgern versprechen, wird daraus nicht, dass Sie gestern das eine sagen und heute das andere sagen und dass Sie damit morgen wieder regieren wollen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Form von Voluntarismus kann man Ihnen nicht durchgehen lassen. Wenn ich von der Präsidentin gerügt werde, vermutlich muss ich es in Kauf

nehmen. Das ist Maulheldentum, aber keine verantwortungsvolle Oppositionspolitik.

Wahrscheinlich werde ich dafür gerügt.

Herr Minister, ich darf Sie nicht rügen, aber ich bitte Sie trotzdem, die Angemessenheit in diesem Haus zu wahren.

(Unruhe CDU)

Dann ziehe ich den Ausdruck mit größtem Bedauern zurück, insbesondere weil nicht nur die Präsidentin mich darauf hingewiesen hat, sondern weil mein oberster Dienstherr, der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen, mich dafür gerügt hat. Insofern ziehe ich das mit dem Ausdruck des größten Bedauerns zurück.

Der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen ist im Lichte der von mir vorgetragenen Ausführungen, insbesondere in der Ziffer 4 des Entschließungsantrags der Koalitionsfraktionen, insofern ein wichtiges Papier, als auch die Koalitionsfraktionen sich mit diesem Entschließungsantrag noch mal ausdrücklich dazu bekennen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Freistaats Thüringen und ihre Interessen im Wandel und den von mir beschriebenen Herausforderungen in den Mittelpunkt zu stellen. Vor diesem Hintergrund ist der Entschließungsantrag mehr als das, was der Abgeordnete Krumpe gesagt hat. Es ist nicht nur ein Entschließungsantrag, mit dem der eine andere vielleicht noch mal über eine Hürde springen kann, sondern es ist die Betonung, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Freistaats Thüringen in den Mittelpunkt dieser Behördenstrukturreform stehen und stehen sollen. Und insofern ist auch das Personalentwicklungskonzept, das die Landesregierung am 28. Februar 2017 beschlossen hat, in dem genau diese Herausforderungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezogen auf die Entwicklung unserer Fachkräfte aufgerufen worden sind, Teil dieser Behördenstrukturreform.

Aber es kommen weitere Aspekte zu dieser Behördenstrukturreform mit dazu: das E-Government-Gesetz, das dieser Landtag bereits beschlossen hat, das Transparenzgesetz, das dieser Landtag beschließen wird, das Gemeindeneugliederungsgesetz, das heute beschlossen worden ist, das zweite Gemeindeneugliederungsgesetz, zu dem noch ein drittes Gemeindeneugliederungsgesetz kommen soll. Die Landesregierung hat diese Woche wiederholt in ihrer Funktion als Digitalkabinett getagt, um sich ausschließlich mit der Frage der digitalen Zukunft unseres Freistaats zu beschäftigen. Wir ha

(Minister Prof. Dr. Hoff)

ben da die föderale IT-Kooperation auf Bund-Länder-Ebene, die länderübergreifende Zusammenarbeit in Digitalverfahren, die Erstellung eines Kommunal-IT-Verbundes, in der das Land der Partner der Kommunen ist, um sie in die digitale Zukunft mitzuführen, worum uns jede Gemeinde in diesem Freistaat uns als Partner auch bittet. Das alles ist Teil unserer Behördenstrukturreform und insofern ist diese Verwaltungsmodernisierung mit diesem Gesetz nicht abgeschlossen, aber es ist ein wichtiger Baustein dessen, was hier jahrzehntelang in diesem Freistaat diskutiert wurde und das nun endlich in die Umsetzung kommt. Insofern sage ich, Rot-Rot-Grün hat auch an dieser Stelle das Land vom Mehltau befreit. Es führt den Freistaat in die digitale Zukunft und in eine noch modernere Verwaltungsstruktur. All denjenigen, die dabei mitgeholfen haben, meinen herzlichen Dank und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gibt keine Wortmeldungen mehr. Ich schließe die Aussprache und wir kommen zu den Abstimmungen zu dem Gesetzentwurf.

Als Erstes stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD in Drucksache 6/6562 ab. Wer stimmt dafür, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen sowie die Abgeordneten Gentele und Krumpe. Stimmenthaltungen? Das sind Teile der CDU-Fraktion. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in Drucksache 6/6547 unter Berücksichtigung der Ablehnung des Änderungsantrags ab. Wer dieser zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Das sind die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? Das sind die Abgeordneten Gentele und Krumpe. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 6/5826 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussempfehlung ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfDFraktion. Stimmenthaltungen? Das sind die Abgeordneten Krumpe und Gentele. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung in zweiter Beratung angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung und ich bitte Sie, sich von den Plätzen zu erheben, wer dem Ge

setzentwurf zustimmt. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Das sind Teile der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? Das sind die Abgeordneten Gentele und Krumpe. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir stimmen nun über den Entschließungsantrag ab. Wer dem Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/6561 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Das sind die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? Das sind die Abgeordneten Krumpe und Gentele. Damit ist der Entschließungsantrag angenommen und ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Ich schlage Ihnen vor, dass wir jetzt bis 13.05 Uhr in die Mittagspause eintreten und dann mit der Fragestunde fortsetzen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die unterbrochene Sitzung. Wir setzen fort mit dem Tagesordnungspunkt 23

Fragestunde

Ich rufe die Mündlichen Anfragen auf und bitte die Abgeordneten, ihre Fragen vorzutragen. Wegen der überraschenden Platzierung der Mittagspause ist das eine oder andere Ministerium noch nicht zurück. Deswegen beginnen wir im allgemeinen Einverständnis mit der Frage 2. Herr Kollege Zippel von der CDU ist der Fragesteller mit der Drucksache 6/6483. Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin und vielen Dank auch ans Sozialministerium für die vorbildhafte Anwesenheit, damit wir gleich mit Frage 2 starten können.

Versorgungsengpässe bei Grippeimpfstoffen

Laut Medienberichten gibt es derzeit bei zahlreichen Ärzten und Apothekern in Thüringen Engpässe bei der Versorgung mit Grippeimpfstoffen (mit Vierfach-Wirkstoff).

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie lange müssen Patienten in Thüringen nach Kenntnis der Landesregierung derzeit auf eine Grippeimpfung warten?

2. Welche Gründe sieht die Landesregierung für die Versorgungsengpässe?

(Minister Prof. Dr. Hoff)

3. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung regionale Auffälligkeiten bei der Versorgung mit Grippeimpfstoffen?

4. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Landesregierung die Versorgung mit Grippeimpfstoffen insbesondere im Landkreis Altenburger Land?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Zippel wie folgt und möchte zunächst einige grundsätzliche Vorbemerkungen abgeben: Es ist festzustellen, dass in der Grippesaison 2018/2019 die Hersteller weniger Grippeimpfstoffe für Deutschland bereitgestellt haben. Das deutsche Bundesinstitut für Impfstoffe, Paul-Ehrlich-Institut, hat für 2018 15,7 Millionen Impfdosen freigegeben. 2017 waren es noch 17,8 Millionen Impfdosen. Die Herstellung von Grippeimpfstoff verläuft in Kampagnen. Dabei sind circa sechs Monate Vorlauf zu berücksichtigen. Eine Nachproduktion für die aktuelle Saison ist nicht möglich. Die Impfstoffhersteller planen den Produktionsumfang für die nächste Saison auf der Grundlage von Vorbestellungen, geben den Marktpreis allerdings erst nach Abschluss der Vorbestellungen bekannt. Ärzte sind jedoch verpflichtet, wirtschaftlich zu verordnen. Das ist in Unkenntnis der Preise nicht möglich und hat sich dann auch auf Vorbestellungen ausgewirkt. Der Grippeimpfstoff 2018/2019 ist nun an die Marktteilnehmer abgegeben, die Hersteller bereiten die Produktion für den Impfstoff 2019/2020 vor. Das Bundesgesundheitsministerium hat mit Bekanntmachung vom 23.11.2018 den Mangel der Versorgung der Bevölkerung mit in Deutschland zugelassenen saisonalen Grippeimpfstoffen festgestellt. Die Impfung der betroffenen Personengruppen entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ist nicht flächendeckend sichergestellt. Erst aufgrund der Bekanntmachung des Versorgungsmangels durch das Bundesgesundheitsministerium war es den zuständigen Behörden der Länder dann möglich, nach Maßgabe des § 79 Abs. 5 und 6 Arzneimittelgesetz ein befristetes Abweichen von den arzneimittelrechtlichen Vorgaben zu gestatten. Niedersachsen hat daraufhin am 26.11.2018 der Firma Milan gestattet, nicht in deutscher Sprache gekennzeichneten Grippeimpfstoff in Deutschland in Verkehr zu bringen. Die Firma Milan hat mitgeteilt, 300.000 Impfdosen aus Übervorräten aus anderen EU-Mitgliedstaaten nach Deutschland zu verbrin

gen. Das TLV hat unverzüglich eine Abfrage zum Impfstoffbedarf vorgenommen, die Apotheken meldeten zunächst einen Bedarf von rund 8.000 Impfdosen. Auf dieser Grundlage hat das TLV am 29.11.2018 eine Allgemeinverfügung erlassen, die es den Großhändlern und Apotheken in Thüringen gestattet, diese Ware der Firma Milan auch in Thüringen in Verkehr zu bringen. Die Thüringer Apotheken haben auch danach ihren nicht gedeckten Bedarf weiter an das TLV gemeldet. Aktuell liegen den Apotheken Bestellungen von rund 20.000 Impfdosen vor. Dieser Bedarf kann nur zum Teil durch Milan-Ware gedeckt werden, da neben Thüringen auch andere Bundesländer mit einer Allgemeinverfügung reagiert haben und auch dort gleichermaßen Bedarf besteht. Inwieweit die Firma Milan eine rationierte Zuteilung vornimmt, ist nicht bekannt. Ein Parallelimporteur aus dem Saarland hat mitgeteilt, noch lieferfähig zu sein. Insgesamt muss also davon ausgegangen werden, dass in dieser Saison nicht alle Impfwilligen tatsächlich geimpft werden können. Grundsätzlich hat die Ständige Impfkommission die Grippeimpfung für bestimmte Risikogruppen empfohlen. Dazu gehören beispielsweise ältere Personen ab 60 Jahren, Schwangere und Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung. Die Impfempfehlung ist grundsätzlich von den Ärzten zu beachten. Inwieweit die Risikogruppen tatsächlich vorrangig geimpft werden, kann von der Landesregierung nicht beurteilt werden. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass die Berichterstattung über die Verknappung auch andere Bevölkerungsgruppen unter Umständen zusätzlich zur Impfung motiviert und die Versorgungslage verschärft haben könnte. Nun zu Ihren Fragen im Einzelnen:

Zu Frage 1: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.

Zu Frage 2: Ich will es noch mal erläutern, auch wenn ich das in der Vorbemerkung zum Teil auch schon dargestellt habe. Die Krankenkassen und ihre Verbände in Thüringen informieren die Vertragsärzte nach Kenntnis der Impfstoffpreise – das war Mitte Juli 2018 – gemäß ihrer Verpflichtung nach § 73 Abs. 8 SGB V für den wirtschaftlichen Bezug von tetravalenten Grippeimpfstoffen. Nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot gemäß § 12 SGB V sind die Vertragsärzte dazu verpflichtet, wirtschaftlich zu verordnen und sämtliche Preisvorteile bei Impfstoffen zu berücksichtigen. Die Hersteller bitten sowohl die Ärzte als auch die Apotheken, Impfdosen für die nächste Saison vorzubestellen. Da die Hersteller zum Zeitpunkt der Vorbestellung durch die Ärzte die Preise noch nicht bekannt geben, ist nicht bekannt, welcher Impfstoff wegen des Wirtschaftlichkeitsgebots dann zulasten der Krankenkassen verordnet werden kann und daher halten sich die Ärzte, so sieht es aus, bei den Bestellungen zurück. Die Impfstoffproduktion benötigt jedoch einen Vorlauf, wie schon gesagt, von sechs Monaten. Der

(Abg. Zippel)

Produktionsumfang wird anhand der Vorbestellungen abgeschätzt. Die Krankenkassen in Thüringen haben aber keine Festpreisvereinbarungen für Grippeimpfstoffe geschlossen, weil sie sich nicht auf den wirtschaftlichen Impfstoff festlegen konnten und wollten, sondern mit dem Thüringer Apothekerverband unabhängig vom tatsächlich abgegebenen Impfstoff lediglich einen fixen Aufschlag auf den Apothekerlistenpreis von 1 Euro je Impfstoffdosis vereinbart haben. Das ist ein Grund, warum es unter anderem zu weniger Vorbestellungen und auch zu diesem Mangel gekommen ist.

Die Fragen 3 und 4 würde ich aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gern gemeinsam beantworten: Die Meldungen der Thüringer Apotheken zum Impfstoffbedarf belegen einen Bedarf in allen Regionen. Es handelt sich dabei um ärztliche Verordnungen als Sprechstundenbedarf, welche derzeit nicht beliefert werden können. In Nordthüringen liegen Bestellungen von rund 3.000 Impfdosen vor, die nicht beliefert werden können. In Mittelthüringen liegen Bestellungen von rund 8.000 Impfdosen vor, die nicht beliefert werden können. In Südthüringen liegen Bestellungen von rund 2.200 Impfdosen vor, die nicht beliefert werden können, und in Ostthüringen liegen Bestellungen von rund 7.000 Impfdosen vor, die nicht beliefert werden können. Davon fallen knapp 1.000 offene Bestellungen auf den Bereich Altenburg.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrter Herr Zippel, lassen Sie mich abschließend noch mal an die Pflichten der Selbstverwaltungspartner erinnern, die da sind: Die Krankenkassen, dass sie den Impfstoff finanzieren, auch wenn er mal etwas mehr kostet, die Hersteller, dass sie genug Impfstoff produzieren und ins System geben, und die Ärztinnen und Ärzte, dass sie daran mitwirken, die Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission umzusetzen und die Durchimpfungsrate insgesamt zu erhöhen. Außerdem möchte ich noch ergänzen, dass die Apothekerinnen und Apotheker in Thüringen über die Bezugsmöglichkeit des weiteren Importeurs von Grippeimpfstoff aus dem Saarland informiert sind.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragen? Herr Kollege Zippel, bitte.