Protocol of the Session on December 13, 2018

Vielen Dank. Ich rechne heute fest auch mit Ihren Stimmen aus dieser Richtung des Parlaments.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Kei- nen Änderungsantrag haben Sie gestellt!)

Herr Abgeordneter Kuschel!

Es ist fast wie zu Hause, wenn meine beiden Kinder versuchen, mich zu übertönen. Aber der Vorteil gegenüber zu Hause ist, hier habe ich ein Mikrofon.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Die Änderungen, die wir am Verwaltungsreformgesetz noch einmal vornehmen, sind vor allem redaktioneller Art oder stellen Sachverhalte noch einmal klarer dar, beispielsweise beim Gesetz für Natur und Landschaft, dem Landesplanungsgesetz oder dem Hochschulgesetz.

Sehr geehrte Damen und Herren, dringend notwendig war hingegen unser Eingreifen beim Waldgesetz. Ich danke an dieser Stelle auch noch einmal ausdrücklich den zahlreichen und hilfreichen Zuschriften der Sport- und Tourismusverbände, denen neben unserer Fraktion eine Formulierung aufgefallen war, die fatale Auswirkungen auf den Radtourismus im Wald gehabt hätte. Wir haben diesen Fehler durch einen Änderungsantrag unserer Koalition behoben. Radfahren wird auch zukünftig auf festen Wegen im Wald für jeden und jede erlaubt sein und kein Waldbesitzer muss sich Sorgen machen, dass dadurch besondere Verkehrssicherungspflichten entstehen oder gar Schadenersatzansprüche bei Unfällen geltend gemacht werden könnten. Die Klarstellung unsererseits ist wiederum ein gutes Signal für den Radtourismus in Thüringen. Das sage ich hier als tourismuspolitischer Sprecher meiner Fraktion und möchte noch nebenbei anmerken, dass die ursprüngliche Formulierung in der Fassung des Gesetzentwurfs mit dem Verwaltungsreformgesetz überhaupt nichts zu tun hatte, daher dort nicht hätte zwingend auftauchen müssen.

Bleibt noch der vorliegende Entschließungsantrag mit den fünf Punkten, die für den einen oder anderen ebenfalls eine Klarstellung bedeuten, und den wir heute hier zum Plenum noch einmal vorgelegt haben. Zu diesem Entschließungsantrag möchte ich keine weiteren Erläuterungen abgeben. Die Überschriften und die einzelnen Punkt erklären sich von selbst.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit dem Verwaltungsreformgesetz schaffen wir, was wir uns als Koalition mit unserem Koalitionsvertrag vor vier Jahren vorgenommen haben – eine Verwaltungsreform, durch die wir mittel- bis langfristig Verwaltungskosten einsparen werden, weil wir unser Fachwissen nicht in den Behörden weit verzweigt verstreuen, sondern weil wir es bündeln und daher schneller und effektiver darauf zugreifen können. Betrachten wir beispielsweise den demografischen Wandel und wissen wir, dass in den kommenden zehn Jahren eine große Anzahl von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Fachverwaltung in den

Ruhestand treten werden, so ist es dringend geboten, das angesammelte Fachwissen in einer Behörde zu bündeln und dadurch auf mehrere Köpfe innerhalb dieser Behörde zu verteilen und für die Zukunft zu erhalten. Auch die Verknüpfung von Fachund Dienstaufsicht bietet genau diesen Vorteil. Hinzu kommt mehr Effizienz durch Verkürzung von Wegen und Vereinfachung von Abstimmungs- und Entscheidungsprozessen. So werden beispielsweise im Bereich des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft Einsparungen zu erwarten sein, die sich aus der Neuausrichtung und Neuerrichtung der drei Landesämter bei gleichzeitiger Auflösung von 19 Einzelbehörden ergeben werden.

Das Gute daran ist, dass die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes erst einmal nichts davon merken werden. Warum sollten sie auch? Sie erwartet eine leistungsfähige Thüringer Fachverwaltung, eine Landesverwaltung, und die wird es auch in Zukunft weiterhin so geben. Damit stärken wir das Vertrauen in die Landesbeamten und die Verwaltung und damit auch das Vertrauen in den funktionierenden Freistaat Thüringen.

Zum Schluss danke ich auch ganz ausdrücklich meiner Fraktion, die sich sehr engagiert und mit großer Verantwortung diesem Gesetz gestellt hat. Wir haben den ambitioniert gesteckten Zeitplan eingehalten und alle formalen Kriterien vorbildlich erfüllt. In diesem Sinne werbe ich hier noch einmal um eine breite Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf auch über die Fraktionsgrenzen hinaus. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächster Redner hat Abgeordneter Krumpe das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, zunächst einmal scheint es so, als ob die Landesregierung eine gründliche Aufgabenkritik durchgeführt hat, denn das technische Referendariat abzuschaffen geht deutlich über das hinaus, was bei einer Verwaltungsreform üblicherweise geschieht. Dabei unterstütze ich ausdrücklich das Ansinnen der Landesregierung, die technische Laufbahnausbildung abzuschaffen. Die grundsätzliche Idee der technischen Laufbahnausbildung ist doch, die Lücke zwischen dem hohen technischen Niveau der Hochschulabsolventen und den Anforderungen an eine Führungskraft im öffentlichen Dienst zu schließen.

Bislang wurde versucht, die Lücke durch eine behördeninterne Ausbildung – auch Vorbereitungsdienst genannt – in Theorie und Praxis aufzufüllen.

Während in der Theorieausbildung noch Kenntnisse im öffentlichen Recht und Fachrecht vermittelt worden sind, ist die Praxisausbildung fernab von dem, was sie sein soll. Nach einer zweijährigen praktischen behördeninternen Ausbildung ist von dem hohen technischen Niveau der einzigen Hochschulabsolventen nichts mehr übrig. Wenn es gut läuft, dann können die ehemaligen Absolventen gebetsmühlenartig den Satz – das wurde hier schon immer so gemacht und deshalb ist es richtig so – auch im Tiefschlaf wiederholen. Wenn es schlecht läuft, haben sie das Sprechen im Amt verlernt.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ein Fakt, dass im Rahmen des technischen Vorbereitungsdienstes keine adäquaten betriebswirtschaftlichen, organisatorischen oder Projektmanagementkompetenzen vermittelt werden. Das führt dazu, dass die Kosten für die Verwaltung sich mehrfach potenzieren. Kostenfaktor eins: Es werden hochausgebildete Mitarbeiter eingestellt, deren Leistungskraft jedoch nicht abgerufen werden kann, weil organisatorische Gegebenheiten seit Jahrzehnten aufrechterhalten werden, die eine zielgerichtete Aufgabenerledigung und eine echte Personalentwicklung verhindern.

Kostenfaktor zwei: Da die Leistungskraft aufgrund von organisatorischen Gegebenheiten nicht vollständig abgerufen werden kann, werden immer mehr Verwaltungstätigkeiten an Dritte vergeben – wieder auf Kosten der Steuerzahler.

Kostenfaktor drei: Mit der Vergabe an Dritte macht sich die öffentliche Verwaltung im technischen Bereich von großen Systemhäusern abhängig, da diese Dienstleister es verstehen, die Abhängigkeitsnadel bis in das Knochenmark der Behörden hineinzurammen. Die meisten Verantwortlichen in den Behörden sehen dieser Entwicklung hilflos zu, weil das einstige technisch hohe Niveau, das sie einmal besaßen, immer weiter abnimmt und sie deshalb die Abhängigkeit nicht erkennen.

Kostenfaktor vier: Die an Dritte vergebenen Aufgaben werden eigentlich mehrfach bezahlt, weil Projektmanagementkompetenzen in der öffentlichen Verwaltung schlichtweg fehlen, was dazu führt, dass tatsächlich fast jedes Projekt in der öffentlichen Verwaltung scheitert und nur durch zusätzliche Finanzmittel zum Ende gebracht wird.

Und weil es eben so ist, wie es ist, ist es richtig, die Ausbildung der zukünftigen Führungskräfte grundlegend zu erneuern, und das fängt mit dem Wegfall der technischen Laufbahnausbildung an. Ich spreche mich dafür aus, dass jegliche Kompetenzen im öffentlichen Recht, im Fachrecht, im IT-Projektmanagement usw. ausschließlich extern vermittelt werden sollen. Hierfür soll meines Erachtens die Duale

(Abg. Müller)

Hochschule in Thüringen Aufbaustudiengänge mit Abschlussprüfung anbieten, wobei auch gelten soll, dass mit bestandener Prüfung die Laufbahnbefähigung als erworben gilt.

Eine praktische Ausbildung im Kern der Verwaltung halte ich jedoch für entbehrlich, denn für die dringende Thüringer Verwaltungsmodernisierung benötigen wir unvoreingenommenes Personal, welches in der Lage ist, die Ist-Situation in den Verwaltungen zu analysieren, abteilungsübergreifend zu denken und Vorschläge für ressourcenschonendes Verwaltungshandeln zu erarbeiten.

Ich werde dem Gesetz jedoch nicht zustimmen können, da auch dieser Gesetzentwurf zeigt, dass mal wieder jegliches betriebswirtschaftliches Denken in der Verwaltungsarbeit unterblieben ist.

(Beifall AfD)

Mit meiner Auffassung folge ich der Stellungnahme des Thüringer Rechnungshofs und bemängele das Fehlen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Zusammenhang einer zielgerichteten Aufgabenkritik. Herzlichen Dank.

(Beifall AfD)

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Herr Minister Prof. Hoff, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist heute hier schon mehrfach gesagt worden, wir schließen eine Diskussion über die Modernisierung der Thüringer Verwaltung ab, die fast 20 Jahre alt ist. Und wenn wir 20 Jahre zurückdenken – und der Rechnungshofpräsident hat einen relevanten Teil dieser Diskussion verfolgt –, wissen wir, dass sich Rahmenbedingungen in wesentlicher Form verändert haben. Bezogen auf den technischen Fortschritt in der Verwaltung, auf die Altersstruktur der Verwaltung, aber auch auf die finanziellen Rahmenbedingungen, in denen sich der Freistaat befindet.

Wir sind mit Sicherheit keines der finanzstärksten Länder, das ist ohne Zweifel so. Aber vor dem Hintergrund des Umstands, dass die Landesregierung von den 15 Milliarden Euro Schulden, die dieses Land hat, im Laufe dieser Wahlperiode 1 Milliarde Euro zurückgeführt hat, vor dem Hintergrund, dass der Länderfinanzausgleich langfristig festgelegt ist und wir wissen, wie die finanzielle Entwicklung unter diesem Gesichtspunkt aussehen wird, dass die Personalausgaben vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung im öffentlichen Dienst durch

die große Zahl der ausscheidenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die zunächst erst mal kostengünstigeren, uns genauso teuer und wichtig seienden, aber kostengünstigeren Beschäftigten, vor dem Hintergrund, dass wir bei 13.300 ausscheidenden Beschäftigten zum jetzigen Zeitpunkt, wenn wir gut sind, wissen, dass wir rund die Hälfte tatsächlich als Fachkräfte wiedergewinnen können und dass wir uns ansonsten einen engen Wettbewerb mit anderen Bundesländern leisten – vor diesem Hintergrund wissen wir, dass all diese Eckdaten, die über einen langen Zeitraum die Maxime einer Verwaltungsmodernisierung waren, die zunächst vor allem auf Einsparungen gesetzt hat. Die Rahmenbedingungen von Verwaltungsmodernisierung haben sich im Hinblick auf die finanziellen Aspekte verändert. Gleichzeitig – und das ist das, was diese Verwaltungsreform ausmacht, und ich werde darauf im späteren Verlauf auch noch mal eingehen – ist dieser Teil der Verwaltungsmodernisierung – ich will darauf immer wieder hinweisen – ein Aspekt von einer viel umfangreicheren Verwaltungsmodernisierung. Worüber wir heute reden – und das habe ich bei der Einbringung dieses Gesetzes hier gesagt, das hat die gesamte Diskussion in den Ausschüssen auch begleitet –, ist im Wesentlichen der Teil der Behördenstrukturreform als ein Aspekt der Verwaltungsmodernisierung. Weitere Aspekte haben – der vorherige Tagesordnungspunkt hat es gezeigt – durch die Gemeindeneugliederung ihren Ausdruck gefunden. Insofern müssen wir diesen Rahmen in den Blick nehmen.

Ich möchte aber am Beginn meiner Ausführungen, die gleichzeitig am Ende einer umfangreichen Diskussion stehen, auch meinen Dank aussprechen. Ich möchte zunächst den Koalitionsfraktionen danken, die in vielen Ausschüssen, in vielen Detailgesprächen zum Teil auch über ihren Schatten gesprungen sind und gesagt haben,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

wir müssen auch mal ein Einzelinteresse zurückstellen, um dieser Gesamtreform zum Erfolg zu verhelfen. – Dafür an die Abgeordneten der Koalition sehr herzlichen Dank. Ich will mich auch bei den Gewerkschaften und Personalräten bedanken, die diese Verwaltungsmodernisierung, bei der es um den Kernbestand von Behördenstrukturen geht, konstruktiv begleitet haben. Die Personalräte haben sich – anders als in früheren Zeiten – auf diese Diskussion eingelassen und

(Beifall DIE LINKE)

auch die Bereitschaft gezeigt, diese Diskussion mit uns zu führen und sich auf diese Behördenstrukturreform einzulassen, weil sie der Überzeugung waren, dass es tatsächlich richtig ist. Ich schaue an der Stelle insbesondere die Infrastrukturministerin und den Bereich der Infrastrukturministerin an, weil

(Abg. Krumpe)

dort der wesentliche Kern dieser Behördenstrukturreform stattfindet; ich kann aber auch in gleicher Weise an dieser Stelle das Umweltministerium nennen.

Ich will den Vorsitzenden des Thüringer Beamtenbunds, Kollegen Liebermann, als Person nennen, weil wir mit dem tbb in besonderer Weise intensiv diskutiert haben und auch an dieser Stelle erprobt haben, wie es ist, wenn wir wissen, dass wir uns im Grundsatz einig sind, aber in einer Reihe von Details dann doch eine Differenz haben und sich diese Differenz im Ergebnis, wer denn wirklich recht haben wird – und da haben wir beide die Offenheit –, dann eben auch im weiteren Prozess zeigen muss. Aber für viele Argumente, die ich von Herrn Liebermann auch gehört und gelernt habe, ganz herzlichen Dank.

Der größte Dank geht aber an alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Freistaats Thüringen. Und weil hier oft bei Behördenstrukturreformen der Eindruck entsteht, das es so eine ganz trockene Sache ist: Wir reden im Kern über die Arbeit und die Arbeitsbedingungen Tausender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Freistaat Thüringen, und diese Arbeit findet unter nicht einfachen Rahmenbedingungen statt.

(Beifall DIE LINKE)

Ich will ein paar von diesen nicht einfachen Rahmenbedingungen nennen. Wenn wir sagen, dass 13.300 Beschäftigte bis 2025 aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden, dann ist das eine große Zahl von Beschäftigten, die in einem fortgeschrittenen Alter mit einer Vielzahl von Anforderungen konfrontiert ist, mit gestiegenen Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an die Qualität, an die Transparenz öffentlicher Dienstleistungen, die sich Beschimpfungen anhören muss – das betrifft ja nicht allein die Polizei, das betrifft jeden Lebensmittelprüfer, das betrifft Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Umweltämtern, Denkmalschutzbehörden etc. –, die erst mal per se unter Verdacht gestellt werden, dass ihre Entscheidung falsch sei, die als „faule Beamte“ tituliert werden, was die Realität nicht trifft, die aber auch mit den Herausforderungen der Digitalisierung konfrontiert sind, was vielfach nicht einfach ist, die heute Aufgaben wahrnehmen – und ich bin an dieser Stelle Kollegen Krumpe für seine Ausführungen hier sehr dankbar, weil er an einer Stelle noch mal den Blick auf die Beschäftigten des technischen Referendariats geworfen hat: Wir reden doch heute bei einer Vielzahl von Beschäftigten im öffentlichen Dienst über Menschen, deren Ausbildung, deren Qualifikationserwerb zum Teil Jahrzehnte zurückliegt und die sich heute Herausforderungen stellen müssen, die mit den Ursprungsanforderungen zum Teil nur einen Bruchteil zu tun haben. Diesen Herausforderungen sich jeden Tag zu stellen und parallel im privaten Bereich mit der Dop

pelbelastung von Beruf und zu pflegenden Angehörigen konfrontiert zu sein, das mitzunehmen – all dies gehört ja zum Arbeitsalltag unserer Beschäftigten. Das müssen wir in Rechnung stellen und deshalb allen Beschäftigten, die die Bereitschaft hatten und haben, sich auf diesen Prozess und diese Verwaltungsmodernisierung einzulassen, weil sie wie ich der Überzeugung sind, dass man eine rund 20 Jahre währende Diskussion nun endlich abschließen muss und nicht mehr über das Ob einer Behördenstrukturreform reden, sondern das endlich in Wie umsetzen muss – und da habe ich auch an der Stelle mit Kollegen Krumpe keinen Dissens –, das ist zwingend erforderlich und insofern der ganz herzliche Dank an alle Beschäftigten des Freistaats Thüringen, die sich jeden Tag für diesen Freistaat Thüringen einsetzen.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

So ein Gesetz schreibt sich aber auch nicht allein. Es gibt in der Thüringer Staatskanzlei, inzwischen auch beim Landesverwaltungsamt, drei Personen, die im Wesentlichen für das Verwaltungsreformgrundsätzegesetz, für das Verwaltungsreformgesetz in der Gesetzestexterarbeitung die Hauptverantwortung getragen haben, das sind Dr. Udo Wedekind, Jürgen Matz und Stephan König. Und bei den drei Mitarbeitern meiner Verwaltung möchte ich mich in besonderer Weise bedanken für diese Arbeit, die sie bei der Erstellung dieses Gesetzes geleistet haben,

(Beifall DIE LINKE)

aber auch beim Personalentwicklungskonzept 2025, in dem genau die Rahmenbedingungen aufgerufen sind, die ich Ihnen mit Blick auf die Beschäftigten im Freistaat Thüringen dargestellt habe.

Die Herausforderungen noch mal auf ein paar Punkte gebracht: Digitalisierung, Fachkräftebedarf, demografischer Wandel, veränderte Verbraucherinnen- und Verbrauchererwartung und die Herausforderung des Hase-und-Igel-Wettbewerbs, vor dem die öffentliche Verwaltung häufig steht, indem die Unternehmen sich mit der Verwaltung ein Haseund-Igel-Spiel liefern, bei dem die Verwaltung zum Teil hinterherläuft, während Unternehmen und dann eben zum Teil auch schwarze Schafe in der Unternehmenslandschaft rufen: „Ick bün al hier!“, und hier die Verwaltung auch wettbewerbsfähig zu machen, um darauf reagieren zu können, dass auch die Unternehmensverbände die Garantie haben, dass die, die ehrlich ihre Arbeit als Unternehmen hier im Freistaat Thüringen machen, auch die öffentliche Verwaltung als Partner haben, wenn es darum geht, schwarze Schafe zu überführen. Das ist nicht nur eine reine Frage des Verbraucherinteresses, sondern es ist auch eine Frage von Wettbewerbsgleichheit in der Unternehmenslandschaft. Auch dafür muss die öffentliche Verwaltung fit sein.