Protocol of the Session on December 13, 2018

Lassen Sie mich zum Schluss noch ein paar wenige Worte zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion sagen. Ich war ehrlich gesagt am Ende ein bisschen überrascht, als ich den Antrag dann vor Augen hatte, weil Sie sich auf der einen Seite auf unseren Gesetzentwurf und auf das Landesprogramm beziehen, befürworten das auch und stellen fest, dass das Thema „Bedarfsplanung, strategische Sozialplanung, Beteiligung“ der richtige Weg ist, um vor allem diese Familienförderung an die Kommunen weiterzugeben. Auf der anderen Seite stürzen Sie sich wieder auf die Stiftung FamilienSinn. Ich will jetzt gar nicht wiedergeben, was zum Beispiel vom Thüringer Landesrechnungshof gesagt wurde oder was wir Ihnen gemeinsam im Ausschuss dargestellt haben. Ich will noch mal darauf eingehen, dass Sie das Thema „Geflüchtete und Alleinerziehende“ beispielsweise eingebracht haben, und hier noch mal der Hinweis darauf: Man kann die Bedarfe nur vor Ort genau sehen. Man muss dort schauen, wie die Menschen unterstützt werden können, was sie jeweils brauchen. Natürlich muss das fachlich begleitet werden, aber dafür gibt es doch auch die entsprechenden Strukturen, die genau dieses am Ende ermöglichen.

Ich will auch noch mal zur Stiftung sagen: Die Dinge, die jetzt noch von der überörtlichen Familienplanung überbleiben, die werden jetzt im Ministerium durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und durch uns auch weitergeführt und koordiniert. Es macht gar keinen Sinn und ist wirklich wirtschaftlich unsinnig, hier noch mal eine Extrastiftung zu installieren, die diese überörtliche Familienplanung um

setzen soll. Es sind nur noch wenige Förderschwerpunkte

(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Wir wollen neue, das ist der Unterschied!)

und wir sind sehr froh, dass wir im Ministerium das mit begleiten können und so eben genau den Austausch zwischen den Kommunen und dem Ministerium schaffen werden, um auch hier das Ressortübergreifende gemeinsam zu ermöglichen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich zum Schluss noch mal sehr herzlich bedanken, vor allem bei den Kolleginnen und Kollegen aus meinem Haus, vom IKPE, die heute auch hier sind. Ich weiß, es war eine herausfordernde Arbeit, tatsächlich immer wieder mit den Menschen vor Ort zu reden, offen zu sein, Fragen zu beantworten, kreativ auch auf die Bedarfe der Menschen zu reagieren, sich neue Dinge einfallen zu lassen. Ich habe es sehr geschätzt, dass in meinem Haus dieses Thema „Partizipation, Offenheit, Kreativität, aber auch Durchhaltevermögen und Verständnis für die Fragen der Menschen“ gelebt wurde. Also herzlichen Dank an die Kolleginnen und Kollegen aus meinem Haus.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte mich auch bei den Modellkommunen bedanken. Wie Sie wissen, hatten wir zwei Modellkommunen, die sich bereit erklärt haben, im Jahr 2018 das Programm zu erproben. Das waren der Kyffhäuserkreis und das Altenburger Land. Es ist gar nicht so einfach, in so eine ganz neue Förderdynamik reingestürzt zu werden. Es sind aber wunderbare Ideen entstanden, es sind viele Anregungen gegeben worden, die wir dann auch ins Gesetz und in die Richtlinie aufnehmen konnten. Somit also herzlichen Dank an die Vertreterinnen und Vertreter, die Akteure aus den Modellkommunen.

Ich möchte mich bei den Menschen bedanken, die in Arbeitsgruppen in den Regionalworkshops, in Steuerungsgruppen usw. unterwegs gewesen sind, um das Gesetz zu einem guten Abschluss zu bringen. Und ganz zum Schluss will ich mich bei den Kommunen bedanken, die sich auf den Weg machen, die sich darauf eingelassen haben, die mit uns gemeinsam das Landesprogramm auf einen guten Weg bringen wollen. Herzlichen Dank dafür.

Jetzt bedanke ich mich noch mal für die Diskussion hier im Landtag.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Ist das eine Wortmeldung, Frau Meißner? Ja, bitte schön.

(Ministerin Werner)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, nach diesen ganzen Redebeiträgen muss ich noch mal nach vorn kommen und einfach auch noch mal feststellen, dass es trotz aller Euphorie für das neue Landesprogramm ein trauriger Tag für die Thüringer Familienpolitik ist. Denn nach Abschaffung des Landeserziehungsgeldes wird nun heute, so wie wir es gehört haben, auch die Stiftung FamilienSinn aufgelöst.

Ich muss sagen, ich bin auch traurig, wie man mit dieser Stiftung und den Mitarbeitern umgeht und letztendlich hier auch über sie gesprochen hat. Wenn man im Internet nach der Homepage der Stiftung FamilienSinn sucht, dann findet man diese bereits nicht mehr – und das, bevor der Landtag hier überhaupt eine Entscheidung getroffen hat. Das steht sinnbildlich dafür, wie man mit der Stiftung nicht nur heute, sondern auch in den vergangenen Jahren verfahren ist. Deswegen, muss ich sagen, bin ich traurig, weil für mich und für unsere Fraktion der Eindruck entstanden ist, dass es von Anfang an nur darum ging, die Stiftung abzuschaffen, weil es eine Einrichtung der CDU-Regierung war.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Das ist eine Landeseinrichtung, keine Einrichtung der CDU!)

Ich bin auch traurig, wie man mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nach ihren Möglichkeiten das Beste für Familien in diesem Land rauszuholen versucht haben, umgegangen ist, dass man es nicht einmal geschafft hat, ihnen hier in dieser Debatte nach 13 Jahren intensiver Arbeit einen Dank auszusprechen – weder ein Dank seitens der Abgeordneten noch seitens der Ministerin.

(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Wir arbeiten doch gemeinsam weiter!)

Wenn man es Ihnen schon nicht ins Manuskript geschrieben hat, dann hätte das von Ihrer Seite kommen können.

Ich möchte mich seitens der CDU-Fraktion bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stiftung FamilienSinn bedanken, die in den vergangenen 13 Jahren dazu beigetragen haben, dass Familienpolitik im Land aktiv gestaltet wurde – und das nicht immer unter einfachen Bedingungen. Denn leider wurde in den letzten Jahren nicht jede Stelle neu besetzt. Deswegen war sicherlich auch nicht immer all das möglich, was gewollt war.

In diesem Sinne bin ich auf die Abstimmung gespannt und möchte an dieser Stelle noch einmal sagen: Wir halten an der Stiftung FamilienSinn fest und damit auch an der Idee, von Landesebene aus Familienpolitik zu gestalten.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Eine Frage an Sie: Sie hatten gewünscht, über die Rücküberweisung des Gesetzes und auch des Entschließungsantrags an den Ausschuss abstimmen zu lassen oder nur vom Gesetz?

(Zuruf Abg. Meißner, CDU: Von allem!)

Beides. Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann treten wir in die Abstimmung ein, die Abstimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung und über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 6/6560. Als Erstes: Wer wünscht die Rücküberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit? Das sind die Fraktionen der CDU und der AfD. Nein?

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Nein! Und nicht alle von der CDU!)

Nicht alle, Einzelne. Gut. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? Es enthält sich die Fraktion der AfD. Damit ist die Rücküberweisung abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion in der Drucksache 6/6560. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der CDU. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? Es enthält sich die Fraktion der AfD.

Zweitens: Wir kommen nun zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/6565. Wer ist dafür? Dafür sind die Fraktionen Die Linkde, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? Keine Fraktion. Wer enthält sich? Es enthalten sich die Fraktionen der CDU und der AfD. Damit ist der Änderungsantrag angenommen.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Wollten Sie nicht an der Stiftung festhalten?)

Wir stimmen jetzt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit in der Drucksache 6/6538 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abstimmung über die Änderungsanträge ab. Wer ist dafür? Das sind die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? Es ist keine Fraktion dagegen. Wer enthält sich? Es enthalten sich die Fraktionen der CDU und der AfD. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Abgestimmt wird jetzt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/6150 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnis

ses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und die SPD. Wer ist dagegen? Es ist keine Fraktion dagegen. Wer enthält sich? Es enthalten sich die Fraktionen der CDU und der AfD. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, der möchte sich von den Plätzen erheben. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und die SPD. Wer ist dagegen? Es ist keine Fraktion dagegen. Wer enthält sich? Es enthalten sich die Fraktionen der CDU und der AfD. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, zunächst über die Rücküberweisung. Wer ist für die Rücküberweisung dieses Entschließungsantrags an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit? Das ist die Fraktion der CDU. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Wer ist dagegen? Es gibt keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Es enthalten sich die Fraktionen der AfD und der CDU. Damit ist der Entschließungsantrag angenommen.

Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und wir kommen zum Tagesordnungspunkt 8

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6313 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit - Drucksache 6/6508

dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/6558

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Frau Abgeordnete Stange zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Soziales, Ar

beit und Gesundheit. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren hier im Haus sowie auf der Tribüne sowie am Livestream, der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/6313 „Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder“ wurde durch Beschluss des Landtags vom 8. November 2018 an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hat den Gesetzentwurf in seiner 52. Sitzung am 9. November 2018 sowie in seiner 55. Sitzung am 6. Dezember 2018 beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren zu dem Gesetzentwurf gemäß § 79 der Geschäftsordnung durchgeführt.

Die Stellungnahmen in den Anhörungsverfahren wurden an die Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit, die Fraktionen sowie die fraktionslosen Abgeordneten und die Landesregierung verteilt. Sämtliche Beratungsunterlagen sind auch in der Abgeordneteninformation für alle Abgeordneten nachzulesen. Der heute noch zur Rede stehende Änderungsantrag der CDU-Fraktion ist heute Morgen erst allen Abgeordneten zur Kenntnis gekommen und konnte somit weder inhaltlich in eine Ausschussberatung eingebracht, noch bei der Beschlussempfehlung berücksichtigt werden.

Der Ausschuss hat empfohlen, dem Antrag oder vielmehr dem Gesetzentwurf der Landesregierung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder zuzustimmen. Ich bitte Sie, dies dann auch so zu tun. Danke schön.

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich eröffne die Beratung und als Erste hat sich Abgeordnete Meißner zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, werte Zuschauer auf der Tribüne und vor dem Livestream, wir haben heute hier den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder vorliegen. Ein schwieriger Titel, aber eigentlich ein ganz einfacher Inhalt und – ich habe das bei der Einbringung damals schon gesagt – aus meiner Sicht eines der besten Gesetze, die dieser Landtag

(Präsidentin Diezel)

je erlassen hat, auch wenn er jetzt wieder in der Anhörung viel Kritik erfahren hat.

Ich glaube, wir können uns alle noch daran erinnern, was eigentlich Anlass und Ursprung für dieses Gesetz war: Nicht weit von hier entfernt wurden zwei Kinderleichen in einer Gefriertruhe gefunden. Und das war der Punkt, wo wir auch hier im Landtag gesagt haben, wir müssen ein System entwickeln, wie wir auf Fälle aufmerksam werden, wo Familien, wo Eltern mit ihrer Erziehungskompetenz überfordert sind, wo sie Hilfe brauchen und wo wir Kinder vor Misshandlung und Schlimmerem schützen müssen. Dabei ist Thüringen einen ganz besonderen Weg gegangen, denn wir haben ein Einladungssystem für die Früherkennungsuntersuchungen eingeführt. Dieses Einladungssystem wird in diesem Gesetz geregelt.