Protocol of the Session on December 13, 2018

(Beifall CDU)

Als nächste Rednerin hat sich Frau Mitteldorf von der Fraktion Die Linke gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wie immer macht mir hier der Kollege Kellner ganz große Freude.

(Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Nicht nur weil Weihnachten ist!)

Ja, nicht nur weil Weihnachten ist, der Kollege Kellner macht mir grundsätzlich viel Freude. Heute war es wieder besonders schön. Denn der Punkt ist natürlich: Wenn der Kollege Kellner sich jetzt hier hinstellt und sagt, er hätte das irgendwie gern im Ausschuss beraten, dann kann ich nur sagen: Dann komm doch zum Ausschuss. Wir haben uns nämlich im Ausschuss beraten und wir mussten feststellen, dass sowohl bei der mündlichen Anhörung – das hatte Kollege Kellner gerade auch gesagt – er selber nicht da sein konnte, aber er war eben auch nicht da, als wir im Ausschuss als mitberatender Ausschuss die Anhörung ausgewertet haben. Und da muss ich sagen: Na ja, dann Chance verpasst. Also jetzt im Nachgang zu sagen, man würde es gern im Ausschuss beraten,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

da kann ich nur sagen, dann muss man halt kommen, dann kann man das auch tun.

Es ist dankenswerterweise auch von Herrn Kellner noch mal erzählt worden, was im Kulturteil dieses vorliegenden Gesetzentwurfs geändert werden soll oder was sozusagen die Grundlage dafür ist, warum wir uns damit beschäftigen. Und ich musste mich neulich Samstagfrüh in Elgersburg durchaus zusammenreißen, als ich bei der Fraktionsvorsit

(Abg. Kellner)

zendenkonferenz beim Frühstück Zeitung las und einen Presseartikel lesen durfte, wo wiederum der Kollege Jörg Kellner quasi das Ende des Abendlandes herbeifantasiert hat, indem er beschrieben hat, dass die Änderungen, die bei der Kulturstiftung passieren sollen bzw. beim Kuratorium der Kulturstiftung faktisch bedeuten würden, dass alles nur noch politisch entschieden werden würde. Das hat in demselben Presseartikel selbst der Kulturrat nicht mal geteilt, und ich muss mich doch schon sehr wundern, wie man immer wieder von dieser falschen Tatsache ausgehen kann oder behauptet, als wäre im Vorfeld nie eine Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des für jeweils Kunst und Kultur zuständigen Ministeriums Teil der Beratung innerhalb der Kulturstiftung gewesen. Jetzt so zu tun, als wäre das eine völlig neue Geschichte, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem zuständigen Referat dabei wären und im Übrigen auch nach wie vor beratend, lieber Jörg Kellner – das wurde auch in der Anhörung deutlich, an der du nicht teilgenommen hast, ist aber im Wortprotokoll nachzulesen, da wäre es dann vielleicht hilfreich, wenn man nicht nur überfliegt, sondern alles liest. Das Problem, was ich eben habe mit dem, was die CDU sagt und – tut mir leid, dass ich das jetzt immer wieder auf Herrn Kellner beziehen muss, aber er ist nun mal der Sprecher für diesen Bereich – dem, was hier passiert ist, und das ist auch mit dem Artikel aus meiner Sicht deutlich geworden –, dass im Endeffekt, anstatt festzustellen, dass mit diesem Gesetz die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen gestärkt wird und natürlich auch dafür gesorgt wird, dass sie eine größere Sichtbarkeit bekommt und dass sie im Rahmen dessen, was im Übrigen kulturpolitisch strategisch auch völlig sinnvoll ist, zu sagen, sie wird eine fundamentale Säule der Kulturförderung des Freistaats und bezieht sich zukünftig vor allem auf den Bereich zeitgenössische Kunst und Kultur, also eigentlich alles, wobei jedem Kulturpolitiker so ein bisschen das Herzchen höher schlagen müsste, weil es nämlich bedeutet, dass wir in Zukunft in der Lage sein werden, mit der Kulturstiftung zusammen und den Förderinstrumenten des Freistaats, der Kommunen und des Bundes all unsere Wünsche in kulturpolitischer Sicht besser und sichtbarer hinzukriegen und gleichzeitig natürlich zu sagen: Hallo, wir stärken unsere Kulturstiftung und nutzen das auch als Einladung für Künstlerinnen und Künstler, die nach Thüringen kommen sollen, die in Thüringen bleiben wollen. Das wäre aus meiner Sicht der gute Weg gewesen. Stattdessen befürchte ich, wenn ich mir diesen Artikel durchlese, in dem selbst der Kulturrat der CDU in der Vehemenz widerspricht, bedeutet es eins, nämlich dass dem Ansehen der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen Schaden zugefügt wird, das muss ich mal ganz ehrlich so sagen. Wie man sich hinstellen kann, nachdem in der mündlichen Anhörung die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen selbst davon berichtet, al

so in dem Fall die Geschäftsführerin, dass es, als sie nach Thüringen kam, vorher eine ehrenamtliche Geschäftsführung gab, wir jetzt mittlerweile in der Situation sind, dass wir eine hauptamtliche Geschäftsführung haben, welche Wege gegangen worden sind, damit die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen überhaupt arbeitsfähig ist, das sind Dinge, die im Übrigen die Vorgängerregierungen, also auch die CDU-Regierungen, nicht angefasst haben, um die Kulturstiftung auf den Boden zu stellen, wo sie hingehört. Wenn man da also zugehört hat und dann auch nach Nachfrage das Urteil aus der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen bekommt, die sagt, mit diesem Gesetzentwurf ist der Sinn und der Zweck dessen, was für die Kulturstiftung erreicht werden soll, absolut machbar und umsetzbar, dann kann man das ignorieren und kann sich darauf beziehen, dass es natürlich wie bei jedem Veränderungsprozess – sagen wir mal – Skepsis gibt. Auch der Kulturrat Thüringens hat in der Anhörung kritische Anmerkungen gemacht, wobei immer wieder festzustellen ist, dass die Stellungnahme des Kulturrats sich nach wie vor auf eine Fassung des Gesetzentwurfs bezieht – das habe ich ja auch nachgefragt –, die für den Kabinettdurchlauf gedacht war. Das heißt, wir wissen überhaupt nicht, welche Änderungen sich zwischen Kabinettdurchlauf und dem, was uns als Entwurf zugeleitet worden ist, ergeben haben. Das heißt, es ist natürlich auch immer ein bisschen schwierig, wenn man von unterschiedlichen Voraussetzungen redet. Wenn man sich die schriftlichen Stellungnahmen der einschlägigen Stiftungen im Kulturbereich durchliest, also ich kann nur mal als Beispiel sagen, einfach die Stellungnahme von Prof. Markus Hilgert noch mal sehr genau lesen, der nämlich eindeutig in seiner Stellungnahme sagt, dass das, was jetzt vorgesehen ist, also auch mit der Erweiterung und Stärkung des Kuratoriums und den verschiedenen Aufgaben zwischen Kuratorium und Stiftungsrat mittlerweile gängige und gut funktionierende Praxis in Deutschland ist und dass es sich also bewährt hat und dass es deshalb vollkommen folgerichtig ist, dies auch in Thüringen für die Kulturstiftung Thüringen einzufordern.

In diesem Sinne warne ich davor, eine Panikmache zu zelebrieren, weil man kein inhaltliches Argument hat, außer irgendwie zu sagen, das ist hier alles politische Einflussnahme, stattdessen Festhalten. Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen ist nun viel eigenständiger. Das Kuratorium, sprich der fachliche Beirat, der die Entscheidung vorbereitet – im Übrigen ist auch das seit Jahren überall gängige Praxis, dass die Fachbeiräte die Förderentscheidung vorentscheiden –, sie aber nicht entscheidet, das wurde ja auch hier nie kritisiert, weil das gängige Praxis ist und jetzt plötzlich ist es irgendwie merkwürdig. Also da ist man in der Argumentation seitens der CDU-Fraktion auch nicht sehr konsistent. Man muss sich das Kuratorium angucken,

sprich das Fachgremium, das die Fachentscheidung vorbereitet, das ist vergrößert, also demzufolge verstärkt worden und hat natürlich auch gegenüber dem Stiftungsrat ein gewisses Gewicht. Deswegen warne ich noch mal davor, hier den Schwarzen Peter an die Wand zu malen, sondern würde eher im Sinne der Kulturpolitik des Freistaats Thüringen und der kulturpolitischen Entwicklung des Freistaats Thüringen darum bitten, dass auch die CDU-Fraktion so ein bisschen die Augen aufmacht und sich anschließt und nicht als Allererstes irgendwie alles verteufelt und meint, das wäre irgendwie politisch vereinnahmt, sondern einfach mal anerkennt, dass wir endlich eine Entwicklungsperspektive für die Kulturstiftung des Freistaats haben. Ich kann nur sehr hoffen, dass wir da einer Meinung sind, dass wir diese Kulturstiftung als eine wichtige Säule in der Kulturförderung brauchen. Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Gibt es weitere Wortmeldungen seitens der Abgeordneten? Ich sehe das nicht. Dann hat die Landesregierung um das Wort gebeten. Als Erster spricht Minister Prof. Hoff.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich will Bezug nehmen auf die Wortmeldung des Kollegen Kellner, der sich wirklich redlich bemüht hat, hier an diesem Gesetzentwurf noch Kritik äußern zu können. Mich hat es nicht überzeugt. Das wird Sie jetzt aber nicht überraschen vor dem Hintergrund, dass ich ja diesen Gesetzentwurf für die Landesregierung mit eingebracht habe. Eine Kritik – da sind wir uns wahrscheinlich einig: Es war unser Ansatzpunkt, es war mit Kollegin Werner und Kollegin Feierabend so verabredet gewesen, dass wir gesagt haben, wenn wir Stiftungsgesetze ändern, dann lasst uns das in einem Artikelgesetz machen, das spart auch die Einbringung mehrerer Gesetze. Unserer Vorstellung nach sollte dies dazu führen, dass wir diese gesetzlichen Regelungen unterschiedlicher stiftungsrechtlicher Gesetze zügig hinbekommen. Die Praxis hat gezeigt, dass unser erhoffter Effizienzgewinn zumindest in den Beratungen nicht eingetreten ist. Insofern würden wir es heute ein bisschen anders machen. Das habe ich in der Anhörung tatsächlich gesagt. Insofern haben wir da alle etwas dazugelernt.

In der Sache selbst bin ich Kollegin Mitteldorf dankbar für die Darstellung des Kulturteils dieses Gesetzentwurfs. Zur Klassik Stiftung Weimar kann man relativ einfach sagen: Wir ändern hier ein Gesetz vor dem Hintergrund einer Vereinbarung mit dem früheren Haus Sachsen-Weimar-Eisenach.

Das ist bei der Klassik Stiftung Weimar notwendig. Bei der Wartburg-Stiftung, bei der das Haus Sachsen-Weimar-Eisenach ebenfalls vertreten ist, haben wir das auf der Ebene der Satzungsänderung geklärt und insofern ist das eine notwendige gesetzgeberische Anpassung, die sich einer inhaltlichen Debatte entzieht.

Bei der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen sieht die Sache anders aus. Kollegin Mitteldorf hat darauf hingewiesen. Wir sind als Freistaat Thüringen als kulturelle Wiege Deutschlands immer wieder im Blickpunkt. Wir sind das Land mit den zweithöchsten Pro-Kopf-Kulturausgaben und wir werden selbstverständlich mit der Weimarer Klassik, mit Barock, mit unserer Kultur der Schlössergärten etc. immer wieder auch bundesweit wahrgenommen.

Aber im Bereich der zeitgenössischen Kunst wird uns das Bauhaus-Jubiläum noch mal darauf verweisen, dass Thüringen eben auch ein relevanter Teil der Wiege der klassischen Moderne ist und hervorragende zeitgenössische Kunst besitzt. Dass die Thüringer zeitgenössische Kunst zum Teil etwas außerhalb des Blickwinkels liegt, liegt daran, dass wir auch immer noch eine gewisse westgeprägte Sicht auf die Ostkunst haben, was ich sehr bedauere. Wenn wir vor diesem Hintergrund als Freistaat Thüringen die völlig richtige Entscheidung treffen, dass wir sagen, die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen, die gegründet worden ist, weil man quasi Mittel einer früheren länderübergreifenden Stiftung für die Kultur gesichert hat, nachdem diese Stiftung aufgelöst wurde, sie übrigens jetzt auch über den nun schon mehr als zehn Jahre dauernden Zeitraum der Niedrigzinsphase hinweg stabilisiert hat, indem gute Anlagepositionen gefunden wurden, soll eben keine Wald-und-Wiesen-Kulturstiftung sein, sondern sie wird die Kulturstiftung für die zeitgenössische Kunst Thüringens sein, dann füllen wir damit eine bedauerlicherweise derzeit noch bestehende Lücke und profilieren die zeitgenössische Kunst und schaffen damit auch die Grundlage, dass wir viele Künstlerinnen und Künstler, Galerien und diejenigen, die zurzeit, wenn sie zeitgenössische Kunst machen, sie beispielsweise aus der Bauhaus-Universität oder aus anderen Einrichtungen kommen und sich dann nach Hamburg, Köln, Leipzig oder Berlin verabschieden, hier in Thüringen halten. Dass wir Programme dafür entwickeln, dass wir vor allem die Sichtbarkeit erhöhen, das ist das Ziel dieses Gesetzentwurfs. Dafür geben wir aus dem bisherigen Etat der Staatskanzlei 500.000 Euro mehr an die Kulturstiftung, um diese Aufgabe wahrnehmen zu können, spartenübergreifend zeitgenössische Kunst zu fördern.

Es ist von Kollegin Mitteldorf darauf hingewiesen worden, dass die Kulturstiftung der Länder sagt, dass dieser Gesetzentwurf, wie er hier vorliegt, die Normalität der entsprechenden Kulturstiftung aller Länder herstellt, und zwar auch in der Zusammen

(Abg. Mitteldorf)

arbeit zwischen Land und Stiftung. Es ist nicht so, dass das Land hier mehr Einfluss auf die Stiftung ausübt, sondern es ist so, dass wir bisher dem Kuratorium eine Funktion zugewiesen hatten, weil diese Stiftung anders als in anderen Ländern keinen hauptamtlichen Vorstand hatte. Kollegin Mitteldorf hat auch hier schon deutlich gemacht, es gibt nun aufgrund dieser Profilierung dieser Stiftung eine hauptamtliche Vorstands- und Geschäftsführung. Damit verliert das Kuratorium einen Teil seiner bisher wahrgenommenen Funktionen, und zwar mit Entscheidung. Das Kuratorium hat diesen gesamten Prozess mit uns gemeinsam getragen. Am Kuratorium hat bisher ein Vertreter der Staatskanzlei teilgenommen, das wird er auch weiterhin tun. Insofern ist das ein ausgewogener Gesetzentwurf, der die Zustimmung dieses Parlaments heute hier finden wird und der in einem über eineinhalb Jahre dauernden Prozess mit der Kulturstiftung Thüringens und den entsprechenden Institutionen bearbeitet wurde. Ich danke all denjenigen, die konstruktiv an dieser Debatte mitgewirkt haben, in besonderer Weise auch der Kollegin Mitteldorf.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Zu Wort hat sich Frau Ministerin Werner gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte mich zunächst auch wirklich sehr herzlich für eine intensive Diskussion in den letzten Jahren bedanken, aber auch im letzten Vierteljahr hier im Parlament zu unserer Neustrukturierung der Familienförderung, einschließlich der Änderung bei der Stiftung FamilienSinn. Ich weiß, ein Vierteljahr Diskussion im Landtag zum Gesetzentwurf dann ganz explizit ist eine Herausforderung, aber wir haben ja über die Auflösung der Stiftung FamilienSinn, über deren Zukunft und auch über das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ nicht erst seit einem Vierteljahr im Landtag diskutiert, sondern das war schon seit einigen Jahren immer wieder Thema – zum Teil Anträge der Koalitionsfraktionen, aber auch der CDU-Fraktion, wo wir auch den Abgeordneten Bericht erstattet haben zu den Inhalten, zu unseren Abläufen, zu den Zeitplänen und insofern ist es also kein neues Thema gewesen.

Ich möchte auch noch mal darauf hinweisen – das wurde schon erwähnt –, es gab einen großen, einen breiten partizipativen Prozess in Thüringen zu der Erarbeitung sowohl der Richtlinien als auch des Gesetzes. Dieser Prozess begann im Mai 2015, wir haben mit den Menschen, mit den Betrof

fenen, mit den Akteuren der Familienpolitik gemeinsam immer wieder diskutiert. Wir haben von Anfang an auch die Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände mit einbezogen und wir haben auch – und das gebietet natürlich der Respekt vor den Fraktionen –die familienpolitischen Sprecherinnen und die Fraktionen in die Regionalworkshops, die am Anfang dieses Jahres, im Frühjahr, stattgefunden haben, eingeladen. Es waren sechs Regionalkonferenzen, die stattgefunden haben, zu denen es auch Einladungen gab. Das muss man noch mal nachprüfen, woran es gehapert hat, dass es nicht bei Ihnen angekommen ist, aber wir haben, weil es uns wichtig war und weil wir den Diskurs weiter betreiben wollten, sowohl die familienpolitischen Sprecherinnen und Sprecher als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Fraktionen dazu eingeladen. Also, ein Prozess der, denke ich, tatsächlich beispielhaft ist, weil es uns gelungen ist, die Akteure vor Ort – über die Jahre, muss man ja auch sagen – einzubeziehen und gemeinsam eine Richtlinie und ein Gesetz zu erarbeiten, um zu einem Ende zu kommen, das für alle zufriedenstellend ist, wo sich alle einbezogen fühlen und wo man natürlich an der einen oder anderen Stelle Kompromisse eingehen musste und auch wollte. Dazu werde ich nachher auch noch kurz etwas sagen.

Es wurde schon gesagt, Teil des Gesetzes ist zum einen die Aufhebung der Stiftung FamilienSinn. Es wurde hier schon einiges dazu gesagt, dass uns das beispielsweise durch den Thüringer Landesrechnungshof schon seit Langem aufgegeben ist, der sich sehr kritisch zur Stiftung geäußert hat, sowohl was die Wirtschaftlichkeit als auch die Umsetzung der Ziele angeht. Es gab aber auch aus meinem Ministerium ein Gutachten zur Stiftung FamilienSinn und es gab dann aufgrund dieser verschiedenen Gutachten und Empfehlungen des Thüringer Landesrechnungshofs einen Beschluss im Kabinett am 26. September 2017, in dem die Auflösung der Stiftung FamilienSinn beschlossen wurde, und Artikel 1 dieses Gesetzes setzt genau diesen Kabinettsbeschluss um. Im Übrigen ist natürlich klar, dass der sozialverträgliche Übergang aller Beschäftigten der Stiftung FamilienSinn gesichert wird. Ich will auch noch etwas sagen, Frau Meißner, weil Sie gesagt haben, wir hätten die Stiftung in den letzten Jahren geschwächt: Das Gegenteil ist der Fall. Es gab sogar einen zusätzlichen Mitarbeiter, der sich in der Stiftung um die Elternakademie gekümmert hat; die Referatsleiterin für Familienpolitik aus meinem Referat hat ganz aktiv und eng die Geschicke der Stiftung mit begleitet. Insofern war es uns wichtig, die Stiftung gut durch alle Prozesse mit zu führen, hier auch eine Klarheit zu schaffen und von einer Schwächung kann man hier an der Stelle auf gar keinen Fall reden.

(Minister Prof. Dr. Hoff)

Ja, mit Artikel 2 im geänderten Thüringer Familienförderungssicherungsgesetz erhält die Familienförderung – es wurde hier in Teilen schon beschrieben – in Thüringen ein vollkommen neues Gesicht und unser Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ erhält hier seine gesetzliche Grundlage. Wir haben als Ministerium gemeinsam mit Kommunen, mit Trägern, mit Verbänden und Ihnen als Abgeordneten ein gutes Stück Arbeit geleistet, damit das Landesprogramm nun im Jahr 2019 in ganz Thüringen erfolgreich starten kann. Das ging natürlich nicht im Hauruckverfahren, das musste gut vorbereitet werden. Aber es gab von allen Akteuren vor Ort, also von denen, die mit Familienpolitik zu tun haben, und den Familien selbst immer eine große Offenheit für diesen Prozess, weil allen, die in dem Bereich unterwegs sind, klar ist, wir haben eine demografische Entwicklung, die besondere Herausforderungen von uns verlangt, gerade auch, wenn es um die Sorge nicht nur von Kindern geht, sondern auch, wenn es um ältere Menschen geht. Wir wissen, dass sich die Rahmenbedingungen für Familien verändert haben, wir wissen um die Besonderheiten des ländlichen Raums in Thüringen. Alles das sind Gründe, warum wir hier familienpolitisch umdenken mussten und wollten.

Und was ist nun das, was das neue Landesprogramm auszeichnet? Das neue Landesprogramm wird eine Familienförderung umsetzen, die bedarfsgerecht ist, die räumlich angepasst ist, die strategisch geplant wird und die vor allem handlungsübergreifend arbeitet. In dem Landesprogramm wird also durch eine neue, innovative Weise die Familienförderung kommunal neu auf den Weg gebracht. Ausgehend von örtlichen Bedarfsplanungen und begleitet von einer integrierten Sozialplanung können also die familienpolitischen Leistungen zielgenauer und vor allem bedarfsorientiert eingebracht werden.

Um das noch mal zu erläutern: Wir wissen ganz genau, dass in Jena Familien andere Bedarfe haben als beispielsweise im Altenburger Land. Das wissen vor allem die Akteure vor Ort, welche unterschiedlichen Bedarfe es gibt. Insofern müssen wir also die Familienförderung an die Kommunen weitergeben. Gerade das Beispiel, was Sie benannt haben, Frau Meißner, der Alleinerziehenden – genau hier ist das Problem. Alleinerziehende in Jena sind natürlich vor andere Herausforderungen gestellt als im ländlichen Raum, und das können eben nur die Akteure vor Ort genau steuern und können hier die Bedarfe gemeinsam schaffen, die Alleinerziehende, aber beispielsweise auch geflüchtete Familien brauchen.

(Beifall DIE LINKE)

Das besondere unserer Förderung kann man auch in der Finanzierung wiederfinden. Zum einen wird sich das Land mit 70 Prozent an der Förderung beteiligen und selbstverständlich ist auch, dass die

Kosten für die Sozialplanung vom Land übernommen werden. Die integrierte Sozialplanung ist schließlich das Fundament, auf dem das Programm ruht.

Ich will hier noch mal erläutern, weil es natürlich vielen auch nicht so bekannt ist, aber in meinen Gesprächen in den letzten Wochen und Monaten, vor allem auch mit Dezernenten, mit Akteuren vor Ort, wurde mir immer wieder gespiegelt, dass natürlich integrierte Sozialplanung eigentlich State of the Art ist, aber Kommunen gar nicht von allein in diesen Prozess kommen, weil sie vielleicht bisher ganz gut damit gefahren sind, Planungen nebeneinanderher zu machen, weil zwar alle wissen, dass es eine Versäulung gibt von Planungen, aber eben nicht der Prozess geschafft wird, diese Versäulung aufzuheben und in gemeinsam integrierte Planungen zu kommen, und weil man natürlich auch weiß, dass es einfacher ist, nach einer Logik von Förderprogrammen oder von Verwaltungen zu arbeiten, statt sich an den Bedarfen der Familien auszurichten. Das werden wir mit unserem Landesprogramm und eben mit dieser integrierten Sozialplanung ändern, dass tatsächlich die Bedarfe der Familien vor Ort hier im Blick sind. Wir sind da als Land Thüringen natürlich auch Vorreiter, auf uns wird in diesem Zusammenhang auch geschaut. Ich bin sehr stolz darauf, dass wir es geschafft haben, gemeinsam jetzt diesen Prozess voranzutreiben.

Dank des Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen sollen nun auch die mindestens 10 Millionen Euro, die jährlich für das Familienprogramm zur Verfügung stehen, gesetzlich verankert werden, und das ist mehr als eine Verdoppelung der derzeitigen finanziellen Mittel, die uns für Familienförderung mitgegeben sind. Das gibt den Landkreisen, kreisfreien Städten, aber eben auch den Tausenden engagierten Beschäftigten bei den verschiedensten Trägern mehr Sicherheit.

Ich möchte noch mal zeigen, warum gerade auch der ländliche Raum hier jetzt eine besondere, eine neuere Förderung bekommt. Diese Mittel, die wir an die Landkreise und kreisfreien Städte ausreichen, werden nach Indikatoren ausgereicht, zu einem Viertel, 25 Prozent, natürlich Anzahl der Bevölkerung. Aber wir werden auch danach schauen, wie viele unter 20- und wie viele über 65-jährige Menschen es in dem Landkreis, in der kreisfreien Stadt gibt, und das wird ein wichtiger Indikator für die Finanzierung sein. Wir werden nach Armut schauen. Wie viele Menschen gibt es also, die im Sozialleistungsbezug sind? Diese werden wir in der Finanzierung unseres Programms explizit berücksichtigen. Wir werden auch nach der Bevölkerungsdichte schauen, das heißt, dass wir dort, wo ländlicher Raum ist, tatsächlich mehr Mittel in den ländlichen Raum geben werden, weil wir wissen, dass gerade der ländliche Raum revitalisiert werden muss, weil hier besondere Bedarfe auch sind. Das Thema

(Ministerin Werner)

„Mobilität“ wird immer wieder angesprochen als eines, das gelöst werden muss. Insofern ist es also eine ganz besondere Finanzierung, nimmt die Bedarfe der Kommunen vor Ort tatsächlich mit in den Blick.

Um das an einem Beispiel darzustellen: Der Landkreis Altenburger Land hat bisher, wenn es um Familienförderung ging, vom Land 70.000 Euro bekommen. Mit der neuen Förderung, indem die spezifischen Bedarfe berücksichtigt werden, wird sich diese Förderung auf 470.000 Euro erhöhen. Das ist eine wirklich große Summe und das ermöglicht den Menschen vor Ort, den Akteuren vor Ort, hier entsprechend die Dinge auf den Weg zu bringen, die Familien tatsächlich auch brauchen.

Wir wissen auch – Frau Meißner hatte das angesprochen –, es gab am Anfang ein Zögern von Landkreis und kreisfreien Städten. Es gab die Frage nach der integrierten Sozialplanung, ob das wirklich notwendig und wichtig ist. Aber wir können jetzt sagen, dass alle Landkreise und kreisfreien Städte Teil des Landesprogramms sind. Es gibt nur drei Gebietskörperschaften, die die Bestandsförderung fortschreiben wollen. Und das ermöglichen wir den Kommunen, wir haben das gemeinsam mit den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände so besprochen, dass es also auch die Möglichkeit gibt, einfach in der Bestandsförderung zu bleiben, aber sehen, dass bisher nur noch drei Kommunen davon tatsächlich Gebrauch machen. Alle anderen haben sich auf den Weg gemacht, steigen in die strategische Sozialplanung ein. Das spricht, denke ich, für die große Akzeptanz des Programms.

Es wurde vorhin schon angesprochen, dem Landesprogramm liegt ein umfassender und moderner Familienbegriff zugrunde. Über diesen Begriff haben wir in den verschiedenen Ausschüssen lange diskutiert. Ich bin auch dankbar für die Debatte darum, für die Ergänzungen, für die Anmerkungen und für die Nachfragen. Ich möchte jetzt den Begriff nicht noch einmal erwähnen, aber es geht uns darum, die Pluralität von Familie darzustellen und eben nicht nur Mutter-Vater-Kind in den Blick zu nehmen, sondern Familie ist heutzutage mehr, Familie, das können natürlich auch Lebensgemeinschaften sein, das sind Nachbarschaftsgemeinschaften, wo Menschen ältere Menschen in ihrer Umgebung unterstützen. Wir wollen diese verschiedenen Familienmodelle in den Blick nehmen, die sind uns alle sehr viel wert. Wir wollen, dass hier entsprechend die Förderung, die sie brauchen, um gut füreinander da zu sein, tatsächlich auch ermöglicht wird.

Neben dem Landesprogramm wird im Thüringer Familienförderungssicherungsgesetz auch die überregionale Familienförderung geregelt, also die Förderung von Familienverbänden, von Familienorganisationen, von Familienferienstätten und überre

gionalen Maßnahmen der Familienbildung. Durch die Aufnahme einer Übergangsbestimmung haben wir dafür gesorgt, dass kein Träger und keine Einrichtung finanzielle Einbußen befürchten muss. Neu ins Gesetz aufgenommen wurde auch eine Bestimmung zum Landesfamilienförderplan, der ab 2020 alle Einrichtungen, Maßnahmen und Projekte von überregionaler Bedeutung enthalten soll. Das bedeutet ein weiteres Stück Sicherheit für die Maßnahmen und für die Projektträger.

Lassen Sie mich an dieser Stelle noch einige Worte zum Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen „Vielfalt der Familie in Thüringen stärken“ sagen. Zunächst: Ich begrüße und unterstütze diesen Antrag ausdrücklich. Ich denke, dass ich mit meinen bisherigen Ausführungen auch zeigen konnte, dass wir uns mit dem Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ genau auf dem Weg befinden, der es ermöglichen wird, diesen Entschließungsantrag tatsächlich auch umzusetzen, weil wir in unserem Landesprogramm Zielstellungen berücksichtigt haben, die sich auch im Antrag wiederfinden, wenn es also um die Unterstützung der Familien bei der Sorgearbeit geht und eben auch bei der Sorgearbeit der älteren Angehörigen, wenn es um die Förderung der Solidarität zwischen den Generationen geht, der Schaffung von familienfreundlichen Rahmenbedingungen in allen Regionen Thüringens, aber eben auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Mütter und Väter. Das im Antrag angesprochene Stufenverfahren bei der Implementierung des Landesprogramms halte ich im Interesse – ich habe es schon angesprochen – der Landkreise und kreisfreien Städte für sehr wichtig. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt kann entscheiden, in welchem Umfang das Landesprogramm greifen soll. Das entspricht der Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden.

Ebenso stimme ich mit den Antragstellern überein, dass Qualitätsstandards nicht nur berücksichtigt, sondern auch weiterentwickelt werden müssen. Eine Evaluierung des Landesprogramms im dritten Jahr der Laufzeit bietet die Möglichkeit, gegebenenfalls hier auch noch mal nachzusteuern. Auch das halte ich für sinnvoll.

Im Antrag wird weiterhin gefordert, den Familienbegriff bei der Weiterentwicklung der örtlichen und überörtlichen Familienförderung umfassend zu berücksichtigen und Familie in ihrer Pluralität zu verstehen. Wir werden den im Gesetz verankerten, umfassenden Familienbegriff zur gegebenen Zeit einem Realitätscheck unterziehen und prüfen, ob dieser noch die Wirklichkeit abbildet. Ich bin aber nach jetzigem Stand der Meinung, dass der Familienbegriff realistisch und zielgenau ist, und ich bin froh, dass er eine gesetzliche Grundlage bekommen hat.

(Ministerin Werner)

Sehr geehrte Damen und Herren, in den letzten Wochen war oft die Frage zu hören, warum das Gesetzgebungsverfahren so lange gedauert hat. Ich will es noch mal betonen, das Gesetzgebungsverfahren hat die Zeit beansprucht, die es braucht – nicht mehr, aber auch nicht weniger –, um eben eine so komplexe Materie unter Beteiligung von zahlreichen Akteurinnen und Akteuren umzusetzen. Es betrifft eben zum einen das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“, das in einem vorbildlichen und partizipativen Prozess entwickelt wurde. Das haben in der Anhörung ganz viele so dargestellt, aber wie gesagt, auch die Abgeordneten hatten die Möglichkeit, in Regionalworkshops hier noch mal mehr zu erfahren. Auch die Abstimmung des Gesetzentwurfs zwischen den Ressorts war nicht immer einfach. Es war auch anspruchsvoll, aber letztlich erfolgreich. Hier noch einmal herzlichen Dank an meine Kolleginnen und Kollegen aus der Regierung. Ich habe es sehr begrüßt, dass wir in den Landtagsausschüssen das Thema „Familienpolitik“ immer wieder diskutiert haben. Oft kommt das zu kurz. Ich bin froh, dass Sie Ihre Expertise eingebracht haben. Das hatte natürlich auch Auswirkungen auf die Zeitplanung.

Lassen Sie mich zum Schluss noch ein paar wenige Worte zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion sagen. Ich war ehrlich gesagt am Ende ein bisschen überrascht, als ich den Antrag dann vor Augen hatte, weil Sie sich auf der einen Seite auf unseren Gesetzentwurf und auf das Landesprogramm beziehen, befürworten das auch und stellen fest, dass das Thema „Bedarfsplanung, strategische Sozialplanung, Beteiligung“ der richtige Weg ist, um vor allem diese Familienförderung an die Kommunen weiterzugeben. Auf der anderen Seite stürzen Sie sich wieder auf die Stiftung FamilienSinn. Ich will jetzt gar nicht wiedergeben, was zum Beispiel vom Thüringer Landesrechnungshof gesagt wurde oder was wir Ihnen gemeinsam im Ausschuss dargestellt haben. Ich will noch mal darauf eingehen, dass Sie das Thema „Geflüchtete und Alleinerziehende“ beispielsweise eingebracht haben, und hier noch mal der Hinweis darauf: Man kann die Bedarfe nur vor Ort genau sehen. Man muss dort schauen, wie die Menschen unterstützt werden können, was sie jeweils brauchen. Natürlich muss das fachlich begleitet werden, aber dafür gibt es doch auch die entsprechenden Strukturen, die genau dieses am Ende ermöglichen.