Protocol of the Session on December 13, 2018

(Unruhe DIE LINKE)

Nun wird die Stiftung FamilienSinn aufgelöst und am Ende produzieren Sie Stillstand.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Das haben Sie bestimmt geträumt!)

Als nächster Rednerin erteile ich Kollegin Muhsal von der AfD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin ja schon in meiner ersten Rede hier in der ersten Beratung darauf eingegangen, dass wir als AfD die Auflösung der Stiftung FamilienSinn für überfällig halten und habe das auch argumentativ unterlegt. Deswegen werde ich das jetzt heute nicht alles wiederholen, aber das führt auch dazu, dass wir dem Antrag, der von der CDU noch kurzfristig eingereicht wurde, am Ende nicht zustimmen werden. Nachdem wir nun die Anhörung gehabt haben und uns die endgültige Fassung des Gesetzentwurfs vorliegt plus Entschließungsantrag, muss man sich aber auch die Frage stellen, ob das, was Rot-Rot-Grün jetzt vorhat, besser ist als das, was wir jetzt haben. Anstoß nehme ich, wie im Übrigen auch einige Anzuhörende, an dem Familienbegriff, den die Koalitionsfraktionen verankern wollen und ich finde es interessant, dass dazu bislang noch niemand etwas gesagt hat. In § 2 des Thüringer Gesetzes zur Sicherung der Familienförderung steht – ich zitiere, Frau Präsidentin mit Ihrer Erlaubnis: „Familie im Sinne dieses Gesetzes ist eine vom gewählten Lebensmodell unabhängige Gemeinschaft, in der Menschen Verant

wortung füreinander übernehmen und füreinander da sind, unabhängig von einer Eheschließung oder der Form, in der sie zusammenleben sowie der sexuellen Orientierung.“ Meine Damen und Herren, ich darf mich Herrn Dr. Steinhausen vom Landesseniorenrat anschließen, der diese Definition „nebulös“ und „unpräzise“ genannt hat und im Übrigen so indifferent, dass nicht einmal gesagt wird, was Familie eigentlich ist.

(Beifall AfD)

Wenn Sie sagen, Familie kann im Prinzip jede Beziehung sein, dann schaffen Sie Familie ab.

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: So sieht es aus!)

Und eine – ich zitiere – „Gemeinschaft, in der Menschen Verantwortung füreinander übernehmen“, wie Sie im Gesetz schreiben, könnte ebenso gut wie eine Familie auch eine Nachbarschaftsgemeinschaft, eine Wohngemeinschaft oder sogar der Staat selbst sein, denn selbstverständlich übernehmen auch in einem Staat Menschen Verantwortung füreinander. Ihre nebulöse Begriffsbestimmung geht weiterhin nicht darauf ein, dass eine Familie mindestens zwei Generationen umgreift, noch gibt sie überhaupt zu, was für den Otto Normalverbraucher in Thüringen selbstverständlich ist, nämlich dass eine Familie aus Vater, Mutter und Kindern besteht. Selbstverständlich gibt es andere Lebenswirklichkeiten, zum Beispiel diejenige, dass ein Kind oder mehrere Kinder bei einem alleinerziehenden Elternteil wohnen oder dieser Elternteil gegebenenfalls mit einem neuen Partner zusammenwohnt. Diese Lebenswirklichkeit ändert aber nichts daran, dass diese Kinder eine Mutter und einen Vater haben, mit denen sie verbunden sind und deren Fürsorge ihnen zusteht.

Verfehlt finde ich auch, dass Sie in Ihrem Entschließungsantrag verschiedene Formen des Zusammenlebens aufzählen und in dieser Aufzählung so tun, als wären all diese Konstellationen so ungefähr das Gleiche. Neben den Mehrkind- und Großfamilien stehen bei Ihnen Alleinerziehende, sogenannte Patchworkfamilien und sogenannte Regenbogenfamilien. Selbstverständlich würdigen wir die Erziehungsleistungen, die Alleinerziehende oder Elternteile in neuen Partnerschaften erbringen. Anders als in Mehrkind- oder Großfamilien unterscheiden sich solche Formen des Zusammenlebens aber deutlich von der Kernfamilie, nämlich dadurch, dass Kinder nur noch mit einem ihrer Elternteile zusammenleben und eben nicht mit beiden. Dass dies, so verständlich die Entscheidung der Eltern im Einzelfall auch sein mag, für die Kinder nicht das Gleiche ist, wie mit beiden leiblichen Eltern in einer intakten Familie aufzuwachsen, auch das ist für den Otto Normalverbraucher offensichtlich.

Und, meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, ich finde es entsetzlich, dass Sie in ihrem Entschließungsantrag insbesondere auch in der Begründung nicht anerkennen, welch wertvolles Gut Eltern ihren Kindern mit auf den Lebensweg geben, wenn sie gemeinsam ihre leiblichen Kinder erziehen.

(Beifall AfD)

Schon aufgrund dessen, dass Sie mit ihrem Gesetzesentwurf die Existenz der Familie als verfassungsrechtlich geschützte Institution verneinen und in Ihrem Entschließungsantrag eben diese verfassungsrechtlich geschützte Familie diskriminieren, werden wir beidem nicht zustimmen. In der Anhörung zum Gesetz ist weitere Kritik geäußert worden, die wir durchaus teilen, auf die auch schon eingegangen wurde, zum Beispiel dass im Endeffekt der Zeitplan – Beschluss im Dezember und Inkrafttreten des Gesetzes bereits am 1. Januar mit all den Folgen, ohne dass die Richtlinie frühzeitig vorliegt usw. –, reichlich überstürzt ist.

Zu Artikel 4 des Gesetzentwurfs, der Änderungen hinsichtlich der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen zum Gegenstand hat, möchte ich noch einmal auf das Ursprungsproblem hinweisen, was der Änderung in Ihrem Gesetzesentwurf zugrunde liegt. Das Problem ist einfach, dass es durch die anhaltende Niedrigzinspolitik für die Stiftung schlicht und ergreifend deutlich schwerer geworden ist, ihrem Stiftungszweck überhaupt nachzukommen. Und wenn die Landesregierung sich dadurch zum Handeln aufgefordert sieht, ist das natürlich durchaus richtig, aber wir müssen uns auch die Frage stellen, ob es nicht zielführender wäre, sich an geeigneter Stelle gegen die Niedrigzinspolitik direkt einzusetzen, statt hier im Land Hilfskonstruktionen zu erfinden. Den Zweck der Gesetzesänderung tragen wir insoweit mit, als dass eine Bündelung und effektivere Gestaltung der Förderung angestrebt werden. Ob dieser Effekt am Ende allerdings tatsächlich eintreten wird, das bleibt abzuwarten.

Kritisch sehen wir, dass durch die angestrebte Finanzierung auch aus Zuwendungen des Landeshaushalts eine stärkere Einflussnahme der Politik auf die Förderentscheidungen der Stiftung ausgeübt wird. Auch mit Blick auf diese Bedenken werden wir Ihren Vorschlägen nicht zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Als nächster Rednerin erteile ich Kollegin Pfefferlein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Bitte.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, ich bin froh, dass Rot-RotGrün heute ein Familiengesetz verabschiedet. Damit haben wir wieder ein großes Stück des Koalitionsvertrags umgesetzt. Das macht mich sehr froh, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Damit stellen wir die Weichen für Thüringens Zukunft durch die verankerte Förderung von bestehenden und neu zu schaffenden Strukturen für gutes Zusammenleben in Thüringen. Der demografische Wandel prägt mehr und mehr unseren Alltag und erfordert unser politisches Engagement.

Die Verabschiedung des Thüringer Gesetzes zur Neustrukturierung der Familienförderung und zu Änderungen bei Stiftungen ist für eine Aktivierung dieses Gestaltungsprozesses unbedingt erforderlich. Die Verantwortlichen in den Thüringer Kommunen wissen um ihre Verantwortung, dass gute und gleichwertige Lebensverhältnisse überall in Thüringen sicherzustellen sind und dass es dazu gute Rahmenbedingungen braucht, um den hohen Anforderungen in Zukunft gerecht zu werden, die mit der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, dem Wandel und der Pluralisierung von Familienformen einhergehen. Die Städte und Kommunen bekommen ein Instrument an die Hand, um die damit verbundenen Aufgaben individuell und unter Berücksichtigung der ortsanhängigen Gegebenheiten zu bewältigen.

Zu diesem Gesetz und zu unserem Entschließungsantrag wurden Trägerorganisationen und Verbände um ihre Stellungnahmen gebeten. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für die kompetenten und fachkundigen Beurteilungen und Ergänzungsvorschläge.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Darin wurden viele der schon seit 2005 bei der Gründung der Stiftung FamilienSinn vorgetragenen kritischen Argumente bekräftigt, eine Auflösung der Stiftung ist daher nur sinnvoll und folgerichtig. Frau Jung hat es auch schon sehr ausführlich dargelegt. Das lag lange vor meiner Zeit, deshalb möchte ich das jetzt auch nicht zitieren und wiedergeben, aber ich danke ganz herzlich dafür. Hier wurde von der CDU darauf hingewiesen, dass wir hier „im Schweinsgalopp“ durchjagen. Ich finde, dass wir das nicht tun und auch nicht getan haben. Es war immer genügend Zeit dafür, dass die Kolleginnen und Kollegen sich auch damit beschäftigen konnten. Es ist auch an vielen Stellen sehr umfangreich gewesen, das gebe ich an der Stelle gern zu, aber, ich glaube, wir haben hier ein gutes Gesetz hinbekommen, auf das wir auch stolz sein können. Ich

(Abg. Muhsal)

finde auch, dass wir damit der kommunalen Familie ein Stück weit die Verantwortung übergeben, denn nur dort weiß man am besten, was es da für Probleme gibt und wie das Geld am besten eingesetzt werden soll. Da sollte sich das Land auch nicht einmischen. Ich finde es gut, dass man den Kommunen diesen Freiraum lässt.

In der schriftlichen und in der mündlichen Anhörung wurde deutlich, dass nicht tradierte Familienbilder, sondern Vielfalt und Veränderungen unseren Alltag prägen. Wir leben in einer offenen Gesellschaft, die Welt dreht sich und was gestern war, das darf und muss heute unter anderen neuen Gesichtspunkten neu gedacht werden.

Das Herzstück dieses Gesetzentwurfs ist und bleibt für unsere Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die feste Verankerung der Landespauschale in Höhe von mindestens 10 Millionen Euro und der damit verbundene gesetzliche Schutz bestehender, bisher vom Land geförderter Strukturen auf Kommunalebene.

Ich möchte, mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, kurz Herrn Dr. Klass vom Thüringer Landkreistag zitieren, der bei der Anhörung sagte: „Wenn Familienförderung verlässlich gestaltet werden soll, dann reicht es nicht, Familienförderung dem Grunde nach im Gesetz zu regeln, sondern es muss auch die Höhe der Familienförderung verlässlich geregelt sein, ansonsten ist eine verlässliche Familienförderung nicht machbar. In Ihrem Fragenkatalog sind Sie schon davon ausgegangen, 10 Millionen Euro gesetzlich festzuschreiben. Das ist auch im Änderungsantrag vorgesehen. Das begrüßen wir ausdrücklich.“

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Durch die genaue Definition der Übergangsbestimmungen ist dieser Schutz temporär nachprüfbar und eine Evaluation durch das Land möglich. Gleichzeitig sorgt diese Festschreibung bei den Trägern für Planungssicherheit und bietet den kommunalen Entscheidungsgremien die Möglichkeit der umfassenden Information und Bedarfsanalyse.

Mit der Neufassung unseres Entschließungsantrags zum Gesetzentwurf der Landesregierung schreiben wir unsere Verantwortung fort, die Vielfalt der Familie in Thüringen zu stärken. Dazu gehört auch, die Förderung der Frauenzentren in Thüringen hier festzuschreiben. Die Thüringer Frauenzentren arbeiten auf der Grundlage der Thüringer Verfassung und wurden bislang nach der Rechtsverordnung zur Förderung von Frauenzentren des Landes über den Landeshaushalt mitfinanziert. Sie sind nunmehr mehr als 25 Jahre Orte der Begegnung, Kommunikation, Bildung und Kultur, Teile der sozialen Hilfe und Angebotssystem für Frauen, Instrumente der Umsetzung von Gleichstellungspolitik, Verfechterin

nen eines selbstbestimmten und gewaltfreien Lebens von Frauen und bieten damit auf der Grundlage professioneller Arbeit und großen Engagements wertvolle Chancen zur Verbesserung der Lebensqualität der Frauen in Thüringen.

Ab dem 01.01.2019 wird die Förderung durch Kommunen und Gemeinden auf der Grundlage des Landesprogramms „Solidarische Zusammenleben der Generationen“ festgeschrieben sein. Beschreibende Handlungsfelder begleiten das Programm, hier wird mit der Aufnahme sowohl der Frauenzentren als auch beispielsweise der kommunalen Seniorenbeiräte die hohe Verantwortung deutlich, der sich die Thüringer Landesregierung bewusst ist. Mit diesem Programm gibt es in Thüringen ein zukunftsfähiges Instrument, die Teilhabe und Mitwirkung auf möglichst breiter Basis zu ermöglichen und sich auf die Selbstwirksamkeit und Selbstverwirklichung von Menschen zu beziehen. Engagiert und seit vielen Jahren verlässlich und professionell arbeitende Verbände und Organisationen werden gestärkt.

(Beifall SPD)

Unser Antrag berücksichtigt aber auch die vielfältigen Familienformen und die besonderen Lebenslagen von Alleinerziehenden, Regenbogenfamilien und Mehrkindfamilien.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Diskussion um den Familienbegriff macht das deutlich. Für uns Bündnis 90/Die Grünen fängt Familie früh an und braucht vielseitige Unterstützung, Begleitung und Dienstleistung. Deshalb war unser besonderes Anliegen, die Untersetzung des Begriffs „Hebammenunterstützung“ im vorliegenden Entschließungsantrag noch einmal deutlich zu formulieren. Auch solche Ideen und deren Umsetzung braucht es, um Anforderungen und Handlungskonzepte für den gesellschaftlichen, ökonomischen und demografischen Wandel zu finden.

Ein wichtiger Punkt ist auch, die bedarfsgerechte soziale Infrastruktur zu erhalten und die vorhandenen und langjährig aufgebauten Strukturen in den Regionen weiterzuentwickeln. Dazu gehört die auskömmliche Finanzierung von Frauenzentren – das habe ich ja schon gesagt – ebenso wie die der Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen, Familienzentren und der kommunalen Seniorenbeiräte. Die jeweiligen regionalen Unterschiede in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Thüringen müssen da mitgedacht werden.

Zu einem Neubeginn ist es Zeit für gute Wünsche. Und wir wissen, dass alle Weichen gestellt sind, um diese Wünsche Wirklichkeit werden zu lassen. Mögen die bisherigen Angebote durch innovative Ideen und Projekte ergänzt werden. Trägern und Aktiven wünschen wir eine gute und effektive Zusammenarbeit. Der generationengerechten und nachhaltigen Förderung von Ideen und Projekten

möge mit diesem Programm eine gute Zukunft beschert sein. Finden wir gemeinsam zu guten Lösungen zum Zusammenleben der Generationen und zur Verbesserung der Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen für die Menschen in Thüringen! Deshalb würde ich mich über die Unterstützung für diesen Gesetzentwurf sehr freuen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Pelke von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst möchte ich mich ganz herzlich bei den Vorrednerinnen Frau Jung und Frau Pfefferlein bedanken, die, denke ich, sehr umfassend deutlich gemacht haben, dass wir heute eine hervorragende gesetzliche Grundlage für Thüringer Familien beschließen, wofür ich sehr dankbar bin.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Zum Zweiten möchte ich diesen Dank auch an das Ministerium erweitern. Es ist erstmals in diesem Lande eine gesetzliche Grundlage erarbeitet worden, die, wenn ich jetzt nicht ganz verkehrt liege, schon seit 2015 in Diskussionen mit Vereinen und Verbänden, die sich mit Familie beschäftigen, mit ehrenamtlichen Vertretern und Organisationen, mit allen, die mit diesem Thema zu tun haben, ein insgesamt sehr hervorragendes Papier erarbeitet worden und ein Diskussionsprozess geführt worden, für den man sich nur recht herzlich bedanken kann. Das haben auch sehr viele Anzuhörende in der mündlichen Anhörung getan. Herzlichen Dank an das Ministerium für diesen intensiven Beratungsprozess!

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir wollen heute eine Reform der Familienförderung von grundsätzlicher Bedeutung beschließen und ich hatte auch schon zur Einbringung im September deutlich gemacht, dass es nicht nur ein wegweisendes Vorhaben, sondern auch ein ganz persönliches Anliegen meiner Person und der Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen ist, und das aus zwei Gründen: Erstens, weil in diesem Lande jetzt zum ersten Mal Familienund Sozialpolitik so umfassend verstanden wird, wie die Lebenswirklichkeit von Familien tatsächlich aussieht – ich komme nachher noch mal darauf zurück –, und auch so umfassend, wie das Zusammenleben von Menschen und die Verantwortung

der Generationen in Familien füreinander tatsächlich aussieht. Das ist der eine Grund, liebe Kolleginnen und Kollegen.