Protocol of the Session on November 8, 2018

An diesen drei Punkten, meine sehr geehrten Damen und Herren, setzt jetzt auch unsere heute beginnende Beratung zur Novelle des Gesetzes an. Wir wollen die Geschäftsfelder dementsprechend abrunden und ins Hohe Haus zur Diskussion geben.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Denn mit dem vorhandenen Wasserkraftpotenzial wird umweltfreundlich Strom erzeugt. Die neuen Wasserkraftanlagen der Thüringer Fernwasserversorgung erzeugen jährlich maximal 10 Millionen Kilowattstunden alternative Energie. Gleichzeitig bezieht die Thüringer Fernwasserversorgung Strom in Höhe von 10 Millionen Kilowattstunden. Allein in diesem Jahr wurden bisher bereits fast 9,2 Millionen Kilowattstunden Strom aus regenerativer Energie erzeugt und damit haben wir knapp 6.000 Tonnen CO2 eingespart. Ich finde, auch das kann sich sehen lassen.

An sechs Talsperren erzeugen Turbinen Strom aus dem in den Talsperren angestauten Wasser, drei weitere Wasserkraftanlagen nutzen im Fernleitungsbereich das natürliche Gefälle zwischen den Talsperren im Thüringer Wald und im Thüringer Schiefergebirge und den Versorgungsgebieten im Thüringer Becken sowie im Gebirgsvorland. Der Strom wird primär zur Deckung des Energiebedarfs der Thüringer Fernwasserversorgung genutzt. Überschüsse werden in das öffentliche Stromnetz eingespeist.

Die Thüringer Fernwasserversorgung hat sich nun zum Ziel gesetzt, alle wirtschaftlich nutzbaren Wasserkraftpotenziale zu erschließen und so die Energieeffizienz des Unternehmens weiter zu steigern. Der Gesetzentwurf schafft dafür die Rahmenbedingungen, die es der Anstalt gestatten, sich künftig über die Wasserkraftnutzung hinaus für Thüringen in der Energieerzeugung zu engagieren und damit eines ihrer primären Geschäftsfelder abzurunden.

(Beifall DIE LINKE)

Es wird der Anstalt in Zukunft grundsätzlich möglich sein, Photovoltaikanlagen oder auch Windenergieanlagen zu betreiben und so einen Beitrag zur Energiewende und zur Schaffung von Arbeitsplät

(Ministerin Siegesmund)

zen in der Region zu leisten. Ich finde, das ist ein ziemlich rundes Konzept. Für dieses weitere Engagement der Anstalt sind grundsätzlich alle Gebiete in Thüringen geeignet, die für eine Photovoltaikoder Windenergienutzung ausgewiesen sind.

Klar ist aber auch, dass die Anstalt diese neuen Möglichkeiten und Chancen, die das Gesetz ihr auch im Interesse der energiepolitischen Entwicklung Thüringens einräumt, jedes Mal sorgfältig abwägen muss. Ihr künftiges Engagement muss wie das bisherige natürlich im Übrigen auch sorgsam rechtlich abgewogen und ökonomisch verantwortungsvoll sein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zwischen Verantwortung und Kontrolle besteht ein unauflösbarer Zusammenhang. Deswegen regelt das Gesetz auch die Frage der staatlichen Aufsicht. Ich habe das vorhin erwähnt bei der Frage des Regelungsbedarfs: Hierfür reicht eben nicht die Anstaltsund Gewährträgerversammlung, denn sie ist ein Organ der Anstalt. Bisher gibt es eine Regelung zur staatlichen Aufsicht nicht.

Das Gesetz wird nunmehr um eine Bestimmung ergänzt, die eine behördliche Festlegung der Rechtsund Fachaufsicht beinhaltet. Rechtsaufsichtsbehörde ist das für die Angelegenheit der Fernwasserversorgung zuständige Ministerium, die Fachaufsicht wird das künftige Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz ausüben. Weitere notwendige Änderungen wurden vor allen Dingen im Hinblick auf Hinweise aus dem Finanzministerium vorgeschlagen und eingearbeitet – danke für die gute Zusammenarbeit mit dem Finanzressort. Dazu zählt unter anderem der Wegfall des Bestellens eines Stellvertreters für Verwaltungsratsmitglieder, Klarstellung im Hinblick auf Wirtschaftsführung und die ausdrückliche Verpflichtung der Anstalt bei ihrem Handeln im Auftrag des Landes, die haushaltsrechtlichen Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach § 19 einzuhalten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Thüringen ist ein Land im Wandel. Diesen Wandel gilt es zu gestalten, das heißt Bewährtes bewahren, sich aber Neuem nicht verschließen. Deswegen unser Vorschlag mit einige Veränderungen, damit die Thüringer Fernwasserversorgung nicht nur weiter für bezahlbares, gutes, sauberes, klares Wasser sorgen, sondern auch neue Geschäftsfelder erschließen und sich damit ein zweites Standbein auch erarbeiten kann, wo wir im Bereich der sauberen Energieversorgung unterwegs sind, und präzise und besser und transparenter arbeiten kann. Wir freuen uns deswegen auf die Debatte im Ausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich eröffne die Beratung. Das Wort hat Abgeordneter Emde, Fraktion der CDU.

(Zwischenruf Siegesmund, Ministerin für Um- welt, Energie und Naturschutz: Die Weidatal- sperre habe ich vergessen!)

Das machen wir an der richtigen Stelle!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Präsidentin! Talsperre Weida ist auch ein wichtiger Punkt, spielt aber jetzt bei dem Gesetz nicht unbedingt die erste Rolle. Trotzdem bin ich sehr dankbar, sind wir alle sehr dankbar, dass die Investitionen an der Weidatalsperre vorangehen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ja, wir hoffen nur noch, dass das Planfeststellungsverfahren so nicht stattfinden muss und dann kommen wir auch schnell voran.

Aber zu diesem Gesetz: Seit 2003 gibt es die Anstalt und man hat nun Erfahrungen in der Handhabung dieser Anstalt gemacht und will mit Neuregelungen aus meiner Sicht auch eine gewisse neue Balance herbeiführen zwischen Geschäftsführung, Verwaltungsrat, Gewährträgerversammlung. Hier kann man ruhig das in neue Regeln gießen anhand der gewonnenen Erfahrungen; die Ministerin hat es mit einer Demokratisierung begründet. Das kann man meinetwegen auch so sehen. Sicherlich nachvollziehbar, dass man hier jetzt die Erfahrung mitnimmt und die Dinge neu gestaltet, allerdings will ich schon sagen, dass es im Ausschuss Sinn macht, im Detail die vorgesehenen Regelungen noch mal zu besprechen, und insbesondere auch mit den kommunalen Vertretern.

Zweitens: Neue Geschäftsfelder sollen ermöglicht werden. Das ist im Grunde sicherlich richtig. Aber erstens: Zu besprechen ist hier das Haftungsrisiko. Das soll ja zunächst mal für das Land ausgeschlossen werden. Aber was ist dann mit den anderen Dingen, die dann als neue Geschäftsfelder eingeführt werden? Da muss ja dann wohl das Vermögen der TFW haften, und das ist nicht nur Vermögen des Landes, sondern eben auch Vermögen des Fernwasserzweckverbandes Nord-Ost. Und deswegen wird darüber noch einmal zu reden sein, denn Risiken müssen kalkulierbar sein, müssen beherrschbar sein und dürfen am Ende nicht auf dem Rücken des Landeshaushalts, der kommunalen Ebene oder gar des Steuerzahlers ausgetragen werden. Insofern wollen wir in jedem Fall auch über das Thema des jetzt hier mit dem Gesetz ermöglichten Handelns mit Derivaten reden. Aus meiner Sicht ist das so wie in § 13 ausgeschlossen. Dazu werden wir in jedem Falle reden müssen. Ganz

(Ministerin Siegesmund)

wichtig sind neue Geschäftsfelder, gar keine Frage. Die Gesellschaft soll ja auch so gut wie möglich, vielleicht nicht kostendeckend, aber zumindest sehr wirtschaftlich betrieben werden. Auf der anderen Seite will ich mir im Ausschuss schon noch mal erklären lassen, was Windräder an Stauanlagen zu suchen haben und wie das gut funktionieren kann miteinander. Aber das können wir ja alles in aller Ruhe besprechen und wir sind ja willens, uns dort auch gut aufklären zu lassen.

(Beifall DIE LINKE)

Drittens: Der Fernwasserzweckverband Nord-Ost fordert vehement die wirtschaftliche Auseinandersetzung und klare Trennung zwischen dem gewerblichen Betrieb, also sprich aus dem Verkauf von Trinkwasser – das auf der einen Seite –, und den staatlichen Aufgaben wie zum Beispiel des Hochwasserschutzes auf der anderen Seite und darüber wird zu reden sein. Das ist eine Auseinandersetzung oder eine Diskrepanz, die schon lange beschrieben wird. Also wie werden sozusagen diese Aufgaben klar voneinander getrennt. Die Forderung lautet hier, dass die Talsperren, die nun ausschließlich dem Hochwasserschutz dienen, auch wirklich hoheitliche Aufgabe des Freistaats sind und von diesem zu 100 Prozent zu tragen sind. Die Sorge, dass dann Teile dieser Kosten auf die Wassergebühren, die die Bürger bezahlen, umgelegt werden, die ist irgendwo gegeben und der müssen wir auch Rechnung tragen.

Ich will damit nur ein paar Punkte benannt haben, die wir im Ausschuss zu bereden haben, und wenn ich vom Ausschuss rede, dann will ich deutlich sagen, wir haben das im Umweltausschuss zu besprechen. Aber wir plädieren auch für – und beantragen das auch – die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss, weil, ich habe es ja schon ausgeführt, hier auch gewisse finanzielle Dinge und Risiken und Gebaren eine Rolle spielen. Insofern macht es unbedingt einen Sinn, dieses Gesetz auch an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen, federführend natürlich an den Umweltausschuss. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Als nächster Redner hat Abgeordneter Kummer, Fraktion Die Linke, das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Das ist sehr schön, gleich nach Herrn Emde reden zu können. Herr Emde, ich möchte dann doch ganz kurz noch mal an die TFW-Gründung und die Notwendigkeit dazu erinnern. Die TFW musste gegründet werden, weil wir eine desolate Situation gerade beim Fernwasserzweckverband Nord-Ost hatten,

(Beifall SPD)

eine Überschuldung, und eine Fernwasserpreisprognose, die dazu geführt hätte, dass das Fernwasser des Verbands nicht mehr absetzbar gewesen wäre. Die Sorge davor, dass wenige Kommunen, die zwingend auf dieses Wasser angewiesen gewesen wären, anschließend mit Preisen hätten auskommen müssen, die eine Katastrophe gewesen wären, das war der Grund, warum das Land gesagt hat, a) wir entschulden den Fernwasserzweckverband Nord-Ost – an den Kosten trägt der Landeshaushalt noch heute – und b) wir führen ihn zusammen mit der Thüringer Talsperrenverwaltung, weil man sich daraus Synergieeffekte erhofft hat. Übrigens hat man bei der Gründung der Fernwasserversorgung noch die Möglichkeit offengehalten, dass weitere Anstalts- und Gewährträger hinzutreten, weil man den Fernwasserzweckverband Südthüringen gerne noch mit im Boot gehabt hätte, die aber damals gesagt haben, zwei Kranke werden durch einen Zusammenschluss nicht zum Gesunden, und deshalb außen vor geblieben sind, nicht entschuldet wurden und bis heute eigenwirtschaftlich trotzdem keinen wesentlich schlechteren Preis als die Thüringer Fernwasserversorgung haben.

Meine Damen und Herren, Frau Ministerin Siegesmund ist auf die Gründe eingegangen, warum heute eine Novellierung des Fernwassergesetzes vorliegt. Ich bin sehr dankbar, dass die Landesregierung den Gesetzentwurf vorgelegt hat, weil gerade die Frage der Fernwasserversorgung, neue Geschäftsfelder zu ermöglichen und zusätzliche Einnahmen zu generieren, ein zentrales Anliegen der Koalition gewesen ist. Deshalb ist es auch im Koalitionsvertrag verankert worden.

Herr Emde, Sie wollen sich im Ausschuss erklären lassen, was denn Windkraft- und Stauanlagen miteinander gemein haben. Es wird sicherlich auf keiner einzigen Stauanlage ein Windrad errichtet werden, schon aus Gründen der Bauwerkssicherheit.

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Da bin ich schon mal beruhigt!)

Wenn Hochbehälter der Thüringer Fernwasserversorgung in Vorranggebieten für Windkraft liegen, dann erschließt sich nicht, warum die Fernwasserversorgung dort nicht die Möglichkeit nutzen sollte, diese Standorte auch für die Windenergieerzeugung zu nutzen. Genau das sind die Punkte, worum es hier unter anderem geht. Ich glaube, jeder Euro, den die Fernwasserversorgung mehr einnehmen kann, tut uns gut.

Das hat auch mit einer anderen Geschichte zu tun. Da freue ich mich, Herr Emde, dass Sie darauf eingegangen sind, die Frage der Ausfinanzierung der Anstalt. Als die Anstalt gegründet wurde, gab es einige Trinkwassertalsperren mehr als heute. Der damalige Gesetzgeber hatte im Blick, dass das Wei

(Abg. Emde)

da-System durch die Fertigstellung der Talsperre Leibis aus der Trinkwassernutzung herausgeht. Da brauchen wir jetzt über Sinn und Unsinn nicht noch einmal zu reden. Ich glaube, das ist hinlänglich ausgetauscht worden. Inzwischen hat sogar der damalige Finanzminister Trautvetter gesagt, dass es ein großer Irrtum gewesen ist. Aber der Irrtum ist ja durchgeführt worden und das Weida-System ging aus der Nutzung. Das Land hat damals gesagt, es trägt die finanzielle Verantwortung für das WeidaSystem in der Folge. Die 1995 von Bernhard Vogel eingeweihte frisch fertiggestellte Talsperre Schmalwasser, die kurz nach Gründung der Thüringer Fernwasserversorgung ebenfalls aus der Trinkwassernutzung ging, die hatte der Gesetzgeber damals nicht im Blick, genauso wenig die Talsperre Tambach-Dietharz – ehemals Trinkwassertalsperre –, die Talsperre Erletor – auch eine inzwischen für die Trinkwasserversorgung nicht mehr genutzte Talsperre. Diese Talsperren haben von den Unterhaltungskosten den überwiegenden Kostenblock ursprünglich für den gewerblichen Anteil gehabt. Der ist weggebrochen. Das heißt, sie finanzieren sich aktuell noch über die Frage Hochwasserschutz und Mindestwasserabgabe. Das ist aber nur ein Bruchteil dessen, was eigentlich für die langfristige Finanzierung der Talsperre benötigt wird. Es hat Sonderabschreibungen zu diesen Talsperren gegeben. Das heißt, eine Talsperre wie Schmalwasser steht mit einem Buchwert bei der TFW in den Büchern, dass die Abschreibungen lange nicht mehr die Sanierung dieser Stauanlage refinanzieren können. Das ist ein Punkt, wo wir sicherlich darüber nachdenken müssen, gibt es dafür eine dauerhafte Finanzierung oder sagt das Land, wenn künftig mal Investitionen an dieser Talsperre notwendig sind, dass es dann eine separate Investitionsförderung gibt. Als die Fernwasserversorgung gegründet wurde, war sich der Landtag eigentlich einig, dass sie auskömmlich sich selbst tragen und ihre Investitionen künftig auch selbst ohne dauerhafte Landeszuschüsse stemmen soll.

Das ist das Problem, in dem wir uns befinden. Deshalb finde ich es auch sehr gut, dass die Fernwasserversorgung Anstrengungen unternimmt. Wir haben ja auch in diesem Sommer per Öffentlichkeitsarbeit vernommen, dass die Talsperre Schmalwasser inzwischen zum Beispiel für Bewässerungsprojekte und auch ein Energieprojekt genutzt werden soll. Das wird sicherlich einen wesentlichen Beitrag zur Refinanzierung der mit der Talsperre verbundenen Kosten leisten, aber ob es auskömmlich ist, weiß ich nicht. Das wird sicher eine Frage sein, mit der wir uns beschäftigen sollten.

Meine Damen und Herren, zur Frage der Neuregelung der Aufsicht möchte ich sagen, dass gerade die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses 4/4 in der vierten Legislaturperiode ein wesentlicher Grund waren, warum diese Forderung im Koali

tionsvertrag stand. Damals hat man festgestellt, dass es bestimmte Probleme mit sich bringt, wenn sich Menschen verschiedener Funktionen noch nicht mal mit sich selbst einigen können.

(Beifall DIE LINKE)

Das Paradebeispiel war damals Staatssekretär Illert, Staatssekretär im Finanzministerium, der auch Verwaltungsratsvorsitzender der Fernwasserversorgung war und der als Verwaltungsratsvorsitzender der Meinung war, dass die Sanierung der Talsperre Weida eindeutig vom Land zu finanzieren ist. Als Finanzstaatssekretär war er der Meinung, dass es die Fernwasserversorgung finanzieren soll. Weil diese in einer Person gebündelten zwei Personen sich nicht einigen konnten, kam es zu keiner Sanierung.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Das war so!)

Der Thüringer Landtag hat von der Geschichte erst erfahren, als Verwaltungsräte der kommunalen Seite aus dem Verwaltungsrat ausgetreten sind, und hat, als die Landesregierung dazu nicht berichten wollte, einen Untersuchungsausschuss einberufen. Ich glaube, der Gesamtzusammenhang macht deutlich, dass Transparenz hier ein ganz wichtiges Kriterium ist. Die Landesregierung hat jetzt die Aufsicht anhand des vom Kabinett festgelegten Kodex geregelt.

Ich gebe zu, ich hätte mir gewünscht, dass wir uns ein Stück weit mehr am Beispiel von ThüringenForst orientiert hätten. Das ist vielleicht ein Punkt, wo man über die eine oder andere Geschichte noch mal reden kann. Fakt ist, wir als Landtag haben für die Fernwasserversorgung eine finanzielle und auch eine inhaltliche Verantwortung. Der eine oder andere Bericht im Ausschuss wäre zum Beispiel hilfreich.

Ich will noch einen Satz zum Punkt „landeseinheitliches Rohwasserentgelt“ sagen. Ich habe vorhin schon mal gesagt: Ursprünglich war die Anstalt für den Beitritt Südthüringens offengehalten. Es gab auch in der Vergangenheit durch den Fernwasserzweckverband Südthüringen eine Klage auf ein angemessenes Rohwasserentgelt. Das sind alles Dinge, die sicherlich nicht bloß mit der Frage der Transparenz zu tun haben.

Ich hatte, als das Gesetz verabschiedet wurde, den Begriff „landeseinheitliches Rohwasserentgelt“ so verstanden, dass aus jeder Trinkwassertalsperre, die es in Thüringen gibt, erst mal ein Rohwasser herauskommt, nämlich ein nicht aufbereitetes Wasser aus der Talsperre. Wenn man das so versteht, dann müsste sich ein landesweit einheitliches Rohwasserentgelt aus den Kosten für die Rohwasserbereitstellung aller Trinkwassertalsperren ergeben, also auch aus der Talsperre Leibis, aus der Talsperre Ohra, was die großen Fernwasserlieferanten

sind. Bei denen ergibt sich natürlich allein durch die Größe ein wesentlich niedrigeres Rohwasserentgelt als bei so einer kleinen Talsperre wie der Talsperre Erletor. Das hätte durchaus Auswirkungen auf das durchschnittliche Rohwasserentgelt.

Die Fernwasserversorgung war der Auffassung, dass sich der Rohwasserpreis nur aus den Talsperren ergibt, wo das Rohwasser dann anschließend nicht aufbereitet verkauft und nicht innerhalb der Fernwasserversorgung aufbereitet wird. Diese Auffassung hat sie durchgesetzt. Das führte dazu, dass das Rohwasserentgelt für diejenigen, die Rohwasser beziehen, relativ hoch ist. Da die TFW ein Monopolist ist, haben Sie dem relativ wenig entgegenzusetzen. Deshalb, denke ich, ist das ein Punkt, über den man sicherlich während des Gesetzgebungsverfahrens auch noch mal reden könnte.