Die von Rot-Rot-Grün im Innen- und Kommunalausschuss beschlossenen Empfehlungen zugunsten ihres Kommunalfinanzübergangsgesetzes 2015 bezeugen vor allem eines: Ihren Unwillen, sich in der politischen Debatte von besseren Argumenten überzeugen zu lassen,
und Ihr Unvermögen, notleidenden Kommunen zu helfen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verstoßen Sie gegen Ihre eigenen deklamatorisch vorgetragenen Prinzipen wie Solidarität und soziale Gerechtigkeit. Sie schaffen Rechtsunsicherheit und stehen für eine Unverlässlichkeit in der Politik.
Doch im Einzelnen: Der von Ihnen im Innen- und Kommunalausschuss abgelehnte Änderungsantrag der AfD sah zusätzliche 40 Millionen Euro für den Vermögens- und Verwaltungshaushalt der Kommunen vor. Diese 40 Millionen Euro wären auch dringend nötig gewesen, damit Kommunen überhaupt in die Lage versetzt werden, zu investieren, denn zuerst muss der Verwaltungshaushalt ausgeglichen werden, um dann aus den Überschüssen des Verwaltungshaushalts Investitionen aufbringen zu können. Ihre Investitionspauschalen nutzen nichts, wenn kein ausgeglichener Verwaltungshaushalt hergestellt werden kann. Dass Sie nun die Möglichkeit schaffen, wonach Kommunen ausnahmsweise auch die Investitionspauschalen für den Verwaltungshaushalt nutzen können, ist kein Ausweg. Damit heizen Sie nur den Streit um die Verwendung der Finanzmittel, zum Beispiel zwischen den Bürgermeistern der kreisangehörigen Gemeinden und den Landräten, an und tragen den Spaltkeil in die kommunale Familie. Kommunen werden gezwungen sein, zu entscheiden, ob das gewährte Geld für Investitionen oder für die Haushaltskonsolidierung ausgegeben werden soll. Vor dem Hintergrund der Haushaltsnotlagen vieler Kommunen ist es eigentlich klar, wie diese Entscheidung im Regelfall ausfällt. Dass Kommunen überhaupt in eine solche schwierige haushalterische Lage kommen, meine Damen und Herren, ist damit maßgeblich dem Land zu verdanken. Das Land hat immer neue Standards gesetzt, ohne den Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten auch die entsprechenden finanziellen Mittel zu geben, um den Mehraufwand an Verwaltung und Personal überhaupt bewältigen zu können. Ständig steigende Personal- und Sozial
ausgaben sind die Folge. Wenn Sie sich also hinstellen und sagen, das hat nichts mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zu tun, dann ergibt das ungefähr genauso viel Sinn, wie Windräder in den Thüringer Wald stellen zu wollen und zu behaupten, dass dies keine Auswirkungen auf die Natur hätte.
Das Ergebnis einer solchen Politik verstößt gegen Ihre Grundwerte und Prinzipien, die Sie sonst wie einen Schild vor sich hertragen. Ohne zusätzliche Mittel für den Verwaltungshaushalt der Kommunen, deren Finanzkraft gering ist, werden bei steigendem finanziellen Bedarf die Kommunen den Rotstift bei sogenannten freiwilligen Ausgaben ansetzen müssen. Kultur und außerschulische Bildung werden also dem Rotstift zum Opfer fallen. Eine Erhöhung von Eintrittspreisen für Museen bzw. die Schließung von kommunalen Einrichtungen wie Schwimmbädern würden gerade die sozial Schwächeren treffen, die Lebensqualität erheblich senken und für die weitere Abwanderung gerade junger Fachkräfte und Familien aus dem ländlichen Raum sorgen. So sieht also Solidarität und soziale Gerechtigkeit nach rot-rot-grüner Lesart im Thüringen des Jahres 2015 aus.
Auch mit dem Rechtsstaat hat diese Koalition offensichtlich ein paar Probleme. Statt einer klaren Trennung zwischen den Investitionspauschalen und den in unserem Änderungsantrag zusätzlich gewährten Schlüsselzuweisungen für die Verwaltungshaushalte gibt Rot-Rot-Grün, wie erwähnt, die Verwendung der Investitionspauschalen auch als Schlüsselzuweisung für die Verwaltungshaushalte frei. Ohne einen schnellen Beschluss von Umsetzungsrichtlinien ist eine unterschiedliche Rechtsanwendung zu befürchten. Den Kommunen wird es erschwert, sich rechtstreu zu verhalten. Somit ist der vorliegende Gesetzentwurf auch eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Verwaltungsgerichte, wobei die bekanntlich schon heute nicht unter Untätigkeit leiden. RotRot-Grün konnte sich in Sondierungsgesprächen auf eine gute, innovative, aber auch verlässliche Politik für Thüringen verständigen. Herr Kuschel, Sie hätten die Chance gehabt, im Ausschuss darüber etwas zu sagen; hier haben Sie das Ding einfach abgelehnt, heißt es in einem Artikel der Abgeordneten König vom 30. Oktober 2014. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie den Kommunen noch 135 Millionen Euro an frischem Landesgeld versprochen. Wie eine verlässliche Politik für Thüringen aussieht, haben Sie danach hinreichend bewiesen, indem Sie den Kommunen erst überhaupt nur 78 Millionen Euro gewähren wollten und dann nach den berechtigten und lautstarken Protesten der Kommunen und unserem Änderungsantrag 102,4 Millionen Euro geben wollen. „Wie versprochen, so gebrochen“ müsste eigentlich das Motto Ihrer Koalition lauten. Daher appelliere ich an Sie, wenn Sie
wirklich für Solidarität, soziale Gerechtigkeit, Rechtssicherheit und Verlässlichkeit in der Politik stehen, übernehmen Sie die von der AfD vorgeschlagenen Änderungen, wie es im Rahmen der öffentlichen Anhörung auch der Präsident des Gemeinde- und Städtebunds Thüringen, Herr Brychcy, empfahl, und legen Sie einen Gesetzentwurf vor, dem auch Sie mit gutem Gewissen zustimmen können.
Ich möchte da anfügen: Ich stehe hier auch als stellvertretender Bürgermeister von Crossen – Herr Ramelow war letztens dort und hat unsere wunderschöne Gemeinde besucht – und ich muss Ihnen sagen, mit diesem Geld, was wir hätten kriegen können, hätten wir Infrastrukturmaßnahmen durchführen können, die leider nun nicht mehr gehen. Ich musste unserem Bürgermeister sagen, dass wir leider nicht mehr Geld bekommen. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir befassen uns gern auch mit Änderungsanträgen, soweit sie einen Finanzierungsvorschlag beinhalten.
Daran hat es bei Ihnen gefehlt und insofern waren Ihre Änderungsanträge zum vorliegenden Gesetzentwurf nicht debattierbar. Das heißt, da müssen Sie noch lernen und nachbessern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es waren viele Bürgermeister zur Anhörung da – darauf ist Herr Fiedler eingegangen – und manche sind enttäuscht gegangen, weil sie darauf gesetzt hatten, dass die größte Oppositionspartei natürlich Änderungsanträge
und ihre eigenen Vorschläge damit zur Debatte stellt. Es ist Aufgabe von Oppositionen – es sind ja drei –, die Regierung zu kontrollieren, Öffentlichkeit herzustellen und Alternativen aufzuzeigen. In diesem Fall haben Sie keine Alternativen aufgezeigt und Sie waren auch nicht fertig oder nicht in der Lage dazu, derartige Alternativen aufzuzeigen. Aber auch Kritik ist zulässig und wir setzen uns damit intensiv auseinander.
Das hat auch der Änderungsantrag der drei Regierungsfraktionen gezeigt, dass wir sowohl die Anhörungen als auch die in der Öffentlichkeit geäußerten Kritiken ernst nehmen.
Meine Damen und Herren, wir hatten den Mut, eine solche öffentliche Anhörung durchzuführen. Ich erinnere daran, dass die CDU diesen Mut für öffentliche Anhörungen in den vergangenen 24 Jahren nur ab und an mal hatte. Im Regelfall hat man es auf schriftliche Anhörungen beschränkt und diese Ergebnisse der schriftlichen Anhörungen im Papierkorb verschwinden lassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Thamm hat in seiner ersten Rede hier den Koalitionsvertrag zitiert, hat aber vergessen hinzuzufügen, dass dieser Koalitionsvertrag für den Zeitraum bis 2019 gilt, also nicht alles für die ersten vier Monate – diesen Anspruch haben wir gar nicht –, und deshalb bezeichnen wir das Jahr 2015 als Übergangsjahr. Sie hätten weiterlesen sollen, denn in diesem Abschnitt, den Sie zitiert haben, waren auch einige Vorgaben für das Jahr 2015 enthalten und die haben wir mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf aber genau so umgesetzt, wie sie im Koalitionsvertrag formuliert sind. Wir haben nämlich formuliert, dass wir den Kommunen aus den Überschüssen einen dreistelligen Betrag zur Verfügung stellen, das hat der Ministerpräsident gesagt. Jeder, der nur rechnen kann – das ist nicht mit Mathematik vergleichbar –, wird feststellen, dass die jetzigen Summen einen dreistelligen Betrag darstellen. Wir sagen aber auch, dass die Vereinbarung und die Zahl, die hier immer wieder genannt wurde, 135 Millionen, finanziert und dargestellt sind.
Ich versuche noch einmal, es Ihnen zu erläutern: 102 Millionen Euro enthält jetzt der Gesetzentwurf. Und wir mussten die Luftnummern und die Luftbuchungen, die die CDU uns hinterlassen hat, gegenfinanzieren. Die CDU hat im vergangenen Jahr beschlossen, in diesem Jahr den Kommunen 33 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen, hat es aber versäumt, dafür finanzielle Absicherungen vorzunehmen. Das sind die 30 Millionen Euro Bedarfszuweisungen und die 3 Millionen Euro Unterstützung der Gemeinden für die Winterdienstaufgaben. Im jetzt vorliegenden Entwurf des Landeshaushalts, also die Landesregierung hat das ge
macht, sind diese beiden Summen mit enthalten. Wenn man jetzt zusammenzählt, 102 plus 30 plus 3 – ist nicht zu schwer – ist 135.
Insofern weiß ich nicht, wo Ihre Kritik hier ist. Und wir ermöglichen den Kommunen, dass sie die Steuermehreinnahmen und die Zuweisungen des Bundes eins zu eins behalten können. Nach Ihren von Ihnen auf den Weg gebrachten Regelungen hätten wir das alles anrechnen müssen und mit dieser Politik machen wir Schluss.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Thüringer Kommunen bekommen also tatsächlich frisches Geld in Höhe von 135 Millionen Euro. Sie haben ihnen im vergangenen Jahr 103 Millionen Euro zur Verfügung gestellt als CDU. Hinzu kam der Garantiefonds, aber das war eine andere Säule. Den Garantiefonds hat die CDU formuliert als Anpassung vom alten zum neuen Finanzausgleich und hat ihn so formuliert, dass Steuermehreinnahmen de facto gegengerechnet sind. Und jetzt ist dieser Prozess, den Sie so definiert haben, abgeschlossen, sodass der Garantiefonds eben in diesem Jahr schon auf null ist, obwohl nach Ihrer Prognose Sie davon ausgegangen sind, dass er möglicherweise bis 2017 wirken muss. Da können Sie aber doch nicht den Kommunen jetzt einreden und sagen, das ist Geld, das fehlt, sondern Sie haben ein System auf den Weg gebracht mit einem Anpassungsprozess und der Anpassungsprozess ging schneller und ist in diesem Jahr eben abfinanziert. Aber das heißt doch nicht, dass wir damit den Kommunen Geld entziehen. Also auch hier haben wir Wort gehalten und keine Rechentricks angewandt.
Meine Damen und Herren, Herr Thamm hat auch zu Recht auf das Problem der Kreisumlagen verwiesen. Und da will ich noch mal sagen, was Sie als CDU gemacht haben: Im Jahr 2011 haben Sie in das Gesetz geschrieben, dass ab 01.01.2015 die sogenannten nivellierten Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer zur Ermittlung der Umlagekraft der kreisangehörigen Gemeinden angehoben werden, und zwar bei der Grundsteuer B von 300 auf 389 und bei der Gewerbesteuer von 300 auf 357. Dadurch haben die Kommunen, ohne dass sie Mehreinnahmen haben, aber bei der Berechnung der Kreisumlage eine höhere Umlagekraft von insgesamt 108 Millionen Euro. Bei gleichbleibenden Hebesätzen der Kreisumlage müssen damit die kreisangehörigen Gemeinden 43 Millionen Euro mehr an die Landkreise zahlen, ohne dass sie über Mehreinnahmen verfügen. Das haben Sie gemacht, kein anderer als Sie! Wir werden das mit dem neuen Finanzausgleich 2016 noch mal zur Debatte stellen, aber bitte reden Sie nicht von einer Finanzkrise der kreisangehörigen Gemeinden.
Die haben Sie verursacht. Sie haben sie verursacht, Sie haben den Brand gelegt und wollen jetzt Feuerwehr spielen.
Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen. Immer ist noch der Brandstifter schuld und nicht das Streichholz. Sie haben diesen Flächenbrand gelegt und haben ein Chaos hinterlassen. Sie durchdringen es noch nicht mal, das ist ja das Problem. Sie haben nicht mal Leute, die Ihnen das erklären können, deswegen können Sie das ja auch hier nicht debattieren. Das ist das Schlimme, das ist wirklich das Schlimme.
Sie haben ja auch eine kommunalpolitische Vereinigung, ich weiß nur nicht, warum die aus dem Landeshaushalt Geld bekommt, wenn sie Ihren Leuten nicht mal solche einfachen Zusammenhänge erklären kann. Aber Sie können ja gern zu uns kommen.