Protocol of the Session on June 21, 2018

Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben bereits die Einzelheiten des Gesetzentwurfs angesprochen und diskutiert. Mit der neuen Gesetzesgrundlage ist nunmehr eine strukturelle Weiterentwicklung möglich, mit der das Agieren der Stiftung weiter professionalisiert und auf ein stabiles Fundament gestellt wird. So wird zum Beispiel für die Finanzierung der allgemeinen Verwaltung eine ausdrückliche Regelung geschaffen. Die organisatorische Anbindung der Geschäftsstelle an die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, die bisher Personal- und Sachmittel zur Verfügung gestellt hat, wird beendet. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehören zukünftig zur Stiftung. Die Eigenständigkeit der Stiftung wird somit gestärkt und diese Unabhängigkeit ermöglicht der Stiftung auch, zusätzliche Fördermittel, zum Beispiel vom Bund, zu akquirieren. Mit einem hauptamtlichen Geschäftsführer oder einer hauptamtlichen Geschäftsführerin anstelle von drei

(Staatssekretär Möller)

nebenamtlichen Vorstandsmitgliedern werden die Entscheidungsprozesse gestrafft und die Verantwortung gebündelt. Die fachliche Besetzung des Stiftungsrats orientiert sich mehr am Aufgabenbereich der Stiftung. In Zukunft wird auch der Landtag im Stiftungsrat vertreten sein. So werden sowohl der Vorsitzende als auch der Stellvertreter des für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Ausschusses Mitglieder des Stiftungsrats sein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf ausdrücklich. Mit den hier getroffenen Regelungen wird die Stiftung in die Lage versetzt, ihre vielfältigen Aufgaben professionell zu erfüllen und weiterhin ein bedeutender Akteur für den Naturschutz und die Landschaftspflege in Thüringen zu sein – ein Anliegen, das mir und das, glaube ich, uns allen wichtig ist. Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Damit schließe ich die Aussprache und wir stimmen jetzt direkt über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/5576 in zweiter Beratung ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und des Abgeordneten Gentele. Gegenstimmen? Aus der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Damit mit Mehrheit angenommen, sodass wir jetzt in die Schlussabstimmung eintreten. Ich bitte Sie, sich von den Plätzen zu erheben, wer für dieses Gesetz ist. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und des Abgeordneten Gentele. Danke schön. Gegenstimmen? AfD-Fraktion und CDUFraktion. Danke schön. Damit mit Mehrheit angenommen und ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen.

Ich rufe damit auf den Tagesordnungspunkt 8

Thüringer Gesetz zur kostenfreien Meisterausbildung Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/5700 ZWEITE BERATUNG

Ich eröffne die Beratung und Abgeordneter Wirkner hat zunächst für die CDU-Fraktion das Wort.

Werter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zweite Lesung – der Antrag der AfD fordert, die Meisterausbildung in Thüringen

kostenfrei zu gestalten, aber dies ausdrücklich für deutsche Handwerker. Ziel in dem Entwurf soll es sein, die Meisterabsolventenzahl in Thüringen signifikant zu erhöhen.

Aus meinen Ausführungen in der letzten Landtagssitzung, als das Gesetz in der ersten Lesung war, können Sie dem Wortprotokoll, wer das gerne möchte, entnehmen, dass wir diesen Antrag natürlich ablehnen, weil wir zum einen nicht glauben, dass durch dieses Gesetz eine signifikante Erhöhung der Meisterausbildung erzielt werden kann, und dies zum anderen auch nicht notwendig ist. Denn im Koalitionsvertrag des Bundes ist auf der Seite 30 Folgendes vereinbart: „Wir werden mit dem Aufstiegsfortbildungsgesetz […] finanzielle Hürden für den beruflichen Aufstieg abbauen mit dem Ziel einer weiteren deutlichen Verbesserung beim Unterhaltszuschuss, Erfolgsbonus und bei der Familienfreundlichkeit.“ Damit wird ein weiterer Beitrag geleistet, „um finanzielle Hürden für angehende Technikerinnen und Techniker, Meisterinnen und Meister sowie Fachwirtinnen und Fachwirte im Sinne der vollständigen Gebührenfreiheit zu beseitigen.“ Das Ziel ist die vollständige Gebührenfreiheit für Technikerinnen und Techniker, Meisterinnen und Meister sowie Fachwirtinnen und Fachwirte. Was bedarf es der Worte mehr?

Wir lehnen diesen Antrag grundsätzlich ab. Wir bleiben bei unserer Entscheidung von der ersten Lesung. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Abg. Gentele, fraktionslos)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Wirkner. Nun hat Abgeordneter Möller für die AfD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, der von der AfD-Fraktion im Mai-Plenum eingebrachte Thüringer Gesetzentwurf zur kostenfreien Meisterausbildung steht heute zur zweiten Beratung an. Ziel dieses Gesetzentwurfs – das darf ich vielleicht noch mal zur Erinnerung zusammenfassen – ist eine kostenfreie Meisterausbildung, das heißt, der Lehrgänge und der Prüfungen. Die Förderung erfolgt nach dem Gesetzentwurf durch ein Darlehen, dessen Rückzahlung unter bestimmten Bedingungen erlassen wird. Natürlich ist das für alle Altparteifraktionen ein Dilemma. Einerseits haben Sie den Thüringer Handwerkern vor ein paar Monaten beim letzten parlamentarischen Abend das Blaue vom Himmel versprochen, insbesondere, dass Sie sich um die Nachwuchsprobleme kümmern, die dort benannt worden sind. Nachwuchsprobleme löst man zum Beispiel dadurch, dass man Hemmnisse für eine Karriere als Hand

(Staatssekretär Möller)

werksmeister abbaut und dass man in der Konkurrenz mit anderen Bundesländern Maßnahmen auf den Weg bringt, die Handwerker dazu veranlassen, hier in Thüringen ihre berufliche Zukunft zu suchen und ihren beruflichen Schwerpunkt hierher zu verlagern.

(Beifall AfD)

All das kann man mit der von uns vorgeschlagenen kostenfreien Meisterausbildung tun. Die gibt es nämlich sonst nirgendwo in dieser Form in der Bundesrepublik. Nun kommt der Vorschlag aber ausgerechnet von der AfD-Fraktion, also von einer politischen Kraft, von der Sie immer alle behaupten, die hätte doch keine Lösung.

(Zwischenruf Abg. Hausold, DIE LINKE: Was für eine Kraft?)

Weil nicht sein kann, was nicht sein darf, haben Sie eine sachliche Auseinandersetzung mit der vorgeschlagenen kostenfreien Meisterausbildung hier verhindert – beim letzten Mal genauso wie das eben schon in Ansätzen erschienen ist.

Sie haben dieses Ausweichen einer Debatte mit zum Teil haarsträubenden Argumenten versucht zu begründen oder zumindest den Anschein einer Begründung zu geben. Lassen Sie mich einfach mal darauf ein bisschen eingehen. Ja, Herr Wirkner und meine Damen und Herren von der rot-rot-grünen Koalition, ja, die von uns vorgeschlagene kostenfreie Meisterausbildung gilt nur für deutsche Staatsbürger,

(Beifall AfD)

weil nämlich auch das Geld dafür von deutschen Staatsbürgern bezahlt wird, nämlich über die Steuern,

(Beifall AfD)

weil es auch völlig normal ist, dass man als patriotisch denkender und handelnder Politiker – das sind wir – den vorhandenen Wohlstand des Landes an allererster und auch an zweiter und an dritter Stelle den eigenen Leuten zukommen lässt, die diesen Wohlstand nämlich erarbeitet haben.

Herr Kollege Möller, gestatten Sie zwei Zwischenfragen?

Das würde ich gern am Ende machen.

Ja, okay.

Dass man das Geld so verteilt, was die eigenen Leute erwirtschaftet haben, ist weder ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz – wie es teilweise behauptet worden ist –, also weder nach dem Grundgesetz noch nach der Thüringer Landesverfassung, sondern das ist einfach eine sachgerechte Unterscheidung, wie sie übrigens in unserer Rechtsordnung hunderttausendfach vorkommt. Wer das übersehen möchte, wer das anders sehen möchte, muss sich schon ziemlich in eine Gleichheitsideologie reingesteigert haben, die mit sachgerechter Auslegung unseres Grundgesetzes und unserer Verfassung nichts zu tun hat.

(Beifall AfD)

Denn natürlich gibt es – und das will ich auch nicht unterschlagen – auch jenseits der Staatsbürgerschaft gewichtige Gründe für eine unterschiedliche Behandlung von Ausländern und Deutschen bei der finanziellen Förderung. Zum Beispiel ist das Forderungsausfallrisiko des Meisterausbildungsdarlehens bei einem Ausländer, der dann auch schnell wieder mit der guten Ausbildung ins Ausland verschwinden kann, nun mal um ein Zigfaches höher als bei einem Inländer, der schon über mehrere Generationen hier in diesem Land verwurzelt ist, der eben nicht so schnell das Weite suchen kann. Wenn die AfD-Fraktion diesen hier verwurzelten Menschen eine besondere und ausschließliche Förderung zukommen lässt, dann ist das Ausdruck gesunden Menschenverstands in der Politik.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist gesunder Rassismus!)

Jeder Politiker überall auf der Welt denkt nun mal zuallererst an die Interessen des eigenen Volkes, zumindest dann, wenn er gewählt wird, zumindest dann, wenn er Patriot ist.

(Unruhe DIE LINKE)

Genau deswegen, meine Damen und Herren, hat die AfD-Fraktion die kostenfreie Meisterausbildung nur für Deutsche vorgesehen – das nur noch mal zur Erläuterung.

(Beifall AfD)

Sie haben das in der letzten Debatte mit Attributen versehen. Sie fanden das völkisch, rassistisch, nationalistisch, widerlich, ekelhaft.

(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Was sonst?)

Sie bestätigen das gerade noch mal, Frau Kollegin.

(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Mut zur Wahrheit!)

Nun, ich lasse das mal einfach so stehen, weil ich denke, das legt beispielhaft Ihr Verhältnis zu unserer Heimat und zu den eigenen Steuerzahlern offen. Da braucht man gar nichts weiter zu erläutern.

(Beifall AfD)

(Unruhe DIE LINKE)

Kommen wir deshalb mal zu einem weiteren Gegenargument, nämlich dass der Gesetzentwurf eine Doppelförderung zulasse, und auch da muss ich sagen, das ist in mehrfacher Hinsicht Unfug. Denn unser Gesetzentwurf sieht zum einen natürlich eine Verordnungsermächtigung vor, die explizit dafür da ist, auch missbräuchliche Antragstellungen zu verhindern. Es ist geradezu evident, dass zu missbräuchlichen Antragstellungen die Beantragung einer Doppelförderung zählt.

(Beifall AfD)

Insofern ist das Argument eigentlich schon von der Hand zu weisen. Hinzu kommt noch, dass diese Doppelförderung, die ja auch von Herrn Wirkner sehr stark in den Vordergrund seiner Ablehnung gestellt worden ist, faktisch nicht existiert, jedenfalls nicht in dem Ausmaß, wie Sie es skizziert haben, Herr Wirkner. Sie haben gesagt, das AufstiegsBAföG vom Bund führt faktisch dazu, dass auch schon heute ein Meisterschüler ungefähr nur noch 1.000/2.000 Euro zahlen muss. Das ist falsch, denn wenn man sich mal dieses Aufstiegs-BAföG des Bundes ansieht, dann findet man ganz schnell heraus, dass lediglich 40 Prozent einer Förderung der Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren förderungsfähig sind. 40 Prozent von – ich sage mal, Gesamtkosten für den Lehrgang und für die Prüfung sind 15.000 Euro, das ist ja nicht gerade unwahrscheinlich. 40 Prozent – da bleiben immer noch 9.000 Euro übrig. Das ist eine Riesennummer, vor allem für die Angestellten hier in Thüringen, die relativ wenig verdienen. Insofern macht eine solche Förderung auf Landesebene durchaus eine Menge Sinn und sie würde natürlich erheblich auch zur Entlastung von Gesellen, zukünftigen Handwerksmeistern beitragen.

(Beifall AfD)

Noch ein Gegenargument, das Gesetz wäre ein Bürokratiemonster. Auch dazu ganz kurz: Das ist natürlich Käse, weil auch die gesamte Antragstellung im Rahmen einer Verordnungsermächtigung am Ende durch die Landesregierung, durch die Verwaltung mit ausgestaltet werden kann. Es liegt also in der Hand der Landesregierung – und in dem Fall wäre das eine rot-rot-grüne –, diesen Prozess so günstig, so bürokratieabwesend wie möglich zu gestalten. Im Übrigen muss ich mal sagen: Wer Handwerker, wer Unternehmer tagein, tagaus mit Berichtspflichten traktiert, mit Vorlagepflichten traktiert, der sollte sich nicht ausgerechnet dann darüber aufregen, wenn es mal ausnahmsweise um eine