Protocol of the Session on May 25, 2018

Jetzt noch mal – einiges wird sich auch ein bisschen wiederholen –: Wir hatten über 1.100 Petitionen, die eingereicht worden sind. Das zeigt auch, dass dieser Petitionsausschuss ein anerkanntes Gremium in diesem Hohen Haus ist. Besonders hervorheben möchte ich auch noch mal die Möglichkeit, Petitionen über die Online-Plattform einzureichen. Das zeigt in kürzester Zeit Mitstreiterinnen und Mitstreiter, die sich für ein Thema finden, und damit wird eine große Öffentlichkeit hergestellt. So hat zum Beispiel – das wurde schon erwähnt – eine Bürgerinitiative aus meiner Heimatstadt Sondershausen mehr als 2.500 Zeichner hinter sich versammelt. Das ist eine beachtliche Zahl. Die zeigt auch, dass viele Menschen sich für das Thema „Umwelt- und Naturschutz“ interessieren. Das war

(Abg. Heym)

nämlich Inhalt dieser Petition. Aber sehen wir uns den vorliegenden Bericht genauer an, bleibt festzustellen, dass die Zahl der online eingereichten Petitionen rückläufig ist. Lediglich 66 Anträge auf Veröffentlichung waren 2017 zu verzeichnen. 2016 waren es aber 165.

Während 2016 lediglich zwei öffentliche Anhörungen stattfanden, waren es 2017 insgesamt acht, die waren zwar nicht alle öffentlich, aber es waren insgesamt acht Anhörungen. Wie ist das zu bewerten? Ich denke, dass diejenigen, die ihr Anliegen öffentlich machen, schnell einen großen Personenkreis für ihr Thema mobilisieren können. Davon profitieren nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, auch wir Abgeordneten erfahren so sehr schnell, welche Themen die Thüringerinnen und Thüringer aktuell bewegen. Dadurch können wir rasch die politische Initiative im Sinne der Bürgerinnen und Bürger ergreifen. Ich wünsche mir, dass auch weiterhin die Möglichkeit einer öffentlichen Petition rege genutzt wird, um damit die Themen auf die politische Agenda zu heben.

An dieser Stelle möchte ich die Menschen in Thüringen dazu aufrufen, weiterhin auch Petitionen einzureichen. Der Petitionsausschuss versucht, die Sachlage zu klären und adäquate Lösungen zu finden, auch wenn das manchmal eine Zeit lang dauern kann. Und wenn ich von einer „Zeit lang“ spreche, kann das auch einmal ein Jahr dauern. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass der Petitionsausschuss in der Regel zunächst eine Stellungnahme der Landesregierung einholt und das jeweilig zuständige Ministerium für seine Rückäußerung auch einige Zeit bekommt, darauf zu antworten. Auch die Durchführung von öffentlichen Anhörungen von Petentinnen und Petenten sowie die Beteiligung von Fachausschüssen können zu einer längeren Dauer des gesamten Verfahrens führen. Die meisten Petitionen werden jedoch in wesentlich kürzerer Zeit abgeschlossen.

2017 hat der Petitionsausschuss in insgesamt 14 Sitzungen 1.041 Petitionen behandelt. Davon waren 989 abschließend.

Ich möchte heute auch den Bericht und die Aussprache dazu nutzen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsreferats zu danken. Diese haben immer dafür gesorgt, dass die Informationen zu den einzelnen Petitionen umfangreich bereit gestanden und dass wir als Abgeordnete jederzeit bei weiterem Informationsbedarf Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner hatten.

(Beifall DIE LINKE)

Ich bin mir sicher, dass es auch die Petentinnen und Petenten so empfunden haben. Allein die rege Teilnahme an den extra angebotenen Bürgersprechstunden ist ein gutes Zeugnis dafür. Um Bürgernähe zu garantieren, fand die Bürgersprechstun

de auch 2017 wieder in allen Regionen Thüringens statt. Das ist ein organisatorischer Aufwand, der sich lohnt und da ankommt, wo er gebraucht wird: bei unseren Thüringer Bürgerinnen und Bürgern.

Außerdem möchte ich einen großen Dank an die Petitionsreferate aussprechen, die in den einzelnen Ministerien angesiedelt sind. Der Petitionsausschuss arbeitet inhaltlich intensiv und überparteilich im Sinne der Petentinnen und Petenten. Allein die steigende Anzahl der Petitionen ist ein Indiz für die große Anerkennung dieses Ausschusses. Es gibt scheinbar ein großes Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger. Aber ich will auch sagen: Der Petitionsausschuss ist manchmal die letzte Hoffnung, um existenzielle Probleme zu lösen. Der Ausschuss ist die Schnittstelle zwischen den Behörden und Bürgerinnen und Bürgern und kann bzw. soll Hilfe im Einzelfall leisten, eine Befriedungsfunktion erfüllen und die Mitwirkung an Gesetzgebung gewährleisten.

2017 überwogen die Anliegen zu den Themen aus dem Bereich Arbeit, Soziales und Familie, aus dem Bildungsbereich oder aus dem Bereich Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr. Das sind die Missstände, die Bürgerinnen und Bürger bewegen, die massiv ihre Lebenssituation betreffen. Hier muss der Staat handeln, anstatt sich permanent um sich selbst zu drehen.

Besonders die eingereichten Petitionen im Bereich Soziales und Pflege machen deutlich, dass Menschen immer dann, wenn neue Regelungen in Kraft treten, deren Auslegung nicht sofort verstehen. So musste zum Beispiel eine Rentnerin, die bisher Leistungen nach dem SGB XII erhielt, 2016 keine GEZ-Gebühren bezahlen. Ab Januar 2017 änderten sich die Bedingungen; der Wohngeldzuschuss wurde erhöht, die Leistungen nach dem SGB XII entfielen und somit auch die GEZ-Befreiung. Unter dem Strich bleibt der Rentnerin weder mehr noch weniger Geld für ihren Ruhestand. Aber sie konnte nicht verstehen, warum die Gebührenbefreiung nun nicht mehr galt. Zwar konnten die Mitglieder des Petitionsausschusses den Sachverhalt erklären, aber für die Zukunft würde ich mir wünschen, dass die Behörden und Ämter ihre Verfahrensweise den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber besser kommunizieren.

Außerdem möchte ich gern eine Petition aus dem Bereich Umwelt und Naturschutz ansprechen – Herr Heym hat es schon gemacht. Mit der Petition „Mehr Waldwildnis für Thüringen“ erreichte der Petent, dass sich 2.569 Unterzeichner hinter seinem Anliegen versammelten. Worum ging es? Der Petent setzt sich dafür ein, dass die im Koalitionsvertrag der regierungstragenden Parteien vereinbarten 5 Prozent Wald aus der forstwirtschaftlichen Nutzung entlassen werden. Speziell war hier ein Gebiet im Possenwald bei Sondershausen im Fokus

der Aufmerksamkeit. Eine weitere Petition „Keine weitere Einschränkung der Forstwirtschaft in Thüringen“ verfolgte das gegenteilige Ziel. Auch die erreichte das Quorum von mindestens 1.500 Unterzeichnern. Beide Petenten konnten im Rahmen einer öffentlichen Anhörung den Ausschussmitgliedern und Vertretern der zuständigen Ministerien und zahlreichen Zuschauern ihre Argumente vortragen.

Rückblickend betrachtet muss ich feststellen: Die Emotionen auf beiden Seiten schlugen ganz schön hoch und dennoch ist es gelungen, einen guten Kompromiss zu erzielen. 1.000 Hektar Wald am Possen werden nun der Natur überlassen. Zusätzlich werden 500 Hektar als Erholungswald naturnah bewirtschaftet und die restlichen Flächen des Possenwaldes werden weiterhin in der gewohnten Weise bewirtschaftet.

(Beifall DIE LINKE)

So können wir sowohl den Naturschützern, den Tourismusanbietern, den Bürgerinnen und Bürgern und auch den Förstern zu ihrem Recht verhelfen. Und nicht zuletzt wurde für die Natur ein guter Kompromiss gefunden.

Dieses Beispiel soll einmal mehr verdeutlichen, wie mithilfe von Petitionen direkte Bürgerbeteiligung in Thüringen möglich gemacht wird. Ich denke, darauf können wir stolz sein. Zum Abschluss meiner Rede möchte ich auch gern noch dem Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen, Herrn Dr. Herzberg, danken. Seine Tätigkeit ergänzt die des Petitionsausschusses. Der Bürgerbeauftragte befasst sich mit den Anliegen, die nicht als Petition anzusehen sind, wie etwa Auskunftsbegehren oder Informationsersuchen. Das ist eine große Hilfe und Unterstützung für die Bürgerinnen und Bürger. Darüber hinaus kann der Petitionsausschuss dem Bürgerbeauftragten sogenannte Prüfaufträge erteilen. Er hat die Möglichkeit, direkt auf die handelnden Personen in der Verwaltung zuzugehen, um Lösungen im Sinne der Petenten anzustoßen. Ich bedanke mich noch mal ganz herzlich bei meinen Kolleginnen und Kollegen, bei den Zuschauerinnen und Zuschauern für die Aufmerksamkeit und wünsche uns noch eine angenehme Plenarsitzung. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Als Nächste hat Abgeordnete Lehmann für die CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste! Die Vielfalt der Anliegen, die an uns Abgeordnete im Petitionsausschuss gerich

tet werden, hat unser Ausschussvorsitzender Herr Heym in seinem Redebeitrag bereits ausführlich deutlich gemacht und ich schließe mich auch gern dem Dank von Frau Pfefferlein an Herrn Heym an. Den Bericht zu erstellen, macht viel Arbeit, auch der Vortrag ist anstrengend. Zu Herrn Bräutigam und seinem Team komme ich noch. Vielen Dank dafür, denn wir haben ja nur einmal im Jahr Gelegenheit, hier öffentlich darzulegen, womit wir so beschäftigt sind, welche Probleme und Anliegen in den Petitionen an uns herangetragen werden und auch welche sonstigen Aspekte in unserer Petitionsausschussarbeit noch zum Tragen kommen.

Seit nun schon fünf Jahren – das habe ich auch im Bericht noch mal gesehen – hat sich die Anzahl der Petitionen auf einem doch recht hohen Niveau eingepegelt. Wie schon gesagt wurde, gab es im letzten Jahr 1.125 neue Petitionen und das war wiederum ein Spitzenwert gegenüber den Vorjahren. Wir konnten 865 dieser Petitionen abarbeiten und erledigen und davon konnte immerhin 127 Anliegen ganz oder teilweise entsprochen werden. Somit erhielten die Petenten also auch eine positive Antwort zu ihrem Anliegen und ich denke, dass das uns allen auch immer wichtig ist. Und ich möchte auch die fraktionsübergreifende gute Zusammenarbeit im Ausschuss herausstellen, denn im Sinne der Bürger gemeinschaftlich an diesen Dingen zu arbeiten, ist uns allen wichtig und ich glaube, da steckt auch jeder einzelne Abgeordnete von uns viel Herzblut rein.

Wir können also – auch anhand der Vielzahl der Petitionen – feststellen, dass die Bürger die Möglichkeit der Einreichung von Petitionen kennen und auch gut nutzen. Einschränkend muss man auch sagen, dass nicht alle 1.125 Petitionen von verschiedenen Petenten stammen, sondern wir haben auch Bürger und Petenten, die mehrfach im Jahr Petitionen einreichen, zum Teil zu unterschiedlichen Themen, aber manchmal auch immer wieder zum selben Thema.

Insgesamt hatten wir weitere acht Sammelpetitionen im letzten Jahr zu verzeichnen. Auch die Einreichungsform – schriftlich, mündlich oder über das Internetformular – über uns Abgeordnete wird gut genutzt. Die Zahlen, welche Sie dazu im Bericht finden, zeigen auf, dass die Schriftform, also der Brief an den Petitionsausschuss am meisten genutzt wird.

Das persönliche Gespräch mit uns Abgeordneten wird ja in den Bürgersprechstunden und auch beim Besuch der Strafvollzugskommission in den Anstalten gesucht. Dieser Redebedarf, der uns damit auch angezeigt wird, ist wichtig und ich denke auch, dass durch das persönliche Gespräch vieles besser vermittelt oder oft natürlich auch erklärt werden kann.

(Abg. Pfefferlein)

Insgesamt 28 Petitionen wurden auf unserer Plattform zur Mitzeichnung veröffentlicht und drei davon haben das Quorum für eine öffentliche Anhörung im Landtag erreicht. Bei weiteren fünf Petitionen wurde das Quorum durch weitere Sammlungen von Unterschriften in Schriftform erreicht. So war das Jahr 2017 mit insgesamt acht Petitionen für öffentliche Anhörungen auch das Jahr mit dem Spitzenwert bisher. Ich darf daran erinnern, dass es dabei um Themen – das ist hier auch schon kurz angesprochen worden – wie die Waldbewirtschaftung und Waldstilllegung, um Fragen der Besoldung, um die Personalschlüssel in Kindergärten, um den Erhalt der Pfefferminzbahn, um Wasserqualität, um die Abwasserbeseitigung oder auch um den Moscheebau ging.

Auch die Resonanz und die persönliche Teilnahme von vielen Bürgern hier bei uns im Landtag zeigt auf, dass es durchaus ein großes öffentliches Interesse gibt, wenn es um Dinge geht, die die Bürger und ihr persönliches Umfeld, ihren Ort oder den Umwelt- und Naturschutz betreffen. Die Bürger bilden sich ihre Meinung und artikulieren diese. Sie nehmen sich oft auch viel Zeit zur Teilnahme an den Anhörungen bei uns, wie kürzlich erst zum Thema „Kreisel bei Weida“, und die Bürger wollen dabei auch die Meinung von uns Abgeordneten und der Landesregierung zu diesen Themen erfahren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Arbeit im Petitionsausschuss umfasst nicht nur die in den Sitzungen teilweise sehr zeitintensive Befassung mit den Problematiken, die uns vorgetragen werden, sondern auch etliche Außentermine. So gab es auch in 2017 wieder Vor-Ort-Termine bei den Petenten gemeinsam mit den Behördenvertretern, um sich persönlich einen Eindruck von der Situation zu verschaffen und so auch mit allen Beteiligten im Gespräch zu sein und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.

Ich möchte mich auch an dieser Stelle bei den Kolleginnen und Kollegen bedanken, die zusätzlich zu allen anderen Terminen diese Vor-Ort-Termine wahrnehmen. Wir teilen uns das auch untereinander ein bisschen auf, je nachdem, aus welcher Region jemand kommt. Und ich muss schon sagen, das ist ein zusätzlicher Zeitaufwand, den wir alle gern wahrnehmen, aber er soll auch erwähnt sein.

Das Thema der Wasseranschlüsse der Siedlung Schern ist ja schon angesprochen worden, auch vom Vorsitzenden, als ein Beispiel für einen solchen Termin, der in den nächsten Wochen stattfinden wird. Darüber hinaus bietet unser Ausschuss in den einzelnen Landkreisen und auch im Landtag regelmäßig Sprechstunden für alle Bürger an.

Jetzt komme ich zu einem weiteren Thema in unserer Arbeit, nämlich dem Strafvollzug und der Strafvollzugskommission, und ich freue mich, dass unserer heutigen Sitzung auch der Justizminister bei

wohnt. Das war in den letzten Jahren nicht immer so, das habe ich hier an der Stelle auch kritisiert und die Dinge dem Ministerpräsidenten für Sie mitgegeben, Herr Lauinger. Es ist aber schön, dass Sie heute selbst da sind, denn das ist auch Ihr zuständiger Fachbereich.

Die Strafvollzugskommission als Unterausschuss des Petitionsausschusses trifft sich nicht nur hier im Landtag zu Beratungen und zu speziellen Belangen des Straf- und Maßregelvollzugs, sondern wir besuchen auch die Einrichtungen, also die Justizvollzugsanstalten und den Maßregelvollzug in Thüringen. In 2017 waren wir in fünf Justizvollzugsanstalten bzw. der Jugendstrafanstalt in Arnstadt. Dabei ist es uns stets auch wichtig, mit den Leitungen der Einrichtungen, den Bediensteten, den Personalräten und natürlich den Inhaftierten bzw. Patienten ins Gespräch zu kommen. Bei diesen Außenterminen nehmen wir auch Petitionen entgegen.

Auch Herr Heym ist auf das Thema bereits eingegangen und hat vorgetragen – das wurde ja auch in den Medien anfangs dieser Woche bereits berichtet –, dass etwa ein Drittel unserer Petitionen aus dem Jahr 2017 den Straf- und Maßregelvollzug betrafen, also insgesamt circa 340 Petitionen. Beim Thema „Maßregelvollzug“ – das wird die Frau Ministerin Werner freuen – ist kein Anstieg zu verzeichnen. Hier ist auch eine gewisse Ruhe eingekehrt in das Thema, muss ich feststellen. In den letzten dreieinhalb Jahren ist es da viel ruhiger geworden. Wir haben auch weniger Petitionen aus dem Bereich. Das sieht beim Strafvollzug allerdings ganz anders aus. Hier ist ein weiterer Anstieg gegenüber den Vorjahren zu verzeichnen gewesen.

Wir haben für dieses Jahr weniger Ortstermine in den Justizvollzugsanstalten geplant, aber, meine Damen und Herren, das wird Gefangene nicht davon abhalten, uns ihre Probleme darzulegen und Petitionen einzureichen. Es gilt nach wie vor – und da habe ich wirklich die Aufforderung an den Herrn Minister –, die Probleme an der Wurzel anzupacken. Das habe ich auch schon in den Vorjahren immer wieder angesprochen. Es wurde uns auch in den Ausschusssitzungen mitgeteilt, dass erste Schritte hierbei unternommen wurden, wie es, wie gesagt, vom Ministerium uns gegenüber auch erläutert wurde. Es wird dabei auf die fünf Arbeitsgruppen verwiesen, die Vorschläge zum Beispiel zur Verbesserung der Personalplanung und Einstufung der Beamten oder auch zur Organisation im Justizvollzug gemacht haben.

Aber, meine Damen und Herren, ich denke, wir sollten an dieser Stelle auch einmal mehr hinterfragen, was davon bisher seitens des Ministeriums auch tatsächlich umgesetzt wurde. Mehr Anwärter in der Ausbildung – das ist ja hier auch beim Landeshaushalt in der Beratung mit besprochen worden – und das Projekt zur Haftentlassungsbegleitung sind na

türlich zwei wichtige Maßnahmen, die wir auch anerkennen. Aber die nächsten ein oder zwei Jahre werden dann auch zeigen, ob das ausreicht und wie das in der Praxis dann umgesetzt wird.

Im Petitionsausschuss haben wir erst kürzlich wieder festgestellt, dass es doch Kommunikationsprobleme gibt, was das Justizministerium, den Justizausschuss und uns betrifft. Diesbezüglich ist ein Gutachten von uns an die Landtagsverwaltung in Auftrag gegeben worden, bei dem es zum Beispiel auch um die Wertung der rechtlichen Stellung von uns Mitgliedern in der Strafvollzugskommission und insbesondere um unsere Informationsrechte geht, aber bei dem auch die Informationspflichten der Landesregierung uns gegenüber untersucht werden sollen. Also wir sind gespannt auf dieses Gutachten, das uns sicherlich in Bälde vorliegen wird.

Die Petitionen aus dem Strafvollzug, meine Damen und Herren, bedürfen auch nicht nur eines hohen Zeit- und Arbeitsaufwands zur Bearbeitung durch die Anstalten, durch das Ministerium, durch unsere Landtagsverwaltung und unseren Ausschuss, sondern zeigen eben auch die Probleme, die es dort gibt, immer wieder deutlich auf. Es geht zumeist um fehlendes Personal in den Haftanstalten und einen daraus folgenden durchaus erheblichen Ausfall von Arbeitstagen in den Werkstätten sowie dadurch verursachte längere Einschlusszeiten, den Ausfall von Therapieangeboten sowie nicht ausreichende Sport- und Freizeitmöglichkeiten. Ich kann nur hoffen, dass auch die zuständigen Mitarbeiter im Justizministerium immer wieder ihrem Minister und ihrem Staatssekretär diese Dinge berichten, die uns gehäuft vorgetragen werden.

Weitere Themen dabei sind auch nach wie vor fehlende Lockerungsmaßnahmen, wo sie angezeigt sind – das muss man natürlich auch einschränkend betrachten –, und oft wird auch von den Petenten beklagt, dass die Vorbereitungen auf die Entlassung, also das Leben in Freiheit, in den Anstalten mit Blick auf Arbeit und Wohnung nicht ausreichend sind. Diese Themen sind auch alle nicht neu und ich kann sagen, sie sind genauso noch wie in den Vorjahren vorhanden und haben uns eben auch im Jahr 2017 immer wieder beschäftigt.

Auch der Justizausschuss hatte im letzten Jahr und, soweit ich weiß, auch in den letzten Monaten immer mal wieder das Thema „Personalmangel in den JVAs“ auf der Tagesordnung. Dazu kommen natürlich noch die Probleme mit den Ausbrüchen, Sicherheitsfragen, die Drogenproblematik in den Haftanstalten und der hohe Krankenstand bei den Beamten, aber auch Themen wie „ältere Gefangene in den Anstalten“ und ein dadurch gegebener entsprechender Mehraufwand sind uns wichtig. Zu Letzterem hatte ich jetzt erst eine Kleine Anfrage eingebracht und die Landesregierung hat sie auch beantwortet. Hier zeigt sich, dass das auch ein neu

es Themenfeld für den Strafvollzug werden wird, da unsere Gesellschaft und somit auch die Gefangenen immer älter werden.

Meine Damen und Herren, das alles darf uns – und damit meine ich nicht nur den Landtag oder die Landesregierung, sondern uns als gesamte Gesellschaft – nicht gleichgültig sein, denn die Allermeisten der Strafgefangenen kommen früher oder später wieder in Freiheit und so auch in unsere Gesellschaft zurück. Wir alle erwarten und hoffen, dass sie dann ein straffreies Leben führen und sich auch wieder eingliedern. Kein Bürger möchte Opfer einer Straftat werden. Das gelingt aber auch nur, wenn die Gefangenen vernünftig auf ein Leben in Freiheit vorbereitet werden und das auch selber wollen. Das muss ich einschränkend dazusagen. Aber die Voraussetzungen dafür, die müssen wir schaffen. Ich finde, das gehört zur Wahrheit und zu diesem Gesamtthema dazu, dass wir das deutlich ansprechen und uns immer wieder bewusst machen, genauso wie die Tatsache, dass immer noch zu viele wieder rückfällig werden. Deshalb müssen wir im Bereich des Strafvollzugs ein großes Interesse an dieser Resozialisierung haben, auch wenn das ein Thema ist, was natürlich nicht so gern diskutiert wird oder nicht so oft im Mittelpunkt steht. Wenn erst die Polizei oder die Staatsanwaltschaft tätig werden muss, ist es wieder einmal zu spät.

Zu diesem Thema gehört auch, nicht den Beamten in den Anstalten die Schuld zuzuweisen, die ihr Bestes geben, sondern die Situation der Beamten in unseren Haftanstalten dabei gerade in den Blick zu nehmen und sie bei ihrer schwierigen Arbeit zu unterstützen. Sie sind oft überlastet, vertreten erkrankte Kollegen zusätzlich, häufen damit Überstunden an und werden dann auch krank. Das ist ein Teufelskreis. Die Beamten in den Anstalten sind es, die den Frust und die Wut der Gefangenen über die eben genannten Einschränkungen, zum Beispiel Ausfall von Arbeitstagen, höhere Einschlusszeiten usw., abbekommen und auch aushalten müssen. Leider sind die Umstände so, dass es viele unserer Beamten nicht wagen, ihre Anliegen und Sorgen bei unseren Besuchen in den JVAs offen anzusprechen. Bei diesen Beratungen sitzen die Gefängnisleitung und Vertreter des Ministeriums dabei. Es werden Folgen befürchtet bei einem Ansprechen von Problemen uns gegenüber.

So war es auch neulich wieder, wie ich mir habe sagen lassen, in der Jugendstrafanstalt Arnstadt. Dort hatte, soweit ich weiß, der örtliche Personalrat darum gebeten, mit der Strafvollzugskommission ins Gespräch kommen zu können, was wohl nicht weitergegeben wurde. Das ist eine ganz aktuelle Information, die ich auch noch mal bei unserer nächsten Sitzung ansprechen werde. Vielleicht können wir da im Nachgang noch mal ein Gespräch auf den Weg bringen. Zum Beispiel gibt es in der Jugendstrafanstalt Arnstadt die Thematik, dass es

wohl seit drei Jahren keine Beförderungen in den unteren Gehaltsgruppen mehr gibt, das heißt, von A7 nach A8, weil es eine Konkurrentenklage gibt, die noch nicht gerichtlich entschieden ist. Somit werden alle anderen Beamten, die die Voraussetzungen für eine Beförderung erfüllen, nicht befördert. Wie gesagt, das müssen wir noch mal aufklären. Das ist mir jetzt erst übermittelt worden. Aber das sind die Probleme, mit denen unsere Beamten in den Anstalten zu kämpfen haben und die ihnen natürlich auch Sorge bereiten, die wir auch angehen müssen, um den geordneten Weg der Beamtenbeförderung weiter beschreiten zu können.

Wir Abgeordnete erfahren solche Dinge manchmal nur über anonyme Briefe oder andere Kontaktaufnahmen. Deswegen auch meine Bitte an Herrn Minister, sich die Frage zu stellen, ob das der richtige Weg ist und warum das so ist oder was man auch dagegen unternehmen kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann hier jedes Jahr immer nur die gravierendsten Punkte ansprechen, die einer dringenden Verbesserung bedürfen. Es ist auch nicht nur die bloße Kritik, weil wir Opposition sind und eben Kritik anbringen, sondern uns allen – ich habe das am Anfang meines Beitrags auch gesagt – ist es wichtig, die Probleme, die an uns im Petitionsausschuss herangetragen werden, zu lösen oder Lösungen aufzuzeigen. Es geht uns im Ausschuss – und das ist mein Eindruck von unserer Arbeit dort – doch generell darum, den Bürgern zu helfen, sie zu unterstützen und – wie gesagt – die Dinge möglichst einer Lösung zuzuführen. Ich kann nachvollziehen, dass insbesondere – wie gesagt – manche Anliegen aus dem Strafvollzug, auch anonyme Schreiben von Bediensteten an uns unangenehm sind, aber ich denke, die Dinge müssen beim Namen genannt werden, sonst kann man sie nicht ändern.