Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur vierten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Tasch von der CDU-Fraktion mit der Drucksache 6/5690. Bitte, Frau Tasch.
Mit Medieninformation vom 3. Mai 2018 teilte das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz mit, dass der Naturtourismus in den Naturparken Südharz und Kyffhäuser bereits jetzt ein relevanter Wirtschaftsfaktor sei. Das belegen Zahlen einer aktuellen Studie eines renommierten Biosphärenreservat-Experten von der Universität Würzburg, die das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz in Auftrag gegeben habe. Pro Jahr bringen Besucher des Naturparks Kyffhäuser fast 27 Millionen Euro in die Region. Das sichere knapp 800 Arbeitsplätze. Im Naturpark Südharz seien es über 20 Millionen und knapp 600 Arbeitsplätze. Die „Ostthüringer Zeitung“ ergänzt in einem Medienbericht vom 4. Mai 2018, die Besucherzahlen haben im Jahr 2017 im Naturpark Südharz – einschließlich ganz Nordhausen, Werther und Hohenstein – bei 584.000 gelegen, im Nachbarkreis indes bei 787.000.
2. Wie oft waren der Verfasser der Studie bzw. seine Mitarbeiter zum Zwecke der Erstellung der Studie in der Region?
3. Sind die genannten Besucherzahlen Gegenstand bzw. Ergebnis der Studie und wie wurden sie ermittelt?
4. Hält die Landesregierung die genannten Besucherzahlen – auch vor dem Hintergrund, dass die Landesgartenschau in Apolda von gut 350.000 Menschen besucht wurde – für plausibel und wie begründet sie ihre Auffassung?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Staatssekretär Möller.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Tasch beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1 – Welche Kosten sind für die Erstellung der zitierten Studie angefallen? –: Der Vertrag zur Erstellung der Studie „Aktuelle und potenzielle regionalökonomische Effekte durch Naturtourismus in den Naturpark Kyffhäuser-Südharz“ beinhaltete eine Vergütung in Höhe von brutto 116.174,48 Euro. Diese Summe wurde auch gezahlt.
Zu Frage 2 – Wie oft waren der Verfasser der Studie beziehungsweise seine Mitarbeiter zum Zwecke der Erstellung der Studie in der Region? –: Im Endbericht der Studie wird ausführlich auch auf Art und Umfang der Erhebung eingegangen. Der Bericht ist vollständig auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz eingestellt und kann dort heruntergeladen oder online eingesehen werden. Wie oft die Verfasser der Studie tatsächlich in der Region waren, kann nicht beantwortet werden. Gemäß Kapitel 3.2 – Passantenzählung – erfolgten innerhalb des gesamten Erhebungszeitraums von einem Jahr an 20 Tagen Erhebungen in der Region. Zu weiteren Details wird auf diesen schon genannten Endbericht verwiesen.
Zu Frage 3 – Sind die genannten Besucherzahlen Gegenstand bzw. Ergebnis der Studie und wie wurden sie ermittelt? –: Die in Ihrer Anfrage genannten Zahlen 584.000 bzw. 787.000 werden im Endbericht der Studie tatsächlich genannt. Es handelt sich um die im Rahmen der Studie ermittelte Gesamtzahl/Besuchstage in den Naturparks Südharz bzw. Kyffhäuser. Im Kapitel 3.4.1 – Besucherzahl/Tourismusstrukturen – wird ausführlich und detailliert die Methodik erläutert, wie diese Zahlen ermittelt wurden. Auf diese relativ umfangreichen Ausführungen müsste ich an dieser Stelle mal verweisen, weil das hier den Rahmen sprengen würde, wenn ich das alles zitieren würde.
Zu Frage 4 – Hält die Landesregierung die genannten Besucherzahlen – auch vor dem Hintergrund, dass die Landesgartenschau in Apolda von gut 350.000 Menschen besucht wurde – für plausibel und wie begründet sie ihre Auffassung? –: Ich kann nachvollziehen, dass man angesichts von 350.000 Besuchern der Landesgartenschau und solchen Zahlen – 584.000 bzw. 787.000 – ins Grübeln kommt und denkt, na, wie passt das zusammen? Ich sage mal, der Vergleich von Besucherzahlen einer einzelnen jahreszeitlich befristeten und
einmaligen umfassend beworbenen Attraktion wie der Landesgartenschau, wo es ja wirklich um die Frage der Tickets geht, mit der Gesamtzahl/Besuchstage in einer Region, wo verschiedene Attraktionen liegen – Tropfsteinhöhlen, Kyffhäuser-Denkmal und sonstige Dinge –, wo es um Hotelübernachtungen und alles Mögliche geht, ist nicht geeignet, die Plausibilität der Zahlen zu beurteilen. Ansonsten wird noch mal auf die Antwort zu Frage 3 und die in dem genannten Kapitel 3.4.1 ausführlich dargestellte Methodik verwiesen. Ich denke, das ist dann auch nachvollziehbar, wenn man sich das mal ansieht.
Ich habe zwei Nachfragen, Herr Staatssekretär: Sollen denn für alle anderen Naturparks auch solche Studien in Auftrag gegeben werden? Wenn nein, warum nicht?
Ich glaube, es gibt sogar schon – ich habe es jetzt nicht präsent – für andere Naturparks, auch in Thüringen, solche Studien. Wir haben erst mal nicht beabsichtigt, jetzt noch weitere solcher Studien in Auftrag zu geben. Anlass waren unter anderem auch die Aktivitäten zur Ausweisung eines Biosphärenreservats Südharz, um im Hinblick darauf auch zu schauen, welche naturtouristischen Potenziale sich ergeben könnten.
Weitere Fragen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur fünften Frage in der Drucksache 6/5691. Fragesteller ist Abgeordneter Fiedler von der CDUFraktion.
Nach Informationen des Fragestellers kam es in den Morgenstunden des 12. Mai 2018 in Kahla zu einer Explosion aufgrund eines Sprengsatzes, der von außen in einen Dartclub geworfen worden sein soll. Die Ermittlungen wurden nach Medienberichten unmittelbar nach der Tat vom Thüringer Landeskriminalamt übernommen. Ein Sprecher des Thüringer Innenministeriums äußerte zu dem Sachverhalt, es gebe Anhaltspunkte für eine politische Dimension der Tat.
1. Welche Erkenntnisse liegen den Ermittlungsbehörden seit wann zum Tathergang, dem Tatmotiv sowie zu dem Täter oder den Tätern vor?
2. Ab welchem Zeitpunkt hat das Thüringer Landeskriminalamt aus welchen Gründen die Ermittlungen aufgenommen?
3. Ist es zutreffend, dass die Ermittlungsbehörden und bzw. oder das Thüringer Innenministerium erst auf Nachfrage von Presse- beziehungsweise Medienvertretern die Öffentlichkeit über den Vorfall informiert haben?
4. Sieht die Landesregierung in der Straftat Parallelen bzw. Zusammenhänge zu den jüngsten Brandanschlägen auf Polizeiwagen der Bundes- sowie der Bereitschaftspolizei in Erfurt sowie zu den Sprengstofffunden in Rudolstadt und UhlstädtKirchhasel?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fiedler beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Ich möchte darauf hinweisen, dass das Bekanntwerden vorläufiger Ermittlungsergebnisse den gesetzlichen Vorschriften und Zwecken des Ermittlungsverfahrens entgegensteht. Deshalb kann ich zu diesem Zeitpunkt nur teilweise Auskunft geben, um den Ermittlungserfolg nicht zu gefährden. Unter diesem Aspekt möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:
Am 12. Mai 2018 gegen 3.40 Uhr brachten unbekannte Täter in Kahla vor der Tür eines Wohnhauses in der Rudolf-Breitscheid-Straße ein unbekanntes Sprengmittel zur Explosion. Dadurch wurden die Glasscheiben der Haustür und des Schaufensters eines ehemaligen Geschäfts sowie ein auf der Straße geparkter Personenkraftwagen beschädigt. Personen wurden nicht verletzt. Im Erdgeschoss des Wohnhauses werden die Räumlichkeiten eines ehemaligen Geschäfts durch einen Dartclub genutzt, in dem auch Personen verkehren, die dem äußeren Anschein nach als Angehörige einer Burschenschaft beschrieben werden. Die Ermittlungen, welche unmittelbar von der Landespolizeiinspektion Jena aufgenommen wurden, werden seit dem 12. Mai 2018 vom Landeskriminalamt Thüringen fortgeführt. Mögliche Hinweise auf Bezüge zu den verbalen und körperlichen Auseinandersetzungen am 14. April 2018 gegen Bewohner einer in der
Nähe befindlichen Unterkunft für unbegleitete minderjährige ausländische Flüchtlinge liegen gegenwärtig nicht vor. Ebenso liegen gegenwärtig keine konkreten Erkenntnisse auf einen Zusammenhang zu einer Sachbeschädigung vor, die am 21. April 2017 angezeigt wurde. Bei dieser Sachbeschädigung warfen bislang unbekannte Täter Eier, die mit roter und oranger Farbe gefüllt waren, gegen die Fassade und Fenster des Wohnhauses in Kahla, in dem sich auch der Dartclub befindet. Die Prüfungen auf Zusammenhänge und auf die möglichen politischen Motive der Handlungen dauern an.
Die Antwort zur Frage 2: Das Landeskriminalamt hat das Ermittlungsverfahren am 12. Mai 2018 übernommen, da eine politische Motivation nicht auszuschließen war.
Die Antwort zur Frage 3: Vorrangige Aufgabe der Ermittlungsbehörden ist es, den Sachverhalt zu erforschen. Die Unterrichtung der Medien hat sich dieser Aufgabe unter- und nachzuordnen. Das Landeskriminalamt Thüringen hat am 12. Mai 2018 gegen 15.00 Uhr eine Medieninformation herausgegeben, die auch eine Bitte enthielt, dass sich Zeugen des Vorfalls an das Landeskriminalamt wenden möchten. Bereits im Vorhinein, also noch während der Aufnahme des Tatorts und der Erstmittlungen in Kahla, wandten sich Pressevertreter an die Polizeiinspektion Saale-Holzland. Aus verständlichen Gründen war zu diesem Zeitpunkt eine aussagekräftige Medieninformation nicht möglich. Nach der Entscheidung zur Übernahme des Verfahrens durch das Landeskriminalamt Thüringen wurden Pressevertreter auf dieses verwiesen.
Die Antwort zu Frage 4: Die Prüfungen auf Zusammenhänge mit anderen Straftaten sind Bestandteil der jeweiligen Ermittlungen. Diese Prüfungen dauern an.
Ja, sehr geehrter Herr Staatssekretär Götze, nach mir vorliegenden Informationen soll am 15. Mai eine Personenfeststellung oder Durchsuchung im Demokratieladen Kahla stattgefunden haben. Was waren die Gründe und das Ergebnis? Vielen Dank.
Herr Staatssekretär, recht herzlichen Dank für die Kenntnis, in die Sie uns gesetzt haben. Angesichts der Tatsache, dass es durch das Landeskriminalamt übernommen worden ist, ist durchaus davon auszugehen, dass es sich um eine politisch motivierte Straftat handelt. Wie bewertet die Landesregierung die ersten Ermittlungsergebnisse und welche Konsequenzen gedenken Sie daraus zu ziehen?
Da die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind, kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen, welche Konsequenzen wir aus diesem Ermittlungsverfahren bzw. aus den Feststellungen ziehen werden. Bezüglich des ersten Teils der Frage muss ich Ihnen wiederholt mitteilen, dass die Ermittlungen laufen, dass wir in alle Richtungen ermitteln. Sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind, werden wir zum Beispiel im Innen- und Kommunalausschuss über Ergebnisse informieren. Herzlichen Dank.
Wir kommen dann zur sechsten Frage. Fragesteller ist Abgeordneter Hande, Fraktion Die Linke, mit der Drucksache 6/5694.