Herr Malsch hat recht, wir müssen uns mit der Thematik „Zukunft des Dieselmotors in seinen Entwicklungen“ beschäftigen. Ich darf die CDU-Fraktion, und Sie hören ja gespannt zu, auf zwei Drucksachen des Deutschen Bundestages verweisen, und zwar die Drucksache 19/1695 „Intelligente Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in deutschen Städten ergreifen – Fahrverbote verhindern“ und die Drucksache 19/1360 „Hersteller zur wirksamen technischen Nachrüstung von Diesel-Pkw auf ihre Kosten verpflichten – Fahrverbote vermeiden“, die beide am 19. April 2018 im Bundestag behandelt werden. Beide Anträge befinden sich – für alle, die keinen Kontakt zu ihren Bundestagsabgeordneten haben – im Verkehrsausschuss und ich werde dieser Debatte interessiert lauschen und werde das dann beurteilen. Ich freue mich, wenn wir dann mit den Erkenntnissen der Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen vielleicht darüber nachdenken, welche nächsten Schritte zu tun sind. Erster Punkt.
Ich suche zwar immer noch die Umweltpolitik mit Verstand und Augenmaß bei Ihnen, die habe ich nicht gefunden, aber es ist ja noch nicht aller Tage Abend. Diesbezüglich noch mal: In Thüringen droht kein Fahrverbot,
weil in Thüringen in keiner Stadt diese Grenzwerte überschritten worden sind oder überschritten werden. 105 Jahre nachdem Diesel bei einer Überfahrt nach Großbritannien verschwunden ist – Otto Diesel hat ja den Dieselmotor erfunden und entwickelt, um das Leben der Arbeiter zu vereinfachen, um unseren Alltag zu vereinfachen –, möchte ich mit den Worten enden: Wir sind eine Technologieregion. Deutschland entwickelt weiter, wir haben tolle Ingenieure, die aus allen Ländern zu uns einwandern und mit uns zusammen Technologien weiterentwickeln, und diesbezüglich sehe ich eine schöne neue Zukunft mit Elektro und mit einem Dieselmotor, der allen Ansprüchen gerecht wird. Vielen Dank.
Jetzt habe ich Herrn Abgeordneten Müller für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen noch auf der Redeliste. Wenn er nicht möchte, dann sehe ich keinen Bedarf einer Aussprache. Doch, Frau Abgeordnete Lukin.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte es ganz kurz machen. Wir haben hier zwei Anträge vor uns liegen. Den Kollegen von der CDU wollte ich eigentlich den Hinweis geben, das als Bundesratsinitiative für Ihre Bundestagsfraktion mitzunehmen, denn das sind wesentliche Bestandteile der Bundespolitik. Wir hoffen, dass sich die Förderkulisse beispielsweise für ein Verkehrsinfrastrukturgesetz dort noch mal wesentlich verbessert, dass Sie da noch mal für das Programm „Saubere Luft“ tätig werden, das sich auf Bundesebene nur für den Ersatz von Dieselautos bzw. Dieselbussen durch Elektrofahrzeuge einsetzt und eine Reihe von Maßnahmen für den Radwegebau fokussiert, allerdings nichts für das eigentliche elektrifizierte Fahrzeug, für Straßenbahnen oder auch für die Elektrifizierung der Deutschen Bahn vorsieht. Ich denke, das wäre wesentlich sinnvoller, als die Thüringer Landesregierung zu beauftragen, sich für ein Dieselfahrzeug einzusetzen.
Was die Kollegen der AfD anbetrifft, will ich nur mal ganz freundlich sagen: Hier ist es keine ideologische Debatte, denn es ist egal, wie die Fahrverbote, die jetzt im Moment im Raum stehen, angeblich
modifiziert werden sollten. Es war auch nie eine Idee von Bündnis 90/Die Grünen, sondern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat erst vor Kurzem beschlossen, dass Fahrverbote ein mögliches Mittel zumindest für eine Großzahl von belasteten Innenstädten sind. Drei wurden dort verhandelt, die EU hat weitere 28 mit dem Problem von Fahrverboten versehen. Es gibt außerdem die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen weitere 28 Städte. Das heißt, man muss Gerichtsurteile auch zur Kenntnis nehmen. Es ist keine Frage der Ideologie, sondern Sie sollten sich einfach mal relativ wertfrei mit den wissenschaftlichen Studien auf dem Gebiet beschäftigen.
Wenn ich mir Ihren Antrag so ansehe, dann merkt man, dass Sie sich mit dem Thema überhaupt nicht beschäftigt haben. Sie kennen weder die Tabellen der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie. Dort können Sie tagaktuell stündlich ablesen, welche Luftbelastung in den einzelnen Thüringer Städten vorhanden ist. Da sind nämlich außer der Erfurter Bergstraße, die ein- bis zweimal im Jahr mit dabei ist, keinerlei Kommunen so belastet, dass Fahrverbote drohen. Sie müssen hier nicht einen Popanz aufmachen. Und wenn Sie schon Studien zitieren, dann sagen Sie bitte, aus welchen Sie das entnommen haben. Es ist kein ideologisches Thema, es ist ein technologisches, es ist ein Umweltthema und es ist vor allen Dingen ein Thema für die Gesunderhaltung unserer Bevölkerung.
Da müssen wir schauen, wie wir mit den Problemen von Feinstaub, Stickstoffoxid, Ammoniakbelastung, Umweltbelastung umgehen. Hier sollten wir ansetzen und nicht ein Technologiethema vor ein Umwelt- und vor ein Klima- und Gesundheitsthema setzen.
Weitere Wortmeldungen vonseiten der Kollegen liegen mir nicht vor, sodass ich jetzt für die Landesregierung Frau Staatssekretärin Kerst das Wort gebe. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren! Herzlich willkommen auch auf der Besuchertribüne! Zwei Dinge möchte ich im Zusammenhang mit dem Antrag vorwegnehmen. In Thüringen stehen derzeit keine Fahrverbote für Dieselfahrzeuge an und deshalb ist aus unserer Sicht auch eine politische Panikmache hier unangebracht.
Es ist davon auszugehen, dass in allen Thüringer Städten die Grenzwerte für Stickstoffdioxidbelastung eingehalten werden. Bei dieser Gelegenheit sollte nicht unerwähnt bleiben, dass auch die Koalition auf Bundesebene ausdrücklich erklärt hat, dass Fahrverbote vermieden werden sollen.
Punkt 2: Anders als im vorliegenden Antrag dargestellt, ist auch die Zukunft des Dieselmotors offen. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung finden sich keine Ausführungen dazu, die auf das Gegenteil schließen lassen. Kurzum: Auch in diesem Punkt wird versucht, Panik zu machen. Wie soll man aber nun mit einem Antrag umgehen, der die Landesregierung dazu aufruft, diesen vermeintlichen Problemen entgegenzuwirken? Ich schlage daher eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema vor.
Die Landesregierung hat natürlich ein ureigenes Interesse daran, einen hohen Grad an Mobilität zu garantieren, wie das auch hier des Öfteren gewünscht worden ist. Ebenso besteht ein Interesse an einer intakten Umwelt, an einer gesunden Bevölkerung und natürlich auch an guten Entwicklungsbedingungen für die Thüringer Wirtschaft. All diese Interessen müssen sich nicht zwangsweise ausschließen, aus meiner Sicht können Sie in Einklang gebracht werden, auch wenn dabei Konflikte nicht ausgeschlossen werden können.
Der Weg zu einer sauberen Mobilität kann aber auch nicht darin liegen, bestehende Technologien wie beispielsweise den Dieselantrieb politisch von vornherein auszuschließen. Daher braucht es aus meiner Sicht im Prinzip drei Dinge:
Erstens: Die Politik muss auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse Grenz- und Zielwerte für Fahrzeuge festlegen und zu verbindlichen und realistischen Zeitpunkten einfordern. Hier müssen Gesundheits- und Umweltaspekte eine tragende Rolle spielen.
Im zweiten Punkt: Wir brauchen einen Wettbewerb der Technologien, mit deren Hilfe die erforderlichen Grenz- und Zielwerte erreicht werden können. Neben Elektromobilität und dem Wasserstoffantrieb können auch Verbrennungsmotoren weiterentwickelt werden. Die Technologie macht also hier nicht halt. Gerade hier zeigt sich immer wieder, dass Effizienzsteigerungen und Ausstoßabsenkungen möglich sind.
Und drittens: Die Einhaltung der Grenz- und Zielwerte muss glaubhaft und unter realistischen Bedingungen geprüft werden. Denn nur so können die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen insbesondere in die Automobilindustrie langfristig wiederhergestellt werden. Denn anstatt die technischen Entwicklungen in der gewünschten Weise voranzutrei
ben, wurden Energie und Geisteskraft in die Umgehung der Grenzwerte investiert – und das darf nicht noch einmal passieren.
Der internationale Vergleich zeigt, dass Länder ganz unterschiedlich auf die neuen Herausforderungen reagieren. Eben wurde bereits das Beispiel Norwegen genannt. Schauen wir weiter: China scheint etwa auf Elektroantriebe zu setzen,
Lassen Sie mich noch einmal konkret auf die Thüringer Automobil- und Zulieferindustrie eingehen. Deutlich machen möchte ich, dass seriöse Aussagen zu wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Bedeutungen von Dieselfahrzeugen für Thüringen kaum bzw. nicht möglich sind. Das gilt auch mit Blick auf die Zukunft. Die Thüringer Automobil- und Zulieferindustrie ist neben wenigen Produktionswerken einiger großer Unternehmen vor allem durch zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen geprägt. Dadurch ist sie einerseits breit aufgestellt, die kleinen und mittleren Thüringer Unternehmen befinden sich als Zulieferer vielfach aber in der hinteren Wertschöpfungskette. Die Absatzzahlen von Dieselfahrzeugen und damit auch von Zulieferern für Dieselmotoren gehen zurück – und das können wir alle in den letzten Monaten und in den fast schon zwei Jahren beobachten.
Das muss nicht unbedingt schädlich für unsere Unternehmen sein, denn möglicherweise können sie Einbußen auf der einen Stelle durch Nachrüstungen und neue technologische Lösungen für einen umweltfreundlicheren Diesel oder durch eine Marktverschiebung zugunsten von Benzinfahrzeugen kompensieren. So schätzt der Branchencluster Automotive Thüringen derzeit, dass trotz Nachfrageverschiebungen hin zu den Benzinern noch keine negativen Auswirkungen auf die Thüringer Automobilzulieferer zu beobachten seien. Grund hierfür ist, dass viele Zulieferer flexible Komponenten von Diesel- und Benzinmotoren fertigen können.
Die Diskussion um den Dieselmotor ist letztlich aber auch im Kontext mit dem allgemeinen Strukturwandel in der Automobilindustrie zu sehen. Dieser hat begonnen und auch die Thüringer Automobil- und Zulieferindustrie wird sich den Herausforderungen stellen und die damit verbundenen Chancen nutzen müssen. Dass sie dies leisten kann, hat zumindest die bisherige Entwicklung eindrucksvoll gezeigt. Ich will daher noch einmal vor Schnellschüssen warnen. Grundsätzlich besteht die Notwendigkeit zum Agieren mit Augenmaß. Denn – und auch das wurde bereits erwähnt – viele Bürgerinnen und Bürger sowie Handwerks- und Kleinbetriebe sind
nach wie vor auf Dieselfahrzeuge angewiesen. Es wäre lebensfremd, diese durch pauschale Fahrverbote unverhältnismäßig zu belasten und diese den Versäumnissen der Automobilindustrie aus der Vergangenheit anzulasten.
Darüber hinaus: Die Automobilhersteller stehen in der Verantwortung, Fahrzeuge nachzurüsten und die technologische Weiterentwicklung voranzutreiben. Technologischer Fortschritt ist demnach immer auch eine Chance – gerade auch für den Industrie- und Forschungsstandort Thüringen. Eine frühe Festlegung auf eine bestimmte Technologie bzw. Ausgrenzung anderer Optionen bedeutet immer auch eine Beschränkung der Möglichkeiten. Und deshalb – ganz klar: Fahrverbote sind das letzte Mittel der Wahl. Vielmehr gilt es ihm Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, diese durch andere Maßnahmen und Instrumente gezielt zu vermeiden. Genau das macht die Landesregierung.
Lassen Sie mich das beispielsweise verdeutlichen. Im Verantwortlichkeitsbereich des TMUEN werden zur Verbesserung der Luftqualität Förderprogramme zum umweltorientierten Verkehrsmanagement, zur Förderung von Elektrosystemen und Elektromobilität im kommunalen Unternehmen sowie zum kommunalen Klimaschutz angeboten.
Mit der ÖPNV-Förderung des TMIL werden die Grundlagen für eine weitere Stärkung und Vernetzung des öffentlichen Nahverkehrs – eben auch schon erwähnt – gelegt. Attraktive sowie gute, vernetzte und erreichbare ÖPNV-Angebote sind eine wichtige Voraussetzung, um den individuellen motorisierten Verkehr weiter zu reduzieren und in der Folge die bestehenden Grenzwerte weiterhin einzuhalten bzw. mögliche Fahrverbote zu vermeiden.
Und auch wir, das TMWWDG, leisten unseren Beitrag. Durch die Förderung von Innovationen in Wirtschaft und Forschung sowie von Investitionen der Wirtschaft ermöglichen wir technologische Lösungen, die einen Beitrag zur Erreichung von umweltpolitischen Zielen leisten können.
Umweltpolitik miteinander in Einklang bringt und das Thema aktiv begleitet. Klar ist, dass ein erfolgversprechendes und attraktives Thüringen beides braucht. Diesem Ziel bleiben wir verpflichtet. Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung zunächst über den Antrag der AfD-Fraktion. Die Ausschussüberweisung ist nicht beantragt worden, sodass wir direkt über den Antrag in der Drucksache 6/5571 abstimmen. Wer dafür ist, denn bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Aus den Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion. Danke. Enthaltungen? Bei 1 Enthaltung mit Mehrheit abgelehnt.
Wir stimmen nun über den Alternativantrag der Fraktion der CDU ab. Hier ist ebenfalls keine Ausschussüberweisung beantragt worden. Deshalb frage ich: Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Aus den Koalitionsfraktionen und der AfD-Fraktion. Enthaltungen? Bei 1 Enthaltung mit Mehrheit abgelehnt.