Die Veranschlagung der Haushaltsmittel im Landeshaushalt orientiere sich hauptsächlich an der Haushaltsplanung des Bundes sowie an den tatsächlichen Ausgaben der Vorjahre. Hinsichtlich der Leistungen an Begünstigte der Sonder- und Zusatzversorgung der ehemaligen DDR sei trotz des Absinkens der Anzahl der Zahlungsempfänger ein Anstieg der Zahlungsverpflichtungen zu verzeichnen, da die Renten aufgrund der Rentenwertbestimmungsverordnung jährlich angepasst werden.
Bezüglich des Thüringer Haushaltsgesetzes 2018/2019 als solches ist zum einen auf die Regelung in § 3 Abs. 3 hinzuweisen, wonach in den Kapiteln 02 bis 20 des Einzelplans 16 die Ausgaben der Hauptgruppen 5 und 8 gegenseitig deckungsfähig sind. In den Beratungen wurde des Weiteren § 5 zu den zweckgebundenen Rücklagen angesprochen. Diese neue Regelung soll ermöglichen, die zweckgebundenen Einnahmen, die in einem Haushaltsjahr nicht ausgegeben wurden, als gesonderte Rücklage in das nächste Haushaltsjahr zu übertragen. Dadurch kann das Geld noch zur Ver
Nachfragen ergaben sich in der Beratung auch zu den Höhen der Freistellung und Bürgschaften in § 15. Dabei wurden insbesondere der Bürgschaftsrahmen zur Förderung der landwirtschaftlichen Produktion, der aufgrund des Abschwächens der Milchkrise auf 20 Millionen Euro gesenkt wurde, sowie die Freistellung des Umweltministeriums über 25 Millionen Euro von der Verantwortlichkeit für ökologische Altlasten beim Großprojekt in Rositz im Bereich Schelditz hervorgehoben.
Gegenstand der Haushaltsberatungen waren auch der Mittelfristige Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2021 für den Freistaat Thüringen sowie der Finanzbericht der Landesregierung. Hinsichtlich des Mittelfristigen Finanzplans wurden im Rahmen der Beratungen vor allem Bedenken zu den weiteren Mitteln aus der EU-Strukturförderung nach dem Brexit geäußert. Allerdings wies die Landesregierung auch darauf hin, dass eine Entwicklung bisher nur schwer absehbar sei und noch zu viele Fragen offen seien, um diese Problematik verlässlich in der Haushaltsplanung berücksichtigen zu können. Zum Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes verwies die Ministerin darauf, dass noch immer ein leichter wirtschaftlicher Aufschwung zu verzeichnen sei. Zudem sei sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite von einem planmäßigen Vollzug des Haushalts 2017 auszugehen.
Meine Damen und Herren, in den soeben geschilderten Beratungsverlauf sind die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände, namentlich des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen und des Thüringischen Landkreistags, sowie weiterer Verbände und Institutionen eingeflossen. Die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände erfolgte in Form von insgesamt vier Anhörungsrunden, nämlich drei schriftlichen und einer mündlichen Anhörung. Gegenstand dieser Anhörungsrunden waren das Haushaltsgesetz, der Mittelfristige Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2021 für den Freistaat Thüringen sowie das Gesetz zur Anpassung des kommunalen Finanzausgleichs und die dazu eingegangenen Änderungsanträge. In einem ersten schriftlichen Anhörungsverfahren im Oktober 2017 bestand für den Gemeinde- und Städtebund Thüringen und den Thüringischen Landkreistag die Möglichkeit, zu Kapitel 17 20, das den Kommunalen Finanzausgleich beinhaltet, dem Einzelplan 17 des Entwurfs des Landeshaushaltsplans 2018/2019 sowie zu den sonstigen Titeln des Entwurfs des Landeshaushaltsplans 2018/2019, die Gemeinden und Gemeindeverbände betreffen, und zum Thüringer Haushaltsgesetz 2018/2019 Stellung zu nehmen, die Einnahmeprognose und die Ausgabenstruktur zu bewerten sowie Empfehlungen für die zukünftige
Haushaltswirtschaft des Freistaats Thüringen abzugeben. Zum Gesetzentwurf wurden zudem weitere Anzuhörende schriftlich angehört, so zum Beispiel der Bund der Steuerzahler Thüringen e. V., die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern und die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammern, die darüber hinaus auch zum Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2021 Stellung nehmen konnten.
Im Rahmen der zweiten Anhörungsrunde erfolgte in der 50. Sitzung am 24. November 2017 die mündliche Anhörung, in der dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen sowie dem Thüringischen Landkreistag nochmals mündlich die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt wurde. Danach konnten die beiden kommunalen Spitzenverbände in einem ergänzenden schriftlichen Anhörungsverfahren im Dezember 2017 zu den weiteren kommunalrelevanten Änderungsanträgen zum Kapitel 17 20 des Einzelplans 17 sowie den sonstigen Titeln des Entwurfs des Landeshaushaltsplans 2018/2019, die die Gemeinden und Gemeindeverbände betreffen, und zum Thüringer Haushaltsgesetz 2018/2019 Stellung nehmen. Zudem bestand die Möglichkeit, die eigenen Stellungnahmen aus den vorangegangenen Anhörungsverfahren zu ergänzen und zu den Vorschlägen des jeweils anderen Anzuhörenden aus dem vorangegangenen Anhörungsverfahren Stellung zu nehmen. Da nach dieser Anhörungsrunde seitens der Koalitionsfraktionen angekündigt wurde, sowohl zum Thüringer Gesetz zur Anpassung des kommunalen Finanzausgleichs als auch zum Haushaltsgesetz 2018/2019 weitere kommunalrelevante Änderungsvorschläge einbringen zu wollen, war über diese drei Anhörungsrunden hinaus eine weitere schriftliche Anhörung erforderlich. Darin wurden auch diejenigen Änderungsanträge zu Haushaltstiteln berücksichtigt, zu denen von den Fraktionen bereits Änderungsanträge kommunalrelevanter Art eingereicht wurden, sowie solche kommunalrelevanten Änderungsanträge, die in kommunalrelevanten Punkten neu eingereicht wurden. Diese vierte Anhörungsrunde endete am 15. Januar 2018. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden allen Abgeordneten zur Verfügung gestellt, sodass sie nun ebenfalls als eine Grundlage in die abschließenden Beratungen und Abstimmungen zum Haushaltsgesetz 2018/2019 einschließlich des Landeshaushaltsplans und zum Thüringer Gesetz zur Anpassung des kommunalen Finanzausgleichs einfließen können.
Was den Inhalt der eingeholten Stellungnahmen angeht, möchte ich mich ihrer verfassungsrechtlich herausgehobenen Bedeutung entsprechend an dieser Stelle auf die Ausführungen der beiden kommunalen Spitzenverbände beschränken. Diese wurden, wie gesagt, im Rahmen der 50. Sitzung gemeinsam mündlich angehört und ihre Stellungnah
Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen kritisierte, dass die Landesregierung mit ihrem Gesetzentwurf den Thüringer Kommunen im Vergleich zu den anderen ostdeutschen Bundesländern die niedrigste Finanzausstattung zugesteht, die sich vor allem aus Steuereinnahmen und laufenden Zuweisungen zusammensetzt. Im Gegensatz zu den im Rahmen der Anpassung der Hauptansatzstaffel berücksichtigten Steuereinnahmen seien diese allerdings tatsächlich nicht so hoch, wie dies erwartet wurde. Deshalb seien die Gemeinden auch weiterhin auf die Schlüsselzuweisungen angewiesen, die jedoch im Entwurf der Landesregierung zu niedrig angesetzt seien. Grundsätzlich sollte die Änderung der Hauptansatzstaffel die großen Gemeinden begünstigen, jedoch sei bisher diese in Aussicht gestellte Verbesserung auch bei ihnen noch nicht angekommen.
Der Thüringische Landkreistag bemängelte, dass eine deutliche Erhöhung der FAG-Masse erforderlich sei. Insbesondere sollen darin nicht die Mittel vom Bund in Höhe von nur 157 Millionen Euro verrechnet werden. Vielmehr seien diese zusätzlich zu der im Wege des Partnerschaftsgrundsatzes ermittelten Finanzausgleichsmasse an die Kommunen zu zahlen, um diese zu entlasten. Aufgrund der hohen Ausgaben für Sozialleistungen wegen der erhöhten Standards im sozialen Bereich fehlten den Landkreisen nach Angaben der Präsidentin des Landkreistags rund 200 Millionen Euro. Zwar wurden die Mittel des Kommunalen Finanzausgleichs in der Summe erhöht, doch seien die meisten Mittel davon zweckgebunden und könnten nicht flexibel je nach Bedarf eingesetzt werden.
Darüber hinaus trugen die beiden Spitzenverbände gemeinsam vor, dass trotz der steigenden Einnahmen die FAG-Masse in den vergangenen Jahren einschließlich Hilfspakete und Garantiefonds insgesamt höher gewesen sei. Problematisch sei insbesondere die neue Systematik zur Errechnung des Finanzbedarfs. Dadurch sei auf Landkreisebene die Summe für die Schlüsselzuweisungen zur Wahrnehmung der Kreisaufgaben gekürzt worden. Allerdings reiche dieser Betrag nicht aus, sondern es wäre vielmehr eine Erhöhung der Schlüsselzuweisungen erforderlich gewesen. Zwar hätten sich die Steuereinnahmen erhöht, doch würden diese Gelder auch wieder für die sozialen Leistungen verbraucht werden. So bestünde grundsätzlich ein Konflikt zwischen den hohen Sozialleistungsstandards und den sonstigen Aufgaben und Zahlungsverpflichtungen der Kommunen. Insbesondere die Finanzierung der Kitabetreuung, aber auch Maßnahmen zur Umsetzung der Inklusion verursachen Mehrkosten, die nicht in Gänze durch die Schlüsselzuweisungen gedeckt seien, sondern nun von den Kommunen getragen werden müssen. Ebenso
sei die Finanzierung der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen eine Aufgabe des Landes, die aber faktisch die Gemeinden absichern müssten. Die Spitzenverbände wiesen darauf hin, dass, wenn sich daran nichts ändert, die finanziellen Reserven der Kommunen bis spätestens 2019 aufgebraucht seien.
Als weiteren bedeutenden Kritikpunkt führten die kommunalen Spitzenverbände den Rückgang der Finanzierung kommunaler Investitionen an. In den letzten Jahren seien die Mittel dafür stetig gekürzt worden, was nun einen erheblichen Investitionsstau zur Folge hätte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die geschilderten Beratungen und durchgeführten Anhörungen mündeten in einer Vielzahl von Änderungsanträgen. So lagen dem Haushalts- und Finanzausschuss Mitte Dezember insgesamt über 1.600 Seiten mit Änderungsanträgen vor, von denen rund 200 Anträge zum Haushaltsplan angenommen wurden, nämlich die der Regierungsfraktionen. Die Regierungsfraktionen brachten Änderungsanträge zum Regierungsentwurf ein, die eine Erhöhung des Haushaltsvolumens von weiteren 150 Millionen Euro vorsahen. Sie betrafen vor allem den Bildungsbereich mit zusätzlichen Ausgaben und sollen außerdem für Investitionen zur Verfügung stehen.
Im Übrigen sind Änderungsanträge im Rahmen des Einzelplans des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales eingegangen, wonach die Zahlen für auszubildende Polizeianwärter von jährlich 200 auf 260 aufgestockt werden sollen. Mit einem weiteren Änderungsantrag wurde die Personalausstattung für die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz verbessert. Es werden demnach sieben Stellen für zusätzliche Fachlehrer bereitgestellt.
Im Einzelplan des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport soll ein Schulbudget geschaffen und mit 2,7 Millionen Euro 2018 und 6,5 Millionen Euro 2019 finanziell untersetzt werden. Mit einer Reihe von Anträgen werden die Mittel für Aushilfs- und Vertretungskräfte an den Schulen erhöht. Damit werden befristete Einstellungen von insgesamt 600 zusätzlichen Lehrern ermöglicht, um zum Beispiel Unterrichtsausfall entgegenwirken zu können.
Für den Einzelplan 05 beantragen die Koalitionsfraktionen die Aufstockung der Mittel für die Integration von Geflüchteten in Thüringen um 5 Millionen Euro.
Einige Anträge widmen sich in diesem Einzelplan auch der Verbesserung der Sicherheit in den Justizvollzugsanstalten. Hier werden 3,6 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt, um zum Beispiel zukünftig eine Mobilfunkblockung zu ermöglichen
Für den Einzelplan des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beantragen die Koalitionsfraktionen unter anderem zusätzliche Investitionsmittel für die sogenannte Großflächeninitiative des Landes in Höhe von 3 Millionen Euro im Jahr 2018 und weiteren 3 Millionen Euro im Jahr 2019, verbunden mit einer Aufstockung der Verpflichtungsermächtigungen um weitere 30 Millionen Euro für die Folgejahre. Damit sollen weitere Industrieansiedlungen vorbereitet werden.
Für die Maßnahmen zur Förderung einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Versorgung mit Hebammenleistungen in Thüringen sollen die Mittel im Rahmen des Einzelplans 08 auf 500.000 Euro aufgestockt werden. Damit kann gezielt eine Hebammenvermittlungsstelle eingerichtet und eine landesweit einheitliche Erhebung zur Versorgungssituation mit ambulanten Hebammendienstleistungen erstellt werden.
Zudem wurden wesentliche Ausgabensteigerungen im Einzelplan 09 für das Natura-2000-Monitoring und eine weitere Natura-2000-Station am Possen beantragt. Zur Erhaltung naturschutzfachlich bedeutender Offenlandflächen ist außerdem eine gekoppelte Prämie für Schafe und Ziegen eingebracht worden. Für die Gewässerunterhaltung in den Kommunen sind ebenfalls zusätzlich 10 Millionen Euro jährlich veranschlagt. Auch das Programm „Solar Invest“ soll gegenüber dem Haushaltsentwurf aufgestockt werden auf 4,75 Millionen Euro, um den Ausbau der Solarenergie und die unabhängige Strom- und Wärmeversorgung zu fördern.
Im Bereich des Unterhaltsvorschussgesetzes wurden die Planansätze, die bereits im Entwurf der Landesregierung deutlich erhöht wurden, noch weiter angehoben. Der 30-prozentige Anteil der Kommunen wird durch eine entsprechende Erhöhung der Schlüsselzuweisungen in voller Höhe ausfinanziert. Die Mehrausgaben der Kommunen für den Unterhaltsvorschuss im abgelaufenen Kalenderjahr werden im Jahr 2018 in Höhe von 7 Millionen Euro ebenfalls den Kommunen erstattet.
Im Kapitel 17 20 – Kommunaler Finanzausgleich – soll die an die Kommunen auszuzahlende Finanzausgleichsmasse im Jahr 2018 um insgesamt 29,49 Millionen Euro und im Jahr 2019 um insgesamt 37,95 Millionen Euro steigen. In den Steigerungen enthalten sind eine finanzielle Abfederung der vorgesehenen Änderungen bei der Verteilung der gemeindlichen Schlüsselzuweisungen, mehr Geld für den Kulturlastenausgleich sowie eine Erhöhung der kindbezogenen Landeszuschüsse für die Kindertagesbetreuung.
lumen reduzieren und die Schuldentilgung vorantreiben will. So soll beispielsweise im Einzelplan 17 zur Verringerung zukünftiger Zinslasten die Schuldentilgung im Kapitel 17 06 entgegen dem Ansatz von null Euro in dem Entwurf der Landesregierung auf 65,25 Millionen 2018 und 55,35 Millionen Euro 2019 angehoben werden.
Eine weitere Änderung wurde bei den Schlüsselzuweisungen für Gemeinde- und Kreisaufgaben im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs in Kapitel 17 20 beantragt, wonach die Schlüsselzuweisungen im Doppelhaushalt 2018/2019 um insgesamt rund 67 Millionen Euro erhöht werden sollen.
Einsparungen im Einzelplan 17 wurden im Rahmen der Entnahme von Rücklagen beantragt. Demnach soll gänzlich auf die Rücklagenentnahme verzichtet und stattdessen sollen an anderer Stelle Ausgaben reduziert werden.
Mehrausgaben sind wiederum im Bereich der inneren Sicherheit beabsichtigt. So wird beispielsweise die Schaffung einer Ausbildungshundertschaft im mittleren Polizeivollzugsdienst sowie ein Stellenaufwuchs im Amt für Verfassungsschutz gefordert und somit auch auf die Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss zum Einzelplan 03 eingegangen. Zusätzliche Ausgaben sind auch im Bildungsbereich vorgesehen für im Vergleich zum Entwurf der Landesregierung 100 weitere Lehramtsreferendare jeweils im gehobenen und im höheren Dienst. Außerdem soll eine neue Titelgruppe im Kapitel 26 des Einzelplans 07 zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung und zur Ausrichtung Thüringens auf die 5. Generation des Mobilfunks eingeführt werden.
Die AfD-Fraktion legte über 300 Änderungsanträge vor. Einen Schwerpunkt sieht sie darin, die von der Landesregierung veranschlagten Mittel für das Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit in einem neu aufzusetzenden Landesprogramm „Meine Heimat – mein Thüringen“ zu bündeln. Damit sollen Vereinsstrukturen, insbesondere auch im ländlichen Raum, ebenso gefördert werden wie heimatbezogene Forschungsprojekte und das schulische und außerschulische Lernen mit Heimatbezug. Um die Unterrichtsgarantie umzusetzen und Lehrer zu entlasten, plant die Fraktion der AfD, 1.000 Lehrer zusätzlich einzustellen und den Stellenabbau im Bereich der Schulen auszusetzen. Zudem will die AfD-Fraktion die Schulinvestitionspauschale massiv erhöhen und weitere 22 Millionen Euro aufwenden, um den Zustand der Schulen zu verbessern und optimale Lernbedingungen zu schaffen. So stehen Investitionsstaus bei den Schulen wie beispielsweise in Höhe von 600 Millionen Euro allein in der Landeshauptstadt Erfurt bisher einem optimalen Lernen entgegen.
Herausbildung familienfreundlicher Strukturen in Thüringen sei die finanzielle Entlastung von Hebammen, da die stark angestiegenen Prämien für die Berufshaftpflicht insbesondere freiberuflich tätige Hebammen in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedrohen. So fordert die AfD-Fraktion die Einrichtung eines Fonds aus Landesmitteln zur Abrechnung der gestiegenen Haftpflichtprämien für freiberufliche Hebammen in Höhe von 2 Millionen Euro pro Jahr. Des Weiteren beantragt die Fraktion der AfD, dass die Polizei im Freistaat Thüringen durch die Neueinstellung von 200 Polizeibeamten frühzeitig gestärkt und damit zukunftsfähig gemacht wird. Einsparungen im Bereich der Polizei führten nur zu einer unzureichenden personellen Ausstattung, sodass eine flächendeckende Präsenz nicht mehr gewährleistet werden konnte. Durch die Neueinstellungen soll der erhöhten Arbeitsbelastung der Polizei und den steigenden Anforderungen an die innere Sicherheit Rechnung getragen werden.
Der fraktionslose Abgeordnete Jens Krumpe reichte zwei Änderungsanträge ein. Zum einen will er zur nachhaltigen Förderung und Stärkung der Verwaltungsinformatik eine Koordinierungsstelle „Kommunaler Zweckverband“ sowie eine Arbeitsgruppe „Innovationsinkubator Verwaltung 4.0“ im Thüringer Finanzministerium einrichten. Diese Arbeitsgruppen sollen der Umsetzung des kommunalen E-Governments bzw. als Experimentierraum für innovative Konzeptideen dienen. Dazu soll auch zusätzliches Personal eingestellt werden. Zum anderen legte der Abgeordnete Krumpe einen kommunalrelevanten Änderungsantrag zum Kapitel 17 20 vor, wonach im Doppelhaushalt 2018/2019 insgesamt 1 Million Euro zur Finanzierung eines Pflichtverbandes zur Begleitung der Einführung des kommunalen E-Governments angesetzt werden soll. Im Rahmen der Begründung dieses Antrags wird auch detailliert auf die Notwendigkeit sowie die Voraussetzungen der Gründung eines solchen Pflichtverbandes hingewiesen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag mehrheitlich, den Entwurf des Thüringer Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 mit den in der Beschlussempfehlung in Drucksache 6/4905 aufgeführten Änderungen anzunehmen. Was den Inhalt dieser Änderungen angeht, kann ich auf das verweisen, was ich soeben zum Inhalt der Änderungsanträge der Regierungsfraktionen, die in Gänze angenommen wurden, berichtet habe. Andere Anträge wurden nicht angenommen. Darüber hinaus kann noch angeführt werden, um nur einige weitere Beispiele zu nennen: unter anderem die Erhöhungen im Bildungsbereich im Rahmen des Einzelplans 04 um weitere 2 Millionen Euro für die Beschaffung von Lernmitteln sowie um insgesamt 10 Millionen Euro für das Schulbauprogramm des
Landes. Die Sportförderung wird ebenfalls mit weiteren 4 Millionen Euro verstärkt. Auch den Gemeinden soll mehr Geld zur Verfügung stehen – für den kommunalen Straßenbau mit der Priorität auf Radwege. Des Weiteren ist der Etat des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie um circa 30 Millionen Euro gestiegen. Beispielsweise sollen 1,4 Millionen Euro für Maßnahmen zum Abbau von Kommunikationsbarrieren für Menschen mit Behinderungen veranschlagt werden. Eine drastische Erhöhung ist auch im Bereich der Investitionen zur Förderung von telemedizinischen Projekten und Netzwerken erfolgt, nämlich von ursprünglich 300.000 Euro auf insgesamt über 3 Millionen Euro 2018 und 2019.
Der Haushalts- und Finanzausschuss schlägt weiter vor, die Finanzministerin zu ermächtigen, aufgrund des Ergebnisses der Beratungen des Landtags Zahlenwerk und Text des Landeshaushaltsplans 2018/2019 zu berichtigen, Folgeänderungen vorzunehmen sowie Schreib-, Rechen- und sonstige Fehler zu bereinigen und Erläuterungen so zu ändern, wie sie sich aus den Beratungen zum Thüringer Haushaltsgesetz 2018/2019 einschließlich Landeshaushaltsplan 2018/2019 ergeben haben. Ebenso soll der Präsident des Landtags ermächtigt werden, bei der Ausfertigung und Verkündung des Thüringer Haushaltsgesetzes 2018/2019 Unstimmigkeiten im Wortlaut zu beseitigen und Folgeänderungen vorzunehmen, die sich nach Maßgabe der Ergebnisse der Beratungen des Landtags ergeben.
Außerdem wird vorgeschlagen, dem Haushaltsund Finanzausschuss die Entscheidung über die Aufhebung von Sperrvermerken im Landeshaushaltsplan 2018/2019 zu übertragen.
Des Weiteren empfiehlt der Ausschuss, das Thüringer Gesetz zur Anpassung des kommunalen Finanzausgleichs in der Drucksache 6/4497 mit den Änderungen laut der Beschlussempfehlung in Drucksache 6/4900 anzunehmen.
Ferner empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, sowohl den Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes in Drucksache 6/4453 als auch den Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2021 für den Freistaat Thüringen in Drucksache 6/4454 zur Kenntnis zu nehmen. Ich verweise insoweit auf die Beschlussempfehlungen in den Drucksachen 6/ 4898 und 6/4899.
Abschließend, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich allen an den Haushaltsberatungen Beteiligten für die konstruktive Arbeit danken. Der Landesregierung, allen voran der Finanzministerin, sei gedankt für die Begleitung der gesamten Beratung und für die zahlreichen ergänzenden Zuarbeiten.
Diesbezüglich gilt der Dank ausdrücklich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ministerien. Die gewohnt hervorragende technische Unterstützung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats 33 des Finanzministeriums sei in diesem Zusammenhang besonders gewürdigt.
Bei den kommunalen Spitzenverbänden bedanke ich mich nochmals und nachdrücklich für die engagierte und kritische Kooperation, gerade auch unter den Bedingungen des eng gesteckten Zeitrahmens.
Dem Präsidenten des Thüringer Rechnungshofs, Herrn Dr. Sebastian Dette, sowie seinen Kollegen und Mitarbeitern gebührt ebenfalls Dank für die kritische Begleitung der Beratungen im gesamten Verfahrenslauf.
Mein Dank gilt auch der Landtagsverwaltung, insbesondere dem Geschäftsführer des Haushaltsund Finanzausschusses, Herrn Dr. Thomas Poschmann, seinem Stellvertreter Herrn Volker Bieler und Herrn Michael Apel für die fachliche, rechtliche und organisatorische Begleitung.
Aber auch den anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung sei für ihren Beitrag zu einem reibungslosen Beratungsverlauf gedankt, so dem Parlamentssekretariat, der Druckerei, der Poststelle, dem EDV-Referat und dem Inneren Dienst. Insbesondere möchte ich an dieser Stelle den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sachgebiets Protokollierung, namentlich der Sachgebietsleiterin Frau Pölitz und unserer Protokollantin Frau Marlene Ruft, meinen ausdrücklichen Dank für die ebenso sorgfältige wie auch rasche Erstellung der sehr umfangreichen Sitzungsprotokolle aussprechen.
Ohne dieses große und für den Erfolg der Haushaltsberatungen entscheidende Engagement wäre der Zeitplan nicht zu halten gewesen.