Protocol of the Session on January 24, 2018

ZWEITE BERATUNG

b) Thüringer Gesetz zur Anpassung des kommunalen Finanzausgleichs

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/4497 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/4900

dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/4995

dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Drucksache 6/5211

ZWEITE BERATUNG

c) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes - Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) Unterrichtung durch die Finanzministerin - Drucksache 6/4453 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/4898

ZWEITE BERATUNG

d) Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2021 für den Freistaat Thüringen Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 6/4454 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/4899

ZWEITE BERATUNGEN

Ich darf Herrn Abgeordneten Geibert aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung zu den Tagesordnungspunkten 2 a) bis d) bitten.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich berichte über den Verlauf und das Ergebnis der Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses zum Landeshaushalt 2018 und 2019. Der Entwurf des Thüringer Gesetzes über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für die Haushaltsjahre

2018/2019, also das Thüringer Haushaltsgesetz 2018/2019, in Drucksache 6/4378 wurde von der Landesregierung Ende August 2017 vorgelegt, vom Landtag in seiner 92. Sitzung am 31. August 2017 erstmals beraten und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.

Am 5. September 2017 hat die Landesregierung dem Präsidenten des Landtags des Weiteren sowohl den Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes in Drucksache 6/4453 als auch den Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2021 für den Freistaat Thüringen in Drucksache 6/4454 mit der Bitte um Einbeziehung in die Beratungen zum Thüringer Haushaltsgesetz 2018/2019 zugeleitet. Dieser Bitte entsprechend hat der Präsident des Landtags die beiden Drucksachen im Einvernehmen mit den Fraktionen dem Haushalts- und Finanzausschuss unmittelbar, das heißt ohne vorherige erste Beratung im Plenum, zwecks beschleunigter Erledigung gemäß § 52 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags überwiesen.

Begleitend zu dem Haushaltsgesetz sollte das Thüringer Gesetz zur Anpassung des kommunalen Finanzausgleichs beraten werden. Dieses wurde in Drucksache 6/4497 in der 95. Plenarsitzung am 28. September 2017 in das Plenum des Landtags eingebracht und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Da die Einbringung einen Monat nach dem Haushaltsgesetz erfolgte, wurde eine Änderung des frühzeitig beschlossenen Terminplans der Beratung erforderlich. Diese Änderung hatte sehr gedrängte Fristen für die Anhörung sowie für die Erstellung der größtenteils wörtlichen Protokolle zur Folge.

Die Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses erfolgten in zehn Sitzungen, wovon sieben außerplanmäßigen Charakter hatten, im Zeitraum von fast 14 Wochen, nämlich von Mitte September bis Ende Dezember 2017. Damit hat sich der Zeitraum der Beratungen im Vergleich zu den vergangenen Haushaltsberatungen verdoppelt.

Um das große Arbeitspensum und den in weiten Bereichen enormen Diskussions- und Erörterungsbedarf bewältigen zu können, mussten die Sitzungen teilweise bis in den früheren Morgen des Folgetags ausgedehnt werden. Einige Ausschuss-Sitzungen dauerten über 17 Stunden, die längste endete erst um 3.47 Uhr, insgesamt wurden mit geringen Unterbrechungen über 100 Stunden Beratungszeit aufgebracht.

An dieser Stelle möchte ich schon einmal allen Beteiligten für ihre Ausdauer und Einsatzbereitschaft danken und auch dem Haushalts- und Finanzausschuss der kommenden 7. Wahlperiode empfehlen, diesen gesteigerten Beratungsbedarf rechtzeitig bei der Terminplanung zu berücksichtigen.

(Beifall AfD)

Mit seinen Bemühungen, die Haushaltsberatungen in ihrer Komplexität und mit ihren verfassungsrechtlichen Vorgaben in einem, gemessen an den Aufgaben, kurzen Zeitraum zu bewältigen, näherte sich der Haushalts- und Finanzausschuss in Teilen den Grenzen des verfassungsrechtlich Vertretbaren, denn schließlich liegt die Budgethoheit nach unserer Verfassung beim Landtag. Dieser verfassungsrechtlichen Aufgabe kann der Landtag aber nur dann angemessen nachkommen, wenn seine Entscheidungen als Haushaltsgesetzgeber durch den Haushaltsund Finanzausschuss fundiert und gründlich vorbereitet werden, was Zeit in Anspruch nimmt.

Um rechtzeitig zum Jahresende 2017 den Haushalt beschließen zu können, hatte sich der Ausschuss bereits vor der letzten Sommerpause, in der 41. Sitzung am 23. Juni 2017, auf einen vorläufigen Terminplan geeinigt. Dieser wurde jedoch bereits in der darauffolgenden Sitzung Ende August 2017 in einigen Punkten modifiziert, um die Anhörungsrunden der kommunalen Spitzenverbände trotz der späten Einbringung des Gesetzes zur Anpassung des kommunalen Finanzausgleichs zu sichern.

Mit Änderungsvorschlag vom 26. Oktober 2017 beantragten die Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine weitere Anpassung des Terminplans und die Verschiebung der anschließenden Beratung im Plenum in den Januar 2018. Durch die Verschiebung sollte insbesondere den hohen Anforderungen an die verfassungsrechtlich vorgesehenen Anhörungen der kommunalen Spitzenverbände Rechnung getragen werden.

Im Hinblick auf das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs waren in dem Terminplan somit die Fristen für die schriftlichen und mündlichen Anhörungen sowie die Verteilung der Protokolle an die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses und die Verteilung der Protokolle und Zuschriften an alle anderen Abgeordneten zu beachten. Schriftliche Anhörungen erfolgten zum Mittelfristigen Finanzplan, dem Haushaltsgesetz und dem Gesetz zur Anpassung des Kommunalen Finanzausgleichs. Zu letzteren beiden, einschließlich des Landeshaushaltsplans, fand ergänzend eine mündliche Anhörung statt. Die kommunalen Spitzenverbände wurden bereits mit Schreiben vom 23. Juni 2017 mit dem Hinweis auf ein ordnungsgemäßes Anhörungsverfahren über die vorgesehenen Termine sowie die Anhörungsgegenstände informiert. Sie wurden in diesem Schreiben auch gebeten, anzuzeigen, wenn und inwieweit sie Probleme im Hinblick auf die Wahrnehmung ihrer Rechte sehen. Bedenken wurden nicht vorgebracht. Vielmehr waren die kommunalen Spitzenverbände über das gesamte Beratungsverfahren zu größtmöglicher Kooperation

bereit, wofür ich ihnen im Namen des Haushaltsund Finanzausschusses ausdrücklich danke.

(Beifall SPD)

Auf entsprechende Nachfragen der Abgeordneten im Rahmen der Haushaltsberatung lieferte auch die Landesregierung zu zahlreichen Einzeltiteln ergänzende Zuarbeiten. Für diese zusätzlichen Ausführungen, die regelmäßig unter enger Fristsetzung erfolgen mussten, möchte ich der Landesregierung und hier insbesondere den beteiligten Mitarbeitern der betroffenen Ministerien bereits an dieser Stelle ausdrücklich danken.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Unter den geschilderten Rahmenbedingungen konnten die Beratungen in der gebotenen Sorgfalt nur dank der traditionell sehr konstruktiven und sachorientierten Zusammenarbeit innerhalb des Haushalts- und Finanzausschusses erfolgreich geführt und zum Abschluss gebracht werden. Hierfür möchte ich allen Kolleginnen und Kollegen im Haushalts- und Finanzausschuss danken. Dieser Dank gilt insbesondere den haushaltspolitischen Sprechern der Fraktionen, den Abgeordneten Maik Kowalleck, Mike Huster, Dr. Werner Pidde, Olaf Kießling und Olaf Müller.

(Beifall CDU, AfD)

Dem Kollegen Dr. Pidde ist besonders dafür zu danken, dass er als stellvertretender Vorsitzender bei Bedarf immer wieder bereit war, die Sitzungsleitung unkompliziert zu übernehmen.

(Beifall im Hause)

Als wesentliches Beratungsergebnis möchte ich Ihnen zunächst die Rahmendaten des Thüringer Haushaltsgesetzes 2018/2019 nennen. Mit der vorliegenden Beschlussfassung wird Ihnen ein gegenüber dem Entwurf der Landesregierung erhöhtes Haushaltsvolumen von 10.584.663.200 Euro für 2018 und von 10.529.362.600 Euro für 2019 vorgeschlagen. Die Erhöhung gegenüber dem Regierungsentwurf beläuft sich damit für 2018 auf 67.469.000 Euro und für 2019 auf 80.707.000 Euro und beruht im Wesentlichen auf einer Erhöhung der Ausgaben für Investitionen, den Bildungsbereich sowie die Polizei.

Im Vergleich des Haushaltsvolumens für das vorangegangene Haushaltsjahr 2017 zum nunmehr für 2018 vorgeschlagenen Haushaltsvolumen ergibt sich ein Aufwuchs von 501.334.700 Euro. Eine Nettokreditaufnahme sieht der Doppelhaushalt 2018/ 2019 nicht vor.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Folgenden möchte ich Ihnen einen kurzen Überblick über die Beratungen im Ausschuss in chronologischer Reihenfolge geben. Aufgrund der Vereinbarung, diese wörtlich zu protokollieren, sind rund

1.700 Seiten Protokoll verteilt worden, wodurch Sie bereits die Möglichkeit hatten, sich über die Beratungen auf dem Laufenden zu halten. Da die Beratungen auch sehr umfangreich waren und ausführliche Diskussionen geführt wurden, seien hierzu einige – aus meiner Sicht wesentliche – Punkte genannt, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.

Die Grundsatzaussprache zum Haushaltsgesetz 2018/2019 fand in der 43. Sitzung des Haushaltsund Finanzausschusses am 15. September 2017 statt. Der Ministerpräsident hob hierbei zu dem Doppelhaushalt 2018/2019 hervor, dass vor allem die Nachhaltigkeit und Zukunftsfestigkeit des Haushalts für die Aufstellung und Verteilung der Haushaltsmittel entscheidend gewesen seien. Insbesondere sollen Schulden getilgt und eine Neuverschuldung vermieden werden. Andererseits müsse der Haushalt den politischen Veränderungen gerecht werden. So laufe im Jahr 2019 der Länderfinanzausgleich – und damit auch der Solidaritätszuschlag – in seiner bisherigen Form aus, wodurch sich die Verteilung der Steuermittel ändere und noch Unklarheit bestünde, wie sich diese auf die Einnahmen des Freistaats Thüringen auswirken werde. Der Freistaat sei jedoch immer noch auf die Solidarität der anderen Bundesländer angewiesen.

Auch wurde darauf hingewiesen, dass der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union eine weitere Unsicherheit darstelle. Auch hier seien die finanziellen und wirtschaftlichen Folgen noch nicht abzuschätzen. Jedenfalls würde mit Großbritannien ein wesentlicher Absatzmarkt innerhalb der EU wegfallen. Dadurch würde Thüringen statistisch finanzstärker beurteilt werden, was zur Folge haben könnte, dass weniger Finanzmittel von der EU bereitgestellt würden. Wirtschaftlich könnten sich durch den Brexit hingegen aber auch neue Möglichkeiten und Aufgabenfelder entwickeln.

Der Ministerpräsident hob des Weiteren hervor, dass dem Ziel der Schuldentilgung durch das Thüringer Nachhaltigkeitsmodell für die Personenvorsorge im Haushalt Rechnung getragen werden solle. Danach soll für jede Verbeamtung ein jährlicher Betrag in Höhe von 5.500 Euro für die Tilgung von Schulden eingesetzt werden. Die Landesregierung gehe davon aus, dass somit im Jahr 2018 24,8 und im Jahr 2019 34,7 Millionen Euro an Schulden getilgt werden könnten. Außerdem würden in dem neuen Doppelhaushalt die Schulden aus dem bisherigen Sondervermögen für ökologische Altlasten berücksichtigt, das am 31.12.2017 ausgelaufen ist. Dadurch sollen auch keine zusätzlichen Schulden mehr außerhalb des Kernhaushalts entstehen. Der Ministerpräsident verwies im Hinblick auf die Vermeidung neuer Schulden aber auch darauf, dass dennoch neue Investitionen notwendig seien. Dementsprechend seien zentrale Investitionsprogramme in dem Entwurf des Haushaltsgesetzes be

rücksichtigt, insbesondere im Bildungsbereich, aber auch beispielsweise für die Energiewende und den Breitbandausbau.

Das Investitionsniveau würde im Jahr 2018 bei 1,468 Milliarden Euro, die Investitionsausgaben würden bei 13,3 Prozent und damit oberhalb des Durchschnitts der Flächenländer liegen. Die Investitionskraft sei unter anderem entscheidend, um gegenüber den anderen Bundesländern und nicht zuletzt gegenüber den Mitgliedstaaten der Europäischen Union konkurrenzfähig zu bleiben. Dazu solle im Rahmen des zukünftigen Doppelhaushalts auf die Rücklagen zurückgegriffen werden.

Um den Haushalt zukunftsfest zu gestalten, müssten auch die Personalkosten betrachtet werden. Hierbei verwies der Ministerpräsident darauf, dass im Rahmen der Haushaltsaufstellung eine Balance zwischen Personalabbau und struktureller Veränderung berücksichtigt werden solle, um eine leistungsfähigere und effizientere Struktur zu entwickeln. Dieser Umbau sei gerade im Hinblick auf den Bevölkerungswandel notwendig, um einer ungleichen Verteilung des Personals entgegenzuwirken.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie bereits diesen Ausführungen zu entnehmen ist, haben neben den investiven Vorhaben vor allem die Verpflichtungen, neue Schulden zu vermeiden sowie Personal abzubauen, die Haushaltsberatung dominiert. Gleichzeitig soll das Haushaltsvolumen in diesem Doppelhaushalt 2018/2019 so hoch sein wie noch nie seit der Gründung des Freistaats. Vor diesem Hintergrund wurden im Rahmen der Beratungen der Einzelpläne in außerordentlichem Umfang Ausgabentitel kritisch hinterfragt und zusätzliche Zuarbeiten der Landesregierung gefordert. Durch diese Nachfragen sollte insbesondere den Grundsätzen der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit Rechnung getragen werden.

Im Folgenden werde ich auf die Einzelpläne eingehen in der Reihenfolge ihrer Beratungen im Ausschuss. Im Hinblick auf die umfangreichen Diskussionen werde ich Ihnen auch hier lediglich die wesentlichen Punkte darstellen.

Begonnen wurde mit dem Einzelplan 02 – Thüringer Staatskanzlei. Darin sei nach Angabe des Ministers den Vorgaben der Nachhaltigkeit des Haushalts sowie der Investitionsbereitschaft und der Vorsorge für Strukturveränderungen Rechnung getragen worden. Im Vergleich zu den Vorjahren wurde der Ansatz der Ausgaben um rund 14 Millionen Euro auf über 200 Millionen Euro erhöht. Diese Erhöhung ist insbesondere auf eine Erhöhung der Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen zurückzuführen. Im Rahmen der Personalausgaben haben sich allerdings auch die Haushaltsansätze infolge der zu erwartenden Tarifsteigerungen und Besoldungserhöhung in den Jahren 2018 und 2019 erhöht. Hinsichtlich der Kirchen

und Religionsgemeinschaften hat dahin gehend eine Umstrukturierung stattgefunden, dass diese zwar weiterhin fachlich in der Staatskanzlei verankert sind, die rein finanzielle Verwaltung allerdings in den Bereich des Einzelplans 17 – Allgemeine Finanzverwaltung – fällt. Damit ist dieser Haushaltsposten aus dem Haushaltsansatz der Staatskanzlei herausgefallen.

Im Bereich der Denkmalpflege wurde der Etat erhöht, da die Zahl der Anträge gestiegen ist, denen nun im Doppelhaushalt 2018/2019 Abhilfe geschaffen werden soll.

Des Weiteren soll nach dem Reformationsjubiläum im letzten Jahr nun das Bauhaus-Jubiläum 2019 vorbereitet werden, wozu finanzielle Mittel in Höhe von 2,65 Millionen Euro im Jahr 2018 und knapp 3 Millionen Euro im Jahr 2019 insbesondere in Form von Zuschüssen für Investitionen und für verschiedene Projekte im Haushalt veranschlagt werden. Hinzu kommen im Jahr 2019 auch das Jubiläum „100 Jahre Weimarer Demokratie“ sowie in diesem Jahr das Themenjahr zur frühen Moderne in Thüringen, was ebenfalls im Haushalt abgebildet werden musste.

Im Einzelplan 04 des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport steigen die Gesamtausgaben im Vergleich zu 2017 um 100 Millionen Euro auf jeweils fast 1,8 Milliarden Euro in den Jahren 2018 und 2019. Damit handelt es sich um den mit Abstand größten Ressorthaushalt. Rund drei Viertel dieses Betrags sollen für Personalausgaben aufgewandt werden. Mit 21.026 Stellen im Jahr 2018 und 20.797 Stellen im Jahr 2019 sind im Einzelplan 04 die meisten Stellen des Landeshaushalts ausgebracht. Laut den Angaben des Ministers solle aber auch gleichzeitig das Personalentwicklungskonzept 2025 berücksichtigt werden. Der Minister wies jedoch darauf hin, dass ohne mehr finanzielle Unterstützung und personelle Ausstattung keine Verbesserung der Qualität der Schulen möglich sei. Bei den im Haushaltsplan veranschlagten Stellen seien jedoch auch die bisher befristeten Stellen, die nun entfristet werden, bzw. die bereits gesetzten Stellen, die zukünftig als Beamtenstellen geführt werden, einbezogen. Zudem wurden im Haushalt Anpassungen zugunsten der neu geschaffenen Gemeinschaftsschulen vorgenommen.

Die Pensionsausgaben wurden dafür in den Einzelplan 17 aufgenommen, wie dies auch bei den anderen Einzelplänen geschehen ist.

Hinzu gekommen sind hingegen die Zuschüsse in Höhe von 29 Millionen Euro für das beitragsfreie Kita-Jahr. Mit diesen Zuschüssen sollen die fehlenden Einnahmen der Kommunen durch das letzte beitragsfreie Jahr in der Kinderbetreuung vor Eintritt in die Grundschule ausgeglichen werden. Zudem sollen die Ausgaben für die Kinderbetreuungsfinanzierung im Jahr 2018 von 5,7 Millionen im Jahr

2017 auf über 10 Millionen Euro ansteigen. Insgesamt sieht der Doppelhaushalt 2018/2019 für die Kindertagesbetreuung Gesamtausgaben von 56 Millionen Euro im Jahr 2018 und knapp 50 Millionen im Jahr 2019 vor.