Protocol of the Session on December 14, 2017

So wurde erfolglos versucht, die Beratungen im Ausschuss durch Geschäftsordnungsanträge zu verzögern. Verunsicherung wurde weiterhin betrieben, da die CDU ständig behauptet, das Gesetz sei nicht ausfinanziert, während selbst die kommunalen Spitzenverbände, die ja nun wirklich nicht rot-rotgrün-verdächtig sind, sagen, dass das Gesetz sehr wohl ausfinanziert sei. Ich behaupte sogar, es gab noch nie ein so ausfinanziertes Gesetz wie dieses.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Heiterkeit CDU)

Ja, es ist so. Darüber können Sie lachen, aber es ist so.

Die CDU handelt verantwortungslos, indem sie keinerlei – ich sage es noch mal: keinerlei – substanzielle Änderungsanträge zum Gesetz zustande gebracht hat. Da frage ich mich schon, was Sie den ganzen Tag machen.

Zum Entschließungsantrag der AfD: Den Entschließungsantrag, den ja vorhin die Abgeordnete Muhsal hier vorgestellt hat, zu der völlig nicht durch

dachten AfD-Forderung nach einem Elterngeld in Höhe der Kosten eines Kita-Platzes von circa 7.500 Euro lehnen wir klar ab.

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Familien, Frau Rothe-Beinlich!)

Ihnen, Herr Höcke, geht es doch nur darum, dass die Kinder von der Kita ferngehalten werden, indem die Eltern finanzielle Vorteile erhalten, wenn sie ihre Kinder nicht in der Kita anmelden.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir stehen zur Wahlfreiheit, keine Frage, aber von Fernhalteprämien halten wir überhaupt nichts.

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Es geht um Wahlfreiheit, Frau Rothe-Beinlich!)

Abschließend noch der Ausblick: Wir wissen trotzdem, dass es immer noch viel zu tun gibt. Und ja, das Kita-Gesetz löst ganz bestimmt nicht alle Probleme. So müssen wir uns weiterhin wichtigen Fragen im frühkindlichen Bereich stellen. Ich will davon drei benennen: Erstens werden wir weiter daran arbeiten, insbesondere dass Kinder mit erhöhten Förderbedarfen in Kitas bestmögliche Förderung erhalten und durch multiprofessionelle Teams unterstützt werden können.

Zweitens ist die Diskussion – das ist ganz wichtig, gerade für die Erzieherinnen – um tarifgerechte Bezahlung für uns noch nicht beendet. Es gibt sehr berechtigte Forderungen beispielsweise nach einer Tarifklausel.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir müssen die teilweise großen Lohnunterschiede zwischen freien und öffentlichen Trägern stärker in den Blick nehmen.

Und drittens müssen wir dem Fachkräftemangel auch im Erzieherinnenbereich adäquat begegnen. Dazu gehört auch, die Ausbildungsstruktur im Erzieherbereich zu modernisieren. Ich halte eine quasi fünfjährige Berufsausbildung für nicht mehr zeitgemäß. Wir müssen daher zu einer kürzeren und praxisnäheren Ausbildung kommen,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

beispielsweise durch eine praxisintegrierte Ausbildung auch in Thüringen, dazu hat die AWO erst kürzlich eine sehr spannende Fachtagung veranstaltet. Ich glaube, wir können uns dazu auch gemeinsam auf einen guten Weg begeben.

Abschließend noch einmal mein Dank an die Koalitionsfraktionen, auch an das Ministerium, an alle Beteiligten an diesem Gesetzesvorhaben. Heute ist ein guter Tag für Thüringen. Heute ist ein guter Tag

für die Kinder, für die Eltern und für die Erzieherinnen und Erzieher.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als Nächste hat Abgeordnete Rosin für die CDUFraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, nach einem langen und stolpernden parlamentarischen Verfahren soll der Thüringer Landtag heute über das von der Landesregierung vorgelegte neue Kindertagesbetreuungsgesetz abstimmen. Stolpernd deshalb, weil das Prozedere der Anhörung zum Gesetzentwurf unter anderem dadurch gekennzeichnet war, dass den Mitgliedern des Landtags eine andere Gesetzesfassung vorlag als den anzuhörenden Experten, was nicht nur bei allen Beteiligten für Erstaunen und Verwirrung sorgte, sondern die Besorgnis aufkommen ließ, dass das Gesetzgebungsverfahren durch wiederholte Verfahrensmängel angreifbar sein könnte.

(Beifall CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung hat einen Entwurf vorgelegt, der für die Finanzierung eines beitragsfreien Kindergartenjahrs jahresbezogen zusätzliche Ausgaben von 33 Millionen Euro vorsieht, wobei die Erhöhung des Stellenanteils für die Kindergartenleitung mit aufgenommen war. Im Verlauf der weiteren Behandlung des Gesetzentwurfs im Landtag stellten die Koalitionsfraktionen Anträge, die diesen Betrag von bisher 33 Millionen Euro auf 39 Millionen Euro im Jahr 2018 sowie ab 2019 um weitere 22 Millionen Euro auf insgesamt dann 55 Millionen Euro für die Verbesserung des Betreuungsschlüssels bei den dreibis vierjährigen Kindern erhöhen.

(Beifall DIE LINKE)

Bemerkenswert dabei ist, dass Rot-Rot-Grün letztere 22 Millionen Euro in den Folgejahren durch Zinseinsparungen aufgrund der aktuell günstigen Zinslage zu decken gedenkt. Dass das Zinsniveau auf so niedrigem Niveau verbleibt, ist kein Naturgesetz. Das macht deutlich, dass diese Koalition nicht bereit ist, ein so wichtiges Gesetzesvorhaben im Familien- und Bildungsbereich mit einer soliden haushaltsmäßigen Finanzierung zu untersetzen.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Wer hat denn das aufgeschrieben?)

Die Thüringer Landesregierung sollte bei allem, was sie nun in der Schlussphase der Legislaturpe

riode tut, nicht ausschließlich auf die Wahlgänge 2018 und 2019 blicken, sondern vor allem auf die handwerkliche Qualität und die Nachhaltigkeit ihres politischen Handelns.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist ja Ihr Projekt!)

Gerade jüngst bei der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände zum Gesetz über den Kommunalen Finanzausgleich hat sich gezeigt, dass die Leistungsfähigkeit der Thüringer Städte und Gemeinden für die Ausgestaltung der Elternbeiträge in der Kindertagesbetreuung ein ganz entscheidender Faktor ist. Auch dank der seit Beginn des politischen Wirkens dieser Koalition rückläufigen Finanzausstattungen der Thüringer Landkreise, Städte und Gemeinden und dem Bruch vieler Versprechungen gegenüber der kommunalen Familie befinden sich kommunale Haushalte zunehmend in der Haushaltssicherung und damit in der Situation, ihre Einnahmesituationen zu verbessern und alle – ich betone: alle! – Einnahmequellen auszuschöpfen. Eingeschlossen ist dabei natürlich auch die Erhöhung der Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen. Eine Staffelung der Elternbeiträge etwa nach Einkommen oder der Anzahl der Kinder in der Familie liegt dabei in der Verantwortung der Kommunen. Sie haben die Lebenswelten ihrer Bürger im Blick und können vor Ort gute Lösungen finden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, aber dieser Gesetzentwurf enthält Preistreiber. Zum einen geht es dabei um die Ausdehnung des Krippenalters auf drei Jahre und natürlich das neue Modell, was dem Gesetz zugrunde gelegt wurde, was die Berechnung der Verpflegungskosten angeht. Schon jetzt ist erkennbar, dass auf der Grundlage dieses Gesetzes Beitragserhöhungen auf Kosten der Eltern nicht unwahrscheinlich sind.

(Beifall CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn die Thüringer Landesregierung Beschlüsse von Stadtund Gemeinderäten, die Beitragserhöhungen beinhalten, mit Kritik begleitet, so lenkt sie damit davon ab, dass diese Landesregierung in beispielloser Weise die Finanzausstattung der Thüringer Landkreise, Städte und Gemeinden vernachlässigt und ihre Amtszeit damit begonnen hat, eine finanzielle Zusage gegenüber der kommunalen Familie in ihrem Volumen erheblich einzuschränken.

(Beifall CDU)

Seit Bestehen des Landes Thüringen nach der Wiedervereinigung hat es keine Landesregierung gegeben, die solch ein zerrüttetes Verhältnis zur kommunalen Familie hatte.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das ist die Unwahrheit!)

(Abg. Rothe-Beinlich)

Die Tatsache, dass nach dem Scheitern der kommunalen Gebietsreform Besserung gelobt wird, vermag nicht darüber hinwegzutäuschen, dass die ersten drei Jahre dieser Landesregierung und der sie tragenden Koalition für die kommunale Ebene in Thüringen verlorene Jahre gewesen sind.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Keine Ahnung – und davon ganz viel!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, für die CDU-Landtagsfraktion stelle ich fest, dass dieser Gesetzentwurf für die Menschen in unserem Land, die ihre Kinder in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung schicken, zugleich Licht und Schatten bedeutet. Für meine Fraktion ist das entscheidende und wichtigste Merkmal dieses Gesetzes die Verbesserung der Betreuungsqualität

(Beifall CDU)

in den Einrichtungen für die Kinder und die dort tätigen Erzieherinnen und Erzieher. Nach wie vor halten wir es für falsch, dass der von uns vertretenen Auffassung nicht gefolgt worden ist, die Betreuungsqualität stärker in den Blick zu nehmen, anstatt die öffentlichkeitswirksamen Fensterreden über die Beitragsfreiheit zu führen.

Die von der CDU-Landtagsfraktion in Auftrag gegebene repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA hat zum Ergebnis, dass 77 Prozent der Befragten Thüringerinnen und Thüringer der Auffassung sind, dass eine bessere Qualität der Kita-Betreuung wichtiger ist als ein beitragsfreies Kita-Jahr.

(Zwischenruf Abg. Hennig-Wellsow, DIE LIN- KE: Wo ist Ihr Antrag?)

Nur jeder zehnte Befragte stimmt dieser Meinung nicht zu. Gerade Kinder, deren Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeiten im häuslichen Umfeld nicht gut unterstützt werden, können sich auf die Qualität der Betreuung und Erziehung in unseren Einrichtungen verlassen. Es ist eine politische Binsenweisheit, dass bereits in der Kindertageseinrichtung die Weichen dafür gestellt werden, dass Kinder, die aufgrund ihrer sozialen Herkunft benachteiligt sind, entsprechend ihrer Begabungen und Fähigkeiten gefördert werden und damit die Grundlage gelegt wird, eine positive Schullaufbahn zu durchlaufen.