Protocol of the Session on December 13, 2017

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Höhe erfolgte durch den Freistaat Thüringen auf welcher Grundlage die Förderung des grundhaften Ausbaus der Hauptstraße in ZellaMehlis?

2. Erfolgte in diesem Zusammenhang die Förderung des grundhaften Ausbaus der Hauptstraße als Hauptverkehrsstraße oder als Haupterschließungsstraße?

3. Liegt im Zusammenhang mit der erfolgten Fördermaßnahme ein Verwendungsnachweis vor, und wenn ja, welchen konkreten Inhalt hat dieser?

4. Ergeben sich gegebenenfalls rechtliche Konsequenzen in Auswertung des Verwendungsnachweises, und wenn ja, welche?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Ministerin Keller. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Förderung des Ausbaus der Hauptstraße, erster Bauabschnitt in Zella-Mehlis, LouisAnschütz-Straße bis Schubertstraße, Baukilometer 0 bis Baukilometer 0,445, erfolgte auf Grundlage der Richtlinien des Freistaats Thüringen zur Förderung des kommunalen Straßenbaus in Höhe von 334.200 Euro.

Zu Frage 2: Die Begriffe des Beitragsrechts und der Richtlinie zur Förderung des kommunalen Straßenbaus sind nicht gleich. Die Förderung erfolgte als verkehrswichtige innerörtliche Straße gemäß der Richtlinie zur Förderung des kommunalen Straßenbaus.

Zu Frage 3: Ein Verwendungsnachweis liegt vor. Dieser beinhaltet wie vorgegeben einen Sachbericht, einen zahlenmäßigen Nachweis zuzüglich aller Rechnungen, die Bescheinigung der auszuzahlenden Kasse, die Bescheinigung des Rechnungsprüfungsamts und das Ergebnis der Prüfung durch die Bewilligungsbehörde.

Zu Frage 4: Im Ergebnis der Verwendungsnachweisprüfung wurde festgestellt, dass der Stadt Zella-Mehlis die ausgezahlten Zuwendungen in Höhe von 334.200 Euro in voller Höhe zustehen, für die nicht fristgerechte Verwendung jedoch Zinsen in Höhe von 266,46 Euro gezahlt werden mussten.

Gibt es eine Zusatzfrage? Bitte, Kollege Kuschel.

Ja, danke, Frau Präsidentin. Frau Ministerin, danke für die Antwort. Sie hatten darauf verwiesen, dass in der entsprechenden Förderrichtlinie andere Definitionen von Straßen im Rahmen der Klassifizierung erfolgten als im Straßenausbaubeitragsrecht. Sie sprachen von verkehrswichtiger innerörtlicher Straße. Welche weiteren Klassifizierungskriterien kennt denn die Richtlinie? Oder anders gefragt: Ist das die höchste Stufe oder gibt es noch was darüber?

(Minister Maier)

Ich habe hier einen Auszug, der darauf abzielt. Wenn Sie erlauben, würde ich das auch mal zitieren: „Darunter fallen Hauptverkehrsstraßen (lokal besonders verkehrswichtige Straßen innerhalb der Ortslage für überwiegend örtlich durchgehenden starken Verkehr mit Knotenpunkten in einer Ebene und Zufahrten zu anliegenden Grundstücken, die in der Regel gegenüber einmündenden und kreuzen- den Straßen bevorrechtigt sind) sowie auch Sammelstraßen (anbaufreie oder anbaufähige Gemein- destraßen, die hauptsächlich den Verkehr zwischen Anliegerstraßen und Verkehrs- oder Hauptver- kehrsstraßen vermitteln).“ Ich kann Ihnen das gerne übergeben, weil sich das, glaube ich, jetzt schlecht merken lässt.

Eine weitere Zusatzfrage? Bitte, Herr Kollege Kuschel.

Wie unterscheiden sich denn die Fördersätze bei der entsprechenden Straßenklassifizierung? Sind die Fördersätze bei unterschiedlichen Straßenklassifizierungen unterschiedlich hoch oder ist der Fördersatz einheitlich?

Das kann ich jetzt nicht bestätigen. Das würde ich noch mal prüfen lassen.

Okay, danke.

Weitere Fragen sehe ich nicht. Als Nächstes stellt Abgeordneter Zippel von der CDU-Fraktion eine Frage, die Sie in der Drucksache 6/4786 finden. Bitte, Herr Kollege Zippel.

Vielen Dank, sehr verehrte Frau Präsidentin. Ich stelle folgende Mündliche Anfrage:

Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen

Nach Angaben der Krankenkasse DAK-Gesundheit sind im vergangenen Jahr 529 Kinder und Jugendliche mit einer Alkoholvergiftung in Thüringer Krankenhäusern behandelt worden. Die Anzahl sei damit um rund drei Prozent gestiegen, womit Thüringen über dem Bundesdurchschnitt läge.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung diese Entwicklung?

2. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um dem Alkoholmissbrauch von Kindern und Jugendlichen entgegenzuwirken?

3. Welche Programme und Initiativen gibt es nach Kenntnis der Landesregierung zu diesem Thema in Thüringen und wie schätzt sie deren Wirksamkeit ein?

Für die Landesregierung antwortet für das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Frau Ministerin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Zippel wie folgt:

Zu Frage 1: Die Angaben der Krankenkasse DAKGesundheit zu den im Jahr 2016 wegen einer Alkoholvergiftung in Thüringen behandelten Kindern und Jugendlichen entsprechen den Angaben des Landesamts für Statistik. Danach liegen die Zahlen der Thüringer Krankenhäuser bei den entlassenen Patientinnen und Patienten, die infolge eines Drogenkonsums – im speziellen Fall Alkohol – behandelt wurden, bei den 10- bis 20-Jährigen im Jahr 2016 bei 573 Personen. Im Vergleich zu den Vorjahren will ich darauf hinweisen, dass ein Anstieg zu verzeichnen ist. Allerdings wird auch deutlich, dass der Höchstwert von 670 Personen im Jahr 2008 liegt. Die Entwicklung betrachtet die Landesregierung natürlich mit Sorge, denn Alkoholkonsum kann für die Gesundheit schwerwiegende akute und chronische Folgen haben. Bei Jugendlichen beeinträchtigt der Konsum die körperliche und geistige Entwicklung. In der Jugendphase finden wichtige Entwicklungsprozesse im Gehirn statt, die durch Alkoholkonsum beeinträchtigt werden und somit zu schwerwiegenden gesundheitlichen Folgeschäden führen können. Darüber hinaus kann sich Alkoholkonsum während der Jugendphase negativ auf den Resozialisationsprozess auswirken und so zu andauernden Problemen im späteren Leben führen. In bestimmten Situationen, wie zum Beispiel im Straßenverkehr oder in Auseinandersetzungen, kann Alkoholkonsum ernste, auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Zu Frage 2: Im Rahmen des Bündnisses „Alkohol – Alles im Griff“ werden bedarfsgerechte Aktionen und Maßnahmen zur Sensibilisierung für risikoarmen Alkoholkonsum erarbeitet und umgesetzt. Die Thüringer Kommunen werden hierbei bei der Umsetzung nachhaltiger Alkoholpräventionskonzepte

durch die Fachstellen des Präventionszentrums der Suchthilfe in Thüringen GmbH und der Thüringer Fachstelle Suchtprävention in Form von Multiplikatorenschulungen, Workshops und Fachtagungen unterstützt. Der langjährige Einsatz der interaktiven Ausstellungen „HaLT – Hart am LimiT“ und „Locker und cool mit 0,0 ‰“ in den Thüringer Kommunen hat sich bewährt und wird fortgesetzt. Das Schulprojekt „Verrückt? Na und! Seelisch fit in Schule und Ausbildung“ fördert die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen und wird auch künftig in Kooperation mit den Schulen durchgeführt. Die Kampagne „bunt statt blau – Kunst gegen Komasaufen“ der DAK-Gesundheit fordert jedes Jahr Schüler zwischen 12 und 17 Jahren auf, mit Plakaten kreative Botschaften gegen das Rauschtrinken zu entwickeln. Des Weiteren werden Fortbildungsangebote für Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter in Thüringen zum Thema „Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen“ von der Thüringer Fachstelle Suchtprävention und dem Präventionszentrum in Kooperation mit dem Thillm durchgeführt. Im Stadium der Berufsausbildung vermittelt das evaluierte Projekt „Prev@WORK“ als ganzheitlicher Ansatz zur Suchtprävention in der Berufsorientierung, -vorbereitung und -ausbildung Hintergrundinformationen und dient der Stärkung eigener Ressourcen zum Thema. Es wird in Thüringen vom Präventionszentrum der Suchthilfe in Thüringen GmbH durchgeführt.

Zu Frage 3: Es gibt in Thüringen zahlreiche Projekte und Initiativen, die sich mit dem Thema der Alkoholprävention auseinandersetzen. Projekte für die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen sind zum Beispiel – ich zähle jetzt auf –: „Klasse 2000“, „FreD – Frühintervention für erstauffällige Drogenkonsumenten“, das interaktive Planspiel „Tom & Lisa“, das Theaterstück „Alkohol“, die Aktionswoche „Alkohol? Weniger ist besser!“, IPSY – Information + Psychosoziale Kompetenz = Schutz –, die interaktive Ausstellung „HaLT – Hart am LimiT“, die Null-Promille-Show „Bist Du stark genug, um ‚nein‘ zu sagen?“, das Schulsprecherprojekt „Schüler für Schüler“, ein Projekt „Selbstbewusst Erwachsen werden: Wie ist das eigentlich mit Alkohol und Zigaretten?“, ein Projekt Präventionstheater „Alkohol“ usw. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich die Suchtprävention nicht auf einzelne Substanzen konzentriert, sondern substanzübergreifend und risiko- und ressourcenorientiert arbeitet.

Die Stärkung sozialer Kompetenzen und die Steigerung des Selbstwertgefühls sind Schwerpunkte weiterer Thüringer Projekte, die in gesammelter Form dem Projektkatalog „Thüringer Suchtprävention in Aktion. Erläuterungen zu Strukturen und Angeboten“ aus dem Jahr 2017 von der Thüringer Fachstelle Suchtprävention zu entnehmen sind.

Die Wirksamkeit von entsprechenden Maßnahmen ist abhängig von regional unterschiedlichen Bedarfssituationen, subjektiven Erwartungshaltungen und Schwerpunktsetzungen. Eine allgemeingültige Aussage zur Wirksamkeit der Maßnahmen ist demnach nicht möglich, da diese weder messbar noch vergleichbar sind. Intention der Suchtprävention ist es, Schäden vorzubeugen oder zu reduzieren. Um wirksam und effektiv zu sein, muss sie auch fachlich bewerten und auf Erfolg versprechenden Ansätzen basieren.

Neben den Maßnahmen der Verhaltensprävention sind für eine wirksame Suchtprävention die Maßnahmen der Verhältnisprävention ebenso von Bedeutung. Verhältnisprävention wirkt vorbeugend, indem durch gesetzgeberische Maßnahmen Rahmenbedingungen zum Beispiel der Herstellung, des Handels und der Werbung reguliert werden. Als wirksamste Strategie der Alkoholprävention hat sich eine aufeinander abgestimmte Kombination aus Verhaltens- und Verhältnisprävention, der sogenannten Policy-Mix, erwiesen.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Frau Ministerin Werner. Gibt es Nachfragen? Ja, Herr Zippel.

Zunächst vielen Dank, Frau Ministerin. Ich hätte zwei Nachfragen, wenn Sie gestatten. Die eine Frage ist: Sie hatten jetzt verschiedene Projekte aufgezählt. Können Sie sagen, wie viele Kinder und vor allen Dingen welchen Alters von den verschiedenen Projekten erreicht wurden. Wenn Sie es nicht sofort beantworten können, wäre ich auch mit einer gegebenenfalls schriftlichen Beantwortung zufrieden.

Die zweite Nachfrage: Wir haben trotz allem, was Sie aufgezählt haben, das Problem, dass sich die Problemlage weiterentwickelt, dass wir aktuell immer mehr Problemfälle haben. Deswegen würde mich interessieren, ob aktuell noch neue Projekte oder Weiterentwicklungen der bestehenden Projekte geplant sind, um die Probleme und die Entwicklung, die wir haben, zu stoppen.

Zum Ersten würde ich auf die Broschüre verweisen, die ich schon genannt habe. Wir werden aber auch noch einmal überprüfen, inwiefern wir Ihnen auch Zahlen zur Verfügung stellen können. Das kann ich Ihnen nicht versprechen, weil das, wie gesagt, zum Teil nicht vergleichbar ist und das Ziel auch verschieden evaluiert wird. Aber ich werde schauen, welche Antwortmöglichkeiten dazu vorliegen.

(Ministerin Werner)

Zum Zweiten: Sie haben recht, die Problemlagen werden nicht weniger. Deswegen will ich noch einmal darauf verweisen, dass wir uns in der Landesgesundheitskonferenz ein Thema gesetzt haben, nämlich „Gesund aufwachsen“. Da geht es beispielsweise um Prävention und langfristig die Evaluierung und Überprüfung verschiedener Dinge, die im präventiven Bereich geschehen. Im Rahmen dieser Landesgesundheitskonferenz können wir sicher auch noch einmal über neue Projekte diskutieren, dann auch in Gemeinsamkeit beispielsweise mit den Kassen und allen betroffenen Akteuren in dem Bereich.

Weitere Fragen sehe ich nicht. Die nächste Frage würde Abgeordneter Walk stellen, der aber nicht da ist. Übernimmt irgendjemand die Frage? Er kommt. Wir sind bei der Frage 7 in der Drucksachennummer 6/4801. Fragesteller ist Abgeordneter Walk von der CDU-Fraktion. Bitte, Herr Kollege.

Ja, zunächst einmal besten Dank für die Nachsicht, Frau Präsidentin.

Sicherheit auf Thüringer Weihnachtsmärkten

Medienberichten zufolge gibt es dieses Jahr auf Thüringer Weihnachtsmärkten verschärfte Sicherheitsvorkehrungen. So seien auf dem Erfurter Weihnachtsmarkt zum Beispiel Betonsperren errichtet worden, außerdem sollen die Weihnachtsmärkte offenbar besonders stark von der Polizei bestreift werden. In diesem Zusammenhang sprach der Thüringer Minister für Inneres und Kommunales davon, dass es zwar aktuell keine Hinweise auf Störungen oder Gefahren gebe, allerdings trotzdem eine akute Bedrohungslage für Deutschland und Thüringen durch den islamistischen Terrorismus existiere.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie schätzt die Landesregierung die Bedrohungslage für Thüringen, auch im Vergleich mit anderen Bundesländern, ein?

2. Wie ist es zu verstehen, dass der Thüringer Minister für Inneres und Kommunales eine „akute“ Bedrohungslage durch den islamistischen Terrorismus feststellt, während gleichzeitig offenbar keine Hinweise auf Störungen oder Gefahren vorliegen?