Das halte ich nicht für ein Für und ein Wider, es wurde immer nur das Negative hervorgekehrt. Es ging gar nicht darum, in Zukunft die Probleme ernsthaft anzupacken.
Mit dem nun eingeschlagenen neuen Weg gehen wir auf unsere Kritiker zu und wir nehmen die Landkreise bei ihrem Wort, dass sie sich bei der Neuausrichtung der Verwaltung in Thüringen beteiligen wollen. Es liegt nun an den Landkreisen, den Beweis zu erbringen, dass eine effiziente, zukunftsfähige und bürgerfreundliche Verwaltung auch durch interkommunale Zusammenarbeit gewährleistet werden kann. Die Regierungskoalition signalisiert mit dem heute eingebrachten Gesetz zur Weiterentwicklung der Thüringer Kommunen, dass wir die Kommunen, die sich im Vertrauen auf uns auf den Weg gemacht haben, nicht im Stich lassen werden. Wir werden die Voraussetzung in der Thüringer Kommunalordnung schaffen, dass sich die gemeindliche Ebene freiwillig neu ordnen kann. Zu dieser Freiwilligkeit gehört es, die Aufhebung der doppelten Mehrheit im Gesetz zu verankern.
Wir halten daran fest, dass die Verwaltungsgemeinschaften für Thüringen ein Auslaufmodell sind. Dies zeigt nicht zuletzt auch das geringe Interesse an der durch uns vorgeschlagenen Verbandsgemeinde. Es gibt langfristig keine Alternative dazu, die Verwaltungsgemeinschaften zu Einheits- und Landgemeinden weiterzuentwickeln. Aber das, liebe Kollegen der CDU, wissen Sie schon lange und haben Sie vor Jahren auch schon selbst erkannt. Ich bin sicher und ich bin davon überzeugt, es werden sich noch sehr viele Gemeinden auf diesen freiwilligen Weg begeben und diese werden pünktlich bis März ihre Anträge hier einreichen. Rot-Rot-Grün bekennt sich zu den im Vorschaltgesetz gemachten Zusagen und geht mit dem heutigen Gesetz sogar noch
darüber hinaus. Wir verankern die im Vorschaltgesetz vorgesehene Stärkung der Ortsteile und Ortschaftsrechte, damit die vielen wichtigen die Ortsteile betreffenden Entscheidungen auch weiterhin vor Ort vom Ortsteil- oder Ortschaftsrat getroffen werden können.
Zugleich setzen wir finanzielle Anreize, es wurde von den Vorrednern bereits mehrfach gesagt: die Neugliederungsprämie, Strukturbegleithilfen und – neu – die besondere Entschuldungshilfe, mit denen Gemeinden unterstützt werden, deren Verschuldung dem Doppelten des Landesdurchschnitts entspricht. Zugleich machen wir durch unseren Antrag deutlich, dass die Neugliederung der Gemeinden in der Gesamtheit zu leistungsfähigen Strukturen führen muss. Freiwilligkeit ist somit kein Selbstzweck. Der Bildung von Kragengemeinden und Abwehrfusionen rund um Zentrale Orte erteilen wir eine klare Absage.
Wir wollen die Zentralen Orte in Thüringen stärken und nicht schwächen, wie in der Vergangenheit leider oft geschehen. Die Stärkung der Stadt-UmlandBeziehungen ist dabei kein Angriff auf den ländlichen Raum, sondern dient gerade der Stärkung des ländlichen Raums. Zentrale Orte erfüllen wichtige Aufgaben für die umliegenden Gemeinden. Sie halten Einkaufsmöglichkeiten, Freizeit-/Kulturangebote sowie medizinische Einrichtungen und Infrastruktur bereit, die den ländlichen Raum drum herum erst attraktiv machen, und tragen damit zugleich zu einem attraktiven Arbeitsplatzangebot bei.
Abschließend möchte ich noch einmal einen Aspekt betonen, der mir gerade in dieser Woche in der Debatte zunehmend ins Hintertreffen geraten zu sein scheint. Bei der Gebietsreform geht es nicht um ein bloßes politisches Projekt, sondern darum, wie wir die Leistungskraft unseres Freistaats Thüringen langfristig erhalten können. Es hängt viel zu viel davon ab, dass uns dies auch gelingt, als dass man dieses Thema einfach nur für seine politische Profilierung hier missbraucht.
Was die Kreisgebietsreform betrifft, haben Regierung und Koalition bereits signalisiert: Wir wollen gemeinsam mit den Landkreisen an Lösungen arbeiten, wie wir dieses Land so aufstellen, dass es für die Herausforderungen der Zukunft gewappnet ist. Für dieses Vorhaben tragen aber alle im Landtag vertretenen demokratischen Parteien Verantwortung.
dokumentiert haben, dass sie eigentlich genau wissen, dass die gemeindliche Ebene Veränderung braucht. Ich möchte Sie deshalb aufrufen, es der Landesregierung gleichzutun und ebenfalls eine Kurskorrektur einzuleiten. Geben Sie Ihre Blockadehaltung auf und arbeiten Sie mit uns gemeinsam daran, dass dieses Land für seine Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft gut aufgestellt ist. Danke schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete, werte Gäste, schaut man sich den hier vorliegenden Gesetzentwurf einmal genauer an, so fragt man sich: Was soll das? Die letzten drei Jahre Gebietsreform waren eine Verschwendung an Zeit, Geld und Ressourcen, denn man hat von Anfang an den Fehler gemacht, keine Aufgabenkritik zu machen. Ein Fehler, der sich bis heute durchzieht und der das Gemurksle einfach nur weitermachen lässt.
Aber zum vorliegenden Gesetz: Der Artikel 1 des Gesetzentwurfs enthält zunächst eine Schwemme an Änderungen des Ortschafts- und Ortsteilrechts, die einzig und allein aus dem Grund in den Vordergrund gerückt werden, um den Blick für das Wesentliche zu verstellen. Das Wesentliche findet sich hier nämlich in Artikel 2 des Gesetzentwurfs. Hier sind die Rechtsgrundlagen für die finanzielle Förderung von Gemeindeneugliederungen, also im Klartext: Hier findet man das heiß geliebte, aber leider vollends gescheiterte Prestigeobjekt namens Gebietsreform, das nun durch die Hintertür durchgedrückt werden soll. Da bin ich bei meinem Kollegen Kellner, der das schon ganz klar ausgeführt hat.
Und dieses Vorhaben will Rot-Rot-Grün zur Krönung auch noch auf eine äußerst perfide Art und Weise umsetzen. Das unschuldig anmutende Zauberwort, das hier verwendet wird, lautet nämlich Finanzhilfsinstrumente. Von den sogenannten Finanzhilfsinstrumenten hat man sich auch gleich drei Stück einfallen lassen; namentlich sind das Neugliederungsprämien, Strukturbegleithilfen und die besondere Entschuldungshilfe. Gemeinsam ist diesen drei Instrumenten, dass sie den Gemeinden nicht unerhebliche finanzielle Mittel in Aussicht stellen, sofern diese sich freiwillig zusammenschließen.
Die Landesregierung hat den Gemeinden permanent neue Aufgaben übertragen, ohne dass sie gleichzeitig auch für eine angemessene finanzielle Ausstattung gesorgt hätte.
Die Gemeinden pfeifen nämlich mittlerweile auf dem letzten Loch. Da kann ich Ihnen aus eigener Erfahrung berichten: Ihr linker Bürgermeister – übertragene Aufgaben: Straßenausbau, Lampen im Ort. Was macht er? Er muss die Leute um Spenden anbetteln, damit er sie überhaupt anmachen kann; das ist eben so. Die Gemeinden pfeifen nämlich aufgrund der ganzen Mehrbelastung finanziell auf dem letzten Loch. Namentlich seien hier auch die erheblichen Unkosten für die Verpflegung und Unterbringung der angeblichen Flüchtlinge zu nennen.
Die Gemeinden wurden von der Landesregierung auf diese Weise finanziell geschröpft. Nun will man sich mit diesen sogenannten Finanzhilfsinstrumenten auch noch als der strahlende Retter in der Not aufspielen, der Geld für die freiwilligen Gemeindezusammenschlüsse verteilt. In Wahrheit aber hat die Landesregierung die Gemeinden nahezu systematisch in diese Notsituation gebracht und will diese Zwangslage nun gezielt dafür ausnutzen, um die Gemeinden zu angeblich freiwilligen Zusammenschlüssen zu nötigen.
Ich muss schon sagen: Hier wird ein ganz schön mieses Spiel gespielt und die Leidtragenden sind die Gemeinden, ihre Bürger, welche die Folgen dieser verfehlten Politik ausbaden müssen.
Ich bin mir sicher, wir hätten dieses Gesetz heute nicht vorliegen, wenn wir nicht hohe Steuereinnahmen und niedrige Zinsen hätten. Ich glaube, dann hätte das ganze Gesetz anders ausgesehen. Es bleibt mir da abschließend nur noch festzuhalten, dass es der Landesregierung wahrscheinlich besser zu Gesicht stehen würde, wenn sie sich ihre Fehler eingesteht, ihre missratene Kreisgebietsreform nun endlich beerdigt und den Weg für Neuwahlen freimacht.
Mit so einem sauberen Schnitt könnten wir wieder sinnvolle Politik für Thüringen und seine Menschen machen
und würden nicht unnötig Zeit mit dieser Totgeburt von einem angeblichen Prestigeprojekt verschwenden. Vielen Dank.
Herr Kuschel, entschuldigen Sie, ich habe Sie übersehen. War das eine Zwischenfrage oder ist das eine Wortmeldung?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, bei der Debatte wurde wieder versucht darzustellen, dass Rot-Rot-Grün die Kommunen finanziell ausblutet.
Ich verweise nur auf die Fakten, die sind nachzulesen beim Landesamt für Statistik und sind der Kassenstatistik für das Jahr 2016 entnommen. Demnach haben die Thüringer Kommunen im Jahr 2016 386 Millionen Euro Mehreinnahmen als im Jahr 2014. Das betrifft alle drei Säulen, nämlich die eigenen Steuereinnahmen sind gestiegen, die Zuweisungen innerhalb des Finanzausgleichs sind gestiegen und die Zuweisungen außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs – alle drei. Ich kann manche Gemeinden verstehen, die sagen, das ist immer noch nicht genug. Aber die These aufzustellen, wir hätten gekürzt oder die Kommunen hätten weniger, das ist nicht richtig.