Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Koppe, Sie schreiben in die Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf, Kinder werden noch immer nicht ausreichend als eigenständige Persönlichkeiten mit Rechten und Bedürfnissen betrachtet und respektiert. Ich teile diese Auffassung nicht. Ihnen geht es mit dem Gesetzentwurf um die bessere Wahrnehmung der Kinder- und Jugendpolitik als eigenständiges Politikfeld. Dazu eine Kinder- und Jugendkommission als ständigen Unterausschuss des Petitionsausschusses analog der Strafvollzugskommission einzurichten, geht aber nach meiner Meinung an der Sache vorbei. Ich teile deshalb auch Ihre Meinung nicht, dass nur eine Kinder- und Jugendkommission im Thüringer Landtag die Interessen von Kindern und Jugendlichen im Parlament vertreten kann. Ich widerspreche, dass nur eine solche Kommission darüber hinaus die Rolle eines Ansprechpartners für Verbände und Organisationen, die sich für die Interessen von Kindern und Jugendlichen einsetzen, spielen kann, wie Sie das beschreiben. Sie tun in Ihrer Argumentation so, als wären die Belange von Kindern und Jugendlichen und auch deren Interessenvertreter völlig unterrepräsentiert hier in diesem Parlament. Meine Fraktion hat sich dieser Unterstellung in dieser Beziehung jedenfalls nichts vorzuwerfen. Sehr wohl werden wir die Anliegen von Kindern und Jugendlichen ernst nehmen und sie werden ernst genommen, sie werden behandelt und einer Lösung zugeführt. Das geschieht hier im Plenum, das geschieht in den Ausschüssen und auch in der außerparlamentarischen Arbeit.
ich weiß nicht, ob Sie sich zu dem Thema mal mit dem Kollegen Untermann unterhalten haben, der ja nun für Ihre Fraktion im Petitionsausschuss sitzt. Wir haben, als wir den Gesetzentwurf hier auf den Tisch bekommen haben, noch mal nachgesehen, wie häufig denn Probleme aus dem Bereich Kinder und Jugendliche im Petitionsausschuss aufschlagen. Da muss ich sagen, und das geht auch aus den Jahresberichten hervor, werden Sie nichts finden. Sie wollen die Kinder- und Jugendkommission eben an den Petitionsausschuss anbinden und einen Unterausschuss bilden, aber es ist eigentlich allein technisch betrachtet schon falsch. Wir können nicht für jeden Politikbereich Unterausschüsse bilden in diesem Petitionsausschuss. Auch hier würde Ihr Gesetzentwurf zu Ende gedacht bedeuten, dass sich der Petitionsausschuss nicht ausreichend mit den Problemen der heranwachsenden Generation befasst. Aber so ist es nun mal nicht. Bereits heute können Petitionen, die sich mit Anliegen von Kindern und Jugendlichen befassen, an den Petitionsausschuss gerichtet werden. Sie werden dort genauso intensiv und sorgfältig beraten wie alle übrigen Petitionen.
Einer gesonderten Kinder- und Jugendkommission des Petitionsausschusses bedarf es daher nach Ansicht meiner Fraktion nicht. Wir sind aber trotzdem gern bereit, im Petitionsausschuss die Argumente, die heute hier vorgetragen wurden und wahrscheinlich auch noch werden, vertiefend zu betrachten. Schließlich beraten wir im Ausschuss derzeit zwei Gesetzentwürfe zur Änderung des Petitionsgesetzes. Ungeachtet der inhaltlichen Skepsis zu Ihrem Entwurf sollten wir auch diesen Vorschlag mit den beiden anderen Gesetzentwürfen gemeinsam beraten. Ich hoffe, dass wir dann irgendwann aber auch zu einem Ende kommen und in dem Ausschuss irgendwann mal eine Entscheidung treffen, wie denn das zukünftige neue Petitionsgesetz dann aussehen soll.
Noch ein Satz zu dem Entschließungsantrag der GRÜNEN, der ja hier noch vorgelegt worden ist. Ich bin geschäftsordnungsmäßig nicht so fest, aber wir, das geht ja auch aus meiner Argumentation hervor, sind dafür, diesen Antrag der FDP an den Petitionsausschuss zu überweisen.
Der Entschließungsantrag zielt darauf ab, das Ganze in den Sozialausschuss mit zu bewegen und dort im Sozialausschuss eine Unterkommission einzurichten. Wie das technisch geht, weiß ich nicht. Wir sehen auch, weil wir die grundsätzlichen Überlegungen der FDP-Fraktion nicht teilen, nicht die
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Heym. Es hat jetzt das Wort Frau Abgeordnete Sedlacik für die Fraktion DIE LINKE.
Ja, wir können das auch diplomatisch untereinander lösen. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die FDP-Fraktion hat ein Gesetz vorgelegt, welches eine Kinder- und Jugendkommission beim Petitionsausschuss implementieren soll. Wir als LINKE können erst einmal nichts dagegen haben. Es ist immer gut und immer positiv, wenn man sich mit den Problemen von Kindern und Jugendlichen intensiv beschäftigen möchte, noch dazu heute am Jahrestag der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention „Kinder haben Rechte“.
Auf dem Anger macht der Kinderschutzbund heute eine große Veranstaltung, am Wochenende auch noch mal, Sie sind da auch herzlich eingeladen. Da können Sie sich auch bitte noch mal intensiv - Herr Heym, das wäre auch für Sie noch mal interessant über die Frage der UN-Kinderrechtskonvention informieren. Sie hatten gesagt, dass für Sie Kinder natürlich eigenständige Persönlichkeiten sind und von Ihnen auch wahrgenommen werden. Das stimmt natürlich an sich, wenn man sagt, man kann Kinder nicht ignorieren, das macht man ja nicht, gerade als Politiker. Wenn man in einer Kita ist oder so, sagt man ja nicht, ihr seid mir egal. Aber das, worum es dabei geht, bei diesem „eigenständig als Rechtsträger wahrzunehmen“, das ist eben die Frage: Wie werden Kinder im rechtlichen Kontext, in der rechtlichen Sozialstruktur wahrgenommen und verankert? Dabei geht es zum Beispiel darum, liegen auf den Kindern Persönlichkeitsrechte? Liegen auf den Kindern persönliche Ansprüche gegenüber der Gesellschaft? Das betrifft zum Beispiel ganz vehement und ganz pointiert die Frage der Sozialgesetzlichkeit. Das Kindergeld ist kein Geld für Kinder, das Kindergeld ist ein Geld für Eltern. Die Kinder an sich haben keinerlei Rechtsansprüche gegenüber dem Staat, die können sie immer nur über ihre Eltern wirksam machen. Das heißt, es gibt immer noch das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft. Das ist die Schwierigkeit. Wenn wir, wie die UN-Kinderrechtskonvention das vorschlagen würde, Kinder
als eigenständige Rechtspersönlichkeiten begreifen würden, könnte man auch die gesamte Sozialstruktur bei den Sozialgesetzlichkeiten verändern, so dass die Kinder Rechtsansprüche auf Leistungen gegenüber dem Staat hätten.
Bildungspaket ist das Nächste. Da hat nicht das Kind den Anspruch, sondern die Eltern haben den Anspruch auf das Bildungspaket für das Kind. Das ist so ein juristischer Kniff, der aber nicht nur ein juristischer Kniff ist, sondern der etwas damit zu tun hat, wie wir Kinder an sich als Gesellschaft, als Politik wahrnehmen wollen. Ich glaube, in diesem Zusammenhang ist der Gesetzentwurf von der FDPFraktion durchaus sinnvoll, zu sagen, wir brauchen oder wir wollen gern ein Gremium haben, was sich explizit mit den Bedürfnissen und Fragestellungen rings um Kinder befasst.
Einen Kritikpunkt, Herr Koppe, den möchte ich Ihnen gleich vorweg entgegenhalten. Die Linksfraktion hat beispielsweise einen Gesetzentwurf zum Petitionsgesetz eingereicht. Es wäre ein Leichtes gewesen, im Rahmen der Verhandlungen im Petitionsausschuss diesbezüglich Änderungsanträge zu formulieren. Dass die FDP-Fraktion das heute anlässlich des UN-Kinderrechtstages macht, ist verständlich, das ist ein schöner Anlass, aber der Einfachheit halber - das hat Herr Heym hier auch schon gesagt - hätte man es auch in die aktuelle Diskussion um die Petitionsgesetze machen können.
Wie steht die Linksfraktion zu der Kinder- und Jugendkommission, die eingerichtet werden soll? Wir finden das grundsätzlich positiv. Allerdings glaube ich, dass so eine Kinder- und Jugendkommission nicht zu Augenwischerei führen darf. Ich denke, wenn wir eine Kinder- und Jugendkommission haben, dann brauchen wir die nicht nur, damit wir sie haben mit appellativem Charakter, wir haben dort ein Gremium, wo sich fünf Politiker regelmäßig treffen und über Kinder sprechen bzw. über die Dinge, die im Rahmen von Petitionen anfallen. Die Dinge, die da mir noch bekannt sind, ich war auch eine Weile lang im Petitionsausschuss, sind zum Beispiel Betreuungsfragen, Unterhaltsfragen, die da eine Regelmäßigkeit sind und eine Rolle spielen. Aber die eigentlichen kinderpolitischen Themen, die, denke ich, zu betrachten wären, sind eigentlich ganz andere. Da will ich mal gar nicht so sehr in die Kinderwelt gehen, was im Kindergarten so stattfindet oder so, sondern da möchte ich Ihnen einfach mal so ein paar andere Beispiele sagen. Wir reden alle von demographischem Wandel. Demographischer Wandel kommt, unsere Städte schrumpfen, unsere Dörfer schrumpfen. Aus diesem Blickwinkel wäre es beispielsweise sehr sinnvoll, sich mal damit zu beschäftigen, wie kann man mit diesem Schrumpfungsprozess eigentlich die Möglichkeiten für Kinder erweitern? Wir haben mehr Raum in den Städten, wir haben mehr Platz für Freiräume, wir
haben mehr Möglichkeiten. Das sind Dinge, wo wir stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen brauchen. Aber das brauchen wir nicht nur anlassbezogen, sondern das brauchen wir auch strukturell. Dafür streitet DIE LINKE - für eine strukturelle, breite Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, und zwar auf Augenhöhe, und zwar nicht so, wie das heute ab und zu gemacht wird in Planungsprozessen, dass dann das Bauamt oder das Stadtentwicklungsamt kommt, Pläne vorlegt und dann mit Kindern darüber diskutiert, wie die das gern hätten, sondern man muss natürlich auch Mittel und Wege finden, wie man Kinder auf Augenhöhe sozusagen in Zeithorizonten, die sie überschauen können, mit Methoden, die sie überschauen können, beteiligt. Ich glaube, das wäre ein wirklich sinnvoller Ansatz.
Des Weiteren kann ich mir sehr gut vorstellen, was aber in Ihrem Gesetzentwurf leider nicht drinsteht, dass man auch so eine strukturelle Überprüfung von Gesetzlichkeiten im Hinblick auf die Relevanz für Kinder und Jugendliche etabliert. Wir haben eben nicht nur Sozialgesetze, die etwas mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, sondern wir haben auch ganz viele andere Gesetze, die in irgendwelchen Randbereichen mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Das Baugesetzbuch zum Beispiel könnte man dort anfügen, also wie werden Spielplätze konzipiert, wo kommen die hin, wie werden Stadtentwicklungsmaßnahmen konzipiert,
Straßenverkehrsordnung ist auch so eine Frage, ÖPNV. Das sind alles Bereiche, die nichts explizit mit Kindern zu tun haben, aber die eigentlich in der kinderpolitischen Debatte, denke ich, auch mit betrachtet werden sollten. Ich denke, dafür wäre so eine Kinderkommission ganz gut. Dafür geht aber Ihr Gesetzentwurf nicht weit genug, weil das müsste eigentlich der Anspruch sein,
zu sagen, wir wollen laufende Gesetzentwürfe, laufende Verfahren - auch Kommunaler Finanzausgleich könnte so ein Thema sein - auf ihre Verträglichkeit und auf ihre Auswirkung auf Kinder und Jugendliche hin überprüfen.
Des Weiteren möchte ich auch so ein bisschen noch mal davor warnen, Herr Koppe, Sie hatten uns hier eine ganze Reihe von Zitaten mitgeliefert, wer eine Kinderkommission alles gut findet. Kinderkommission und Kinderpolitik das finden immer alle gut. Da sagt keiner, das finde ich nicht gut, sondern das, was ich gerne noch einmal mit Ihnen besprechen würde, wäre die Frage der Reichweite einer solchen Kinderkommission und der Reichweite auch der Wirkungsmacht. Wir haben hier im Bundestag diese Kinderkommission. Die Linksfraktion
hat dort auch regelmäßig einmal im Jahr den Vorsitz, Frau Diana Golze macht das stellvertretend für unsere LINKE. Es ist natürlich so, dass bei verschiedenen Gesetzesänderungen, die dort passieren beispielsweise im ganz wichtigen Bereich, wir hatten ja das Urteil zu den Regelsätzen im Rahmen von SGB II, also Hartz IV die Regelsätze, wo es auch ganz explizit um die Frage der Kinderregelsätze ging. Da hatte die Kinderkommission nicht so viel mitzureden. Da wurden sozusagen die Einwände und Anliegen der Kinderkommission damals als Protokollnotiz zur Kenntnis genommen zu dem Gesetzverfahren, aber grundsätzlich hat sich da nichts geändert. Das ist ein bisschen schwierig, weil das suggeriert, wir haben eine Kinderkommission, die kümmert sich dann darum, aber wenn die Wirkungsmacht oder die Reichweite dieser Kinderkommission von Anfang an beschränkt ist, dann besteht durchaus die Gefahr, dass es quasi zu einer Expertenrunde wird, die sich mit dem Thema beschäftigt.
Deshalb meine ich ja, geht der Gesetzentwurf aus Sicht der Linksfraktion nicht besonders weit und ich wollte Ihnen deutlich machen, dass die Diskussion um die Regelsätze von SGB-II-Empfängern und die Neuberechnung ganz deutlich gemacht hat, wo hier auch die Mängel und die Grenzen sind. Ich denke, dass wir das durchaus erweitern könnten, so dass diese Kommission mit Rechten, mit Einspruchsrechten möglicherweise auch gegenüber der Landesregierung oder dem Gesetzgeber ausgestattet ist, so dass man auch wirkungsvoll hier Politik betreiben kann.
Eine Frage müssen Sie uns allerdings noch beantworten. Ich glaube, wesentlich besser als eine Kinderkommission wäre eigentlich die flächendeckende Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Es geht, glaube ich, nichts darüber, als die Leute selbst zu befragen, was sie wollen, wie sie leben wollen. Deshalb möchte ich ungern so eine Stellvertretung wir anstatt der Kinder, sondern ich fände es doch ganz gut, wenn wir uns darauf einigen könnten, beispielsweise das Wahlalter auf 16 abzusenken, beispielsweise
verbindliche und strukturelle Beteiligungsformen für Kinder und Jugendliche festzulegen. Ich denke, dass wir mit einer breiten Demokratisierung und Öffnung für Beteiligung für Kinder und Jugendliche auch die von Ihnen angesprochenen Defizite beim Engagement von Kindern und Jugendlichen durchaus thematisieren und durchaus auch entgegentreten können. Beispielsweise die Kinderbeauftragte in Weimar, mit der können Sie sich gerne
einmal auseinandersetzen, die Steffi Engelstädter ist jetzt schon im Ruhestand, aber hat jahrelang in Weimar als Kinderbeauftragte gewirkt, die hat ganz gut gezeigt, wie man niedrigschwellig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten kann, wie man Planungsprozesse auch auf Augenhöhe von Kindern und Jugendlichen gestalten kann, so, dass Kinder und Jugendliche, die Stadtverwaltung, aber auch die Planer durchaus zufrieden sind und das auch für die Anwohner zu einem runden Ergebnis geworden ist. Alles in allem, wir stehen der Kinderkommission nicht kritisch gegenüber, sondern eher aufgeschlossen. Wir finden das gut, wollen mehr Demokratie, mehr Beteiligung für Kinder und Jugendliche. In diesem Sinne hoffe ich, dass wir im Ausschuss eine gute Diskussion bekommen und wünsche Ihnen noch einen schönen UN-Kinderwelttag. Vielen Dank.
Wir können das auch noch einmal im Sozialausschuss diskutieren, denn Kinder sind ja auch soziale Menschen.
Das verstehe ich als einen Antrag zur Überweisung an diesen. Vielen Dank. Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Kanis für die SPD-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag „Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen“ hat mich schon ein bisschen überrascht, weil bei der Beratung der beiden anderen Gesetzentwürfe im Prinzip von der FDP signalisiert wurde, es ist alles toll in Ordnung, wir brauchen überhaupt keine Änderungen. Ich sehe das so, dass hier die Möglichkeit genutzt wird, einen Unterausschuss im Petitionsausschuss anzusiedeln, um im Prinzip diese Kinder- und Jugendkommission im Landtag zu installieren. Das sagt uns, dass die Geschäftsordnung letzten Endes genau diese Lücke ermöglicht. Wir stehen also dem Einrichten einer Kinder- und Jugendkommission generell positiv gegenüber, wir wissen nur nicht so richtig, was das jetzt mit dem Petitionsausschuss zu tun hat, denn gerade im Sozial- oder Bildungsausschuss ist es thematisch deutlich besser angegliedert. Gerade
heute habe ich gelesen, dass Schüler 40 bis 45 Stunden in der Woche für die Schule arbeiten und daher ist es mit dem ehrenamtlichen Engagement gar nicht so einfach, das dann auch noch unter einen Hut zu bringen. Aber nichtsdestotrotz stimmen wir dem Herrn Bärwolff zu. Es fehlt immer noch an Möglichkeiten, dass Kinder für Kinder und Jugendliche für Jugendliche reden. Diese Strukturen sind in unserem Land noch zu wenig ausgebildet und wenn es mit einer Kinder- und Jugendkommission eine Verbesserung geben soll, dann wollen wir uns dem nicht verschließen. Wir schlagen vor, es auch ganz explizit noch einmal mit in den Landesjugendhilfeausschuss zu nehmen und dort anzusprechen. Wir wollen nicht, dass immer Stellvertreter oder Vertreter für Kinder und Jugendliche sprechen, sondern sie sollen die Möglichkeit haben, ihre Probleme selbst zu artikulieren, sich im Gespräch, in Diskussionen auseinanderzusetzen und natürlich auch ihre Rechte dort ein Stück durchzusetzen. Deswegen stimmen wir der Überweisung an den Petitionsausschuss zu. Ich denke, man kann es mit den anderen beiden Gesetzentwürfen dort gut beraten. Den Entschließungsantrag der GRÜNEN konnte ich nicht ganz so nachvollziehen. Für mich zeigt sich das als eine Änderung der Geschäftsordnung des Landtags. Ich sage, da ist das Gesetz zur Änderung des Petitionsgesetzes nicht der richtige Ort. Aber auch das kann man gemeinsam im Ausschuss noch einmal besprechen. Eine Geschäftsordnungsänderung und Diskussion des Petitionsgesetzes miteinander zu verknüpfen, ich weiß nicht, wie das zielführend sein soll, aber wir können uns im Ausschuss gerne darüber unterhalten, um die Rechte der Kinder und Jugendlichen weiter zu stärken und ihnen eine Anteilnahme zu garantieren.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Kanis. Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Siegesmund für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.