Protocol of the Session on July 19, 2012

Hinter jeder Zahl und hinter jedem Durchschnittswert steht aber auch ein konkretes Schicksal von Kindern und mit der Beschulung an einer Förderschule werden - so zumindest die Empirie und auch die Praxiserfahrung, ich denke, von jedem von Ih

nen - Biografien beeinflusst, und zwar nicht zum Positiven. Biografien werden dahin gehend beeinflusst, dass die Frage, auf den ersten oder sogar zweiten Arbeitsmarkt hinzukommen, doch stark beeinträchtigt ist und damit auch die Frage des Anspruchs auf ein gutes Leben. Das heißt, wenn wir über die Frage einer inklusiven Gesellschaft sprechen, werden die Grundlagen bei der Beschulung gelegt.

Wir hatten bis Mitte der 90er-Jahre und in den 90er-Jahren allgemein nicht nur einen Anstieg von Förderschulquoten, wir hatten auch einen Anstieg von behinderten Kindern in Thüringen. Die prozentualen Quoten waren weit höher als in den anderen Bundesländern. Das hat nicht irgendwelche, wie in der Anhörung zumindest von nur einer Person, Gott sei Dank, gesagt wurde, alkoholischen Ursachen oder dass der Nordhäuser Doppelkorn so gut geschmeckt hat, sondern das hat eine klare Ursache, nämlich dass wir die Trennung von Diagnose und Förderung im schulischen Bereich nicht hatten. Das ist eine Entwicklung, die dazu geführt hat, als wir die beiden Fragen getrennt haben, dass wir plötzlich bei der Quote von diagnostizierten Kindern stark nach unten gekommen sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das heißt, die Frage einer inklusiven Gesellschaft hängt auch immer mit gesetzlichen Rahmenbedingungen, Ausführungsverordnungen und Technokratie zusammen. Sie hängt aber auch mit dem Willen aller Beteiligten zusammen. Eine kurze Erfahrung: Als ich in das Gymnasium kam, konnte ich mit drei behinderten Kindern in einer Klasse zusammen lernen, ein körperbehindertes Kind und zwei körperbehinderte Kinder, die auch eine L-Diagnose haben. Ich will nur eine Biografie aufgreifen von jemandem, der aus der Förderschule heraus ist, der mir klar gesagt hat, wenn ich Förderschule beendet hätte auf der Förderschule, hätte ich heute Schrauben sortiert. Basti ist heute Manager eines Fitnessstudios und verdient sehr hervorragend und ist auf dem ersten Arbeitsmarkt sehr gut untergebracht.

Die Anhörung, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat also erwiesen, dass einheitliche Rahmenbedingungen nur schwer zu beschreiben sind und eine starke regionale Ausdifferenziertheit notwendig ist, schon allein deshalb, weil wir bei den Quoten von Förderbeschulungen sehr unterschiedliche Entwicklungen haben, will da nur zwischen Gera und Jena auch stark ausdifferenzieren. Die Anhörung hat aber auch erwiesen, dass es Rahmenbedingungen benötigt.

Multiprofessionelle Schule, das wurde von der Kollegin Hennig schon angesprochen, die Frage von Schulpsychologie, Schulsozialarbeit und auch Förderpädagoginnen und Förderpädagogen in den Schulen sind Dinge, die gerade von der Landesregierung geklärt werden.

(Abg. Hennig)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Punkte 1 und 3 sind wichtige Punkte, und ich will auch deutlich sagen, dass wir als SPD-Fraktion in der einen oder anderen Frage auch zurückgesteckt haben in den Überlegungen, die wir hatten. Ich will nur noch eine kurze Überlegung - und das war es dann auch schon mit den Unterschieden - deutlich machen: Wir dürfen die Rahmenbedingungen und die Mindestvoraussetzungen nicht zu Verhinderungsgründen von gemeinsamem Unterricht werden lassen. Denn auch wenn Rahmenbedingungen und Voraussetzungen nicht funktionieren, der Anspruch des Kindes besteht. Das muss für uns alle klar sein. Der Punkt I.3. wird aber auch ein langwieriger Prozess sein, wenn man es endgültig beschreiben will. Wir haben hier nicht nur die Schulträger und die Landesregierung in der Verpflichtung, in diesen Prozess mit einzusteigen, wir haben auch die Schulen selbst, die Ansprüche jeweils an die regionalisierten Strukturen weitermelden müssen. Dieser Prozess wird ein spannender Prozess. Ich bin froh, dass wir ab sofort diesen Prozess gemeinsam begehen. Ich halte diesen Tag für einen guten Tag für die Thüringer Schulen, ein gemeinsames Signal des Thüringer Landtags. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Danke schön. Für die FDP-Fraktion hat die Abgeordnete Franka Hitzing das Wort.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir haben sehr lange um diesen gemeinsamen Antrag gerungen. Auch meine Fraktion hat es sich nicht leicht gemacht, weil natürlich jede Fraktion bestimmte Schwerpunkte hat, die sie in einem solchen gemeinsamen Antrag wiederfinden möchte. Deshalb hat es doch ziemlich lange gedauert, aber der Erfolg ist heute hier zu sehen. Es werden sicherlich alle Fraktionen darum werben, diesem Antrag zuzustimmen. Das tue ich jetzt anfänglich in meiner Rede auch gleich.

Die Konvention ist ein Abkommen, das weltweit gilt. Dass bei vielen Ländern noch deutlich viele Schritte zu tun sind, um den Kindern und den Menschen mit Behinderungen gerecht zu werden, ist vollkommen klar. In weiten Teilen dieser Welt haben Menschen mit Behinderungen nahezu überhaupt keinen Zugang zu Bildung. Wir dürfen natürlich nicht unterschlagen, dass auch in unserem Freistaat und in unserem Lande noch gar nicht allzu lang her, viele Kinder mit Behinderungen, Menschen mit Behinderungen einfach in Heime weggeschlossen wurden und man sie nicht gefördert hat. So lange ist diese Zeit noch nicht vorbei. Sie wissen, wovon ich rede.

Auch Thüringen hat sich mit der Zustimmung im Bundesrat zur Umsetzung der Konvention rechtlich verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen. Das Gebot der Inklusion im Schulsystem ist Teil der UNRechtskonvention für Menschen mit Behinderungen. Jetzt ist die Diskussion, wie weit geht Inklusion und was ist gut für unsere Kinder. Viele Eltern von Kindern mit Behinderungen haben Bedenken und fürchten, dass Inklusion in diesem Zusammenhang bedeuten könnte, dass ihr Kind nicht so individuell gefördert werden kann, wie das in einer Förderschule bisher möglich war und ist,

(Beifall FDP)

dass es bei dieser Beschulung außerhalb der Förderschule zu Zurückweisungen kommen und letztendlich das Kind scheitern kann. Meine sehr verehrten Damen und Herren, darüber freue ich mich ganz besonders, dass wir den Eltern diese Ängste nehmen können, denn in diesem gemeinsamen Antrag steht ganz deutlich, dass die Förderschulen eine Zukunft haben und dass die Förderschulen Teil dieses Schulsystems sind.

(Beifall FDP)

Herr Kollege Metz hatte darauf verwiesen, dass sich eine Schülerbiografie zum Negativen gereicht, wenn das Kind zur Förderschule geht. Das kann man so pauschal durchaus nicht stehen lassen, weil wir natürlich unterscheiden müssen, wie groß die Behinderung ist, welche Art von Behinderung hat das Kind, hat der Schüler und was ist die optimale Beschulung für das Kind,

(Beifall FDP)

dann gibt es auch einen positiven Lebenslauf bzw. eine Schulvita. Man darf das nicht einseitig betrachten. Gerade das Förderschulsystem in Thüringen ermöglicht heute schon vielen Schülern mit Behinderungen ein hohes Maß an Bildung. Wir sind deshalb ganz besonders den Lehrkräften in den Förderschulen dankbar für ihre aufopferungsvolle Arbeit

(Beifall FDP)

und vor allem die individuelle Arbeit mit ihren Schülern. Gerade im Bereich von Schulen, bei denen Kinder mit Behinderungen geistiger Art und auch körperlicher Art beschult werden, ist das Lernen des normalen Lebens, des normalen Umgangs im Alltag sehr, sehr wichtig und natürlich der persönliche Bezug und die Verbindung zwischen dem Pädagogen und seinen Schülern. Und das kann nur eine Förderschule leisten, weil in den Förderschulen kleine Gruppen installiert sind, weil die Förderschulen sich spezialisiert haben auf eine bestimmte Form der Beschulung. Das ist für die Kinder ganz wichtig, dass sie auf das Leben vorbereitet werden.

(Beifall FDP)

(Abg. Metz)

In diesem vorliegenden Antrag wird diese gute Arbeit ausdrücklich anerkannt. Das ist ein bedeutender Schritt in der Debatte, dass alle im Landtag vertretenen Fraktionen dezidiert erklären, dass die Förderschulen Teil eines inklusiven Bildungssystems in Thüringen sind. Für meine Fraktion gehe ich sogar noch ein Stück weiter und sage, die UNKonvention wäre ohne ein gut ausgebautes System an Förderschulen gar nicht richtig umgesetzt worden und nicht umsetzbar, weil Förderschulen ein Gebot des Artikels 7 der UN-Konvention sind,

(Beifall FDP)

der ausdrücklich das Wohl des einzelnen Kindes in den Mittelpunkt stellt. Dass dies nicht zuletzt für den Lernort gilt, ist im vorliegenden Antrag ganz deutlich formuliert. Nicht jede Schule ist für jedes Kind die richtige. Schüler mit Behinderungen sollen zukünftig auch in Förderschulen beschult werden können entsprechend ihrer persönlichen Bedarfe. Wir wollen, dass darüber letztlich die Eltern des Kindes zu entscheiden haben.

(Beifall FDP)

Sie kennen die Bedürfnisse ihres Kindes am besten und sie sollen dafür die freie Wahl haben. Das ist wiederum entscheidend dafür, dass wir das Gebot eines inklusiven Bildungssystems auch wirklich und voll umfänglich erfüllen. Damit das Recht auf freie Schulwahl für die Eltern nicht nur auf dem Papier steht, müssen wir zum einen unsere Schulen natürlich baulich auch ertüchtigen. Die Gewährleistung der Barrierefreiheit ist eine der geringsten Forderungen, die erfüllt werden muss, und zum anderen muss natürlich allen Schulformen das pädagogische Personal in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen, um diesem hohen Anspruch auch gerecht werden zu können. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Frau Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste, wir haben heute ja eine nicht allzu gewöhnliche Situation, dass sich nämlich tatsächlich alle fünf Fraktionen auf einen gemeinsamen Antrag verständigt haben, für den wir hier auch gemeinsam werben. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen bildungspolitischen Sprecherinnen der anderen Fraktionen herzlich bedanken für die Zusammenarbeit. Das war ein ganzes Stück Arbeit - das gebe auch ich zu - und trotzdem ist es uns gelungen - das ist eben auch schon von meinen vier Vorrednerinnen dargestellt worden -,

wichtige Punkte zusammenzufassen. Es ist aber so, wie es nun mal ist, wenn Kompromisse gefunden werden, dass diese natürlich nur den Inhalt wiedergeben können, auf den man sich tatsächlich auch gemeinsam verständigen konnte.

Der Antrag ist ein sehr wichtiger Schritt in die richtige Richtung und besonders positiv herausstellen möchte ich dabei einige Punkte, die ich jetzt benennen werde: Das ist zum einen die ganz eindeutige Benennung der Prinzipien von Chancengerechtigkeit und Diskriminierungsfreiheit. Das ist - und das war uns auch sehr wichtig, und zwar allen miteinander - der Blick auch über das Schulwesen hinaus, das heißt, dass auch die Übergänge von der allgemeinbildenden Schule zur berufsbildenden und später auch in den Beruf mit in den Blick genommen werden. Es geht um die durchgängige Einbeziehung aller Beteiligten, das heißt der Schülerinnen, der Eltern, der Lehrerinnen, der Erzieherinnen, natürlich auch der Sonderpädagoginnen. Es ist die Zusammenarbeit, wie es im richtigen Fachterminus heißt, der multiprofessionellen Teams; da gehören Schulsozialarbeit und Schulpsychologie, aber auch feste Stellen für Sonderpädagogik selbstverständlich mit dazu. Es ist auch die Verständigung auf einen Zeitplan, der durchaus ambitioniert ist - nämlich bis Juni 2013 -, welcher vor allem die personellen, die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen beschreiben soll, auch Verantwortlichkeiten benennt und zudem sehr deutlich macht, wie wir zu einer inklusiven Schule für alle kommen. Weiterhin, das hat Peter Metz eben auch dargestellt, ist es uns wichtig, die Vermittlung von sonderpädagogischen Kompetenzen in der Erzieherinnenausbildung, aber auch bei der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer und in der Weiter- und Ausbildung, die Fortbildung im Prozess um Kompetenzen im Bereich von Diagnostikberatung, Teamteaching und Umgang mit Heterogenität zu verbessern. Trotzdem, das hatte ich eingangs schon gesagt, bleibt dieser gemeinsame Antrag natürlich ein Minimalkonsens, das muss klar benannt werden dürfen, dass müssen wir hier auch so äußern, auch und gerade, weil wir Bündnisgrüne uns noch einiges mehr vorgenommen haben.

Ich möchte zwei Fragestellungen vortragen, in denen dieser Antrag doch hinter Erwartungen zurückbleibt, die auch wir haben und wo wir hoffen, dass wir an diesen Stellen noch weiterkommen. Das ist zum Ersten der Haushaltsvorbehalt - jetzt ist leider der Herr Finanzminister nicht da, aber er kann es ja dann sicherlich nachlesen. So ist zwar aufgenommen worden, dass zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention natürlich auch zusätzliche Investitionen notwendig sind, denn wer glaubt, dass es Inklusion zum Nulltarif geben kann, der hat sich in der Tat geirrt. Es braucht die räumlichen, es braucht die sächlichen Voraussetzungen und wenn wir tatsächlich jedem Kind so gerecht werden wol

(Abg. Hitzing)

len, wie es selbstverständlich den Anspruch hat, dann wird das auch Geld kosten. Wir meinen aber, dass Teilhabe nicht von der Haushaltslage abhängig gemacht werden darf.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Insofern wird es einen ersten Lackmustest geben, wenn wir über den Haushalt beraten. Wenn der Rechtsanspruch auf inklusive Beschulung umgesetzt werden soll, dürfen wir uns jedenfalls nicht hinter der Haushaltslage verstecken, wenn es uns nicht nur darum geht, schönes Papier zu produzieren.

(Beifall Abg. Stange, DIE LINKE)

Insofern ist die im Antrag aufgenommene Formulierung aus unserer Sicht etwas sehr weich und es stellt sich natürlich die Frage, wie ernst wir es mit dem Anliegen der inklusiven Schule meinen, aber das können wir ja dann alle, wenn wir über den Haushalt beraten, quasi beweisen, indem wir auch die Zahlen dazu bringen.

(Beifall DIE LINKE)

Zum Zweiten müssen wir natürlich auch ehrlich sein, wenn wir uns die Gesetzlichkeiten in Thüringen anschauen. Wir haben in Thüringen nicht nur ein ausgesprochen - ich nenne es einmal so - gegliedertes und auch zersplittertes Schulsystem, sondern wir haben auch eine zersplitterte Gesetzeslage. So gibt es nämlich eine besondere Gesetzeslage für die Förderschule. Wenn wir inklusive Schule Wirklichkeit werden lassen wollen, dann braucht es natürlich auch irgendwann eine inklusive Schulgesetzgebung,

(Beifall DIE LINKE)

die tatsächlich alle Schulen betrachtet. Insofern hoffe ich, dass wir auch dort noch weiterkommen, denn nicht ohne Grund kommen viele Inklusionsexperten zu dem Schluss, dass die Rechtslage in Thüringen den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention nur sehr unvollkommen entspricht. Das ist freundlich formuliert, macht aber deutlich, dass da noch was zu tun ist.

Ich will zum Schluss noch einmal kurz eine wichtige Klarstellung vornehmen: Inklusion bedeutet das Zusammensein und das gegenseitige Akzeptieren aller Kinder in dem Falle, wenn wir über Schule reden. Das Hereinholen in eine Gruppe ist also nicht notwendig, da von Anfang an alle beteiligt und eingeschlossen sind und niemand ausgegrenzt wird. Heterogenität, die ja die Normalität in unserer Gesellschaft darstellt, bekommt damit die höchste Wertschätzung. Inklusive Schulen passen sich also den Bedürfnissen der Kinder an und insofern bin ich froh, dass es ein Inklusionsantrag ist, denn der Unterschied zu Integration ist, dass der Begriff der Inklusion über Integration weit hinausgeht. Integrati

on meint Eingliederung, es muss sich jemand einfügen. Inklusion heißt, es ist normal, verschieden zu sein. Wenn das Grundlage für unsere Schulen, für unsere Kindergärten und auch für die Ausbildung ist, dann sind wir einen sehr guten Schritt weiter. Vielen herzlichen Dank, daher bitte auch ich um Zustimmung zum Antrag.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank. Ich sehe keine Wortmeldungen der Abgeordneten mehr. Für die Landesregierung spricht der Bildungsminister, bitte schön.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, ich will mit einem Dank beginnen. Mit dem Dank für die breite Unterstützung hier im Parlament für eine Politik, die dafür sorgt, dass behinderte Menschen gleichberechtigte Teilhabechancen in unserem Land haben. Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei allen Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern bedanken, die sich mit ganzer Kraft diesem Auftrag widmen, die dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen gut in diesem Land aufwachsen können, dass sie Teilhabechancen bekommen.

Wir sind noch längst nicht am Ziel, das ist klar. Unser Arbeitsauftrag ist in Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention formuliert. Die Stichworte sind Chancengleichheit, gleichberechtigte Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten, soziale Teilhabe und das Verbot der Diskriminierung. Hinter diesen einfachen Worten versteckt sich eine gewaltige Aufgabe, die nicht nur unsere Kindergärten und Schulen betrifft, sondern eine gewaltige Aufgabe letztendlich für die gesamte Gesellschaft. Wir haben dafür in Thüringen einen Maßnahmeplan zur Umsetzung der UN-Konvention. Er liegt seit dem 24. April dieses Jahres vor und umfasst in neun Handlungsfeldern alle relevanten gesellschaftlichen Bereiche. Die Handlungsfelder Bildung und Ausbildung, um die es in diesem Antrag insbesondere geht, sind auch als wesentliche Schwerpunkte in diesem Maßnahmeplan benannt. Derzeit leben etwa 350.000 Menschen mit Behinderungen in Thüringen, etwa 11.500 von ihnen sind Schülerinnen und Schüler, die sonderpädagogischen Förderbedarf haben. Das ist ein Anteil von etwa 6,6 Prozent aller Schüler.