Protocol of the Session on July 19, 2012

Vielen Dank. Als Nächster hat der Abgeordnete David Eckardt von der SPD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die FDP hat mit ihrem Gesetz das Ziel, die von den Arbeitnehmervertretern so begrüßte Regelung der beiden freien Samstage zurückzunehmen. Mehr noch, der Gesetzentwurf sieht vor, dass Arbeitnehmer nur auf Verlangen einen Samstag freizustellen sind und noch nicht einmal dieser freie Samstag ist garantiert, nämlich dann, wenn die Arbeitnehmer nicht mehr als an vier Werktagen eingesetzt waren. Wir sehen ja ein, dass Ihre Partei die Arbeitgeberseite im Blick hat. Wo Sie das in Prozenten hingebracht hat, sehen wir jede Woche in der Sonntagsfrage. Aber dass Sie sich so massiv gegen eine Verbesserung von Berufstätigkeit und Familie wehren, zeigt eine Ignoranz gegenüber Familien, die erschreckt.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mich wunderte es schon etwas, als ich Ihren Gesetzentwurf gelesen habe, dass Sie nicht das hineingeschrieben haben, was Sie eigentlich wirklich wollen, die Ladenöffnung von Montagmorgen 0.00 Uhr bis Sonntagabend 24.00 Uhr

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Wenn wir das wollten, hätten wir das hineingeschrieben.)

und am besten dazu dann noch eine Bundesratsinitiative in Gang getreten zur Abschaffung des Arbeitszeitgesetzes, dann wären Sie im Himmel Ihres Lobbyistentums angekommen

(Beifall SPD)

getreu dem Motto: Der Markt reguliert

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Es wird nicht mehr besser.)

und Familien sind uns egal.

(Zwischenruf Abg. Huster, DIE LINKE: Pfui Teufel.)

Aber mit Ihrem neuerlichen Vorstoß verhindern Sie, dass die Unternehmen Rechtssicherheit erlangen und sich auf die Gegebenheiten einstellen können. Das ist sicherlich hinderlicher für die Unternehmen als die Regelung der zwei freien Samstage. Für diese Regelung wird seit letzter Woche eine Rechtsverordnung im Sozialausschuss beraten. Zu dieser Rechtsverordnung wurde gestern eine Anhörung im Ausschuss beschlossen. Wir werden also im Ausschuss intensiv über diese Rechtsverordnung sprechen, diskutieren, debattieren und da können Sie dann Ihre Vorschläge noch einmal einbringen; die im Gesetz genannten sind gänzlich ungeeignet.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Barth?

Bitte schön, Herr Barth.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Kollege, würden Sie mir - wir sind ja im Thüringer Landtag und wir reden gerade im Moment über den Gesetzentwurf für das Thüringer Ladenöffnungsgesetz und nicht über irgendwelche Pressemitteilungen - vielleicht noch einmal erläutern, an welcher Stelle unseres Gesetzentwurfs Sie die Punkte gefunden haben, über die Sie eben gesprochen haben, also La

denöffnung von Montag 0.00 Uhr bis Sonntag 24.00 Uhr und ähnliche Dinge?

Ich habe sehr deutlich gesagt und wenn Sie zugehört hätten, hätten Sie es auch vielleicht verstanden, Herr Kollege Barth,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

dass ich sehr verwundert war, dass Sie das eben nicht in das Gesetz hineingeschrieben haben. Soweit reicht dann der Mut doch nicht. Aber ich bin auf den Tag gespannt, an dem Sie diesen Gesetzentwurf vorlegen werden.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ihr Gesetz, das die Freistellung für einen Samstag auf Verlangen vorsieht, zeigt Realitätsferne. Viele der Arbeitnehmer werden dieses Recht nicht durchsetzen oder sie werden vielleicht dieses Recht nicht regelmäßig gegenüber ihrem Arbeitgeber durchsetzen. Wir haben deshalb mit unserem Gesetz bewusst die Arbeitnehmer gestärkt, da wir um deren teils schwierige Situation beim Durchsetzen ihrer Rechte gerade in kleineren Verkaufsstellen wissen. Es kommt für uns deshalb nicht infrage, Ihrem Gesetzentwurf zuzustimmen, und wir werden diesen auch nicht an den Ausschuss überweisen, denn er ist für uns absolut indiskutabel und überflüssig.

Die Diskussion um das derzeit geltende Gesetz war sehr intensiv und es wurden Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gehört. Das bestehende Gesetz war der Kompromiss und durch die Rechtsverordnung wird für die beiden freien Samstage noch eine weitere Konkretisierung vorgenommen.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Barth?

Da ich befürchte, dass ähnlicher Unfug wie vorhin kommt, nein.

(Heiterkeit SPD)

Wenn dieses im Sozialausschuss einvernehmlich beschlossen wird, herrscht endlich Rechtssicherheit und dies wird auch den Unternehmen nützen. Ich versichere Ihnen, dass der Einzelhandel nicht untergehen wird, auch wenn Sie dies immer wieder bei dem Thema Ladenöffnung herbeireden. Er wird weiterhin bestehen.

Meine Damen und Herren, es sollte Familien möglich sein, gemeinsam das Wochenende zu verbringen, wenn die Kinder nicht in der Schule sind und der Ehepartner auch zu Hause ist.

(Beifall SPD)

Sicher sind auch freie Tage innerhalb der Woche manchmal zu begrüßen, aber dabei ist eben die Zeit, die Familien gemeinsam verbringen können, begrenzt. Deshalb haben wir die beiden freien Samstage festgeschrieben und dies hat auch nicht auf Verlangen des Arbeitnehmers zu geschehen. Damit wahren wir die Interessen der vielen Tausend Menschen im Thüringer Einzelhandel und das ist gut so. Ich danke Ihnen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die FDP-Fraktion hat das Wort der Abgeordnete Thomas Kemmerich. Nein, der Herr Barth. Gut.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das war an- gegeben.)

Nur dass das alle mal gehört haben, das war so angemeldet, genau.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Herr Kollege Eckardt, das waren ja schöne Nebelbomben, die Sie gerade geworfen haben,

(Beifall FDP)

aber wenn wir mal Licht über der ganzen Veranstaltung machen, dann reden wir gerade über einen Gesetzentwurf, in dem es heißt, dass Arbeitnehmer in Verkaufsstellen auf Verlangen an einem Samstag im Monat von der Arbeit freigestellt werden, wenn sie nicht mehr als vier Tage in der Woche gearbeitet haben. Und dem gegenüber steht, und das ist der entscheidende Punkt, um den es hier geht, nicht etwa eine Gesetzesformulierung, sondern dem gegenüber steht eine Formulierung in einer Verordnung aus dem Sozialministerium, von Ihrer Genossin Taubert, in der es heißt, dass Arbeitnehmer an nur einem Samstag nicht beschäftigt werden, wenn sich die Arbeitszeit des Arbeitnehmers wöchentlich damit auf höchstens fünf Tage verteilt. Das heißt, es ist inhaltlich bis auf die Frage „auf Verlangen des Arbeitnehmers“ genau dasselbe. Wir reden nicht mehr über zwei freie Samstage, Herr Gumprecht. Wenn Sie dafür sind, dürfen Sie auch der Verordnung im Ausschuss nicht zustimmen.

(Beifall FDP)

Das ist der entscheidende Punkt. Sie haben nämlich mit der Verordnung, die Sie erlassen, inhaltlich genau die Regelung getroffen, die in unserem Gesetzentwurf steht,

(Zwischenruf Abg. Eckardt, SPD: Quatsch.)

und haben das eigentliche Gesetz völlig außer Kraft gesetzt.

(Unruhe SPD)

Der einzige Unterschied, Herr Eckardt, ist, dass wir sagen, auf Verlangen des Arbeitnehmers, nämlich zu sagen, wenn der am Samstag arbeiten will, auch an jedem Samstag im Monat, dann soll er es tun.

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und wenn er es nicht will, dann muss er zu seinem Arbeitgeber gehen und sagen, ich möchte gern frei haben.

(Zwischenruf Taubert, Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit: Es gibt Arbeitneh- mer, die wollen immer nur samstags arbei- ten.)

Es gibt Arbeitnehmer, die gern am Samstag arbeiten. Stellen wir uns das vor, es ist unerhört, wie frei die Menschen manchmal in ihrer Entscheidung sind. Also ich finde es ja auch unglaublich, aber es sind nun mal die Menschen, die wir haben. Sie wollen sie umerziehen, wir wollen Ihnen die Freiheit geben.

(Beifall FDP)

Es gibt viele Menschen

(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

stellen Sie sich das vor -, die am Samstag arbeiten wollen, weil sie Geld verdienen wollen, weil sie Geld verdienen müssen. Das gehört zum Leben dazu. Auch wenn Sie es ihnen in der Schule nicht mehr beibringen wollen, dass das zum Leben dazugehört,