Protocol of the Session on July 18, 2012

(Abg. Sedlacik)

mer und der Architektenkammer, die natürlich von Vermessung und Geoinformation auch einen Teil ihrer Arbeit darstellen. Kern der Kritik sind die Befürchtungen einer eintretenden Ungenauigkeit der Liegenschaftskarte, keiner Möglichkeit der Erhebung von Sachdaten wie Firsthöhe und Nutzung des Gebäudes und der Verlust der Eigentumssicherungsfunktion des Katasters. Zweifel an den Beanstandungen haben nicht nur die Fraktionen der CDU geteilt, sondern auch der Gemeinde- und Städtebund, der Landkreistag, der Landesverband der Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer sowie die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern. Wir stehen dem Gesetzentwurf der Landesregierung positiv gegenüber und werden ihn heute auch ohne Änderung so verabschieden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir, kurz auf die geäußerte Kritik der Verbände des Vermessungs- und Geoinformationswesens einzugehen. Das Argument einer zunehmenden Ungenauigkeit durch Luftbildauswertung kann und konnte entkräftet werden. Bis heute ist kein Fall bekannt, bei dem ein aus Luftbildauswertung stammendes Gebäude zu Problemen geführt hat. Zudem erfolgt die Gebäudeerfassung aus Luftbildern dreidimensional, Dachhöhen und Dachformen der Gebäude werden mit erfasst. Die Bedenken, dass aufgrund dieser Methode wichtige Sachdaten nicht zur Verfügung stehen, können ebenso ausgeräumt werden und - was auch ganz wichtig war in der Diskussion die Eigentumssicherheitsfunktionen sind wie bisher in vollem Umfang gegeben. Die Flurstücksgrenzen werden auch weiter zentimetergenau eingemessen. Deshalb verstehe ich jetzt Ihre Einlassung nicht.

Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung Gebäude künftig effizienter als bisher erfasst werden können, dadurch ein vollständiger Nachweis im Liegenschaftskataster erbracht wird. Zudem leistet dieser Gesetzentwurf einen Beitrag zum Abbau von Bürokratie und bringt finanzielle Entlastung für den Bürger und für die Kommunen des Freistaats, was wir alle wollen. Deshalb werbe ich hier um Annahme des Gesetzentwurfs. Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Tasch. Das Wort hat jetzt Herr Abgeordneter Untermann für die FDPFraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, Zuschauer auf der Tribüne, im Bauausschuss fand eine mündliche Anhörung zahlreicher Verbände und Kammern statt. Ein Ergebnis ist für mich als liberaler Politiker von großer Bedeutung. Das sind die - das möchte ich noch mal ausdrück

lich betonen - versprochenen Einsparungen, die durch die Streichung des § 23 der Einmessungspflicht bei den betroffenen Bürgern entstehen. Dadurch verringert sich der bürokratische Aufwand. In Thüringen bleiben durch den Wegfall der Gebäudeeinmessungspflicht das Liegenschaftskataster und die Eigentumssicherungsfunktion erhalten. Meine Bedenken hinsichtlich der Aktualität konnten zum größten Teil ausgeräumt werden. Was ich nicht in Ordnung finde, ist dieser Befliegungszeitraum von drei Jahren, weil dann die Aktualität verloren geht, wie ich schon gesagt habe. Ich halte für ratsam darüber müssten wir noch mal diskutieren im Ministerium, vielleicht auch als Hinweis -, dass wir diese Befliegungszeiten verkürzen auf anderthalb Jahre. Ich weiß, das ist wieder mit Kosten verbunden, aber, ich denke, zur Sicherheit dieser Sache sollte man hier die Kosten nicht sparen.

In der Anhörung war das sehr fruchtbar, auch für mich. Ich musste mich in zwei, drei Punkten überzeugen lassen. Ich möchte nur einen oder zwei nennen. Ich hatte auf die Frage nach den Arbeitskräften bei den Ingenieuren und der Architektenkammer leider Gottes kein ausreichendes Argument gefunden, das anzuführen, weil eigentlich ganz unbedeutsame Reaktionen kamen, als ich die Frage stellte. Es hätte mich vielleicht irgendetwas anderes überzeugt. Erhalt von Arbeitskräften ist eigentlich das Wichtigste, was wir machen können.

Dann war noch ein ganz wichtiges Argument für mich, dass, wenn es derjenige will, kann er verlangen, dass es eingemessen wird, und das muss er dann natürlich selbst bezahlen. Ich denke mal, dass das im Verhältnis zu dieser anderen Erleichterung der bessere Weg ist, wenn wir das jetzt durch die Befliegung erst mal so lassen. Es wurde auch zugesichert, dass in der letzten Zeit sehr wenige Beschwerden oder irgendwelche Verfahren oder Gerichtverfahren angefallen sind. Das war auch ein Punkt, bei dem ich noch mächtige Bedenken hatte.

Die Aktualität des Nachweises von Gebäuden ist für die Nutzer des Liegenschaftskatasters von großer Bedeutung. Aber schauen wir uns den momentanen Sachstand an. Die konsequente Durchsetzung der Einmessungspflicht wurde seitens des Landes nicht umgesetzt. Dann ist es immer noch besser, eine Befliegung alle drei Jahre als gar keine Einmessung vorzunehmen mit der Sache, dass dann eben, wie gesagt, etwas verkürzt wird.

In puncto Genauigkeit wird in der Regel von 30 cm Lagegenauigkeit ausgegangen, für die Erstellung eines Liegenschaftskatasters ausreichend. Die Gebäudeerfassung aus Luftbildern erfolgt dreidimensional. Die Höhen und Dachformen der Gebäude werden erfasst. Ich war nicht selbst dabei, musste mich dann aber überzeugen lassen von den Leuten, die etwas davon verstehen und die auch diese Aussage getroffen haben.

(Abg. Tasch)

(Beifall FDP)

Es besteht ferner die Möglichkeit, bei Streitfällen oder genauer Katasteranforderung eine örtliche Gebäudeeinmessung auf Antrag des Eigentümers vornehmen zu lassen, wie ich es eben schon betont habe. Das ist auch ein wichtiger Fakt, den wir hier beleuchten sollten. Grenzfeststellung erfolgt weiter durch örtliche Einmessung. Die Paragrafen zur Grenzfeststellung bleiben bis auf geringfügige Änderungen in ihrer Fassung erhalten. Zum Abschluss hoffe ich nur, dass die Landesregierung auch zukünftig an der Tatsache festhält, dass für die Eigentümer keine zusätzlichen Kosten für die Gebäudeeinmessung per Befliegung entstehen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Untermann. Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Doht für die SPDFraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist hier schon von meinen Vorrednern angeführt worden, der Hauptpunkt in der heutigen Gesetzesänderung, die wir zu beschließen haben, ist der Wegfall der Pflicht zur Gebäudeeinmessung. Es ist auch bereits gesagt worden, dass dies durchaus in der Anhörung sehr umstritten war. Nach der bisher geltenden Gesetzeslage wären die Eigentümer verpflichtet gewesen, ihre Gebäude einmessen zu lassen, und zwar auch den gesamten Altbaubestand, denn die letzten Einmessungen liegen Jahrzehnte zurück. Dem sind die Gebäudeeigentümer nicht nachgekommen und es ist auch von Amts wegen nicht durchgesetzt worden.

Frau Sedlacik, entschuldigen Sie, aber Ihre Rede heute hier war nun völlig unlogisch. Ansonsten stellen Sie sich immer auf die Seite der Grundstückseigentümer, der Häuslebauer,

(Beifall CDU)

Sie beklagen hohe Beiträge und jetzt verabschieden wir heute im Landtag ein Gesetz, das die Häuslebauer, die Grundstückeigentümer entlasten soll und da stellen Sie sich wieder hin und kritisieren das. Was meinen Sie denn, was passiert wäre, wenn von Amts wegen die Gebäudeeinmessung damals für den gesamten Altbaubestand durchgesetzt worden wäre? Kuschel und Co. hätten sofort Bürgerinitiativen ins Leben gerufen, die dagegen vorgegangen wären.

(Beifall CDU, SPD)

Nichts anderes wäre passiert. Da ist es schon scheinheilig, wenn Sie heute hier so eine Rede halten.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Das wäre dann richtig gewesen.)

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Es ist scheinheilig, so etwas hier zu sagen.)

Ach, Herr Ramelow, seien Sie still.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Diese Dame ist wirklich grenzwertig.)

Dieser Einmessungspflicht ist die Mehrheit nicht nachgekommen. Es wurde nicht durchgesetzt. Terrestrisch einmessen lassen haben nur diejenigen, bei denen es gefordert war, zum Beispiel seitens der Kreditinstitute oder auch bei Verkäufen, bei Nachbarschaftsstreitigkeiten etc. Aber das ist nicht ausgeschlossen, auch das kann künftig immer noch erfolgen.

2008 kam dann die erste Befliegung und der gesamte Altbaubestand wurde eingemessen und in das Kataster eingefügt. Danach wurde für die Bauten, die ab 2008 bis heute entstanden sind, wieder die Einmessungspflicht nicht durchgesetzt. Es sind ungefähr 10.000 Gebäude. Jetzt stehen wir heute an der Stelle, an der wir sagen müssen, entweder wir ändern das Gesetz jetzt, wir verabschieden uns von der Gebäudeeinmessungspflicht oder wir führen eine Ungleichbehandlung durch, indem wir nämlich für alles, was bis 2008 bis zur Befliegung war, jetzt durch die Befliegung im Kataster haben, nicht mehr die Einmessung durchsetzen und für die 10.000, die dummerweise nach dem Stichtag kamen, müssten wir jetzt die Gebäudeeinmessung durchsetzen. Aber, ich glaube, da wird es dann doch eine Menge Klagen geben und wahrscheinlich würden die auch recht bekommen. So ist diese Gesetzesänderung, die wir heute hier verabschieden, letztendlich nur eine Anpassung des Gesetzes an den Status quo. Ich kann auch - das sage ich hier sehr deutlich - zum Teil die Einwände aus den Ingenieurverbänden, von den Vermessungsingenieuren nicht verstehen, weil sich de facto nichts an dem ändert, was wir bisher haben. Es wird vielleicht die eine oder andere Bank jetzt aufgrund der neuen Gesetzeslage nicht mehr sagen, wenn ich dir einen Kredit gegeben habe, musst du jetzt am Ende einmessen lassen, aber es werden nicht die Aufträge in Größenordnungen wegbrechen.

Auf der anderen Seite hat die Landesregierung hier mehrfach deutlich gemacht, dass sie allein das größere Interesse daran hat, die Kommunen, die Landkreise, dass das Kataster vervollständigt wird. Den meisten Eigentümern wird es relativ egal sein, es sei denn; es kommt zu Streitigkeiten. Wie gesagt, da ist vorher eingemessen worden, da haben wir auch jetzt nicht die Möglichkeit genommen, es kann

(Abg. Untermann)

eingemessen werden. Deswegen halten wir das für eine vernünftige Lösung.

Auch wenn hier immer wieder deutlich gemacht wurde, dass die Einmessung durch Befliegung ungenauer ist als die terrestrische Einmessung - das ist richtig, das kann man nicht in Abrede stellen, es sind hier Unterschiede von 30 bis 50 cm genannt worden -, so ist dies doch ausreichend. Auf der anderen Seite muss man sagen, auch da entwickelt sich die Technik weiter und das wird genauer werden, genauso wie die terrestrische Einmessung im Laufe der Jahre genauer geworden ist. Deswegen werden wir dieser Gesetzesänderung so zustimmen. Sie entlastet insbesondere die Einfamilienhausbesitzer, die Erbauer von Einfamilienhäusern. Die Koalition hat sich auch darauf vereinbart, dass wir mit der Novelle der Bauordnung für Sonderbauten, sprich ab Gebäudeklasse 3, eine Sockeleinmessung anheimstellen wollen. Darüber werden wir sicherlich noch reden müssen. Aber was heute das Gesetz betrifft, halte ich das für eine vernünftige Lösung und meine Fraktion wird dem zustimmen.

(Beifall SPD)

Danke, Frau Abgeordnete Doht. Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Schubert für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir haben es uns nicht leicht gemacht mit diesem Gesetz im Gegensatz zu Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen von der Großen Koalition.

(Zwischenruf Abg. Doht, SPD: Frechheit.)

Bei der Anhörung haben wir zur Kenntnis genommen, dass Mitarbeiter, die Mitglieder in Ingenieurverbänden und im Staatsdienst sind, einen Maulkorb verpasst bekommen haben. Da fehlen wichtige Meinungen, um ein rundes Bild zu bekommen zu diesem - das haben Sie alle gemerkt - fachlich anspruchsvollen Thema. Das haben Sie verhindert, dass wir das bekommen. Sie waren sich lange nicht einig, insbesondere die SPD hat lange gehadert mit diesem Gesetzentwurf. Die Begründung, warum der jetzt plötzlich durchgewinkt werden soll, sind Sie bis heute schuldig geblieben. Im Ausschuss war dazu keine Begründung mehr zu hören.

Was ich überhaupt nicht verstehe - das habe ich auch bei Ihnen immer wieder herausgehört, Frau Doht -, dass, wenn ein Vollzug eines Gesetzes nicht funktioniert, das als Begründung zu nehmen, dass man genau dieses Gesetz an der Stelle ändert, das halte ich für abenteuerlich. Wir sind auch für Entlastungen, wenn man sie verantworten kann.

Das können wir zumindest an diesem Stand der Diskussion nicht tun.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Was ich noch abenteuerlicher finde, ist, Frau Doht, dass Sie jetzt am Ende Ihrer Rede mal kurz durchblicken lassen, warum Sie am Ende doch zugestimmt haben, nämlich dass es eine Änderung in der Bauordnung geben soll. Das gehört doch erst einmal im Ausschuss diskutiert. Das ist offensichtlich möglicherweise ein Kompromiss, der vielleicht etwas dazu beiträgt, dass die Kritikpunkte der Ingenieurverbände Gehör finden. Aber wo haben wir darüber diskutiert? Wir haben nicht darüber diskutiert.

(Zwischenruf Abg. Doht, SPD: Sie hätten sich doch auch..., Sie haben keinen Ände- rungsantrag gestellt, nichts.)

Nein, haben wir auch nicht. Warum sollten wir auch? Wir haben gefragt, wieso Sie jetzt plötzlich dem zustimmen und was mit den Bedenken ist. Wir wissen auch, wie Sie mit Änderungsanträgen hier umgehen. Wir wissen auch, wir haben erst gestern Kompromissvorschläge bekommen von den Ingenieurverbänden. Ich muss ehrlich sagen, ich bin nicht in der Lage, so kurzfristig bei einer so hoch komplexen Materie einen Änderungsantrag zu formulieren, hinter dem ich dann stehen kann. Deswegen an dieser Stelle, ich hätte es sonst am Ende gesagt, wir beantragen, dass dieser Gesetzentwurf zurücküberwiesen wird an den Ausschuss. Nur dann kann man die Debatte so zu Ende führen, wie es dieser Gesetzentwurf verdient.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Es gibt im Moment drei Zeitpunkte, bei denen bei einer Baumaßnahme gemessen werden soll. Ich will die kurz nennen: Das ist einmal bei der Erstellung des Bauantrags, das wird meist nur in Großstädten gemacht, bei denen es entsprechend viele enge Bebauungen gibt und dann der Abstand zum Nachbargrundstück gewahrt sein muss. Das ist zweitens bei Baubeginn zur Lagebestimmung. Wenn die Baufirma einen Grenzstein hat, dann ist es gut, wenn nicht, dann nimmt sie den Zaun und hofft, dass er an der richtigen Stelle steht. Vermessungsingenieure würden an dieser Stelle auf die Katasterdaten zurückgreifen. Das ist drittens erst nach Abschluss der Baumaßnahme und das ist die Einmessungspflicht, um die es hier geht. Wir wissen, dass diese von den Bauherren gern vergessen wird, obwohl es gesetzlich festgelegt ist, dass eingemessen werden muss.

Der große Kritikpunkt - und der ist meiner Meinung nach eben nicht ausgeräumt -, es gibt keine qualitativ hochwertige Einmessung mehr mit dieser Änderung mit Bezug zur Grundstücksgrenze. Aber es

(Abg. Doht)

gibt einen Alternativvorschlag, der uns vorliegt, und das ist die von mir erwähnte Lagebestimmung mit der Katastereinmessung zusammenzuführen. Diese - auch Sockelabnahme genannt - ist in Brandenburg eingeführt worden und hat den Vorteil, dass man zu einem sehr frühen Zeitpunkt noch Korrekturen durchführen kann, die nicht viel kosten. Im Gegensatz dazu, wenn man diese Einmessungen weglässt und der entsprechende Schaden später auftritt, dann kostet es viel Geld. In Brandenburg ist diese Sockelabnahme eingeführt worden und vorher waren 80 Prozent der Absteckungen fehlerhaft. Seitdem es diese Sockelabnahme gibt, lassen die Baufirmen nur von Vermessungsfirmen abstecken, um nicht in die Haftung zu geraten. Es ist offensichtlich ein vernünftiger Weg, es genauso zu machen.

Dazu gibt es noch einen weiteren Vorschlag, nämlich das Bauherrenpaket, das genau die von Ihnen bis zu einem gewissen Grad wahrscheinlich zu Recht geforderte Flexibilisierung ermöglicht. Man würde nämlich nicht immer ausmessen müssen, sondern nur, wenn es potenziell Grenzkonflikte gibt. Sie merken schon, an dieser Stelle sind vielleicht auch schon einige ausgestiegen, weil es fachlich hoch anspruchsvoll ist. Die Diskussion ist nicht zu Ende geführt. Deswegen noch mal, wir sollten uns nicht vorwerfen lassen, hier fachlich unsauber diskutiert zu haben bzw. nicht ausreichend. Ich beantrage noch mal die Rücküberweisung.

Frau Doht, Sie haben es ja schon gesagt, Sie wollen die Gebäudeklasse 3 berücksichtigen bzw. ab dieser Gebäudeklasse. Warum erst ab dieser Gebäudeklasse? Was ist mit den Ein- und Zweifamilienhäusern. Haben die nicht eine genauso gute Einmessung verdient? Wir glauben schon.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)