Protocol of the Session on January 28, 2010

1. Wie stellt sich der Arbeitsstand des Neubaus der Jugendstrafanstalt Arnstadt-Rudisleben dar - insbesondere mit Blick auf Zeitplan, Einhaltung von Kosten und der Entwicklung des „Betriebskonzepts“ der Einrichtung?

2. Falls es Verzögerungen bzw. Kostensteigerungen gegenüber den ursprünglichen Planungen gibt: Welche Ursachen lassen sich dafür benennen und wie wurden bzw. werden diese Probleme angegangen und behoben?

3. Wie wird das Betriebskonzept der neuen Jugendstrafanstalt unter logistischen, vollzugstechnischen, pädagogischen, sozialarbeiterischen und therapeutischen Gesichtspunkten erarbeitet, insbesondere mit Blick auf den Grundsatz der Einzelunterbringung und den Grundsatz der Unterbringung in Wohngruppen?

4. Welche Belegungskapazität soll die Einrichtung haben und wie viel Personal - allgemeines Vollzugspersonal wie auch Fachpersonal - ist dafür vorgesehen?

Danke, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet das Justizministerium. Herr Staatssekretär Professor Herz, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bärwolff beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Erlauben Sie mir, bevor ich Frage 1 beantworte, eine kurze Vorbemerkung. Ich möchte darauf hinweisen, dass in Arnstadt die Jugendstrafanstalt Arnstadt und die Thüringer Jugendarrestanstalt errichtet werden. Es handelt sich dabei formal um zwei selbstständige Behörden. Das als kurze Vorbemerkung und nun zur Frage.

Zu Frage 1: Nach der bisherigen Planung der vorherigen Landesregierung sollten die Jugendstrafanstalt und die Jugendarrestanstalt Anfang 2012 in Betrieb gehen. Allerdings hat die Projektvorbereitung einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen als ursprünglich geplant. Das ist nicht unüblich. Zum zweiten und wichtigeren Teil der Frage. Nach dem aktualisierten Bauzeitenplan bewegt sich das Vorhaben im vorgesehenen Rahmen. Die bauliche Fertigstellung des Gebäudekomplexes soll bis Ende 2012 erfolgen. Die Übergabe an den Nutzer ist im Anschluss an den erforderlichen Probebetrieb am 27. Mai 2013 vorgesehen. Mit der Realisierung des Bauvorhabens ist mittlerweile begonnen worden. Bereits im letzten Jahr wurden vorbereitende Maßnahmen abgeschlossen. Es wurde eine Zufahrtsstraße errichtet, die öffentliche Erschließung ist durchgeführt. Zurzeit erfolgt die Errichtung der Anstaltsmauer. Mit der Errichtung der Hochbauten wird in Kürze begonnen werden. Für die Realisierung des Projekts ist die vom Thüringer Finanzministerium genehmigte Haushaltsunterlage Bau mit berechneten Gesamtkosten von 73,385 Mio. € bindend. Mit der Ausschreibung der Leistungen wurde gerade eben erst begonnen, so dass eine Aussage zur Kostenentwicklung noch nicht getroffen werden kann. Eine konkrete Aussage hierzu kann frühestens in einem Jahr, wenn die wesentlichen Teile der Bauleistungen vergeben sein werden, erfolgen. Zum dritten Teil der Frage. Zum Betriebskonzept oder Vollzugskonzept der neuen Anstalt möchte ich im Rahmen der Beantwortung von Frage 3 noch detaillierter eingehen.

Zu Frage 2: Ich glaube, hier erübrigt sich eine detaillierte Antwort. Ich darf insoweit auf meine Ausführungen zur Beantwortung der Frage 1 verweisen.

Zu Frage 3: Das von der Vollzugsanstalt Ichtershausen auf der Grundlage des neuen Thüringer Jugendstrafvollzugsgesetzes erarbeitete Konzept wird in seinem Kern übernommen und dann den neuen räumlichen und organisatorischen Gegebenheiten angepasst werden. Ich glaube, darauf zielte Ihre Frage ab. Aufgrund der neuen räumlichen Situation wird es vor allem Verbesserungen bei der Differenzierung im Hinblick auf die Unterbringung und Behandlung nach verschiedenen Haftarten bzw. Gefangenengruppen geben, also zum Beispiel Untersuchungsgefangene, Gefangene, die sozialtherapeutisch betreut werden müssen, Gefangene, die für den gelockerten Wohngruppenvollzug nicht tauglich sind, gefährdete Gefangene, drogenabhängige Gefangene, jugendliche Gefangene im Alter zwischen 14 und 17 Jahren, Erstbestrafte, Wiederholungstäter, Zu- und Abgänge, Gefangene, für die besondere Sicherungsmaßnahmen angeordnet wurden und Gefangene, die für einen halboffenen Vollzug geeignet sind. Die Differenzierung im Hinblick auf die Unterbringung macht eine Differenzierung in der Betreuung einfacher und führt

somit zu einer ganz beträchtlichen Verbesserung.

Generell: Die Unterbringung von Gefangenen im geschlossenen Vollzug erfolgt sodann in drei Vollzugsgruppen mit jeweils drei Stationen, wobei jede Station nochmals in zwei baulich voneinander getrennte Wohngruppen unterteilt ist. Jede Wohngruppe verfügt über zehn Einzelhafträume, einen Haftraum für zwei Gefangene, einen Aufenthalts- und Freizeitraum und die entsprechenden Funktions- und Diensträume. In der vierten Vollzugsabteilung werden Untersuchungsgefangene, für den Wohngruppenvollzug ungeeignete Gefangene und die sozialtherapeutische Abteilung für insgesamt 18 Gefangene untergebracht. Für den offenen Vollzug sieht das Betriebskonzept der neuen Haftanstalt 20 Plätze vor. In der ebenfalls in Arnstadt zu errichtenden Arrestanstalt sind 40 Arrestplätze vorgesehen.

Zu Frage 4: In der Jugendstrafanstalt sollen insgesamt 280 Haftplätze für männliche Gefangene im geschlossenen Vollzug und 20 Haftplätze für männliche Gefangene im offenen Vollzug geschaffen werden. In der Jugendarrestanstalt entstehen 40 Plätze mit Differenzierungsmöglichkeiten zwischen männlichen und weiblichen Gefangenen.

Zum Personal: Das gesamte Personal der derzeitigen Jugendstrafanstalt Ichtershausen wird in die neue Jugendstrafanstalt Arnstadt wechseln. Derzeit sind dort einschließlich der Zweiganstalt Weimar 153 Beamte des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes, 8 Sozialpädagogen, 3 Psychologen, 11 Beamte des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes und 1 Beamtin des höheren Vollzugs- und Verwaltungsdienstes beschäftigt. In diese gerade von mir genannte Zahl von 153 Beamten des mittleren Dienstes sind auch die 7 Beamten des mittleren Vollzugsdienstes in der Jugendarrestanstalt Weimar, die mit der Errichtung der neuen Jugendarrestanstalt nach Arnstadt-Rudisleben wechseln, eingeschlossen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Es gibt Nachfragebedarf durch den Abgeordneten Blechschmidt.

Zwei Nachfragen hätte ich gern. Erste Nachfrage: Was geschieht, welche Vorstellungen existieren über die bisherige Liegenschaft in Ichtershausen und Zweigstelle Weimar nach Bezug der neuen?

Zweite Nachfrage: Könnte sich die Landesregierung bei steigendem Bedarf auch ein Konzept der dezentralen Unterbringung vorstellen?

Zur zweiten Frage vielleicht zuerst: Es liegt Gott sei Dank kein gesteigerter Bedarf vor. Die Gefangenenzahlen auch bei Jugendlichen gehen zurück. Sollten diese Zahlen sich grundsätzlich verändern, dann muss man, sollten die Kapazitäten in der neuen Jugendvollzugsanstalt nicht ausreichen, über andere Konzepte nachdenken.

Zur ersten Frage: Die beiden Anstalten werden geschlossen. Über die weitere Verwendung der Gebäude liegen noch keine Entscheidungen vor.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Bergner.

Herr Staatssekretär, wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie von einem aktualisierten Bauzeitenplan gesprochen. Nun habe ich in meinem Leben selber schon ein paar Bauzeitenpläne geschrieben, wie verhält sich denn der aktualisierte zum ursprünglichen?

Das habe ich, glaube ich, im Einzelnen vorgetragen. Es war geplant, dass die Vollzugsanstalt Anfang 2012 in Betrieb gehen sollte. Das hat sich nun aus einer ganzen Reihe von planerischen Gründen verzögert. Es ist ein relativ schwieriges Unterfangen, eine Jugendvollzugsanstalt zu bauen. Das ist noch schwieriger als eine allgemeine Justizvollzugsanstalt. Es sind sehr viele bauliche Maßnahmen, die hier berücksichtigt werden müssen. Es hat sich insoweit verändert, dass die bauliche Fertigstellung des Gebäudekomplexes nun verzögert wird. Das heißt, die bauliche Fertigstellung wird bis Ende 2012 erfolgen, aber die Übergabe kann dann erst im Mai 2013 erfolgen. Dazwischen ist ein Probebetrieb vorgesehen. Man muss sehen, wie die Dinge im Einzelnen funktionieren.

Ich kann keine weiteren Nachfragen gestatten, weil nur zwei Nachfragen aus der Mitte des Hauses möglich sind. Die sind mit großem Augenzudrücken - eigentlich sind es drei - schon abgearbeitet und der Fragesteller kann ersichtlich keine Fragen stellen, weil er nicht da ist. Danke, Herr Staatssekretär.

Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Untermann von der FDP-Fraktion in der Drucksache 5/347.

Danke schön.

Beseitigung der Straßenschäden nach der Winterperiode auf Thüringer Straßen

Nach dem bisher schon harten Winter werden die Kommunen (kreisfreie Städte) und Landkreise Unterstützung benötigen, um die Straßenschäden zu beseitigen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Beabsichtigt die Landesregierung ein Winterhilfsprogramm zur Beseitigung der Winterschäden für die Kommunen (kreisfreie Städte) und Landkreise zu erstellen?

2. Wenn ja, welches Haushaltsvolumen ist dafür vorgesehen?

Danke, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesplanung und Verkehr. Herr Minister Carius, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Untermann beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2: Die kommunale Straßenunterhaltung und damit auch die Beseitigung von Schäden, unabhängig von ihrer Ursache, ist eine Selbstverwaltungsaufgabe im Rahmen der Straßenbaulastträgerschaft. Mittel für ein Sonderprogramm für die Kommunen zur Schadensbeseitigung stehen nicht zur Verfügung und scheinen angesichts des KFAVolumens auch nicht angezeigt. Im Übrigen muss ich darauf hinweisen, dass eine Einschätzung der Fahrbahnschäden erst möglich ist, wenn dauerhaft kein Frost mehr im Straßenkörper ist.

Gibt es Nachfragebedarf? Gute Frage, gute Antwort, deshalb gibt es den nicht. Danke, Herr Minister. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kaschuba von der Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 5/351.

Einhaltung des Thüringer Hochschulpakts durch die Landesregierung

Die Studierendenzahlen an den Thüringer Hochschulen haben sich in den letzten Jahren erfreulich gut entwickelt. Dennoch legten vor allem die Studierendenstreiks auch eine ganze Reihe von Defiziten offen, so u.a. auch die nicht ausreichende Finanzierung der Hochschulen. Obwohl ein Hochschulpakt zwischen dem Land und den Hochschulen vereinbart wurde, konnte die Mittelknappheit nicht behoben werden. Nicht unproblematisch erscheint in solch einer Situation die Tatsache, dass bislang seitens der neuen Regierung kein Haushalt für das Jahr 2010 vorgelegt wurde. Mit einer Verabschiedung des Etats ist laut Regierung erst im April zu rechnen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie gewährleistet die Landesregierung bis zur Verabschiedung eines Haushaltsetats durch den Thüringer Landtag die Einhaltung der Vereinbarungen im Hochschulpakt für die Hochschulen des Landes?

2. Welche Summen stehen den Hochschulen jeweils gegenwärtig zur Verfügung?

3. Welche Probleme sind bei den Hochschulen durch den bislang nicht verabschiedeten Etat zu verzeichnen?

4. Was tut die Landesregierung, um den Thüringer Hochschulen bei der Lösung von Problemen zu helfen?

Danke, Frau Abgeordnete. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Herr Minister Matschie, Sie haben das Wort.

Frau Dr. Kaschuba, gestatten Sie mir vielleicht zunächst eine Vorbemerkung, da ich die einleitenden Sätze nicht ganz unwidersprochen so stehen lassen möchte: Ein hocheffizientes Wissenschafts- und Forschungssystem ist, davon bin ich überzeugt, darauf angewiesen, das gesamte Wissenspotenzial einer Gesellschaft auszuschöpfen. Deshalb hat sich die Landesregierung vorgenommen, den Wissenschafts- und Forschungsstandort in Thüringen weiter zu stärken, aber auch fortzuentwickeln in diesem Sinne. Dabei setzt die Landesregierung einerseits auf Qualität und Exzellenz, andererseits wollen wir erreichen,

dass die Hochschulen einem breiten Personenkreis offenstehen und allen Studieninteressierten aus dem In- und Ausland ein attraktives Studien- und Weiterbildungsangebot anbieten. Um dies zu erreichen und zu gewährleisten, bedarf es eines erheblichen Mitteleinsatzes für die Bereiche Wissenschaft, Hochschulen und Forschung.

Der Freistaat wird seine in der Zukunftsinitiative sowie in der Rahmenvereinbarung II eingegangenen Zusagen, und damit das große finanzielle Engagement in den Bereichen Wissenschaft und Forschung, nicht nur einhalten, sondern noch weiter verstärken. Hierzu zählt, dass Thüringen auch in Zukunft im nationalen sowie im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe bestehen können muss. Deshalb sollen die Hochschul- und Forschungseinrichtungen des Landes noch attraktiver für Lehrende, Lernende und Forscher werden. Hierzu zählt ebenso, dass wir verstärkt den wissenschaftlichen Nachwuchs fördern. Das gilt insbesondere auch noch mal speziell für junge Frauen.

Die Fragen beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1: Da erst mit der Verabschiedung des Haushalts 2010 durch den Thüringer Landtag den Hochschulen der jeweilige Erfolgs- und Investitionsplanzuschuss zugewiesen werden kann, werden entsprechend den sich aus der Rahmenvereinbarung II ergebenden Verpflichtungen des Landes den Hochschulen Abschläge der Zuschüsse bereitgestellt, die die Hochschulen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß Artikel 100 der Thüringer Verfassung zur Erfüllung ihrer Aufgaben bewirtschaften.

Zu Frage 2: Insgesamt wurden den Hochschulen bislang 74.468.000 € zugewiesen. Diese Summe verteilt sich wie folgt auf die Hochschulen: Universität Erfurt - 7,54 Mio. €; FSU Jena - 28,35 Mio. €; TU Ilmenau - 13,32 Mio. €; Bauhaus-Universität Weimar - 8,7 Mio. €; Hochschule für Musik Weimar - 2,6 Mio. €, Fachhochschule Erfurt - 4,9 Mio. €, Fachhochschule Jena - 4,6 Mio. €; Fachhochschule Nordhausen - 1,8 Mio. € und Fachhochschule Schmalkalden - 2,57 Mio. €. Neben diesen Mitteln stehen den Hochschulen zudem noch eigene Einnahmen und Restmittel aus dem Jahr 2009 unmittelbar zur Verfügung. Weiter können die Hochschulen bis zur Verabschiedung des Haushalts 2010 weitere Zuschüsse zur Zuweisung beim Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur beantragen. Zudem wird das Ministerium den Hochschulen aufgrund der bestehenden rechtlichen Verbindlichkeiten weitere Mittel, z.B. aus dem Hochschulpakt, 2020 zuweisen.

Zu Frage 3: Der Landesregierung sind keine grundsätzlichen Probleme bei den Hochschulen durch den

bislang nicht verabschiedeten Haushalt bekannt.

Zu Frage 4: Das Land wird auch im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung seinen eingegangenen rechtlichen Verpflichtungen gegenüber den Hochschulen nachkommen.