Protocol of the Session on January 28, 2010

(Beifall SPD)

Es war für uns der denkbar schlechteste Beitrag zum Jahr der Demokratie hier in Thüringen.

Natürlich muss ich zwei Sätze auch zu Herrn Kuschel sagen. Herr Kuschel, Sie haben am Ende Ihrer Rede einen richtigen und ganz wichtigen Satz gesagt. Sie haben formuliert, auch Sie sind nicht frei von Irrtü

mern. Das Problem bei Ihnen scheint immer nur zu sein, diese Irrtümer auch zu erkennen und wenn es geht zeitnah. Ich will Ihre Rede und die Befürchtungen und Ängste, die Sie formuliert haben, als eines dieser Irrtümer kennzeichnen. Das Problem bei Ihrem Gesetzentwurf war - darüber haben wir im Innenausschuss gesprochen und auch das will ich in einen einfachen griffigen Satz packen -, die Pressemitteilung war wichtiger als das Handwerk.

(Beifall CDU, SPD)

Wenn der Staatssekretär hier formuliert, dass es zum Gesetzentwurf der Landesregierung die Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände in der Abstimmung im Ministerium - denn was Wolfgang Fiedler dazu gesagt hat, ist vollkommen richtig über die Anhörung - gegeben hat, dann ist die kommunale Familie mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung im Boot und alles andere ist Unfug.

Meine Damen und Herren, es ist für uns mehr als anerkennenswert, dass die neue Landesregierung, sprich das Innenministerium, diesen Gesetzentwurf und wie sie diesen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Herr Fiedler, der noch einmal ausdrücklich die Position der CDU hier geschildert hat, hat recht mit dem, was er sagt. Koalitionen sind so, dass sie ein Nehmen und ein Geben sind. An dieser Stelle, das sage ich ausdrücklich, nimmt die SPD und setzt sich durch. Ich bin lange genug in diesem Haus und habe schon einmal in einer Großen Koalition gearbeitet, ich weiß, dass das auch anders geht. Aber wer Koalitionen will, muss dieses wissen und sich dementsprechend verhalten.

Wie geht es weiter? Die Anhörung muss sein, da hat der Abgeordnete Fiedler absolut recht, der Landtag muss diese Anhörung durchführen. Wir wollen diese heute nach Ende der Sitzung in einer zusätzlichen Sitzung des Innenausschusses auch so beschließen. Wir wollen - und dazu brauchen wir noch das Einverständnis der kommunalen Spitzenverbände - die Anhörungsfristen verkürzen, nämlich auf drei Wochen, aber das scheint bei diesem Thema angemessen. Sie sind in der Vorabstimmung beteiligt gewesen. Es ist auch nicht so sehr das große fachliche Thema, wir entscheiden heute eine politische Frage, viel eher als eine fachliche Frage. Insofern scheint die Verkürzung dieser Anhörungsfristen auch angebracht. Das wird dazu führen, wenn wir das so durchbekommen, dass wir in der nächsten Landtagssitzung im Februar dieses Gesetz verabschieden können, also ist diesem Geschwindigkeitsgebot, was Sie immer formulieren, auch nach bestem Wissen und Gewissen und nach besten Möglichkeiten Genüge getan.

Aus all diesen Gründen, meine Damen und Herren, bitte ich Sie, diesen vorliegenden Gesetzentwurf an den Innenausschuss zu überweisen. Ich danke Ihnen.

(Beifall CDU, SPD)

Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf an den Innenausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. Es gibt keine Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Die gibt es auch nicht. Damit ist die Überweisung an den Innenausschuss erfolgt.

Ich rufe nun auf den Tagesordnungspunkt 7

Gesetz zur Änderung des Thürin- ger Kindertageseinrichtungsge- setzes und anderer Gesetze Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/359 - Neufassung - ERSTE BERATUNG

Wünscht jemand von den einreichenden Fraktionen das Wort zur Begründung? Da das mein Nachbar signalisiert, müssten wir jetzt noch kurz in der Schriftführung auswechseln. Bitte, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Kinder sind unsere Zukunft, deshalb muss es ein zentrales Anliegen aller Fraktionen sein, die besten Rahmenbedingungen für unsere Jüngsten und ihre Eltern in Thüringen zu schaffen. Über den Weg wurde in den vergangenen Jahren vielfältig diskutiert. Kein Thema im Sozial- und Bildungsbereich ist in den letzten fünf Jahren so intensiv und mit durchaus sehr gegensätzlichen Positionen diskutiert worden wie die Familienoffensive. Bereits mit der Verabschiedung des Thüringer Familiengesetzes am 16. Dezember 2005 war klar, wir werden die Implementierung der Thüringer Familienoffensive wissenschaftlich begleiten lassen und daraus unsere Schlussfolgerungen ziehen. Das von Prof. Opielka und seinem Team erarbeitete Gutachten sollte die Richtschnur des weiteren Handelns sein.

Der nun vorliegende Gesetzentwurf ist ein umfangreiches Maßnahmenpaket, mit dem nicht nur die wesentlichen Forderungen des Volksbegehrens für eine bessere Familienpolitik umgesetzt werden, sondern auch viele Forderungen aus dem Gutachten

von Prof. Opielka und in dem neu und bundesweit einmalige Maßstäbe in der frühkindlichen Bildung gesetzt werden. Mit der Einbringung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes und anderer Gesetze hat die Koalition der CDU und SPD bereits ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag eingelöst und damit eine wichtige Reform auf den Weg gebracht.

Das Gesetz stellt sicher, dass die gute Betreuungssituation in Thüringen weiter verbessert wird. Es werden im Gesetz Rechtsansprüche und Standards formuliert, die es in keinem Kita-Gesetz eines anderen Bundeslandes gibt. Erstmals wird zum Beispiel ein gesetzlicher Betreuungsanspruch für Kinder ab dem 1. Geburtstag formuliert. Dieser Anspruch umfasst eine Garantie auf eine mögliche Betreuungszeit von 10 Stunden. In keinem anderen Bundesland gibt es einen Betreuungsanspruch für einen Ganztagsplatz in dieser Form. Alle Eltern erhalten, wenn sie diesen Betreuungsanspruch noch nicht nutzen, ein einkommensunabhängiges Landeserziehungsgeld in Höhe von mindestens 150 € im Monat. Insofern ist es ein deutliches Signal an die jungen Eltern, dass sie entweder eine materielle Unterstützung für die Betreuung ihres Kindes oder aber einen garantierten Rechtsanspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz bekommen.

Wie bereits im Gutachten von Prof. Opielka angeregt, wird das Landeserziehungsgeld modifiziert und die Lücke zwischen Landeserziehungsgeld und Bundeserziehungsgeld geschlossen. Das heißt, das Landeserziehungsgeld wird künftig direkt im Anschluss an das Bundeserziehungsgeld für die Dauer von 12 Monaten gezahlt, unabhängig davon, ob das Bundeserziehungsgeld für ein Jahr in Anspruch genommen oder auf 24 Monate ausgedehnt wird.

Die vom Volksbegehren „Für eine bessere Familienpolitik“ geforderte ersatzlose Streichung des Landeserziehungsgelds war für uns keine Option, denn es bedeutet nicht nur finanzielle Einbußen bei den Eltern, die ihr Kind nicht in der Kindertagesstätte betreuen lassen, sondern eben auch für diejenigen, die ihr Kind in einer Einrichtung betreuen lassen und ausschließlich Geschwisterbonus erhalten. Wir wollen den Eltern weiterhin die Möglichkeit geben, ihre Kinder im ersten Lebensjahr zu Hause zu betreuen und wir wollen die Erziehungsleistung der Eltern auch weiterhin honorieren.

Neu ist, dass künftige Eltern auch einen Anspruch auf verringertes Landeserziehungsgeld haben, die ihr Kind halbtags in der Einrichtung betreuen lassen. Das ist nur folgerichtig, denn es wird der Vielfalt der Lebensentwürfe junger Eltern gerecht und ermöglicht Familien Vereinbarkeit von Familie, Beruf und auch den Wiedereinstieg in den Beruf nach Erziehungs

zeiten individuell zu gestalten.

Sehr geehrte Damen und Herren, wohl wichtigstes Anliegen des Gesetzentwurfs ist es, die Betreuungsrelation für die Kinder unter drei Jahren zu verbessern. Es wird ein Personalschlüssel von einer pädagogischen Fachkraft bei vier Kindern im ersten Lebensjahr, 1 : 6 im zweiten Lebensjahr, 1 : 8 im dritten Lebensjahr und 1 : 16 im Alter zwischen drittem Lebensjahr bis zur Einschulung festgelegt. Hinzu kommt...

Herr Abgeordneter Kellner, Ihre Redezeit zur Begründung des Gesetzentwurfs beträgt fünf Minuten und die Redezeit ist zu Ende.

Ja, dann werde ich jetzt den Antrag stellen, wenn ich es auch nicht zu Ende bringen kann, das tut mir schrecklich leid.

Sie können doch noch mal reden; Sie können dann noch mal sprechen.

Wir können dann noch mal sprechen?

Ja. Begründungen für solche Gesetzentwürfe haben eine vorgeschriebene Redezeit nach § 29 Abs. 3 von fünf Minuten. Dann gehen wir in die Aussprache und dann gibt es die Redezeiten, die sich auf die einzelnen Fraktionen entsprechend ihrer Stärke verteilen.

Gut, dann mache ich das.

Ich eröffne jetzt die Aussprache und rufe für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Jung auf.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, werte Gäste, beim Vorstellen des Gesetzes der beiden Fraktionen, welches uns jetzt vorliegt, haben Sie die Überschrift gewählt „Ein guter Tag für Thüringens Kinder und Eltern“. Am 20. Januar, als ich das erste Mal den Gesetzentwurf gelesen habe, habe ich gedacht, ja, das stimmt. Eine Relativierung

werde ich heute in meiner Rede darlegen.

Die Landesregierung hat sich verpflichtet in ihrem Koalitionsvertrag, bis Ende Januar 2010 - und das haben wir ja heute - einen Gesetzentwurf in den Thüringer Landtag einzubringen, mit dem die Ziele des Volksbegehrens mit Beginn des Kindergartenjahres 2010/2011 umgesetzt werden. Dies muss für uns der Maßstab sein, dieses vorgelegte Gesetz zu bewerten. Dies muss aber auch der Maßstab sein, die Dauer des parlamentarischen Verfahrens zu bewerten.

Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von CDU und SPD, haben gemäß dieses Koalitionsvertrags einen Gesetzentwurf vorgelegt und jetzt gilt es, diesen zügig zu diskutieren und zu verabschieden. In Ihrer schon zitierten Presseerklärung schreiben Sie, dass Sie es anstreben, jetzt eine rasche parlamentarische Beratung durchzuführen, damit die Rechtssicherheit für die Eltern, Kindergartenträger und Kommunen hergestellt wird. Meines Erachtens müssen wir hierbei nicht so viel Zeit verstreichen lassen, weil wir ja den Inhalt des Gesetzes seit fast fünf Jahren diskutieren.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir diskutieren über diese Novellierung des Gesetzes seit fünf Jahren und haben alle Argumente, aber auch wirklich alle Argumente hinlänglich ausgetauscht und können auch feststellen, dass viele unserer Argumente in diesem Gesetz Berücksichtigung gefunden haben, dass Anregungen eingeflossen sind und uns besonders wichtige inhaltliche Faktoren wie die Verbesserung des Personalschlüssels. Hier sei allerdings angemerkt, wir haben ja auch eine Personalschlüsselkürzung aus dem Jahr 2006 hier noch drinstecken und wir erreichen damit natürlich immer noch nicht den Durchschnitt des bundesdeutschen Niveaus. Wir haben unsere Forderung der gemeinsamen Förderung von Kindern mit und ohne Behinderungen in Regelkindertagesstätten in dem Gesetzentwurf verankert und hier werden wir im Ausschuss sicherlich noch einmal darüber diskutieren müssen, wie die Details auch vor Ort in der Praxis wirklich angewandt werden können.

Für uns wichtig waren die Mitwirkungsrechte der Eltern; diese zu stärken, das ist im Gesetzentwurf verankert. Hier haben wir prinzipiell keinen grundsätzlichen Dissens mit dem vorgelegten Entwurf und übrigens auch nicht mit den Regelungen zum Erziehungsgeldgesetz. Herr Kellner, hier sei wirklich angemerkt, in dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens - und das wissen auch die Kollegen der SPDFraktion - ist diese Streichung des Erziehungsgelds nur dem Finanzvorbehalt des Verfassungsgerichts zum Opfer gefallen. Inhaltlich haben wir immer ge

sagt, wenn das Geld zusätzlich bereitgestellt wird, dann sind wir nicht gegen die Regelungen zum Erziehungsgeld.

Was ich gut finde, das will ich auch deutlich sagen, ist die Flexibilisierung der Regelungen und vor allen Dingen die Entbürokratisierung der Regelungen, wenn es denn so auf den Weg gebracht wird. Sicher gibt es auch an dieser Stelle oder an der einen oder anderen noch Änderungsbedarf, den wir dann im Ausschuss auch einbringen werden. Ich will mal nur auf einen Aspekt des Erziehungsgelds eingehen. Wir halten es schon für notwendig, dass die Pflegeeltern z.B. bei den Anspruchsberechtigten mit aufgenommen werden, weil es dann auch wieder die Gleichheit zum Bundeselterngeld- und Bundeserziehungsgeldbezug herstellt.

Für uns ist jetzt entscheidend, dass die zweite Hälfte des Koalitionsvertrags eingehalten wird. Das KitaGesetz soll zum nächsten Kita-Jahr in Kraft treten.

Ich will noch mal auf Ihre Pressemitteilung eingehen. Sie sagten, es soll eine rasche Bearbeitung geben. Rasch ist für mich nicht Verabschiedung im April, das will ich ganz deutlich sagen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn ich Sie, Herr Minister, richtig in Erinnerung habe, wollten Sie im Dezember den Gesetzentwurf einbringen und im Januar verabschieden. Deswegen schlagen wir Ihnen auch vor, ohne zusätzliche Beratungen den 18. Februar zu nutzen für eine gemeinsame Mündliche Anhörung der beiden Ausschüsse Soziales, Familie und Gesundheit sowie Bildung, Wissenschaft und Kultur, dass wir am 18. März die Auswertung der Anhörung vornehmen können. Dann könnte am 19. März der Justizausschuss beraten und wir könnten im März diesen Gesetzentwurf verabschieden. Ich denke, das sind wir vielen Menschen in diesem Lande schuldig, vor allem den Kindern.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist deswegen wichtig, weil die Kommunen das neue Kita-Jahr mit Bedarfsplanungen vorbereiten müssen. Wenn wir im März diesen Gesetzentwurf hier verabschieden, dann haben Sie nicht mal zwei Monate Zeit, um das Ganze vorzubereiten. Im Juli, das wissen Sie, sind Ferien und es tagen auch keine Kreistage und keine Stadträte mehr, so dass die Bedarfsplanungen dann vor dem neuen Kita-Jahr gar nicht umgesetzt werden können. Deswegen von uns noch einmal der klare Appell: Verzögern Sie diesen Gesetzentwurf nicht!

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Zeitplan könnte funktionieren. Ich denke, die meisten der Anzuhörenden haben sich geäußert. Sie haben ja nun verkündet, im April das Gesetz zu verabschieden. Sind Sie damit wirklich sicher, verehrte Kollegen der SPD vor allen Dingen, dass die CDU im April dem Gesetz in dieser Fassung zustimmen wird, die den Zielen des Volksbegehrens wirklich noch entsprechen? Oder weist schon die ellenlange Liste der Anzuhörenden darauf hin, dass das gleiche Spiel wieder losgeht, was die CDU schon in der vergangenen Legislatur gespielt hat in Form von Verschieben, Verschleppen, Verwässern, immer neue Gründe finden, warum man noch nicht zu Ende verhandeln kann. Wir kennen das. Mir fallen schon jetzt wieder Gründe ein, zum Beispiel die Klage über die zu kurze Zeit der Auswertung, die scheinbare Notwendigkeit, weitere Gutachten einzuholen, die lang gezogenen Diskussionen über den einen oder anderen Einwand. Auf diese Art ist es ein Leichtes, das Kita-Gesetz bis in den Sommer hinein zu verschleppen und damit nicht mehr rechtzeitig zur Verabschiedung zu kommen. Diese Skepsis wird auch von der aktuellen Berichterstattung in der TLZ genährt, dass die Kommunen 93 Mio. € für die Kitas nicht zusätzlich erhalten, sondern diese schon im KFA enthalten seien. Man habe sich, so gibt die Zeitung einen Ministeriumssprecher wieder, um diese Summe verrechnet. Hier teile ich meine Verwunderung mit dem Präsidenten des Gemeinde- und Städtebundes, dieser wird mit den Worten zitiert: „Ich kann mir nicht vorstellen, wie man sich in dieser Größenordnung verrechnen kann.“ Das sind für mich Taschenspielertricks. Ich kann es mir mit Verlaub auch nicht vorstellen

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ich schon.)

und deswegen schließen sich hier auch gleich meine Fragen an die Landesregierung an: Bekommen nun die Städte und Gemeinden für die Kitas die 93 Mio. € im Vergleich zu den vergangenen Jahren zusätzlich - so wie ich den Gesetzentwurf gelesen habe - oder müssen sie das neue Gesetz aus eigener Tasche bezahlen? Das wäre ein schlechter Schildbürgerstreich.

(Beifall DIE LINKE)

Sich erst mit den Verbesserungen bei der frühkindlichen Bildung zu brüsten und die Kommunen und letztlich immer dann auch die Eltern dafür bluten zu lassen, wäre mehr als widersinnig. Die Kommunen haben schon die rote Fahne gehisst und verkündet, dass sie dieses Geld nicht aufbringen können. Ich erinnere an meinen Standardsatz fast in jeder Rede: „Kindertagesstätten sind Bildungseinrichtungen und