ja, ich habe noch Reserven, das war keine Drohung, das war eine Feststellung. Die Landesregierung hat geantwortet, ich habe einmal nachgefragt, die Steuerrechtsänderung seit 1999 auf die Kommunen runtergebrochen - 250 Mio. € im Jahr fehlen den Thüringer Kommunen nur durch Steuerrechtsänderungen. Das haben Sie schnell gelernt, da war ich wirklich erstaunt, wie Sie mit Statistik umgehen können. Das war bisher immer ein Steckenpferd von den Menschen, die vor 1989 politische Verantwortung hatten, da gehörte ich dazu in der DDR, da haben wir auch mit Statistik viel gemacht.
Das hilft uns nicht weiter, wenn Sie hier mit der Statistik spielen und 1995 mit 2005 vergleichen und dabei völlig ausblenden, dass wir eine Inflationsrate haben, dass die öffentlichen Haushalte insgesamt gewachsen sind, dass wir den Kommunen eine Vielzahl von Aufgaben übertragen haben. In dieser Zwischenzeit lagen zwei Kommunalisierungspakete allein in Thüringen, wo wir fast alle Aufgaben kommunalisiert haben, erst vor Kurzem die Versorgungs- und Umweltverwaltung. Diese reine Zahlengegenüberstellung bringt uns leider nicht weiter, sondern die Fakten bringen uns weiter und bei den Fakten ist zu bemerken, dass die Steuereinnahmen und die Einnahmen insgesamt und die Ausgaben auseinandergehen. Jetzt machen Sie weiter Statistik und sagen, die Kommunen haben die Verschuldungen reduziert, die haben Rücklagen, die haben sogar einen Finanzierungsüberschuss. Das wissen Sie ja. Das machen ja die Kommunen nicht freiwillig, sondern das Haushaltsrecht schränkt sie ein. Wir haben zum Beispiel als Gesetzgeber die Kommunen verpflichtet, jedes Jahr zu tilgen. Ich würde mir wünschen, dass wir in der Landeshaushaltsverordnung auch so eine Verpflichtung für uns als Land getroffen hätten. Wir können Schulden kumuliert fortschreiben. Die Kommunen müssen tilgen, jedes Jahr. Sie müssen einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen und die Kreditaufnahme unterliegt der staatlichen Genehmigung. Sie sind also nicht frei in ihrer Kreditaufnahme. Das führt sicherlich dazu, dass unter anderem auch die Verschuldungssituation der kommunalen Ebene und der Landesebene auseinanderläuft. Aber man kann das Haushaltsrecht des Landes und der Kommunen
Dann haben Sie gesagt 738 Mio. € Rücklagen. Da wissen Sie aber, 100 Mio. € davon sind sogenannte Pflichtrücklage, 2 Prozent des Durchschnitts der letzten drei Jahre der Verwaltungshaushalte. Etwa 100 Mio. € müssen die Kommunen vorhalten als Vorlage. Dazu zwingen wir sie und wir haben einen hohen Anteil sogenannter zweckgebundener Rücklagen, die Sie mit eingerechnet haben. Das sind insbesondere Nachsorgerücklagen für den Bereich der Abfallwirtschaft. Das ist Geld der Gebührenzahler, was letztlich für die Nachsorge von Deponien zum Einsatz kommt, und wir haben Gebührenausgleichsrücklagen in Größenordnungen. Das ist auch Geld der Gebührenzahler. Wir haben auch zum Teil Rücklagen für Bürgschaften und Verpflichtungen gegenüber kommunalen Unternehmen, die auch pflichtig sind, hat Ihr Haus, also Ihre Vorgänger, eine Verordnung beispielsweise erlassen - die ich ganz vernünftig finde -, dass z.B. jede Bürgschaft mindestens mit 7 Prozent der Bürgschaftssumme als Fiskalvermögen hinterlegt sein muss. Also 7 Prozent der Bürgschaftssumme muss als Fiskalvermögen, also in der Rücklage da sein. Wie gesagt, das ist eine vernünftige Regelung, aber das müssen Sie dann natürlich, wenn Sie hier die Rücklagenzahlen definieren, einfach dazusagen, dass das Rücklagen sind, die die Kommunen im Regelfall aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gebildet haben. Es sind nicht Rücklagen, weil dort die Insel der Glückseligkeit ist. Das gibt es natürlich bei einigen, bei den Landkreisen; da habe ich mit mancher Rücklage Probleme, zum Beispiel die des Landkreises Schmalkalden-Meiningen. Mein Kollege Hellmann wird mit mir jetzt wieder schimpfen, wenn ich das immer kritisiere, weil der froh ist, dass die Rücklage dort ist, weil sie da mehr Gestaltungsspielräume haben. Aber die finanzieren sich ja über die Kreisumlage. Die haben das den kreisangehörigen Gemeinden weggenommen und bunkern das bei sich als Rücklage; 38 Mio. € finde ich unanständig. Das müsste man sich auch anschauen, ob bei den Landkreisen tatsächlich so hohe Rücklagen zulässig sind - allgemeine Rücklagen. Die 38 Mio. € sind nicht alles allgemeine Rücklage, es ist auch eine Zweckbindung Abfallwirtschaft dabei. Aber das ist einer der Landkreise, die eine sehr hohe Rücklage haben; Wartburgkreis hat zum Beispiel 18 Mio. €. Ich bitte Sie aber einfach, wenn Sie erkannt haben, dass das kommunale Haushaltsrecht und das Landeshaushaltsrecht nicht miteinander vergleichbar sind, dass man es auch nicht miteinander vergleicht.
Die niedrigen Hebesätze; jetzt müssen Sie sich als CDU noch mal verständigen über Ihr Konzept. Es macht natürlich wenig Sinn, sich auf Bundesebene für eine Reduzierung der Steuerbelastung bei den Unternehmen einzusetzen, die Körperschaftssteuer von 25 auf 15 Prozent zu reduzieren und gleichzeitig
von den Kommunen zu fordern, den Hebesatz der Gewerbesteuer anzuheben. Das macht ja wenig Sinn. Es gibt ein Potenzial jetzt bei der Erhöhung der Gewerbesteuer. Im Übrigen plädiere ich immer dafür, weil durch die Steuerrechtsänderung zum 01.01.2008 Einzelunternehmer die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 380 mit ihrer Einkommensteuer verrechnen können. Das betrifft aber nur die Einzelunternehmer, die veranlagte Einkommensteuer bezahlen. Da haben wir einen Spielraum bis 380 Hebesatzpunkte das zu erhöhen. Wir haben aber das Problem bei den Kapitalgesellschaften, wobei ich da immer sage, die Reduzierung der Körperschaftsteuer von 25 auf 15 Prozent wurde auch damit begründet, den Kommunen einen Korridor zu öffnen, den Hebesatz der Gewerbesteuer moderat anzuheben. Da bin ich also auch dafür. Aber Sie als CDU müssen das dann auch den Unternehmern ehrlicherweise sagen und dürfen nicht sagen: Wir auf Bundesebene reduzieren die Unternehmensteuer und schieben dann den Schwarzen Peter den Kommunen zu und sagen, aber ihr müsst jetzt zwingend die Hebesätze erhöhen, Herr Höhn. Ich bin da für eine ehrliche Diskussion und Sie haben mich auf Ihrer Seite. Ich habe mich erst neulich wieder zur Diskussion in Bad Salzungen öffentlich geäußert, so dass ich sage: Bad Salzungen verschenkt Gewerbesteuer. Die haben einen Hebesatz von 300 als Kreisstadt. Die könnten ruhig auf 380 hochgehen. Das wären dort mindestens 720.000 € im Jahr Mehreinnahmen. Da haben Sie mich auf Ihrer Seite, denn ich bin keiner, der nur fordert. Das Land hat sowieso etwas davon über die Gewerbesteuerumlage. Es wird nicht angerechnet auf die Schlüsselzuweisungen, das ist auch gut so, damit wir die nicht „bestrafen“, die die Hebesätze erhöhen. Da haben Sie mich auf Ihrer Seite, weil wir LINKE kümmern uns ja nicht nur um die Ausgaben, obwohl die Konservativen uns das immer unterstellen, dass wir nur verteilen würden, wir sind die Partei, die sich auch darum kümmert, dass Einnahmen da sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch dort bitte ich um eine Versachlichung der Diskussion. Ich sage es noch einmal, Herr Innenminister, Ihre Rede war ein Beitrag zur Versachlichung. Sie merken, ich bemühe mich auch. Bei den Investitionen muss ich noch mal sagen, das haben Sie ausgeblendet, dass natürlich zu den Bedarfen die Investitionen bei den Kommunen gehören. Da müssen wir uns mit dem Problem beschäftigen, dass die Thüringer Kommunen zurzeit nur etwa 50 Prozent der notwendigen Investitionsquote realisieren können. Das Deutsche Institut für Urbanistik hat den jährlichen Investitionsbedarf der Thüringer Kommunen mit 1,5 Mrd. € definiert, um die Infrastruktur zu erhalten und die noch vorhandenen Infrastrukturlücken zu schließen, die es
immer noch gibt, bei leitungsgebundenen Einrichtungen, auch beim Straßenbau. Zurzeit investieren die Thüringer Kommunen 800 Mio. € pro Jahr. Um das Problem müssen wir uns kümmern, weil sonst ein neuer Investitionsstau entsteht. Und den dann mal wieder zu reparieren, das verursacht zusätzliche Kosten. Von daher bitte ich Sie, auch das in Ihre Betrachtung entsprechend einzubeziehen.
Noch eine Anmerkung zu Ihren Ausführungen SGB II, also Kosten der Unterkunft. Die jetzige geplante Reduzierung des Bundesanteils heißt, 10 Mio. € Verlust für die Thüringer Kommunen. Die von der Landesregierung selbst prognostizierte Steigerung, das hat der Arbeitsminister hier dargelegt, von 4 Prozent, würde 20 Mio. € Mehrausgaben bedeuten, das heißt, 30 Mio. € fehlen im System. Jetzt haben Sie gesagt, das wird bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt. Aus dem Referentenentwurf geht das nicht hervor. Aber es kann sein, dass der schon überarbeitet ist. Da werden wir sehr aufmerksam hinschauen, ob Ihre Aussage hier stimmt, dass das zu Verlusten beim Land führt, aber nicht bei den Kommunen. Wir haben bisher aus dem Referentenwurf entnehmen müssen, dass das bei den Kommunen voll durchschlägt. Aber da bin ich auch gern bereit, mich zu korrigieren, wenn sich Ihre Argumentation im Gesetzentwurf widerspiegelt.
Eine letzte Anmerkung dazu, dass Sie gesagt haben, die Bundesregierung wird schon wissen, was sie macht. Meine Erfahrungen sind andere. Deswegen ist es immer hilfreich, wenn wir Sie noch einmal darauf hinweisen, welche Folgen Ihre Gesetzgebung auf Bundesebene hat. Da wollen wir Ihnen zur Seite stehen, denn Sie haben im Bundesrat eine durchaus hilfereiche Argumentation geführt, also Sie als Landesregierung, wo es um das Wachstumsbeschleunigungsgesetz ging.
Es führt aber zu mindestens 30 Mio. € Mindereinnahmen bei den Kommunen, allein dieses Gesetz. Konjunkturpaket II - im Übrigen 56 Mio. € im letzten Jahr, in diesem Jahr 105 Mio. €, weil noch die Anrechenbarkeit der Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer auf die Einkommensteuer hinzukommt.
Also eine interessante Diskussion. Wir müssen jetzt handeln, wir können nicht bis April warten. Die Sofortmaßnahme wäre tatsächlich aus dem Landesausgleichsstock ein Sofortprogramm für Kultur und Sozialeinrichtungen. Dieses Geld steht uns zur Verfügung und belastet den Landeshaushalt nicht. Insofern, wenn wir wirklich etwas für die Kommunen in der jetzigen Situation machen wollen, sollten wir da schnell handeln. Danke.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir die Anmerkung: Herr Kuschel, Sie haben 25 Minuten 30 gesprochen, zehn Minuten länger als der Innenminister. Ich möchte das nur zur Kenntnis geben. Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Lehmann von der CDU.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zunächst danke ich ganz herzlich dem Herrn Innenminister für seinen gegebenen Bericht, für seine ganz klaren Aussagen auch zu Zahlen und vor allen Dingen auch zu den rechtlichen Bestimmungen gemäß der Thüringer Kommunalordnung und weiterer Gesetze, die von dem Antrag der Fraktion DIE LINKE tangiert werden. Dennoch bin ich mir sehr sicher, dass die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE das alles schon vorher sehr genau wissen.
Herr Kollege Kuschel, ich bin immer wieder erstaunt, mit welcher Inbrunst der Überzeugung Sie hier die abenteuerlichsten Dinge vortragen.
Insofern danke ich wirklich sehr für die rechtlichen Erläuterungen. Aber wie gesagt, es sind Spiegelfechtereien, die hier stattfinden, wenn Sie Ihre Anträge einbringen zu Dingen, die klar sind, die auch bekannt sind. Aber nichtsdestotrotz nehmen wir das natürlich sehr ernst, auch unsere Fraktion wird sich dazu natürlich sachgerecht äußern.
Die Drohkulisse mit der Schließung von Schwimmbädern und Bibliotheken ist nun wirklich nichts Neues mehr. Das führen Sie seit vielen, vielen Jahren immer wieder hier an, egal wie die Lage ist. Sind die Steuereinnahmen gut, führen Sie es trotzdem an. Jetzt sieht es schlechter aus für Thüringen und die Kommunen, da kommt dasselbe Thema aber auch wieder. Lobbyarbeit, die Sie hier leisten, also die zielstrebige Vertretung und Durchsetzung von Einzelinteressen, ist legitim und notwendig. Aber ich sage auch ganz deutlich, dabei dürfen wir das übergeordnete Ziel, Thüringen insgesamt voranzubringen, nicht aus den Augen verlieren. Diese Rolle spielen Sie, die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE, nun schon seit 20 Jahren. Nötig waren Ihre Kämpfe jedoch nie und sind sie auch nicht.
Und Sie, die Sie hier als Landtagsabgeordnete tätig sind, tragen an dieser Stelle eben auch Verantwortung für das Land und den Landeshaushalt.
Das schließt die Kommunen natürlich auch mit ein, aber die Interessen des Landes nicht automatisch aus. Alles in allem, das Gleichgewicht zu halten auch im Haushalt, ist wichtig und sicher oft schwierig, vor allen Dingen in Zeiten wie jetzt. Aber wenn Sie beides nicht zusammenbringen können, dann ist das Ihr Problem.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei allen Sorgen, die alle staatlichen Ebenen infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise haben, darf man die Lasten nicht einseitig auf eine Seite abschieben. Natürlich verstehen wir die Nöte der Kommunen. Die Nöte des Landes sind aber auch nicht geringer, sondern eher höher. Das werden wir in den nächsten Wochen und Monaten auch bei unserer Haushaltsdiskussion 2010 hier noch hören und sehen.
Eines darf man nicht vergessen, den Kommunen geht es nur gut, wenn es auch dem Land gut geht. Es nützt nichts, wenn die eine Seite ständig von der anderen Seite mehr Geld fordert, das nur durch mehr oder durch neue Schulden aufgebracht werden könnte.
Die Lasten, Herr Kollege Ramelow, haben alle Menschen hier in Thüringen zu tragen. Da können wir nicht zwischen kommunalen und Landes- und Bundesthüringern unterscheiden. Es ist immer ein und derselbe Mensch, auf dem diese Lasten liegen oder der Erleichterungen erfährt. Die Menschen in diesem Land tragen mittlerweile über 20.000 € Schulden, die Bund, Land und Kommunen pro Person aufgenommen haben. Wobei die Schuldenlast, die auf den Thüringern liegt, nicht am meisten durch die Kommunen verursacht wird. Fakt ist, höhere Zuweisungen an die Kommunen müssen durch zusätzliche Schulden finanziert werden, die die Verschuldungssituation des Landes noch verschärfen würden und auch werden, die aber wird bereits jetzt von allen Seiten beklagt. Da erinnere ich auch an den Bund der Steuerzahler, der sich erst in dieser Woche wieder zu
unseren Landeszahlen zu Wort gemeldet hat. Weitere Kredite werden in diesem Jahr hinzukommen. Wenn es aber konkret um Einsparungen auf Landesebene geht, wird jeder Einsparvorschlag von Ihnen abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, werte Kollegen der LINKEN, Sie agieren geradezu mit utopischen Zahlen, die den Kommunen an Zuweisungen angeblich vorenthalten worden sind. Wie passt es zusammen, wenn die Kommunen angeblich in den letzten Jahren ihre Aufgaben nicht auskömmlich finanzieren konnten, aber im Jahr 2004 144 Mio. €, im Jahr 2005 248 Mio. €, im Jahr 2006 182 Mio. €, 2007 104 Mio. € und im Jahr 2008 290 Mio. € an Überschüssen erwirtschaftet haben, also mehr eingenommen als ausgegeben haben? Die Kommunen haben in den Jahren schon Überschüsse erwirtschaftet, als das Land noch insgesamt 1,6 Mrd. € an neuen Schulden aufnehmen musste. Auch für 2010 stellen Sie, insbesondere Herr Kollege Kuschel, die Verhältnisse völlig auf den Kopf. Die Steuerausfälle für die Kommunen werden laut NovemberSteuerschätzung 2009 mit ca. 26 Mio. € prognostiziert. Wie Sie auf 76 Mio. kommen, ist mir ein Rätsel.
Für das Land stehen demgegenüber in 2010 rund 400 Mio. € Minus zu Buche. Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz werden 2010 den Kommunen voraussichtlich 13 Mio. € fehlen. Beide Beträge werden in die Berechnung des Kommunalen Finanzausgleichs des Freistaats für 2010 selbstverständlich mit einbezogen. Es ist politisch einfach nicht zu verantworten und bei Ihrer Aufgabe als Landtagsabgeordnete auch nicht zu verstehen, wie Sie diese Tatsachen ignorieren und von dem Partner, der bedeutend höhere Ausfälle zu verkraften hat, und der sich in den letzten Jahren zugunsten des anderen Partners höher verschulden musste, nur noch weitere Leistungen abverlangen. Die Kommunen konnten Schulden abbauen. Ich finde es auch ein bisschen schade, dass ich, glaube ich, niemanden vom Gemeinde- und Städtebund oder Landkreistag zu diesem Thema hier sehe - kann ich nicht erkennen, das ist sehr schade.
Sehr geehrte Damen und Herren, dazu kommt, dass man auch einmal einen Blick über den Tellerrand hinauswerfen sollte. Dies hat mein Vorredner auch zumindest versucht. Die Thüringer Kommunen haben die niedrigste Verschuldung pro Kopf in Deutschland. Bis zum Jahr 2000 sind rund 3.470 € Schulden pro Einwohner in Thüringen aufgelaufen einschließlich - und das ist jetzt sehr wichtig - der Zweckverbände und der öffentlich bestimmten kommunalen Fonds, der Einrichtungen und öffentlicher Unternehmen. Seit
dem Jahr 2000 ist die pro-Kopf-Verschuldung bei den Kommunen in Thüringen jedoch rückläufig, während sie in Mecklenburg-Vorpommern und in Sachsen-Anhalt weiter um 10,5 bzw. 8,2 Prozent gestiegen ist. Im Übrigen haben diese Länder eine Gebietsreform durchgeführt und da muss man sich schon fragen, wo bleiben die Effekte?
Sie suggerieren in Ihrem Antrag, sehr geehrte Kollegen der LINKEN, dass sich seit 1999 die Finanzsituation der Kommunen verschlechtert habe. Wie erklären Sie sich dann, dass in den Jahren 1991 bis 2000 eine jährliche durchschnittliche Verschuldung von 88 € in den Kernhaushalten pro Einwohner zu verzeichnen war und in den Jahren 2001 bis 2007 dann aber ein Überschuss von 47 € pro Einwohner in Thüringen. Nur die Kommunen in Bayern, BadenWürttemberg und Sachsen haben in diesem Zeitraum auch einen positiven Finanzierungssaldo aufzuweisen. Sie können das gern nachlesen beim Statistischen Bundesamt. Somit kann ich Ihre Aussage, dass es seit 2000 mit den Kommunen bergab gehe, nicht nachvollziehen.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Vorwurf einer Unterfinanzierung von kommunalisierten Aufgaben ist aus unserer Sicht nicht haltbar. Für die in 2008 und 2009 erfolgte weitere Kommunalisierung von Landesaufgaben haben wir einen 15-prozentigen Aufschlag für zusätzliche Kosten in der Übergangszeit gewährt. Zum Haushaltsbegleitgesetz im Zusammenhang mit der Kommunalisierung haben wir als Fraktion vor drei Jahren noch einmal einen umfangreichen Änderungsantrag eingebracht, der die Personal- und Sachkostenerstattung auf eine eindeutige und sichere Grundlage gestellt hat. Somit wurde den Landkreisen und kreisfreien Städten genügend Zeit eingeräumt, um die Übernahme der Aufgaben und die Einstellung oder Übernahme der Beschäftigten in Ruhe vorbereiten zu können. Damit wurde auch das damalige Eckpunktepapier, das zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung vereinbart war, umgesetzt. Die Steuerausfälle bei den Kommunen durch die Unternehmenssteuerreform hat das Land übernommen und auch ausgeglichen, immerhin 21,7 Mio. € in 2008 und 14,3 Mio. € in 2009. Das sind einige weitere Beispiele dafür, was das Land durchaus für unsere Kommunen tut und getan hat. Darüber hinaus haben kreisfreie und Große kreisangehörige Städte eine zusätzliche Anpassungshilfe in Höhe von 10 Mio. € erhalten. Über den Finanzausgleich hinaus wurde zudem auch die Jugendpauschale von jährlich 10 Mio. € gewährt. Für die Unterhaltung kommunaler Straßen standen ebenfalls zusätzliche Mittel zur Verfügung.
Das Konjunkturpaket II will ich an dieser Stelle nur benennen. Auch hier an dieser Stelle haben wir bereits in den letzten Monaten darüber gesprochen. Ich möchte darauf verweisen, dass auch dafür das Land für die sogenannten klammen Kommunen weitere 20 Prozent zur Verfügung gestellt hat, um den nicht vorhandenen Eigenanteil dieser Kommunen zu decken. Insofern kann ich mir auch nicht vorstellen, dass in dem Landesausgleichsstock noch viel Geld enthalten sein dürfte.
Aber eigentlich, werte Kolleginnen und Kollegen der Linkspartei, wissen Sie das alles ganz genau. Ihre Anfragen dazu und insbesondere die Antworten der Landesregierung zeigen ebenfalls deutlich auf, dass bei der pauschalen Zuweisung von Geld für übertragene Aufgaben in den Landkreisen auch Geld übrig bleibt, welches dann dort für andere Zwecke verwendet wird. Da gibt es eine ganze Reihe von Anfragen und da sieht man das sehr deutlich. Hier greift dann auch die kommunale Selbstverwaltung. Und genau diese, die sicher nicht nur ich sehr hoch schätze, ist es auch, die von den örtlich gewählten kommunalen Mandatsträgern verantwortungsvolle eigenverantwortliche Entscheidungen abverlangt. Jeder, der sich der Wahl stellt und von den Wählern in ein Amt gewählt wird, muss sich auch seiner Verantwortung dafür bewusst sein. Mit Geld verantwortungsvoll umzugehen, ist nicht jedermanns Sache, auch das wissen wir. Auch teure Fehlentscheidungen haben wir schon oft genug erlebt und mussten dann auch das eine oder andere Mal als Land aushelfen. Der Herr Innenminister hat das Ganze freundlich umschrieben mit den Worten „großzügig gewirtschaftet“. Nicht nur äußere, für Kommunalpolitiker wenig oder gar nicht beeinflussbare Ursachen sind verantwortlich dafür, dass manche Kommune besser dasteht und andere nicht so gut, denn es gibt bei genauerem Hinsehen durchaus Unterschiede. Beispielhaft verweise ich auf die Antwort der Kleinen Anfrage des Herrn Kollegen Dr. Pidde von der SPD-Fraktion zur Situation der Landkreise vom Dezember 2009. Dort gibt es ganz interessante Zahlen nachzulesen, das kann ich nur jedem als Lektüre empfehlen. Weiterhin hat ja auch der Herr Kollege Kuschel im „Neuen Deutschland“ vor Kurzem, ich denke mal auch genau auf diesen Antrag hin
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Passen Sie auf, dass Sie nicht im Ver- fassungsschutzbericht genannt werden.)
- natürlich lesen wir das, aber selbstverständlich, wir sind umfänglich informiert, Herr Kollege - das Beispiel Eisenach gebracht, auch ein negatives Beispiel. Aber es gibt auch positive Beispiele. Wie gesagt, ich verweise auf die Kleine Anfrage von Herrn Dr. Pidde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, alle Ebenen müssen sich einem Konsolidierungskurs unterwerfen. Ich denke, da sind wir uns auch einig. Der Konsolidierungsprozess ist ein notwendiger Anpassungsprozess, der sich aber auch aus dem Bevölkerungsrückgang ergibt. Das Thema Bevölkerungsrückgang ist schon ein sehr wichtiges, hier auch oft diskutiert, und das sollten wir auch bei der Betrachtung der Finanzen nicht außen vor lassen. Wir bekommen als Freistaat Thüringen aufgrund des Bevölkerungsrückgangs jährlich ca. 40 Mio. weniger aus dem Länderfinanzausgleich. Wir haben zukünftig weitere rückläufige Solidarpaktmittel, aber auch das ist allgemein bekannt. 2020 werden wir mit 2,5 Mrd. € weniger auskommen müssen als in diesem Jahr. Dieser Umgestaltungsprozess wird nicht schmerzfrei ablaufen und auch an den Kommunen ganz bestimmt nicht vorübergehen. Der demographische Wandel muss begleitet werden. Er hat sicherlich auch Chancen und die sollten wir dann auch nutzen. Die Gelder müssen in den Bereichen, wo wir uns mehr leisten als vergleichbare Länder, abgeschmolzen werden. Durch eine entsprechende Prioritätensetzung bietet sich aber auch die Chance, pro Kopf dennoch mehr Geld in Zukunftsbereichen wie Bildung und Forschung einzusetzen. Die Strukturen, die Sie ja auch in Ihrem Antrag direkt bzw. auch indirekt ansprechen, die nach der Wende aufgebaut worden sind, sind zum großen Teil unter Annahme eines Bevölkerungszuwachses aufgebaut worden. Inzwischen sagen alle demographischen Studien und die jährlichen Statistiken, dass wir jetzt und auch noch mehr in Zukunft in einem einwohnerärmeren Thüringen leben werden. Aus diesem Blickwinkel ist beispielsweise auch die Behördenstrukturreform entwickelt worden. Auch der Abbau der Überkapazitäten bei Landespersonal oder die Zusammenlegung der vom Land geförderten Einrichtungen in den Landkreisen in den letzten Jahren haben ihre Ursache im Bevölkerungsrückgang oder zumindest eine Mitursache.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Land hat über Jahre Steuerausfälle allein getragen, die nach Recht und Gesetz eigentlich auch die Kommunen hätten mittragen müssen. Es macht eine Summe von insgesamt 160 Mio. € aus. Ich denke auch an die 28 Mio. € zusätzlich für den Bereich des ALG II. Wir mussten uns dafür den Vorwurf der angeblichen Fehlverwendung von Solidarpaktmitteln gefallen lassen. Selbst in der Antwort auf die Kleine Anfrage von Herrn Abgeordnetenkollegen Kuschel zu den Vergleichszahlen mit Sachsen wurde noch einmal deutlich, dass wir, gemessen an der Pro-KopfAusstattung, in Thüringen jährlich rund 200 Mio. € mehr an die Kommunen gezahlt haben als die sächsische Landesregierung an ihre Kommunen. Ich denke, das ist auch ganz wichtig und das sollte man hier auch deutlich ansprechen. Das ist auch einer der Gründe, warum Thüringen höher verschuldet ist als
Sachsen. Auch die Eckdaten für 2010 zeigen, dass wir die Kommunen weder im Stich lassen oder die Augen vor den rückläufigen Einnahmen verschließen. Die Erarbeitung des kommunalen Finanzausgleichs 2010 hält sich eng an die Vorgaben des Verfassungsgerichts. Die Kommunen werden auskömmlich für ihre Aufgaben ausgestattet. Unabhängig von der Finanzkraft des Landes bekommen die Kommunen entsprechend der Datenerhebung des Thüringer Innenministeriums ihre Aufwendungen entsprechend ihrer eigenen Einnahmemöglichkeiten erstattet. Das Verfassungsgericht ist ja nun, wie wir gehört haben, der Innenminister hat ja gerade vom heutigen Vormittag berichtet, wieder mit der Prüfung und der Thematik dazu beschäftigt. Ich denke, wir warten alle mit Spannung auf die Dinge, die dort am Ende bei den Klagen der drei Kommunen herauskommen. Für Kommunen in Not und wenn die rechtlichen Vorgaben gegeben sind, gibt es auch Mittel aus dem Landesausgleichsstock. Aber das geht nicht einfach mal so und nicht mal eben für alle, wie es in Ihrem Antrag gefordert wird.
Nein, sonst rede ich noch länger als der Kollege Kuschel, das möchte ich vermeiden. Herr Huster kann sich ja dann melden.