Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir diskutieren ja in dieser Legislaturperiode nicht das erste Mal und insbesondere auch nicht das erste Mal auf Antrag der LINKEN über die Grunderwerbsteuer. Da es mir im Kern so geht wie dem Kollegen Meyer, ich habe keine Zahl und auch kein
Gefühl dafür, wie viele Fälle das insbesondere im Bereich der Unternehmensbesteuerung sind, will ich an dieser Stelle ein paar grundsätzliche Ausführungen zu den Fragen der Grunderwerbsteuer machen.
Meine Damen und Herren, im März 2011 hat der Thüringer Landtag mit den Stimmen von CDU, SPD, GRÜNEN und LINKEN einen Gesetzentwurf der Linkspartei verabschiedet, mit dem die Grunderwerbsteuer von zuvor 3,5 Prozentpunkten auf 5 Prozentpunkte angehoben wurde. Das ist relativ gesehen eine Erhöhung um 42 Prozent. Als eine Begründung dieser Steuererhöhung wurde vorgebracht, dass dies die einzige Steuerart sei, die das Land erhöhen kann. Dieser Aspekt findet sich in der Begründung des vorliegenden Antrags ja auch wieder. Die Begründung finde ich seltsam, muss ich offen sagen, mindestens seltsam, weil die formale Zuständigkeit ja noch lange nichts darüber aussagt, ob eine Steuererhöhung sinnvoll, angemessen oder in sonstiger Weise wünschenswert ist. Bei der Erhöhung gerade der Grunderwerbsteuer verneine ich das alles, dass das weder sinnvoll noch hilfreich, noch angemessen ist, denn die Grunderwerbsteuer trifft vor allem junge Familien, meine sehr verehrten Damen und Herren. Sie trifft vor allem junge Familien, die mit einem häufig knapp bemessenen, zumindest knapp berechneten Budget versuchen, ihrer Familie, sich und ihren Kindern ein eigenes Zuhause zu schaffen. Diesen Familien hat die ganz Große Koalition in diesem Haus dieses Vorhaben nicht leichter gemacht, meine sehr verehrten Damen und Herren. Sie werfen den jungen Familien in Thüringen Knüppel zwischen die Beine, wenn die sich in Thüringen ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen wollen. Deshalb hat meine Fraktion als einzige Fraktion in diesem Hohen Haus gegen die Steuererhöhung gestimmt.
Frau Lehmann hat auch die Motivation der CDU verraten; die Mehreinnahmen, das haben Sie eben gesagt, die wir auch gern nehmen würden. Das, Frau Lehmann, ist Ihre Motivation gewesen. Sie wollen das Geld haben, ohne zu überlegen, was es bei denen verursacht, die das Geld bezahlen müssen, denn es sind immer zwei, die zu einem solchen Geldfluss beitragen.
Bei den Diskussionen kam neben dieser fragwürdigen Motivation, neben dieser fragwürdigen Begründung noch mindestens eine andere auch sehr interessante und aufschlussreiche Erkenntnis zutage, nämlich dass die Linksfraktion eigentlich eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf den Satz der regulären Mehrwertsteuer sich vorstellen kann, das heißt auf 19 Prozent - 19 Prozent Grunderwerbsteuer, meine sehr verehrten Damen und Herren,
was dann mit dem ländlichen Raum, was dann mit dem Leben in unseren Dörfern passiert, da braucht man tatsächlich kein Prophet zu sein, dass das sicherlich der Exitus für viele Thüringer Dörfer wäre.
Frau Lehmann, mit der Motivation, die Sie eben hier vorgetragen haben, nämlich wir würden das Geld auch gern nehmen, werden Sie irgendwann Schwierigkeiten bekommen, wenn der Antrag kommt, die Grunderwerbsteuer der Mehrwertsteuer anzupassen und auf 19 Prozent zu erhöhen. Denn wenn man das erst einmal nur auf dem Papier durchrechnet, das ist damals auch geschehen, da wurden, ich meine, 22 Mio. an Mehreinnahmen prognostiziert, jetzt können wir das zusammen hochrechnen, ich will das aus dem Stand nicht machen, ich habe mich im Plenum schon einmal verrechnet, aber dass das eine erheblich theoretische Summe zumindest ist, die da zusammenkommt, das liegt auf der Hand. Was davon realisierbar ist, ist eine andere Frage. Und was es, wie gesagt, am Ende tatsächlich auswirkt, das ist das Dritte.
Ich sage für meine Fraktion, wir wollen das ausdrücklich nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir wollen unsere Dörfer erhalten und wir sind auch, nicht nur, aber auch aus diesem Grund gegen die Erhöhung der Grunderwerbsteuer gewesen. Wir werden auch in Zukunft dagegen sein.
Vor diesem Hintergrund muss man sich auch den jetzigen Antrag ansehen, sehr geehrter Herr Kollege Huster, denn erst die Grunderwerbsteuer erhöhen und dann zu versuchen, den Durchgriff zu erhöhen, damit die Steuererhöhung voll durchschlägt, das ist die logische Schrittfolge, die dieser Antrag dann auch als zweiten, als Nachfolgeantrag zum Erhöhungsantrag in gewisser Weise konsequent, dadurch aber noch lange nicht richtig macht.
Aber es ist Ihre Politik. Man muss eigentlich auch dafür dankbar sein, bei allen Schwierigkeiten, die ich ganz offen zugeben will, die wir gelegentlich mit der Politik der Landesregierung, insbesondere des CDU-Teils haben, zeigen uns solche Diskussionen immer wieder, wenn es denn noch nötig sei, aber dann zeigen die das immer wieder, dass es richtig war, damals im dritten Wahlgang Frau Lieberknecht dazu zu verhelfen, dass sie Ministerpräsidentin des Freistaats Thüringen werden konnte, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Der vorliegende Steuererhöhungsantrag kommt daher im Gewand der Steuervereinfachung. Wir haben schon oft über Steuervereinfachungen gesprochen und es hat - ich will nicht absolut sagen, aber zumindest - wenn überhaupt, dann sehr selten Zustimmung vonseiten der LINKEN zu Steuervereinfachungsvorhaben gegeben. Ausgerechnet an dieser Stelle sich das Mäntelchen umzuhängen und zu sa
gen, hier wollen wir jetzt eine Steuervereinfachung haben und die Abschaffung von Ausnahmen kann man auch immer interpretieren als Vereinfachung, das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist ein bisschen ein zu durchsichtiges Mäntelchen, welches Sie diesem Vorhaben umhängen, deswegen werden wir Ihren Antrag natürlich ablehnen. Mehr ist dazu nicht zu sagen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Barth. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Frank Kuschel für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, einige Vorredner und Vorrednerinnen wie Frau Lehmann haben gesagt, sie haben gar keine Lust, jetzt über Steuerrechtsfragen zu diskutieren
Von daher werde ich Ihnen den Gefallen nicht tun, weil Sie sich und auch die Redner der anderen Fraktionen eigentlich eindeutig positioniert haben. Wir haben ein Stimmungs- und Meinungsbild. Herr Meyer hat einen vernünftigen Vorschlag gemacht, mit Details sollten wir uns im Ausschuss beschäftigen. Frau Lehmann, wenn Sie diesem Antrag der Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmen, will ich Ihnen dort auch gern die Details weiter in Ergänzung zum Finanzminister natürlich darlegen, weil er ein ganzes Haus hat, das sich mit derartigen Detailfragen beschäftigen darf.
Zu Recht hat Herr Meyer darauf verwiesen, unsere Datenbasis bewegt sich eher in einer Grauzone, also wir haben keine konkreten Zahlen. Wir erhoffen die dann durch die Landesregierung, insbesondere durch das Finanzministerium. Aber neben dieser Frage, um wie viel es denn tatsächlich geht und wie viel Fallzahlen denn da sind und was das für einen Ertrag für den Landeshaushalt bringen würde, geht es uns auch um die Frage der Steuergerechtigkeit. Da bin ich wieder Herrn Barth dankbar für seine Ehrlichkeit. Sonst muss immer der Bäckermeister herhalten, dafür, dass Großkonzerne steuerlich entlastet werden. Heute waren es die jungen Familien, die dafür herhalten müssen,
dass wir uns zu einem Thema äußern, das eben Großkonzerne betrifft. Es geht heute um Steuertatbestände nicht von jungen Familien, sondern von Konzernen oder konzernähnlichen Strukturen.
Herr Barth, wenn Ihre Aussage stimmen würde, dann müsste es andere Begründungen geben für die Entwicklung der Einnahmen bei der Grunderwerbsteuer. Wenn es tatsächlich so ist, wie Sie sagen, dass durch die Erhöhung der Grunderwerbsteuer insbesondere junge Familien an der Schaffung von Wohneigentum gehindert werden oder erschwert, nicht gehindert, erschwert, dann müsste sich das in den Zahlen irgendwie auch widerspiegeln. Das macht es nicht. Wir haben gegenwärtig, davon kann ich auch als Kommunalpolitiker ein Lied singen, eine sehr hohe Nachfrage wieder an Bauland, was das individuelle Wohnen betrifft. Das hat aber etwas damit zu tun, dass es jetzt nach der Finanz- und Wirtschaftskrise einen Teil der Bevölkerung gibt, der jetzt die Zeit reif sieht, Wohneigentum zu schaffen. Wir machen das auch in Arnstadt mithilfe der LEG. Das Landesverwaltungsamt hat seine Widerstände gegen die Ausweisung von Wohngebieten relativiert, also von daher wird zumindest die Aussage in der Grundsätzlichkeit, wie sie Herr Barth hier getroffen hat, durch die kommunale Praxis widerlegt.
Herr Barth, und noch mal, wir als LINKE haben hier im Landtag beantragt, die Grunderwerbsteuer auf 5 Prozent zu erhöhen. Solange das noch unterhalb anderer Umsatzsteuersätze liegt, ist das so in Ordnung. Wir haben uns aber dabei auch von zwei Dingen leiten lassen. Wir sind Nehmerland im Rahmen des Länderfinanzausgleichs und wir bekommen nach wie vor bis 2019 auch über den Solidarpakt erhebliche Mittel. Andere Bundesländer haben vor Thüringen die Grunderwerbsteuer auf 5 Prozent angehoben und da ist es nur sachgerecht, dass wir das machen, auch als Signal an die Geberländer, das sind die ganz geringen Möglichkeiten der Einnahmeausschöpfung, die wir haben. Es ist die einzige gestaltbare Landessteuer, die wir haben, was die Höhe betrifft, dass wir das zumindest mit nutzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht also um zwei Fallgruppen. Dabei ist die eine die Konzernstruktur. Wenn Grundstücke innerhalb eines Konzerns anderen Rechtspersonen zugeordnet werden, dann ist das grunderwerbsteuerfrei. Die andere Gruppe sind tatsächlich Unternehmensverkäufe, wenn Unternehmensanteile, insbesondere Aktien veräußert werden. Insbesondere bei der zweiten Gruppe sehe auch ich persönlich ein Problem der Steuergerechtigkeit. Bei der ersten Fallgruppe, also innerhalb einer Konzernstruktur, da kann man diskutieren. Deswegen haben wir auch
bewusst formuliert: Prüfung. Prüfung dieser Ausnahme oder begünstigende Tatbestände, weil wir sagen, das muss man sich noch mal im Einzelnen ansehen. Übrigens hat die FDP in der Debatte zur Erhöhung des Hebesatzes bei der Grunderwerbsteuer gerade auf dieses Problem hingewiesen, dass, wenn ich nur Unternehmensanteile veräußere, also Aktien oder Gesellschaftsanteile, dass dann im Grunde genommen keine Grunderwerbsteuer anfällt, selbst wenn es dadurch zu einer erheblichen Veränderung im Immobilienbesitz kommt. Das ist ein Gerechtigkeitsproblem, dem müssen wir uns zuwenden und bei dieser Fallgruppe der Unternehmensveräußerung kommt es gar nicht auf die Größe des Unternehmens an. Das gilt auch für kleine Aktiengesellschaften oder für Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Daher ist es sicherlich auch ein haushalterisch wichtiges Problem. Da sind wir auf das Finanzministerium angewiesen, um mal zu recherchieren, welche Größenordnung das hat. Aber es ist ein Problem der Steuergerechtigkeit.
Wir beantragen die Überweisung unseres Antrags zur Weiterberatung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Danke.
Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Kuschel. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Es hat sich jetzt zu Wort gemeldet der Herr Finanzminister Dr. Voß.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE fordert die Landesregierung auf, eine Bundesratsinitiative zu starten, um Umgehungstatbestände bei der Grunderwerbsteuer aufzuheben und zu beseitigen. Sogenannte Umgehungstatbestände bei Unternehmensverkäufen und Umstrukturierungen stehen hier im Vordergrund. Es wird von Steuerschlupflöchern geredet. Dazu möchte ich doch bemerken, dass Umgehungstatbestände ja Dinge sind, die - gesetzlich normierte und damit legitime Steuerbefreiungen, um die geht es ja hier, kann man wohl nicht als Umgehungstatbestände bezeichnen und gesetzlich eröffnete Möglichkeiten, Herr Huster, muss man auch sehen, kann man auch nicht als Steuerschlupflöcher bezeichnen. Man kann natürlich die Frage stellen, ob die gesetzlichen Regeln mir passen und ob sie richtig sind. Man kann auch nicht von Ausnutzung dieser Möglichkeiten sprechen, sondern wenn Steuerbefreiungen eben kodifiziert sind, dann
Was steht dahinter? Wir sollten uns vielleicht erinnern, dass im Zusammenhang der Finanz- und Wirtschaftskrise dieser § 6 a in das Grunderwerbsteuergesetz eingefügt wurde und das Inkrafttreten der Regeln am 1. Januar 2010 war.
Warum war das so? Weil man angesichts der Krise natürlich klar vor Augen hatte, dass Umstrukturierungen und Veränderungen und Anpassungen im wirtschaftlichen Bereich mit dazu beitragen können, die Krise zu bewältigen. Das stand damals im Vordergrund, dieses wollte man nicht noch mit zusätzlichen Kosten belasten. Insofern hat man in dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz genau dieses eingefügt. Man wollte Unternehmen Umstrukturierungen durchaus erleichtern, damit Unternehmen sich wieder etwas krisenfester machen können. Allerdings muss man auch sehen, dass diese Vergünstigungen durchaus an enge Voraussetzungen geknüpft sind. Davon war bislang noch nicht die Rede. Aber es ist nur für Unternehmen vorgesehen, die sozusagen eine herrschende oder beherrschende Unternehmensbeteiligung darstellen. Es geht also nicht darum, dass Unternehmen, die nur locker mit anderen verbunden sind, hier Steuern sparen können, nein, es muss schon einen sehr strammen Unternehmensverbund geben, damit das innerhalb dieses Verbundes gelten kann. Das heißt, das beherrschende Unternehmen muss mindestens zu 95 Prozent unmittelbar oder mittelbar am Kapital der abhängigen Gesellschaft beteiligt sein. Das heißt, es geht hier wirklich um ein Mutter-TochterVerhältnis und nicht um einen Immobilienverkehr zwischen Unternehmen, die eigentlich nichts miteinander zu tun haben. Wichtig ist auch, dass dieses Abhängigkeitsverhältnis, dieses Konzernverhältnis fünf Jahre vor und fünf Jahre nach der Steuervergünstigung bestanden haben muss bzw. noch bestehen bleiben muss. Auch hier hat man Schranken aufgebaut, dass es eben nicht zu einem Missbrauch und zur Ausnutzung dieser Steuerbefreiung kommen kann. Insofern hat diese Vergünstigung auch nichts mit Immobilienbranche, Finanzinvestoren und irgend solchen Dingen zu tun, sondern es geht darum, ob Betriebe, Unternehmen, die konzernmäßig sehr stramm verbunden sind, sich umstrukturieren können, ohne dass besonders große Steuerlasten entstehen. Im Fokus standen hier die Arbeitsplätze, das Wollen, möglichst schnell aus der Krise wieder herauszukommen. Insofern ging es auch um den Standort hier in Deutschland. Für Thüringen hatte und hat diese Bestimmung eine sehr geringe Bedeutung. Es klang schon an, dass dieses mit der Wirtschaftsstruktur zu tun hat, mit der mittelständisch kleinteilig geprägten Wirtschaftsstruktur, in der diese Konzernstrukturen etwas weniger vorhanden sind. Insofern denke ich, dass der Antrag, wenn ich das mal
sagen darf, auch von der Suggestion und vom Sprachgebrauch vielleicht dann doch nicht ganz in das Zentrum der Regeln trifft, wenn ich es mal so ausdrücken darf. Schönen Dank.
Vielen herzlichen Dank, Herr Minister. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es wurde Ausschussüberweisung beantragt, und zwar an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dieser folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktionen FDP, CDU und SPD. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit wurde diese Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir kommen direkt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/ 4460. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktionen SPD, CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
EU-Förderperiode 2014 bis 2020 - Einbindung von Parlament, Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartnern sowie der Zivilgesellschaft in die Vorbereitung des nächsten Operationellen Programms für Thüringen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/4466
Ich frage, wünscht die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort zur Begründung? Das ist der Fall, dann hat Herr Dr. Augsten jetzt das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Thüringen ist das, was es ist, auch dank der Zuwendungen aus Brüssel, darüber besteht gar keine Frage. Seit 1991 sind insgesamt über 8 Mrd. € geflossen, die gleichzeitig noch mal in etwa gleicher Größenordnung Kofinanzierungsmittel generiert haben. Es besteht überhaupt kein Zweifel daran, dass damit der Entwicklungsrückstand des Freistaats gegenüber den anderen westdeutschen Bundeslän